Führungskräfte sehen für Versicherer mehr Chancen als Risiken durch die Digitalisierung

 

86 Prozent der Versicherungsmitarbeiter in Deutschland erwarten, dass die Corona-Krise in ihren Unternehmen einen Digitalisierungsschub auslösen wird. Nur 17 Prozent der Führungskräfte sehen dadurch das “klassische” Versicherungsgeschäft in Gefahr. Das sind Ergebnisse der Studie “Digitale Versicherung 2020”, für die im Auftrag des Softwareherstellers Adcubum mehr als 300 Arbeitnehmer aus der Versicherungswirtschaft in Deutschland befragt wurden.

“Die Coronakrise war ein Weckruf für die Versicherungsbranche. Nun hat sich endgültig die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Digitalisierung mehr ist als ein Nice-to-have. Stattdessen steht sie im Zentrum wichtiger Veränderungen und bildet das Fundament für automatisierte Prozesse und eine notwendige Kostensenkung”, sagt Franz Bergmüller, Mitglied der Geschäftsleitung des Softwareherstellers Adcubum. Das Geschäftsmodell einer Versicherung müsse künftig an einer übergeordneten Digitalstrategie ausgerichtet werden, um die Effizienzvorteile innerhalb einer Organisation konsequent auszuschöpfen.

Digitalisierung geht nach Ansicht von Bergmüller weit über den Abbau von Medienbrüchen oder die Reduzierung papiergebundener Prozesse hinaus: “In den vergangenen Monaten haben sich die Unternehmen viel mit Remote-Arbeitsplätzen und damit verbundenen organisatorischen Herausforderungen beschäftigt. Dies sind aber nur Teilbereiche. Insgesamt muss das Thema Digitalisierung breiter gedacht werden und das gesamte Unternehmen und vor allem auch die Geschäftsstrategie umschließen. Digitalisierung endet nicht beim smarten Front-End, sondern ist ohne das entsprechende Back-End mit einem leistungsstarken Versicherungskernsystem viel zu kurz gesprungen.”

Viele Versicherer haben die Technologisierung in der Vergangenheit bereits vorangetrieben und dabei auch gute Fortschritte erzielt. “Das hat sich in diesem Jahr ausgezahlt”, hat Digitalisierungsexperte Bergmüller beobachtet. Denn gleich mit Inkrafttreten der Kontaktbeschränkungen im März konnten immerhin vier von zehn Unternehmen laut der Adcubum-Studie sowohl unter organisatorischen wie auch unter technologischen Aspekten gut im Corona-Modus arbeiten. Nur leicht schwächer fällt das Ergebnis für die führungstechnische Umstellung aus. “Hier hat die Branche den einen oder anderen externen Kritiker sicherlich positiv überrascht, aber es ist natürlich auch noch ordentlich Luft nach oben”, so Bergmüller weiter.

In den Unternehmen selbst werden die Veränderungen und Herausforderungen der Technologisierung erkannt. Von den Studienteilnehmern gehen 86 Prozent davon aus, dass die Corona-Pandemie in ihrem Unternehmen einen weiteren Digitalisierungsschub auslösen wird. Und auch in der Führungsetage wird die Digitalisierung nicht nur als Bedrohung wahrgenommen. Immerhin 44 Prozent der Vorgesetzten betonen zuerst die Chancen, die durch die Digitalisierung des Versicherungsgeschäfts entstehen. 39 Prozent sprechen Chancen und Risiken nach Meinung der Angestellten ausgewogen an, und nur 17 Prozent betonen vor allem die Risiken für das “klassische” Versicherungsgeschäft.

“Der gesellschaftliche und unternehmerische Wandel im Zuge Corona-Pandemie rollt nach wie vor in einem großen Tempo über die Versicherer. Aber die Studienergebnisse zeigen: Die Branche konnte bis jetzt insgesamt gut reagieren”, so Adcubum-CCO Bergmüller. Nun müssten die Erfahrungen schnell analysiert und Schwachstellen ausgeschaltet werden. Um sich erfolgreich gegen neue Mitbewerber am Markt durchzusetzen, müsse sich die Branche zudem stärker an den Kundenwünschen orientieren und die eigenen Prozesse schlank und effizient halten. Möglich sei dies nur über eine weitere, und tiefer greifende Digitalisierung mithilfe moderner Kernversicherungssysteme.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Adcubum Deutschland GmbH, Raboisen 5, D-20095 Hamburg, Telefon: +49 40 6077102 59, www.adcubum.com

Mit den fondsgebundenen Basis-Renten der Continentale Lebensversicherung lässt sich bestens vorsorgen.

 

Das bestätigen aktuelle Ratings des Handelsblatts und von Focus Money. Vor kurzem hat der Lebensversicherer sein umfangreiches Fondsangebot um börsengehandelte Indexfonds (ETF) erweitert. Ein weiterer Pluspunkt: Die Continentale bietet einen der höchsten garantierten Rentenfaktoren am Markt bei gleichzeitig hohen Renditechancen. „Welches Potenzial ihre Kunden 2020 noch für Sonderzahlungen ausschöpfen können, sollten Vermittler jetzt prüfen“, rät Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund.

Höchstnoten von Handelsblatt und Focus Money

In der Basisversorgung gilt die Continentale als ausgezeichneter Anbieter. So erhalten die fondsgebundene BasisRente Invest sowie die Hybridpolice BasisRente Invest Garant gleich in zwei Untersuchungen jeweils die beste Note. Das Handelsblatt stuft beide Tarife mit der Top-Note „FFF+ exzellent“ ein. Focus Money vergibt die Höchstbewertung „sehr gut“. Neben hohen prognostizierten Ablaufleistungen überzeugen die Tarife mit ihrer umfangreichen Fondspalette. Diese umfasst mehr als 70 Fonds sowie 4 Depots. Dazu gehören jetzt auch 15 kostengünstige ETF.

Hohe Planungssicherheit dank Garantie-Retter

„Da Basis-Renten später nur verrentet werden dürfen, ist die Höhe des garantierten Rentenfaktors ein entscheidendes Kriterium“, so Dr. Hofmeier. Dieser Faktor gibt an, mit welchem Umrechnungskurs das vorhandene Guthaben später in eine lebenslange Rente umgewandelt werden wird. „Die Continentale bietet einen der höchsten garantierten Rentenfaktoren am Markt. Wir verzichten zudem auf eine Treuhänderklausel“, sagt Dr. Hofmeier. Der Versicherer nimmt außerdem eine Günstigerprüfung vor. Sollte der Faktor zu Rentenbeginn höher sein, profitiert der Kunde davon. Dank des Continentale Garantie-Retters gilt der vereinbarte Rentenfaktor unter anderem auch für alle Sonderzahlungen oder Erhöhungen des Beitrages.

Sonderzahlungen ermöglichen große Flexibilität

„Unser Kunden wissen direkt, womit sie später rechnen können. Außerdem sind unsere Tarife flexibel. Das ist vor allem für Selbstständige wichtig“, betont Dr. Hofmeier. „Sie können oft schwer abschätzen, wie viel Geld sie tatsächlich jährlich in eine Rentenversicherung investieren können. Sie sind also auf Sonderzahlungen angewiesen.“

Mit den Basis-Renten der Continentale kann der Kunde eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu einem monatlich moderaten Beitrag abschließen. Der Einstieg ist schon ab 25 Euro monatlich oder 3.000 Euro Einmalzahlung möglich. Wenn der Kunde zum Jahresende weiß, wie viel für die Altersvorsorge übrigbleibt, zahlt er einmalig einen größeren Betrag ein. Dr. Hofmeier: „Deshalb sollten Vermittler zum Jahresende regelmäßig mit ihren Kunden prüfen, ob diese den Förderrahmen schon ausgeschöpft haben.“

Gesparte Steuern kurbeln Renditemotor an

Die Beiträge zur Basisvorsorge sind aktuell anteilig bis zu einem Höchstbetrag von 25.046 Euro für Singles absetzbar. 90 Prozent können steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht 22.541 Euro. Der Anteil steigt bis 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100 Prozent. „Die gesparten Steuern kurbeln zusätzlich den Renditemotor an“, erläutert Dr. Hofmeier. „Es empfiehlt sich also, sofort mit der Basisvorsorge zu starten.“

Weitere Informationen zu den Basis-Renten der Continentale gibt es unter www.continentale.de/private-gefoerderte-altersvorsorge. Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/basis-rente. Die Continentale stellt ihre Produktneuheiten auch bei der „DKM digital.persönlich“ vor.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Introvertierte Personen sind krisenfester als Extrovertierte

 

Das mentale Wohlbefinden ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe. Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit sind weit verbreitet und reichen von leichten Störungen des Wohlbefindens bis zu schweren psychischen Erkrankungen.

Die Corona-Pandemie und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben unseren Alltag nachhaltig verändert und schränken unsere täglichen Routinen sowie soziale Kontakte stark ein. Damit birgt die Corona-Krise zusätzliche Risikofaktoren für psychische Beschwerden. Bedürfnisse, die zu einer ausgeglichenen Psyche beitragen wie Nähe, Bewegung und Kommunikation werden untergeordnet. Was kurzfristig sinnvoll ist, kann aber mittel- bis langfristig schwerwiegende Folgen für die Gesundheit – sowohl die körperliche als auch die mentale – haben.

“Physische und psychische Gesundheit lassen sich nicht voneinander trennen, sondern bedingen sich gegenseitig. Ein ganzheitlicher Ansatz zur Gesundheitsversorgung muss beide Aspekte beinhalten”, betont Alexander Vollert, CEO AXA Deutschland.

Bislang konzentriert sich der öffentliche Diskurs überwiegend auf die körperlichen Gefahren und Folgen der Pandemie.

Vor diesem Hintergrund hat AXA eine europaweite Studie durchgeführt, die das mentale Wohlbefinden und die Psyche der Menschen in der Corona-Krise untersucht. Mit dem Mental Health Report möchte AXA für das zunehmende Risiko auftretender psychischer Krankheiten während der Corona-Krise sensibilisieren und mögliche Lösungsansätze für Betroffene anbieten.

Unterschiedliche Betroffenheit birgt Spaltungspotential

Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dass eine Pandemie alle Menschen gleichermaßen trifft. Die Einschränkungen der Corona-Krise jedoch zeigen, dass bestehende Unterschiede verstärkt werden und soziodemografische Gruppen auf unterschiedliche Weise treffen: Junge Menschen sind in ihrer Freizeitgestaltung stärker eingeschränkt als Ältere, Menschen mittleren Alters besonders stark von einem sicheren Einkommen abhängig und Frauen tendenziell stärker von der Doppelbelastung durch Kindergarten- und Schulschließungen betroffen. Auch Menschen mit psychischen Vorerkrankungen sind in der Krise stärker gefährdet.

“Die Auswirkungen der Krise treffen die Menschen in Deutschland unterschiedlich stark. Corona wirkt wie ein Katalysator für Unterschiede in der Gesellschaft”, verdeutlicht Alexander Vollert, CEO AXA Deutschland.

Erwartungsgemäß haben Personen mit psychischen Problemen deutlich mehr mit der Corona-Krise zu kämpfen. Ernsthaft psychisch Erkrankte hatten drei Mal häufiger (45 Prozent) das Gefühl, in der Corona-Krise die Kontrolle über das eigene Leben verloren zu haben. Unter den Befragten ohne psychische Vorerkrankungen stimmten dieser Aussage 15 Prozent zu.

Insbesondere junge Erwachsene setzen sich in der Corona-Krise stärker mit dem eigenen mentalen Wohlbefinden auseinander: Knapp die Hälfte (45 Prozent) der 18 bis 24-Jährigen beschäftigt sich mehr oder deutlich mehr mit der eigenen Psyche. Unter den 25 bis 34-Jährigen sind es 40 Prozent und bei den 35 bis 44-Jährigen auch noch über ein Drittel (38 Prozent).

Introvertierte Menschen kommen besser durch die Krise

Verstärkt entscheiden Charakter und Temperament darüber, wie der Einzelne durch die aktuelle Krise steuert. Vor allem Personen, die u.a. vermehrt extrovertiert, höheren Alters sind und innerhalb der Corona-Zeit Beziehungskrisen durchlebten, leiden unter einer Verschlechterung ihres mentalen Wohlbefindens.

In der Folge zeigen sich individuelle Unterschiede bei der Krisen- und Problembewältigung: einerseits geprägt von Ablenkung und Verdrängung, andererseits vom ständigen Wunsch nach Konfrontation mit der Corona-Krise über Nachrichtendienste. Rund ein Drittel (29 Prozent) gibt an, während der Corona-Krise mehrmals am Tag TV oder Streamingdienste zu konsumieren. Vor der Corona-Krise gab dies nur rund jeder Fünfte (19 Prozent) an. Mehr als ein Viertel (27 Prozent) der Befragten ist während der Corona-Krise mehrmals täglich in Sozialen Medien aktiv. Vor der Krise gaben dies 21 Prozent an. Besonders Nachrichtendienste werden verstärkt in Anspruch genommen. Eine deutliche Mehrheit (59 Prozent) gibt an, sich während der Corona-Krise mehrfach täglich Informationen über Newsportale und/oder Zeitungen einzuholen. Der Wunsch, immer auf dem neuesten Stand zu sein, stieg damit um 16 Prozent im Vergleich zu vor der Corona-Krise (42 Prozent).

Wer sich um andere kümmert, blickt optimistischer in die Zukunft

Menschen, die während der Krise Verantwortung für andere Personen im familiären Umfeld tragen (z.B. Kinder oder ältere Menschen), sehen der Zukunft positiver entgegen (76 Prozent der “Kümmerer” gegenüber 63 Prozent unter den “Nicht-Kümmerern”). Und dies obwohl sich ihre psychische Verfassung während der Krise vermehrt verschlechtert hat (34 Prozent der “Kümmerer” gegenüber 27 Prozent unter den “Nicht-Kümmerern”). Sie bleiben nicht nur optimistisch, sondern messen der Corona-Krise auch weniger Gewicht bei: Die deutliche Mehrheit (72 Prozent) gibt an, schon mit schlimmeren Situationen für das eigene psychische Wohlbefinden konfrontiert gewesen zu sein. Unter den Nicht-Kümmerern vertreten dies weitaus weniger (61 Prozent). Die Gruppe der “Kümmerer” schafft es außerdem, etwas Positives für sich aus der Krise zu gewinnen: rund die Hälfte (48 Prozent) gibt an, die Krise habe geholfen herauszufinden, was man im Leben wolle. Unter den “Nicht-Kümmerern” sind es nur rund halb so viele (27 Prozent).

Digitale Hilfen sind verfügbar, aber noch zu wenig bekannt

Die Corona-Krise beschleunigt die digitale Transformation und führt durch Social Distancing, Homeoffice und Homeschooling zu einer stärkeren Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten. Auch im Gesundheitswesen schreitet der Ausbau digitaler Angebote, die schnell und unkompliziert helfen, schnell voran. Die verstärkte Beschäftigung mit der eigenen Psyche führt zudem aktuell zu einer Entstigmatisierung des Krankheitsbilds. Begreift man die Krise an dieser Stelle als Chance, kann betroffenen Menschen mit digitalen Hilfsangeboten schnell und zu jeder Zeit, an jedem Ort im Ernstfall geholfen werden.

“Wir sollten die aktuelle Krise als Chance für einen offeneren Umgang mit psychischen Problemen verstehen. Die Bereitschaft zur Nutzung digitaler Lösungen ist vorhanden. Digitale Angebote sind zwingender Teil einer modernen Gesundheitsversorgung” unterstreicht Thilo Schumacher, Vorstand Personenversicherung bei AXA in Deutschland.

Die Mehrheit der Befragten (73 Prozent) denkt, dass sie im Bedarfsfall wüsste, wo Hilfe zur Verbesserung des psychischen Wohlbefindens zu finden ist. Rund die Hälfte (47 Prozent) der Befragten gibt jedoch an, noch nie von Möglichkeiten einer professionellen Online-Hilfe bei mentaler Belastung gehört zu haben. Die andere Hälfte (46 Prozent) hat zwar von Online-Hilfen gehört, diese aber noch nie genutzt. Hier zeigen sich jedoch auch deutliche Unterschiede zwischen Jung und Alt: In der Altersgruppe über 55 gab knapp die Hälfte (47 Prozent) an, keine Kenntnis über digitale Angebote zu haben. Unter den 18 bis 24-Jährigen waren es hingegen rund ein Drittel (38 Prozent). Die höhere Affinität zu Online-Hilfen der jungen Erwachsenen kann in der Corona-Krise dem ohnehin schon überlasteten Gesundheitssystem Abhilfe verschaffen. Werden frühzeitig, bei noch leichten psychischen Erkrankungen, Online-Angebote genutzt, kann so langfristigen, schweren Erkrankungen vorgebeugt werden.

Deutsche laut eigener Aussage schon vor Corona Spitzenreiter bei ernsthaften psychischen Erkrankungen

Bereits vor der Corona-Pandemie nahmen die Deutschen in Punkto psychischer Erkrankungen eine Spitzenposition im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ein. So gab mehr als jeder Zehnte (12 Prozent) an, in der Vergangenheit ernsthaft psychisch erkrankt gewesen zu sein. Deutschland hat damit doppelt so viele Angaben zu ernsthafte Krankheitsfälle als der Durchschnitt (7 Prozent). In anderen Ländern hingegen spiegelten sich im Gefühl der Bewohner deutlicher die strengen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und ein höheres Ausmaß an Krankheitsfällen. Während in Deutschland ein Viertel (25 Prozent) im Befragungszeitraum Juni angab, das Gefühl zu haben, die Kontrolle über das eigene Leben verloren zu haben, stimmten in Belgien (45 Prozent) und Frankreich (43 Prozent) knapp die Hälfte der Aussage zu. Spitzenreiter in Sachen Kontrollverlust ist Italien. Hier lag die Zustimmung bei 57 Prozent. Der Durchschnitt der befragten europäischen Länder liegt bei 42 Prozent.

Über die Studie:

Für den Mental Health Report hat das internationale Marktforschungsinstitut InSites Consulting im Auftrag von AXA im Juni 2020 1.000 Personen in Deutschland repräsentativ online befragt. Die Studie ermittelt eine Reihe von Hypothesen über die potenziellen positiven Auswirkungen der Corona-Krise. Darüber hinaus sensibilisiert der Mental Health Report für mögliche Risiken der mentalen Gesundheit im Allgemeinen sowie im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Befragung fand im Rahmen einer europaweiten Studie in sieben Ländern statt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

BdV befürchtet gravierende Auswirkungen auf Versicherungsverträge und Versicherte

 

Der Finanzausschussführt eine Anhörung zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts durch. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die für viele Personenversicherungen geltende Steuerfreiheit einschränken. So soll Versicherungsteuerfreiheit für diese Versicherungen künftig nur noch dann gelten, wenn zwischen Versicherungsnehmer*in und (mit)versicherter Person ein Angehörigenverhältnis besteht. Der damit erforderliche Verwaltungsaufwand bei den Versicherungsgesellschaften konterkariert nicht nur den sozialpolitisch gewollten Nutzen einer langfristigen Absicherung von Lebensrisiken, sondern belastet auch die Versicherten. Denn die zusätzlich entstehenden hohen Kosten werden die Versicherer auf die Kund*innen abwälzen. „Die Dummen sind wieder einmal die Versicherten, die der Staat für ihre Absicherung mit höheren Prämien bestraft “, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Der allgemeine Versicherungsteuersatz beträgt 19 Prozent. Aber es gibt Ausnahmen von diesem allgemeinen Steuersatz und für viele Personenversicherungen gilt eine Steuerbefreiung. Dies betrifft zum Beispiel die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge. Das ist sozialpolitisch sinnvoll. Denn Personenversicherungen schützen Versicherte und ihre Angehörigen vor den wirtschaftlichen Folgen existenzieller Lebensrisiken, wie z. B. Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verlust der Arbeitskraft oder Tod. Sie mindern also im Versicherungsfall Versorgungslücken und tragen dazu bei, den Lebensstandard der Betroffenen aufrechtzuerhalten. Auch entlastet ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz die öffentlichen Haushalte: Bei nicht ausreichender privater Absicherung kann das Eintreten solcher Risiken die Betroffenen zum Bezug steuerfinanzierter staatlicher Grundsicherungsleistungen berechtigen.

Private Personenversicherungsverträge haben regelmäßig eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten, Kranken- und Pflegeversicherungen sogar eine lebenslange. Es entspricht der Lebenswirklichkeit der Bürger*innen, dass sich während der Versicherungsdauer dieser langlaufenden Verträge die bestehenden Angehörigenverhältnisse ändern können – z. B. durch Ehescheidungen. Um die Versicherungsteuerfreiheit aufrechtzuerhalten, wäre der Versicherungsnehmer durch die Neuregelung künftig angehalten, dem Versicherer fortlaufend seine privaten Lebensverhältnisse diesbezüglich neu offen zu legen. Die durch den bürokratischen Aufwand des Versicherers ausgelösten Kosten werden dann naheliegenderweise unmittelbar auf die Versicherten abgewälzt, was zu Prämienzuschlägen führt.

Die Zielsetzung, einzelne „Steuerschlupflöcher“ zu schließen, rechtfertigt aus Sicht des BdV nicht, die fiskalischen und bürokratischen Belastungen für Verbraucher*innen auszuweiten. „Von dieser Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger sollte der Gesetzgeber daher dringend Abstand nehmen“, mahnt Kleinlein.

Bezeichnenderweise haben Deutscher Bundestag und Bundesregierung die – Pandemie-bedingte – befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent nicht auf die Versicherungssteuer übertragen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

In der häuslichen Krankenpflege setzen viele Firmen unqualifiziertes Personal ein, rechnen aber Fachkräfte ab.

 

Zwei Intensivpfleger im ambulanten Dienst berichten anonym von Pflegekräften, die 60 Stunden in der Woche arbeiten und Beatmungsmaschinen bedienen, obwohl sie dafür nicht ausgebildet sind. “Betrug am Krankenbett – Was läuft schief in der häuslichen Pflege?” ist am Mittwoch, 7. Oktober 2020, 22.45 Uhr, das Thema bei “ZDFzoom”. Der Film von Kristin Siebert steht ab Mittwoch, 7. Oktober 2020, 18.00 Uhr, in der ZDFmediathek bereit.

Um die guten Pflegedienste von Betrügern zu unterscheiden, beschäftigen die mehr als einhundert Krankenkassen in Deutschland eigene Detektive. Bei der Kaufmännischen Krankenkasse in Hannover arbeitet beispielsweise eine zwölfköpfige Abteilung zur Bekämpfung von Fehlverhalten. Deren Leiterin, Kriminologin Dina Michels, sagt: “Es ist ein trauriger Klassiker, ungeschultes Personal einzusetzen. Es kommt oft vor, dass Pflegekräfte nicht richtig eingewiesen werden und die deutsche Sprache kaum beherrschen.”

“ZDFzoom” berichtet über die Methoden krimineller Pflegedienste und zeigt, was schiefläuft und welche Lücken das System hat. In vielen Ländern Europas gibt es für Pflegebedürftige feste Ansprechpartner, studiertes Fachpflegepersonal, die Intensivpatienten in der häuslichen Pflege entlang der gesamten Versorgungskette begleiten. Professor Dr. Michael Ewers hat sich in einer Studie an der Berliner Charité mit den vermeintlichen Missständen in der häuslichen Pflege beschäftigt. Er kritisiert, dass es in Deutschland solche festen Ansprechpartner nicht gebe. Alle, die in der häuslichen Krankenpflege tätig seien, müssten sich in einer Behörde registrieren lassen, fordert er, um sicherzustellen, dass sie ausreichend qualifiziert seien und sich auch regelmäßig fortbilden lassen.

Selten gelingt es den Staatsanwaltschaften, gegen betrügerische Pflegeunternehmen vorzugehen. In Berlin konnte jetzt eine Unternehmerin nach langen Ermittlungen festgenommen und verurteilt werden. Sie hatte unter anderem nicht ausgebildetes Personal eingesetzt, berichtet Ina Kinder von der Berliner Staatsanwaltschaft. Häusliche Intensivpflege, beispielsweise an Beatmungspatienten, koste viel Geld, bis zu 25.000 Euro im Monat, sagt die Staatsanwältin: “Und wenn man dann die Pflegekräfte mit einem Kleingeld abspeist, ist das natürlich ein großer Gewinn.” In einem Fall hätte die Unternehmerin sogar eine Frau als Pflegerin eingestellt, die taub war.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ZDF, Tel: +49-6131-70-12121, https://zoom.zdf.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. erhält in einer aktuellen Untersuchung des Handelsblatts die Bestnote „Sehr gut“ für die Qualität ihres Fondsangebots in Rentenversicherungen.

 

Die umfangreiche Untersuchung der Wirtschaftszeitung wurde in Kooperation mit der branchenweit renommierten Versicherungsratingagentur Assekurata durchführt.

Die Qualität der Fonds, die von den Kunden bespart werden, ist entscheidend für die Rendite einer fondsgebundenen Rentenpolice. Dies betonen die Autoren bei der Veröffentlichung ihrer Studie ausdrücklich. Thomas Heß, Bereichsleiter Marketing und Organisationsdirektor der WWK und Dr. Winfried Gaßner, Abteilungsleiter des Produktmanagements bei der WWK, ergänzen: „Die Auszeichnung ist ein starker Beleg für die professionelle und langfristig orientierte Ausrichtung unsere Fondsselektion und stellt damit einen starken USP für unsere in allen Schichten angebotenen Altersvorsorgeprodukte dar.“

Die WWK hat ihr Fondsangebot anlässlich des Relaunchs ihres Kernproduktes WWK IntelliProtect ® 2.0 im Juni des laufenden Jahres überarbeitet. Bei der Auswahl der aktiv gemanagten Fonds wurde neben qualitativen Kriterien in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Fondsmanager und die Konsistenz des Investmentprozesses insbesondere auf die Fondskosten geachtet. Zum Einsatz kommen kostenreduzierte Fonds-Tranchen, die ansonsten vielfach nur institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Darüber hinaus bietet die WWK auch neun passiv gemanagte extrem kosteneffiziente Indexfonds an.

Für Kunden, die ihr Portfolio nicht selbst zusammenstellen wollen, stehen zudem eine Reihe neu konzipierter Fonds-Baskets zur Verfügung. „WWK Basket Offensiv“ und „WWK Basket moderat“ berücksichtigen unterschiedliche Risikoneigungen und können jeweils mit aktiv gemanagten Fonds oder Indexfonds gewählt werden. Interessant sind zudem auch drei spezielle Themen-Baskets. Wer beispielsweise seine Sparbeiträge unter sozialen, ethischen und umweltbezogenen Kriterien anlegen möchte, ist im „WWK Basket Nachhaltigkeit“ gut aufgehoben.

Bereits zum sechsten Mal hat die Kölner Versicherungsratingagentur im Sommer 2020 die Fondsqualität in den Policen der fondsgebundenen Rentenversicherung deutscher Anbieter überprüft. 33 Assekuranzen sandten den ausführlichen Fragebogen zu ihrem Fondsprodukt mit der größten Neugeschäftsrelevanz zurück. Insgesamt wurden fast 1000 Fonds getestet.

Die Bewertung berücksichtigt die erzielte Rendite in den vergangenen drei, fünf und zehn Jahren.

Zudem wird geprüft, welches Risiko die Fondsmanager eingegangen sind und wie sie dafür mit Rendite belohnt wurden. Schließlich wird analysiert, wie die Fonds in besonders schwachen und starken Märkten abgeschnitten haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

In den letzten Monaten des Jahres wechseln besonders viele Autofahrer die Kfz-Versicherung. Der Grund: Viele Verträge sind bis zum 30. November zum Jahresende kündbar.

 

Worauf Autofahrer achten sollten, um gut und günstig versichert zu sein, verrät die ADAC Autoversicherung. Mit ein paar Kniffen können Autofahrer bei ihrer Kfz-Versicherung kräftig sparen – manchmal sogar Hunderte Euro im Jahr. Gleichzeitig sollten sie auf einen guten Versicherungsschutz achten, um im Schadenfall nicht das Nachsehen zu haben.

Fahrleistung richtig einschätzen

Seit der Corona-Krise arbeiten immer mehr Menschen im Home-Office. Wer seltener ins Büro fährt oder das Auto aus anderen Gründen häufiger stehen lässt, kommt oft auf eine geringere jährliche Fahrleistung. Die gefahrenen Kilometer beeinflussen aber den Preis der Kfz-Versicherung. Die Fahrleistung sollte daher regelmäßig überprüft und realistisch angegeben werden.

Selbstbeteiligung vereinbaren

In der Kaskoversicherung können Autofahrer vereinbaren, im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Oft liegt diese bei 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Selbstbehalte senken je nach Höhe die Versicherungsprämie deutlich.

Fahrerkreis überprüfen

Wenn nur eine Person – oder zusätzlich eine zweite – das Auto fährt, wird es günstiger, nur diesen Fahrerkreis zu versichern als beliebig viele oder auch junge Fahrer, die das Fahrzeug in Wirklichkeit gar nicht nutzen.

Bei Werkstattbindung auf Zusatzleistungen achten

Sparen kann auch, wer damit einverstanden ist, dass das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert wird. Diese Werkstätten liegen aber nicht immer in unmittelbarer Nähe. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, dass die Versicherung einen kostenlosen Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeug anbietet.

Telematik-Versicherung testen

Ein Telematik-Baustein in der Kfz-Versicherung belohnt Autofahrer für eine umsichtige Fahrweise. Dafür werden beispielsweise Brems-, Beschleunigungs-, Kurvenverhalten und Geschwindigkeit mit einer App gemessen und ausgewertet. Sichere Fahrer können bis zu 30 Prozent ihrer Versicherungsprämie einsparen. Bei der ADAC Autoversicherung, die einen solchen Baustein unter dem Namen Fahr + Spar kostenlos anbietet, können Interessierte die App auch unverbindlich testen.

Wichtige Leistungen im Schadenfall

Neben dem Sparpotenzial sollten Autofahrer immer auch die Leistungen einer Kfz-Versicherung im Blick haben.

– Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte bei 100 Millionen Euro für Sachschäden und bei 15 Millionen Euro je geschädigter Person liegen.

– Der Versicherungsschutz sollte auch bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel wenn eine rote Ampel überfahren wird) nicht eingeschränkt werden.

– Bei Unfällen sollten Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein, nicht nur mit Haarwild.

– Bei Marderbissen sollte der Versicherungsschutz auch für Folgeschäden am Fahrzeug gelten.

– Erhöhter Haftpflichtschutz für Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, sollte eingeschlossen sein (Mallorca-Police).

– Wer nach einem Schaden nicht zurückgestuft werden will, sollte einen Rabattschutz abzuschließen. Diese Zusatzleistung schützt vor einem Anstieg der Versicherungsprämie nach einem Schadenfall im Folgejahr.

Produktangebot:

Die ADAC Autoversicherung bietet drei Produktlinien. Bereits die Grunddeckung enthält automatisch alle wichtigen Leistungen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung mit bis zu 10 Prozent Rabatt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München, Tel: (089) 7676-0, www.adac.de

Gesetzliche Unfallversicherung legt vorläufige Zahlen für das erste Halbjahr 2020 vor

 

Die Corona-Pandemie hat im ersten Halbjahr 2020 das Unfall- und Erkrankungsgeschehen bei der Arbeit deutlich beeinflusst. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Während die Zahl der Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle stark zurückging, gab es einen deutlichen Anstieg bei der Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten.

Laut Statistik der DGUV sank die Zahl der Arbeitsunfälle von 432.684 auf 367.016 (-15,2 Prozent), die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rund 20 Prozent zurück. Noch stärker sanken die Zahlen in der Schüler-Unfallversicherung. Gab es im ersten Halbjahr 2019 noch 584.763 Schulunfälle, so waren es in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 noch 301.543 – ein Minus von fast 50 Prozent. Auch die Zahl der Schulwegunfälle ging um fast die Hälfte zurück: von 50.479 im ersten Halbjahr 2019 auf 26.881 im ersten Halbjahr 2020.

Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit einen tödlichen Unfall erlitten, ging um rund ein Fünftel auf 106 zurück. Die Zahl derjenigen, die bei einem Arbeitsunfall starben, verringerte sich um fast ein Drittel: von 251 im Vorjahreszeitraum auf 171 in diesem Jahr. Der starke prozentuale Rückgang bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist jedoch nur zum Teil der Pandemie geschuldet. 2019 hatte die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle außergewöhnlich hoch gelegen. Grund hierfür war, dass durch den Abschluss von Strafprozessen einige Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst 2019 in die Statistik aufgenommen wurden.

“Die Corona-Pandemie hat mittelbar deutliche Spuren im Unfallgeschehen hinterlassen”, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. “Der Grund hierfür dürfte zum einen die große Zahl der Beschäftigten sein, die in Kurzarbeit gegangen sind. Zum anderen sind Millionen Beschäftigte ins Homeoffice gewechselt, was ihr Wegeunfallrisiko praktisch ausgeschaltet hat. Die Zahlen überraschen daher eigentlich nicht.” Gleiches gelte für die Schüler-Unfallversicherung. Hier habe die fast vollständige Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen zu einem historisch einmaligen Rückgang der Unfallzahlen geführt.

Für die gesetzliche Unfallversicherung sei die Pandemie dennoch eine in der Nachkriegszeit beispiellose Herausforderung, so Hussy. So hätten die Fachleute von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen innerhalb kurzer Zeit branchenspezifische Handlungsempfehlungen für den Infektionsschutz in den Betrieben und Bildungseinrichtungen erarbeitet und veröffentlicht. “Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, dass sie in dieser Ausnahmesituation einen leistungsfähigen Partner und Berater für Sicherheit und Gesundheit an ihrer Seite haben: die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.”

Die Zahl neuer Unfallrenten nahm im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 1,7 Prozent auf 8.735 zu. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Entscheidung über Unfallrenten erst gegen Ende der Rehabilitation erfolgt. Die Zahlen zu Unfallrenten beziehen sich daher im Regelfall auf Arbeitsunfälle, die schon mehrere Monate zurückliegen.

Mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit

Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können eine Erkrankung an COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger bis Ende Juni 13.601 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Das führte dazu, dass die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um rund 24 Prozent von 41.723 auf 51.789 stiegen. Abzüglich der mit Corona in Zusammenhang stehenden Erkrankungen gingen die restlichen Berufskrankheiten also leicht zurück.

Stand 25. September 2020 haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen 19.573 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit COVID-19 an die DGUV gemeldet. Rund 11.300 davon sind bislang entschieden. In 8.545 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt. Zu beachten ist, dass Verdachtsanzeigen die Unfallversicherungsträger selbst mitunter verzögert erreichen. Die Statistiken bilden also nicht das aktuelle Erkrankungsgeschehen ab.

Hinweis: Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand sowie Unfälle beim Besuch von Bildungseinrichtungen. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de

Ein besseres Kundenerlebnis im Schadenfall, Nachhaltigkeit und natürlich die Corona-Pandemie waren Schwerpunkte beim 13. Messekongress Schadenmanagement & Assistance der Versicherungsforen Leipzig am 29. und 30. September 2020.

 

Aufgrund der aktuellen Situation fand der Treffpunkt für die Schadenbranche in diesem Jahr rein virtuell statt – die Macher ziehen ein positives Fazit.

„Sowohl der fachliche Austausch als auch das persönliche Miteinander im digitalen Raum haben gut funktioniert. Die Teilnehmer haben uns ein gutes Feedback gegeben“, sagt Projektleiterin Kathleen Joost. „Trotzdem hoffen wir natürlich, dass wir uns im kommenden Jahr wieder persönlich in Leipzig treffen können.“

In verschiedenen Fachforen und Formaten präsentierten Versicherer und Dienstleister an zwei Tagen Praxisvorträge in den Bereichen Digitalisierung & Prozesse, Gewerbeschäden, Kunde, Personenschadenmanagement, KI, Cyber, Sachversicherung und Haftpflichtversicherung – wobei das Thema Corona und die Auswirkungen auf die Schadenbranche natürlich in diesem Jahr bei vielen Vorträgen und Diskussionen eine große Rolle spielte. Zudem wurden in zwei Start-up-Sessions innovative Produkte und Technologien vorgestellt.

Nachhaltigkeit, maschinelle Intelligenz und neue Arbeitswelten: die Highlights am 29. September

Im Fachforum Sachversicherung gab es Impulse von Klaus Probst (die Bayerische) und Klaus Geusen (PropertyExpert GmbH) zur kundenzentrierten Schadenregulierung. Danach gab Lydia May (ONE Versicherung) Einblicke in ein Jahr grüne Schadenprodukte und nachhaltiges Schadenmanagement. „Nachhaltigkeit ist kein Trend mehr, sondern schon lange in der Mitte der Bevölkerung angekommen“, betonte May.

Beim Fachforum Digitalisierung und Prozesse stellten Philipp Kupka (Eucon Digital) und David Liwicki (Verti Versicherung AG) den ExpertDesk vor – einen webbasierten Arbeitsplatz für Sachverständige zur Kfz-Schadenregulierung. „Wir haben täglich 160 Nutzer des ExpertDesk, mehr als 600.000 Schäden werden jährlich damit geprüft. Die Nutzer bringen einen wertvollen Input, um das Tool zu verbessern“, sagte Philipp Kupka. Thomas Marek (UNIQA Insurance Group AG) präsentierte, wie die Komplettierung der Kunden-Schadenmeldung erfolgt. Danach berichteten Copart und die VHV über den gemeinsamen Piloten und den Mehrwert für Versicherte bei der Veräußerung von Unfallfahrzeugen via Copart-Auktion.

Im Fachforum KI stellten Monica Epple und Lydia Pomp-Bojerianova (beide Swiss Re) anhand von Use Cases vor, wie maschinelle Intelligenz die Schadenprozesse revolutionieren kann. „Durch die Nutzung maschineller Lernmodelle und eine bessere Triagierung konnten in der Kfz-Versicherung die Zahl der manuell überprüften Fälle um zehn bis 20 Prozent reduziert werden“, sagte Monica Epple. Dr. Andrey Lutich und Lars Rietzschel (beide sachcontrol GmbH) gaben einen detaillierten Einblick in ihre Lösung sach|check, ein KI-basiertes Tool für die intelligente Belegprüfung.

Dr. Edgar Martin (Mitglied des Vorstands R+V Versicherung) sprach in seiner Keynote über die Veränderungen in der Arbeitsweise des Schadenmanagements bei der R+V und zeigte, was der Konzern damit erreicht hat. Die Mitarbeiter müssen befähigt werden, Entscheidungen zu treffen. „Wir müssen uns hinbewegen zum Fallmanager, zum Entscheider, zum Problemlöser, der dem Kunden kompetent gegenüber tritt und Entscheidungsfreiräume hat“, sagte Dr. Martin. Damit einher geht auch ein neues Führungsverständnis – vom Boss zum Leader – und eine neue Fehlerkultur. Führungskräfte müssen Fehler akzeptieren, sie besprechen und Mitarbeiter coachen. Die R+V habe es seit 2018 auf diese Weise geschafft, die Produktivität und die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern.

Im Themenpfad Haftpflichtversicherung standen rechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Dr. Steffen Ernemann (DWF (Germany) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Prof. Dr. Volker Römermann (Römermann Rechtsanwälte AG) diskutierten rechtlich komplexe Fragestellungen im Kontext der D&O-Versicherung. „Die D&O-Versicherung ist für Manager heute lebensnotwendig“, sagte Prof. Römermann, zumal COVID-19 für zahllose Unternehmen die größte Krise bedeutet, die sie je erlebt haben, und mit der Wirtschaftskrise verschärfte Sorgfaltspflichten für Geschäftsleiter einhergehen.

Auch im Fachforum Gewerbeschäden standen unternehmerische Risiken im Mittelpunkt der Diskussionen. Heike Krüger (Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS)) stellte einige Ergebnisse des AGCS RISK BAROMETERS 2020 vor. Zu den besonderen Risiken innerhalb der Managerhaftung zählen schlechte Presse, die politische Lage, Rezession, rechtliche Änderungen, Klimaklagen und in diesem Jahr auch Pandemien wie COVID-19.

Klimawandel, LegalTechs und Kundenerlebnis: die Highlights am 30. September

Tag zwei des Messekongresses eröffnete Prof. Dr. Hans-Otto Pörtner (Sektionsleiter Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung) mit einer eindringlichen Schilderung der Folgen des Klimawandels für Mensch, Tier, Land und Meere. Versicherer könnten das Erreichen der Klimaziele unterstützen, indem sie nachhaltig investieren, selber nachhaltig agieren, Lobbyarbeit betreiben, nachhaltige Produkt- und Servicekomponenten integrieren und nachhaltiges Verhalten bei den Kunden belohnen.

Im Themenpfad Digitalisierung & Prozesse sprach Prof. Dr. Volker Römermann (Römermann Rechtsanwälte AG) darüber, wie LegalTechs die Rechtswelt fundamental verändern – und zwar bereits jetzt. LegalTechs hätten über kurz oder lang viele Vorteile gegenüber klassischen Anbietern, zum Beispiel bei Know-how, Geschwindigkeit, Preis und Vorhersagen zu Urteilen. Prof. Römermann forderte die Anwaltschaft auf, im 21. Jahrhundert anzukommen, sonst würden sie marginalisiert.

Im Anschluss zeigte Bastian Knutzen (EMIL Group GmbH) an zwei Beispielen, wie das Thema Schaden heute schon und in Zukunft gehandhabt werden kann. Das Schadenerlebnis der Zukunft ist ein vernetztes Erlebnis, bei dem alle Dienstleister miteinander verbunden sind. Die seiner Meinung nach wichtigsten Hebel sind dabei: Digitalisierung der Prozesse, die proaktive Schadensteuerung und Optimierung externer Partner. Dabei müsse es nicht immer die 100-Prozent-Lösung sein. „Es ist auch schrittweise möglich, das Schadenerlebnis so zu verbessern, dass es für Kundenbindung sorgt und Weiterempfehlung generiert“, so Knutzen.

Im Fachforum Kunde ging es um neue Services und Technologien, die das Kundenerlebnis verbessern sollen. Dr. Hagen Habicht, Geschäftsführer des Digital Impact Labs Leipzig, stellte drei Hypothesen auf, die den Schadenprozess bestimmen werden. Dabei ging er auf die Themen SmartDust, proaktive Schadenvermeidung und veränderte Erwartungshaltungen des Kunden ein. Kevin Häner und Pascal Jenny von der Baloise zeigten in ihrem Vortrag, wie sie das Kundenerlebnis durch den Einsatz innovativer Technologie verbessern. So weiß der Versicherer beispielsweise vor seinem Kunden, ob ein Hagelschaden vorliegen könnte – und informiert diesen via SMS.

Im Cyber-Pfad machte Dr. Nabil Alsabah, Bereichsleiter Künstliche Intelligenz bei der Bitkom e.V., den Auftakt am zweiten Tag. Er zeigte aktuelle Entwicklungen zum Thema Cyber auf. Dabei war er leicht optimistisch, indem er einen positiven Trend bei der Entwicklung der Cyber-Sicherheit sieht. Hersteller von Software, Hardware aber auch des vernetzten Lebens werden sich immer mehr ihrer Verantwortung bewusst und setzen neue Standards. Im zweiten Vortrag von Sabine R. Waldenmaier (DMB Rechtsschutz-Versicherungs AG) und Manuel Dietz (CRIF Bürgel GmbH) ging es um das Darknet-Screening als Service-Baustein einer privaten Rechtsschutzversicherung. Dabei erläuterten sie die Gefahren, die mit dem Darknet für Privatpersonen einhergehen. Zum Abschluss erläuterte Prof. Dr. Dirk Labudde von der Hochschule Mittweida die Professionalisierung von Phishing und Cyber-Kriminalität durch Social-Engineering.

Der 14. Messekongress Schadenmanagement & Assistance findet am 27./28. April 2020 statt. Mehr Informationen gibt es online: https://www.assekuranz-messekongress.de/mks .

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungsforen Leipzig GmbH, Querstraße 16, D-­04103 Leipzig, Tel: +49 (0) 341 / 1 24 55­19, www.versicherungsforen.net

Der 7. Innovationspreis der Assekuranz geht in diesem Jahr an 6 Gesellschaften. Die Auszeichnung würdigt die Innovationskraft der Versicherungsbranche.

 

Die Jury prämierte die Produkte in den Kategorien Produktdesign/Versicherungstechnik, Kundennutzen und Digitalisierung. Initiatoren des Innovationspreises der Assekuranz sind MORGEN & MORGEN und Versicherungsmagazin. Der Innovationspreis der Assekuranz treibt den Wissens- und Technologietransfer in der Versicherungsbranche voran und bewertet praxisorientierte Produktinnovationen. In diesem Jahr wurden sieben Produkte von sechs Gesellschaften ausgezeichnet. „Auch wenn wir coronabedingt auf eine persönliche Preisverleihung verzichten mussten, so freuen wir uns dennoch sehr über die zahlreich eingereichten innovativen Konzepte, die wir in diesem Jahr digital würdigen“, so Bernhard Rudolf, Mitinitiator vom Versicherungsmagazin. Die Expertenjury bildete neben Joachim Geiberger, Inhaber und CEO von MORGEN & MORGEN, Bernhard Rudolf, Chefredakteur Versicherungsmagazin, Carlos Reiss, CEO der asuro GmbH und Inhaber der Hoesch & Partner GmbH, Jürgen Evers, Kanzleiinhaber der Kanzlei EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht und Professor Dr. Heinrich R. Schradin vom Lehrstuhl für Versicherungslehre an der Universität zu Köln.

Die Jury bewertete die eingereichten Produktunterlagen hinsichtlich der drei Kategorien Produktdesign/Versicherungstechnik, Kundennutzen und Digitalisierung. In jeder Kategorie erhielten Produktanbieter Auszeichnungen in Gold, Silber und Bronze. „Auch in diesem besonderen Jahr zeigt die Branche Erfindergeist: Geschwindigkeit und Agilität sind gefragter denn je. Innovation sorgt für Unternehmertum – die Teilnehmer werden ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Wir sind stolz, dass wir zur innovativen Weiterentwicklung beitragen“, unterstreicht Jurymitglied Joachim Geiberger, Inhaber und CEO von MORGEN & MORGEN.

Das sind die Gewinner in alphabetischer Reihenfolge:

Allianz Lebensversicherungs-AG

Adam Riese GmbH

Descartes Underwriting SAS

Envivas Krankenversicherung AG

Interlloyd Versicherungs-AG

TIERdirekt GmbH

 

Folgende Produkte wurden in den drei Kategorien ausgezeichnet:

  1. Kategorie: Produktdesign/Versicherungstechnik

Gold: Allianz mit Allianz RiLv mit Beitragsbonus für Diabetiker

Gold: Allianz mit Allianz PrivateFinancePolice

Gold: Descartes Underwriting mit Satelliten-basierte Dürreversicherung

Gold: Interlloyd mit Interlloyd Privathaftpflichtversicherung Infinitus

Silber: Adam Riese mit THV (Hund) mit KI-gestützter Risikoprüfung

  1. Kategorie: Kundennutzen

Gold: Allianz mit Allianz RiLv mit Beitragsbonus für Diabetiker

Gold: Descartes Underwriting mit Satelliten-basierte Dürreversicherung

Gold: Interlloyd mit Interlloyd Privathaftpflichtversicherung Infinitus

Gold: Tierdirekt mit Tierkrankenvollversicherung

Silber: Adam Riese mit THV (Hund) mit KI-gestützter Risikoprüfung

Silber: Allianz mit Allianz PrivateFinancePolice

Bronze: Envivas mit ZahnFlex

  1. Kategorie: Digitalisierung

Gold: Adam Riese mit THV (Hund) mit KI-gestützter Risikoprüfung

Gold: Descartes Underwriting mit Satelliten-basierte Dürreversicherung

Silber: Tierdirekt mit Tierkrankenvollversicherung

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

MORGEN & MORGEN hat erneut die Privaten Krankenversicherer analysiert.

 

Der neue Jahrgang des M&M Ratings KV-Unternehmen zeigt dabei die Entwicklung der zehn wichtigsten Bilanzkennzahlen. Drei Versicherer erhalten eine 5-SterneBewertung, elf Versicherer 4 Sterne. Insgesamt wurden 30 Versicherer untersucht. Die Risikobewertung und Folgenabschätzung der Corona-Pandemie sind noch nicht absehbar.

MORGEN & MORGEN liefert mit dem M&M Rating KV-Unternehmen die Antwort für Berater und Makler. Die Analysten durchleuchteten zehn Bilanzkennzahlen der Privaten Krankenversicherer für die Jahre 2015 bis 2019. Das Rating erlaubt Aussagen über die wichtigsten Aspekte der Versicherer: Kosten, Solidität und Wachstum. Bei der Auswertung der Unternehmensdaten werden vielschichtige Faktoren wie Wechselwirkungen der Bilanzkennzahlen berücksichtigt.

Das Ratingergebnis ergibt sich aus den Jahresergebnissen der letzten 5 Jahren. Jede bewertete Gesellschaft wird im Vergleich zu den anderen Marktteilnehmern beurteilt.

Die Wachstumsrate für natürliche Personen in der Vollversicherung liegt im Geschäftsjahr 2019 bei minus 0,4 Prozent. Zusatzversicherungen erfreuen sich dagegen nach wie vor großer Beliebtheit. Die Wachstumsrate beträgt hier 1,50 Prozent.

Sowohl die Kostenquoten als auch das Eigenkapital bleiben konstant. Das Kapitalanlageergebnis hat sich durch die positive Kursentwicklung bei deutlich höheren Zuschreibungen und geringeren Abschreibungen verbessert. Dadurch steigt die Nettoverzinsung im Schnitt von 3 auf 3,2 Prozent. Auch die Bewertungsreservequote steigt von 11,2 auf 17 Prozent. Die RfB-Quote sinkt im Durchschnitt auf 37,1 Prozent und die RfB-Zuführungsquote steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 10,7 Prozent.

Die Analyse der wichtigsten Bilanzkennzahlen zeigt also einen leicht positiven Trend im Kapitalmarkt und bestätigt eine ertragsorientierte Kapitalanlagepolitik. „Es ist jetzt aber falsch zu glauben, dass ein gutes letztes Börsenjahr in das nächste Jahr übertragen werden kann. Erst 2021 werden wir die Auswirkungen der Corona-Pandemie absehen können“, macht Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik bei MORGEN & MORGEN klar, „Dennoch sehen wir den PKV-Markt als stabil an“.

Die anhaltende Niedrigzinsphase beschäftigt die Branche weiterhin. Das schlägt sich primär in Rechnungszinssenkungen im Bestand nieder, die für den Kunden durch Beitragsanpassungen spürbar werden. Bis 2012 wurden die Tarife mit einem Rechnungszins von 3,5 Prozent kalkuliert. Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche Rechnungszins in den Beständen der Versicherer 2019 nochmal um 0,2 Prozentpunkte gesunken und liegt jetzt bei 2,6 Prozent.

Im M&M Rating KV-Unternehmen wurden 30 Versicherer berücksichtigt. Drei Versicherer erhalten eine 5-Sterne-Bewertung, elf Versicherer eine 4-Sterne-Bewertung. „Die aktuellen Zeiten könnten herausfordernder nicht sein. Unternehmensratings werden immer wichtiger und rücken zunehmend in den Fokus der Endkunden. Bilanzkennziffern oder Ratingergebnisse verschiedener Gesellschaften können bei uns „auf Knopfdruck“ einander gegenübergestellt werden“, resümiert Pascal Schiffels, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Im Vergleich zum Jahr 2000 wird sich Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 mehr als verdoppeln, hat das Statistische Bundesamt errechnet.

 

Weil gleichzeitig die Kosten explodieren, kann die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegeaufwendungen übernehmen. Deshalb bleiben Betroffene und ihre Angehörigen meist auf einem Eigenanteil von mehr als 50 Prozent sitzen.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland im Auftrag der VGH Versicherungen und anderer öffentlicher Versicherer besitzen allerdings weniger als 30 Prozent der Deutschen eine zusätzliche private Pflegeversicherung, um diese Lücke zu schließen.

Ohne private Pflegeversicherung geht es nicht

Pflegeversicherung – Immer häufiger möchten Pflegebedürftige von ihren Angehörigen oder professionellen Pflegekräften in den eigenen vier Wänden versorgt werden.

Immer mehr Pflegebedürftige möchten nicht in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung, sondern in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Ob von den eigenen Angehörigen oder von ambulanten Pflegekräften: Die Pflegekosten sind sehr hoch und können meist nicht allein von den Betroffenen getragen werden. Auch ein Pflegeplatz in einer professionellen Einrichtung kostet viel: im Schnitt mehr als 2.000 Euro pro Monat. VGH-Experte Gerd Langer empfiehlt deshalb, über eine Pflegezusatzversicherung – oft auch private Pflegeversicherung genannt – nachzudenken, die im Fall der Fälle einen Teil der Kosten übernimmt.

Individuelle Lösungen je nach Lebenssituationen

Wer vorsorgen will, hat die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten der privaten Pflegeversicherung. Die Pflegetagegeld-Versicherung garantiert ein vorab festgelegtes Tagegeld, das dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Die Produkte der Krankenversicherungsgruppe der VGH sehen zudem eine freie Wahl der Höhe des Betrages für jeden einzelnen Pflegegrad vor, so dass eine Anpassung an die individuelle Lebenssituation und den Lebensstandard der Versicherten möglich ist.

Eine günstige Alternative ist der staatlich geförderte Pflege-Bahr, benannt nach Daniel Bahr, der bei Einführung der subventionierten Pflegezusatzversicherung Bundesgesundheitsminister war. Auch bei dieser Art der Versicherung erhält der Pflegebedürftige monatlich ein vereinbartes Tagegeld (100 % in Pflegegrad 5, 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2, 10 % in Pflegegrad 1). Vom Staat wird diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindestbeitrag von monatlich 15 Euro gefördert.

Patientenverfügung sorgt für selbstbestimmte Entscheidungen

Nicht nur die finanzielle Vorsorge ist wichtig. „Wenn es Ihnen ein Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich unmöglich macht zu bestimmen, was mit Ihnen passiert oder wie Ihre Pflege organisiert wird, haben Sie diese Entscheidungen im Idealfall bereits im Vorhinein getroffen“, rät Gerd Langer von den VGH Versicherungen. Das geht mit Hilfe einer Patientenverfügung. Sie sollte unabhängig vom Alter stets aktuell sein, da sie im Zweifelsfall regelt, wer die Verantwortung im Interesse des zu Pflegenden übernimmt. Eine solche Verfügung besitzt laut der YouGov-Umfrage jedoch nur knapp jeder siebte Befragte im Alter zwischen 18 und 44 Jahren, im Alter zwischen 45 und 54 Jahren jeder vierte und ab 55 Jahren knapp jeder zweite Befragte.

Die Lösung für solch ein komplexes und emotionales Thema wie die Pflegevorsorge sollte niemand alleine finden müssen. So helfen auch die persönlichen, erfahrenen Kundenbetreuer der VGH dabei, ein individuell passendes Pflegepaket zu gestalten, und geben weitere wichtige Tipps.

Die Befragung

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.040 Personen zwischen dem 7. und 9. September 2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Tel: 0511 362 0, Fax 0511 362 2960, www.vgh.de

Die Liechtenstein Life startet eine Kooperation mit Penseo, der digitalen Komplettlösung für betriebliche Altersversorgung.

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die bAVProdukte der Liechtenstein Life in die Penseo Plattform integriert, um Vermittlern einen einfachen und digitalen Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen.

Die Kooperation folgt dem gemeinsamen Ziel der Partner, die betriebliche Altersvorsorge als selbstverständlichen Bestandteil der Absicherung von Arbeitnehmern zu etablieren. Dazu wird ab sofort das Angebot “value rent business” der Liechtenstein Life über die Penseo Plattform für alle angeschlossenen Vermittler verfügbar sein. Auch für die Bestandsvermittler der Liechtenstein Life besteht jetzt die Möglichkeit, auf die Angebote von Penseo zuzugreifen.

Mit value rent business hat die Liechtenstein Life ein zeitgemäßes Vorsorgeprodukt entwickelt, das Arbeitnehmern eine solide, attraktive Altersvorsorge für die Absicherung der privaten Rente bietet.

Gleichzeitig garantiert das Angebot maximale Flexibilität beispielsweise bei der Gestaltung der Beitragszahlungen oder bei der Mitnahme im Fall eines Arbeitgeberwechsels.

Die Kooperation mit Penseo bietet der Liechtenstein Life die Möglichkeit, ihr innovatives Produkt mit den digitalen Vertriebsmöglichkeiten der mehrfach ausgezeichneten Beraterplattform zu kombinieren. Penseo bietet Vermittlern ein exzellentes Beratungstool für die betriebliche Altersvorsorge. Ob für die klassische VorOrt Beratung oder als modernes Tool für Video- und Self-Service-Chatberatung: Vermittler können jeden Beratungswunsch ihrer Mandanten ganz flexibel bedienen. Darüber hinaus bietet die Penseo Plattform Arbeitnehmern die Möglichkeit, Vermittler direkt zu kontaktieren und auf Wunsch persönliche Beratungstermine zu buchen.

Gordon Diehr, COO der Liechtenstein Life AG, sagt zur Kooperation: “Digitale Lösungen, die Prozesse vereinfachen und beschleunigen, sind ein Schlüsselthema im Versicherungsvertrieb. Für uns ist klar, dass Produkte so digital und in der Abwicklung so einfach wie möglich geschaffen werden müssen. Penseo strebt die gleichen Ziele für die Beratung und den Vertrieb an. Deswegen ist die Kooperation für uns ein perfekter Match.”

Dr. Johannes Georg, CEO von Penseo, ergänzt: “Wir wollen daran mitarbeiten, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin im Alter und im Schadensfall gut abgesichert ist. Dazu brauchen wir digitale Beratungstools, aber auch gute Vorsorgeprodukte. Deshalb sind wir froh, nun mit “value rent business” ein weiteres attraktives und flexibles Produkt über unsere Plattform anbieten zu können.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Insolvenzen in der Corona-Pandemie werden die Rechtskosten von D&O-Versicherern in die Höhe treiben.

 

Die Versicherer erwarten für das kommende Jahr zahlreiche Prozesse gegen Geschäftsführer und Vorstände, deren Unternehmen in der Corona-Pandemie insolvent werden.

Die Haftungsrisiken haben sich unter anderem deswegen erhöht, weil überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres keinen Insolvenzantrag stellen müssen. „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an: Sie verstellt den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, hält Unternehmen künstlich am Leben und schafft Unsicherheit allerorten“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.

Insolvenzverwalter fordern im Schnitt sieben Millionen Euro

In der D&O- bzw. Managerhaftpflichtversicherung werden die bislang aufgeschobenen Insolvenzen voraussichtlich zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen. Dabei sind Manager regelmäßig mit sehr hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Nach einer aktuellen Analyse des GDV von 368 D&O-Schadenfällen nach Insolvenzen sollen die Verantwortlichen im Schnitt für fast sieben Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen. „Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet“, sagt Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung. Daher müssten die Versicherer viel Zeit und Geld investieren, die überhöhten Forderungen abzuwehren: Im Schnitt betrugen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz über 30.000 Euro, bis zum Abschluss dauerte es in der Regel mehr als zwei Jahre. Am Ende erwies sich ein Großteil der Forderungen als unberechtigt: Für ein Drittel der Insolvenzen mussten die Manager überhaupt nicht haften, in keinem einzigen Fall mussten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden. Im Schnitt waren die Manager stattdessen nur zu Schadensersatz in Höhe von rund 140.000 Euro verpflichtet – gerade mal zwei Prozent der ursprünglichen Forderung.

Manager haften persönlich für alle Zahlungen nach Insolvenzreife

Die Insolvenzen durch die Corona-Pandemie juristisch aufzuarbeiten, wird insbesondere die Rechtskosten weiter in die Höhe treiben. „Wer in den letzten Monaten in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist, muss derzeit auf Basis einer unsicheren Rechtslage entscheiden“, sagt Wolfram Desch, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen. Das ist für die Entscheider mit Risiken verbunden, weil sie grundsätzlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich haften. Nach einer Pleite dürften die Insolvenzverwalter daher vieles hinterfragen und nach Pflichtverletzungen suchen: Beruht die Insolvenzreife wirklich auf der Corona-Pandemie? War die Liquiditätsplanung korrekt? Sind die Entscheidungsgründe ausreichend dokumentiert? Waren die eigentlich verbotenen Zahlungen in der Corona-Pandemie wirklich erlaubt? „Bei vielen dieser Fragen wird man unterschiedlicher Auffassung sein – dann müssen im Zweifel die Gerichte entscheiden“, so Desch.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

„Infinitus“ in den Kategorien Versicherungstechnik und Kundennutzen ausgezeichnet

 

Beim diesjährigen Innovationspreis der Assekuranz hat der Premium-Haftpflichtschutz „Infinitus“ der Interlloyd Versicherungs-AG gleich zwei Mal Gold erhalten: in den Kategorien Versicherungstechnik und Kundennutzen. Vergeben wird der Preis vom Analysehaus Morgen & Morgen und dem Versicherungsmagazin.

Ende 2019 hat die Interlloyd ihr Angebot an Privat-Haftpflichtversicherungen erneuert. Dabei wurde zusätzlich zu den Tarifvarianten „Classic“ und „Eurosecure Plus“ die Premiumvariante „Infinitus“ neu auf den Markt gebracht. Das besondere Alleinstellungsmerkmal von „Infinitus“ ist die Preisgarantie für fünf Jahre, die den Kunden vor möglichen Beitragsanpassungen schützt. Darüber hinaus liegt die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit 50 Millionen Euro besonders hoch. Zudem gibt es keine Selbstbehalte für einzelne Leistungen. „Wir sind sehr stolz auf die beiden Gold-Auszeichnungen. Sie unterstreichen einmal mehr, dass wir mit dem Premium-Haftpflichtschutz ,Infinitus‘ der Interlloyd ein besonders bedarfsgerechtes, attraktives Produkt auf den Markt gebracht haben“, unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Konzernvorstand Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE. Maklerspezialist Interlloyd gehört als 100-prozentige Tochtergesellschaft der ARAG Allgemeine zum ARAG Konzern.

Der Innovationspreis der Assekuranz wurde in diesem Jahr zum siebten Mal verliehen. Ziel des Wettbewerbs ist es, den Wissens- und Technologietransfer voranzutreiben und praxisorientierte Produktinnovationen der Versicherungswirtschaft zu bewerten und auszuzeichnen. Jedes Produkt wird in drei Dimensionen (Produktdesign/Versicherungstechnik, Kundennutzen und Digitalisierung) bewertet. Der Jury gehörten neben führenden Köpfen der beiden Initiatoren des Innovationspreises – Morgen & Morgen und Versicherungsmagazin – weitere Versicherungsexperten an, darunter Prof. Dr. Heinrich R. Schradin.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

ALTE LEIPZIGER bietet 21 nachhaltige Fonds und stellt Wertsicherungsfonds auf „grün“

 

Den Markt für fondsgebundene Rentenversicherungen bestimmen zurzeit zwei Trends. Zum einen werden die Kunden immer kostenbewusster. Dem entspricht die ALTE LEIPZIGER durch eine breite Palette kostengünstiger ETFs. Zudem werden zahlreiche Features und Vertragsänderungen wie ein Fondswechsel ohne zusätzliche Kosten angeboten. Zum anderen interessieren sich Kunden verstärkt für nachhaltige Fonds. Mit ihrer Fondsauswahl erfüllt die ALTE LEIPZIGER beide Wünsche.

Nachhaltigkeit in Fondspolicen – mehr Identifikation mit der Altersvorsorge

Beobachtungen der Vermittler belegen, dass vor allem junge Kunden mit Fondspolicen nicht nur eine attraktive Rendite erzielen, sondern mit der Altersvorsorge auch Gutes tun wollen. Deshalb fragen sie immer häufiger nach Fonds, die in Unternehmen investieren, die Nachhaltigkeitskriterien besonders gut erfüllen. Aus der Beratung ist zu hören, dass eine solche Auswahl bei Kunden oft zu einer höheren Identifikation mit der Altersvorsorge und damit zu einer geringeren Storno-Quote führt. Für Kunden hat das gewählte Produkt einen klaren Nutzen – und sie können damit sogar zur Transformation der Wirtschaft mit dem Ziel größerer Nachhaltigkeit beitragen.

Die ALTE LEIPZIGER bietet für die Anlage der Beiträge in Fondspolicen mittlerweile 21 nachhaltige Fonds, die sich an ESG-Kriterien ausrichten. Dreizehn davon sind aktiv gemanagte Fonds, die übrigen acht ETFs. Neben Einzelwerten sind auch Portfolien, die für unterschiedliche Risikoklassen eine Vorauswahl verschiedener Fonds darstellen, teilweise nachhaltig. Das Gesamtvolumen, das Kunden bisher in nachhaltige Fonds investiert haben, liegt bei rund 46 Mio. €.

… und seit neuestem auch im Wertsicherungsfonds

Neu ist, dass seit kurzem auch der Wertsicherungsfonds, der bei fondsgebundenen Rentenversicherungen als einer von drei „Töpfen“ die Garantie abbildet, nachhaltig ausgerichtet ist. Damit profitieren nicht nur Neu-, sondern auch Bestandskunden von der Neuausrichtung in der Kapitalanlage. Diese und andere Themen werden sehr anschaulich im neuen Nachhaltigkeitsbericht des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns dargestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Leipziger, Alte Leipziger Platz 1, D-61440 Oberursel, Tel: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434,  www.alte-leipziger.de

Der Versicherungskammer Bayern-Skill von Alexa beantwortet ab sofort 24/7 Fragen rund um Versicherungen – eine neue Softwarelösung macht‘s möglich.

 

Samstagabend, das neue Handy der Freundin rutscht beim Fotoschießen aus der Hand und knallt auf den Boden. Eine Ecke ist ausgeschlagen. Zahlt das die Haftpflichtversicherung? Eine von vielen möglichen Fragen, welche Alexa mit der Zusatzfunktion des Versicherungskammer Bayern-Skills seit dem 1. Oktober jederzeit und unkompliziert beantwortet: „Alexa, ich habe einen Schaden verursacht.“ Die Sprachassistentin greift dabei dank einer neuartigen Softwarelösung auf die Wissensdatenbank Knowledge Center von Unymira zurück. Diese ist schon seit mehreren Jahren als zentrale Datenbank für die Bearbeitung aller Kundenanliegen im Unternehmen im Einsatz. Die Daten im Knowledge Center werden laufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Alle Sachbearbeiter*innen und jetzt auch der Alexa-Skill sind so auf dem gleichen Wissensstand – unabhängig davon, über welchen Weg die Kund*innen mit der Versicherungskammer Bayern Kontakt aufnehmen.

„Alexa, frage die Versicherungskammer Bayern nach meiner Rente.”

Die Verknüpfung beider Systeme ist in der Lage, vor allem bei häufig gestellten Fragen Auskunft zu Produkten und Tarifen der Versicherungskammer Bayern zu geben. Auch kann die persönliche Rente berechnet, die richtige Ansprechperson übermittelt sowie bei einer Adressänderung oder Schadenmeldung unterstützt werden.

Neue Wege im Kundenservice – mit Gewinnspiel

„Mit der Verknüpfung beschreiten wir auf dem Gebiet der Sprachassistenzsysteme sowie im Kundenservice neue Wege“, erklärt Isabella Martorell Naßl, Bereichsleiterin Konzern Betrieb. „Die Kund*innen erwarten heute von ihrem Versicherer, auf jedem Weg, von jedem Ort und in Echtzeit intuitiv zu interagieren.“ Projektleiter Petrik Nischik ergänzt: „Alexa, Siri und Co sind längst im Wohnzimmer und im Alltag der Menschen angekommen. Darin sehen wir eine wichtige und stetig wachsende Möglichkeit, die wir mit unserem Skill ebenfalls nutzen wollen.“

Vom 1. bis zum 8. Oktober lädt die Versicherungskammer Bayern außerdem zu einem Gewinnspiel auf ihren sozialen Medienkanälen ein. Mehr Infos unter www.vkb.de/alexa-gewinnspiel

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dahin zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn der Beschäftigung abstellt, wenn eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar einer befristeten folgt.

 

Werden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in einer Versorgungsordnung davon abhängig gemacht, dass eine schriftliche Vereinbarung über die Versorgungszusage zu treffen ist, ist dies keine echte Anspruchsvoraussetzung.

Der Kläger wurde von der Beklagten zunächst befristet und im unmittelbaren Anschluss unbefristet beschäftigt. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses hatte er das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. Bei der Beklagten gilt eine Versorgungsordnung in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach ist versorgungsberechtigt, wer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Beklagten steht. Weitere Voraussetzung ist, dass bei Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet ist. Außerdem ist eine schriftliche Vereinbarung über die Versorgungszusage gefordert. Nicht teilnahmeberechtigt sind befristet Beschäftigte. Der Kläger meint, es komme nicht auf das Alter bei Beginn der unbefristeten Beschäftigung an, sondern auf das bei Beginn des Arbeitsverhältnisses. Daher sei auf sein Alter bei Aufnahme des – zunächst – befristeten Arbeitsverhältnisses abzustellen. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Der Kläger hat Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Versorgungsordnung der Beklagten war dahin auszulegen, dass das Höchstalter bei Beginn der Betriebszugehörigkeit maßgeblich ist. Das gilt unabhängig davon, ob zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis vorlag, sofern sich eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar an das befristete Arbeitsverhältnis anschließt. Die Voraussetzung einer „schriftlichen Vereinbarung über die Versorgungszusage“ ist nicht konstitutiv für den Versorgungsanspruch des Klägers. Dies hat nur bestätigende, dh. deklaratorische Wirkung. Die „Zusage einer Versorgungszusage“ ist bereits als Versorgungszusage iSv. § 1 Abs. 1 BetrAVG anzusehen, wenn und soweit das Erstarken einer Anwartschaft zum Vollrecht nur noch vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und vom Eintritt des Versorgungsfalles abhängt, dem Arbeitgeber also kein Entscheidungsspielraum mehr über den Inhalt und den Umfang der zu erteilenden Zusage bleibt.

Mit der Frage einer möglichen Diskriminierung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern durch die fragliche Versorgungsordnung musste sich der Senat nicht auseinandersetzen.

 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. September 2020 – 3 AZR 433/19 –

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 5. September 2019 – 4 Sa 5/19 B –

 

Hinweis: Der Senat hat in einem weiteren im wesentlich gleich gelagerten Fall die Revision der Beklagten aus den gleichen Gründen ebenfalls zurückgewiesen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesarbeitsgericht, Hugo-­Preuß-­Platz 1, D­-99084 Erfurt, Tel: 0361/ 2636 ­ 0, Fax: 0361/ 2636 ­ 2000, www.bundesarbeitsgericht.de

Das Landgericht München hat einem Gastwirt in einem (nicht rechtskräftigen) Urteil eine Zahlung in Höhe von 1.014.000,00 € aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen seine Versicherung zugesprochen (Az. 12 O 5895/20).

 

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Diverse Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren und sprachen die Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

Am 1.10.2020 gab es nun zu dem Komplex ein wegweisendes Urteil der auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I, welches in allen Punkten die von Beginn an geäußerten Rechtsauffassungen der Spezialisten von Wirth-Rechtsanwälte bestätigt.

Die Streitpunkte zusammengefasst: Der Kläger betreibt eine Gaststätte mit 1.200 Sitzplätzen im Innenbereich, 800 Sitzplätze auf den Terrassen und 5.000 Sitzplätze im Biergarten in München. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hatte per Allgemeinverfügung ab dem 21.03.2020 den klägerischen Betrieb aufgrund des Coronavirus geschlossen. Der Gastwirt begehrte daraufhin Leistungen aus seiner Betriebsschließungsversicherung. Die beklagte Versicherung weigerte sich. Das Gericht zeigte der beklagten Versicherung nun per Urteil klar auf, dass hier Versicherungsleistung zu erbringen ist.

Das Gericht hält zum einen die Rechtsform und die Rechtmäßigkeit der Anordnung, entgegen der Auffassung der beklagten Versicherung, nicht für relevant. Es war nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich, dass das Coronavirus direkt im Betrieb aufgetreten ist, denn nach den Versicherungsbedingungen sei lediglich entscheidend, dass eine Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erfolgen musste. Es kommt also nicht darauf an, ob es eine konkrete Einzelanordnung für den jeweiligen Betrieb oder eine sogenannte Allgemeinverfügung für eine Vielzahl von Betrieben gab. Der Gastwirt habe auch nicht gegen die Schließungsanordnungen vorgehen müssen.

Das Gericht äußerte sich auch zu der Möglichkeit, einen Außerhausverkauf zu organisieren. Wenn das für den Restaurantbetrieb lediglich ein untergeordnetes Mitnahmegeschäft sei, wäre es keine unternehmerische Alternative, auf die sich der Gastwirt verweisen lassen müsse. Auch insofern ist ein wesentliches Argument, was regelmäßig von einigen Versicherern ins Feld geführt wird, vom Tisch gefegt worden.

Das Gericht setzt sich weiter mit den regelmäßig üblichen Versicherungsbedingungen auseinander, wonach Bezug auf die Aufzählung der im Infektionsschutzgesetz gesetzlich erfassten Krankheiten und Krankheitserreger genommen wird. Auch dazu gibt es seitens des Gerichts klare Worte. Die entsprechende Regelung in den Versicherungsbedingungen sei intransparent und daher unwirksam. Werde der Versicherungsschutz durch eine AVB-Klausel eingeschränkt, müsse dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel bestehe, was hier gerade nicht der Fall war. Denn der Versicherungsnehmer gehe auf Basis des Wortlauts der Bedingungen davon aus, dass der Versicherungsschutz dem Grunde nach umfassend sei und sich mit dem Infektionsschutzgesetz decke.

Die hier maßgeblichen und in vielen weiteren Streitfällen identischen oder fast identischen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) lauten auszugsweise wie folgt:

 

„§ 1 Gegenstand der Versicherung, versicherte Gefahren

  1. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger

in Nr. 2 aufgeführten Krankheiten oder Krankheitserreger

  1. a) den versicherten Betrieb […] schließt; […]
  2. Versicherungsschutz besteht für die folgenden der in §§ 6 und 7 IfSG namentlich genannten, beim Menschen übertragbaren Krankheiten und Erreger nach Fassung des Gesetzes vom 20.07.2000:
  1. a) Krankheiten

[…]

  1. b) Krankheitserreger

[…]

  • 3 Ausschlüsse
  1. Der Versicherer haftet nicht

[…]

  1. b) für andere als die in § 1 Ziffer 2 genannten Krankheiten und Krankheitserreger, insbesondere nicht für […].“

Der Gastwirt konnte davon ausgehen, dass in § 1 Ziffer 2 AVB eine bloße Wiedergabe der gesetzlich erfassten Krankheiten und Krankheitserreger erfolge, und nur in § 3 AVB Einschränkungen enthalten seien, so das Gericht. Die Auflistung der Krankheiten und Krankheitserreger sei jedoch im Vergleich zum IfSG unvollständig. Außerdem sei das Infektionsschutzgesetz seit dessen Einführung vor 20 Jahren bereits mehrfach geändert und um weitere Krankheiten und Erreger ergänzt worden. Dies bleibe dem Versicherten verborgen und damit müsse er auch nicht rechnen. Um den wahren Gehalt des Versicherungsschutzes zu erfassen, hätte der Versicherte letztlich die Auflistung in § 1 Ziffer 2 AVB Wort für Wort mit der aktuellen geltenden Fassung des Infektionsschutzgesetzes vergleichen müssen. Eine Klausel, deren Tragweite nur durch den Vergleich mit einer gesetzlichen Vorschrift erkennbar sei, die aber dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer dieser Versicherung nicht bekannt sei, ist aber intransparent.

Und noch einen wesentlichen Punkt klärt das Gericht: Im Hinblick auf die Höhe der zu zahlenden Entschädigung sind in diesem Fall weder Kurzarbeitergeld noch staatliche Corona-Liquiditätshilfen anspruchsmindernd zu berücksichtigen, da es sich hierbei nicht um Schadensersatzzahlungen gerade für Betriebsschließungen handele.

Fachanwalt Norman Wirth dazu: „Damit liegt eine weitere Entscheidung klar zugunsten des betroffenen Hotel- und Gastronomiegewerbes vor. Die eindeutigen Worte des Gerichts zu den Argumenten einiger Versicherer zeigen, was wir bereits seit Beginn dieser unsäglichen Diskussion zur Zahlungspflicht der Versicherer gesagt haben: In den allermeisten Fällen besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz. Wir gehen davon aus, dass sich die Rechtsprechung auf Grundlage dieses Urteils festigen wird.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

ISG-Studie zur Digitalisierung im Versicherungswesen

 

Lange Wartezeiten, unübersichtliche Zuständigkeiten, Formularchaos: Die meisten Versicherungen wissen bereits, wo bei ihren Kunden der Schuh drückt. Viele von ihnen haben sich technologische Innovationen und verbesserte Kundenerlebnisse deshalb auch schon auf die Agenda gesetzt. Nun hat Covid-19 das sich ohnehin bereits verändernde Kundenverhalten weiter forciert und Versicherungen müssen noch viel schneller handeln. Wer diesen Weckruf nicht hört, gefährdet laut einer aktuellen ISG-Studie sein Geschäft.

Schon vor der Krise hat das Kundenverhalten im Versicherungsmarkt begonnen, sich zu verändern. Zu diesem Ergebnis kommt das Marktforschungs- und Beratungshaus ISG. Im Mai und Juni 2020 hatte es 290 Entscheider in Versicherungen aus sechs europäischen Ländern befragt. 95 Prozent stimmten ganz oder teilweise zu, dass sich ihre Kunden mehr digitale Produkte und Services wünschen. Zudem gehen 86 Prozent davon aus, dass sich das Kundenverhalten wegen Covid-19 dauerhaft verändert.

Verbesserungspotenzial an der Kundenschnittstelle

Rund 75 Prozent der Befragten sind sich bewusst, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit hauptsächlich von verbesserten Kundenerlebnissen und Prozessen an der Kundenschnittstelle abhängt. Auch die Vereinfachung ihrer Produkte und die Stabilität von Betriebsabläufen stehen bei den befragten Versicherungen im Fokus. Je automatisierter und digitaler Versicherungen arbeiteten, desto schwächer seien laut ISG die Beeinträchtigungen ihres Geschäftes in Krisenzeiten.

AV-Lösungen zur Unterstützung der Digitalisierungsstrategie

Audiovisuelle Lösungen sind ein wichtiger Bestandteil von Digitalisierungsstrategien und helfen nachhaltig dabei, Kundenerlebnisse sowie Geschäftsprozesse für Versicherungen zu optimieren.

Digital Signage hilft Besuchern beispielsweise in großen Gebäuden dabei, ihren Weg zum Beratungsgespräch zu finden oder begrüßt sie schon am Empfang personalisiert. Über moderne Videokonferenzlösungen kommunizieren Versicherungsmitarbeiter und -makler nicht nur jederzeit zuverlässig und sicher mit Kunden. Sie haben damit sogar außerhalb des Büros Zugriff auf alle digitalen Beratungs- und Vertragsinformationen und können sie ihren Gesprächspartnern präsentieren. Auch Touch Displays bringen frischen Wind in Beratungsgespräche, helfen Kunden dabei, Leistungen sowie Services besser zu visualisieren und tragen somit ebenfalls zu besseren Kundenerlebnissen bei.

Kreativ-Teams, die neue Produkte für ihre Versicherung entwickeln möchten, finden sich zum Brainstorming an interaktiven Whiteboards ein. Dort können sie schon vorbereitete Präsentationen zeigen und interaktiv mit ihren Kollegen daran arbeiten, schreiben, skizzieren, kommentieren und mehr. Innovative Ideen und Angebote lassen da nicht lange auf sich warten.

Professionelle Unterstützung bei der Kundengewinnung und -bindung

Versicherungen, die mit digitalen Strategien, Produkten und Lösungen erfolgreich neue Kunden gewinnen und halten möchten, finden in TASTEONE Medientechnik einen erfahrenen Partner. Seit 2003 berät das innovative Unternehmen die Versicherungsbranche bei ihrer Digitalisierung und begleitet sie von der Beschaffung über die Umsetzung bis zur Montage und darüber hinaus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

TASTEONE Medientechnik GmbH, Marie-Curie-Straße 5, 51377 Leverkusen, Tel: 0214 3126020, www.tasteone-medientechnik.de