Kurzarbeit kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben.

 

Die Corona Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen haben Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen – die Auswirkungen des Coronavirus sollen abgefedert und Entlassungen vermieden werden. Die Experten der Zurich Gruppe Deutschland verfolgen die Geschehnisse sehr genau und erläutern die aktuellen Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.

„Kurzarbeit kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben. Das Ob und Wie hängt stark von der gewählten Vorsorgeform ab. Da das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch bei Kurzarbeit rechtlich weiterhin besteht, werden die Zeiten in denen Kurzarbeitergeld geflossen ist, vollständig bei der Ermittlung der Unverfallbarkeitsfristen berücksichtigt“, erklärt der Bereichsvorstand bAV der Zurich Gruppe Deutschland, Lars Golatka. „Wir sind mit unseren Kunden im engen Austausch und entwickeln bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie kundenindividuelle Lösungen.“

Kurzarbeit kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben

Hat ein Unternehmen Kurzarbeit angemeldet, gilt eine bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung erst einmal unverändert weiter. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, die umgewandelten Entgeltbestandteile an den Versicherer abzuführen und hierauf den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss zu zahlen.

Bei „Kurzarbeit Null“ entfällt die Entgeltumwandlung, da den Beschäftigten kein Entgelt ausgezahlt wird. Das Kurzarbeitergeld stellt eine Lohnersatzleistung dar und kann daher nicht direkt in die betriebliche Altersversorgung fließen.

Ob im Fall von Kurzarbeit eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung weiter vom Arbeitgeber dotiert wird, hängt vom Einzelfall ab. Ist die Höhe des Arbeitgeberbeitrags an das Arbeitsentgelt gekoppelt, sind die Auswirkungen spürbar: Sinkt das Arbeitsentgelt, könnte dies auch zu einem reduzierten Arbeitgeberbeitrag führen. Hat die Zusage des Arbeitgebers keinen Bezug zur Entgeltzahlungspflicht, ist nicht auszuschließen, dass der Arbeitgeber zur weiteren Beitragszahlung – selbst bei ruhendem Arbeitsverhältnis – verpflichtet ist. Liegt keine Verpflichtung vor, kann der Arbeitgeber die Versicherung vorübergehend beitragsfrei stellen.

Lösungen sollten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entwickelt werden

Auch für den Arbeitnehmer ergeben sich Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Kurzarbeitergeldes: Im Falle der Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei fortzuführen. Die Beantragung auf Beitragsfreistellung erfolgt über den Arbeitgeber. Damit entfällt möglicherweise auch ein bereits gewährter Arbeitgeber-Pflichtzuschuss. Auch ist zu beachten, dass bei einer Beitragsfreistellung die Versorgungsleistungen herabgesetzt werden. Eine spätere Wiederinkraftsetzung innerhalb der vorgesehenen Fristen des Vertrages ist jedoch möglich.

Neben einer Beitragsfreistellung besteht bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten aber auch die Möglichkeit der Stundung von Beiträgen. Bei einer Stundung bleibt der Versicherungsschutz in voller Höhe bestehen. Am Ende des Stundungszeitraums erfolgt die Nachzahlung der gestundeten Beiträge in einem Betrag. Sofern eine Nachzahlung am Ende des Stundungszeitraums nicht möglich ist, bietet wir unseren Kunden individuelle Lösungen an.

Trotz Corona-Pandemie können viele Unternehmen zwar eine Kurzarbeit für ihre Arbeitnehmer vermeiden, allerdings spüren auch diese Unternehmen die Folgen der Pandemie. Vielfach bestehen auch bei diesen Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten. Auch diesen Unternehmen bietet Zurich individuelle Lösung zur Überwindung von allgemeinen Zahlungsschwierigkeiten an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Im ersten Quartal 2020 verzeichnete Munich Re im Segment Schaden- und Unfallrückversicherung eine hohe Belastung aus Schäden in Zusammenhang mit den Auswirkungen der erheblich verschärften COVID-19 Krise.

 

Schadenaufwände resultieren vor allem aus dem Ausfall und der Verschiebung von Großveranstaltungen. Auch wenn die Arbeiten am Quartalabschluss gerade erst beginnen, rechnet Munich Re für die ersten drei Monate 2020 daher nur noch mit einem Gewinn in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionen Euro-Betrags (Q1 2019: 633 Mio. Euro).

Aufgrund hoher Unsicherheiten hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen durch COVID-19 wird Munich Re aus heutiger Sicht – und unter der Annahme einer ansonsten erwartungsgemäßen Belastung aus menschengemachten und Großschäden aus Naturkatastrophen  – ihr Gewinnziel von 2,8 Mrd. Euro für das Gesamtjahr 2020 nicht erreichen.

Auch nach den Belastungen aus den Entwicklungen an den Kapitalmärkten und aus Schäden befindet sich die Solvenzquote aktuell komfortabel innerhalb der kommunizierten optimalen Bandbreite von 175 % – 220 % der Anforderung. Der Hauptversammlung am 29. April wird unverändert eine auf 9,80 Euro pro Aktie steigende Dividende vorgeschlagen. Die Durchführung des am 26. Februar 2020 angekündigten Aktienrückkaufprogramms 2020/2021 wird allerdings bis auf Weiteres ausgesetzt, bis mehr Klarheit sowohl über die tatsächlichen Belastungen aus COVID-19 als auch über die sich aus möglichen organischen oder anorganischen Geschäftsopportunitäten ergebenden Kapitalbedarfe besteht.

Hinweis: “Solvenzquote” ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Rück, Rückversicherungs­Gesellschaft, Königinstraße 107, D-­80802 München Tel.: 089/38910, Fax: 089/399056, www.munichre.de

Die aktuelle, durch das Coronavirus verursachte Lage wirft viele Fragen auf. Um Kunden und Geschäftspartner bestmöglich zu unterstützen, stellt der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern besondere Services zur Verfügung.

 

Corona-Chatbot – der digitale Assistent für alle Fragen zu Corona

In Zusammenarbeit mit dem Startup DOCYET GmbH mit Sitz in Leipzig wurde für Endkunden ein digitaler Assistent, ein so genannter Chatbot, entwickelt und kurzfristig in die neue Gesundheitsapp hallesche4u integriert. Dieser bietet aktuelle Informationen zu Corona und einen so genannten „SymptomChecker“. Der Chatbot basiert auf den Informationen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und beantwortet in einem anonymisierten und automatisierten Frage-Antwort-Verfahren individuell die wichtigsten Fragen.

Der Chatbot steht Kunden des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns in den Apps hallesche4u und fin4u zur Verfügung.

Außerdem ist er hier abrufbar:

https://www.hallesche.de/corona#coronakranken

https://www.alte-leipziger.de/corona#checkerbotal

Internetauftritt des Konzerns um Themenseite Corona erweitert

Zusätzliche aktuelle Informationen finden sich im Internet unter www.alte-leipziger.de/corona bzw. www.hallesche.de/corona. Auf der Themenseite Corona bietet die HALLESCHE Krankenversicherung, der Gesundheitspartner im Konzern, ihren Kunden für die aktuelle Situation besonders relevante Serviceleistungen wie das Gesundheitstelefon und die Ärztliche Videosprechstunde an. Zur Verfügung steht auch ein „Corona-Programm“. Das kostenlose Online-Programm von Selfapy richtet sich an Personen, die währende der aktuellen Lage psychologische Unterstützung und Hilfe suchen.

Angebote für Geschäftspartner

Die Übersichtsseite www.alte-leipziger.de/corona-vermittler-konzern bietet Vermittlern wichtige Informationen zu den Sparten des Konzerns. Dort finden sich unter anderem Hinweise zur Erreichbarkeit, aktuell veränderte Abläufe, spezielle Fragen zum Versicherungsschutz, neue Angebote für Webinare und vieles mehr. Die Übersichtsseite wird laufend um weitere Informationen ergänzt.

Geschäftspartnern, zu denen der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern eine besonders enge Geschäftsverbindung hat, bietet der Konzern vorübergehend an, für die nächsten drei Monate die Kosten für ein Videoberatungstool zu übernehmen. Auf diesem Weg können Vertriebspartner trotz der geforderten „sozialen Distanz“ die persönliche Kundenberatung erfolgreich fortsetzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Leipziger, Alte Leipziger­Platz 1, D-61440 Oberursel, Tel: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434,  www.alte-leipziger.de

Die Allianz bietet bis 31. Mai 2020 kostenfreie Pannenhilfe / Der „Corona Schutzbrief“ gilt für alle Personen in systemrelevanten Berufen und freiwillige Helfer / Außerdem: Deckungserweiterungen für Ärzte im Corona-Einsatz

 

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Gerade Verkaufspersonal im Lebensmittelhandel, Pflegekräfte oder medizinisches Fachpersonal sind während der Corona-Pandemie besonders im Einsatz. Wenn zu allem Überfluss noch das Auto nicht anspringt oder auf dem Weg zur Arbeit liegen bleibt, schafft das derzeit noch größere Probleme.

Die Allianz bietet daher bis zum 31. Mai einen „Corona Schutzbrief“ für alle Personen in systemrelevanten Berufen sowie freiwilligen Corona-Helfern an. Sie erhalten damit kostenfreie Pannenhilfe für eigene, privat benutzte Pkw oder Motorräder.

„Verkäuferinnen und Verkäufer im Supermarkt, das Personal im Krankenhaus und alle anderen Menschen in systemrelevanten Berufen arbeiten gerade am Rande ihrer Belastungsgrenze“, sagt Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG. „Wir möchten ihnen daher mit dem Schutzbrief eine Sorge abnehmen und sie mit Pannenhilfe unterstützen, egal ob sie Allianz versichert sind oder nicht.“

Einfach anrufen und Hilfe ist auf dem Weg

Der Schutz beginnt zu jeder Tages- und Nachtzeit direkt vor der Haustür. Das Angebot kann bis zum 31. Mai 2020 außerdem so oft in Anspruch genommen werden, wie es nötig ist. Ein gesonderter Vertragsabschluss ist dafür nicht erforderlich.

Wer Unterstützung benötigt, kann sich täglich, rund um die Uhr unter der kostenfreien

Telefonnummer 0800 11 22 33 44

melden. Einfach das Kennwort „Corona Schutzbrief“ angeben.

Deckungserweiterungen für Ärzte

Die Versorgung der Gesellschaft sowie Präventionsmaßnahmen zur Verbreitung des Corona-Virus müssen gewährleistet sein. Die Allianz möchte sicherstellen, dass Helfer nicht ohne Versicherungsschutz dastehen und hat während der aktuellen Corona-Pandemie die Deckungen für Ärzte erweitert. Üblicherweise ist nur die normale ärztliche Tätigkeit versichert. In der Arzthaftpflichtversicherung können jetzt stationäre Tätigkeiten von ambulanten Ärzten ohne Beitragszuschlag mitversichert werden, wenn sie im Zusammenhang mit Corona in Anlaufstellen, in Schwerpunktzentren oder im Krankenhaus aushelfen. Dann besteht auch Deckung im Rahmen und Umfang des bestehenden Vertrags. Ärzte werden gebeten, sich dazu formlos an ihren Allianz Vermittler zu wenden. Die Agenturen sind derzeit auch digital bzw. telefonisch für ihre Kunden erreichbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Corona nicht in allen Verträgen mitversichert / Allianz hilft Firmenkunden durch Sonderleistungen / Hilfszahlung wird bei Liquiditätsengpässen nicht auf staatliche Leistungen angerechnet

 

Deutschlandweit sind zahlreiche Betriebe geschlossen oder haben nur eingeschränkt geöffnet, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Viele Unternehmer bringt das in eine finanzielle Notlage. Die Betriebsschließungsversicherung greift in diesen Fällen jedoch nicht. Dafür gibt es mehrere Gründe, z.B. erfolgte die Schließung der Betriebe aus generalpräventiven Gründen und nicht, weil von ihnen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht. Außerdem ist das Coronavirus ein neuer Krankheitserreger, der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschließungsversicherung fällt. Nicht zuletzt sind viele Versicherungskunden Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, denen die Abgabe und Lieferung von Speisen weiterhin gestattet ist und die daher nicht vollständig schließen müssen.

Dennoch möchte die Allianz ihren Kunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei ihr haben, in dieser schwierigen Lage helfen. Deshalb hat sie an den vom Bayerischen Wirtschaftsministerium initiierten Gesprächen mit den Interessenverbänden der Kunden, insbesondere dem Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V., der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und Versicherern teilgenommen. Gemeinsam haben sich alle Beteiligten für Bayern auf eine Unterstützung der Hotel- und Gastronomiebetriebe geeinigt.

„Wir freuen uns, dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung zugunsten der betroffenen Kunden in Bayern erreicht haben“, sagt Dirk Vogler, Firmenkunden-Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. „Wir sehen uns hier in der gesellschaftlichen Verantwortung und es ist uns wichtig, unseren Kunden auch in dieser Zeit als starker Partner zur Seite zu stehen. Die Allianz wird diese für Bayern gefundene Lösung bundesweit ihren Kunden im Bereich Hotels und Gaststätten anbieten, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben.“

Die Allianz stellt dafür gemeinsam mit den anderen Versicherungsunternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung.

Die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates, beispielsweise durch das Kurzarbeitergeld und die Soforthilfsmaßnahmen bzw. Zuschüsse der Länder und des Bundes zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen haben den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Firmen bereits deutlich reduziert.

Obwohl kein Versicherungsschutz besteht, zahlt die Allianz auf den verbleibenden durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden des Kunden von ca. 30 Prozent die Hälfte, d.h. 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit (max. für 30 Tage). Dabei hat die Zahlung der Allianz bei Liquiditätsengpässen keine Auswirkungen auf die staatlichen Leistungen. Zudem erweitert die Allianz die Hilfe auch für alle Kunden aus anderen Wirtschafts-branchen, die eine Betriebsschließungsversicherung ohne Öffnungsklausel abgeschlossen haben.

Hat ein Betrieb einen Vertrag mit Öffnungsklausel abgeschlossen und ist neben der Vollschließung auch die Teilschließung eingeschlossen, was zumeist bei Krankenhäusern der Fall ist, ist das Coronavirus mitversichert. Der Schaden wird dann im Rahmen und Umfang der Versicherung reguliert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Der Konzern Versicherungskammer steht auch während der Coronakrise als vertrauensvoller Partner an der Seite seiner Kunden:

 

Innerhalb kürzester Zeit ist es gelungen, über 80 Prozent der Mitarbeitenden über alle Standorte hinweg, von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Die direkte Erreichbarkeit ist unvermindert gesichert, um Kunden und Vertriebspartner in der aktuell herausforderndsten Situation seit 70 Jahren nicht alleine zu lassen. Die Bearbeitung von Schaden- und Leistungsanfragen erfolgt uneingeschränkt und die hohen Servicestandards werden unvermindert aufrechterhalten.

Um den besonderen Bedürfnissen von privaten wie gewerblichen Kunden bestmöglich entsprechen zu können, wurden neben den gesetzlichen Anpassungsoptionen bestehender Versicherungspolicen (etwa Änderung der Zahlweise oder Stundung, Vereinbarung von Selbstbeteiligungen und -behalten, Anpassung an geänderte Risikosituation oder des Versicherungsschutzumfangs) befristete Sonderregelungen geschaffen, um Kunden in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit zu helfen.

Schaden- und Unfallversicherung

Für Betriebe aus dem Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, die aus generalpräventiven Gründen vorsorglich geschlossen wurden, wird bei einer bestehenden Betriebsschließungsversicherung unter Berücksichtigung staatlicher Unterstützungsmaßnahmen von den modellhaft errechneten durchschnittlichen Einbußen (rd. 30 Prozent) die Hälfte gezahlt. Die Versicherungskammer zahlt somit 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Haftzeit und wird staatliche Leistungen nicht auf ihre Zahlungen anrechnen. Betriebe, die aufgrund eines konkreten Falles von 2019-nCoV durch behördliche Anordnung geschlossen wurden, genießen im Rahmen der vereinbarten Bedingungen Versicherungsschutz auf Basis der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung. Das neuartige Virus wurde den in den Versicherungsbedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleichgestellt.

In der Kfz-Versicherung gilt, dass Kinder und Enkel mit Führerschein das Auto ihrer Eltern oder Großeltern auch bei vertraglich vereinbartem eingeschränktem Nutzerkreis fahren dürfen. Der beitragsfreie Einschluss gilt bis zum 31.05.2020 unter der Voraussetzung, dass das Auto ausschließlich für notwendige Besorgungsfahrten verwendet wird.

Im Flottengeschäft besteht die Möglichkeit einer temporär vereinfachten Stilllegung ohne behördliche Abmeldung, aktuell bis zum 30. April 2020. Diese Regelung bezieht sich auf Nutzfahrzeuge einer Flotte exklusive Standard-Pkw.

In der Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung für Ärzte und Kliniken wird temporär der Versicherungsschutz und der mitversicherte Personenkreis für Corona-Einsätze erweitert.

Zudem wurde der Versicherungsschutz für Hilfsfahrten im Auftrag der Kommune stark ausgeweitet. So sind bis auf Weiteres Fahrten zu allen hilfsbedürftigen Personen abgesichert und dies neben Ehrenamtlichen auch für Bedienstete der Kommunen.

Eine Schadenaufnahme in der KFZ-Versicherung kann ohne persönlichen Kontakt mittels der „VKB SchadenhilfeApp“ erfolgen. Die digitale Schadenbewertung via Smartphone wird innerhalb von zwei Stunden erledigt.

Rechtsschutzversicherte Kunden können sich bei MEINRECHT (Tel. 0211-529-5555) zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um Corona, bspw. Kurzarbeit, beraten lassen. In aktuellen finanziellen Notlagen isteine zeitlich befristete Beitragsstundungen möglich.

Alle Kunden, die bereits einen Versicherungsvertrag bei der Versicherungskammer haben, können für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr eine kostenlose Unfallversicherung abschließen. Diese beitragsfreie Versicherung gilt für April 2020 und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Kranken- und Pflegeversicherung

Kunden der privaten Krankenversicherung, die sich aktuell in einer finanziellen Notlage befinden, können vorübergehend in einen günstigeren Tarif und anschließend ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren ursprünglichen zurück wechseln. Gemäß Gesetz ist auch eine Stundung der Beiträge bis zum 30. Juni möglich. Die Beiträge sind dann zum 1. Juli zu bezahlen.

Kunden mit einer privaten Kranken- und Pflegezusatzversicherung können bei einer finanzieller Notlage im Rahmen einer Sondervereinbarung aufgrund von COVID-19 ihre Tarife sowie Ergänzungsbausteine zur Krankenvoll- und Quotenversicherung beitragsfrei ruhen lassen; während der Ruhephase (längstens sechs Monate) besteht kein Versicherungsschutz. Das automatische Wiederinkrafttreten zum vereinbarten Zeitraum erfordert keine erneute Gesundheitsprüfung.

Alle Kunden der Versicherungskammer können bei Bedarf, zunächst bis zum 10. Mai, eine kostenlose Online-Arztberatung zum Thema Corona in der Digitalen Sprechstunde in Anspruch nehmen. Bei einem begründeten Krankheitsverdacht erhalten sie dann ein Testkit, das sie nach Selbsttestung an ein Labor schicken. Die Laborkosten für die bei ihnen Privatkrankenversicherten übernehmen die Krankenversicherer der Versicherungskammer.

Arbeitgeber in der betrieblichen Krankenversicherung können den gesamten Gruppenvertrag für alle Mitarbeiter bis zu sechs Monate, längstens bis Ende des Jahres, ruhen lassen. Mitarbeiter können den Tarif auf eigene Kosten fortführen.

Lebensversicherung

Es gelten folgende Regelungen: Frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss können Beiträge bis zu 24 Monate gestundet werden, bei gesetzlicher Elternzeit bis zu 36 Monate. Bei Nachweis einer Arbeitslosigkeit während des Stundungszeitraums wird maximal 12 Monate auf Stundungszinsen verzichtet.

Für Lebensversicherungsprodukte mit einer Laufzeit unter drei Jahren werden mit den Kunden individuelle Vereinbarungen getroffen. Dazu können diese sich an ihre Betreuer wenden.

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gilt: Reduziert der Arbeitnehmer seinen Beitrag der Entgeltumwandlung, z.B. aufgrund anstehender Kurzarbeit, so reduziert sich der gesetzliche Arbeitgeber-Zuschuss grundsätzlich in gleichem Maße. Sollte eine Änderung des Entgeltumwandlungsbetrages gewünscht sein, wird eine neue Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber benötigt.

Arbeitgeber können sich bei Fragen zur bAV direkt an ihre zuständigen Betreuer wenden.

Weiteres

Im Fall von ausgegebenen Krediten kann in Einzelfällen unter bestimmten Bedingungen eine maximal sechsmonatige Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen.

Mit der kurzfristig eingeführten digitalen Unterschrift können die Vertriebspartner, z.B. während eines Telefongesprächs mit den Kunden, auch in der aktuellen Situation ihrer Beratungs- und sozialwirtschaftlichen Funktion, ganz besonders im Hinblick auf die Altersvorsorge, nachkommen und Vorgänge digital und fallabschließend bearbeiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

TSV-1860-Hauptsponsor die Bayerische zahlt trotz der Aussetzung sämtlicher Drittliga-Spiele und der dadurch wegfallenden Sponsoringleistungen die vereinbarten Beiträge in voller Höhe weiter.

 

„In dieser existentiellen Krise stehen wir fest an der Seite der Löwen“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Obwohl wir als Haupt- und Trikotsponsor aufgrund der Pausierung des Ligabetriebs kaum Werbeleistungen erhalten, unterstützen wir den TSV 1860 München weiterhin im vollem Umfang. Gemeinsam werden wir diese Situation bewältigen und in Zukunft zusammen Erfolge feiern.“

Wie der gesamte Profi-Fußball hat auch die Dritte Liga aufgrund der Corona-Krise den Spielbetrieb schon vor Wochen bis auf Weiteres eingestellt. Das letzte Spiel bestritt der TSV 1860 München am 7. März gegen Carl Zeiss Jena. Die fehlenden Zuschauereinnahmen stellen viele Drittliga-Vereine vor massive finanzielle Probleme. Um den TSV 1860 München in dieser schweren Situation zu stärken, verzichtet die Bayerische auf jegliche Forderungen von Rückzahlungen aufgrund wegfallender Sponsoringleistungen.

Ob und wann die laufende Drittliga-Saison fortgesetzt werden kann ist derzeit ungewiss. Zum ersten Heimspiel mit Zuschauern nach überstandener Corona-Krise plant die Bayerische eine große Löwen-Feier mit allen Fans und Mitgliedern des TSV 1860.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

37 Prozent der Cyber-Schadenfälle im vierten Quartal 2019 sind auf nicht autorisierten Datenabfluss (Daten-Exfiltration) zurückzuführen. Das zeigen die europäischen Schadenstatistiken des Spezialversicherers Hiscox.

 

Daniel Sprink, Head of Claims Commercial Lines bei Hiscox, kommentiert: „Die aktuelle fast flächendeckende Überführung von Bürotätigkeiten ins Home Office macht Unternehmen noch anfälliger für Cyber-Angriffe. Viele der Mitarbeiter arbeiten das erste Mal von zuhause aus und teilweise fehlt Unternehmen die angemessene IT-Infrastruktur dafür. Das macht es Hackern leicht, auf Unternehmensdaten zuzugreifen und steigert die Wahrscheinlichkeit von Datenschutzverstößen. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber jetzt, ihre Mitarbeiter umfassend über den sicheren Umgang mit Daten im Home Office zu informieren und sie zu schulen. Davon profitieren Unternehmen auch in Zeiten nach der Krise.“

Für sicheres Arbeiten im Home Office stellt der Spezialversicherer insgesamt vier Lernvideos aus der Hiscox Business Academy frei zur Verfügung, die normalerweise exklusiv Versicherungsnehmern vorbehalten sind. Die Videos vermitteln Wissen zu den Themen „Starke Passwörter setzen“, „Professionelles Passwort-Management“, „Phishing-Angriffe erkennen und abwehren“ sowie „Social Engineering: Der Anwender als Sicherheitsrisiko“. Sie sind noch bis einschließlich zum 30. April 2020 auf der Startseite der Hiscox Business Academy unter hiscox.de/hiscox-business-academy für jeden kostenlos und ohne Anmeldung abrufbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Repräsentative Umfrage von YouGov und Friendsurance zeigt: Bei Banking und Versicherungen wollen selbst über 55-Jährige digitaler werden

 

Durch den Lockdown wird kurzfristig vieles digitaler. Beste Beispiele sind Homeoffice und Homeschooling. Aber welche dauerhaften Effekte hat die Corona-Pandemie auf das digitale Nutzungsverhalten der Deutschen? Diese Frage untersucht eine aktuelle repräsentative Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov unter 2.038 Bundesbürgern im Auftrag der Bancassurance-Plattform www.friendsurancebusiness.com. Die Ergebnisse zeigen: Viele Deutsche erledigen Alltagstätigkeiten bereits digital. Dies wird durch das Aufkommen von COVID-19 weiter zunehmen. Insbesondere junge, online-affine Menschen werden noch digitaler.

Social Distancing: Jeder zehnte Deutsche entdeckt Video-Chats für sich

Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie haben zwei Drittel der Deutschen (64%) digitale Videokonferenz-Tools wie Skype oder Zoom zur Kommunikation verwendet. In Zukunft will jeder Zehnte (10%) öfter als zuvor per Video-Chat Freundschaften und andere Beziehungen pflegen. In der jüngeren Altersgruppe sogar deutlich mehr: Bei den unter 25-Jährigen 18%, gefolgt von den 25- bis 34-Jährigen mit 17%. Bei den 35- bis 44-Jährigen erklären dies 13% und bei den 45- bis 54- Jährigen 8%. Selbst die über 55-Jährigen planen, häufiger mit Hilfe von Video-Chats soziale Kontakte zu pflegen (6%).

6 Millionen Deutsche werden beim Arbeiten deutlich digitaler 

Zwei Lebensbereiche, wo bislang nur knapp die Hälfte der Deutschen digital aktiv war, sind Arbeiten (47%) und Bildung (44%). Nach der Krise könnten diese Zahlen deutlich steigen. So antwortete auf die Frage „Welche der folgenden Tätigkeiten werden Sie nach dem Ende der Corona-Krise häufiger digital/online erledigen als noch vor Beginn der Corona-Pandemie?“ jeder siebte der unter 35-Jährigen (über 14%), dass er zukünftig noch öfter online arbeiten werde. Bei den 35- bis 44 Jährigen beabsichtigen dies 8%, bei den 45- bis 54- Jährigen 6% und bei den über 55-Jährigen 3%. Der Durchschnitt liegt bei 7% – das entspricht rund 6 Millionen Menschen der insgesamt 83 Millionen Bundesbürger.

Beim Thema Bildung gaben rund 11% der Befragten mit Kindern an, dass sie mehr digitale Lernangebote und Webinare für sich oder ihre Kinder nutzen möchten als bislang. Bei den Befragten ohne Kinder sind es 6%, die in zunehmendem Maße Online-Bildungsangebote in Anspruch nehmen wollen.

Bei Banking und Versicherungen wollen selbst über 55-Jährige digitaler werden

Im Bank- und Versicherungsbereich haben bereits vor der Krise die meisten Befragten digitale Angebote in Anspruch genommen (79%). Jeder zehnte von ihnen gibt nun an, Bank- und Versicherungsangelegenheiten in Folge der Corona-Krise noch stärker online erledigen zu wollen. Überraschendes Ergebnis: Nicht nur die Jungen, sogar die über 55-jährigen Befragten, bei denen ansonsten kaum Digitalisierungseffekte durch Corona zu beobachten sind, wollen hier mit immerhin 6% häufiger online aktiv werden . Dazu sagt Tim Kunde, Mitgründer und Geschäftsführer von Friendsurance: „Wir hoffen sehr, dass der schlimmste Teil der Corona-Pandemie bald überstanden sein wird. Aber auch über das hoffentlich baldige Ende der Krise hinaus, wird COVID-19 das Kundenverhalten dauerhaft prägen. Die Nachfrage nach integrierten digitalen Lösungen, die es zum Beispiel ermöglichen Versicherungen direkt aus dem Online-Banking heraus zu verwalten und zu optimieren, wird über alle Altersgruppen hinweg deutlich zunehmen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D­-10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

Die Gothaer unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen. 

 

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind besonders hart von der derzeitigen Situation getroffen. KMU tragen entscheidend zur Wirtschaftsleistung des gesamten Landes bei, gleichzeitig stellen sie eine der Kernzielgruppen der Gothaer dar. Als führender Partner des Mittelstandes möchte die Gothaer mit ihrem Markenkern „Kraft der Gemeinschaft“ den KMU in der Krise helfen. Deshalb hat der Kölner Versicherer jetzt die Plattform #KraftDerGemeinschaft ins Leben gerufen, die dazu dient, KMU mit lokalen Unterstützern zu vernetzen.Die Gothaer unterstützt die Aktion mit einem Zuschuss.

Schnell und unkompliziert: Unternehmen präsentieren – Unterstützung erhalten

Die Idee ist ganz einfach: Auf der Spenden-Plattform www.kraftdergemeinschaft.de können Unternehmen sich präsentieren und so eine Chance auf finanzielle Soforthilfe aus ihrer Nachbarschaft generieren. Die Aktion kann zum Beispiel über Social Media geteilt werden, so dass Unterstützer angesprochen werden, die dann für das Unternehmen Beträge in beliebiger Höhe leisten können. Weil vielen Menschen Unternehmen in ihrer unmittelbaren Nähe besonders am Herzen liegen, kann die Suche in Frage kommender Unternehmen auf die lokale Ebene begrenzt werden.

Launch der Plattform Anfang April

Gelauncht wird die Spenden-Plattform unter www.kraftdergemeinschaft.de bereits Anfang April. Zentraler Bestandteil der Aktion sind die Ausschließlichkeitsvertreter der Gothaer, welche die Vernetzungs-Plattform bei ihren lokalen KMU verbreiten und diese zur Teilnahme aufrufen. Mit einer reichweitenstarken Kommunikations-Kampagne in Social Media und Online begleitet die Gothaer diese Aktion, um für eine breite Unterstützung der Initiative zu sorgen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Bestmögliche Qualität mit fünf Sternen beim zweiten Capital-Kompass für fondsgebundene Lebensversicherungen bestätigt

 

Fondsgebundene Lebensversicherungen werden von vielen Anlegern als Baustein für die Altersvorsorge geschätzt. Um die besten Anbieter herauszufiltern und als Orientierung für Anleger hat das Wirtschaftsmagazin Capital in seiner aktuellen Ausgabe 4/2020 den zweiten Kompass für fondsgebundene Lebensversicherungen veröffentlicht. Dafür wurden gemeinsam mit den Spezialisten der Analysehäuser f-fex und des Instituts für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) insgesamt 49 Versicherungsunternehmen, die fondsgebundene Lebensversicherungen anbieten, untersucht. Außerdem waren 50 Fondsgesellschaften, in deren Investmentfonds im Rahmen von Versicherungspolicen angelegt werden kann, im Test.

Bei den Fondsanbietern überzeugten nur acht Gesellschaften mit der bestmöglichen Qualität von fünf Sternen. J.P. Morgan Asset Management ist eine der ausgezeichneten Fondsgesellschaften und liegt insgesamt auf Rang 2. In die Bewertung wurden Fondsanbieter mit mindestens drei Fonds und einem Fondsvolumen über 3 Millionen Euro im Anlagestock einbezogen. Es gab insgesamt vier Prüfbereiche, die unterschiedlich gewichtet wurden: Die Outperformance der Fonds in den Einzeljahren 2017 bis 2019 wurde mit 25 Prozent berücksichtigt. Die Fondsqualität im Bestand (gewichteter Durchschnitt der Ratings) wurde mit 35 Prozent gewertet. Die Kompetenz einer Fondsgesellschaft in Form der Häufigkeit, mit der Fonds eines Anbieters in einer Anlageklasse von Versicherungsunternehmen verwendet werden, zählte 20 Prozent. Und der Mittelzufluss für die Fondsgesellschaften im Jahr 2018 schlägt mit 20 Prozent zu Buche. Die Teilergebnisse in diesen Kategorien ergaben mit ihrem jeweiligen Gewicht die Endpunktzahl. Um die Höchstnote von fünf Sternen zu erreichen, mussten mindestens 70 Punkte erzielt werden.

„Diese Auszeichnung freut uns sehr, denn das Thema der langfristigen Geldanlage liegt uns besonders am Herzen. Auch wenn sich nach den Marktturbulenzen der letzten Wochen und der Unsicherheit rund um die Coronakrise viele Sparer freuen konnten, dass ihnen die starken Schwankungen erspart geblieben sind: Erfahrungsgemäß folgt auf eine solche Abwärtsbewegung bei einem entsprechenden Anlagehorizont eine deutliche Korrektur. Und angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfelds wird es auf lange Sicht umso wichtiger sein, die Ertragskraft des Kapitalmarkts zu nutzen. Fondsgebundene Lebensversicherungen ermöglichen beispielsweise weniger erfahrenen Anlegern einen Schritt zu Kapitalmarktinvestments. Das macht sie zu einem hilfreichen Anlageinstrument, damit die langfristigen Anlageziele auch erreicht werden können“, betont Christoph Bergweiler, Leiter Deutschland, Österreich, Zentral- und Osteuropa sowie Griechenland bei J.P. Morgan Asset Management.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

J.P.Morgan Asset Management, (Europe) S.á.r.l. , Frankfurt Branch, Junghofstraße 14, ­60311 Frankfurt Tel.: 069/71240, Fax: 069/71242180, www.jpmam.de

Seit Tagen wird auch in den Presseveröffentlichungen die Frage thematisiert, ob die Versicherer im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung leisten müssen oder nicht.

 

Als klare Linie ist erkennbar, dass die meisten Versicherer hier eine ablehnende Haltung einnehmen. Wir sind diesem Standpunkt bereits mit zahlreichen Schreiben an diverse Versicherer entgegengetreten und haben insbesondere darauf verwiesen, dass nach unserer Meinung bereits die Auslegung der Bedingungen eine Einstandspflicht ergibt. Zudem kommt noch der neue § 1 a VVG hinzu, der die Versicherer auch und gerade bei der Schadenabwicklung verpflichtet, im besten Interesse der Kunden zu handeln. Dies führt zu der Frage, ob der Maßstab „im besten Interesse“ nicht auch die Auslegung der Bedingungen bestimmt.

Sollte die Versicherungswirtschaft bei ihrer – im Wesentlichen – ablehnenden Haltung bleiben, sind zahlreiche Prozesse über mehrere Instanzen vorprogrammiert. Ob gerade diese Fälle dann auch die Frage der Erfolgsbeteiligung von Anwälten in einem milden Licht erscheinen lassen, ist dann eine weitere Frage. Genauso dürfte eine sog. Gruppenklage sicherlich nicht das Ereignis sein, welches sich die Versicherungswirtschaft wünschen sollte. Vordringlich sollte sich für die Versicherungswirtschaft nämlich eine andere Frage stellen:

Eine Vielzahl von Kunden, die von der Leistungsablehnung betroffen sind, werden ihr Vorurteil bestätigt sehen, wenn es darauf ankommt, leisten Versicherer eben doch nicht. Gegen diese Sichtweise wird die Versicherungswirtschaft auch mit den besten Argumenten ihrer Aktuare und Versicherungsjuristen kaum gegen ankommen. Von dem erfolgreichen Vertrieb derartiger Produkte nach der Corona-Krise wollen wir überhaupt nicht reden. Viel gravierender ist, dass bei den Kunden, den Bürgern allgemein der Eindruck bleibt, in letzter Konsequenz kann man sich – wie in der Finanzkrise – nur auf den Staat verlassen.

Was können z.B. wir Versicherungsmakler unseren Kunden als Beispiel für eine beispiellose Solidarität der Versicherungswirtschaft für die Wirtschaft und die Bürger mitteilen? Gibt es eine gemeinsame Initiative der Versicherungswirtschaft als Teil der Daseinsvorsorge etwas zu tun, was als Signal für Solidarität in diesen schwierigen Zeiten taugt? Glaubt die Versicherungswirtschaft allen Ernstes, dass die Politik dieses „Wegducken“ nicht bemerkt und keine Konsequenzen ziehen wird? Wird es leichter für die Versicherungswirtschaft bei der Frage der zukünftigen Ausrichtung der Altersvorsorge – Stichwort Ersatz für Riester (Zulagenrente), sich leichter gegen stattliche Lösungen und/oder z.B. die Deutschlandrente bzw. die Extrarente durch zusetzen? Es steht also viel auf dem Spiel!

Der Unterzeichner hat in den vergangenen Tagen an einer Videokonferenz von BIPAR, der europäischen Interessenvereinigung der Versicherungsvermittler, teilgenommen, auf der aus den einzelnen Ländern berichtet wurde. Dort wurde u.a. von Solidaritätsfonds der Versicherer , z.B. in Frankreich über 200 Mio. Euro, berichtet. Der Unterzeichner konnte von keiner solchen Initiative in Deutschland berichten.

Wäre es nicht für die Versicherungswirtschaft insgesamt eine Chance, jetzt z.B. zu überlegen, für die Betroffenen der Betriebsschließungsversicherungen, die ja (angeblich) keinen Versicherungsschutz haben sollen, einen solchen Solidaritätsfond über z.B. 200 Mio. Euro aufzulegen. Dann könnte die Versicherungswirtschaft die Auszahlungsregeln vorgeben, z.B. dass kleine Betriebe 75% der denkbaren Ansprüche eines bestimmten Zeitraums erhalten und größere Betriebe nur 50% und die maximal Entschädigung überdies gedeckelt wäre. Zahlungen aus diesem Fonds könnten daran geknüpft sein, dass man auf eine klagweise Auseinandersetzung verzichtet. Wäre dies nicht ein sinnvoller Beitrag der Versicherungswirtschaft in der Corona-Krise?

Eine Empfehlung an die Versicherungswirtschaft zum Schluss: Wenn dies ein interessanter Gedanke ist, kommen Sie sofort – in Norddeutschland würde man sagen – in die Pötte. Und eine Empfehlung an den GDV. Die Organisation eines solchen Solidaritätsfonds dürfte wohl kaum an kartellrechtlichen Erwägungen scheitern.

Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.

Dr. Hans-Georg Jenssen

Geschäftsführender Vorstand

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V., Admiralitätstraße 58, 20459 Hamburg, Tel: 040/36 98 20-0, www.bdvm.de

Lasten kurzfristig senken – Vorteile langfristig sichern

 

Was sollen Arbeitgeber in Sachen bAV bei Kurzarbeit und Liquiditätsengpässen tun – und was besser lassen? Diese Frage haben die Experten des Beratungs- und Dienstleitungsunternehmens Aon jetzt bei zwei Webinaren beleuchtet.

Wesentlich, insbesondere bei der versicherungsbasierten bAV, ist dabei der genaue Blick auf die unterschiedlichen Zusagearten, Durchführungswege und Plangestaltungen. Die Experten von Aon haben dazu mögliche Szenarien entworfen. Beispiel Kurzarbeit: Es spielt für die Weiterzahlung der bAV-Beiträge eine Rolle, in welcher Höhe Kurzarbeit geleistet wird. Sind es 100 %, werden in der Regel keine Beiträge mehr gezahlt, da die Arbeitnehmer kein Entgelt erhalten, sondern eine Lohnersatzleistung. Ist der Prozentsatz der Kurzarbeit niedriger, können die Beiträge in derselben oder ggf. auch in geringerer Höhe weitergezahlt werden.

In jedem Fall empfiehlt sich der Dialog mit den Arbeitnehmern, nicht nur, wenn sie durch Entgeltumwandlung selber Beiträge leisten: “Arbeitnehmer”, so Gundula Dietrich, Geschäftsführerin bei Aon, “müssen beispielsweise wissen, dass mit reduzierten Beiträgen in die bAV auch minimierte Risikoleistungen wie bei Berufsunfähigkeit und Tod einhergehen können.

“Darüber hinaus kann es sich gravierend auswirken, ob eine Stundung oder aber eine Reduktion bzw. Freistellung der bAV-Versicherungsbeiträge umgesetzt wird. “Eine Stundung ist ein schneller und praktikabler Weg, um Liquidität zu schonen und den vollen Versicherungsschutz zu erhalten,” sagt Jochen Pölderl, Principal bei Aon. “Allerdings muss man wissen, dass gestundete Beiträge in der Regel in einer Summe und in voller Höhe nachzuzahlen sind, wenn der volle Versicherungsschutz aufrechterhalten bleiben soll.

“Da die derzeitige Ausnahmesituation beispiellos ist, kann mit Sonderregelungen auch bei den Versicherern gerechnet werden. Vieles ist zudem schon in Versorgungsordnungen geregelt, die unbedingt zu prüfen sind. In jedem Fall sollten sich Unternehmen fundiert informieren, bevor sie weitreichende Maßnahmen in die Praxis umsetzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Hewitt GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Noch nie war Oldtimer-Versicherung so einfach wie heute!

 

OCC Assekuradeur, der führende Anbieter von Versicherungen für klassische Liebhaberfahrzeuge in der D-A-CH-Region, geht den Weg der Digitalisierung konsequent weiter. Ab sofort können neue Kunden bei OCC ihre Oldtimer-Policen online abschließen.

Komplizierte Prozesse so einfach wie nötig und so schnell wie möglich halten – das ist das Credo von OCC. Das gilt auch für die Prämienberechnung und den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung. “Wir sind dem Wunsch unserer Kunden gefolgt, die Versicherung transparent zu machen und den Vertragsabschluss schnell abzuwickeln”, so Désirée Mettraux, Vorsitzende der OCC-Geschäftsführung.

Nach der Online-Prämienberechnung und dem Versicherungsabschluss binnen weniger Minuten erhalten OCC-Kunden sofort ihren Zulassungscode, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird unmittelbar im Kundenportal hinterlegt. Dort sind auch Angebote und Verträge inklusive der Vertragsbedingungen immer abrufbar.

Weiterer Vorteil: Schäden können schnell und unkompliziert über das Kundenportal gemeldet werden, die Abwicklung und Regulierung möglicher Schadenfälle wird erheblich beschleunigt. Über das digitale Kundenportal von OCC können Versicherungen auch individuell angepasst und erweitert werden (z.B. für Fahrzeugsammlungen).

Voraussetzung für die Versicherung bei OCC sind nur fünf Punkte:

–  Die maximale Fahrleistung beträgt max. 10.000 Kilometer pro Jahr

–  Das Mindestalter für Fahrer ist 23 Jahre oder 18 Jahre, wenn die Pkws und Krads max. 110 KW Leistung haben. Für Premiumfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 30 Jahren.

–  Der Fahrzeugzustand muss mindestens die Note 3 haben

–  Ein Alltags-Pkw im Haushalt ist erforderlich

–  Das Fahrzeug muss einen überdachten Stellplatz haben.

OCC bietet seit mehr als 35 Jahren individuelle Versicherungslösungen für Oldtimer, Youngtimer, Premiumcars, historische Lkw, Traktoren, Wohnmobile, Motorräder und komplette Klassiker-Sammlungen an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

OCC Assekuradeur GmbH, Wielandstraße 14b-c, 23558 Lübeck, Tel: 0451 871 84 224, www.occ.eu

Top-Leistungen: Mitversicherung von Eigenschäden, Neu- und Kaufpreisentschädigung, uvm.

 

Beim Fahren von Krafträdern muss man sich nicht nur auf die Maschine verlassen können, sondern auch auf die Versicherung. Egal ob Motorrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad: Mit dem VHV KLASSIK-GARANT ist jedes Fahrzeug leistungsstark abgesichert.

Mehr Vorteile bei Beiträgen und Leistungen

Mit dem neuen Tarif gelten die starken Leistungen nicht mehr nur für Pkw, sondern auch für Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads. Dazu gehören zum Beispiel die Mitversicherung von Eigenschäden, Neu-/Kaufpreisentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung bzw. Erwerb und die Übernahme der Entsorgungs- und Zulassungskosten im Falle eines Totalschadens. Ein weiteres Highlight für Kraftrad-Fans ist der Zusatzbaustein EXKLUSIV: Der bislang nur für Pkw gültige Baustein gilt ab sofort auch für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads, sodass auch diese von den optionalen Zusatzleistungen profitieren können. Als besonderes Highlight hat die VHV die Absicherung von Bekleidung in den Baustein aufgenommen. Da Sicherheitskleidung von Fahrern oftmals sehr teuer ist, ist diese bis 2000 Euro im Zusatzbaustein EXKLUSIV mitversichert. Außerdem kann der Schutzbrief jetzt auch für Leichtkrafträder und -roller abgeschlossen werden. Insgesamt hat die VHV den Tarif vollständig neu kalkuliert, sodass die Leistungen ab sofort zu noch besseren Konditionen angeboten werden.

Novum: Fahrer absichern durch Zusatzleistung Fahrerschutz

Die Absicherung des Fahrers kann sich Jeder optional durch den Zusatzbaustein Fahrerschutz hinzufügen. Diese Leistung bietet die VHV aktuell als einziger Versicherer am deutschen Markt an. Mit dem Fahrerschutz erhält jeder berechtigte Fahrer nach einem selbst verschuldeten Unfall, bei dem er selbst zu Schaden kommt, eine Entschädi¬gungsleistung von maximal 15 Mio. Euro, zum Beispiel für Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Und wenn nach einem Unfall eine Haushaltshilfe benötigt oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, hilft die VHV finanziell.

VHV-Vertriebspartner aufgepasst: Motorrad zu gewinnen

Mit der Einführung des neuen Motorrad-Tarifs bedankt sich die VHV bei ihren Vertriebspartnern mit einem Gewinnspiel. Mit etwas Glück kann eine Person eines der beliebtesten Motorräder Deutschlands, eine BMW R 1250 GS, gewinnen. Zum Gewinnspiel und zu weiteren Informationen des neuen Tarifs geht es hier:  https://www.vhv-partner.de/magazin/2020/04/motorrad

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Die WWK Allgemeine Versicherung AG bietet seit dem 2. April 2020 die neue, noch leistungsstärkere WWK Unfallversicherung für Privatkunden an.

 

Das neue Produkt vereint alle marktüblichen Optionen einer modernen Unfallversicherung in einem Produkt. Ein modulares Produktkonzept bietet zwei leistungsstarke Paketvarianten „WWK Unfallversicherung“ und „WWK Unfallversicherung plus“ mit vielen Neuerungen.

Bereits die Basis-Paketvariante „WWK Unfallversicherung“ enthält zahlreiche beitragsfrei mitversicherte Leistungen, wie z.B. Bergungskosten, Kosten für kosmetische Operationen sowie einen persönlichen Reha-Manager. Die Paketvariante „WWK Unfallversicherung plus“ bietet darüber hinaus zusätzliche Leistungen wie z.B. ein Komageld, ein Unfall-Pflege-Tagegeld oder die Übernahme behinderungsbedingter Kosten. Für eine individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes an den jeweiligen Kundenbedarf stehen attraktive Zusatzoptionen zur Verfügung, wie

  • der Unfallschutzbrief mit 24-Stunden-Servicehotline und bedeutsamen Hilfeleistungen,
  • die Absicherungsoption von schweren Krankheiten für Kinder und Erwachsene,
  • das zeitgemäße Leistungs-Upgrade (XtraPaket), welches u.a. Erweiterungen im Bereich Bewusstseinsstörungen, Eigenbewegungen sowie Infektionen bereithält.

Die Bedingungsqualität sowie der weitreichende Versicherungsschutz der Tarifvariante „WWK Unfallversicherung plus mit XtraPaket“ wurde durch die Ratingagentur Franke und Bornberg in der Bewertungskategorie Topschutz ganz aktuell mit dem Bewertungsurteil „FFF – hervorragend“ ausgezeichnet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Die Corona-Krise versetzt viele Menschen in Zahlungsprobleme. Einige Versicherer reagieren mit Kulanzregeln und Sonderlösungen. Die besten Tipps: So sparen Versicherte jetzt Kosten.

 

Die Familie, die mit ihrem Einkommen bislang gerade so über die Runden kam. Der Angestellte, der durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60 Prozent seines Gehalts bekommt. Der Selbstständige, den die Zwangsschließungen seiner Existenzgrundlage berauben. Die Corona-Krise bringt unzählige Menschen in eine finanzielle Notlage.

„Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz“, sagt Bundes-Arbeitsminister Hubertus Heil zwar. Betroffene müssen ihre Fixkosten wie Miete, Strom und Versicherungen trotz weniger Geld aber weiterhin stemmen. Wie also sparen? Wir zeigen Möglichkeiten, die monatlichen Versicherungskosten jetzt zu minimieren.

Sollte ich meine Versicherungen kündigen?

„Nicht übereilt aussetzen oder gar kündigen“, rät die Verbraucherzentrale Lebensversicherungs-Kunden in der aktuellen Situation. Denn gerade Lebensversicherte profitierten meist von deutlich attraktiveren Garantiezinsen, die sie im heutigen Niedrigzinsumfeld kaum mehr bekommen würden. Deshalb gelte: „Diese Verträge sollen im Idealfall helfen, einen finanziell sorgenfreien Lebensabend zu verbringen. Wer diese Verträge nicht fortführt, schafft sich zwar heute Liquidität, muss dafür aber finanzielle Einbußen in der Rentenphase hinnehmen.“

Das trifft ebenso auf private Rentenversicherungen zu. „Die Kündigung der Rentenversicherung hat fatale Folgen“, schreibt Versicherungsexperte Sebastian Kunkel auf seiner Webseite. Denn die dadurch entstehenden Einbußen ließen sich in der Regel nicht wieder aufholen. Auch steuerliche Vorteile können verloren gehen. Im schlimmsten Fall gerät der Lebensstandard im Alter in Gefahr. „Die Kündigung der privaten Altersvorsorge ist die schlechteste Lösung“, warnt auch das Verbraucherportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt: Kündigungen sollten das letzte Mittel sein. Experten gehen davon aus, dass Berufsunfähigkeit als Folge der Corona-Krise sogar zunimmt – man denke zum Beispiel an die psychischen Folgen der Krise. Wer seine BU jetzt kündigt, weiß nicht, ob er es noch einmal durch die Gesundheitsprüfung schafft – geschweige denn zu den aktuellen Konditionen. Das Risiko den so wichtigen BU-Schutz unwiederbringlich zu verlieren, ist real.

Und auch im Bereich der Sachversicherungen ist eine Kündigung nicht empfehlenswert. Denn wer jetzt kündigt, verliert seinen Versicherungsschutz. Schäden passieren auch in der Krise. Gerade „existenzielle Absicherungen wie die Haftpflichtversicherung sollten nicht leichtfertig infrage gestellt werden“, rät Finanzexperte Carsten Herz im Handelsblatt.

Viele Versicherer haben den Ernst der Lage erkannt und unterstützen ihre Kunden mit verschiedenen Sonder- und Kulanzregelungen. „Mit den Hilfsangeboten zeigen wir unseren Kunden und Partnern, dass sie in dieser schweren Zeit auf uns zählen können“, kommentiert Martin Gräfer, Vorstand der Versicherung die Bayerische, das Corona-Aktionsprogramm der Versicherungsgruppe. Durch die Sondermaßnahmen können Versicherte mit Zahlungsproblemen ihre Fixkosten teils erheblich senken – und bleiben somit auch während der Krise abgesichert.

Diese Regelungen helfen Kunden durch die Krise:

Versicherungsbeiträge stunden

„Viele Versicherungsgesellschaften bietet Lösungen an, wie etwa die Stundung der Beiträge“, schreibt Finanzexperte Horst Biallo. Eine Stundung bedeutet, dass Versicherte ihre Prämie erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen müssen, der Versicherungsschutz aber fortbesteht.

In der Altersvorsorge ist auch eine Verrechnung der gestundeten Beiträge auf die Restlaufzeit möglich. Einige Versicherer haben die Zeiträume für Zahlungsaufschübe aufgrund der Corona-Krise bereits ausgeweitet.

Befristete Beitragsfreistellungen

Im Gegensatz zu einer Stundung müssen Versicherte ihre Beiträge bei einer temporären Beitragsfreistellung nicht unmittelbar nachzahlen. Der Vorteil im Bereich Lebensversicherungen: „Bei einer Beitragsfreistellung bleibt die beitragsfreie Versicherungssumme beim Versicherer erhalten und wird bis zum Laufzeitende weiterhin verzinst“, schreibt das Verbraucherforum. Statt einer Nachzahlung der nicht bezahlten Summe verlängert sich die ursprüngliche Laufzeit des Vertrages um die Zeit der Beitragsfreistellung.

Bei Sachversicherungen liegt ein Nachteil darin, dass während der Beitragsfreistellung meist kein Versicherungsschutz besteht. Doch auch hier zeigen sich manche Versicherer in der Krise kulant und bieten Einmalleistungen im Schadenfall. „Uns ist es wichtig Kunden in dieser speziellen Situation nicht allein zu lassen“, sagt Vorstand Martin Gräfer von der Bayerischen. „Deswegen haben wir uns zu einer Kulanzregel entschlossen und zahlen unseren Kunden auch während einer Corona-bedingten Beitragsfreistellung im Schadenfall eine Entschädigung“.

Versicherungsbeginn verlegen

Einige Versicherer ermöglichen Kunden auch, den Start ihres Versicherungsvertrages nach hinten zu verlegen.

So können Versicherte den Beginn ihrer Versicherung beispielsweise um ein halbes Jahr in die Zukunft verschieben. Das erweitert den finanziellen Spielraum für die ersten Monate der Krise.

Beiträge sparen durch Anpassung der Versicherungsleistungen

Im Bereich Lebensversicherung, BU oder Rentenversicherung bieten einige Versicherer die Option, die Monatsbeiträge durch die Herabsetzung der Versicherungssumme zu reduzieren.

Das gilt auch für Sachversicherungen. Denkbar ist der – vorübergehende – Wechsel von einem Premium-Tarif in die manchmal deutlich günstigere Standard-Variante. Oder die Eigenbeteiligung erhöhen.

Wie Versicherte ihre Kosten jetzt am besten minimieren, hängt immer von der individuellen Situation und den jeweiligen Versicherungsverträgen ab. Konkrete Informationen zu Corona-Sonderregelungen stellen die Versicherer auf ihren Webseiten zur Verfügung. Und natürlich unbedingt den persönlichen Versicherungsvermittler bei konkreten Fragen kontaktieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung mit einer Covid-19-Infektion besser behandelt als GKV-Kunden?

 

Laut Statistischem Bundesamt leben PKV-Versicherte im Durchschnitt 4 Jahre länger als GKV-Versicherte. In dieser Zahl ist SARS-CoV-2 allerdings noch nicht berücksichtigt. Die längere Lebenserwartung hat nicht nur mit der besseren Versorgung der PKV-Patienten, sondern auch mit der höheren Bildung und dem höheren Einkommen zu tun. Wer gebildet ist und Geld hat, der achtet auch mehr auf seine Gesundheit. In den USA kann man den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und erhöhter Corona-Ansteckungsgefahr mit erhöhter Sterblichkeit besonders bei der benachteiligten afroamerikanischen Bevölkerung beobachten.

PKV und GKV stimulieren sich gegenseitig

Die oft gerügte Konstruktion aus GKV und PKV hat sich aber anscheinend im Wechselspiel zum besten denkbaren Gesundheitssystem für PKV- und GKV-Versicherte entwickelt, alle profitieren davon. Täglich wird die Anzahl an Intensivbetten weltweit auf allen Kanälen veröffentlicht und verglichen, die Coronavirus-Sterblichkeitsrate in Deutschland ist die geringste weltweit. Corona-Patienten aus anderen Ländern werden zur Behandlung nach Deutschland verlegt. Kommt man mit einer Covid-19-Infektion in ein deutsches Krankenhaus, so erhält der privat Versicherte keine bessere medizinische Behandlung als der GKV-Kunde, schon gar nicht auf der Intensivstation. Ob eine bessere Unterbringung auf einer Privatstation zu Corona-Zeiten verfügbar ist oder nicht, bleibt dahingestellt. Die neue Corona-Hygiene-Pauschale der PKV in Höhe von 14,23 EURO für jede Behandlung eines Privatpatienten (zunächst in der GOZ) macht keinen Unterschied in der Versorgung aus.

Entstehen durch eine Coronavirus-Erkrankung gesundheitliche Folgeschäden, so kann es bei der ambulanten Nachversorgung wegen der sogenannten “verdeckten Rationierung” zu Nachteilen in der Versorgung für GKV-Versicherte im Verhältnis zu den PKV-Kunden kommen. Dieses Problem besteht aber nicht durch das Angebot der PKV, sondern wegen den pauschalen Ausgabenbudgets bzw. Begrenzungen für ambulant niedergelassene Ärzte in der GKV. Darin liegt der entscheidende Unterschied zwischen einer GKV- und einer PKV-Versicherungsleistung.

Das ganze Corona-Desaster sollte Grund genug sein, eine bestehende private Krankenversicherung mit einer PKV-Optimierung und einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG auf den neuesten Stand zu bringen. Gleichzeitig lassen sich so die eigenen PKV-Beiträge nachhaltig reduzieren. Kosten dürfen für die PKV-Kunden bei einem Tarifwechsel nicht entstehen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ferdinand Halm, hc consulting AG, Christophstraße 15-17, 50670 Köln, Tel: 0221 37991961, www.hcconsultingag.de

Aktuelle Studie von HEUTE UND MORGEN untersucht Bedeutung und Einfluss des Themas Nachhaltigkeit für Bürger und Konsumenten und analysiert spezielle Potenziale und Handlungsoptionen für Versicherer, Banken und Krankenkassen

 

Wie kann unsere Wirtschaft nachhaltiger und verantwortungsbewusster werden? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Politik und große Investmentgesellschaften in ihren Entscheidungen, sondern zunehmend auch „Otto Normalverbraucher“. Der Ruf nach mehr Nachhaltigkeit – ökologisch, sozial und ökonomisch – erscheint als Massenbewegung und Megatrend. Unternehmen müssen darauf Antworten finden – und zwar solche, die mehr als nur marketingmodisch oder „Greenwashing“ sind. Im Unterschied zu anderen Branchen – allen voran Lebensmittel, Energie und Haushalt & Hygiene – achten die meisten Kunden von Versicherern, Banken und Krankenkassen bis dato zwar erst wenig konkret auf deren Nachhaltigkeit.

Dennoch wünschen rund 80 Prozent hierzu ein größeres Engagement und eine stärkere Kommunikation. Die Wechselbereitschaft zu besonders nachhaltigen Finanzdienstleistern ist – bei sonst vergleichbaren Konditionen – zudem groß.

Dies zeigt die aktuelle Trendstudie «Nachhaltigkeit: Dos und Dont´s für Versicherer, Banken und Krankenkassen» des Marktforschungs- und Beratungsinstituts HEUTE UND MORGEN.

Über 1.000 Bundesbürger ab 18 Jahren wurden im Februar 2020 repräsentativ zu ihren Einstellungen und Verhaltensweisen in puncto Nachhaltigkeit befragt, speziell mit Blick auf ihr Verhalten in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten und auf die FDL-Branche.

Das Thema Nachhaltigkeit lässt nur wenige Deutsche kalt

Für mehr als ein Viertel der Bundesbürger (28%) spielt nachhaltiges Handeln in ihrem Leben bereits eine gewichtige Rolle. Und lediglich für jeden Zehnten hat das Thema Nachhaltigkeit bisher keine nennenswerte Bedeutung. Verbunden werden mit dem Begriff „Nachhaltigkeit“ im Alltag primär der Umwelt- und Klimaschutz, bisher seltener auch soziale und ökonomische Dimensionen (Fair Pay, ethisches Wirtschaften, Corporate Social Responsibility, Fair Trade etc.).

Insgesamt erscheint die Grundhaltung der Verbraucher zur Nachhaltigkeit noch ambivalent und widersprüchlich: Eigenes nachhaltiges Handeln verschafft einerseits ein gutes Gefühl, andererseits werden damit teils auch verbundene Aufwände, Verzichte und Kosten oft noch gescheut. Zugleich gibt man die eigene Mit-Verantwortung gerne projektiv an Politik und Unternehmen ab. Beäugt werden deren Aktivitäten dann wiederum kritisch; man sieht dort oft noch mehr reine Symbolhandlungen („Greenwashing“) als echtes und ehrliches Engagement. Im Generationenvergleich überdurchschnittlich interessiert, aufgeschlossen und anspruchsvoll bei Nachhaltigkeitsthemen zeigen sich jüngere Menschen; insbesondere die Altersgruppe der unter 30-Jährigen.

Drei verschiedene Nachhaltigkeitssegmente in der Bevölkerung

Typologisch lässt sich die Bevölkerung in drei Nachhaltigkeitssegmente klassifizieren: die aktiven „Nachhaltigen“ bzw. besonders Nachhaltigkeitsaffinen (34%), die „Mitläufer (45%) und die „Kritiker“ bzw. Skeptiker (21%). Diese unterscheiden sich deutlich in ihren Profilen, ihren Einstellungen und Verhaltensweisen und auch in ihren Erwartungen Unternehmen gegenüber:

– „Nachhaltige“ sind beispielsweise eher jung, gut gebildet und häufiger weiblich. Sie machen sich vermehrt Sorgen um den Klimawandel, setzen sich aktiv für Umweltschutz ein, kaufen häufiger und konsequenter nachhaltige Produkte, wobei ihr Haushaltsnettoeinkommen etwas geringer als im Durchschnitt ist. Unternehmen, die sich für mehr Nachhaltigkeit einsetzen, sind sie dankbar und freuen sich über deren Engagement. Damit einhergehend besteht eine hohe Wechselbereitschaft zu besonders nachhaltigen Unternehmen. Ihre Erwartungen an diese sind zugleich hoch.

– Rund die Hälfte der Deutschen lässt sich in puncto Nachhaltigkeit der Gruppe der «Mitläufer» zuzuordnen; sie bilden die Gesamtbevölkerung auch soziodemographisch gut ab. Mitläufer sehen die Relevanz des Themas, sind offen für nachhaltige Angebote, neigen zugleich allerdings zur Bequemlichkeit und wollen ungern den aktiven Part übernehmen. Stattdessen sehen sie häufiger Staat und Unternehmen in der Verantwortung. Überzeugen lassen sie sich von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen insbesondere dann, wenn diese für sie auch einen unmittelbaren persönlichen Nutzen stiften.

– „Kritiker“ stehen dem Thema Nachhaltigkeit distanziert, skeptisch und auch reaktant gegenüber. Sie sind wenig bereit, ihr gewohntes Verhalten zu verändern bzw. sich auf Neues einzulassen; schon gar nicht, sich etwas vorschreiben zu lassen. Sie glauben, selbst nichts verändern zu können. Kritiker sind im soziodemografischen Profil meist älter (oft auch bereits in Rente), häufiger männlich und sie verfügen meist über mittlere Bildung und Einkommen. Für nachhaltig ausgerichtete Produkte / Dienstleistungen sind sie in aller Regel nur schwer zu erreichen.

Große Potenziale für Positionierung und substanzbasiertes Marketing

Insgesamt ergibt sich für die Anbieter im Bereich der Nachhaltigkeit ein sehr großes Potenzial: Rund vier Fünftel der Deutschen sind grundsätzlich empfänglich für nachhaltige Angebote, Maßnahmen und Botschaften der Unternehmen. Wirklich überzeugen können diese aber nur, wenn sie entsprechende Substanz vorweisen können, die Aktivitäten also selbst „nachhaltig“ und glaubhaft sind. Der Kauf bei besonders nachhaltigen Unternehmen gehört zwar im Alltag bisher noch nicht zu den Top-Aktivitäten der Bundesbürger, rund ein Viertel (23%) plant aber, in Zukunft (noch) stärker darauf zu achten, ob Unternehmen, bei denen man etwas kauft, nachhaltig sind.

Die Wechselbereitschaft zu als nachhaltig identifizierten Anbietern ist insgesamt sehr groß, die Bereitschaft dafür ggf. auch mehr zu bezahlen allerdings nicht. „Nachhaltigkeit wird von Unternehmen und deren Angeboten zunehmend als Zukunftsstandard bzw. Selbstverständlichkeit erwartet“, sagt Dr. Michaela Brocke, Geschäftsführerin bei HEUTE UND MORGEN. „Die Aufpreisbereitschaft ist in der Regel gering, die Wechselbereitschaft bei vergleichbaren Kosten ist aber sehr hoch – insbesondere in der strategisch wichtigen Gruppe der jüngeren Generation.“

Differenzierter Blick auf die FDL-Branche und verschiedene Segmente

Speziell bei der Auswahl von Anbietern oder dem Abschluss einzelner Produkte im FDL-Bereich achten bisher erst sehr wenige Verbraucher proaktiv auf deren Nachhaltigkeit (etwa 3 Prozent). Dennoch ist es für Versicherer, Banken und Krankenkassen – auch jenseits „absoluter“ Verantwortung und jenseits des Drucks von Politik oder Investoren – wichtig, den Trend zu mehr Nachhaltigkeit aktiv aufzunehmen, zu gestalten und sich entsprechend zu positionieren. Es ist also elementar, nicht nur passiv hinterherzulaufen, oder sich gegenüber Kunden in nur kurzfristigen symbolischen Handlungen zu verlieren.

Fokus Versicherer

Die große Mehrheit der Bundesbürger (86%) kann – auch bei gestützter Abfrage – nicht angeben, welche Versicherer aus ihrer Sicht besonders nachhaltig sind. Top 3 der diesbezüglich bekanntesten (am häufigsten genannten) Versicherer sind „Ökoworld“, „Grün versichert“ und „Bessergrün“, allerdings bei bisher jeweils nur geringer Kenntnis (4%). Dennoch sehen rund 80 Prozent der Deutschen die Versicherer in puncto Nachhaltigkeit in der Verantwortung und wünschen von diesen eine stärkere Kommunikation zum Thema. Die grundsätzliche Wechselbereitschaft zu einem „nachhaltigen Versicherer“ ist hoch (47% im Durchschnitt – bei der Gruppe der „Nachhaltigen sogar 70%). Die Akzeptanz damit ggf. verbundener höherer Kosten (Zahlungsbereitschaft) ist allerdings deutlich geringer (durchschnittlich 7%; Nachhaltige: 15%).

Als passend für die Versicherer werden insbesondere ökologisch und sozial orientierte Engagements erlebt. Unter den im Rahmen der Studie untersuchten zahlreichen möglichen Maßnahmenfeldern kommen unter anderem gut an: faire Kundenberatung, Absicherung von Nachhaltigkeitsrisiken, Investition in nachhaltige Anlageobjekte bei Kapitalanlagen sowie eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation. Oberflächliche Kommunikation zu als selbstverständlich angesehenen Maßnahmen oder als rein „kosmetisch“ erlebte Aktivitäten schüren hingegen Misstrauen.

Fokus Banken

Bei Banken erleben die Kunden häufig noch einen Widerspruch zwischen Nachhaltigkeit und Gewinnorientierung. Diesen gilt es, glaubwürdig zu lösen. Immerhin jeder Vierte (24%) kennt eine als nachhaltig angesehene Bank. Ganz vorne liegt hier die GLS Bank (13%); besonders bei Personen unter 30 Jahren (21%). Auch von Banken erwartet die große Mehrheit der Bundesbürger eine größere Verantwortungsübernahme und mehr Informationen, wie und wo genau sich diese nachhaltig einsetzen. Aktuell bezweifelt fast jeder Dritte (30%) die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Aktivitäten der Branche und fast die Hälfte (45%) sieht noch grundlegende Widersprüche zum Gewinnstreben. Potenzial sehen die Kunden für die Positionierung der Banken in allen zentralen Feldern der Nachhaltigkeit: ökologisch, sozial und ökonomisch. Breitere Begeisterung stiften hier beispielsweise ein nachgewiesen fairer Umgang mit Kunden und günstigere Kreditvergaben für nachhaltig ausgerichtete Projekte. Auch für Banken gilt zudem: Die Wechselbereitschaft zu anderen Banken, die (bzw. deren Produkte) als nachhaltiger erlebt werden ist hoch, eine höhere Zahlungsbereitschaft jedoch auch hier meist nicht gegeben.

Fokus Krankenkassen

Chancen für Krankenkassen liegen aus Mitgliederperspektive vor allem im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit, da diese schon durch den Solidargedanken als soziale Akteure wahrgenommen werden. Aktuell bringt aber erst weniger als jeder Fünfte eine bestimmte Krankenkasse spontan mit dem Thema Nachhaltigkeit in Verbindung.

Mit Abstand am besten (Top-Bewertung: 90%) kommt mit Blick auf konkrete nachhaltige Maßnahmen eine umfassendere Kostenübernahme von Vorsorgeuntersuchungen an. Auch die Kostenübernahme von alternativen Heilmethoden stößt auf große Zustimmung. Insgesamt wird nachhaltiges Engagement von Krankenkassen gewünscht und ist für die große Mehrheit der Bundesbürger auch glaubwürdig. Auffällig ist hier zudem: Auch die Gruppe der „Kritiker“, die dem Nachhaltigkeits-Engagement von Unternehmen und auch Krankenkassen insgesamt skeptisch gegenüber stehen – beurteilt ein verstärktes Engagement der Krankenkassen im Präventivbereich sehr positiv. Hier ergeben sich also Begeisterungspotenziale in allen Bevölkerungsgruppen.

Ausblick

Generell akzeptiert die Mehrheit der Bundesbürger, wenn Unternehmen zunächst einmal einzelne konkrete nachhaltige Maßnahmen umsetzen – dies aber dann auch konsequent und glaubwürdig tun; nicht nur aus puren Imagegründen. Knapp jeder Dritte – und insbesondere die besonders Nachhaltigkeitsaffinen – fordert in der Umsetzung mehr. Sie vertreten oft einen strengeren „Ganz-oder-gar-nicht“-Ansatz.

„Jenseits gesetzlich einzuhaltender Vorschriften muss letztlich jedes Unternehmen selbst entscheiden, wie es das Thema ´Nachhaltigkeit´ in seinen Wertekanon und in konkrete geschäftliche und gesellschaftliche Aktivitäten aufnimmt und einlöst“, sagt Vanessa Precht, Studienleiterin bei HEUTE UND MORGEN. „Fest steht: Nachhaltigkeit ist keine vorübergehende Modeerscheinung und wird die kommenden Jahre und Jahrzehnte in entscheidender Weise mitprägen – für viele Kunden und auch für viele Investoren.“

Weitere Studieninformationen und Studienbestellung

Die komplette rund 110-seitige Nachhaltigkeit-Trendstudie für Finanzdienstleister ist in drei verschiedenen Versionen erhältlich: 1. für Versicherer, 2. für Banken und 3. für Krankenkassen; jeweils mit einem Vergleich der drei Branchen. Insgesamt erhalten die Studienreports umfangreiche weitere inhaltliche Ergebnisse und Analysen, viele Differenzierungen nach unterschiedlichen soziodemographischen Gruppen und den verschiedenen Nachhaltigkeitstypen sowie praktischen Tipps für die Anbieterpositionierung und für mögliche konkrete Maßnahmen in einzelnen Handlungsfeldern. Weitere Informationen zu den Studieninhalten und zur Studienbestellung: https://heuteundmorgen.de/studien/finanzmarkttrends/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HEUTE UND MORGEN GmbH, Von-Werth-Str. 33-35, 50670 Köln, Tel: +49 221 99 500 511, www.heuteundmorgen.de

Diese Frage kann sich aktuell in jedem Betrieb stellen: Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht.

 

Eine neue Broschüre von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.

–  Ein Pandemieplan hilft: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können.

–  Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben.

–  Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.

–  Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

–  Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.

–  Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.

–  Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.

Download der Broschüre unter: https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021434

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de