Reisen und Covid-19 – 70 Prozent der befragten Deutschen bevorzugen aktuell Urlaub im eigenen Land.

 

Um der Frage auf den Grund zu gehen, wie sich das Reiseverhalten in der Zukunft während der Coronakrise und zukünftig gestaltet, wurden zwischen dem 16. und 24. Juni 2020 in einer Online-Umfrage im Auftrag von Europ Assistance durch das unabhängige Institut Ipsos Public Affairs 11.000 Menschen aus elf Ländern befragt. Die Umfrage jährt sich 2020 bereits zum 20. Mal.

53 Prozent der 1.000 deutschen Teilnehmer befürchten durch Covid-19 gesundheitliche Beeinträchtigungen, 31 Prozent haben Angst vor wirtschaftlichen Einbußen, was sich im Vergleich zum Vorjahr auch im geringeren Reisebudget offenbart. Dennoch sind 72 Prozent der Befragten gewillt in den Urlaub zu fahren, davon benennen 28 Prozent einen Strandurlaub als bevorzugte Erholungsart. Deutlich wurde, dass ein Großteil der Befragten bestimmte Länder meiden möchten und den Urlaub im eigenen Land bevorzugen. Als wichtigsten Grund für Reiseschutz und Assistance werden Hilfe und Unterstützung in Notfällen und Krankheitsfällen angegeben, dicht gefolgt von Reiserücktritt und Reiseabbruch.

Als Antwort auf die derzeitige Coronakrise hat Europ Assistance ihre Reise-versicherungsprodukte im Sinne einer höheren Kundentransparenz komplett neu ausgerichtet und bietet weiterhin eine Absicherung im Falle einer Covid-19 Erkrankung. Darüber hinaus sind auch neue Krankheitsbilder im Kontext von zukünftigen Pandemien Bestandteil des Versicherungsschutzes, sofern für die Region des Reisezieles bei Reiseantritt keine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Neu ist auch die Anpassung des Familientarifs (zwei Erwachsene sowie bis zu sieben Personen unter 28 Jahren können als Kinder mitversichert werden. Personen mit einer Behinderung können unabhängig vom Alter als Kinder mitversichert werden). In der Auslandskrankenversicherung werden neuerdings auch die Kosten für alternative Behandlungskosten übernommen. Die Prämien bleiben trotz der gesundheitlichen Absicherung für den Kunden stabil, womit Vermittler, Partner und Kunden auf eine Planungssicherheit und einen hervorragenden Schutz bauen können. Als einer der ersten Reiseversicherer und Assisteure kommuniziert Europ Assistance die Veränderungen aktiv und transparent an ihre Kunden und die breite Öffentlichkeit – der Kunde und seine Bedarfe stehen bei Europ Assistance im Zentrum ihres Handelns.

„Mit der Anpassung unserer Produkte setzen wir gegenüber unseren Partnern und versicherten Personen ein wichtiges Signal: Auch in schwierigen Situationen sind wir für unsere Kunden da. Denn auch im Falle einer Covid-19-Erkrankung können sie sich auf unseren Schutz und Service verlassen. Rund um die Uhr und weltweit unseren Kunden zur Seite zu stehen, ist wesentlicher Bestandteil unserer DNA folgend unserem Motto „You live, We care“. Die transparente Darstellung unserer Versicherungsbedingungen schafft Vertrauen und Sicherheit.“, so Tim Schmidt, Chief Customer Officer bei Europ Assistance Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Europ Assistance Versicherungs-AG, Adenauerring 9, 81737 München, Tel: 089 / 55 987-0, Fax: 089 / 55 987-177, www.europ-assistance.de

Innovativer Ansatz für Unfallersatzfahrzeuge

 

Kunden und Geschädigte, die einen Anspruch auf ein Unfallersatzfahrzeug haben, haben bei HDI jetzt die Wahl. Entweder sie entscheiden sich ganz klassisch für einen Mietwagen oder die Erstattung des Nutzungsausfalls. Oder sie entscheiden sich für ein Wertguthaben bei dem Carsharinganbieter SHARE NOW, dessen Pool Tausende Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes-Benz, MINI und Smart umfasst. Möglich ist dies durch eine Kooperation von HDI Versicherung AG und SHARE NOW GmbH, die jetzt als Pilotprojekt für den Großraum Köln/Düsseldorf angelaufen ist.

Mit SHARE NOW ist Mobilität sofort verfügbar. Kunden müssen ihren Mietwagen nicht bei einer ausgesuchten Werkstatt abholen ober warten, bis dieser zugestellt wird – auch die aufwändige Rückgabeprozedur entfällt. Außerdem werden im Gegensatz zur klassischen Mietwagennutzung weder Tankkosten noch Parkgebühren fällig. Dazu stehen diverse Fahrzeugvarianten vom Smart fortwo bis hin zum Mercedes GLA und BMW X2 – zur Verfügung. Für längere Nutzungsdauern bietet SHARE NOW zudem Long-Term-Carsharing an – die Autos können dabei bis zu 14 Tage lang genutzt werden

Flexible und innovative Lösung für Mobilität

Olivier Reppert, CEO von SHARE NOW sagt dazu: “Die HDI zeigt mit diesem Pilotprojekt sehr beispielhaft, was es heißt, Mobilität neu zu denken. Free-floating Carsharing ist nicht nur für den klassischen privaten Anwendungsfall geeignet, sondern ermöglicht flexible Lösungen, wann immer spontan ein Auto benötigt wird.“

Dr. Christoph Wetzel, Vorstandsvorsitzender der HDI Versicherung AG ergänzt: „Wir wollen unseren Kunden und Geschädigten die Möglichkeit geben, ein Unfallersatzfahrzeug zu wählen, das ihren persönlichen Bedürfnissen entgegenkommt. Mit SHARE NOW als Partner schaffen wir ein schlankes, flexibles und innovatives Serviceerlebnis.“

Gutscheine drei Jahre einlösbar

Profitieren können die „Schadenkunden“ von HDI auch durch eine größere Flexibilität bei Fahrzeugauswahl und Nutzungszeitraum. Per Gutscheineingabe in der SHARE NOW App können sie auf die Fahrzeuge des Carsharing-Anbieters genau dann zurückgreifen, wann immer sie ein Fahrzeug benötigen. Die Wertgutscheine haben dabei eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Gutschein kann dabei für beliebig viele Fahrten genutzt werden; auch außerhalb des Reparaturzeitraums. Außerdem bietet SHARE NOW gegen Gebühr einen Bring-Service bei Fahrzeugmieten ab einem vollen Tag an.

Wahrnehmen können dieses Angebot alle, die bei HDI einen Anspruch auf einen Ersatzwagen haben. Dies sind in erster Linie HDI Kaskoversicherte und Geschädigte.

 

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HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Deutlicher Anstieg von Zuzahlungen und Erhöhungen bei Bestandsverträgen

 

Die PrismaLife AG hat im ersten Halbjahr 2020 ihr Prämienvolumen um 3,3 Prozent auf 68,5 Mio. Euro gesteigert und erzielte einen Jahresüberschuss von 0,3 Mio. Euro.

Hohes Kundenvertrauen in der Corona-Zeit

Der Anstieg der Beiträge ist im Wesentlichen auf Zuzahlungen und Erhöhungen bei Bestandsverträgen zurückzuführen. «Wir freuen uns sehr, dass gerade unsere Bestandskunden ihre Beiträge aufgestockt haben», sagt PrismaLife-CEO Holger Beitz. «Das zeigt uns, dass sie uns auch in Corona-Zeiten ihr Vertrauen schenken.»

Beitz führt den Zuwachs auch auf den erweiterten Nachhaltigkeitsfokus im Fondsangebot der PrismaLife zurück: «Ich bin überzeugt davon, dass die derzeitige Pandemie nachhaltiges Investment beflügeln wird. Hier sehen wir ganz klar unsere Marktchancen.»

Die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit ist ein Kernpfeiler der PrismaLife. Um den Kunden vielseitige Möglichkeiten zu bieten, nachhaltig zu investieren, erhöht der Versicherer aus Liechtenstein systematisch das Angebot an Nachhaltigkeitsfonds und orientiert sich an Ausschlusskriterien sowie ESG-Kriterien bei der Auswahl. Derzeit werden den Kunden 29 Nachhaltigkeitsfonds angeboten. Die Nachhaltigkeitsfonds werden auch in verschiedenen Währungen angeboten, zuletzt wurden fünf Produkte auf Basis des Schweizer Franken hinzugefügt. Ebenso hat sich PrismaLife für die eigene Kapitalanlage zur Nachhaltigkeit verpflichtet. Zum 30.6.2020 lag der ESG-Score bei 74,7 Prozent und ist damit überdurchschnittlich nachhaltig im Vergleich zur Benchmark.

Für das derzeitige Geschäftsjahr erwartet die PrismaLife nur einen geringen Jahresüberschuss, doch bedingt durch die angestrebte Internationalisierung in den Märkten Italien, Belgien und Malta auch ein wachsendes Neugeschäft.

 

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PrismaLife AG, Industriestr. 416, FL-9491 Ruggell, Tel: +423/237/1-500, Fax: +423/237/1-509, www.prismalife.com

Die Württembergische Krankenversicherung (WürttKranken) hat ihr Serviceangebot erneut erweitert: Ab sofort erstattet sie ihren Kunden mit einer Krankenvollversicherung die Kosten für die Nutzung der Tinnitus-App Kalmeda.

 

Mit der Zusammenarbeit mit Kalmeda baut die WürttKranken ihr Angebot im Bereich der digitalen Dienste aus, zu denen unter anderem bereits BetterDoc und TeleClinic zählen.

Die Kalmeda-App bietet individuelle Hilfe bei chronischem Tinnitus und fördert onlinebasiert die Linderung der Symptome. Mit einem speziellen, mehrmonatigen Übungsprogramm lernen die Patienten, ihren Tinnitus zu bewältigen, indem sie durch Selbstbeobachtung erkennen, was ihnen hilft, die belastenden Ohrgeräusche weniger wahrzunehmen. Die als Medizinprodukt zugelassene App kombiniert eine kognitive Verhaltenstherapie mit medizinischer Wissensvermittlung, akustischen Hilfen und Entspannungsübungen. Bei Verschreibung durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt erstattet die WürttKranken die Kosten in tariflichem Umfang.

Die WürttKranken ist damit digital gut aufgestellt, wie auch das Magazin Focus Money in seiner aktuellen Studie „Digital am besten aufgestellt“ bestätigt hat. Dort wurden Kunden nach ihrer Zufriedenheit mit ihrem Anbieter hinsichtlich der Digitalisierung von Serviceangeboten und Serviceleistungen gefragt. In der Rubrik „Krankenzusatzversicherer“ erhielt die WürttKranken hierbei die Bestnote.

 

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Kfz-Versicherungen vergleichen: Es gibt Öko-Rabatte 

 

Das Ziel ist klar: Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasemissionen in Deutschland um 55 Prozent sinken. Ein wichtiges Puzzleteil im Gesamtkonzept ist der Umstieg auf E-Mobilität. Der Staat unterstützt deshalb den Kauf von E-Autos mit Prämien von bis zu 6.000 Euro. Die Autohersteller legen noch einmal bis zu 3.000 Euro obendrauf. Zusätzliches Sparpotential birgt das Thema Kfz-Steuer: Bei einer Zulassung bis zum 31. Dezember verzichtet der Fiskus oft für die nächsten 10 Jahre auf die Steuer.

Der Kauf ist das eine, die Versicherung eines E-Autos das andere. Was unterscheidet die Kfz-Versicherung eines E-Autos von der Police für ein herkömmliches Fahrzeug? Welche zusätzlichen Leistungen sind nötig? In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt alles beim Alten. Anders sieht es in der Kasko-Versicherung aus. Hier empfiehlt die HUK-COBURG jedem Autofahrer beim Akku-Schutz, der Versicherung von Elektronikschäden oder Brand genau hinzuschauen.

Ein Akku ist teuer. Der Austausch kann viele tausend Euro kosten. Gut wenn die eigene Kasko-Versicherung im Schadenfall auf den Abzug neu-für-alt verzichtet und den Akku-Wechsel komplett übernimmt. Zudem muss jedes E-Auto an die Steckdose. In einer vom Versicherer beauftragten Studie gaben rund 60% der Befragten an, ihr Auto am häufigsten zu Hause zu laden. Überspannungsschäden, wie sie bei Gewittern vorkommen können, sollten also eingeschlossen sein. Für Fans der heimischen Steckdose ist außerdem eine Eigenschadenversicherung sinnvoll. Sie greift, wenn ein brennender Akku die häusliche Ladestelle oder sogar die Garage bzw. das eigene Heim beschädigt.

Zwar erfreut sich die heimische Steckdose großer Beliebtheit, trotzdem kommen die meisten E-Autofahrer an der Nutzung öffentlicher Ladesäulen nicht vorbei. Gut also, wenn auch der Diebstahl des Ladekabels mitversichert ist.

Bei E-Autos extrem wichtig: das Thema Tierbiss. Dabei geht es nicht allein um den unmittelbaren Schaden. Der Fokus sollte auch auf den Folgeschäden des Marderbisses liegen, zum Beispiel einem Kurzschluss. Eine Deckung von 20.000 Euro ist empfehlenswert.

Im Schadenfall kommt es auf die Leistung an. Doch letztlich müssen Preis und Leistung stimmen. Einige Kfz-Versicherer unterstützen umweltbewusstes Fahren. So räumt zum Beispiel die HUK-COBURG Kunden mit E-Autos einen Öko-Rabatt von 20 Prozent ein.

 

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HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

100 % digital

 

Die Verantwortlichen in der Zentrale der Nürnberger freuen sich über eine gelungene Produkteinführung: Denn die Risikolebensversicherung Digital überzeugt die Experten des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen. Untersucht wurde die Qualität der Bedingungen der neuen Online-Versicherung. Für alle 3 Produktlinien gibt es die Höchstbewertung 5 Sterne/„ausgezeichnet“.

Die Risikolebensversicherung Digital umfasst die Produktlinien Basis, Komfort und Premium. „Mit Leistungen wie der Erhöhungs- und Nachversicherungs-garantie im Basis-Tarif sowie der Verlängerungsoption in der Premium-Variante kann sich gerade die junge, online-affine Zielgruppe maximale Flexibilität während der Vertragslaufzeit sichern“, sagt Dr. Michael Martin, Leiter Nürnberger Produkt- und Marktmanagement Leben.

In Deutschland werden mittlerweile viele Risikolebensversicherungen online angeboten. „Aber bei nur sehr wenigen Anbietern folgt auf den Online-Abschluss auch die sofortige Online-Policierung. Das geht bei uns. Und das spielte bei der Entwicklung des Produkts eine wichtige Rolle“, fasst Torsten Abitzsch zusammen – Geschäftsführer der Nürnberger evo-X GmbH. Die Tochtergesellschaft der Nürnberger ist darauf spezialisiert, das digitale Angebot für die Endkunden speziell bei Lebensprodukten für den Online-Verkauf gemeinsam mit der Nürnberger Lebensversicherung AG zu entwickeln.

Corona als zusätzlicher Impulsgeber

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es viele Menschen, die von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder einer Betriebsschließung betroffen sind und Zahlungsschwierigkeiten haben. Dr. Michael Martin: „Gerade in solch unsicheren Zeiten ist es uns sehr wichtig, dass die Betroffenen auch weiterhin mit einer Risikolebensversicherung geschützt sind. Daher bieten wir in unseren Versicherungsbedingungen eine Beitragsstundung von 12 Monaten an.“

Günstiger Schutz

Morgen & Morgen bewertet ausschließlich Leistungen, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Denn nur hierauf besteht ein Rechtsanspruch. Ein Grundsatz, der laut Morgen & Morgen allen Bedingungsratings bzw. -analysen seit Jahren zugrunde liegt. „Wir freuen uns deshalb besonders, dass wir unseren Kunden in jeder unserer drei Produktlinien die sehr gute Bewertung von Morgen & Morgen bieten können und gleichzeitig auch noch einen günstigen Preis“, so Dr. Martin weiter.

Abschluss auf nuernberger.digital

Die Risikolebensversicherung Digital ist ein weiteres Lebensprodukt der Nürnberger, das online abgeschlossen werden kann. Bei allen Versicherungen gilt: Der Kunde hat maximale Transparenz, kann seinen Beitrag komplett online berechnen und bekommt nach erfolgreichem Abschluss auf nuernberger.digital sofort seine Police, die er im Kundenportal einsehen kann. Mehr Informationen auf nuernberger.digital/rlv

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Der Autohersteller Tesla bietet seinen Kunden in Kalifornien heute schon Kfz-Versicherungen an. Auch in Europa plant er ein solches Angebot.

 

Verivox hat die Märkte analysiert. Ein Statement von Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH: „Es gibt Gründe, die gegen einen Erfolg von Tesla in Deutschland sprechen. Sie liegen in den Unterschieden zwischen dem US-amerikanischen und dem deutschen Versicherungsmarkt. Beweggründe, dass Tesla heute Policen in Kalifornien verkauft, waren die relativ hohen Versicherungsbeiträge bei den anderen Versicherungen und die Erwartung, die Daten über das individuelle Fahrverhalten für die Preisgestaltung nutzen zu können.

Wir haben nachgerechnet: Tatsächlich entrichten Tesla-Fahrer in Kalifornien aktuell sehr hohe Versicherungsbeiträge. In einem Modellfall zahlt ein 35-Jähriger in San Francisco über 2.100 Euro pro Jahr für einen Tesla 3. Ausgewertet wurde der Durchschnitt der drei günstigsten Angebote des Vergleichsportals Coverhound. Im ländlichen Soledad kostet der Vertrag immerhin noch 1.500 Euro. Damit ist das E-Auto auch teurer als andere hochmotorisierte Modelle wie ein BMW 330i oder ein Ford Mustang GT.

Dagegen schmerzt der Versicherungspreis in Deutschland weniger: Der Vertrag kostet etwas mehr als 500 Euro in Leer (Ostfriesland) mit einer günstigen Regionaleinstufung und über 800 Euro im vergleichsweise teuren Berlin. Aus Kostengründen gibt es also viel weniger Bedarf an einem neuen Versicherer.

Zweitens haben Telematik-Tarife, die das Fahrverhalten auswerten und vorsichtiges Fahren belohnen, in Deutschland noch nicht richtig Fuß gefasst. Die Anbieter geben aktuell sehr hohe Rabatte, um diese Tarife den Kunden schmackhaft zu machen, und in diesem schwierigen Umfeld müsste sich Tesla behaupten.

Sowohl die niedrigeren Preise als auch das Nischendasein der Telematik-Angebote sprechen gegen einen Erfolg von Tesla auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Dafür spricht hingegen eine vermutlich hohe Verbundenheit der Fahrer mit der Marke, worauf die Werte der Kundenzufriedenheit hindeuten. Solche Fahrer könnten eher bereit sein, auch eine markeneigene Versicherung abzuschließen und das insbesondere, falls der Hersteller ein Gesamtpaket schnürt und dort beispielsweise eine Versicherung und eine Mobilitätsgarantie einschließt.“

 

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Verivox GmbH, Am Taubenfeld 10, 69123 Heidelberg, Tel: 06221 7961 100, www.verivox.de

33 Prozent der befragten deutschen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wurden im vergangenen Jahr Opfer eines Cyber-Angriffs. Das geht aus den Ergebnissen des Hiscox Cyber Readiness Reports 2020 hervor.

 

Ole Sieverding, Underwriting Manager Cyber bei Hiscox, kommentiert: „KMU sind besonders attraktive Ziele für Hacker, da sie in der Regel schlechter gegen Cyber-Risiken abgesichert sind als große Firmen. Das zeigen sowohl unsere Schadenerfahrungen als auch die Ergebnisse des aktuellen Hiscox Cyber Readiness Reports: Viele KMU haben weiterhin keine klaren Verantwortlichkeiten für Cybersicherheit, die IT-Infrastruktur weist häufig Schwachstellen auf und eine zusätzliche Absicherung durch Cyber-Versicherungen ist noch zu selten vorhanden. Durch integrierte Assistance-Leistungen können letztere jedoch einen großen Teil dazu beitragen, das IT-Sicherheitskonzept von KMU zukunftsfähig aufzustellen und hohen finanziellen Schäden durch Cyber-Angriffe vorzubeugen.”

Über die Studie

Für den „Cyber Readiness Report 2020“ befragte das Marktforschungsinstitut Forrester Consulting zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 im Auftrag von Hiscox insgesamt 5.569 Führungskräfte, Abteilungsleiter, IT-Manager und andere Verantwortliche für Cyber-Sicherheit von Unternehmen in Deutschland, Großbritannien, den USA, Spanien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Irland. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hiscox.de/cyber-readiness-report-2020/.

 

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Die Generali in Deutschland unter Leitung von Giovanni Liverani erwies sich im 1. Halbjahr 2020 – insbesondere mit einem erfolgreichen 1. Quartal – als äußerst widerstandsfähig gegen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise insbesondere in den Monaten März, April und Mai.

 

Bis Ende Juni 2020 erzielte sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein im Wesentlichen stabiles Operating Result von 428 Mio. € und eine Steigerung der Beitragseinnahmen um insgesamt 2,1% auf 7,8 Mrd. €. Getragen wurde das Beitragswachstum von der Stärke des Vertriebs, die sich auf den leistungsstarken Exklusivvertrieb der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und die Marktführerschaft der CosmosDirekt im Direktvertrieb stützt, sowie von einer kontinuierlichen Fokussierung auf Profitabilität und Lösungen mit geringerer Kapitalabsorption wie Biometrie und fondsgebundene Angebote.

Diese Ergebnisse bestätigen, dass die Generali in Deutschland nach der tiefgreifenden Transformation der letzten Jahre über eine solide operative Stärke verfügt und ihr Business-Mix gesund und profitabel ist. Dies unterstreicht auch die um 1,0 Prozentpunkte auf 88,8% verbesserte Combined Ratio in der Schaden- und Unfallversicherung. Dank ihrer Rentabilität und Kostendisziplin konnte die Generali in Deutschland die negativen Auswirkungen der Krise, insbesondere in der Kapitalanlage, ausgleichen.

Giovanni Liverani, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG, sagt: „Vor dem Hintergrund einer beispiellosen globalen Krise hat sich die Generali in Deutschland im ersten Halbjahr nicht nur als widerstandsfähig erwiesen, sondern auch ein profitables Wachstum erzielt. Dies ist ein hervorragendes Ergebnis, das auf dem tiefgreifenden Wandel unseres Unternehmens in den vergangenen fünf Jahren sowie auf der Kompetenz, der Leidenschaft und dem Engagement unserer fast 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unserer Vertriebspartner beruht. Seit Beginn der Corona-Krise hat sich die Generali in Deutschland für die größtmögliche Sicherheit ihrer Mitarbeiter sowie für die Unterstützung ihrer Kunden in Not engagiert – beispielsweise durch die Einrichtung eines mit 30 Mio. € ausgestatteten Notfallfonds für besonders von der Krise betroffene kleine Unternehmen. Gleichzeitig haben wir gemeinsam mit unserem Vertrieb den Service und die Betreuung unserer Kunden auch durch die Digitalisierung verbessert. Hervorzuheben ist unser exklusiver Vertriebspartner Deutsche Vermögensberatung, dem es gelungen ist, die physische Beratung, die nach wie vor grundlegend ist, mit digitaler Technologie zu verknüpfen. So konnten wir unsere Beitragseinnahmen sogar steigern.

Angesichts der heutigen Ergebnisse bekräftigt die Generali in Deutschland ihr strategisches Ziel, die Nummer 1 in Deutschland in Bezug auf profitables Wachstum, Innovation und Kapitalbildung zu werden, sowie ihren Anspruch, für ihre Kunden ein Lifetime Partner zu sein.“

KONZERNERGEBNIS DER GENERALI GROUP ZUM 30. JUNI 20201

Starke Profitabilität des Geschäfts in einem herausfordernden Umfeld mit einem stabilen Operating Result von 2,7 Mrd. € im ersten Halbjahr. Konzernergebnis beeinträchtigt durch Wertminderungen, die Abwicklung der BSI sowie den Auswirkungen des Covid-19-Notfallfonds. Die Kapitalausstattung bleibt solide

  • Das Operating Result lag bei 2,7 Mrd. €, mit einer Zunahme in den Bereichen Komposit und Asset Management, auch unterstützt durch die jüngsten Akquisitionen sowie das Segment Holding und andere Geschäftsbereiche, die einen Rückgang im Leben-Segment ausglichen. Die technische Exzellenz wurde mit einer Combined Ratio von 89,5% (91,8% im 1. HJ 2019) und einer starken Neugeschäftsmarge von 3,94% (4,40% im 1. HJ 2019) bestätigt
  • Die gesamten gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen kamen auf 36,5 Mrd. € (+1,2%) dank der positiven Entwicklung der Segmente Leben (+1,3%) und Komposit (+0,9%). Im Segment Leben kamen die Nettozuflüsse auf 7 Mrd. € (-4,9%), wobei der Fokus hier auf fondsgebundenen und Biometrie-Produkten liegt. Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Bereich Leben stiegen auf 372 Mrd. € (+0,7%)
  • Nettoergebnis im Asset Management auf 164 Mio. € (+23%) gestiegen
  • Solvency Ratio mit 194% weiterhin solide (-2 Prozentpunkte gegenüber dem 1. Quartal 2020)
  • Das Konzernergebnis lag bei 774 Mio. € (-56,7%) und wurde beeinflusst durch Netto-Wertminderungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 226 Mio. € aufgrund der Performance der Finanzmärkte, den Schiedsgerichtsvergleich für den Verkauf der BSI in Höhe von 183 Mio. € sowie den Beitrag von 100 Mio. €2 für den Außerordentlichen Internationalen Fonds im Pandemie-Notfall. Das bereinigte Konzernergebnis3, ohne den einmaligen Aufwand des Außerordentlichen Internationalen Fonds für Covid-19, belief sich auf 1.032 Mio. € (-21,2%)

Philippe Donnet, Group CEO der Generali, sagte dazu: „Die Leistung im ersten Halbjahr bestätigt die Gültigkeit unserer Gruppenstrategie, die Solidität unseres Geschäftsmodells und die technische Exzellenz von Generali, die es uns ermöglicht haben, diese beispiellosen Umstände zu meistern. Eine der obersten Prioritäten der Gruppe war die Unterstützung der von Covid-19 betroffenen Gemeinschaften durch den Außerordentlichen Internationalen Fonds und andere Initiativen. Darüber hinaus haben wir auf diese herausfordernde Situation reagiert, indem wir unsere Innovation und die digitale Transformation der Geschäfts- und Betriebsstruktur beschleunigt haben. Auch haben wir unsere Strategie Generali 2021 weiterhin diszipliniert und effektiv umgesetzt und verfolgten gleichzeitig ein nachhaltiges Wachstum.

Ich möchte unseren Mitarbeitern, Vertrieben und Partnern besondere Anerkennung aussprechen. Sie haben die Geschäftskontinuität in diesen schwierigen Zeiten gewährleistet und ihr Engagement als Lifetime Partner für unsere Kunden unter Beweis gestellt – ein Engagement, das in der ersten weltweiten Werbekampagne von Generali, die im Juli gestartet ist, hervorgehoben wird.“

 

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Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Das Radfahren erfreut sich zunehmender Beliebtheit.

 

Dabei reicht die Bandbreite von einfachen, klassischen Fahrrädern über E-Bikes und Pedelecs bis hin zu S-Pedelecs, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Für diese Fahrräder hat die Württembergische Versicherung AG jetzt das Angebot einer Vollkaskoversicherung eingeführt.

Immer mehr Menschen steigen in der Freizeit und für den Weg zur Arbeit auf das Fahrrad um. Vielfach kommen dabei auch Räder mit Elektromotor zum Einsatz, so auch vermehrt S-Pedelecs. Diese bieten eine Tretunterstützung bis maximal 45 km/h – im Unterschied zu E-Bikes, bei denen die Obergrenze bei 25 km/h liegt. Der Motor eines S-Pedelecs darf eine maximale Nenndauerleistung von 4.000 Watt haben. Die Kosten für ein solches Fahrrad belaufen sich im Schnitt auf rund 4.700 Euro und sind damit deutlich höher als bei einem gewöhnlichen E-Bike oder Fahrrad. Im Schadenfall können sie daher ein finanzielles Risiko für den Eigentümer bedeuten.

Die Württembergische Versicherung, die schon bisher Haftpflicht- und Teilkaskoversicherungen für diese Räder anbietet, hat deshalb ihre Angebotspalette um eine Vollkaskoversicherung für S-Pedelecs erweitert. Während die Teilkaskoversicherung zum Beispiel Zusammenstöße mit Tieren aller Art, Schäden aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Glasschäden deckt, umfasst die Vollkaskoversicherung zusätzlich zum Grundschutz der Teilkasko selbst verschuldete und durch Vandalismus entstandene Schäden.

Der Versicherungsbeitrag wird taggenau abgerechnet. Für ein ganzes Versicherungsjahr beträgt dieser für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung 279,90 Euro.

 

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung Marktstandards in der BU hat infinma rund 500 Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung analysiert.

 

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen

„Die Produkte in der BU bewegen sich weiterhin auf einem sehr hohen qualitativen Niveau. Der starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung und speziell der BU führt zu permanenten Weiterentwicklungen der Produkte“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „In diesem Jahr hat es schon zahlreiche Produktveränderungen gegeben, die sich früher oder später auch auf die Marktstandards auswirken werden.“

„Die Regelungen zur Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbständigen ist im Moment offensichtlich ein Kernthema vieler Anbieter. Die Regelungen sind derzeit so vielfältig und komplex, dass wir erstmals für ein Kriterium keinen eindeutigen Marktstandard ermitteln konnten“ ergänzte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Zum einen setzen die Versicherer offensichtlich unterschiedliche Schwerpunkte, bspw. Solo-Selbständige, Betriebe mit weniger als 5 bzw. 10 Mitarbeitern oder bestimme Berufe. Zum anderen scheinen sich die Formulierungen zumindest in Teilbereichen zu überschneiden.“ führte Schulz aus. „Aus diesem Grund haben wir das Kriterium auch im Sinne einer kontinuierlichen Information zwar beibehalten, aber aktuell noch keine Bewertung im Sinne der Marktstandards vorgenommen. Wir gehen davon aus, dass hier die Entwicklungen der nächsten Monate die Richtung weisen werden.“

Zur Funktionsweise des Verfahrens der Marktstandards führte Glissmann aus: „Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Wie anspruchsvoll das Verfahren der Marktstandards ist, zeigt sich auch daran, dass nur 37 von 75 Gesellschaften die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt haben“.

„Für das nächste Jahr erwarten wir weitere Änderungen vor allem bei den Themen Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt, Verlängerungsoption, Teilzeitklausel, Meldepflichten und Regelungen für Zielgruppen wie Schüler. Auch bei der Umorganisation des Arbeitsplatzes wird es weiterhin Bewegung geben“, gab Schulz einen kurzen Ausblick auf die Zukunft.

Die aktuellen Marktstandards können ab dem 30. Juli auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msbu.php

 

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Die Zurich Gruppe Deutschland bietet allen rund 4.400 Mitarbeitenden Corona-Tests an und übernimmt dafür die anfallenden Kosten.

 

Während auf politischer Ebene noch über Sinn und Umfang von Corona-Tests diskutiert wird, können Zurich Mitarbeitende ab dem 4. August einen Covid-Virus-Test oder einen Covid-Antikörper-Test durchführen. Das Testing ist ein freiwilliges Angebot, das jedem Mitarbeitenden zur Verfügung steht. Die Testergebnisse werden nur an die privaten Kontaktadressen der Mitarbeitenden gesendet.

Die Zurich Gruppe Deutschland bietet allen rund 4.400 Mitarbeitenden Corona-Tests an und übernimmt dafür auch die anfallenden Kosten. Während auf politischer Ebene noch über Sinn und Umfang von Corona-Tests diskutiert wird, können Zurich Mitarbeitende ab dem 4. August einen Covid-Virus-Test und einen Covid-Antikörper-Test durchführen. Das Testing ist ein freiwilliges Angebot, das jedem Mitarbeitenden zur Verfügung steht. Die Testergebnisse werden nur an die privaten Kontaktadressen der Mitarbeitenden gesendet.

Konsequentes Handeln erforderlich

„Für uns als Unternehmen ist es essenziell wichtig, dass wir unseren Geschäftsbetrieb auch in Zeiten von Corona gewährleisten und weiterhin zuverlässig für unsere Kunden, Geschäftspartner und natürlich für unsere Mitarbeitenden da sind“, erklärt Uwe Schöpe, Personalvorstand der Zurich Gruppe Deutschland. Dazu zeigt die aktuelle Urlaubssaison, dass die Ansteckungsgefahr durch Corona keineswegs gebannt und in verschiedenen Regionen nach wie vor sehr hoch ist. „Auf politischer Seite wird derzeit über Corona-Tests von Reiserückkehrern diskutiert. Aber hier ist noch keine flächendeckende Regelung in Sicht. Als Unternehmen können wir kein Risiko eingehen und wollen unseren Mitarbeitenden maximale Sicherheit geben. So kann es aus unserer Sicht am Ende teurer werden, zu wenig zu testen, als zu viel zu testen.“ Daher bieten wir nun neben umfangreichen Schutzmaßnahmen in unseren Gebäuden auch die Möglichkeit, Corona-Tests wahrzunehmen und das unabhängig davon, ob jemand verreist war oder nicht. Die Kosten für diesen Test übernehmen wir“.

Sichere Rückkehr in die Zurich Büros

Um Infektionsketten zu unterbrechen und einen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus zu leisten, hat der Versicherer bereits früh und konsequent gehandelt. Bereits seit dem 17. März setzte Zurich auf working@home – fast alle Mitarbeitenden der Zurich Gruppe Deutschland arbeiteten bis zum 5. Juni 2020 flächendeckend von zuhause. Dank des von Zurich bereits implementierten FlexWork-Konzeptes und der entsprechenden IT-Ausstattung arbeiteten bereits in der ersten working@home Woche 95 Prozent der Mitarbeitenden produktiv von daheim. Damit waren und sind Service und Erreichbarkeit für Kunden und Partner jederzeit gewährleistet.

Weiterhin ein Teil der Mitarbeitenden am häuslichen Arbeitsplatz

Seit dem 8. Juni 2020 sind Teile der Mitarbeiterschaft sukzessive in die Zurich Büros zurückgekehrt. Dabei verfolgt Zurich eine strikte Gruppenaufteilung von blauen und weißen Teams, die im wöchentlichen Wechsel in den Büros arbeiten. Eine gesonderte Gruppe, begründet zum Beispiel durch Zugehörigkeit zur Risikogruppe oder Kinderbetreuung, arbeitet weiterhin noch am häuslichen Arbeitsplatz.

Flex-Work bereits seit Anfang 2019

Zurich verfolgt grundsätzlich das Ziel, wieder zum bereits etablierten Flex-Work-Betrieb zurückzukehren, sobald es die Situation zulässt. Das Flex-Work-Modell hat Zurich bereits Anfang 2019 etabliert und sieht bereits Home-Office-, Fix-Office- und Flex-Office-Arbeitsweisen vor. Unabhängig davon wird Zurich die Erfahrungen aus der Corona-bedingten working@home-Phase auswerten und diese Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der Arbeitsplatzmodelle einfließen lassen. Auch die individuelle Situation der Mitarbeitenden, beispielsweise in Bezug auf Kinderbetreuung und der Zugehörigkeit zu Risikogruppen, wird berücksichtigt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Sommerzeit ist Motorradzeit. Mehr als vier Millionen Bikes sind auf Deutschlands Straßen unterwegs – zum Schrecken vieler anderer Verkehrsteilnehmer. Doch entgegen häufiger Vorurteile verursachen Biker seltener Unfälle als Autofahrer. Das zeigt eine Statistik der R+V Versicherung.

 

“Im vergangenen Jahr meldeten nur acht von 1.000 Motorradbesitzern einen Haftpflichtschaden, bei den Autofahrern waren es acht Mal so viel”, sagt Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V. Und er nennt auch einen Grund: “Biker haben keine Knautschzone. Umsichtig zu fahren, ist für sie im Zweifel lebenswichtig.” Ein Pauschalurteil wie Motorradfahrer seien Verkehrsrowdys, hält Hartrampf für nicht angebracht.

Allerdings gehen Kollisionen für Biker meist nicht so glimpflich aus wie für Autofahrer. Sie enden dann nicht nur mit einem Blechschaden, sondern mit teilweise schlimmen Verletzungen. Das spiegelt sich auch in den Schadenaufwendungen wider. Für Kfz-Haftpflichtschäden von Autobesitzern hat die R+V im Jahr 2019 durchschnittlich etwa 3.700 Euro gezahlt, bei Motorradfahrern waren es mit 5.000 Euro deutlich mehr.

Neuer Kfz-Tarif mit erweiterten Leistungen für Motorradfahrer

Stürze sind eine häufige Schadenursache bei Motorradunfällen. Zum Glück verhindert ein entsprechendes Motorradoutfit hier oft das Schlimmste. Nach dem Aufprall auf die Straße sind Jacke und Hose allerdings oft unbrauchbar. Seit 1. Juli ersetzt die Vollkasko-Versicherung der R+V Motorradbekleidung bis zu einer Obergrenze von 600 Euro. Die Teilkasko wiederum leistet Ersatz, wenn ein Dieb während einer Tourpause Kleidungsstücke wie Handschuhe aus dem verschlossenen Topcase entwendet. Schutzhelme sind wie bisher ohne Entschädigungsobergrenze versichert, wenn sie fest mit der Maschine verbunden waren. Wird das Motorrad gestohlen oder bei einem Unfall zum Totalschaden, erstattet die R+V im neuen Tarif den Neupreis innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Koblenzer Versicherungsgruppe verabschiedet Dr. Peter Görg und begrüßt Annabritta Biederbick als neue Vorständin

 

Zum 31. Juli 2020 wird Vorstandsmitglied Dr. Peter Görg (65) nach über 35 Jahren bei der Debeka, davon 13 Jahren im Vorstand, in den Ruhestand verabschiedet. An seine Stelle tritt mit Wirkung zum 1. August 2020 Annabritta Biederbick (46). Sie wurde von den Aufsichtsräten des Debeka Krankenversicherungsvereins a. G., des Debeka Lebensversicherungsvereins a. G., der Debeka Allgemeine Versicherung AG und der Debeka Pensionskasse AG einstimmig bestellt. Mit der Berufung übernimmt sie die Verantwortung für die Bereiche Antrag, Vertrag, Leistung und Gesundheitsmanagement bei Deutschlands größtem Privaten Krankenversicherer. Gleichzeitig ist sie für das Risikomanagement, Recht und Steuern sowie Compliance, Konzerndatenschutz und Geldwäscheprävention zuständig.

“Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen als Vorstandsmitglied und bin sicher, dass es eine aufregende und spannende Zeit wird”, so Biederbick. Auch Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka, freut sich auf die Zusammenarbeit: “Frau Biederbick wird eine Bereicherung für unseren Vorstand sein. Sie ist schon sehr lange ein Teil unserer Debeka-Familie und kennt die Abläufe hier sehr gut. Durch ihr fachliches Wissen und ihre persönliche Kompetenz wird sie die Debeka mit in eine erfolgreiche Zukunft führen. Gleichzeitig danke ich Herrn Dr. Görg für die langjährige, sehr gute Zusammenarbeit und sein Engagement und wünsche ihm alles erdenklich Gute für seinen Ruhestand. Unter seiner Leitung hat sich der Sachversicherer der Debeka-Gruppe zu einem Unternehmen mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro entwickelt. Darauf kann er persönlich auch sehr stolz sein.”

Die Juristin Annabritta Biederbick absolvierte nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn (1993-1998) im Oktober 2000 ihre 2. juristische Staatsprüfung am OLG Stuttgart. Im Oktober 2017 schloss sie ihren Master of Business Administration im Bereich Versicherungsmanagement an der Universität Leipzig ab. Von Januar 2001 bis September 2007 war Biederbick in der Rechtsabteilung des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. in Köln tätig. Ihre Laufbahn bei der Debeka, dem fünftgrößten Versicherungsunternehmen in Deutschland, begann sie im Oktober 2007. Bis Oktober 2014 war sie zunächst in der Abteilung Grundsatz/Produktentwicklung der Debeka Krankenversicherung beschäftigt, bevor sie im November 2014 in das Gesundheitsmanagement wechselte. Im Januar 2016 übernahm sie die Leitung der Hauptabteilung Krankenversicherung/Vertrag. Im Februar 2016 wurde sie zur Prokuristin bestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Boom der Fahrradbranche bringt Wachstum für hepster

 

Das Rostocker InsurTech hepster lässt die vergangenen Monate sowie die erste Welle der Corona-Krise Revue passieren und zieht eine positive Zwischenbilanz: Das Geschäftsmodell ist krisensicher und das Unternehmen wächst, trotz anfänglicher Schwierigkeiten.

Die erste Welle der Corona-Pandemie traf viele Menschen und Unternehmen in Deutschland und erforderte mit Einschränkungen und Social Distancing ein Umdenken in vielen Lebensbereichen. Immer mehr Menschen sind in dieser Zeit aufs Fahrrad umgestiegen und verbringen mehr Zeit an der frischen Luft. Demnach erlebt die Fahrradbranche nach wie vor einen regelrechten Boom, insbesondere seit Händler und Werkstätten sowie verschiedene Service-Anbieter ihr Geschäft wieder aufnehmen konnten.

Auch hepster profitiert hiervon: Durch die erhöhte Nachfrage nach Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen verzeichnet hepster aktuell eine monatliche Wachstumsrate von 30 Prozent. Dabei werden über alle Vertriebskanäle, sprich dem hauseigenen Webshop sowie über Kooperationspartner im Bereich Fahrrad und E-Bike, um die 500 Policen am Tag verkauft.

Digitales Geschäftsmodell zeigt sich krisensicher

Doch auch das InsurTech blieb von der Krise nicht vollständig verschont: Zu Beginn der Einschränkungen im März verzeichnete hepster einen kurzzeitigen Umsatzeinbruch, insbesondere durch das wegfallende Reisegeschäft. Allerdings zeigte sich schnell: Das Geschäftsmodell von hepster ist dank seines vielfältigen Produktportfolios sowie digitalisierter und automatisierter Prozesse krisenfest. Selbst mehrere Neueinstellungen und eine Erweiterung des Teams waren möglich. Davon profitierten ebenfalls die Rückversicherer und Investoren des Unternehmens, die in der Krise ihre Zusammenarbeit festigen und vertiefen konnten. „Wir freuen uns, dass wir trotz – oder gerade während – der Corona-Krise die Zusammenarbeit mit unseren Partnern stärken konnten. Die gegenseitige Unterstützung zwischen uns und unseren Risikoträgern war hier für alle Beteiligten eindeutig von Vorteil“, berichtet Hanna Bachmann, COO und Co-Founderin, von hepster.

Zunehmende Digitalisierung der Branche

Somit wird ein krisensicheres, digitales Geschäftsmodell für heutige Versicherungsunternehmen und traditionelle Versicherer immer bedeutsamer. Dies erfordert allerdings ein langfristiges Umdenken: „ Schlanke Produkte und Prozesse, digitale Schadenregulierung – das ist nicht von heute auf morgen getan“, erklärt Alexander Hornung, General Manager und Versicherungsexperte von hepster. Nichtsdestotrotz gilt es weiterhin die wirtschaftliche Lage und die Folgen der Corona-Krise auf all ihren Ebenen zu beobachten. Das volle Ausmaß der Auswirkungen wird sich erst langfristig zeigen können.

Positive Bilanz für hepster

Trotz anfänglicher Unsicherheiten und Umsatzeinbußen zieht hepster eine positives Zwischenfazit für die letzten Monate. „Für uns hat sich gezeigt, dass wir trotz Homeoffice und allen großen und kleinen Einschränkungen des (Arbeits-)Alltags als Team und Unternehmen dichter zusammengerückt sind. Wir haben Routinen entwickelt, mit denen wir nicht nur den Anforderungen unserer Kunden und Partner, sondern auch in erster Linie unserer Mitarbeiter gerecht werden können“, erklärt die Gründerin des InsurTechs, Hanna Bachmann, weiter. „Die Umsätze und unser kontinuierliches Wachstum sprechen für sich.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MOINsure GmbH, Blücherstraße 41a, 18055 Rostock, Tel: +49 (0) 381 203 888 05, www.hepster.com

Bundesregierung verweigert zusätzlichen Schutz bei Abwicklungsgesellschaften

 

Die kritische Lage der Lebensversicherer birgt besonders im Zusammenspiel mit aufsichtsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Gefahren für Versicherte. Dies gilt besonders bei einem drohenden Verkauf der Verträge an eine im Run-Off befindlichen Gesellschaft, wie etwa eine Abwicklungsplattform. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) fordert daher gesonderte Kündigungs- und Wechselrechte im Falle der Übertragung von Verträgen auf Run-Off-Plattformen. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. Dies zeigen aktuell die Antworten des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Fehlen diese Kündigungsrechte, so können Versicherte dazu gezwungen werden, ihr Geld bei einer Abwicklungsplattform weiter anzulegen. „Das kommt einem Zwangssparen gleich, zu dem die Versicherten genötigt werden“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Derzeit sind 22 Unternehmen in einer ernsten wirtschaftlichen Lage. Bei einer drohenden Schieflage kann die BaFin anordnen, dass die Versicherten ab sofort bei Kündigung nicht mehr die Rückkaufswerte ausgezahlt bekommen. Zudem können in einer solchen Lage die garantierten Leistungen gekürzt und Überschusszuweisungen eingestellt werden. Das ist gerade dann besonders problematisch, wenn der Vertrag schließlich an eine Abwicklungsplattform verkauft wäre, da das neue Unternehmen naturgemäß kein Interesse hat, später für einen Ausgleich zu sorgen. „Im schlimmsten Fall müssen die Versicherten hinnehmen, dass ihre Verträge an eine Abwicklungsplattform verkauft werden, die dann zusammen mit der Aufsicht die Garantien kürzt und schließlich die Versicherten zum Zwangssparen verurteilt werden und kein Geld sehen“, sagt Kleinlein.

Der BdV forderte bereits letztes Jahr gemeinsam mit dem AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., dass Versicherte im Falle eines Run-Offs ein faires Kündigungs- und Wechselrecht bekommen, ohne auf Gelder verzichten zu müssen, die ihnen eigentlich zustehen. „Bevor Versicherte in eine Auffanggesellschaft abgeschoben werden, sollten sie ein vernünftig ausgestaltetes Kündigungs- und Wechselrecht bekommen. Bei geltender Rechtslage kann aber sogar das schwache Stornierungsrecht durch ein vorübergehendes Auszahlungsverbot eingeschränkt werden“, sagt Kleinlein.

Doch die kritischen Stimmen werden lauter. Und es bilden sich ungewohnte Koalitionen: „Verbraucherschutz und Vermittler, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten fordern die Regierung hier gemeinsam zum Handeln auf. Aber die Große Koalition bleibt untätig und verschanzt sich hinter den Interessen von Unternehmen und deren Aktionäre“, kritisiert Axel Kleinlein.

Mehr Informationen zur kritischen Lage der Lebensversicherer finden Sie hier: https://www.bundderversicherten.de/stellungnahmen/solvabilitaetsberichte/2020

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Wer an Versicherungen denkt, hat oft ein ungutes Gefühl, sich zeitlich und finanziell zu binden.

 

Die fondsgebundene Rentenversicherung wird in puncto Flexibilität jedoch vielfach unterschätzt, findet die uniVersa. In der Sparphase kann die monatliche Sparrate beispielsweise individuell angepasst werden. Auch flexible Sondereinzahlungen und Entnahmen des Sparguthabens sind möglich. Zudem bietet das Fondssparen im Versicherungsmantel einen entscheidenden Vorteil: Im Vergleich zu einer Direktanlage fallen bei einer Umschichtung keine Ausgabeaufschläge und Steuern an. Damit kann die Anlagestrategie jederzeit auf die persönliche Situation angepasst werden, ohne dass neue Kosten entstehen. Für sicherheitsorientierte Anleger ist auch eine Garantie möglich. Bei der uniVersa etwa kann das Garantieniveau in fünf Prozentstufen zwischen 50 und 90 Prozent der eingezahlten Beiträge selbst bestimmt werden. Außerdem ist als Besonderheit eine kostenfreie Pflegeoption für eine erhöhte Rente im Pflegefall enthalten. Von der Ratingagentur Franke und Bornberg erhielt die uniVersa für die Fondsrententarife mit und ohne Garantie jeweils die Note „FFF/Sehr gut“.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Versicherungstipps für den Camping-Urlaub

 

Viele Bundesbürger fahren dieses Jahr in den Camping-Urlaub. Diese Urlaubsform wurde in den letzten Jahren immer beliebter und wird mit Covid-19 sicher noch mehr Fans gewinnen. Allein 2019 stieg die Zahl der Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen in Deutschland um knapp 14 Prozent auf 80.863, darunter 54.000 Reisemobil-Neuzulassungen und 27.000 Zulassungen von Caravans. Wer sich zum Kauf entschließt, sollte auch an Versicherungsschutz denken. Hier die drei wichtigsten Punkte:

  1. Schutz für Fahrzeug und Einrichtung durch die Kfz-Versicherung

Grundsätzlich benötigt ein Wohnmobil als Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn man damit mobil sein möchte. Die Höhe hängt wie auch beim PKW von den PS, der Regional- und der Schadenfreiheitsklasse ab. Bei letzterem gibt es oft Rabatt, da das Wohnmobil in der Regel als Zweitfahrzeug versichert wird.

Ob Wohnmobil oder Wohnwagen, wie beim PKW gibt es auch hier die Möglichkeit, noch eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Diese versichert das Gefährt bei Diebstahl, Schäden durch Naturgefahren oder in der Vollkasko auch bei eigenem Verschulden bei einem Unfall oder mutwillige Beschädigung durch Dritte. Zum Umfang der Versicherung zählt nicht nur das Fahrzeug, sondern auch fest verbautes Inventar wie HiFi-Anlagen oder TV-Geräte. Dazu zählen keine persönlichen Gegenstände wie Reisegepäck. Der Schutz gilt nur für zugelassene Fahrzeuge. Wird der Caravan abgemeldet, z.B. über den Winter, entfällt die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dann darf das Wohnmobil oder der Wohnwagen aber wirklich keine Meter auf seinen eigenen Achsen zurücklegen. Auch für die Kasko muss das Fahrzeug angemeldet sein.

  1. Dauercamping oder Überwintern? Kein Problem mit einer Campingversicherung

Aber was ist, wenn das Wohnmobil oder der Wohnwagen auf dem Campingplatz länger steht oder sogar ohne Zulassung überwintert? Hier bietet sich eine Camping-Versicherung an. Sie gilt auf allen öffentlichen Campingplätzen in der EU sowie im eigenen Winterlager und zwar egal, ob das Wohnmobil oder der Wohnwagen zugelassen ist oder nicht. „So eine Camping-Versicherung deckt neben dem Fahrzeug auch das Inventar inklusive Unterhaltungselektronik wie TV oder HiFi-Anlage mit ab. Eingeschlossen werden kann auch das Vorzelt und dessen Inhalte sowie Markisen, Sonnendächer und Solaranlagen. Versichert sind dann Schäden wie z.B. Diebstahl, Brand, mutwillige Beschädigung oder Naturgefahren“, erklärt Torsten Kammler, Experte Special Products bei der Zurich Gruppe Deutschland. Ein weiterer Vorteil: Auch persönliche Gegenstände, wie Kleidung oder Spielzeug, sind in der Camping-Versicherung eingeschlossen. Zum Vergleich: Die Hausratversicherung gilt zwar auch außerhalb der eigenen vier Wände, allerdings nur in Gebäuden wie Hotels oder Ferienwohnungen. Für einen echten Camping-Urlaub ist eine Camping-Versicherung daher eine sehr gute Ergänzung, für Dauercamper eigentlich ein Muss.

  1. Kein Dachschaden mit dem Dachzelt – die Kfz-Versicherung hilft

Wer lieber mit seinem privaten PKW unterwegs ist, für den eignet sich vielleicht ein Dachzelt. Wie eine Dachbox ist so ein Zelt auf dem Autodach montiert und ruckzuck aufgebaut. Dann muss das Zuhause in luftiger Höhe nur noch mit einer Leiter erklommen werden. Versichert ist das Ganze praktischerweise schon über die Kfz-Versicherung, da es als Autozubehör gilt. Wichtig ist, dass das Zelt ordnungsgemäß auf dem Dach montiert ist. Transportiert man es lose, besteht kein Versicherungsschutz.

 

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Mit ExPRO bilanzielle Belastungen durch Covid-19 abfedern

 

Gossmann & Cie., Anbieter von innovativen Lösungen für das Passivmanagement bei Versicherungsunternehmen, hat die Genehmigung für den Betrieb seines Risikoträgers auf Malta erhalten. Die Gossmann & Cie. Insurance PCC Ltd. ist eine Protected Cell Company (PCC) nach maltesischem Recht (Insurance Business Act, Cap. 403). Als CEO der neuen Versicherungsgesellschaft hat der Verwaltungsrat Joanna Aquilina berufen. Sie ist Wirtschaftsprüferin und Expertin für PCC-Strukturen und seit 2019 für die Gossmann & Cie. Gruppe tätig.

ExPRO: Innovatives Konzept zur Portfoliooptimierung kann Folgen von Covid-19 auf Versicherungsbilanzen abfedern

Als PCC eignet sich der neue Risikoträger besonders für das Kerngeschäft von Gossmann & Cie., der Konsolidierung von auslaufendem Nicht-Leben-Geschäft anderer Versicherer. Mit ExPRO (Expiring Policy Roll-Over) stellte das Expertenteam um Arndt Gossmann im vergangenen Jahr ein leistungsfähiges Instrument zur Eigenkapitaloptimierung vor. ExPRO erlaubt die laufende Übertragung von gekündigten Verträgen aus aktiven Versicherungsbeständen. Versicherer können so unmittelbar Eigenkapital und Ressourcen freisetzen und erlangen volle wirtschaftliche, rechtliche und operative Finalität. Dadurch kann die Kapitalbelastung signifikant gesenkt werden, ebenso der zu verwaltende Bestand an ausgelaufenen Policen.

„Die Lizenz für unsere PCC war das letzte Puzzleteil im Ausbau unserer Gruppe. Wir sind nun voll einsatzfähig und können Risiken aufnehmen”, sagt Gossmann. „Die Genehmigung kommt zur richtigen Zeit. Wir gehen aufgrund von Covid-19 von weiter wachsendem Interesse aus. Als Folge der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung wird das Prämienvolumen merklich zurückgehen. Allein durch Kostensenkungen wird dieser Effekt nicht aufzufangen sein. Der aktiven Senkung der Kapitalbelastung kommt daher besondere Bedeutung zu. ExPRO kann hier als diskretes, aber sehr wirkungsvolles Instrument eingesetzt werden.“

Bei der Wahl der IT-Plattform hat sich Gossmann & Cie. für eine Neuentwicklung entschieden. „Die am Markt verfügbaren Systeme wären mit den besonderen Anforderungen unseres Geschäftes nicht kompatibel gewesen“, so Gossmann. Im Rahmen eines Joint Ventures mit dem Schweizer Unternehmen DEON Digital hat Gossmann & Cie. eine Plattform entwickelt, die die vollständige Digitalisierung von Policen ermöglicht. Die Plattform kann als Blockchain betrieben werden.

Über Gossmann & Cie.

Gossmann & Cie. bietet ganzheitliche Lösungen für das Passivmanagement von Versicherungsrisiken. Der Liability Manager unterstützt Versicherer, Banken, institutionelle Anleger und Intermediäre mit strukturierten Lösungen sowie durch die Verwaltung und Übernahme von Risiken. Das Ziel ist, Portfolios zu optimieren und die Kapitalbasis der Kunden zu stärken. Dank leistungsstarker Partner und einer performanten digitalen Plattform kann Gossmann & Cie. bilanziell solide Lösungen anbieten und effizient umsetzen. Gemeinsam mit der Munich Re bietet Gossmann & Cie. die Übernahme auslaufender Policen aus weiter aktiv betriebenen Beständen an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gossmann & Cie. GmbH, Am Klein Flottbeker Bahnhof 2, D-22609 Hamburg, Tel: +49 (0)40 2277 128-81, www.gossmann-cie.com

In immer mehr Gärten sieht man derzeit Kinder im Swimmingpool planschen. Doch wo Kinder spielen, kann auch schnell etwas passieren. Wer haftet bei Unfällen und wer zahlt, wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben?

 

Generell hat jeder Eigentümer eine Verkehrssicherungspflicht und muss alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen, damit kein anderer zu Schaden kommt, erklären die Experten der uniVersa Versicherungen. Sind andere Kinder zu Besuch, können weitere Haftungsprobleme auftreten. Hat man für sie die Aufsichtspflicht übernommen und wird diese schuldhaft verletzt, ist man laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadenersatz verpflichtet und muss, etwa für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für bleibende Schäden, aufkommen. Hat der eigene Sohn oder die Tochter ein anderes Kind verletzt, kommt es auf das Alter an. Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind Kinder laut Gesetz nicht deliktfähig – darüber hinaus schon. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung, so die uniVersa. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn beispielsweise die Eltern kein Verschulden trifft. In neueren Policen sind oftmals auch deliktunfähige Kinder mitversichert. Dann wird fernab der gesetzlichen Regelung auch geleistet, wenn ein anderes Kind geschädigt wurde. Für den Fall, dass sich das eigene Kind verletzt, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Sie zahlt bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall die vereinbarte Kapitalleistung und lebenslange Unfallrente.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de