Die EU-Kommission hatte im Juni 2023 den Verordnungsvorschlag über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) vorgelegt.

Einbezogen in den FIDA-Anwendungsbereich sind u.a. Ruhegehaltsansprüche aus betrieblichen Altersversorgungssystemen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Diese EU-Verordnung soll Verbrauchern einen besseren Zugang zu Finanzprodukten ermöglichen, indem entsprechende Kunden- und Produktdaten nach Einwilligung des Kunden durch “Datennutzer” (einschließlich Finanzinformationsdienstleistern) unmittelbar von den “Dateninhabern” (u.a. Vorsorgeeinrichtungen) abgerufen werden können. Dies mag in Bezug auf frei zur Auswahl stehende Altersvorsorgeprodukte der 3. Säule Sinn machen, die allen Verbrauchern offenstehen – nicht aber für die 2. Säule.

Die aba unterstützt daher die im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europaparlaments vorgesehene Änderung, wonach der Anwendungsbereich von FIDA auf diejenigen EbAV und Rentenprodukte beschränkt wird, die Verbraucher frei wählen können. Der Vielfalt der betrieblichen Altersversorgung und ihrer Einbindung ins Arbeits- und Sozialrecht muss angemessen Rechnung getragen werden.

Die aba begrüßt die Aussage von Staatssekretär Dr. Florian Toncar am ersten Tag der aba-Jahrestagung am 14. Mai 2024 in Berlin, dass sich das BMF die FIDA-Position der aba für die betriebliche Altersversorgung “zu eigen gemacht hat”. Grundsätzlich sehe er FIDA für den Finanzmarkt positiv. In Deutschland sei für den Überblick über Altersversorgungsansprüche die Digitale Rentenübersicht das Mittel der Wahl.

Auch Beate Petry von der BASF SE, die im Mai 2025 den Vorsitz der aba übernehmen wird, betonte, dass das Prinzip eines Teilens von Anwartschaftsdaten auf Wunsch des “Kunden” mit Datendienstleistern oder FinTechs auf EbAV nicht sinnvoll anwendbar sei. Schließlich schaffe oft der Tarifvertrag oder der jeweilige Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eine EbAV und nicht der individuelle Arbeitnehmer im Rahmen einer Kaufentscheidung für ein Produkt. Daher stimme sie der aktuelle Verhandlungsstand im Europäischen Parlament und die Positionierung der Bundesregierung im Rat hoffnungsvoll für die Fortführung des EU-Gesetzgebungsverfahrens nach den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Die aba weist seit Jahren darauf hin, dass Altersversorgungseinrichtungen nicht undifferenziert in die “Finanzmarktregulierung” (wie SFDR, DORA, ESAP) gehören (aba-Beitrag zum Fachdialog “Stärkung der Betriebsrente”).

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit nunmehr 85 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Verantwortlich für den Inhalt:

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

Silke Mallwitz ist neue Vorsitzende der Geschäftsleitung der LV 1871 Pensionsfonds AG in Liechtenstein, einer 100-prozentigen Tochter der Lebensversicherung von 1871 a. G. München.

Sie folgt auf Martin Großmann, der den Pensionsfonds seit dessen Gründung geleitet hat und jetzt altersbedingt in den Ruhestand geht.

Silke Mallwitz führt die Geschäfte der LV 1871 Pensionsfonds AG seit 1. Mai 2024 als Vorsitzende. Neben ihrer neuen Rolle ist Silke Mallwitz weiterhin verantwortlich für den Bereich betriebliche Altersversorgung bei der LV 1871, den sie seit zwölf Jahren leitet. Die Diplom-Wirtschaftsmathematikerin und Aktuarin ist seit 1995 in verschiedenen Positionen für die betriebliche Altersvorsorge bei der LV 1871 tätig.

Betriebliche Altersversorgung im Fokus

„Wir freuen uns, dass wir mit Silke Mallwitz eine sehr engagierte Geschäftsführerin mit umfassendem und langjährigem Knowhow in der bAV für diese Aufgabe gewinnen und so die Weichen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Pensionsfonds stellen konnten“, sagt Dr. Klaus Math, Präsident des Verwaltungsrats der LV 1871 Pensionsfonds AG. „Martin Großmann danken wir für sein langjähriges, sehr erfolgreiches Engagement für den Pensionsfonds.“

Pensionsfonds im Jahr 2007 gegründet

Die LV 1871 hat den Pensionsfonds mit Martin Großmann im Jahr 2007 in Liechtenstein gegründet und damit ihr Angebot um einen weiteren Durchführungsweg ergänzt. Der Standort Liechtenstein ermöglicht Unternehmen eine größere Flexibilität, sodass Auslagerungen von Pensionszusagen auf den Pensionsfonds optimal an die Unternehmenssituation angepasst werden können. Insbesondere bei der Finanzierung der Auslagerung bietet der LV 1871 Pensionsfonds mehr kundenfreundlichere Möglichkeiten für Unternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die uniVersa hat ihre digitalen Services im Kundenportal weiter ausgebaut.

Bisher konnten Kunden dort ihre Krankenversicherung und fondsgebundene Rentenversicherung digital verwalten. Neu aufgenommen wurden nun alle Produkte der Lebensversicherung, etwa zur Arbeitskraft- und Hinterbliebenenabsicherung sowie zur Altersvorsorge.

Im elektronischen Postfach finden uniVersa-Kunden ihre Versicherungspost zur Krankenversicherung und neu zur Lebensversicherung und können diese bei Bedarf auch downloaden. Bei Neuigkeiten im Posteingang erhalten sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Um Nachrichten schneller zu finden, steht eine praktische Filterfunktion zur Verfügung. Auf die Schreiben selbst kann direkt reagiert und geantwortet werden, um zum Beispiel einer dynamischen Erhöhung zu widersprechen. Mit der neuen Vertragsauskunft in der Lebensversicherung haben Kunden stets Zugriff auf alle aktuellen Daten, zum Beispiel zu Vertragsdetails sowie zur Fondsaufteilung und Wertentwicklung. Zudem können Dokumente bequem und datensicher hochgeladen werden. Exklusiv für die Krankenversicherung steht weiterhin eine Rechnungs-App zur Verfügung, über die Belege ebenfalls online eingereicht werden können. Außerdem können Kunden direkt aus dem Kundenportal heraus Nachrichten an die uniVersa senden sowie mit wenigen Klicks ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Kontakt- und Bankdaten ändern.

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

ARAG führt Rückwärtsdeckung und weitere neue Leistungen für Gewerbekunden ein

Der rechtliche Schutz von Unternehmen ist in unserer zunehmend komplexer werdenden Geschäftswelt von entscheidender Bedeutung. “Aus diesem Grund haben wir unseren ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige weiter ausgebaut und unser Produktportfolio erweitert. Unsere zusätzlich neu eingeführte Produktlinie mit Soforthilfe umfasst sogar eine Rückwärtsdeckung für einen bereits eingetretenen Rechtsfall. Das ist einzigartig im Markt für gewerbliche Rechtsschutzversicherungen”, unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE.

Privatkunden steht der ARAG Konzern schon seit Jahren mit innovativen Soforthilfe-Lösungen zur Seite, wenn diese einen Rechtsschutzfall haben, aber noch keine Rechtsschutzversicherung. Mit dem neuen ARAG Aktiv-Rechtsschutz mit Soforthilfe für Selbstständige ist es ab sofort auch Firmen möglich, sich rückwirkend abzusichern.

Der ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe ist in den Varianten Komfort und Premium abschließbar. Die Soforthilfe gilt einmalig für außergerichtliche Fälle und umfasst sämtliche Rechtsgebiete, unabhängig vom abgeschlossenen Risiko. In der Komfort-Variante werden dabei Kosten von bis zu 2.000 Euro übernommen und in der Premium-Variante bis zu 3.000 Euro. Im Premium-Tarif kann der Kunde dabei auch außergerichtliche Unterstützung für Fälle aus dem Firmenvertragsrecht in Anspruch nehmen. Nach Nutzung der einmaligen Soforthilfe profitiert der Kunde von einem vollumfassenden Gewerbe-Rechtsschutz für eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren.

Innovativer Ausbau des ARAG Gewerbe-Rechtsschutzes

Der modernisierte und erweiterte ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige, der auch die Basis für den ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe bildet, bietet Firmen in den bekannten Varianten Basis, Komfort und Premium einen modernen Rechtsschutz nach Maß. Ein Novum im Gewerbe-Rechtsschutz ist die Einführung des Universal-Rechtsschutzes in der Premium-Variante. Dieser bietet dem Kunden während der Vertragslaufzeit einmalig einen außergerichtlichen Rechtsschutz für alle Rechtsgebiete – ganz unabhängig von den abgeschlossenen Bausteinen – und zwar ohne Wartezeit. Dabei werden Kosten von bis zu 1.000 Euro übernommen, auch beispielsweise für eine vorsorgliche Beratung.

Die Integration eines Forderungsausfallschutzes in der Premium-Variante des ARAG Gewerbe-Rechtschutzes bietet dem Kunden einen zusätzlichen Mehrwert: Wenn ein säumiger Kunde oder Abnehmer seine Forderung nicht begleichen kann, wird die nicht einbringbare Forderung erstattet. Dies gilt für zwei Fälle im Jahr und jeweils zur festgelegten Maximalsumme. Die Maximalsumme verdoppelt sich, wenn zuvor das ARAG Online-Forderungsmanagement genutzt wurde.

Zusätzliches Highlight ist der Drohnen-Rechtsschutz im Verkehrsbereich bei Streitigkeiten rund um den Gebrauch von Drohnen bis vier Kilogramm, zum Beispiel bei Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Abgedeckt sind Kosten bis zu 10.000 Euro in der Komfort-Variante und bis maximal 30.000 Euro in der Premium-Variante. Neu in der Premium-Variante ist der Rechtsschutz für anwaltliche Tätigkeiten rund um das Patent- und Urheberrecht. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Sublimit im Wettbewerbsrecht von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.

Verfügbar für alle Vertriebskanäle und Belohnung von Nachhaltigkeit

Die neue Generation des ARAG Gewerbe-Rechtsschutzes sowie der neue ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe stehen ab sofort für alle Vertriebskanäle – inklusive Makler – bereit. Darüber hinaus wird auch nachhaltiges Wirtschaften belohnt: Die ARAG reduziert die Prämie, wenn Unternehmen ein Nachhaltigkeitszertifikat besitzen oder durch die Nutzung von Öko-Strom beziehungsweise einer elektrifizierten Fahrzeugflotte einen positiven Beitrag für die Umwelt leisten.

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ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Finanzplanung ist Lebensplanung und endet nicht mit Eintritt in die Rente.

Die LV 1871 erweitert deshalb ihre bisher drei Rentenbezugsvarianten um einen fondsgebundene Rentenbezug. Damit können Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten teilhaben.

„Die Babyboomer gehen in Rente, der Generationenvertrag wackelt. Die Inflation entwertet die Altersvorsorge. Statt jetzt zu renditestarken Vorsorgeinstrumenten zu greifen, verlassen sich die Menschen auf den Staat, dessen Rentensystem sowieso schon unter Druck steht. Die staatliche Aktienrente ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Unsere neue fondsgebundene Rentengeneration ist deshalb die Antwort auf die aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen, denn damit ermöglichen wir Kundinnen und Kunden die Chance auf höhere Renten“, sagt LV 1871 Vorstand Hermann Schrögenauer.

Am Kapitalmarkt investiert bleiben

Die LV 1871 kombiniert die Sicherheit einer klassischen Rente mit den Vorteilen des Kapitalmarkts. Dazu wird eine lebenslang garantierte Rente mit einer fondsgebundenen variablen Zusatzrente vereint. Das dynamische Wertsicherungskonzept der LV 1871 ermöglicht dabei eine möglichst hohe und stabile Investitionsquote in das Fondsguthaben. Die garantierte Rente entspricht 75 Prozent der garantierten Rente, die sich bei einem klassischem Rentenbezug ergibt. Die variable Zusatzrente wird jährlich neu berechnet aus dem Fondguthaben und jeweils für ein Jahr fixiert. Damit können Kundinnen und Kunden ab sofort auch nach Rentenbeginn noch bis zum 90. Lebensjahr von den Chancen am Kapitalmarkt und einer höheren Rente profitieren und ihre Kaufkraft im Alter erhalten. Ein Wechsel in den klassischen Rentenbezug ist jederzeit möglich.

Aus mehr als 160 Fonds und ETFs wählen

Bei der LV 1871 können Versicherungsnehmerinnen und -nehmer aus einer breiten Palette von mehr als 160 kostengünstigen, nachhaltigen oder aktiv gemangten Fonds und ETFs ihr eigenes Portfolio zusammenstellen. Weiterhin stehen auch aktiv gemanagte exklusive Portfoliolösungen der LV 1871 zur Verfügung. Shiften und Switchen ist sowohl in der Ansparzeit als auch in der Rentenphase unbegrenzt und kostenfrei möglich. Ebenso ermöglicht die LV 1871 Zuzahlungen, Auszahlungen und sogar einen monatlichen Auszahlplan – jeweils auch in der Rentenphase bereits ab 200 Euro. Entnahmen können anteilsmäßig aus allen Fonds gleichmäßig oder auch direkt aus definierten Einzelfonds erfolgen.

Versicherungsvorteile nutzen

Ein automatisches Anlaufmanagement, wählbar zwischen drei und 60 Monaten, für Zuzahlungen und Einmalbeiträge in der Ansparphase minimiert das Risiko, zum falschen Zeitpunkt zu investieren. Je Zuzahlung ist dabei ein individuelles Anlaufmanagement möglich. Mit dem Ausgleichsmanagement behält die individuelle Anlageaufteilung ihr Chance-Risiko-Profil über die gesamte Vertragslaufzeit – auch im fondsgebundenen Rentenbezug. Ein Ablaufmanagement schichtet gegen Laufzeitende automatisch monatlich Fondsguthaben in risikoärmere Fonds um. Die Fondsauswahl kann hierfür individuell nach Kundenwunsch angepasst werden. Es kann jederzeit ein- und ausgeschlossen werden, ist flexibel wählbar zwischen 12 und 120 Monaten vor Rentenbeginn und wirkt auf alle Fonds in einem Vertrag. Eine Lock-in-Funktion sichert das frei verfügbare Fondsguthaben in der Ansparphase oder auch in der Rentenphase intelligent ab.

Digitale Tools einsetzen

Die fondsgebundenen Rententarife mit fondsgebundenem Rentenbezug und drei weiteren Rentenbezugsvarianten sind für Geschäftspartner und Kunden direkt am Point-of-Sale abschließbar. Ein Fondsfinder hilft bei der Auswahl der Anlage je nach Chance-Risiko-Profil. Anlageanpassungen oder Zuzahlungen können jederzeit online durchgeführt werden. Vermögenswerte und Vertragsdaten sind für Kunden tagesaktuell online einsehbar.

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Vielzahl an Flexibilitäten in der Anspar- und Rentenphase und einen kostengünstigen Versicherungsmantel.

Mit dem neuen digitalen AXA FondsNavigator können individuelle Portfolios einfach auf die Bedürfnisse der Kund:innen angepasst werden.

Innovationsklausel gibt Sicherheit für die Zukunft: Sie garantiert die Wahlfreiheit für geeignete zukünftige, neue Verrentungsarten.

Ab sofort bietet AXA mit der neuen Fondsrente JustInvest ein besonders attraktives Produkt, das durch einen kostengünstigen Versicherungsmantel, große Flexibilität und eine vielfältige Fondsauswahl überzeugt. Trotz über 100 Investmentlösungen müssen Kund:innen dennoch selbst keine Anlageexpert:innen sein. Sie profitieren von der AXA Expertise. Die erfahrenen Kapitalanlage-Expert:innen von AXA, einem der weltweit größten Vermögensverwalter, kümmern sich nicht nur um die Zusammenstellung der wählbaren Einzelfonds und gemanagten Investmentlösungen, sondern auch um die kontinuierliche Qualitätssicherung der Auswahl.

Neuer AXA FondsNavigator für individuelle Beratung

Damit die Kund:innen in der Auswahl der Fonds optimal beraten werden können, bietet AXA den neuen FondsNavigator. Durch das gemeinsam mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) entwickelte digitale Tool kann gemeinsam mit den Kund:innen ein individuelles Portfolio zusammengestellt werden, das den jeweiligen Bedürfnissen und Zielen gerecht wird. Dazu erfasst und bewertet der Fonds-Navigator individuelle Präferenzen und Risikotoleranzen.

„Mit JustInvest bieten wir eine besonders flexible fondsgebundene Altersvorsorge mit hervorragenden Renditechancen und einem herausragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. In der Beratung hilft der neue AXA FondsNavigator dabei, die Vorteile direkt und einfach zu präsentieren. Gemeinsam mit unseren Kund:innen kann so ganz einfach ein auf sie persönlich zugeschnittenes Produkt zusammengestellt werden. Das schafft Transparenz, überzeugt und bestärkt die Kund:innen in ihrer Entscheidung für JustInvest“, so Karsten Dietrich, Vorstand Personenversicherung von AXA Deutschland.

Große Flexibilität gibt Sicherheit

Die Anlagestrategie und Fondsauswahl sind jederzeit anpassbar. Wer will, kann durch Rebalancing das Risikoprofil regelmäßig anpassen lassen – steuerfrei und kostenlos. Auch der monatliche Sparbeitrag kann jederzeit verändert werden. Ein komplettes Aussetzen der Beiträge ist bis zu drei Jahre lang möglich.

Durch eine kostenfreie Shift-Möglichkeit ins AXA Sicherungsvermögen kann auch kurzfristig auf Veränderungen am Markt reagiert werden. Bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens können mit der Garantieoption ins Sicherungsvermögen übertragen und damit vor Marktschwankungen geschützt werden.

In der Ansparphase gibt es außerdem die Möglichkeit der flexiblen Gewinnsicherung. Dabei wählen Kund:innen einen Schwellenwert für die Wertentwicklung der Fonds. Ist dieser überschritten, werden die erzielten Gewinne durch Umschichtung in das Sicherungsvermögen in Höhe einer zuvor gewählten Quote gesichert. Nach Anwahl der Option findet die Gewinnsicherung automatisch statt. Die realisierten Gewinne verbleiben bis Vertragsende im Sicherungsvermögen und werden dort verzinst.

Die Beitragszahlungen für die Altersvorsorge können für den Fall einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit durch eine Zusatzversicherung  abgesichert werden. Mit dem Baustein „Protect“ ist dies bei monatlichen Beiträgen bis 250 Euro sogar ohne Gesundheitsprüfung und einer Wartezeit von drei Jahren möglich. Monatliche Beiträge über 250 Euro und eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente können mit einer Gesundheitserklärung und ohne Wartezeit versichert werden.

JustInvest bietet sowohl einen hohen garantierten Rentenfaktor (85 Prozent) als auch die Möglichkeit einer kapitalmarktorientierten Rentenphase. Kund:innen können bis drei Monate vor Rentenbeginn über die Art der Verrentung entscheiden. AXA hat außerdem die neue Innovationsklausel integriert. Diese sichert die Wahlfreiheit für geeignete zukünftige, neue Verrentungsarten.

Weitere Informationen zu JustInvest unter axa-makler.de

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Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

Jeden Tag werden in Deutschland Milliardenwerte an Gütern transportiert. Nur wenige Unternehmen, die eigene Waren transportieren, haben die Ladung versichert.

Als Partner des Mittelstands rät die Württembergische Versicherung AG, neben den Fahrzeugen auch die Ladung abzusichern. Die Werkverkehrsversicherung bietet Versicherungsschutz für beförderte Güter und Waren während des Transports und Aufenthalts im Fahrzeug.

Werkverkehrsversicherung

Grundsätzlich werden in der Werkverkehrsversicherung Waren, Vorräte, Betriebseinrichtung, Datenträger und Gebrauchsgegenstände der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebes versichert, wenn sie sich in einem eigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeug des Unternehmens befinden. Dieser Schutz gilt rund um die Uhr.

Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Wert der Waren und Vorräte in den Fahrzeugen. Je mehr Fahrzeuge im Betrieb, desto höher die Versicherungssumme – so ist die Regel. Die Württembergische bewertet den Versicherungsbeitrag hingegen auf Basis eines einzelnen Fahrzeugs. Denn sie hält die gängige Berechnung nur dann für fair, wenn alle Fahrzeuge eines Unternehmens stets auf dem Betriebsgelände stehen und ein großes Schadenereignis wie etwa ein Brand alle Fahrzeuge zugleich in Mitleidenschaft zieht. In der Regel ist in einem Betrieb jedoch ständig Bewegung und selten parken alle Fahrzeuge gleichzeitig auf dem Betriebsgelände: Manchmal schafft es ein Fahrzeug abends nicht mehr auf den Hof, manchmal steht es eine Nacht an der Raststätte oder ein Mitarbeiter fährt damit nach Hause. Daher rechnet die Württembergische lediglich die Summe ab, die ein Unternehmen für seine Waren und Vorräte für erforderlich hält. Das senkt den Beitrag der Werkverkehrsversicherung deutlich. Sollten dennoch alle Fahrzeuge abends zusammenkommen, kann bei Vertragsabschluss eine höhere Versicherungssumme gewählt werden. Damit erfüllt das Unternehmen den Wunsch der Kundinnen und Kunden nach individuellem und flexiblem Versicherungsschutz zu fairen Preisen.

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Vor allem in der Kfz-Versicherung sehen die Versicherer einen Anstieg dubioser Schadenmeldungen. Insgesamt nehmen die Schäden durch Versicherungsbetrug deutlich zu.

Angesichts höherer Schadenaufwendungen in der Schaden- und Unfallversicherung aufgrund steigender Kosten erwarten die deutschen Versicherer deutlich mehr Schäden durch Versicherungsbetrug. „Wir schätzen den Schaden durch Versicherungsbetrug inzwischen auf mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr“, sagt Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer.

Der Anteil der Verdachtsfälle an allen Schadenmeldungen sei mit etwa zehn Prozent langfristig zwar unverändert. „Mit den insgesamt steigenden Leistungen in der Schaden- und Unfallversicherung gehen aber auch die Kosten für Betrugsfälle nach oben“, so Asmussen. Zum Vergleich: Bislang taxierten die Versicherer den Schaden noch auf rund vier bis fünf Milliarden Euro jährlich.

Die Hälfte der dubiosen Schäden entfällt auf die Kraftfahrtversicherung, der Rest auf die übrigen Sparten der Schaden- und Unfallversicherung. Der Anteil auffälliger Schäden in Höhe von zehn Prozent basiert auf Schätzungen von Betrugsabwehrexperten der GDV-Mitgliedsunternehmen.

Als dubios werden Schadenmeldungen bezeichnet, die nicht stimmig sind: Häufig passt die Schadenschilderung nicht zum Schadenbild, die Betroffenen machen widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. „Natürlich sind die meisten unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmeldung ist ein Fall von Versicherungsbetrug“, sagt Asmussen. „Nichtsdestotrotz müssen Versicherer dubiose Schadenfälle eingehender prüfen und auf diese Weise Versicherungsbetrug entgegentreten – denn die Betrüger bereichern sich auf Kosten unserer ehrlichen Kunden.“

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Nach wie vor hält sich hartnäckig der Gedanke, dass Versicherungsbetrug ein Kavaliersdelikt sei. Das ist ein Trugschluss, denn Versicherungsbetrug ist strafbar. Wird ein Betrug nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Außerdem kann er den Versicherungsvertrag kündigen, Sachverständigenkosten zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen. Bei einer Verurteilung drohen Betrügern hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Nach vier Jahren kommt der Reviewprozess von Solvency II an sein vorläufiges Ende. Die Versicherer können mit dem Ergebnis gut arbeiten.

Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die finale Ausgestaltung des Aufsichtsrahmens Solvency II. „Im Ergebnis ist eine ausbalancierte Weiterentwicklung des bereits bestehenden Rechtsrahmens herausgekommen, mit dem die Versicherer gut arbeiten können”, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

Mit Blick auf die aufsichtlichen Anforderungen an den Versicherungssektor erklärt Asmussen weiter: „Alle Versicherer in Deutschland erfüllen ausnahmslos die Solvenzanforderungen. Es ist sichergestellt, dass sie die Leistungsverpflichtungen jederzeit bedienen können. Das gilt schon unter den bisherigen Anforderungen und das wird auch in Zukunft so bleiben.“

Nach dem politischen Abschluss des Reviews werde man sich jetzt auf die nachgelagerte Gesetzgebung und die nationale Umsetzung konzentrieren. „Die neuen Regeln lassen Spielraum für die Auslegung der Kriterien. Hier sollte bei der Umsetzung der Richtlinie darauf geachtet werden, möglichst vielen auch kleinen Unternehmen den Zugang zu diesen Erleichterungen zu ermöglichen, zum Beispiel beim Berichtswesen”, sagt Asmussen.

Zu den neuen Nachhaltigkeitsanforderungen erklärt der GDV- Hauptgeschäftsführer: „Ziel von Solvency II ist der Schutz der Versicherungsnehmer. Es ist deshalb richtig, dass sich die neuen Regeln auf die Risiken fokussieren, die sich aus der Transition und dem Klimawandel für Versicherer ergeben.“

Neuer Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für Versicherer ebenfalls verabschiedet

Mit der IRRD-Richtlinie hat das Europäische Parlament auch Regeln für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungen in der EU endgültig verabschiedet. Die IRRD ergänzt das vorhandene Regelwerk. Die nationalen Aufsichtsbehörden wie etwa die deutsche Finanzaufsicht BaFin sollen demnach künftig sicherstellen, dass eine Mindestanzahl von Versicherungsunternehmen in jedem Mitgliedsstaat der EU dazu verpflichtet wird, präventive Sanierungspläne aufzustellen. Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, dafür notwendige Informationen bereitzustellen.

„Bei der Umsetzung der Richtlinie ist eine doppelte Berichterstattung zu bereits von der BaFin im Rahmen der laufenden Aufsicht erhobenen Informationen in jedem Fall zu vermeiden. Das würde nur den Aufwand für die Unternehmen erhöhen und keinen Mehrwert schaffen“, sagt Asmussen. Bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ist dieser Aspekt aus Sicht der Versicherer besonders zu beachten.

Nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinien durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union haben die Mitgliedsstaaten, so auch Deutschland, zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der Regelwerke in nationales Recht.

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Aon Analyse der DAX 40 Geschäftsberichte zeigt stabilen Ausfinanzierungsgrad der Pensionsverpflichtungen

Die Betriebsrenten der größten deutschen Unternehmen bleiben auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten solide finanziert. Das zeigt die DAX 40-Studie von Aon plc (NYSE: AON), einem führenden internationalen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen. In der Studie werden die Pensionspläne der im DAX gelisteten Unternehmen analysiert, bAV-relevante Bilanzkennzahlen ausgewertet sowie die aktuellen Anlage- und Risikostrategien betrachtet.

Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen stabil

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind die Pensionsverpflichtungen der Konzerne um 5,6 Prozent auf 332 Mrd. Euro gestiegen. Ursächlich ist zu einem Teil die neue Zusammensetzung im DAX, da die neu vertretene Rheinmetall und die wieder in den DAX zurückgekehrte Commerzbank zusammen mehr Pensionsverpflichtungen mitbringen als Linde und Fresenius Medical Care, die beide nicht mehr im bedeutendsten deutschen Aktienindex vertreten sind. In erster Linie führte aber die Entwicklung des Rechnungszinses zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen, denn der durchschnittliche Rechnungszins für die deutschen Pensionsverpflichtungen sank von 3,82 Prozent im Vorjahr auf 3,46 Prozent. „Die in der Vergangenheit zur Eindämmung der Inflation angehobenen Zinsen sorgten dafür, dass Unternehmen insgesamt geringere Rückstellungen für ihre Pensionsverpflichtungen bilden mussten, denn mit der Aussicht auf höhere Zinserträge resultierte ein geringerer Wert an Mitteln, die benötigt werden, um die zukünftigen Versorgungsversprechen zu finanzieren. Zum Ende des vergangenen Jahres ist der Rechnungszins dann aber wieder abgefallen, was die Pensionsverpflichtungen entsprechend ansteigen ließ“, erläutert Christoph Tellmann, Senior Consultant Aon Wealth Solutions. „Der Rechnungszins hat von allen Bewertungsannahmen, die man zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen heranzieht, den größten Hebel. Sinken die Zinsen beispielsweise um 0,5 Prozentpunkte, so erhöhen sich die Pensionsverpflichtungen um ca. 6 Prozent. Bei anderen Bewertungsannahmen, zum Beispiel bei einer Erhöhung des Rententrends um 0,5 Prozentpunkte oder bei einer Erhöhung der mittleren Lebenserwartung um ein Jahr, sind die Effekte mit ca. 3 bzw. 2 Prozent deutlich geringer.“

Trotz gestiegener Pensionsverpflichtungen blieb der Ausfinanzierungsgrad mit 78 Prozent (Vorjahr 79 Prozent) stabil. Zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bilden Unternehmen häufig ein speziell für diesen Zweck reserviertes Deckungsvermögen. Dieses stieg von 248 Mrd. Euro in 2022 auf 260 Mrd. Euro (= 4,8 Prozent). Damit blieb der Ausfinanzierungsgrad der Pensionsverpflichtungen auf einem anhaltend hohen Niveau. Die gegenüber dem Vorjahr stabileren Kapitalmärkte ermöglichten es den DAX-Konzernen, wieder höhere Anlagegewinne zu erzielen. Weitere Dotierungen zum Deckungsvermögen stützten zusätzlich den hohen Ausfinanzierungsgrad.

Der Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen von durchschnittlich 78 Prozent variiert stark zwischen den einzelnen Unternehmen. Er bewegt sich in einer Bandbreite von 0 bis über 100; an der Spitze liegt die Commerzbank mit 109 Prozent. Für Pensionsverpflichtungen, die nicht durch Deckungsvermögen gesichert sind, bilden Unternehmen in ihren Bilanzen zusätzliche Rückstellungen, die dann allerdings die Eigenkapitalquote belasten.

bAV-Trends und Risikomanagement

Unternehmen sind bestrebt, bilanzielle Risiken bei ihren Pensionsplänen zu reduzieren. Dazu dient auf Seiten der Plangestaltung zum Beispiel neben der Auszahlung einer lebenslangen Rente die Gewährung von Kapital- oder Ratenleistungen, um Langlebigkeitsrisiken zu minimieren. Der überwiegende Teil (57 Prozent) der DAX 40-Unternehmen bietet den Mitarbeitenden bei ihren aktuellen Versorgungsplänen die Wahl zwischen Renten-, Kapital- und Ratenzahlung an, 17 Prozent zahlen grundsätzlich einen einmaligen Kapitalbetrag oder eine festgelegte Anzahl an Raten und nur noch 26 Prozent setzen weiterhin ausschließlich auf klassische, lebenslange Rentenzahlungen. Außerdem basieren die meisten Pensionspläne (87 Prozent) inzwischen auf beitragsorientierten Zusagen, mit denen man gegenüber den klassischen Leistungszusagen Risiken aus Inflations- und Gehaltssteigerungen günstig beeinflussen und den Versorgungsaufwand aus Unternehmenssicht klarer umreißen kann.

Beim Deckungskapital setzen Unternehmen unter anderem auf eine breite Streuung der Anlageformen. „Hier kommen alle gängigen Assetklassen wie beispielsweise Staats- oder Unternehmensanleihen, Aktien, Versicherungen oder Immobilen vor. Laufende Kontrollen der Investmententscheidungen durch Asset Liability Management Studien helfen den Unternehmen, ihre Anlagestrategie genau auf die zukünftigen Renten-Cashflows abzustimmen“, berichtet Angelika Brandl, Partner Aon Wealth Solutions. „Dabei wird versucht, Marktrisiken, wie zum Beispiel Zinsschwankungen, zu antizipieren und auch in ungünstigen Szenarien ein möglichst hohen Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen zu halten oder diesen perspektivisch sogar auszubauen. Generell bewegen sich unsere Gespräche mit den Unternehmen immer im Spannungsfeld zwischen Risikominimierung und der Gestaltung von attraktiven Pensionsplänen. Denn eines zeigen unsere Studien und Umfragen immer wieder: betriebliche Altersversorgung ist ein überaus wichtiges Benefit und wird gerade von Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr geschätzt“.

Die Studie beruht auf den nach IFRS Standards veröffentlichten Geschäftsberichten; die Werte beziehen sich überwiegend auf den Bilanzstichtag 31.12.2023. Lediglich vier DAX 40-Konzerne weisen einen abweichenden Bilanzstichtag auf.

Die vollständige DAX 40-Studie erhalten sie hier kostenlos zum Download.

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag von Canada Life:

30,5 % der Bundesbürger macht sich Sorgen, durch eine schwere Krankheit länger nicht mehr arbeiten zu können. Bei Selbstständigen tun dies über 40 %

Eine finanzielle Absicherung gegen solche Fälle besitzt ein Viertel der Bundesbürger. Bei den Selbstständigen ist es ein Drittel.

Zum Tag gegen den Schlaganfall am 10. Mai weisen Medien und Institutionen bundesweit auf 270.000 Neuerkrankungen pro Jahr hin. Mit der Einstellung zu schweren Krankheiten wie Schlaganfall, Krebs und Herzinfarkt und der finanziellen Prävention dazu befasst sich eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag des Lebensversicherers Canada Life durchgeführt hat. Befragt wurden insgesamt 5000 Bundesbürgerinnen und -bürger über 18 Jahren sowie 1000 Selbstständige.

30,5 % der Bundesbürger sind demnach besorgt, dass sie eine schwere Krankheit wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt bekommen und dadurch für einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeiten könnten. Insbesondere die Jüngeren sind sensibilisiert: Bei den 18- bis 29-Jährigen liegt der Anteil derer, die sich Sorgen machen, bei 40,5 % und damit 10 Prozentpunkte höher als der Durchschnittswert.

Selbstständige häufiger wegen schwerer Krankheiten besorgt

Mit 40,6 % ist bei den Selbstständigen die Angst vor einem krankheitsbedingten längeren Arbeitsausfall deutlich größer. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung gibt es hier mit 3,9 % auch einen viel kleineren Anteil, der mit “Weiß nicht, keine Angabe” geantwortet hat. In der Altersgruppe der 40- bis 49-jährigen Selbstständigen liegt der Anteil der Besorgten mit 45,9 % am höchsten.

Abgesichert gegen schwere Krankheiten: Selbstständige liegen vorn

Rund ein Viertel der Bundesbürger (24,9 %) haben sich finanziell dagegen abgesichert, dass sie eine schwere Krankheit bekommen und für einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeiten können. Am höchsten ist der Anteil der Abgesicherten in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen (32,8 %), deutlich über dem Durchschnitt liegen auch die 40- bis 49-Jährigen (29,4 %).

Diejenigen, die sich nicht abgesichert haben, nennen hierfür unterschiedliche Gründe – Mehrfachnennungen waren möglich. 25,3 % geben an, nicht die finanziellen Ressourcen zu haben, 19,3 % meinen, keine Absicherung zu benötigen. 9,1 % kennen keine passende Versicherung – insbesondere bei den 40- bis 49-Jährigen ist der Anteil dafür mit 13,0 % hoch. Befragte von 18 bis 29 Jahren geben mit 35,1 % besonders häufig fehlende finanzielle Ressourcen an.

Bei den Selbstständigen hat sich mit über einem Drittel (33,9 %) ein höherer Prozentsatz als der Durchschnitt der Bundesbürger gegen den krankheitsbedingten längeren Arbeitsausfall geschützt. Bei der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen liegt der Anteil der Abgesicherten sogar fast bei der Hälfte (48,6 %). Unterversorgt erscheinen im Gegensatz dazu die 30- bis 39-Jährigen mit 18,2 % und die 40- bis 49-Jährigen mit 26,8 %. Diese beiden Gruppen geben auch am häufigsten an, keine finanziellen Ressourcen für die Absicherung zu haben.

“Das erhöhte Risikobewusstsein der Selbstständigen zeigt, wie klar sie die existenzbedrohende Gefahr schwerer Krankheiten erkennen – und wie wichtig hier eine finanzielle Absicherung ist”, kommentiert Dr. Igor Radovic, Mitglied des Vorstands bei Canada Life, die Umfrage-Ergebnisse. “Der Tag gegen den Schlaganfall kann ein wertvoller Anstoß sein, diese existenzielle Sicherheitslücke anzugehen – egal, ob selbstständig oder angestellt. Auch kleinere Monatsbeiträge können hier viel bewirken! Als Versicherer bieten wir mehr als 25 Jahre Expertise in der Absicherung schwerer Krankheiten. Da sich für dieses Risiko nicht jede Form der Absicherung eignet, ist eine fachlich hochwertige Beratung durch einen Versicherungsmakler umso wichtiger – für eine individuell passende Vorsorge!”

Über die Umfrage

Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag der Canada Life Assurance Europe plc vom 20.12. bis 28.12.2023 insgesamt 5000 Bundesbürger über 18 Jahren sowie 1000 Selbstständige befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ. Der statistische Fehler für die Gesamtergebnisse beträgt 2,5 % (für 5000 befragte Bundesbürger) bzw. 5,7 % (für 1000 Selbstständige).

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D-­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind als „Leading Employer 2024“, übersetzt führende Arbeitgeber, ausgezeichnet worden. Damit zählen sie zum dritten Mal in Folge zu den Top ein Prozent der deutschen Arbeitgeber.

Die Studie Leading Employer vom Institute of Research & Data Aggregation hat einen ganzheitlichen Ansatz im Format einer Metaanalyse. Darin werden verschiedene Quellen, Feedbacks und Themen zu Bereichen wie Human Resources-Expertise, Gesundheitsmanagement, Arbeitsbedingungen, Image, Werteverständnis, Mitarbeiterzufriedenheit und Talentkommunikation untersucht. Mit einem speziell entwickelten Scoring-Modell und einer Gewichtungsmatrix wurden die besten ein Prozent unter den 200.000 analysierten Unternehmen zum Leading Employer gekürt. Die uniVersa erhielt die Auszeichnung bereits zum dritten Mal in Folge verliehen. „Dieser Preis ist eine Bestätigung für unsere ausgezeichnete Personalarbeit der letzten Jahre. Gleichzeitig sehen wir ihn aber auch als Ansporn für die Zukunft, die sehr gute Position der uniVersa als einer der attraktivsten Arbeitgeber zu sichern“, erklärte Abteilungsleiter Sebastian Wolff aus der Personalabteilung der uniVersa, der die Auszeichnung entgegennahm.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

BAUR, einer der größten Onlinehändler Deutschlands, bietet seinen Kunden künftig digitale Versicherungen als zusätzliches Serviceangebot. hepster, eines der führenden deutschen InsurTechs, stellt hierfür seine Lösungen für den Onlinehändler bereit.

Seit Mitte April empfiehlt BAUR seinen Kunden im Online-Shop die digitalen Versicherungsprodukte von hepster. Die Zusammenarbeit zwischen hepster und BAUR unterstreicht die Ambitionen beider Unternehmen, ihren Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten. Während des Einkaufs bei BAUR kann zukünftig entlang der Customer Journey im Online-Shop auf die Versicherungen von hepster zugegriffen werden. An verschiedenen Touchpoints des Einkaufsprozesses kann man sich über die Versicherungen informieren und diese passend zum eigenen Warenkorb anschließend direkt bei hepster abschließen.

Zum Start der Zusammenarbeit wird eine Reihe unterschiedlicher Versicherungsprodukte angeboten, darunter Smartphoneversicherungen, Sportgeräteversicherungen, Fahrradversicherungen und E-Bike-Versicherungen. Im Laufe des Jahres ist geplant, die Kooperation mit weiteren Versicherungen, wie z.B. einem Möbelschutzbrief und Versicherungen für Schmuck und Handtaschen, auszubauen.

“Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit BAUR”, sagt Hanna Bachmann, CRO und Co-Founderin von hepster. “Diese Partnerschaft spiegelt den Anspruch beider Seiten wider, ihren Service kontinuierlich auszubauen, um auf die Bedürfnisse der Kunden reagieren zu können. Auch das Potenzial von Versicherungen als Value Added Services wird durch das noch attraktivere Einkaufserlebnis deutlich.”

Nicole Mielich-Lange, Managerin Assortment & Sales – Retail Media, ergänzt: “Für uns bei BAUR steht die Kundenzufriedenheit zu jeder Zeit im Mittelpunkt. Daher sehen wir die Empfehlung der hepster-Versicherungen innerhalb des gesamten Kauferlebnisses als wertvolle Ergänzung für unser Serviceangebot.”

BAUR hat in den letzten 20 Jahren beispielhaft die Transformation vom Versandhandel in den E-Commerce vollzogen. Erfolgsfaktoren hierbei waren zielgerichtetes Management und effektive Change-Prozesse sowie ein starker Fokus auf die Customer Experience. Die Zusammenarbeit mit hepster steht im Zeichen dieser strategischen Ausrichtung: Aspekte der Sicherheit und Verlässlichkeit sowie kundenzentrierte Added Value Services spielten eine zentrale Rolle bei der Entscheidung.

Verantwortlich für den Inhalt:

MOINsure GmbH, Blücherstraße 41a, 18055 Rostock, Tel: +49 (0) 381 203 888 05, www.hepster.com

Zukunftssicher und auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten – das war das Ziel für den neuen LVM-Unfalltarif 2024

Im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden überarbeitet die LVM Versicherung regelmäßig ihre Produkte. Jetzt bietet sie einen verbesserten Unfallversicherungstarif an, der sowohl für Privatleute als auch für Gewerbekunden und Selbstständige attraktiver geworden ist. Durch zu- und abwählbare Leistungsbausteine ist für alle Versicherten ein individuell abgestimmter Schutz möglich.

„Wir haben die Wünsche unserer Kunden und die Rückmeldungen unserer Agenturen ernst genommen und unsere Unfallversicherung optimiert. Zu den Highlights gehören neben der Turbo-Progression mit ihren schnelleren und noch bedarfsgerechteren Geldleistungen insbesondere das verbesserte Reha-Management. Hiermit können wir uns direkt nach dem Unfall noch persönlicher um unsere Kunden und Kundinnen kümmern“, so Dr. Rainer Wilmink, im LVM-Vorstand für die Personensparten verantwortlich.

Der neue Unfalltarif bietet neue und verbesserte Leistungsarten, höhere Versicherungssummen und einen erweiterten Versicherungsschutz. Darüber hinaus können Versicherte ab sofort eine verbesserte Gliedertaxe einschließen. Diese sorgt für eine deutlich höhere Absicherung, wenn durch eine Funktionsunfähigkeit oder den Verlust von Körperteilen nach einem Unfall eine Invalidität zurückbleibt.

Wenn zum Beispiel Schwindel oder Ohnmacht zu einem Unfall führen, sind die Folgen nun durch den erweiterten Versicherungsschutz bei Bewusstseinsstörungen abgedeckt.

Tarif-Highlights mit neuer Struktur

Insgesamt eineinhalb Jahre wurden in die Weiterentwicklung des Tarifs und in die exklusiven Leistungsarten investiert. Auf das Ergebnis ist Projektmanagerin und Leiterin Produktmanagement Sandra Prinz besonders stolz: „Die neuen Highlights lassen uns auch in Zukunft ganz oben mitspielen. Eine geschärfte Produktstruktur sorgt dafür, dass unsere Versicherten so individuell wie möglich abgesichert sind. Denn kein Leben gleicht dem anderen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

LVM Versicherung, Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Tel: 0251 702-1623, Fax: 0251 702-991623, www.lvm.de

Die Angst vor Pflegedürftigkeit ist wieder größer geworden: Fast die Hälfte der Deutschen befürchtet, im Alter auf andere angewiesen zu sein – das zeigt eine R+V-Langzeitstudie. 

Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland sind bereits pflegebedürftig, 2023 ist die Zahl sprunghaft angestiegen. Kein Wunder, dass die Sorgen bei diesem Thema wieder zunehmen. “Die Angst vor Pflegebedürftigkeit ist in unserer Langzeitstudie ein Dauerbrenner, sie liegt immer bei über 40 Prozent”, sagt Grischa Brower-Rabinowitsch, Leiter der Studie “Die Ängste der Deutschen”. “In der aktuellen Befragung erreicht sie 48 Prozent und ist damit deutlich größer als in den Vorjahren.” Seit 1992 befragt das R+V-Infocenter jährlich rund 2.400 Menschen nach ihren größten Ängsten rund um Politik, Wirtschaft, Umwelt, Familie und Gesundheit. Nach dem Höchststand im Jahr 2005 (62 Prozent) war die Furcht vor Pflegebedürftigkeit gesunken – nun steigt sie wieder.

Große Sorgen bei Frauen und bei Älteren

Dabei fällt auf: Je älter die Menschen sind, desto größer wird die Angst vor Pflegebedürftigkeit. Teenager machen sich am wenigsten Sorgen (21 Prozent), ganz anders die Menschen über 60 Jahren: Deutlich mehr als die Hälfte (62 Prozent) dieser Gruppe fürchtet, im Alter auf Hilfe angewiesen zu sein.

Die R+V-Studie zeigt zudem, dass diese Sorge bei Frauen deutlich ausgeprägter ist als bei Männern (51 zu 45 Prozent). Adrian Hock von der R+V Krankenversicherung sieht das höhere Pflegerisiko von Frauen als einen Grund dafür. “Etwa zwei von drei Männern werden im Lebensverlauf pflegebedürftig. Bei Frauen sind es aber vier von fünf, weil ihre durchschnittliche Lebenserwartung höher ist”, erklärt er. Hinzu kommt: Fast 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Bei rund drei Viertel von ihnen übernehmen das Angehörige ohne Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. “Es sind meistens Frauen, die sich um die Pflege kümmern und alles organisieren”, sagt Pflege-Experte Hock.

Weitere Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit:

Bei Paaren liegt die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer im Laufe des Lebens pflegebedürftig wird, bei nahezu 95 Prozent.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Dennoch deckt sie nur einen Teil der Kosten ab, auch nach der jüngsten Pflegereform. So liegt beispielsweise der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz im ersten Jahr des Aufenthalts zurzeit bei rund 2.600 Euro im Monat. Private Pflegezusatzversicherungen ergänzen den gesetzlichen Schutz und reduzieren so die finanzielle Belastung bei Pflegebedürftigkeit.

Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema Pflegebedürftigkeit zu beschäftigen. Denn je eher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, umso besser: Der Versicherungsschutz greift früher und die Beiträge sind geringer.

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Mit ihren zahlreichen Feier- und Brückentagen locken die Monate Mai und Juni traditionell zu einem Kurzurlaub. Immer mehr Camping-Fans nutzen die Gelegenheit, und starten mit ihrem mobilen Zuhause in die Natur.

Anfang 2024 wurden laut Statista rund 4.650 Freizeitfahrzeuge in Deutschland neu zugelassen, darunter 3.770 Reisemobile und 900 Caravans. „Für einen entspannten Kurzurlaub im Camper, Wohnwagen und Wohnmobil raten wir sowohl zu einem kurzen Technik- als auch einem Absicherungscheck“, so Gabriel Gallinger, Experte Sachversicherung bei der Zurich Gruppe Deutschland.

Frühjahrscheck vor Abfahrt

Für einen sorgenfreien Start in den Kurzurlaub sollten Besitzer ihr Reisemobil nach einer längeren Winter-Standzeit gründlich überprüfen. Viele der notwendigen Technik-Checks können dabei selbst durchgeführt werden. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Reifen erstmals montiert wurden, sollte ihr Alter möglichst nicht mehr als sechs Jahre betragen. Sie dürfen keinesfalls rissig oder abgefahren sein. Überprüft werden sollte der Luftdruck sowie die Batterien und Gasanlage. Gleiches gilt natürlich für die Beleuchtung und den Zustand der Bremsflüssigkeit.

Kfz-Versicherung: Was Wohnmobile benötigen

Ebenso wichtig ist es, den Versicherungsschutz zu aktualisieren und gegebenenfalls anzupassen, um Änderungen wie Um- oder Einbauten am und im Wohnmobil entsprechend zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Halter von Wohnmobilen gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht entfällt nur, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist und auf einem Campingplatz unbewegt stehen bleibt. Also, für die neue Saison nicht vergessen: Wohnmobil rechtzeitig zulassen. Dabei sollte sich vorab auch überlegt werden, wer das Fahrzeug während der Reise fahren darf. Prinzipiell kann der Fahrzeughalter jedem mit einem gültigen Führerschein die Fahrt mit dem Camper erlauben. Dabei hängt die benötigte Fahrerlaubnisklasse vom Typ des Wohnmobils und seinem Gesamtgewicht ab. Ein Fahrer der Führerschein Klasse B darf beispielsweise ein Wohnmobil bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen führen. Ist die Entscheidung getroffen, wer den Camper fahren wird, müssen neben dem Fahrzeughalter und Eigentümer (falls nicht identisch mit dem Halter) alle Fahrer angemeldet werden. Dabei sollte bedacht werden: Ein eingeschränkter Fahrerkreis führt in der Regel zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen.

Eine zusätzliche Kaskoversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann sich jedoch für Camper lohnen, da sie auch Schäden am eigenen Wohnmobil abdeckt. Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Brand, Naturereignisse, Diebstahl sowie bei Glasbruch, während die Vollkasko auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Die Kaskoversicherung umfasst nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch fest verbautes Inventar wie eingebaute TV-Geräte. Persönliche Gegenstände wie Reisegepäck sind jedoch nicht mitversichert.

Auf den Inhalt kommt es an: Campingpolice für teures Gepäck

Neben dem fest verbauten Inventar können in Wohnmobilen auch wertvolle Gegenstände wie Laptops und Fotoapparate mitgeführt werden. Falls diese gestohlen werden, können die Kosten schnell in die Tausende gehen. Wichtig: Herkömmliche Hausratversicherungen bieten keinen ausreichenden Schutz für Wohnmobile und ihren Inhalt. Diese decken zwar Schäden während der Reise ab, jedoch nur in Gebäuden wie Hotelzimmern oder Ferienwohnungen.

Mit einer Campingversicherung wird das Wohnmobil oder der Wohnwagen inklusive Inhalt auf Reisen sowie einem möglichen Winterlager bei Dauercampern gut geschützt. Dabei lohnt sich die Versicherung auch schon für den Kurzurlaub: „Die Campingversicherung schützt nicht nur nach einem Einbruch, sondern leistet auch bei Schäden, die durch einen Brand oder Unwettereinflüsse, wie Hagel oder Sturm, zustande kommen. Auch ist besonders für Dauercamper eine solche Versicherung praktisch, denn neben den persönlichen Gegenständen können auch Vorzelte oder Solarsysteme versichert werden“, erklärt Gabriel Gallinger. Wichtig für den Versicherungsschutz ist nur, dass das Wohnmobil auf einem zugelassenen Campingplatz oder im Winterlager in einem EU-Land untergestellt ist.

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Wirtschaftliche Lage der Selbstständigen bleibt angespannt – Aussichten aber positiv / Cyberrisiken werden zunehmend als existenzielle Bedrohung wahrgenommen / Bürokratie stellt Selbstständige vor große Herausforderungen / Versicherungsquote stagniert auf niedrigem Niveau

Selbstständige in Deutschland blicken laut einer repräsentativen Umfrage nach einem wirtschaftlich schwierigem Jahr 2023 mit Optimismus in die Zukunft. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) bewerteten ihre Geschäftsaussichten als stabil, über ein Drittel (34 Prozent) gehen sogar von einem Wachstum in den kommenden Jahren aus (plus acht Prozentpunkte gegenüber 2023). Lediglich 15 Prozent schätzen die Gefahr eines existenziellen Risikos als hoch bis sehr hoch ein (minus fünf Prozentpunkte). Die überwiegende Mehrheit (85 Prozent) würde sich auch wieder für die Selbstständigkeit entscheiden. Diese Zahlen stehen in starkem Kontrast zur Bewertung des Jahres 2023: Nur 15 Prozent haben ihre eigene wirtschaftliche Situation als „sehr gut“, weitere 37 Prozent als „gut“ eingeschätzt. Diese Werte lagen sechs Prozentpunkte unter der Bewertung des Jahres 2022.

Das sind die zentralen Erkenntnisse des zweiten VM-Hiscox-Risikobarometer Selbstständige. Dafür hat das Meinungsforschungsinstitut infas quo im Auftrag der Fachzeitung Versicherungsmonitor mit Unterstützung des Spezialversicherers Hiscox erneut eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Befragt wurden etwas mehr als 600 Selbstständige aus drei Gruppen: solche mit einem Jahresumsatz unter 70.000 Euro, einem Umsatz bis 150.000 Euro und Selbstständige mit höherem Umsatz. „Diese detaillierte Befragung der Selbstständigen liefert uns als Versicherer wertvolle Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage und die Risiken, mit denen sich eine oft zu wenig beachtete Gruppe konfrontiert sieht“, sagt Tobias Wenhart, Director Marketing, Product & Digital Channels beim Spezialversicherer Hiscox. „Für Selbstständige sind Versicherungen besonders wichtig, da viele Risiken bei ihnen gleich existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.“

Krankheit, IT-Probleme und Cyberangriffe – Risiken für die eigene Existenz

Ein Fokus der Befragung lag auf der Bewertung von existenziellen Risiken, von denen sich Selbstständige bedroht sehen. Unverändert auf dem ersten Platz liegt die eigene Krankheit oder ein Unfall mit Ausfallzeit. Jeweils 41 Prozent sehen darin „in jedem Fall“ bzw. „eventuell“ eine Bedrohung ihrer Existenz. Ebenfalls wie im Vorjahr folgt an zweiter Stelle der Ausfall von IT-Systemen; 32 Prozent bewerten das in jedem Fall, 38 Prozent eventuell als existenzbedrohend. In Summe liegt dieser Wert 4 Prozentpunkte höher als im vergangenen Jahr. Am stärksten gestiegen ist das Bewusstsein für Cyber- und Datenrisiken. Ein Viertel (23 Prozent) gab an, dass diese auf jeden Fall, weitere 46 Prozent eventuell existenzbedrohend seien – insgesamt 5 Prozentpunkte mehr als noch 2023. Auch die Angst vor einem Zahlungsausfall bei einem Auftraggeber hat zugenommen (plus drei Prozentpunkte). Knapp ein Drittel (30 Prozent) bewertet dieses Szenario als auf jeden Fall existenzbedrohend. Die größte Problematik sehen Selbstständige also in der Gefahr, nicht mehr arbeitsfähig zu sein – entweder durch den Ausfall der eigenen Person, ihrer Arbeitsmittel oder durch Cyberangriffe.

In puncto Bürokratie stehen Selbstständige vor einer ähnlichen Herausforderung, denn im Durchschnitt verbringen sie bis zu acht Stunden pro Woche mit Erledigung bürokratischer Aufgaben – Zeit, in denen sie sich nicht um ihr Geschäft kümmern können. 59 Prozent der Befragten geben entsprechend an, dass zu viele neue Regulierungen und Vorgaben eingeführt werden und 56 Prozent fühlen sich durch diese eingeschränkt. Ein Fünftel (21 Prozent) sieht in den bürokratischen Vorgaben und Regulierungen sogar eine Bedrohung für ihre Existenz. Knapp 40 Prozent befürchten außerdem, dass sie die Auflagen der DSGVO ohnehin nicht einhalten können.

Große Risiken stehen niedriger Versicherungsquote gegenüber

Besorgniserregend ist die nach wie vor mangelhafte Absicherung von Selbstständigen gegen existenzielle Gefahren. Am deutlichsten zeigt sich dies im Fall von Krankheit und Unfall: wie oben angegeben, sehen 82 Prozent der Befragten darin eine Bedrohung ihrer Existenz. Dagegen abgesichert sind aber nur 39 Prozent. Ganze 38 Prozent planen keine Versicherung abzuschließen, 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Auch bei den Arten der abgeschlossenen Versicherungen zeichnet sich ein bedenkliches Bild: Am häufigsten werden Unfallversicherungen genutzt (29 Prozent), gefolgt vom Krankengeld (26 Prozent). Nur ein Fünftel (21 Prozent) hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

„Die Ergebnisse zeigen mangelndes Bewusstsein für die größten Risiken“, kommentiert Herbert Fromme, Herausgeber des Versicherungsmonitors und Versicherungskorrespondent der Süddeutschen Zeitung. „Gerade für Selbständige stellen viele Risiken eine Bedrohung ihrer Existenz dar. Dass sich insgesamt nur so wenige dagegen absichern, hat eine Reihe von guten Gründen, die aber nichts an der Fahrlässigkeit der Betroffenen ändern.“

Auch bei Cyber- und Datenrisiken, die in der Wahrnehmung im Vergleich zum Vorjahr am stärksten gestiegen sind, bleibt die Absicherung zu gering. Fast die Hälfte (46 Prozent) hat nicht vor, sich dagegen abzusichern und nur 26 Prozent der Befragten haben hier Maßnahmen ergriffen, 28 Prozent planen dies immerhin. Zu den wichtigsten ergriffenen Maßnahmen gehört die 2-Faktor-Authentifizierung, 46 Prozent nutzen diese (plus 8 Prozentpunkte), und 43 Prozent schützen sich durch Passwortmanagement (plus drei Prozentpunkte). Eine Versicherung gegen Cyberangriffe haben weiter nur die wenigsten abgeschlossen, nämlich 12 Prozent (plus 2 Prozentpunkte).

Auf die Frage nach den Gründen für die fehlende Versicherung gegen betriebliche Risiken gaben 35 Prozent zu hohe Kosten und 27 Prozent fehlenden Bedarf an. Hohe Kosten nannten vor allem Selbstständige mit einem Umsatz bis zu 70.000 Euro (46 Prozent), während der fehlende Bedarf bei den Selbstständigen mit einem Umsatz über 150.000 Euro der wichtigste Grund war. Größere Unternehmen sind zudem deutlich häufiger versichert, bei den Befragten mit Jahresumsatz über 150.000 Euro liegt die Quote bei 70 Prozent, bei denjenigen unter 70.000 Euro Umsatz sind weniger als ein Drittel (30 Prozent) abgesichert.

„Viele betriebliche Risiken können für Selbstständige zu einer existenzbedrohenden Krise führen, das trifft auch und vor allem auf solche mit niedrigen Jahresumsätzen zu. Eine gute Versicherung schützt im Schadensfall buchstäblich vor dem Verlust der Existenz und sollte daher fester Bestandteil der Selbstständigkeit sein“, sagt Tobias Wenhart, Director Marketing, Product & Digital Channels beim Spezialversicherer Hiscox. „Dass sich ‚kleinere‘ Selbstständige wegen vermeintlich zu hoher Kosten gegen eine Versicherung entscheiden, kann zu einem Problem werden. Die meisten Versicherer bieten gerade für sie spezielle Policen an, die günstig sind und im Schadensfall die Existenz von Selbstständigen schützen können.“

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

In einer Zeit, in der Fachkräftemangel zur Herausforderung wird, ist es für Arbeitgeber entscheidend, über den reinen Lohn hinaus echte Mehrwerte für ihre Belegschaft zu schaffen.

Neben der Vorsorge für das Alter ermöglicht die bAV auch die Absicherung der Arbeitskraft der Mitarbeitenden.

Für Menschen mit Vorerkrankungen ist eine Arbeitskraftabsicherung über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel teurer oder nur eingeschränkt möglich. An diesem Punkt setzt eine Lösung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von Zurich Eurolife S.A. Luxemburg an und feiert in diesen Tagen das zehnjährige Jubiläum. Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die diese Lösung seit 2014 in Deutschland vertreibt, nutzt diesen Anlass, um auf die Möglichkeiten und die Bedeutung dieser betrieblichen Absicherungsform hinzuweisen.

Fachkräfte mit überzeugenden Vorteilen an das Unternehmen binden

In einer Zeit, in der Fachkräftemangel zur Herausforderung wird, ist es für Arbeitgeber entscheidend, über den reinen Lohn hinaus echte Mehrwerte für ihre Belegschaft zu schaffen. Neben der Vorsorge für das Alter ermöglicht die bAV auch die Absicherung der Arbeitskraft der Mitarbeitenden. Nur Arbeitgeber haben Zugang zu kollektiven Produkten, die eine umfassende Arbeitskraftabsicherung der Belegschaft – trotz gegeben falls bereits bestehender Vorerkrankungen – zu günstigen Konditionen und oftmals ohne detaillierte Gesundheitsprüfung bieten. TEAM® (Team Existenz Absicherungsmodell) von Zurich Eurolife S.A. kombiniert Todesfall- und Berufsunfähigkeitsleistungen ohne Gesundheitserklärung für Mitarbeitende, die aktiv im Erwerbsleben stehen, und ist seit nunmehr zehn Jahren auf dem deutschen Markt verfügbar.

Funktionsweise der kollektiven Arbeitskraftabsicherung TEAM®

TEAM® ist als Rückdeckungsversicherung für eine Direkt- bzw. Pensionszusage exklusiv auf Arbeitgeber zugeschnitten. Nur sie können diesen Schutz für alle Beschäftigten oder Teilgruppen eines Unternehmens erwerben. Zurich hat diesen im Ausland sehr weit verbreiteten Produktansatz bereits Anfang des Jahres 2014 über die luxemburgische Tochter Zurich Eurolife S.A. [1] auf den deutschen Markt gebracht und konnte seitdem Arbeitgeber mit insgesamt über 200.000 versicherten Mitarbeitenden von den Leistungen überzeugen.

„Vor über zehn Jahren haben wir TEAM® entwickelt und sind sehr stolz, dass wir uns im Gruppenrisikomarkt als Marktführer im Bereich der kollektiv rückgedeckten Arbeitskraftabsicherung etablieren konnten“, sagt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland.

„Mit einer stark vereinfachten Administration für Unternehmen und ihre Makler, einer Leistungsfallentscheidung innerhalb von wenigen Arbeits­tagen und hoher Flexibilität bei der individuellen Vertrags­gestaltung haben wir den Vorsorgemarkt in eine neue Dimension gebracht. Wir erhalten dafür von allen Marktteilnehmern eine überaus positive Rückmeldung“, betont Xavier Nevez, CEO der Zurich Eurolife S.A.

Optimale Lösungen für die betriebliche Arbeitskraft­absicherung

Um das Produktportfolio der Zurich Gruppe Deutschland in der betrieblichen Arbeitskraft­bsicherung auch für kleinere Arbeitgeber und insbesondere für Mischfinanzierungen und Entgeltumwandlungen abzurunden, hat die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 2023 die Berufs­unfähigkeits­absicherung in der Direktversicherung im Kollektivgeschäft überarbeitet. Arbeitnehmer müssen – je nach Absicherungshöhe – nur Fragen zur Dienstobliegenheit [2] oder wenige Gesundheitsfragen beantworten und erhalten trotzdem einen mit der Privatvorsorge vergleichbaren Schutz. Somit hat Zurich für jedes Unternehmen immer die individuell optimale Lösung im Angebot.

[1] Hintergrund: Eine kollektive Risikoversicherung ist nach dem Modell von TEAM® nach deutschem Versicherungs-Aufsichtsrecht nicht möglich. Die Todesfall- und Invaliditätsversicherung muss hierzulande wegen § 138 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nach dem Prinzip der Lebensversicherung kalkuliert werden. Die bei TEAM® zum Einsatz gelangende Kalkulation nach dem Prinzip der Schadenversicherung kann daher derzeit nicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland angeboten werden.

[2] Mit einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung bestätigen der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer dem Versicherer, dass die zu versichernde Person arbeitsfähig und nicht behindert ist – und auch in den letzten Jahren nicht längere Zeit krank war.

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Landgericht Dortmund und Oberlandesgericht Hamm hatten Klagen über 800 Millionen Euro des Immobilien-Investors bereits zurückgewiesen

Anno August Jagdfeld und die Adlon-Fondsgesellschaft sind mit ihren Klagen gegen die SIGNAL IDUNA Gruppe endgültig gescheitert. Nachdem bereits das Landgericht Dortmund die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht Hamm die Berufung zurückgewiesen hatten, ließ nun auch der Bundesgerichtshof seine Nichtzulassungsbeschwerde in keinem Punkt zu, wies sie vollständig zurück. Anno August Jagdfeld wird somit keinen Cent Schadenersatz erhalten, alle Vorwürfe und Forderungen haben sich als haltlos und unbegründet erwiesen.

Der Rechtsstreit ging zurück auf den Adlon-Fonds, mit dem Anno August Jagdfeld Kapital für den Bau des renommierten Luxushotels Adlon in bester Lage am Brandenburger Tor gesammelt hatte. Mehrere Anleger hatten ihm vorgeworfen, seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt und die Fondsanleger dadurch wirtschaftlich geschädigt zu haben. Daraufhin war die Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger gegründet worden, der auch die SIGNAL IDUNA beigetreten war. Anno August Jagdfeld warf der Schutzgemeinschaft vor, in seinem Ruf geschädigt worden zu sein und forderte – nunmehr vergeblich – Schadenersatz, zuletzt in Höhe von über eine Milliarde Euro.

“Niemand von SIGNAL IDUNA hat sich jemals negativ über Herrn Jagdfeld und seine Firmen geäußert”, sagt der Vorsitzende des Vorstandes der SIGNAL IDUNA Gruppe, Ulrich Leitermann. “Das ist jetzt endgültig über alle Gerichtsinstanzen hinweg bestätigt.”

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Signal Iduna (Zentrale), Neue Rabenstraße 15-­19, D-20351 Hamburg, Tel: 040 4124 3834, Fax: 040/41242846, www.signal-iduna.de

Die Freeyou Insurance AG, ehemals GAV Versicherungs-AG, stellt ihr Kfz-Geschäft ein.

Diese Entscheidung wurde getroffen aufgrund der sich verändernden markt- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen der letzten beiden Jahre, die das Geschäftsumfeld für die Freeyou Insurance AG zunehmend unattraktiv gemacht haben.

Seit 2018 gibt es die Freeyou Insurance AG. Ein Jahr später ist das Unternehmen mit einer rein digitalen Kfz-Versicherung gestartet. Trotz der anfänglichen Erfolge als unbekanntes Start-up tausende Kundinnen und Kunden für sich zu gewinnen, hat das Unternehmen nun beschlossen, seinen strategischen Fokus zu ändern. In Zukunft konzentriert sich das Unternehmen verstärkt auf innovative und konventionelle Produkte im Privatkundenbereich. Schon bevor Freeyou im Kfz-Markt aktiv war, hat das Unternehmen Akzente im Sachversicherungsbereich gesetzt und sieht dort auch seine Zukunft.

Das aktuelle Portfolio umfasst Versicherungsprodukte wie eine Reparaturkostenversicherung für Kfz und eine Gegenstandsversicherung mit über 200 versicherbaren Produkten. Zusätzlich plant das Unternehmen, sein Angebot in Zukunft zu erweitern mit einer privaten Cyberversicherung und einer Mobilitätsversicherung.

“Die Entscheidung, uns aus dem Kfz-Geschäft zurückzuziehen, war keine leichte, aber sie ermöglicht es uns, unsere Kräfte und Ressourcen dort zu bündeln, wo wir langfristig den größten Mehrwert für unsere Kundinnen und Kunden sehen”, sagt Peter Boecker, Vorstand der Freeyou Insurance AG. Gestartet war Freeyou als digitaler Innovator mit dem Ziel, Prozesse zu digitalisieren und zu optimieren. “Dies ist auch weiterhin die Kernkompetenz unseres Unternehmens und wird bei der Entwicklung neuer Produkte konsequent weiterverfolgt”, so Boecker. “Zum Jahresende werden auch die Verträge mit der Bestandskundschaft auslaufen. Bis dahin suchen wir für alle Beteiligten eine attraktive Lösung.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Freeyou Insurance AG, Zur Dinkel 33, 48739 Legden, Tel: +49 177 2725792, www.freeyou.de