Durch die Anhebung des Höchstrechnungszinses erhalten Verbraucher ab Januar 2025 höhere garantierte Leistungen in der Lebensversicherung.

Mit einer Umstellungsgarantie und einem Umtauschrecht gewährleistet die uniVersa, dass keine Nachteile entstehen, wenn Verbraucher bereits jetzt schon vorsorgen wollen.

Das Bundesministerium für Finanzen hebt zum 1. Januar 2025 den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 0,25 auf 1,0 Prozent an. Damit erhalten Versicherte für Neuabschlüsse ab nächstem Jahr höhere garantierte Leistungen. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt. Damit erhalten Versicherte automatisch und kostenfrei die besseren Konditionen beim garantierten Rentenfaktor, der je nach Vertragskonstellation zwischen sechs und 15 Prozent höher sein wird. Wer bereits jetzt seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützen möchte, erhält von der uniVersa ein zusätzliches Umtauschrecht. Versicherte können damit bis 31. März 2025 in den dann angebotenen neuen BU-Tarif mit erhöhtem Rechnungszins wechseln und von einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren, ohne dass noch einmal eine Gesundheitsprüfung stattfindet.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Zwanzig beachtliche Bildungsprojekte wurden für die zwanzigste InnoWard-Ausschreibung 2024 eingereicht.

Die Jury nominierte sechs Projekte für das Publikumsvoting beim Bildungskongress der Versicherungswirtschaft am 19. September 2024. Nun stehen die Sieger des InnoWards fest.

Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister, hat auch 2024 die Schirmherrschaft für den InnoWard übernommen. In seinem Grußwort sagt er: „Unser aller wirtschaftlicher Er-folg setzt lernwillige, gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte voraus – der Bedarf an ihnen ist groß und wird weiter zunehmen! Gerade der dualen Berufsausbildung kommt dabei eine tragende Rolle zu. Sie ist und bleibt ein entscheidender Baustein, um Fach-kräftenachwuchs zu gewinnen; sie eröffnet vor allem jungen Menschen die Möglichkeit, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu erhalten – und damit die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu legen. Dies hat die Versicherungswirtschaft, die als wichtiger Ausbilder seit jeher mit gutem Beispiel vorangeht, längst verstanden – dafür danke ich sehr!”

Obwohl der Bildungskongress ganz im Zeichen der Anwendung künstlicher Intelligenz in der Bildungsarbeit der Versicherungswirtschaft stand, bildeten die Projekte eine reiche Vielfalt relevanter Themen ab.

Kategorie Berufliche Erstausbildung

Platz 1

R+V Versicherung mit dem Projekt „Schülerfirmen – eine WIN-WIN-WIN-Lösung”

Platz 2

Allianz SE in Kooperation der Kaufmännischen Schule 1 (KS 1) Stuttgart mit dem Projekt „Antisemitismus und seine Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft während des nationalsozialistischen Regimes”

Platz 3

Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. mit dem Projekt „Chatbots für die Concordia”

Kategorie Personalentwicklung/Qualifizierung

Platz 1

Provinzial Holding AG mit dem Projekt „Perspektiven leben – Die Ausbilderkarriere”

Platz 2

HDI Group mit dem Projekt „Female Empowerment Programme”

Platz 3

Konzern Versicherungskammer mit dem Projekt “Smart Leadership Forum: Zusammenwachsen”

Mehr zu den Projekten und Impressionen der Preisverleihung finden Sie unter www.innoward.de.

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Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

Mehr Gestaltungsraum bei der Beitragsdynamik

Passgenauer Versicherungsschutz bis zum Rentenbeginn: Flexibilisierung der Versicherungsdauer

Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt künftig bei der Bewältigung emotionaler Krisensituationen

Die Hannoversche Lebensversicherung verpasst ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Update. Hierbei hat sie auf Wunsch der Vermittlerinnen und Vermittler sowie der Endkundinnen und -kunden zahlreiche Leistungen verbessert und auch eine ganz neue Leistung eingeführt. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Neuer „Krisen-Airbag“ unterstützt im Trauerfall

Nach dem Tod der Eltern, eines Partners oder gar des eigenen Kindes benötigen Menschen häufig professionelle Hilfe, um ihre Trauer bewältigen zu können. Hierfür hat die Hannoversche Lebensversicherung einen sogenannten Krisen-Airbag in den Tarif Premium-Exklusiv integriert. Bis zu 2.000 Euro erhalten die Versicherten im Fall eines Todes im nahen Umfeld. Dieses Geld hilft bei der Finanzierung einer stationären oder ambulanten privaten Therapie, die den Trauerprozess begleitet. Es kann auch für eine private Sozialberatung oder ein digitales Angebot zur Begleitung des Trauerprozesses genutzt werden.

Zahlreiche Neuerungen in der Dynamik-Option

Zudem wurde die Dynamik-Option angepasst. Diese ist ein wichtiger Bestandteil, um den Kaufkraftverlust der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente auszugleichen. Die Hannoversche Lebensversicherung hat etwa die Obergrenze für Erhöhungen während der Vertragslaufzeit deutlich erhöht: Während der Vertragslaufzeit beträgt die Maximalsumme der versicherten Jahresrente nun 120.000 Euro. Ziel der Neuerung ist es, auch für hohe versicherte BU-Renten einen Schutz vor Inflation zu bieten. Auch können ab sofort dynamische Anpassungen bis zum Alter von 60 Jahren erfolgen (vorher 55 Jahre): Jedoch gilt weiterhin, dass in den letzten fünf Versicherungsjahren keine Anpassungen mehr erfolgen dürfen. Ab sofort hat jeder Versicherungsnehmer und jede Versicherungsnehmerin zudem jederzeit die Wahl, die Dynamik auszusetzen. Zuvor war dies nur fünf Mal in Folge möglich.

Gebrochene Versicherungsjahre

Bei vielen Versicherern können nur ganze Jahre versichert werden, so dass sich am Ende der Laufzeit eine Lücke bis zum eigentlichen Rentenbeginn ergibt. Die Hannoversche schließt diese Lücke, in dem sie sogenannte „gebrochene Versicherungsjahre“ einführt, um eine passgenaue Absicherung zu ermöglichen: Unabhängig davon, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, erhalten Kundinnen und Kunden immer ein Vertragsende, das sich an ihrem Geburtstag und dem Endalter orientiert – so entsteht beim Übergang in die Altersrente keine Lücke oder Doppelrente mehr. Weitere Informationen finden Sie online unter partner.hannoversche.de.

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

www.hannoversche.de

Betriebliche Altersversorgung einfach gemacht

Betriebliche Altersversorgung kann sehr kompliziert sein. Nicht bei ERGO: Die neue ERGO Betriebs-Rente Dynamik punktet mit einfachem Abschluss – und viel Dynamik bei Anlagekonzept und Gestaltungsmöglichkeiten.

Grundsätzlich sind sich alle einig: Eine betrieblich organisierte Altersversorgung ist eine gute Sache. Sie bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen wichtigen Baustein für ihre Altersvorsorge. Und sie macht Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver.

Doch wenn es um die konkrete Ausgestaltung geht, wird es oft kompliziert. Wieviel Sicherheit ist gefragt, wieviel Ertragschance? Wohin fließt das Geld? Und wie übersetzt sich das Vertragsguthaben dann in eine garantierte monatliche Rente?

„An diesen Fragen haben wir angesetzt“, sagt Oliver Horn, Vorstandsmitglied der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG. „Die neue ERGO Betriebs-Rente Dynamik bietet eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten. Deswegen hat ERGO einen modularen Baukasten entwickelt, mit dem sich die betriebliche Altersversorgung schnell und einfach auf die Bedürfnisse und Ansprüche der Unternehmenskunden zuschneiden lässt. Das macht Maklern und Vertriebspartnern den Beratungsprozess einfach.“

Einfach und dynamisch – eine perfekte Kombination

Mit der ERGO Betriebs-Rente Dynamik ergänzt ERGO die Produktpalette um eine hochattraktive und flexible Variante.

Zu den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten gehören flexible Garantieniveaus zwischen 60 und 100 Prozent und attraktive Anlageportfolios für die Kapitalanlage – bis hin zur Option, die Kapitalanlage aus rund 80 Einzelfonds selbst zusammenstellen zu können.

„Wir wissen aus vielen Kundengesprächen, dass Arbeitgeber heute großes Interesse daran haben zu wissen, dass die Kapitalanlage Nachhaltigkeitsaspekten Rechnung trägt. Und das gilt nicht nur für Arbeitgeber, die den Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unterliegen“, sagt Oliver Horn.

Deshalb hat ERGO einen besonderen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsaspekte gelegt: Die ERGO Betriebs-Rente Dynamik weist für das Sicherungsvermögen aktuell mit 75% die höchste SFDR-Quote aller Versicherer in Deutschland auf. Die SFDR-Quote (Sustainable Finance Disclosure Regulation, dt. EU-Offenlegungsverordnung) gibt an, inwieweit die Investitionen eines Versicherungsunternehmens oder eines von ihm angebotenen Finanzprodukts Aspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigen.

Auch beim Thema Kosten kann die neue ERGO Betriebs-Rente Dynamik punkten – und das nicht nur bei der Kapitalanlage, wo das günstigste Anlageportfolio ETF Welt 100 mit nur 0,11 Prozent Kostenbelastung pro Jahr auskommt.

Highlight zum Schluss ist die einzigartige ERGO Rentenformel, die einen der höchsten garantierten Rentenfaktoren am Markt ergibt: Damit aus dem Vertragsguthaben eine sichere und planbare monatliche Rentenzahlung wird.

„Die betriebliche Altersversorgung“, so Oliver Horn, „ist für ERGO ein wichtiges Geschäftsfeld mit großen Wachstumsmöglichkeiten. Deswegen arbeiten wir hart daran, unsere Produktpalette hier maximal attraktiv zu gestalten. Jüngster Beleg dafür ist die ERGO Betriebs-Rente Dynamik: mit Top-Konditionen und unserem Beratungsbaukasten, der es für alle Beteiligten einfach macht.“

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ERGO Versicherungen AG, Victoriaplatz 2, D-­40198 Düsseldorf, Tel: 0211/49370, Fax: 0211/49371500, www.ergo.de

Wachstum des Versicherungsumsatzes von 8 %

Combined Ratio von 96 %

Konzernergebnis vor Steuern von 4,1 Mio. EUR

Guidance für 2024 bestätigt: Profitabilität im Fokus

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG („Deutsche Familienversicherung“), der innovative Direktversicherer aus Frankfurt, beendet das erste Halbjahr 2024 mit einem Wachstum des Versicherungsumsatzes von 8 %. Mit einer Combined Ratio von 96 % war die Deutsche Familienversicherung erneut operativ profitabel. Das Konzernergebnis vor Steuern beträgt im ersten Halbjahr 2024 4,1 Mio. EUR.

„Trotz der weiterhin schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir das erste Halbjahr 2024 gut beendet und damit weiterhin eine solide Grundlage, um unsere für 2024 gesteckten Ziele zu erfüllen,“ kommentiert Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes und Gründer der Deutschen Familienversicherung.

Combined Ratio von 96 %

Als Resultat planmäßig erhöhter Abschlusskosten durch TV-Werbekampagnen verringerte sich das operative Ergebnis (Insurance Service Result) nach IFRS 17 auf 2,4 Mio. EUR (H1 2023: 5,0 Mio. EUR). Dieser Entwicklung soll durch eine eingeleitete Reduzierung der Kampagnen im zweiten Halbjahr 2024 entgegengewirkt werden. Die Combined Ratio erhöhte sich im ersten Halbjahr 2024 auf 96,5 % (H1 2023: 92,0 %). Die Schadenquote liegt mit 61,0 % weiterhin innerhalb der vom Unternehmen definierten Zielspanne. Die Verwaltungskostenquote reduzierte sich nochmals leicht auf 18,2 % (H1 2023: 18,5 %). Hier macht sich die fortgesetzte Kostendisziplin bemerkbar.

Positive Ergebnisentwicklung

Trotz des makroökonomischen Umfelds, welches weiterhin von Krieg und Krise geprägt ist, erzielte die Deutsche Familienversicherung in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 ein Konzernergebnis vor Steuern von 4,1 Mio. EUR und verbesserte das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum leicht um 0,1 % (H1 2023: 4,0 Mio. EUR). Haupttreiber ist das deutlich um 3,2 Mio. EUR verbesserte Finanzergebnis. Die Solvabilität der Deutschen Familienversicherung lag mit einer Quote von über 300 % auch im ersten Halbjahr 2024 weiterhin deutlich oberhalb der definierten Zielspanne.

Bestätigung der Guidance für 2024: Profitabilität im Fokus

Für das Jahr 2024 plant die Deutsche Familienversicherung eine konsequente Fortsetzung der Strategie des profitablen Wachstums. Unter der Voraussetzung, dass das makroökonomische Umfeld nicht für außerordentliche negative Ergebniseinflüsse ursächlich ist, plant die Deutsche Familienversicherung im Geschäftsjahr 2024 mit einem Konzernergebnis vor Steuern von 5-7 Mio. EUR.

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DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, Tel: 069 95 86 969, Fax: 069 95 86 958, www.deutsche-familienversicherung.de

Lebensversicherer müssen den Kundennutzen ihrer Produkte stärker in den Fokus nehmen. Das fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

„Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht“, moniert BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Mehrere Versicherer müssten dringend nachbessern.

Die BaFin hatte im Mai vergangenen Jahres ihr Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht und darin dargelegt, was sie von den Unternehmen erwartet. Parallel dazu hatte sie verschiedene Aspekte der Produkte analysiert, darunter die Effektivkosten, die Abschlussprovisionen und die Stornoquote, und dabei Ausreißer identifiziert.

13 Lebensversicherer, die besonders auffällig geworden waren, hat die BaFin mittlerweile einer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügten manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des BaFin-Merkblatts. „Was wir bislang herausgefunden haben, entspricht nicht unseren Erwartungen“, sagte Wiens beim diesjährigen Strategiemeeting Lebensversicherung des Handelsblatts.

Dabei geht es der BaFin insbesondere um die Höhe der Effektivkosten und den Vertrieb von Produkten außerhalb des Zielmarkts. Die Effektivkosten geben an, wie stark die jährliche Rendite durch die Kosten gemindert wird. Bei den Produkten mehrerer Unternehmen betrugen sie zum Zeitpunkt, zu dem die Hälfte der Versicherten ihre Verträge vorzeitig gekündigt hatte, vier Prozent oder mehr. Die Unternehmen müssten also mit den dazugehörigen Kapitalanlagen eine Rendite mindestens in derselben Höhe erwirtschaften, damit die Kundinnen und Kunden davon profitierten. „Wenn die Effektivkosten so hoch sind, müssen die Versicherer prüfen, ob zumindest für diejenigen Kundinnen und Kunden das Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird, die ihren Vertrag ab dem genannten Zeitpunkt kündigen“, sagte Wiens. Nur dann könne von einem angemessenen Kundennutzen des Produkts die Rede sein.

Einige Lebensversicherungsprodukte sind zudem mit sehr hohen Stornoquoten aufgefallen – speziell in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein großer Teil der Kosten anfällt. Für solche Produkte dürfte ein angemessener Kundennutzen laut Wiens nicht gegeben sein. Ein hohes Frühstorno könne ein Hinweis dafür sein, dass die betreffenden Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarktes vertrieben wurden. „Wenn ein angemessener Kundennutzen fehlt, wenn ein Produkt also nicht den Bedürfnissen des Zielmarkts entspricht, dann ist das ein Missstand“, stellte Wiens klar. Und wenn die BaFin Missstände feststelle, dann werde sie auch einschreiten.

Wir können beispielsweise den Vertrieb von Produkten untersagen oder Maßnahmen gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern verhängen, wenn deren fachliche Eignung angesichts von Missständen in Frage steht“, erläuterte Wiens. Am liebsten wäre es der obersten Versicherungsaufseherin jedoch, wenn die BaFin solche Maßnahmen gar nicht erst ergreifen müsse, weil alle Lebensversicherungsprodukte nicht nur dem Anbieter nutzen, sondern nachweislich auch den Versicherten. Das seien die Versicherer ihren Kundinnen und Kunden schuldig – und das dürfe man auch von ihnen erwarten.

Über die Ergebnisse ihrer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfungen berichtet die BaFin auch in einem aktuellen Beitrag im BaFinJournal.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Theo Kokkalas, derzeit Vorsitzender des Vorstandes der ERGO Deutschland AG und Chief Operating Officer von ERGO Deutschland, und Oliver Willmes, derzeit Vorsitzender des Vorstandes der ERGO International AG und Chief Operating Officer von ERGO International, tauschen zum 1. Januar 2025 ihre Ressortzuständigkeiten.

Entsprechend wird Theo Kokkalas künftig das internationale Geschäft von ERGO sowie Oliver Willmes die Aktivitäten von ERGO in Deutschland verantworten.

„Theo Kokkalas wie Oliver Willmes haben in ihren bisherigen Rollen außergewöhnliche Leistungen erbracht und unser Geschäft im In- wie im Ausland signifikant weiterentwickelt. Bevor wir 2026 mit der Umsetzung unseres nächsten Strategieprogramms beginnen, stellen wir mit dem Ressorttausch im kommenden Jahr bereits eine wesentliche Weiche für den weiteren Erfolg von ERGO“, sagt Markus Rieß, CEO der ERGO Group.

„Theo Kokkalas hat das Geschäft von ERGO in Deutschland in den vergangenen Jahren effizient aufgestellt, erfolgreich weiterentwickelt und damit insgesamt resilienter und dynamischer gemacht. Auf dieser Basis liefert die ERGO Deutschland AG einen starken und wesentlichen Ergebnisbeitrag für die Gruppe. Oliver Willmes hat parallel dazu die Struktur unseres internationalen Portfolios konsequent neu aufgestellt und damit maßgeblich zum stark wachsenden Ergebnisbeitrag von ERGO International in den vergangenen Jahren beigetragen.

Ich freue mich deshalb sehr, dass wir durch den Ressorttausch die Stärken und Erfolgsstrategien von beiden bestmöglich nutzen, um auf allen Märkten von ERGO weiter profitabel zu wachsen“, sagt Markus Rieß.

Theo Kokkalas arbeitet seit 2004 in unterschiedlichen Managementpositionen für ERGO. Von 2004 bis 2020 verantwortete er als Vorsitzender des Vorstandes die Aktivitäten von ERGO in Griechenland, ab 2012 zusätzlich auch in der Türkei. Seit Mai 2020 ist er Chief Operating Officer und Vorsitzender des Vorstandes der ERGO Deutschland AG.

Oliver Willmes begann 2004 seine Karriere bei ERGO. Nach unterschiedlichen Führungspositionen im In- und Ausland der ERGO Group AG übernahm er 2019 als Chief Operating Officer und Vorsitzender des Vorstandes die Verantwortung der ERGO International AG.

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ERGO Versicherungen AG, Victoriaplatz 2, D-­40198 Düsseldorf, Tel: 0211/49370, Fax: 0211/49371500, www.ergo.de

Transparent, kundenorientiert und kompetent: So bewertet Assekurata die Leistungsregulierung der NÜRNBERGER Versicherung bei BU und Grundfähigkeit. In beiden Bereichen verlieh Assekurata der NÜRNBERGER ihr Fairness-Siegel.

“Die NÜRNBERGER Lebensversicherung (NLV) hat ihren Leistungsprüfungsprozess in den vergangenen zwei Jahren durch zahlreiche Maßnahmen noch stärker an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet”, betont Juliane Löffler, Senior-Analystin bei der Assekurata Solutions GmbH.

So seien Prozesse optimiert und die technische Ausstattung verbessert worden. Darüber hinaus habe sie die digitalen Services im Kundenportal erweitert, sodass Informationen und Dokumente zum Leistungsfall einfacher bereitgestellt werden könnten. Antragsteller übermitteln hierüber alle erforderlichen Unterlagen für den Leistungsantrag elektronisch. Kunden ist es jetzt möglich, nicht nur den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Leistungsantrags einzusehen, sondern auch Anfragen an Ärzte nachzuverfolgen.

NLV-Vorständin Katja Briones-Schulz freut sich über das Lob: “Wir richten uns seit einigen Jahren konsequent an den Bedürfnissen unserer Kunden aus. Besondere Bedeutung hat dabei der Ausbau der Serviceangebote im Kundenportal. Vieles ist damit noch einfacher geworden. Denn wir wissen, wie wichtig eine schnelle und transparente Hilfe im Leistungsfall ist.”

Die Assekurata hat das Siegel “Fairness in der BU-Leistungsbearbeitung” 2018 zum ersten Mal an die NLV verliehen. 2021 folgte das Siegel für die Bearbeitung von Fällen aus der Grundfähigkeitsversicherung.

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Versicherungskammer wird langfristiger Minderheitseigentümer des Betreibers des zweitgrößten deutschen Stromübertragungsnetzes

Erwerberin garantiert Eigenkapital für Wachstumsinvestitionen zur Umsetzung der Energiewende für 2024 und 2025

Die Versicherungskammer hat von der Pensionskasse Degussa VVaG einen Anteil an der M 31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG (M 31) erworben und damit einen indirekten Anteil von 2,1 Prozent an der Amprion GmbH.

Die Versicherungskammer verpflichtet sich, neben den direkten Anteilen auch die auf den Anteil entfallenden Eigenkapitalzuführungen der Pensionskasse Degussa für die Jahre 2024 und 2025 zu übernehmen und so das weitere Wachstum der Amprion zu unterstützen. Dieser strategische Schritt unterstreicht die Intention der Versicherungskammer, ihr Engagement im deutschen Energiesektor weiter auszubauen und die Zukunft der europäischen Energieinfrastruktur aktiv mitzugestalten.

Amprion ist eine der führenden Betreiberinnen von Stromübertragungsleitungen in Deutschland und spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer zuverlässigen und nachhaltigen Energieversorgung. Das Unternehmen betreibt ein Netz von derzeit 11.000 km in Deutschland, was ein zentrales Element der gesamteuropäischen Stromnetzinfrastruktur darstellt.

Amprion spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende in Deutschland. Das Unternehmen ist nicht nur beim substanziellen Ausbau der Netzinfrastruktur an Land von fundamentaler Bedeutung, sondern auch beim Anschluss von Windparks in der Nordsee.

Der aktuelle Investitionsplan von Amprion sieht ein Investitionsvolumen von rund 27,5 Mrd. Euro für den Zeitraum 2023–2027 vor. Aus dem Netzentwicklungsplan ergeben sich außerdem bedeutende weitere Investitionsbedarfe für die Folgejahre.

Andreas Kolb, Finanzvorstand Konzern Versicherungskammer: „Wir freuen uns und sind stolz, mit unserem Investment in Amprion die deutsche Energiewende weiter voranzutreiben. Als Eckpfeiler der deutschen Energieinfrastruktur ist sie für die Versorgungssicherheit von Industrie- sowie Endkundinnen und -kunden von maßgeblicher Bedeutung. Gerade die Komplexität und die nachhaltigen Investitionsanforderungen der Energiewende passen gut zu unserer langfristigen Investitionsperspektive. Auch künftig werden wir uns über entsprechende Investments nachdrücklich für die Energiewende engagieren.“

Barbara Wefers, Vorstandsvorsitzende Pensionskasse Degussa: „Wir freuen uns, mit der Versicherungskammer einen neuen langfristigen Partner für die Weiterentwicklung der Amprion gefunden zu haben.“

M 31 hält 74,9 Prozent der Anteile an Amprion, die RWE AG 25,1 Prozent. Zum Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Die Versicherungskammer wurde bei dieser Transaktion durch J.C. Maxwell (Energiewirtschaft), RBC Capital Markets (Finanzberater) und Latham & Watkins (Rechtsberater) unterstützt. Die Pensionskasse Degussa wurde bei dieser Transaktion durch die UniCredit Bank GmbH (Finanzberater) und Clifford Chance (Rechtsberater) unterstützt.

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Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Ein sicherer Lkw-Parkplatz für die Nacht, per App vorab gebucht – für diesen Service erhält KRAVAG Truck Parking den ETM Award. Vergeben wurde der Preis von einem Fachpublikum aus der Transportbranche.

Abgestellte Lkw in Rastplatzauffahrten, auf dem Standstreifen oder in unbeleuchteten Industriegebieten: Wer abends unterwegs ist, kann die Parkplatznot an vielen Orten im Land hautnah erleben. Die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer konkurrieren um zu wenige Stellplätze für ihre Pausen oder den Feierabend. Entlang der Autobahnen in Deutschland fehlen schätzungsweise 20.000 bis 40.000 Lkw-Parkplätze. Neben widrigen Arbeitsbedingungen bedeutet dies auch ein Risiko für die Trucker, das Fahrzeug, die transportierte Ware und andere Verkehrsteilnehmende. Der zum R+V Konzern gehörende Logistikversicherer KRAVAG hat deshalb eine Art Parkplatz-Sharing für Lkw etabliert. Das Prinzip: Speditionen und Unternehmen bieten freie und sichere Parkflächen auf ihren Betriebsgeländen an, die per App gebucht werden können.

Die Idee hinter KRAVAG Truck Parking hat auch mehr als 3.000 Leserinnen und Leser der Fachzeitschriften trans aktuell, Fernfahrer und eurotransport.de überzeugt: Sie kürten das Angebot zum Sieger des ETM Awards in der Kategorie Lkw-Parken. „Dass das Fachpublikum, also die Spediteure und Fahrer, Truck Parking gewählt haben, verleiht dem Preis einen besonderen Wert. Denn sie kennen den Stress der täglichen Parkplatzsuche am besten“, erklärt Thorsten Gutmann, der KRAVAG Truck Parking verantwortet – und ergänzt: „Unser Netzwerk wächst stetig weiter, neue Speditionen und Unternehmen sind immer herzlich willkommen.“

Mehrfach prämiert

KRAVAG Truck Parking wurde schon mehrfach mit renommierten Preisen ausgezeichnet – nun erstmals mit dem ETM Award. Dieser wird bereits seit 1997 von den Leserinnen und Lesern der Publikationen des Medienhauses EuroTransportMedia, kurz ETM, vergeben. Das Motto in diesem Jahr lautete „Best of New Transportation“. Die Preisverleihung fand im Rahmen der Internationalen Automobil-Ausstellung IAA in Hannover statt.

Weiterführende Informationen unter www.kravag-truck-parking.de.

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KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg, Tel: 040 / 23606-5919, www.kravag.de

Der Weg zu finanzieller Unabhängigkeit beginnt nicht erst mit dem ersten Gehalt. Viele Eltern legen bereits zur Geburt den Grundstein für die Absicherung ihrer Kinder.

Zum Weltkindertag am 20. September stellt die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) umfassende Neuerungen für ihr Kinderprodukt vor.

Für jeden dritten Bundesbürger (34,9 Prozent) ist die finanzielle Absicherung für die Zukunft der Kinder oder Enkelkinder besonders wichtig. Das ist das Ergebnis einer im August 2024 im Auftrag der LV 1871 von Civey durchgeführten repräsentativen Befragung unter 2.502 Elternteilen in Deutschland. Die Mehrheit (54,4 %) würde für die Ausbildung bzw. ein Studium des Kindes sparen – 37,2 % für die finanzielle Unabhängigkeit des Kindes. Bereits jeder vierte Elternteil (29,6 %) sieht zudem die Altersvorsorge bzw. den Vermögensaufbau der Kinder als Anlass, finanziell vorzusorgen. Doch: Um ein finanzielles Polster für die eigenen Kinder aufzubauen, setzt ein Viertel der Eltern in Deutschland (26,3 %) nach wie vor auf Sparformen wie Tagesgeld, Festgeld oder ein Sparbuch.

Kindervorsorge legt die finanzielle Basis

„Wer früh anfängt, für das Alter und die finanzielle Sicherheit zu sorgen, altert mit einer Sorge weniger. Das gilt heute mehr denn je, denn wir erleben eine alternde Gesellschaft und die Herausforderung, selbst für zukunftsfeste Renten zu sorgen. Eltern und Großeltern können hier eine sehr gute und solide Basis für ihre Kinder legen. Unsere Kindervorsorge MeinPlan Kids verbindet dafür Sicherheit mit Renditechancen und Flexibilität“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Mit der neuen Tarifgeneration profitieren Kunden von zahlreichen Neuerungen. Optimierte Zu- und Auszahlungsmöglichkeiten bieten noch mehr Flexibilität und Planbarkeit. Die BU-Option mit Pflegeschutz ab Vertragsbeginn fürs Kind kann bereits mit sechs Jahren in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.

Optimierte BU-Option gibt noch mehr Sicherheit

Für die Ausübung der BU-Option mit Pflegeschutz wird der Gesundheitszustand des Kindes einmalig abgefragt; mit Einschulung ab dem 6. Lebensjahr kann die Umwandlung in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsabsicherung erfolgen. Damit können Eltern oder Großeltern ihre Kinder oder Enkel von Anfang an für den weiteren Lebens- und Berufsweg absichern. Für 9 Euro monatlich ist diese besondere Absicherung durch die BU-Option inklusive einer lebenslang Pflegerente von 500 Euro monatlich möglich.

Flexibel bleiben in allen Lebensphasen der Kinder

Der Einstieg in die Fondsrente für Kinder ist jederzeit ab 25 Euro im Monat möglich, wahlweise mit einer Beitragsgarantie von 10 bis 90 Prozent. Kunden wählen aus einer Fondspalette von mehr als 160 Fonds oder den Portfoliolösungen der LV 1871. Familie und Freunde des Kindes können bereits ab 50 Euro mitsparen (Spar-Mit-Option).

Zuzahlungen, Entnahmen oder ein Auszahlplan (Cash-to-Go) sind während der gesamten Laufzeit aus dem Fondsvermögen möglich – jetzt auch mit Einzelfonds und exklusiven Portfoliolösungen. Nach Ablauf der vereinbarten Versorgungsphase, frühestens ab Vollendung des 18. Lebensjahrs, kann der Nachwuchs den Vertrag selbst übernehmen und eigene Pläne umsetzen oder so für die eigene Rente weiter sparen.

Potenziale nutzen als Makler

Das Potenzial des Fondssparens über eine Versicherung ist groß: Eltern haben die Wichtigkeit der finanziellen Absicherung des Nachwuchses erkannt, wie die Umfrage zeigt. Maklerinnen und Makler können im persönlichen Gespräch mit Eltern noch intensiver auf die vielfältigen Optionen, die Sicherheit und die Flexibilität einer fondsgebundenen Kindervorsorge wie MeinPlan Kids eingehen und damit für die Alternative zum Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld sensibilisieren.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Was Eltern von Säuglingen und Kleinkindern über RSV-Infektionen wissen sollten

Der Winter ist Infektionszeit. Ein Virus, der für Neugeborene und Kleinkinder besonders gefährlich sein kann, ist der Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV. Er ist die Hauptursache für schwere Atemwegserkrankungen, die in manchen Fällen sogar tödlich verlaufen. Die Debeka, Deutschlands größte private Krankenversicherung, weiß, wie Eltern ihre Kinder davor schützen können.

Was sind typische Symptome einer RSV-Infektion?

Meist ähneln die Symptome einer gewöhnlichen Erkältung: Husten, Niesen, leichtes bis hohes Fieber, Mattigkeit. Es kann aber auch zu schnellem und erschwertem Atmen kommen, manchmal begleitet von einem pfeifenden oder rasselnden Geräusch, bis hin zur Atemnot. Säuglinge verweigern das Trinken, manchmal färbt sich die Haut blau oder die Fontanelle sinkt ein. Oftmals verschlimmert sich der Zustand des Kindes rasant.

Wie gefährlich ist eine RSV-Infektion für mein Kind?

Fast jedes Kind infiziert sich in den ersten beiden Lebensjahren mit dem hochinfektiösen RSV. Bei manchen verläuft die Atemwegserkrankung mild, bei anderen führt sie zu Atemnot und macht eine Krankenhausbehandlung erforderlich. Denn oft sind die kleinen Atemwege (Bronchiolen) betroffen, die sich von den Bronchien abzweigen und schnell verstopfen. Das kann besonders bei Babys und Kleinkindern mit Vorerkrankungen zu Atemnot führen und gefährlich werden. Bei Frühgeborenen besteht unter anderem das Risiko für wiederholte Atemstillstände (Apnoen).

Wie wird eine RSV-Infektion behandelt?

Die Behandlung beschränkt sich auf die Linderung der Symptome: Eltern sollten sicherstellen, dass ihr Kind genügend trinkt. Bei Fieber, schnellem Atmen, aufgeblähten Nasenflügeln oder Atemgeräuschen sollten sie mit dem Kind zum Arzt. Inhalieren von feuchter Luft kann in einigen Fällen nach ärztlicher Absprache helfen. Verschlechtert sich der Allgemeinzustand rasant, kommt Atemnot, hohes Fieber oder gar bläuliche Haut hinzu: sofort ins Krankenhaus.

Was schützt vor einer RSV-Infektion?

Seit Juni 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) bereits für Neugeborene und Säuglinge vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison eine passive Immunisierung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab, also quasi eine passive Impfung. Mit dem Spritzen der einmaligen Dosis sollen sie sofort über die Dauer einer typischen RSV-Saison von Oktober bis März geschützt sein. Für Babys, die während dieser Zeit geboren werden, empfiehlt die STIKO eine Verabreichung möglichst rasch nach der Geburt, am besten noch in der Geburtseinrichtung.

Wer übernimmt die Kosten für eine RSV-Prophylaxe?

Ob die Kosten für eine passive RSV-Immunisierung übernommen werden, sollten Eltern mit ihrer Krankenversicherung klären. Zum Beispiel die Debeka zahlt die RSV-Impfung für alle privatversicherten Neugeborenen in ihrem ersten Lebensjahr mit einer ärztlichen Verordnung – nicht nur für Risikopatienten.

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Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Die Initiative „Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland“ (WIN) soll unter anderem die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken

AXA Deutschland plant als teilnehmendes Unternehmen gezielte Investitionen in Venture-Capital-Fonds mit Schwerpunkt auf innovative Unternehmen

AXA Deutschland beteiligt sich als Teil eines breiten Bündnisses aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und KfW an der Initiative „Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland“ (WIN). Der Versicherer plant, im Rahmen der WIN-Initiative gezielt in Venture-Capital-Fonds zu investieren, die schwerpunktmäßig innovative und junge Unternehmen unterstützen. Auf diese Weise möchte AXA dazu beitragen, die Bedingungen für junge Unternehmen, für Gründerinnen und Gründer in Deutschland zu verbessern.

Deutschland ist ein technologisch und wirtschaftlich starkes Land. Erfolgreiche Innovationen sind eine entscheidende Grundlage dafür, dass der Standort sich auch in Zukunft gut entwickeln kann. AXA Deutschland unterstützt das Ziel der Initiative, die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft unter anderem durch einen besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern.

Die teilnehmenden Unternehmen – darunter auch AXA Deutschland – planen im Zuge dieser Initiative, gemeinsam bis 2030 insgesamt rund 12 Milliarden Euro in die weitere Stärkung des deutschen Venture-Capital-Ökosystems zu investieren. Diese Investitionen werden dazu beitragen, gute Ideen und Innovationen zu stärken.

Irina Buchmann, Finanzvorständin von AXA Deutschland: „Wir bei AXA sind davon überzeugt: Die Zukunft ist eine Chance, kein Risiko. Gute Ideen und Innovationen können die Welt verbessern. Mutige und kreative Unternehmen, Gründerinnen und Gründer benötigen Finanzierungsmöglichkeiten, damit ihre Ideen real werden und wachsen können. AXA Deutschland beteiligt sich deshalb gerne an der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, um bessere Bedingungen für innovative Unternehmen zu schaffen.“

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Rückversicherung

Munich Re beim Branchentreffen „Rendez-Vous de Septembre“ in Monte Carlo: Rückversicherungsmarkt bei hoher Nachfrage in vernünftigem Gleichgewicht

Schadeninflation in wichtigen Segmenten bleibt trotz gesunkener Gesamtinflation im Fokus, geopolitische und gesamtwirtschaftliche Risiken unvermindert hoch

Fokus auf solide operative Ertragskraft: Diszipliniertes Underwriting bildet die Grundlage für selektives Wachstum von Munich Re

Investitionen in Risikoexpertise zahlen sich aus

Der Rückversicherungsmarkt ist derzeit in einem vernünftigen Gleichgewicht. Aber die Unsicherheiten sind groß: Die Schadeninflation in manchen Segmenten ist weiterhin hoch, die Abwärtsrisiken für die konjunkturellen Rahmenbedingungen sind erheblich. Munich Re wird weiter konsequent auf risikoadäquate Raten und Bedingungen achten. Mit unserer Finanzstärke und Expertise sind wir dann zum Nutzen unserer Kunden auch in der Lage, Kapazitäten selektiv weiter auszubauen.

Thomas Blunck ,Mitglied des Vorstands: “Das Marktumfeld für Rückversicherer bleibt vielversprechend und herausfordernd zugleich. Nach deutlichen Zuwächsen in den vergangenen Jahren dürfte der weltweite Rückversicherungsmarkt in den kommenden drei Jahren inflationsbereinigt um 2-3% wachsen, beinahe gleichauf mit dem Erstversicherungssektor. Etwas stärker könnte das Wachstum in Asien-Pazifik und Lateinamerika ausfallen, in Europa und Nordamerika etwas schwächer.”

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld hat sich trotz weiterhin hoher geopolitischer Risiken etwas stabilisiert. Das weltweite Wirtschaftswachstum für die kommenden Jahre dürfte mit etwas über 2,5% geringer ausfallen als in den Jahren vor der Pandemie. Die Inflation in den entwickelten Volkswirtschaften ist rückläufig, dürfte aber in den kommenden Jahren auf höherem Niveau bleiben als im letzten Jahrzehnt.

Die Schadeninflation ist in vielen Rückversicherungssegmenten deutlich höher. Getrieben wird sie von Faktoren unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage. Beispiele sind steigende Schadenersatz-Urteile insbesondere in den USA („Social Inflation“), kostentreibende medizinische Fortschritte, steigende Pflegekosten oder die Knappheit von Baumaterial und Fachkräften, wodurch die Schadenkosten signifikant steigen.

Das weltweite Rückversicherungskapital, ein Indikator für die Rückversicherungskapazität, ist nach Daten von AM Best/Guy Carpenter 2024 wie erwartet auf 515 Mrd. US$ gestiegen. Der Markt für alternatives Risikokapital wuchs leicht, ohne den Rückversicherungsmarkt erheblich zu beeinflussen. Die Nachfrage nach Rückversicherungskapazität blieb sehr hoch, so dass der Gesamtmarkt ein Gleichgewicht auf höherem Niveau gefunden hat.

„Angemessene Erträge sind wichtig für den Rückversicherungssektor, der in vier der vergangenen sieben Jahre die Kapitalkosten nicht verdienen konnte. Ein gutes Jahr reicht nicht. Wir müssen dauerhaft risikoadäquate Raten erzielen können, da bei zunehmenden Volatilitäten und Risikoexponierungen der Bedarf an Risikokapital wächst“, so Blunck weiter.

Aktuelle Entwicklungen in einigen Bereichen, die besonderes Risikowissen und diszipliniertes Vorgehen erfordern:

Naturkatastrophen und Klimawandel: Daten von Munich Re zeigen einen steigenden Trend bei den versicherten Schäden, der stark von zunehmenden exponierten Werten ausgeht. Insgesamt liegen die weltweit versicherten Jahresschäden durch Naturkatastrophen mittlerweile häufig über der 100-Mrd.-US$-Schwelle.

Erkennbar ist, dass Großkatastrophen wie extreme Hurrikane oder Erdbeben für die starken Schwankungen der Schadendimensionen verantwortlich sind. Der wachsende Trend bei den versicherten Schäden wird dagegen besonders von den sogenannten non-peak Perils getrieben, die Schwergewitter mit Hagel und Tornados, Hochwasser oder Waldbrände beinhalten. Bei diesen Naturgefahren geht die Wissenschaft davon aus, dass der Klimawandel Anzahl und Schwere zum Teil erheblich beeinflusst.

Durch besondere Risikoexpertise – gestützt durch Investitionen in neue und überarbeitete Risikomodelle und eine herausragende globale Diversifikation – ist das NatCat-Geschäft für Munich Re nachhaltig profitabel, wodurch selektiv weiter steigende Deckungskapazität angeboten werden kann.

Casualty-Geschäft und Schadeninflation: Wegen des Langfrist-(„long-tail“)-Charakters des Geschäfts wirken sich unzureichende Raten über viele Jahre auf die Rentabilität aus. Zudem hält im wichtigen US-Markt der Trend zu Urteilen mit immer höheren Schadenersatzsummen an – eine Entwicklung, von der spezialisierte Anwälte und Investoren als Finanzierer der Verfahren („Litigation Funder“) profitieren. Aggregiert entsteht so rechnerisch für jeden US-Haushalt eine Sonderlast („tort tax“) von etwa 3.600 US$ pro Jahr.*

Die Ratenentwicklung hält mit der Schadeninflation in den USA in vielen Jahren nicht Schritt, wie eine Auswertung von Munich Re ergeben hat. Munich Re wird Kunden weiter eng mit Expertise und Kapazität unterstützen, die sich klar mit den Effekten der Rechtsprechung („legal system abuse“) und der Schadeninflation auseinandersetzen.

Cyber: Der weltweite Cyber-Versicherungsmarkt gewinnt weiter an Bedeutung und wird deutlich wachsen. Munich Re als führender Cyber-(Rück-)Versicherer plant auch in den kommenden Jahren, bei angemessenen Preisen und Bedingungen signifikant Kapazitäten bereitzustellen. Wir werden dabei strikt bei der Strategie bleiben, nicht versicherbare systemische Risiken wie zum Beispiel Cyber War nicht zu decken. Munich Re setzt sich auch weiterhin für einen nachhaltig profitablen Cyber-Versicherungsmarkt ein und investiert insbesondere in Expertise und die Weiterentwicklung der Risiko- und Kumulmodellierung.

Vorstandsmitglied Stefan Golling kommentierte: „Die Bereiche Naturkatastrophen, Casualty und Cyber stehen sinnbildlich für die Rolle von Munich Re. Wir sind ein finanzstarker Risikoträger mit besonderer Expertise gerade für komplexeste und größte Risiken. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir mit unserem Wissen und unserer Stärke ihre Schadenvolatilität abpuffern. Wir scheuen uns aber ebenso konsequent nicht, auf Geschäft zu verzichten, wenn es nicht unseren technischen Anforderungen an eine nachhaltige Profitabilität entspricht.“

* Quelle: APCIA/Munich Re 2023 Legal System Abuse Survey

Munich Re ist ein weltweit führender Anbieter von Rückversicherung, Erstversicherung und versicherungsnahen Risikolösungen. Die Unternehmensgruppe besteht aus den Geschäftsfeldern Rückversicherung und ERGO sowie dem Vermögensmanager MEAG. Munich Re ist weltweit und in allen Versicherungssparten aktiv. Das Unternehmen zeichnet sich seit der Gründung im Jahr 1880 durch einzigartiges Risiko-Knowhow und besondere finanzielle Solidität aus. Mit diesen Stärken unterstützt Munich Re die Geschäftsinteressen der Kunden und den technischen Fortschritt. Munich Re entwickelt Deckungen für neuartige Risiken wie Raketenstarts, erneuerbare Energien, Cyberrisiken oder künstliche Intelligenz. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte Munich Re einen Versicherungsumsatz von 57,9 Mrd. Euro und ein Konzernergebnis von 4,6 Mrd. Euro. Weltweit beschäftigt Munich Re rund 43.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand 31. Dez. 2023).

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Münchener Rück, Rückversicherungs­Gesellschaft, Königinstraße 107, D-­80802 München Tel.: 089/38910, Fax: 089/399056, www.munichre.de

Viele Brandkatastrophen auf hoher See könnten verhindert werden – wenn die Schiffe mit modernen Feuerlöschsystemen ausgestattet wären statt mit Technik aus den 50er-Jahren.

Zum Start des Branchentreffs der internationalen Transportversicherer in Berlin hat sich Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für einen besseren Brandschutz auf Schiffen ausgesprochen. „Die Feuerlöschsysteme haben mit der Größenentwicklung der Schiffe in den vergangenen Jahrzehnten nicht Schritt gehalten. Die Besatzungen arbeiten teilweise noch mit Technik aus den 1950er-Jahren“, sagte Asmussen auf der Jahreskonferenz des Weltverbands der Transportversicherer (International Union of Marine Insurers – IUMI) in Berlin.

Immer wieder kommt es auf See zu teils verheerenden Brandkatastrophen. Erst im Juli stand der Containerfrachter MV Maersk Frankfurt im indischen Ozean für mehrere Tage in Flammen. Vor gut einem Jahr beschädigte ein Großbrand den Auto-Frachter „Fremantle Highway“ schwer und vernichtete etliche der geladenen Fahrzeuge. Und im Frühjahr 2022 sank der Autofrachter „Felicity Ace“ im Atlantik, nachdem an Bord ein Feuer ausgebrochen war. Es entstand jeweils ein Schaden im dreistelligen Millionenbereich.

Schiff und Ladung können Gesamtwert von bis zu einer Milliarde Euro haben

Angesichts eines Gesamtwertes von bis zu einer Milliarde Euro müssen Schiff und Ladung besser geschützt werden, so Asmussen. „Wir brauchen Feuerlöschsysteme, die jede Stelle auf dem Schiff wirkungsvoll erreichen können, ohne dass sich Menschen in Gefahr bringen müssen.“ Darüber hinaus sollten Containerschiffe in Brandabschnitte unterteilt werden, die eine Ausbreitung des Feuers mit automatischen Wasservorhängen verhindern. Eine besondere Gefahr gehe zudem von Lithium-Ionen-Batterien aus, wie sie in E-Autos verbaut sind. „Wenn die Batterien Feuer fangen, bekommen sie den Brand mit herkömmlichen Löschanlagen kaumunter Kontrolle. Dafür sind Investitionen erforderlich“, so Asmussen.

Die über 80 in Deutschland tätigen Transport- und Luftfahrtversicherer bieten Deckungen für Reisen und Transporte auf dem Luft-, Land- und Seeweg und versichern Flugzeuge und Schiffe jeder Größe vom Wassersportfahrzeug bis zum Containerschiff. Rund 80 Prozent der Beitragseinnahmen in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro (2023) entfallen auf Unternehmen und Gewerbetreibende. Der deutsche Transport- und Luftversicherungsmarkt zeichnet sich durch eine starke Position in Europa und eine hohe Internationalisierung mit Fokus auf der Exportabsicherung aus. Im vergangenen Jahr haben die Transport- und Luftfahrtversicherer Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro reguliert.

Über die IUMI

Die IUMI (International Union of Marine Insurers) befasst sich mit Fragen, die für die weltweite Transportversicherungsbranche von Interesse sind. Ihr gehören aktuell 45 nationale Verbände an, die wiederum über ihre Mitgliedsunternehmen rund 90 Prozent des Transportversicherungsmarktes repräsentieren. Umgesetzt werden können die von der IUMI gemachten Vorschläge nur auf internationaler Ebene über die International Maritime Organisation (IMO), die zu den Vereinten Nationen gehört.

Mit der Konferenz 2024 in Berlin kehrt die IUMI an den Ort zurück, wo sie vor 150 Jahren gegründet wurde.

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verabschiedet. Der GDV hält den Entwurf für sinnvoll, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt ausdrücklich, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. „Dadurch profitieren gerade untere Einkommensgruppen stärker von der Betriebsrente“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Vertan wurde aus GDV-Sicht jedoch die Chance, freiwillige Opt-Out-Regelungen auf Betriebsebene in ausreichendem Umfang zu ermöglichen, um die Verbreitung der Betriebsrenten effektiv voranzubringen. Die im Gesetzentwurf jetzt enthaltene Umsetzung bleibt aus Sicht der Versicherer deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die vorgesehene Einschränkung auf tariflose Bereiche höhle die Wirksamkeit des Modells aus. Die Versicherer appellieren daher, gezielt nachzubessern und den Rahmen breiter zu fassen.

Weitere Kritik am Gesetzentwurf äußert der GDV zur begrenzten Flexibilisierung der Garantien: „Mit mehr Flexibilität bei den Garantien, auch außerhalb von Sozialpartnermodellen, könnten die Unternehmen höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Dafür werden wir uns im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren noch weiter einsetzen”, so Asmussen.

Reform der privaten Altersvorsorge muss folgen

Nachdem der Entwurf für eine Reform der betrieblichen Altersversorgung nun verabschiedet wurde, muss aus GDV-Sicht jetzt zügig die Reform für die geförderte private Altersvorsorge folgen. Denn durch den demografischen Wandel wird eine Absicherung auf allen drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich, privat – immer wichtiger.

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Im zweiten Jahr in Folge dürften die Kfz-Versicherer deutlich mehr Geld ausgeben als sie einnehmen. Grund sind die seit Jahren steigenden Preise für Ersatzteile und hohe Stundensätze der Kfz-Werkstätten.

Die deutschen Kfz-Versicherer werden in diesem Jahr voraussichtlich einen Verlust von bis zu zwei Milliarden Euro machen. „Nach unserer aktuellen Hochrechnung werden die Beitragseinnahmen auf rund 33,6 Milliarden Euro steigen – aber die Versicherer zwischen 34,9 und 35,6 Milliarden Euro für Schäden und Verwaltung ausgeben müssen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Kfz-Versicherer einen Verlust in Höhe von über drei Milliarden Euro hinnehmen müssen.

Grund für die schlechten Zahlen sind die seit Jahren steigenden Reparaturkosten. „Sowohl die Ersatzteile als auch die Arbeit in den Kfz-Werkstätten werden immer teurer. In vergangenen Jahr kostete ein durchschnittlicher Sachschaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw etwa 4.000 Euro. 2013 waren es noch 2.500 Euro“, sagt Asmussen.

Wie sich die aktuelle Situation auf die Prämien der Kfz-Versicherung auswirken wird, ist eine unternehmensindividuelle Entscheidung jedes einzelnen Versicherers und nicht Sache des Verbandes. „Aber selbstverständlich gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung von Schäden und den Beiträgen für eine Kfz-Versicherung“, so Asmussen. Zudem erwarte auch die Versicherungsaufsicht BaFin von den Kfz-Versicherern, die Schadeninflation bei der Kalkulation ihrer Prämien angemessen zu berücksichtigen.

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Der GDV hat die neue unverbindliche Typklassenstatistik für rund 33.000 Automodelle veröffentlicht. Nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder unten umgestuft.

„Für rund 7,1 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, rund 5,1 Millionen profitieren von besseren Typklassen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für rund 30 Millionen bzw. rund 71 Prozent der Autofahrer bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

„Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten“, so Asmussen. So verbessern sich etwa der Mercedes-Benz EQC 400 4Matic und der Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 um zwei Klassen, der Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro verschlechtert sich um gleich drei Klassen und der Peugeot 3008 HDI um zwei Klassen.

Online-Abfrage: Hier erfahren Sie Ihre Typklasse

Hier können die neuen Typklassen für rund 32.000 verschiedene Automodelle online abgerufen werden: www.typklasse.de

Viele SUVs und Oberklasse-Modelle mit hohen Typklassen

Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich sind, spielt in der Kaskoversicherung unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs wie etwa der Mercedes-Benz S 350 CDI und der Porsche Cayenne / Coupe S 2.9 hohe Typklassen, ältere Modelle und Kleinwagen wie der Nissan Micra 1.2 und der Smart Fortwo Coupe ED eher niedrige Klassen.

Hintergrund: Die Typklassenstatistik des GDV

Wie hoch der Beitrag einer Kfz-Versicherung ist, hängt von verschiedenen Merkmalen ab – unter anderem auch davon, welches Automodell gefahren wird. Um Kfz-Versicherern die risikogerechte Kalkulation ihrer Beiträge zu erleichtern, werten die Statistiker des GDV einmal jährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Die Typklassenstatistik des GDV umfasst aktuell rund 33.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2021 bis 2023.

„Die Logik der unverbindlichen GDV-Typklassenstatistik ist einfach: Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe“, sagt Asmussen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), für die Einstufung des Modells sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die Statistiker des GDV 25 Typklassen (10-34). In die Berechnung der Vollkaskoversicherung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkaskoschäden (u. a. Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) vollkaskoversicherter Fahrzeuge ein. In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Typklassen (10-33). Für diese Statistik werden die Teilkaskoschäden kaskoversicherter Fahrzeuge betrachtet.

Die neue Typklasseneinstufung des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden. Typklasse allein lässt jedoch keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu. Wie sich ein Kfz-Versicherungsbeitrag zusammensetzt und welche Tarifmerkmale es gibt, erfahren Sie auf www.gdv.de.

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Urteil vom 18. September 2024 – IV ZR 436/22

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in dem von ihm angebotenen Tarif einer Rentenversicherung praktizierte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen zulässig ist und vom Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendete Klauseln zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (sog. Zillmerung) sowie zum Stornoabzug wirksam sind.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Der Kläger, ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG eingetragener Verein, und der beklagte Versicherer streiten über die Ausgestaltung und Abwicklung von Rentenversicherungsverträgen in einem von der Beklagten angebotenen Tarif. Der Kläger wendet sich insbesondere gegen die von der Beklagten in diesem Tarif praktizierte Überschussbeteiligung. In dieser sieht er einen Verstoß gegen die Vorgaben von § 6 Abs. 1 Satz 1 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) sowie eine Verletzung des aufsichtsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 138 Abs. 2 VAG) und der in § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VVG vorgesehenen Beteiligung der Versicherten am Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Hintergrund ist die Praxis der Beklagten, bei der jährlichen Zuweisung der Überschüsse auf die überschussberechtigten Verträge den Versicherungsverträgen mit einem höheren Rechnungszins eine in Prozent ihres Deckungskapitals geringere Überschussbeteiligung zuzuteilen als den Verträgen mit einem niedrigeren Rechnungszins.

Die Parteien streiten daneben über die Wirksamkeit diverser Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblättern und Versicherungsinformationen, unter anderem über eine Regelung, nach der die Abschluss- und Verwaltungskosten über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer verteilt werden, sowie über die Bestimmungen zum sog. Stornoabzug bei Beitragsfreistellung und Kündigung.

Das Landgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte unter anderem zur Unterlassung der Verwendung von Teilen der Klauseln in den Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug verurteilt. Die von der Beklagten praktizierte Beteiligung der Versicherungsverträge unterschiedlicher Tarifgenerationen an den Überschüssen hat es hingegen als wirksam angesehen und die Klage insoweit abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil zum Teil geändert und die Beklagte zur Unterlassung der Verwendung weiterer Teilklauseln in den von ihr verwendeten Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblättern und Versicherungsinformationen verurteilt; die weitergehenden Rechtsmittel der Parteien sind erfolglos geblieben. Dagegen wenden sich beide Parteien mit ihren Rechtsmitteln, mit denen sie – soweit zu ihrem Nachteil entschieden worden ist – ihre jeweiligen Begehren weiterverfolgen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Klägers im Wesentlichen zurückgewiesen, derjenigen der Beklagten dagegen teilweise stattgegeben.

Der Senat hat entschieden, dass die vom Kläger angegriffene Praxis der Überschussverteilung nicht gegen die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Satz 1 MindZV verstößt. Dieser ist nicht die Vorgabe zu entnehmen, bei der Verteilung der Überschüsse die für die Bedienung der einzelnen Versicherungsverträge mit den jeweils vereinbarten rechnungsmäßigen Zinsen benötigten Kapitalerträge vorab von den insgesamt erzielten Kapitalerträgen abzuziehen und nur den verbleibenden Teil als Überschuss zu verwenden. Die von der Beklagten geübte Praxis, Tarifgenerationen mit unterschiedlichem Garantiezins eine einheitliche Gesamtverzinsung zuzuteilen, soweit diese nicht hinter dem Garantiezins zurückbleibt, ist dabei sowohl mit § 138 Abs. 2 VAG als auch mit § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VVG vereinbar. Weder der aufsichtsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz noch die Beteiligung der Versicherten am Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren verbieten zudem im Grundsatz eine sog. “risikoadjustierte Gesamtverzinsung”, bei der den Verträgen mit einer höheren Garantieverzinsung eine in Prozent ihres Deckungskapitals geringere Überschussbeteiligung zugeteilt wird als den Verträgen mit einem niedrigeren Rechnungszins.

Der Senat hat zudem entschieden, dass die von der Beklagten in ihren Versicherungsbedingungen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer verteilt werden, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält und insbesondere nicht im Sinne von § 171 Satz 1 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 169 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VVG abweicht. Die letztgenannte Bestimmung enthält, wie ihre Auslegung ergibt, keine Regelung für Verträge, bei denen die Prämie in einem Einmalbeitrag entrichtet wird oder bei denen die vereinbarte Prämienzahlungsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.

Auch die von der Beklagten in ihren Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zum Stornoabzug für erhöhte Verwaltungsaufwendungen bei Beitragsfreistellung und Kündigung sind wirksam und halten einer Inhaltskontrolle – auch am Maßstab des Transparenzgebots gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB – stand. Transparenzbedenken ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass die Klauseln mit ihrer jeweiligen Regelung zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Angemessenheit der Höhe des Stornoabzugs die Folgen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht hinreichend verständlich machten.

Vorinstanzen:

Landgericht Stuttgart – Urteil vom 26. März 2020 – 11 O 214/18

Oberlandesgericht Stuttgart – Urteil vom 3. Februar 2022 – 2 U 117/20

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

  • 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

  • 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; …

(2) 1Der Versicherer hat die Beteiligung an dem Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren durchzuführen; andere vergleichbare angemessene Verteilungsgrundsätze können vereinbart werden. …

  • 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

(3) 1Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung, bei einer Kündigung des Versicherungsverhältnisses jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt; die aufsichtsrechtlichen Regelugen über Höchstzillmersätze bleiben unberührt. …

(5) 1Der Versicherer ist zu einem Abzug von dem nach Absatz 3 oder 4 berechneten Betrag nur berechtigt, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. 2Die Vereinbarung eines Abzugs für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unwirksam.

  • 138 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

(2) Bei gleichen Voraussetzungen dürfen Prämien und Leistungen nur nach gleichen Grundsätzen bemessen werden.

  • 6 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) in der ab dem 1. August 2017 geltenden Fassung

(1) 1Die Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Abhängigkeit von den Kapitalerträgen für die überschussberechtigten Versicherungsverträge beträgt 90 Prozent der nach § 3 Absatz 1 anzurechnenden Kapitalerträge abzüglich der rechnungsmäßigen Zinsen ohne die anteilig auf die überschussberechtigten Versicherungsverträge entfallenden Zinsen auf die Pensionsrückstellungen …

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, ­76133 Karlsruhe, Tel: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

BGH bestätigt Rechtsauffassung der Allianz weit überwiegend / Faire Überschussbeteiligung und transparente Kostenregelungen / Allianz sieht private und betriebliche Altersvorsorge in Deutschland gestärkt

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe sieht die Allianz Lebensversicherung die zentrale Bedeutung und die Rechtssicherheit der privaten wie auch der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland eindeutig gestärkt. Der BGH hat am 18. September 2024 in einem Verfahren zwischen der Allianz Lebensversicherung und der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) geurteilt und die Revision der VZ HH im Wesentlichen zurückgewiesen.

So hat der BGH, wie auch schon das OLG Stuttgart, die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems und damit auch die Ermittlung und Zuteilung der Überschüsse für Versicherte unterschiedlicher Jahrgänge und Tarife in vollem Umfang bestätigt.

Die VZ HH hatte eine Vielzahl von Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen der Allianz Leben angegriffen. Der BGH hat die Rechtsauffassung der Allianz über die vorhergehenden Urteile des OLG Stuttgart und des Landgerichts Stuttgart hinaus bestätigt. Die von Allianz Leben verwendeten Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen entsprechen weit überwiegend den gesetzlichen Vorgaben.

Allianz Leben begrüßt die mit dem Urteil verbundene Rechtssicherheit. Mit ihren Angeboten unterstützt die Allianz Lebensversicherung viele Menschen in Deutschland dabei, für die Zukunft vorzusorgen, das Alter finanziell abzusichern und auf eine lebenslange Rente vertrauen zu können.

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de