Spahn: „Zahlen wenig aussagekräftig.“

 

Die 105 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres rund 1,3 Mrd. Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen trotzdem Ende März 2020 bei rund 18,3 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,83 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Die Pandemie wirkt sich auch auf die Finanzen der Krankenkassen aus. Die aktuellen Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig. Belastbare Prognosen werden wir erst im Herbst treffen können. Nach vielen Jahren finanzieller Stabilität müssen wir uns aber darauf einstellen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben größer werden wird. Deshalb wird es bereits in diesem Jahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro an die gesetzliche Krankenversicherung geben. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das ein gutes und richtiges Signal an Beitragszahler und Arbeitgeber.”

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 65,1 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 66,4 Mrd. Euro im 1. Quartal 2020 gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen, die sie durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, um 4,0 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,2 Prozent einen Zuwachs von 5,6 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag wie im Vorjahr stabil bei 1,0 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte unterhalb des vom BMG zum 1. November 2019 bekannt gegebenen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent für 2020.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bis auf die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), die ein ausgeglichenes Finanzergebnis erzielte, verzeichneten alle Krankenkassenarten Defizite: die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ein Minus von 435 Mio. Euro, die Ersatzkassen von 542 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 198 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 99 Mio. Euro und die knappschaftliche Krankenversicherung von 58 Mio. Euro. Bei der Entwicklung der Ersatzkassen (EK) ist zu berücksichtigen, dass sich ein erheblicher Teil dieses Defizits durch die Gründung eines Pensionsfonds einer großen Krankenkasse erklären lässt.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2020 ein Defizit von rund 3,2 Mrd. Euro. Dieses ist zu erheblichen Teilen darauf zurückzuführen, dass Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen sowie Zusatzeinnahmen aus den Rentensteigerungen zur Jahresmitte in der ersten Jahreshälfte noch nicht berücksichtigt sind. Gleichwohl blieb auch der Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen gegenüber dem Vorjahresquartal im 1. Quartal 2020 mit 3,0 Prozent deutlich hinter den Zuwächsen der Vorquartale zurück. Im gesamten Jahresverlauf sind jedoch – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – nach derzeitigem Erkenntnisstand konjunkturell bedingte Mindereinnahmen der GKV in einer Größenordnung von 4 bis 5 Mrd. Euro zu erwarten.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2020 einen absoluten Ausgabenzuwachs von 5,6 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 4,0 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Zweistellige Zuwachsraten bei Arzneimitteln, Krankengeld und Heilmitteln

Auffällig sind im 1. Quartal 2020 vor allem zweistellige Ausgabenzuwächse bei Arzneimitteln, Krankengeld und Heilmitteln, die die Veränderungsrate der Gesamtausgaben deutlich erhöht haben.

Der Ausgabenzuwachs für Arzneimittel von 11,5 Prozent ist zu wesentlichen Teilen auf Mengenentwicklungen und Vorzieheffekte in den letzten Wochen des 1. Quartals zurückzuführen. So registrierte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) im März 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat einen Anstieg der GKV-Umsätze von 25 Prozent, der offenkundig mit einem überproportionalen Zuwachs der Verordnungszahlen und einer verstärkten Verordnung von Großpackungen einherging. Im April verzeichnete die ABDA hingegen im Vorjahresvergleich wieder einen Ausgabenrückgang von rund 1 Prozent.

Die sich in der jüngeren Vergangenheit ohnehin dynamisch entwickelnden Ausgaben für Krankengeld sind im ersten Quartal mit 11,3 Prozent nochmals stark gestiegen.

Die Zuwachsraten bei Heilmitteln in Höhe von 10,3 Prozent dürften im Wesentlichen auf die bis Mitte 2019 schrittweise vom Gesetzgeber vorgegebenen Honorarsteigerungen zurückzuführen sein, die zu einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen.

Der Ausgabenanstieg für Krankenhausbehandlung von 2,6 Prozent kann angesichts der sich ab Mitte März verstärkt auswirkenden COVID-19-Pandemie und der vielfältigen Einflussfaktoren ebenso wenig bewertet werden wie die Ausgabenzuwächse für ärztliche Behandlung von 4,3 Prozent, bei denen für das 1. Quartal noch keinerlei Abrechnungsdaten vorliegen.

Entwicklung im weiteren Jahresverlauf

Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wird der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung gestellt. Damit soll die Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds verbessert werden. Im Ergebnis wird auch die Liquidität und finanzielle Stabilität der Krankenkassen gestärkt. Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei.

Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Konjunkturprogramm ferner darauf verständigt, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen.

In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt werden müssen, wird im Herbst zu entscheiden sein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, Tel: 030 18441-0, www.bundesgesundheitsministerium.de

Erneut günstigste bundesweit wählbare Krankenkasse

 

Die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) meldet in ihrem veröffentlichten Geschäftsbericht für das Jahr 2019 ein Versichertenwachstum von rund 8 Prozent. Ausschlaggebend dafür waren der zum 1. Januar von 0,59 auf 0,39 Prozent gesenkte Zusatzbeitragssatz und die überdurchschnittlichen Extraleistungen. Die hkk war somit zum fünften Mal in Folge die günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse.

Mit dem Betriebsergebnis von minus 20 Millionen Euro kam die hkk wie geplant ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Vermögensabbau nach und lag im Trend der Branche: So wies die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insgesamt ein Defizit von 1,5 Milliarden Euro auf.

Beitragsgarantie bis Ende 2021

Trotz des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vermögensabbaus ist die hkk finanziell robust aufgestellt: “Wir haben gut gewirtschaftet und können daher trotz der Mehrbelastungen in Folge der Corona-Pandemie eine Beitragsgarantie bis mindestens Ende 2021 geben”, erklärt hkk-Vorstand Michael Lempe. Durch den günstigen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent sparten die hkk-Mitglieder und deren Arbeitgeber 2019 im Vergleich zum Branchendurchschnitt (0,9 Prozent) rund 65 Millionen Euro an Beiträgen ein.

Überdurchschnittliche Leistungen und Versichertenwachstum

Aufgrund des günstigen Zusatzbeitrags und der überdurchschnittlichen Extraleistungen stieg die Zahl der beitragszahlenden Mitglieder im Jahresdurchschnitt 2019 auf 498.335 Personen. Einschließlich der Familienversicherten waren im Jahresdurchschnitt 647.058 Menschen hkk-versichert – rund 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit einem durchschnittlichen Alter von 39,9 Jahren sind die hkk-Versicherten deutlich jünger als im Branchenmittel (44,4 Jahre). Zu den hkk Extraleistungen gehören präventive Gesundheitsangebote, ein Bonus von bis zu 250 Euro für Gesundheitsaktivitäten sowie mehr als 1.000 Euro pro Jahr für Naturmedizin, erweiterte Schutzimpfungen und Vorsorge.

Jahresergebnis 2019

Parallel zum Mitgliederwachstum ist das Finanzvolumen der hkk auf rund 2,2 Milliarden Euro gestiegen – davon rund 1,7 Milliarden Euro für die Kranken- und 500 Millionen Euro für die Pflegeversicherung. Die Einnahmen der hkk im Jahr 2019 betrugen über 1,67 Milliarden Euro – 1,4 Prozent je Versicherten mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben je Versicherten stiegen um 5,3 Prozent auf 1,69 Milliarden Euro. Von dieser Summe wurden rund 95 Prozent für die medizinische Versorgung aufgewendet: insgesamt 1,60 Milliarden Euro – ein Zuwachs von 193,1 Millionen Euro.

Leistungsausgaben 2019

Praktisch alle Leistungsbereiche waren von Ausgabensteigerungen betroffen: Während die Entwicklung des größten Kostenfaktors Krankenhausbehandlung mit 3,0 Prozent je Versicherten noch moderat verlief, stiegen die Aufwendungen für Krankengeld mit 11,9 Prozent je Versicherten deutlich. Der Grund dafür ist, dass die in den Jahren 2015 bis 2018 hinzugekommenen Mitglieder tendenziell einen einkommensabhängig höheren Krankengeldanspruch haben und diesen auch vermehrt geltend machen. Gestiegen sind zudem die Ausgaben je Versicherten für Arzneimittel (+5,4 Prozent) aufgrund vieler hochpreisiger Markteinführungen, insbesondere in der onkologischen Therapie und für seltene Erkrankungen. Für Zahnersatz stiegen die Kosten um 2,6 Prozent, für zahnärztliche Behandlungen um 2,7 Prozent.

Gesunkene Verwaltungskosten trotz zusätzlicher Arbeitsplätze

Im Jahr 2019 schuf die hkk 46 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und erhöhte die Zahl der Auszubildenden von 18 auf 20 pro Jahrgang, so dass künftig insgesamt 60 Auszubildende betreut und danach im Regelfall übernommen werden. Trotzdem sanken die hkk-Verwaltungskosten auf einen Wert von 111,99 Euro je Versicherten (2018: 114,39 Euro) und lagen somit rund 27 Prozent unter dem GKV-Durchschnitt (153,40 Euro). Bei der hkk betrugen sie somit nur 4,3 Prozent der Gesamtausgaben. Insgesamt gab die hkk 2019 rund 26,8 Millionen Euro weniger für Verwaltungskosten aus als eine durchschnittliche Kasse vergleichbarer Größe.

Steigender Beitragsvorteil und zunehmendes Kundenwachstum

2020 ist die hkk bereits zum sechsten Mal in Folge die günstigste deutschlandweite Krankenkasse – und wächst weiter: Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres um 30.000 Versicherte, so dass die hkk voraussichtlich im Juli erstmals mehr als 700.000 Versicherte betreuen wird.

Auch danach ist ein starkes Kundenwachstum zu erwarten: Denn während die hkk ihren Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent bis mindestens Ende 2021 garantiert, sind viele andere Krankenkassen voraussichtlich schon Ende 2020 zu Beitragserhöhungen gezwungen – und das obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitrag derzeit schon 1,1 Prozent beträgt. Ursachen hierfür sind einerseits die kostentreibenden Leistungsgesetze der Bundesregierung sowie die durch die Corona-Krise bedingten Beitrags-Mindereinnahmen in Folge erhöhter Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sowie andererseits die nach Abzug der Minderkosten durch nicht stattfindende Krankenbehandlungen verbleibenden Mehrkosten für Corona. Die von der Bundesregierung für 2020 zugesagten zusätzlichen Bundeszuschüsse werden diese Belastungen wahrscheinlich nur teilweise kompensieren.

Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse): Die hkk zählt mit mehr als 690.000 Versicherten (davon mehr als 530.000 beitragszahlende Mitglieder), 23 Geschäftsstellen und 2.100 Servicepunkten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen. 2019 verzeichnete sie ein Wachstum von mehr als 50.000 Kunden. Mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent ist sie das sechste Jahr in Folge die günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse. Zu den überdurchschnittlichen Leistungen zählen unter anderem mehr als 1.000 Euro Kostenübernahme je Versicherten und Jahr für Naturmedizin, Vorsorge sowie bei Schwangerschaft. Das vorteilhafte Preis-Leistungs-Verhältnis wird durch eine über Jahrzehnte gewachsene Finanzstärke und Verwaltungskosten ermöglicht, die mehr als 25 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen. Die rund 1.100 Mitarbeiter*innen der 1904 gegründeten hkk betreuen ein Ausgabenvolumen von mehr als 2,5 Mrd. Euro (2,0 Mrd. Euro für die Kranken- und 500 Millionen Euro für die Pflegeversicherung).

 

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hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse), Martinistr. 26, 28195 Bremen, Tel: 0421-3655 1000 , www.hkk.de

Spezialschutz für E-Bikes über Hiscox Partner Bikmo verfügbar / Versicherungsnehmer profitieren von attraktiven Konditionen / Große Nachfrage durch Kontaktbeschränkungen während Covid-19-Krise und E-Bike-Trend

 

Der Hiscox Partner Bikmo bietet seinen Kunden seit Juni 2020 eine Spezialversicherung für E-Bikes an, sodass es für jeden Bike-Fan eine passende Lösung gibt. Hiscox ist in Deutschland und Österreich alleiniger Versicherungsträger von Bikmo. Gemeinsam haben die Partner einen speziellen E-Bike-Schutz geschaffen, der Akku und Motor einschließt. Damit sind zwei Komponenten abgedeckt, die bei einem Schaden ohne Versicherungsschutz zu hohen Kosten führen können.

Eine Umfrage des Fahrradversicherungsspezialisten Bikmo ergab, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfallschadens am Fahrrad bei E-Bikern fünfmal höher ist als ein Schaden durch Diebstahl. Daher sind die Versicherungsraten im Rahmen des neuen E-Bike-Schutzes nun um 50 Prozent geringer als bei Angeboten für gleichwertige unmotorisierte Fahrräder. Bei der Umsetzung der neuen Versicherungsvariante setzt Bikmo auf die Zusammenarbeit mit Hiscox – nicht zuletzt da der Spezialversicherer mit 99 Prozent Kundenzufriedenheit bei der Schadensabwicklung überzeugt.

David George, CEO von Bikmo, erklärt: „Wir waren ehrlich überrascht, wieviel geringer das Risiko für Schäden bei E-Bikes im Vergleich zu normalen Fahrrädern ist. Als Firma, die durchweg aus Radfahrern besteht und sich als Teil des Verkehrswandels sieht, ist es uns wichtig, die Einsparung, die wir auf Grund des Ergebnisses unserer Umfrage erzielen konnten, direkt an unsere Kunden in Form einer niedrigeren Rate weiterzugeben. Die Umfrage wurde vor dem Ausbruch von Covid-19, der unser aller Mobilitätsverhalten drastisch verändert hat, durchgeführt. Unser Team hat den Lockdown genutzt, um unser Produkt auf das veränderte Verhalten anzupassen und dieses durch eine Reduktion der Rate für E-Biker zu unterstützen.“

„Hochwertige Räder mit oder ohne E-Motor liegen im Trend. Gerade in Zeiten von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen hat sich diese Entwicklung verstärkt. Neben der sportlichen Betätigung spielt auch Nachhaltigkeit eine Rolle. Wir gehen davon aus, dass sich die Entwicklung weiter fortsetzt, da ein Umdenken in Bezug auf Mobilitätslösungen stattfindet. Durch die Partnerschaft mit Bikmo setzen wir auf ein Unternehmen und ein Trendthema, hinter dem wir stehen“, sagt Kerstin Langenberg, Director Direct & Partnerships Hiscox Deutschland.

Die Erweiterung baut auf dem bewährten Bikmo Rundum-sorglos-Schutz auf, der für Bikes aller Art Absicherung bei Diebstahl und Vandalismus sowie bei Sturz und Unfall bietet. Zudem sind hiermit bereits Zubehör und Ausrüstung versichert. Die Versicherungsleistungen werden weltweit auch auf Reisen und ebenso bei Wettbewerben gewährleistet. Entsprechend der bekannten Bedingungen können Versicherungsnehmer der neuen E-Bike-Lösung zwischen monatlicher und jährlicher Bezahlung wählen.

Daneben besteht als dritte Variante weiterhin der Bikmo Schutz für Sturz- und Unfallschäden. Diese Lösung bietet sich für Versicherte an, die bereits eine Hausratsversicherung abgeschlossen haben, in der Diebstahl abgedeckt ist.

 

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Wer als Arbeitnehmer oder Selbstständiger von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln will, trifft auf eine Vielzahl von Tarifangeboten.

 

Die Tageszeitung Handelsblatt hat zusammen mit dem Analysehaus Franke und Bornberg die Topschutztarife am Markt untersucht, die sich durch ein hohes Leistungsniveau auszeichnen. Ein Tarif zählt dann zu dieser Kategorie, wenn er für Psychotherapie, Heilpraktiker, Unterbringung im Einbettzimmer, Zahnersatz bis mindestens 80 Prozent und Implantate aufkommt. Der Selbstbehalt ist bei den untersuchten Tarifen zudem auf maximal 600 Euro jährlich begrenzt. Deutschlands älteste private Krankenversicherung, die uniVersa, konnte in dem Test überzeugen und erhielt für ihre Classic-Bausteintarife uni-A 80, uni-ST1 100, uni-ZA 80 und uni-KU 100 die Note „Sehr gut“. In der Gesamtbewertung wurden die Leistungen zu 50 Prozent, der Beitrag zu 30 Prozent und die Finanzstärke zu 20 Prozent berücksichtigt. Als Besonderheit können Versicherte bei der uniVersa jederzeit ein verbraucherfreundliches Tarifwechselrecht in Anspruch nehmen. Darüber haben sie 182 Wechselmöglichkeiten, von denen 174 jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung flexibel nutzbar sind – ein Leben lang.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Erleichterung für die Verwaltung

 

Das ist doch einmal eine positive Meldung inmitten der vielen Kritik über die Komplexität der bAV: Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Juni 2020 ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. I, S. 1248“ am 24. Juni 2020 in Kraft getreten. Und damit die versicherungsvertragliche Lösung für Direktversicherungen und Pensionskassen beim vorzeitigen Ausscheiden aus einem Unternehmen als Standardlösung gesetzlich festgelegt. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, fasst kurz zusammen.

Bisheriges Verfahren

Schied ein Arbeitnehmer vorzeitig mit unverfallbaren Anwartschaften für eine bAV aus, so konnte der Arbeitgeber im Fall der Versorgung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse das sogenannte versicherungsvertragliche Verfahren alternativ zum ratierlichen (zeitanteiligen) Berechnungsverfahren wählen. „Mit der versicherungsvertraglichen Lösung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die von dem Lebensversicherer zu erbringende Versicherungsleistung zu beschränken“, ergänzt Michael Hoppstädter. „Doch auch der ausscheidende Arbeitnehmer muss sich an gesetzliche Auflagen halten, etwa an die sogenannte Verfügungsbeschränkung.“ Das Verfahren ermöglicht so eine sachgerechte Ermittlung der Ansprüche des Versorgungsberechtigten und stellt zugleich sicher, dass die Versicherungsleistungen dauerhaft für die bAV erhalten bleiben. Allerdings muss der Arbeitgeber den ausscheidenden Mitarbeiter rechtzeitig darüber informieren.

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Dazu hat sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.5.2016 (3 AZR 794/14) geäußert. Das Gericht verlangt darin, dass der Arbeitgeber die versicherungsvertragliche Lösung gegenüber jedem Arbeitnehmer und gegenüber dem Versicherer jeweils in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers erklären muss. „Für die Praxis bedeutete das, dass es nicht reichte, wenn der Arbeitgeber in der Versorgungsordnung oder im Arbeitsvertrag auf die versicherungsvertragliche Lösung hingewiesen hatte. Dass der Arbeitgeber von dieser Lösung Gebrauch machen will, musste im Zusammenhang mit dem Ausscheiden ausdrücklich erklärt werden, also beispielsweise im Schreiben zur Bestätigung der Kündigung beziehungsweise der Beendigung des Arbeitsvertrages oder ähnlichem“, so Hoppstädter. Zudem musste dies in jedem Einzelfall auch dem Versicherer bekanntgegeben werden. Außerdem legte das Gericht fest, dass der Arbeitgeber im Zweifel auch beweisen können muss, dass dem Versorgungsberechtigten die Entscheidung zugegangen ist. „Dies innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers durchzuführen, machte es für die Arbeitgeber nicht einfacher. Man kann davon ausgehen, dass die Haftungsbeschränkung für den Arbeitgeber durch die versicherungsvertragliche Lösung in vielen Fällen alleine an dieser zeitlichen Befristung gescheitert ist“, kommentiert der Longial-Geschäftsführer.

Erleichterung durch gesetzliche Festlegung

Mit der Festlegung der versicherungsvertraglichen Lösung als gesetzlichen Standard entfällt die Diskussion um die zeitliche Befristung und den sachlichen Zusammenhang zum Ausscheiden eines Mitarbeiters. „Ein positives Signal des Gesetzgebers, insbesondere für Arbeitgeber, Komplexität, Haftungsrisiken und Zeitdruck von der bAV zu nehmen“, so das Fazit von Michael Hoppstädter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Einfachheit plus Flexibilität: Aon zur Attraktivität von Betriebsrenten

 

Die betriebliche Altersversorgung wird für Arbeitnehmer attraktiver, wenn Arbeitgeber ihnen vorkonfigurierte Paketlösungen anbieten. Zu diesem Schluss kommt ein Whitepaper des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon. Unter dem Titel “bAV im Spagat zwischen frei und paternalistisch” beschäftigt es sich mit konkreten Vorschlägen, wie Arbeitgeber ein solches Modell in der Praxis umsetzen können.

Solche Paketlösungen können sich beispielsweise an bestimmte Zielgruppen wenden. Denkbar sind die Kategorien “Frühstarter” (Arbeitnehmer unter 35, ohne Kinder), “Dauerläufer (Arbeitnehmer 35-50 Jahre, ohne Kinder), “Endspurtler” (Arbeitnehmer ab 50, ohne Kinder) und “Bergwanderer” (Arbeitnehmer jeden Alters, mit Kindern). Diesen Gruppen sind bereits Beitragshöhen und -verläufe sowie Leistungen zugeordnet – mit der Option, sich auch für einen anderen Standard bzw. einen anderen Beitragssatz zu entscheiden. Die Beteiligung des Unternehmens kann dabei als Stellschraube dienen, zur Mitarbeiterbeteiligung motivieren und nachhaltiges Sparverhalten zum Beispiel in Form von Boni belohnen.

“Es fällt Menschen leichter, vorkonfigurierten Lösungen zuzustimmen, als in einem Dschungel von Möglichkeiten eine Entscheidung zu treffen”, ist Carsten Hölscher überzeugt. Er ist Partner bei Aon Retirement Solutions und Autor des Whitepapers. “Vor allem dann, wenn dieser Standard auch noch Raum lässt für individuelle Gestaltung. Doch selbst ohne eine individuelle Gestaltung ist es für die finanzielle Absicherung im Alter in jedem Fall besser, frühzeitig einen Standard zu wählen, als eine bAV-Entscheidung auszusitzen bzw. gar nicht oder spät zu treffen.”

Die Hürden für Mitarbeiter, sich an der bAV zu beteiligen, sind aus Sicht von Aon derzeit noch deutlich zu hoch. Selbst äußerst attraktive bAV-Angebote seitens der Arbeitgeber werden oft nicht wahrgenommen. Der Grund dafür ist einfach: Menschen verhalten sich nicht immer rational, sondern folgen typischen Mustern. Dazu zählen Trägheit, fehlende Entscheidungsfreude oder erst in ferner Zukunft liegende Vorteile.

Carsten Hölscher: “bAV muss einfach sein. Unsere Vorschläge sind darauf ausgerichtet, es sowohl Arbeitnehmern wie Arbeitgebern leicht zu machen. Gleichzeitig wird die von uns vorgeschlagene Flexibilisierung einer neuen Generation von Arbeitnehmern gerecht, die es gewohnt sind, im “Internet of Things” Produkte persönlich zu konfigurieren.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2019 stellt die Corona-Krise auch die KRAVAG-Versicherungen vor neue Herausforderungen.

 

Mit unbürokratischen Problemlösungen und digitalen Produkten setzen sie in dieser Ausnahmesituation auf Kundennähe sowie enge Kontakte zu den Vertriebspartnern und dem Gewerbe.

Das Jahr 2020 fing gut an für die KRAVAG-Versicherungen. Im Januar und Februar verzeichnete die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG bereits einen Anstieg der Bruttobeiträge um 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mit den einschneidenden Entwicklungen der Corona-Pandemie stellt sich ein weiterer Ausblick auf 2020 jedoch schwierig dar. „Auch an uns, unseren Kunden und Vertriebspartnern geht die Pandemie nicht spurlos vorüber“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KRAVAG-Gesellschaften Edgar Martin anlässlich der diesjährigen Delegiertenversammlung der KRAVAG-SACH VVaG am 25. Juni.

Corona-bedingt ging die Zahl der versicherten Fahrzeuge im Bestand der KRAVAG-LOGISTIC zu Ende Mai leicht zurück von 692.000 im Dezember 2019 auf 673.000. Die Bruttobeiträge sanken entsprechend auf 467 Millionen Euro. Die endgültigen Auswirkungen der Krise seien Mitte des Jahres noch immer schwer abschätzbar, so Martin. Jedoch fielen sie bislang weniger schwer aus als zu befürchten gewesen sei: „Nicht zuletzt durch unser schnelles und flexibles Handeln und Entgegenkommen in der Corona-Notlage, setzen die Kunden weiter ihr Vertrauen in die KRAVAG.“

Unbürokratische Unterstützung in der Krise

Der weltweite Ausbruch des Corona-Virus, der ab März auch in Deutschland spürbar wurde, brachte nie dagewesene Herausforderungen mit sich. Kontaktverbote, Homeoffice, Lieferengpässe – sowohl die KRAVAG als auch ihre Kunden und Vertriebspartner mussten auf zahlreiche, plötzliche Veränderungen reagieren. „Anders als anzunehmen haben wir den Kundenkontakt jedoch nicht reduziert“, berichtete der KRAVAG-Chef. „Im Gegenteil, wir haben den Kontakt bewusst gesucht – über Telefon oder Videokonferenz.“ Das Ziel: Jeden Kunden bestmöglich in der Krise zu unterstützen und das unbürokratisch und schnell.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg, Tel: 040 / 23606-5919, www.kravag.de

Der Bestand des Düsseldorfer Unternehmens hat sich seit Ende 2019 nahezu vervierfacht.

 

Die vigo Krankenversicherung VVaG intensiviert die Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg. Deren Versicherte erhalten exklusive Tarife ohne Gesundheitsfragen unter vigo-select.de.

Wachstum durch Zusatztarife

Die vigo bietet im Neugeschäft ausschließlich Krankenzusatzversicherungen an und setzt im Vertrieb auf digitale Lösungen, Zusammenarbeit mit Maklern und Maklerpools. Zudem besteht eine Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg. „Die Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg erfuhr im letzten Jahr Auftrieb durch die Entwicklung neuer exklusiver Tarife in den Bereichen Ausland, Ein- und Zweibettzimmer sowie Zahnersatz. AOK-Versicherte können den gesetzlichen Grundschutz optimal und einfach ergänzen, ohne dabei Gesundheitsfragen beantworten zu müssen“, sagt Micha Hildebrandt, Mitglied des Vorstandes der vigo. Ähnliche Lösungen bot die Kasse in der Vergangenheit selber an, entschloss sich jedoch zu einer Weiterführung dieser besonderen Angebote über die vigo. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 30. Juli 2019, in welcher der Rahmen des Anbietens von Zusatzleistungen in diesem Kontext neu geregelt wurde.

Aktuell zählt die vigo rund 126.000 Tarifversicherte. Ende 2019 lag die Zahl noch bei etwa 34.000. Die jährlichen Beitragseinnahmen erhöhen sich nach internen Hochrechnungen um über 35 % auf voraussichtlich über 28 Millionen Euro bis zum Ende des Jahres 2020.

vigo-select.de als exklusive Plattform für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg

Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg finden unter vigo-select.de exklusive Angebote und weitere Informationen. In der aktuellen Ausgabe von Focus Money erhielten alle vigo-Tarife für AOK-Versicherte die Bewertung „gut“. Der Abschluss der Zusatztarife erfolgt online mit vollständiger Dunkelverarbeitung.

Positives Jahresergebnis trotz Projektinvestitionen

Die vigo hat im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 261,0 T€ (Vj: 301,3 T€) erzielt. „Dieses Ergebnis ist auch vor dem Hintergrund der Kraftanstrengungen zur Umsetzung der Wachstumsstrategie und Digitalisierung als überaus positiv zu werten. Es belegt die besondere Effizienz, Wandelbarkeit, finanzielle Stärke und Widerstandsfähigkeit der vigo“, untermauert der Vorstandsvorsitzende, Dieter Turowski. Der Kapitalanlagebestand erhöhte sich zudem von rd. 124 Mio. € um rd. 12 Mio. € auf rd. 136 Mio. €. Die Nettoverzinsung erstreckte sich für das Geschäftsjahr 2019 auf rd. 3,4 % (Vj: 2,9 %).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

vigo Krankenversicherung VVaG, Konrad-Adenauer-Platz 12, 40210 Düsseldorf, Tel: 0211 – 355900-12, Fax: 0211 – 355900-20, www.vigo-krankenversicherung.de

Digitalversicherer hepster bringt eine Versicherung für Fahrrad- und E-Bike-Anhänger auf den Markt, die einzeln und unabhängig vom Rad gebucht werden kann.

 

Weltweit abgesichert sind alle gängigen Fahrradanhänger für die private und gewerbliche Nutzung, mit Neuwertentschädigung sowie ohne Altersbeschränkung und Selbstbeteiligung.

Das Rostocker InsurTech hepster (buchung.hepster.com) erweitert sein Produktportfolio um eine exklusive Fahrradanhängerversicherung. Der Vorteil: Die Versicherung für E-Bike- und Fahrradanhänger kann einzeln abgeschlossen werden, sodass sich beispielsweise der bereits bestehende Schutz einer Hausrat- oder einer (E-)Bike-Versicherung optimal ergänzen lässt.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Fahrradanhänger

Der anhaltende Fahrradboom in Deutschland schließt auch Radanhänger nicht aus. Kein Wunder, lassen sich mit ihnen doch die begrenzten Gepäckkapazitäten des klassischen Rads oder E-Bikes erweitern. Ob für den Ausflug mit Kindern oder Hund, für größere Einkäufe und Lasten oder auch um die Campingausrüstung für den nächsten Radurlaub zu transportieren – Fahrradanhänger bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

Doch Unfälle oder Stürze können schnell passieren und den Radanhänger unbrauchbar beschädigen. Gleichzeitig sind Fahrradanhänger – so wie Fahrräder und E-Bikes – ein beliebtes Diebesgut. Ein Hausratversicherung sichert oftmals nur den Diebstahl aus verschlossenen Räumen ab, nicht jedoch den Diebstahl im Freien. Die Fahrradanhängerversicherung von hepster schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens und sichert Radler bei Beschädigung, Verschleiß und Diebstahl jederzeit mit flexiblen Tarifen und Laufzeiten ab.

Unabhängig vom (E-)Bike versicherbar

„Mit unserer neuen Versicherung bieten wir eine bedarfsgerechte Lösung für viele Radfahrer in Deutschland“, so Alexander Hornung, General Manager und Versicherungsexperte von hepster. „Viele besitzen bereits eine Fahrrad- oder Hausratversicherung, die ihr (E-)Bike zum Beispiel gegen Diebstahl absichert, jedoch zusätzliche Radanhänger nicht einschließt. Unsere Versicherung ergänzt den bestehenden Versicherungsschutz optimal und kann unabhängig vom Rad abgeschlossen werden.“

Schutz für alle Anhängerarten

Die Fahrradanhängerversicherung von hepster sichert alle gängigen Modelle, inklusive Anhänger aus Carbon, ab. Versichert sind während der privaten als auch der betrieblich-gewerblichen Nutzung sowohl Sturz- und Transportschäden, Unfallschäden sowie Schäden durch Dritte und Vandalismus. Der umfassende Diebstahlschutz von hepster schützt die Radanhänger darüber hinaus bei einfachem Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub. Gleichzeitig können auch geliehene oder gemietete Fahrradanhänger mit nur wenigen Klicks über den Webshop (buchung.hepster.com/fahrradanhaengerversicherung) abgesichert werden.

Zusätzliches Angebot für Radfahrer & Fachhändler

Radfahrer profitieren von einem umfangreichen und weltweiten Versicherungsschutz, der sich insbesondere durch die Neuwertentschädigung und den Verzicht auf eine Selbstbeteiligung hervorhebt. Dabei können neue und gebrauchte Fahrradanhänger ohne jegliche Altersbeschränkung versichert werden. hepster arbeitet hier mit dem Schweizer Rückversicherer Helvetia zusammen, der mit dem Rostocker InsurTech bereits vielfältige Versicherungsprodukte auf den Markt gebracht haben, unter anderem die leistungsstarken Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen.

Auch Kooperationspartner von hepster, die als Fachhändler, Verleihstationen oder Service-Anbieter rund ums (E-)Bike tätig sind, können von der Fahrradanhängerversicherung profitieren: Durch verschiedene Schnittstellen lässt sich die Versicherung problemlos in die bestehenden digitalen Prozesse und den stationären Handel als zusätzliche Serviceleistung für Neu- und Bestandskunden in das jeweilige Angebot integrieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MOINsure GmbH, Blücherstraße 41a, 18055 Rostock, Tel: +49 (0) 381 203 888 05, www.hepster.com

Mit einer Neuauflage der Helvetia Business Cyberversicherung eröffnet Helvetia Deutschland kleinen und mittelständischen Unternehmen ab sofort noch bessere Möglichkeiten, sich vor Cyber-Risiken zu schützen.

 

Neben einer umfangreichen finanziellen Absicherung profitieren Kunden von interaktiver Unterstützung über eine exklusive Cyber-Security-Plattform.

Die Häufigkeit und Intensität von Cyberangriffen nimmt kontinuierlich zu. Schon längst haben Hacker, Spammer und Betrüger nicht mehr nur große Unternehmen im Visier. Dennoch wird beim Umgang mit Daten die Notwendigkeit eines passenden Versicherungsschutzes von vielen kleinen und mittelständischen Firmen noch immer unterschätzt. Dabei können bereits einfache Bedienungsfehler oder Verstösse gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weitreichende Folgen haben.

Angesichts des zunehmenden Risikos deckt die neue Helvetia Business Cyberversicherung die Folgen von Schäden durch Cyber-Gefahren jetzt mit einer Versicherungssumme von bis zu 5 Mio. Euro ab. Dies umfasst Schäden durch Schadsoftware, die Ausnutzung von Sicherheitsschwächen, interne Sabotage, fahrlässige Bedienung, DoS-Attacken ebenso wie durch arglistige Täuschung. Versichert sind Eigen- und Drittschäden sowie die Kosten für Schadenermittlung, Krisenkommunikation und Ähnliches.

Zusätzlich zum bisherigen Umfang sind jetzt neben der Wiederherstellung unternehmenseigener Daten auch Schäden durch Cyber- und Identitätsbetrug, Phreaking (Telefon-Hacking) und notwendige Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs mitversichert. Auch Schäden durch Ertragsausfall können, inklusive des Ausfalls von Cloud- und Hosting-Diensten, ab sofort mit abgesichert werden.

Ebenfalls neu ist die Mitversicherung von Straf- und Bußgeldern, beispielsweise bei Vertragsstrafen gegenüber Dritten oder Informationsrechtsverletzungen. Die neue Mitversicherung “Bring your own device” schließt beruflich genutzte private Geräte jetzt in den Versicherungsumfang mit ein. Um der Gefahr von Ransomware zu begegnen, bietet Helvetia nun außerdem die Möglichkeit an, entsprechende Lösegeldzahlungen mitzuversichern.

Einen besonderen Service bietet die Helvetia Business Cyberversicherung mit einer exklusiven Cyber-Security-Plattform. Diese umfasst neben Informationen zu aktuellen Bedrohungen, einem Phishing-Test und einem Passwortscanner ein extra entwickeltes Awareness-Programm. Dieses klärt Kunden mit Videos über mögliche Gefahren auf und ermöglicht es ihnen so, Cyber-Risiken präventiv abzuwehren.

Die Cyber-Security-Plattform bietet Versicherungsnehmern außerdem einen direkten interaktiven Draht zum Helvetia IT-Dienstleister. Im Versicherungsfall steht Kunden ein Netzwerk aus Spezialisten der IT-Security, PR-Beratern und Datenschutzexperten zur Verfügung und ein vorstrukturierter, individuell anpassbarer Krisenplan, rundet die Hilfestellung ab.

Günstige Prämien, nur wenige Sublimits, der weltweite Gültigkeitsbereich sowie die neue Update-Garantie, durch die zukünftige prämienfreie Leistungsverbesserungen automatisch mitversichert sind, machen die neue Helvetia Business Cyberversicherung zu einer jetzt noch stärkeren Absicherung im Cyber-Krisenfall.

 

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Helvetia Versicherungen Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56 ­ 58, D­60311 Frankfurt, Tel: 069/1332­587, Fax: 069/1332­319, www.helvetia.de

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) startet in diesem Jahr eine neue Öffnungsaktion für Beamte und deren Angehörige, die bisher in Gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Dazu erklärt der PKV-Vorsitzende Dr. Ralf Kantak:

 

“Wir hatten in den letzten Monaten viele Gespräche mit Landesregierungen und mit Vertretern der Beamtenverbände – und dabei wurde uns gelegentlich von Beamten berichtet, die als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung geblieben sind, aber lieber die Kombination aus PKV und Beihilfe nutzen würden.

Um diesen Beamten auch nachträglich noch Wahlfreiheit zu geben, in die PKV zu wechseln, haben wir uns für den Start einer Sonder-Öffnungsaktion entschieden. Davon profitieren insbesondere Beamtinnen und Beamte, bei denen Vorerkrankungen bestehen, die nach dem Äquivalenzprinzip der PKV üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen Versicherungsschutz sogar ganz ausschließen können.

In einem Zeitfenster vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 können die teilnahmeberechtigten Beamten zu erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme PKV aufgenommen werden. Keiner wird aus Risikogründen abgelehnt. Es gibt keine Leistungsausschlüsse. Und sollten wegen bereits bestehender Vorerkrankungen erhöhte gesundheitliche Risiken vorliegen, werden erforderliche Zuschläge auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.

Wir wollen damit ein Signal setzen, dass Beamte und beihilfekonforme PKV zusammengehören. Nicht ohne Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Die Risikolebensversicherung der EUROPA online beantragen und den endgültigen Beitrag in der Regel sofort erfahren – der eGesundheitsCheck macht es möglich.

 

„Bereits zwei Drittel der Antragsteller erhielten in den vergangenen Monaten beim Online-Antrag ein Sofortvotum“, bilanziert Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung, zufrieden. Das interaktive Tool erfreut sich bei Vermittlern großer Beliebtheit, bietet es doch einen einfachen, transparenten und schnellen Weg zur Police.

Transparenz beim Abschluss schafft Vertrauen

Der EUROPA-Vertriebspartner und Makler Hendrik Haase von der Versicherungsplan OHG aus Velbert nutzt das digitale Tool der EUROPA gemeinsam mit seinen Kunden regelmäßig. „Durch den eGesundheitsCheck wird der Antragsprozess für meinen Kunden sehr viel übersichtlicher. Er braucht sich nicht mehr durch viele Fragen arbeiten. Alle Entscheidungen sind für ihn transparent und verständlich. Das schafft Vertrauen.“

Unkomplizierter zur Risikolebensversicherung

Das digitale Werkzeug führt den Vermittler und seinen Kunden gemeinsam durch den Online-Antrag. Die notwendige Gesundheits- und Risikofragen sind dabei deutlich einfacher und eindeutiger formuliert. Zudem muss der Kunde nur noch vier Gesundheitsfragen beantworten. Erforderliche Rückfragen erzeugt das System automatisch, ergänzende Fragebögen fallen so in den meisten Fällen weg. Neben den Gesundheitsangaben prüft das digitale Tool unter anderem Informationen zu besonderen Hobbys. Diese werden bei der Berechnung des Beitrages direkt berücksichtigt.

Der Vermittler und der Kunde profitieren

Am Ende des Online-Abschlusses folgt in der Regel direkt eine Entscheidung über den Antrag. Diese berücksichtigt bereits die Ergebnisse der Risiko- und Gesundheitsprüfung. Der Beitrag wird umgehend ermittelt. Hendrik Haase: „Mein Kunde hat also grundsätzlich sofort die Sicherheit, ob sein Antrag angenommen wird und wie hoch sein Beitrag ist. Das überzeugt ihn. Der große Vorteil für mich als Vermittler ist, dass der Vertrag durch den eGesundheitsCheck schneller policiert wird. So profitieren beide Seiten davon.“ Weitere Informationen gibt es unter www.europa.de. Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter www.europa-vertriebspartner.de.

 

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EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen.

 

Denn wer jemandem materiellen oder körperlichen Schaden zufügt, muss unbegrenzt dafür haften. Dennoch haben über 17 Prozent der Haushalte in Deutschland diese Versicherung nicht. Die Württembergische Versicherung AG hat jetzt ihr Angebot zum Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schäden verbessert.

Die neue Privat-Haftpflicht der Württembergischen Versicherung bietet im PremiumSchutz zahlreiche Leistungen, die über den marktüblichen Standard hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Neuwertentschädigung bis 10.000 Euro (bisher 5.000 Euro) bei Schäden an Gegenständen, die nicht älter als zwei Jahre sind, jetzt sogar bei Abhandenkommen.
  • Neu in der Ausfalldeckung bis jeweils 500.000 Euro: Opferschutz bei Vorsatztaten durch unbekannte Täter und Schäden durch Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer von Kraftfahrzeugen.
  • Absicherung von Inhabern von Sechsfamilienhäusern (bisher begrenzt auf Zweifamilienhäuser) und des Bauherrenrisikos ohne Begrenzung der Bausumme auch bei Neubauten (bisher bei Neubauten bis 300.000 Euro).
  • Übernahme von Mietsachschäden an privat geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten fremden beweglichen Sachen bis zur Versicherungssumme (bisher 500.000 Euro).
  • Be- und Entladeschäden an Dritten durch Beladen des eigenen Kfz; Betankungsschäden und Übernahme der Rabattrückstufung beim Fahren fremder Kfz bis jeweils 10.000 Euro (bisher 5.000 Euro).
  • Sachschäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten gegenüber Kollegen, Arbeitgebern und sonstigen fremden Dritten bis 10.000 Euro (bisher nicht abgesichert).
  • Passt-sich-an-Prinzip: Bestimmte neue Lebenslagen sind für zwölf Monate vorsorglich mitversichert, zum Beispiel der Eintritt ins Berufsleben oder die Heirat.
  • Markt-Garantie: Bietet ein anderer Versicherer zum Schadenzeitpunkt einen weitergehenden Versicherungsschutz, reguliert die Württembergische den Schaden nach den besseren Konditionen.
  • Sofort-Schutz: Sofortige Inanspruchnahme der Leistungen der Württembergischen bei Versicherungswechsel von einem anderen Anbieter zur Württembergischen; Deckungslücken anderweitig bestehender Versicherungsverträge werden geschlossen.

Neben dem besonders leistungsstarken PremiumSchutz gibt es auch weiterhin den Komfort- und den KompaktSchutz. Die Entscheidung für eine der Varianten hängt vom Bedarf und der jeweiligen Lebenssituation ab.

Der PremiumSchutz für Familien umfasst alle dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Im Premium- und KomfortSchutz ist der versicherte Personenkreis um vorübergehend im Haushalt integrierte Personen wie Au-Pairs oder Austauschschüler sowie nicht verwandte pflegebedürftige Personen im Haushalt und in Pflegeeinrichtungen erweitert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Zugleich nimmt die HUK-COBURG Rechtsschutz-Schadenregulierung GmbH ihre Arbeit für konzernweite Rechtsschutzfälle auf

 

Ab 1. Juli wird Detlef Frank (60) Vorstand in der HUK-COBURG Rechtsschutz AG (HCR). Zusätzlich zu seiner Funktion als Vorstandsmitglied der HUK24 wird er dort das Ressort Rechtsschutz Betrieb verantworten. Er tritt damit die Nachfolge von Hanspeter Schroeder (66) an, der planmäßig zum 30. Juni 2020 in den Ruhestand geht.

„Wir danken Hanspeter Schroeder für seine hervorragenden Leistungen, die er in über 30 Jahren für die HUK-COBURG erbracht hat“, sagt Klaus-Jürgen Heitmann, Aufsichtsratsvorsitzender der HCR. „Er hat nicht nur die Rechtsschutzsparte der HUK-COBURG maßgeblich ausgebaut, sondern war in der Branche sowie in unserem Haus ein anerkannter und stets geschätzter Experte und Gesprächspartner. Wir wünschen ihm für seinen Ruhestand alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit.“

„In Detlef Frank“, so Heitmann weiter, „haben wir einen erfahrenen und kompetenten Nachfolger gefunden, der die HUK-COBURG ebenfalls sehr lange und gut kennt. Als Vorstandsmitglied der HUK24 ist er bestens vertraut mit den digitalen Anforderungen von Kunden und ihren Bedürfnissen rund um die Lebenswelt Auto. Da er zudem auch über langjährige Erfahrungen in Rechtsschutz verfügt, ist er für die zusätzliche Vorstandstätigkeit in dieser Sparte prädestiniert“, so Klaus-Jürgen Heitmann. „Wir wünschen ihm in der neuen Aufgabe viel Erfolg“.

Rechtsschutz-Schadenregulierung GmbH nimmt operative Arbeit auf

Mit den personellen Änderungen nimmt zugleich die im Februar gegründete HUK-COBURG Rechtsschutz-Schadenregulierung GmbH (HRS) ihre operative Tätigkeit auf, um die Schadenbearbeitung für Rechtsschutzverträge innerhalb des Gesamt-Konzerns zu bündeln. Das Unternehmen will damit eine engere Vernetzung aller Sparten aufgrund zunehmender Digitalisierung und geänderter Kundenwünsche gewährleisten. Die Eigenständigkeit der Rechtsschutzsparte wird dabei nicht, wie im Markt üblich, aufgegeben. Geschäftsführerin der HRS wird Antje Schaarschmidt (42), die seit sieben Jahren Bereichsleiterin der HUK-COBURG Rechtsschutz AG war. „Wir freuen uns, in Frau Schaarschmidt eine ausgewiesene Expertin in den eigenen Reihen für diese Aufgabe gefunden zu haben“, erläutert Klaus-Jürgen Heitmann. „Auch ihr wünschen wir viel Erfolg“.

Der Vorstand der HUK-Rechtsschutz-Versicherung (HCR) setzt sich ab 01.07.2020 wie folgt zusammen:

  • Detlef Frank: Rechtsschutz Betrieb
  • Rainer Neckermann: Rechtsschutz Schaden

Der Vorstand der HUK24 setzt sich wie folgt zusammen:

  • Detlef Frank: Betrieb und Prozesse
  • Dr. Uwe Stuhldreier: Marketing und Vertrieb

 

Zu den Personen:

Hanspeter Schroeder (66) hat an der Universität Heidelberg Mathematik und Physik studiert und ist 1988 als Diplom-Mathematiker zur HUK-COBURG gekommen. Nach mehreren leitenden Tätigkeiten – darunter die Abteilungen Kraftfahrt Betrieb und Haftpflicht/Unfall/Sach der HUK COBURG – wurde er 2010 Vorstandsmitglied der HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung AG.

Detlef Frank (60) hat in Erlangen Mathematik studiert und ist als Diplom-Mathematiker seit 32 Jahren bei der HUK-COBURG tätig. Er begann seine Laufbahn im Bereich Tarifwesen/Statistik. Seit 2003 ist er Mitglied des Vorstands der HUK24 und seit 2016 dort zuständig für das Ressort Betrieb und Prozesse.

Antje Schaarschmidt (42) hat ein Jura-Studium und Rechtsreferendariat in Regensburg absolviert und war dort zehn Jahre als selbständige Rechtsanwältin tätig. In dieser Zeit hat sie eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit aufgebaut, die auf telefonische Rechtsberatung spezialisiert und bis heute auch Dienstleister für Rechtsschutzversicherte des HUK-Konzerns ist. 2013 wechselte Antje Schaarschmidt zur HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

Neben der eigenen Abschlussstrecke plant ROLAND zusätzlich Kooperationen mit digitalen Vertriebspartnern in Österreich

 

Der deutsche Rechtsschutz-Versicherer ROLAND mit Hauptsitz in Köln expandiert im digitalen Geschäft: Über die Website der österreichischen Niederlassung können Privatkunden nun online eine Rechtsschutz-Versicherung abschließen.

Es stehen zum Start drei Produktvarianten zur Auswahl: der Top-Rechtsschutz Basis, Komfort und Premium. Alle Tarif-Ausprägungen verfügen über einen Schutz in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr. Auch ein Strafrechtsschutz ist bereits in allen Tarifen enthalten, der Immobilien-Rechtsschutz kann dazu gewählt werden. „Wir lassen uns bei dem Angebot für Kunden stark von unseren Erfahrungen im digitalen Markt beeinflussen: Einfach zugänglich, leicht verständlich und ausgewogen in Preis und Leistung“, so Fynn Monshausen, Leiter Digitalvertrieb bei ROLAND.

Gespräche mit digitalen Vertriebspartnern aufgenommen

Neben dem Online-Verkauf über die eigene Website werden digitale Kooperationen im internationalen Umfeld erfolgsentscheidend sein. In Deutschland kooperiert ROLAND bereits erfolgreich mit Vergleichsportalen wie Check24, aber auch relevanten Insurtechs wie Friday und getsafe. In Österreich folgen jetzt ebenfalls wichtige Gespräche mit bestehenden und neuen digitalen Kooperationspartnern.

„Wir sind sehr gespannt, ob unsere Erfahrungswerte auch auf das Ausland übertragbar sind. Digitale Geschäftsmodelle sind deutlich skalierbarer oder modularer als die konventionellen Modelle. Daher sind wir überzeugt, dass wir mit nur wenigen Modifikationen in der kommenden Zeit neue Märkte erschließen werden“, so Fynn Monshausen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

Höchstes versicherungstechnisches Ergebnis seit zwölf Jahren

 

In ihrem 201. Geschäftsjahr konnten die NV-Versicherungen weiter wachsen und ein Spitzenergebnis aufstellen. Mit 2,07 Mio. Euro konnte die NV das beste versicherungstechnische Ergebnis seit zwölf Jahren einfahren, der Gewinn nach Steuern ist mit 682.820 Euro zudem der höchste Gewinn seit zehn Jahren.

In diesem Jahr präsentierte NV-Vorstandsvorsitzender Arend Arends auf einer der besonderen Corona-Situation geschuldeten und damit anders gestalteten Mitgliedervertreterversammlung die Geschäftszahlen aus dem vergangenen Jahr und dämpfte die Erwartungen für 2020.

Die NV verbuchte ein hohes Beitragswachstum von 2,9 Mio. Euro in 2019 auf nun 39,3 Mio. Euro. Mit 7,9 Prozent konnte die NV dabei stärker zulegen als der Durchschnitt der deutschen Sachversicherer (+ 3,2 Prozent). Die Brutto-Schadenquote erhöhte sich leicht auf 60,2 Prozent.

Da sich die Schwankungsrückstellung kaum veränderte, erhöhte sich das versicherungstechnische Ergebnis deutlich auf 2,07 Mio. Euro. „Das ist ein Spitzenjahr und das beste seit zwölf Jahren“, so Arends. Nach Abzug von Steuern und sonstigen Aufwendungen konnten den Gewinnrücklagen 682.820 Euro zugeführt werden. Das ist eine Steigerung von 100 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Mitgliederzahl stieg um 21.680 (Vorjahr 21.552) auf jetzt 318.676. Das entspricht einem Wachstum von 7,3 Prozent. Auch die Zahl der Verträge erhöhte sich um 24.190 (Vorjahr 24.102) auf jetzt 398.831 Verträge. Das ist ein Zuwachs von 6,5 Prozent. „Mit beiden Zuwächsen sind wir sehr zufrieden“, so Arends. Die Kapitaldecke konnte um 5 Mio. Euro auf insgesamt 50,5 Mio. Euro erhöht werden.

Hauptwachstumsträger der NV bleibt die Haftpflichtsparte, die ein Plus von 13,7 Prozent bzw. 1,8 Mio. Euro mehr Beitragsaufkommen aufweist. Zudem haben die Sparten Krankenzusatzversicherung sowie Wohngebäudeversicherung in zufriedenstellendem Maß zur positiven Geschäftsentwicklung beigetragen.

Für das Jahr 2020 dämpfte Arends die Erwartungen in Bezug auf neue Rekordzahlen: „Die aktuelle Situation hat auch bei uns Spuren hinterlassen. Wir spüren ein deutlich geringeres Wachstum als noch im letzten Jahr. Besonders im April und Mai mussten wir Rückgänge verzeichnen. Wir rechnen aber dennoch für 2020 mit einem moderaten Wachstum.“

Die NV-Versicherungen hatte frühzeitig ein Corona-Notfallkonzept auf die Beine gestellt, um den Geschäftsbetrieb auch im Falle einer möglichen Quarantäne-Anordnung aufrecht zu erhalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NV-Versicherungen VVaG, Ostfriesenstraße 1, 26425 Neuharlingersiel, Tel: 0 49 74 / 93 93 – 0, Fax: 0 49 74 / 93 93 – 499, www.nv-online.de

Anlässlich der Online-Pressekonferenz des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) erklärt der Vorsitzende Dr. Ralf Kantak:

 

“Das Coronavirus ist in Deutschland auf eines der besten Gesundheitssysteme der Welt getroffen. Dafür können wir alle dankbar sein. Dass die Corona-Krise bislang im internationalen Vergleich so gut gemeistert werden konnte, beruht auch auf den besonders starken Ressourcen unseres Gesundheitssystems.

Die Ausstattung der Kliniken mit Intensivbetten ist international führend. Alle Menschen haben freien Zugang zur Spitzenmedizin. Die flächendeckende ambulante Versorgung mit freiem Zugang zu Hausärzten und Fachärzten macht einen entscheidenden Unterschied zu anderen europäischen Staaten. Viele COVID19-Patienten konnten – anders als in vielen Ländern – auch außerhalb des Krankenhauses erfolgreich behandelt werden.

Dass dies so ist, verdanken wir auch dem dualen Gesundheitssystem mit seinem bewährten Nebeneinander aus privaten und öffentlich-rechtlichen Strukturen. Viele Voraussetzungen für die sehr gute Bewältigung der Pandemie hängen zudem unmittelbar von Leistungen der Privaten Krankenversicherung ab:

– Ein wesentlicher Grund, warum die Ausbreitung des Virus so rasch gebremst werden konnte, lag in der Leistungsfähigkeit der medizinischen Labore, deren moderne Ausstattung überproportional durch die Finanzmittel aus dem PKV-Mehrumsatz ermöglicht wird.

– Zur Isolierung von Corona-Infizierten verfügen die Krankenhäuser über eine ausreichende Zahl von Einbettzimmern, die es ohne die PKV gar nicht gäbe. Nur die PKV-Wahlleistungen machen für die Kliniken die Einrichtung von Einbett- und Zweibettzimmern wirtschaftlich finanzierbar.

– Das Angebot von Video-Sprechstunden, die in der Corona-Pandemie stark gefragt sind, wäre ohne das Vorangehen der PKV nicht verfügbar. Schon 2015 gehörte die PKV zu den Unterstützern der ersten Stunde und erstattete diese Leistung für ihre Versicherten. Dadurch konnte die Telemedizin in Deutschland überhaupt erst Fuß fassen, was inzwischen auch den gesetzlich Versicherten zu Gute kommt.

– Durch den PKV-typischen Mehrumsatz, der den Arztpraxen zu Gute kommt, wird eine im internationalen Vergleich einmalige fachärztliche ambulante Versorgung ermöglicht.

Die PKV leistet über ihre dauerhaften strukturellen Impulse hinaus beträchtliche zusätzliche Beiträge in der Corona-Krise. Die Privatversicherten, die PKV-Unternehmen und die Beihilfe tragen insgesamt in einer Größenordnung von 1 Milliarde Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei:

– Bei den Krankenhäusern ist die PKV in vollem Umfang an allen krisenbedingten Zusatzentgelten beteiligt. Der Anteil der PKV an diesen Rettungsschirmen beträgt inzwischen mehr als 300 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Preis-Aufschläge in beträchtlicher Höhe.

– Zusatzkosten für Corona-Tests in Krankenhäusern bezahlt die PKV für ihre Versicherten ebenso wie die GKV.

– An den Schutzschirmen für die Pflegeeinrichtungen ist die PKV entsprechend ihres Versichertenteils voll beteiligt. Das sind in Summe nochmals Kosten von über 60 Millionen Euro.

– In der ambulanten Versorgung unterstützten Privatversicherte die Ärzte und Zahnärzte aktuell mit einem zusätzlichen Betrag von insgesamt deutlich über 300 Millionen Euro allein für Hygienemaßnahmen.

Die PKV engagiert sich mit beträchtlichen Summen, damit die Ärzte den Patienten bestmöglichen Schutz bieten können. So wollen wir sicherstellen, dass jeder Patient sorgenfrei zum Arzt gehen kann. Wir rufen die Versicherten auch ausdrücklich dazu auf, nicht länger aus Sorge vor Ansteckungen Arztbesuche aufzuschieben, weil sie sonst gesundheitliche Schäden riskieren. Ganz besonders wichtig ist, dass die Versicherten auch Vorsorgeuntersuchungen lückenlos durchführen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Covid-19 macht vor keiner Grenze Halt.

 

Die Deutschen als Reiseweltmeister können sich freuen: In den nächsten Wochen werden viele Grenzen wieder geöffnet und unter bestimmten Beschränkungen sind dann auch Urlaubsreisen wieder möglich. Aber was passiert, wenn man im Ausland an COVID-19 erkrankt? Zahlt dann die Auslandsreisekrankenversicherung?

Kein COVID-19-Ausschluss bei der Gothaer

„Für Gothaer Kunden ist COVID-19 als Erkrankung im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt – wie auch alle anderen medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. Damit finden auch Rücktransporte wie tariflich festgelegt statt“, so Stefan Koch, Leiter Produktmanagement bei der Gothaer Krankenversicherung AG. Das bedeutet: Abgedeckt sind die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit und Unfallfolgen. COVID-19 ist also bei der Gothaer als normale Krankheit versichert, unabhängig davon, ob die Weltgesundheitsorganisation eine Krankheit als Pandemie einstuft:

Einzige Ausnahme ist, wie bei allen anderen Erkrankungen auch, dass jemand bereits mit ärztlich diagnostizierter Corona-Erkrankung ins Ausland reist und sich dann dort in ärztliche Behandlung begibt. Hier entfällt die Leistungspflicht.

Vor Reiseantritt bestehende Versicherung prüfen

Vor Reiseantritt sollte man seine Auslandsreisekrankenversicherung allerdings genau überprüfen. Es gibt Versicherungsunternehmen, die im Rahmen ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz bei Erkrankungen aufgrund von Epidemien und Pandemien kategorisch ausschließen. Bei anderen Unternehmen wiederum ist der Ausschluss auf solche Länder begrenzt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Beides ist bei der Gothaer nicht der Fall. Für COVID-19 leistet die Gothaer jeweils im tariflich versicherten Umfang.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

In der aktuellen Niedrigzinsphase stehen bei Kunden fondsgebundene Vorsorgeprodukte im Fokus.

 

Darauf muss auch der Vertrieb in der Kundenberatung reagieren. Unverzichtbares Hilfsmittel für Vermittler: Der richtige Vergleichsmaßstab für die Hochrechnungen der Ablaufleistungen bei Fondspolicen.

Grundsätzlich gibt es zwei Hochrechnungsmethoden: Die Brutto- und die Nettomethode. Bei der Bruttomethode ist der Ausgangspunkt für die Modellrechnung die Wertentwicklung der Fondsanlage nach Kosten. Somit werden alle Kosten – auch die Fondskosten – berücksichtigt und die Kunden erhalten eine transparente Darstellung, welche realistische Performance sie nach Kosten erwarten können.

„Wir haben uns schon vor Jahren für die transparente Darstellung unserer Hochrechnungen entschieden. Zudem sind wir sehr kostengünstig und unsere Produkte sind maximal flexibel. Das wird in guten wirtschaftlichen Zeiten als positiv wahrgenommen. Und was in guten Zeiten positiv ist, ist in schlechten Zeiten noch viel besser. Unsere Stärken haben sich schon in der Niedrigzinsphase des vergangenen Jahres für uns ausgezahlt und während des Crashs im ersten Quartal dieses Jahres haben wir ebenfalls eine verstärkte Nachfrage nach unseren Produkten verzeichnen können.“, sagt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

Mehr Informationen zu den transparenten und kostengünstigen Produkten der myLife Lebensversicherung AG erhalten Sie auf WWW.MYLIFE-LEBEN.DE/TRANSPARENT.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Im Mai 2020 verabschiedete sich Dietmar Willwert, Vorstand Vertrieb und Marketing der InterRisk Versicherungs-AG und der InterRisk Lebensversicherungs-AG, in den Ruhestand.

 

Seine Position übernimmt Marcus Stephan, der dem Vorstand bisher als stellvertretendes Vorstandsmitglied angehörte.

Nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit als verantwortlicher Vorstand für die Ressorts Vertrieb und Marketing der InterRisk Versicherungen verlässt Dietmar Willwert die Unternehmen zum 31. Mai 2020 und verabschiedet sich in den Ruhestand. Mit seinem Ausscheiden übergibt er seine Position an Marcus Stephan, der die InterRisk Versicherungen bereits seit dem 01. Juni 2019 als stellvertretendes Vorstandsmitglied mit führt.

„Wir danken Dietmar Willwert für sein außerordentliches Engagement in den vergangenen fast 30 Jahren und wünschen ihm für den neuen Lebensabschnitt nur das Beste“, so Roman Theisen, Vorstandsvorsitzender der InterRisk Versicherungs-AG und der InterRisk Lebensversicherungs-AG. Willwert hat die InterRisk seit 1992 als Vorstand entscheidend mitgeprägt und war bereits seit 1987 für die damalige Futura, die heutige InterRisk Lebensversicherung, tätig. „Kaum ein anderer Vorstand in der Assekuranz kann auf eine ähnlich lange Karriere in ein und demselben Unternehmen zurückblicken“, so Theisen weiter.

„Der Abschied von der InterRisk fällt mir nicht leicht und ich bin dankbar für die gemeinsame Zeit und die gemeinsamen Erfolge. Außerdem freue ich mich, dass wir mit Marcus Stephan einen Nachfolger gewinnen konnten, der das Management-Team durch seine jahrelange Branchenerfahrung und Kompetenz optimal ergänzt“, erklärt Dietmar Willwert.

Stephan war seit 1994 in verschiedenen leitenden Positionen in der Versicherungswirtschaft tätig, zuletzt als Prokurist bei der BCA AG für den Bereich Versicherungen. Zum 01. Januar 2019 wechselte er zunächst als Vertriebsdirektor zur InterRisk und wurde zum 01. Juni 2019 zum stellvertretenden Vorstandsmitglied ernannt.

Der Vorstand der InterRisk Versicherungs-AG und der InterRisk Lebensversicherungs-AG setzt sich somit ab dem 01. Juni 2020 zusammen aus Roman Theisen (Vorstandsvorsitzender), Beate Krost, Marcus Stephan und Christoph Wolf.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

InterRisk Versicherungs-AG, Vienna Insurance Group, InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group, Carl-Bosch-Str. 5,65203 Wiesbaden, Tel: 0611 2787-0, Fax: 0611 2787-222, www.interrisk.de