Bundesregierung verweigert zusätzlichen Schutz bei Abwicklungsgesellschaften

 

Die kritische Lage der Lebensversicherer birgt besonders im Zusammenspiel mit aufsichtsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Gefahren für Versicherte. Dies gilt besonders bei einem drohenden Verkauf der Verträge an eine im Run-Off befindlichen Gesellschaft, wie etwa eine Abwicklungsplattform. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) fordert daher gesonderte Kündigungs- und Wechselrechte im Falle der Übertragung von Verträgen auf Run-Off-Plattformen. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. Dies zeigen aktuell die Antworten des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Fehlen diese Kündigungsrechte, so können Versicherte dazu gezwungen werden, ihr Geld bei einer Abwicklungsplattform weiter anzulegen. „Das kommt einem Zwangssparen gleich, zu dem die Versicherten genötigt werden“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Derzeit sind 22 Unternehmen in einer ernsten wirtschaftlichen Lage. Bei einer drohenden Schieflage kann die BaFin anordnen, dass die Versicherten ab sofort bei Kündigung nicht mehr die Rückkaufswerte ausgezahlt bekommen. Zudem können in einer solchen Lage die garantierten Leistungen gekürzt und Überschusszuweisungen eingestellt werden. Das ist gerade dann besonders problematisch, wenn der Vertrag schließlich an eine Abwicklungsplattform verkauft wäre, da das neue Unternehmen naturgemäß kein Interesse hat, später für einen Ausgleich zu sorgen. „Im schlimmsten Fall müssen die Versicherten hinnehmen, dass ihre Verträge an eine Abwicklungsplattform verkauft werden, die dann zusammen mit der Aufsicht die Garantien kürzt und schließlich die Versicherten zum Zwangssparen verurteilt werden und kein Geld sehen“, sagt Kleinlein.

Der BdV forderte bereits letztes Jahr gemeinsam mit dem AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., dass Versicherte im Falle eines Run-Offs ein faires Kündigungs- und Wechselrecht bekommen, ohne auf Gelder verzichten zu müssen, die ihnen eigentlich zustehen. „Bevor Versicherte in eine Auffanggesellschaft abgeschoben werden, sollten sie ein vernünftig ausgestaltetes Kündigungs- und Wechselrecht bekommen. Bei geltender Rechtslage kann aber sogar das schwache Stornierungsrecht durch ein vorübergehendes Auszahlungsverbot eingeschränkt werden“, sagt Kleinlein.

Doch die kritischen Stimmen werden lauter. Und es bilden sich ungewohnte Koalitionen: „Verbraucherschutz und Vermittler, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten fordern die Regierung hier gemeinsam zum Handeln auf. Aber die Große Koalition bleibt untätig und verschanzt sich hinter den Interessen von Unternehmen und deren Aktionäre“, kritisiert Axel Kleinlein.

Mehr Informationen zur kritischen Lage der Lebensversicherer finden Sie hier: https://www.bundderversicherten.de/stellungnahmen/solvabilitaetsberichte/2020

 

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Wer an Versicherungen denkt, hat oft ein ungutes Gefühl, sich zeitlich und finanziell zu binden.

 

Die fondsgebundene Rentenversicherung wird in puncto Flexibilität jedoch vielfach unterschätzt, findet die uniVersa. In der Sparphase kann die monatliche Sparrate beispielsweise individuell angepasst werden. Auch flexible Sondereinzahlungen und Entnahmen des Sparguthabens sind möglich. Zudem bietet das Fondssparen im Versicherungsmantel einen entscheidenden Vorteil: Im Vergleich zu einer Direktanlage fallen bei einer Umschichtung keine Ausgabeaufschläge und Steuern an. Damit kann die Anlagestrategie jederzeit auf die persönliche Situation angepasst werden, ohne dass neue Kosten entstehen. Für sicherheitsorientierte Anleger ist auch eine Garantie möglich. Bei der uniVersa etwa kann das Garantieniveau in fünf Prozentstufen zwischen 50 und 90 Prozent der eingezahlten Beiträge selbst bestimmt werden. Außerdem ist als Besonderheit eine kostenfreie Pflegeoption für eine erhöhte Rente im Pflegefall enthalten. Von der Ratingagentur Franke und Bornberg erhielt die uniVersa für die Fondsrententarife mit und ohne Garantie jeweils die Note „FFF/Sehr gut“.

 

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Versicherungstipps für den Camping-Urlaub

 

Viele Bundesbürger fahren dieses Jahr in den Camping-Urlaub. Diese Urlaubsform wurde in den letzten Jahren immer beliebter und wird mit Covid-19 sicher noch mehr Fans gewinnen. Allein 2019 stieg die Zahl der Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen in Deutschland um knapp 14 Prozent auf 80.863, darunter 54.000 Reisemobil-Neuzulassungen und 27.000 Zulassungen von Caravans. Wer sich zum Kauf entschließt, sollte auch an Versicherungsschutz denken. Hier die drei wichtigsten Punkte:

  1. Schutz für Fahrzeug und Einrichtung durch die Kfz-Versicherung

Grundsätzlich benötigt ein Wohnmobil als Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn man damit mobil sein möchte. Die Höhe hängt wie auch beim PKW von den PS, der Regional- und der Schadenfreiheitsklasse ab. Bei letzterem gibt es oft Rabatt, da das Wohnmobil in der Regel als Zweitfahrzeug versichert wird.

Ob Wohnmobil oder Wohnwagen, wie beim PKW gibt es auch hier die Möglichkeit, noch eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Diese versichert das Gefährt bei Diebstahl, Schäden durch Naturgefahren oder in der Vollkasko auch bei eigenem Verschulden bei einem Unfall oder mutwillige Beschädigung durch Dritte. Zum Umfang der Versicherung zählt nicht nur das Fahrzeug, sondern auch fest verbautes Inventar wie HiFi-Anlagen oder TV-Geräte. Dazu zählen keine persönlichen Gegenstände wie Reisegepäck. Der Schutz gilt nur für zugelassene Fahrzeuge. Wird der Caravan abgemeldet, z.B. über den Winter, entfällt die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dann darf das Wohnmobil oder der Wohnwagen aber wirklich keine Meter auf seinen eigenen Achsen zurücklegen. Auch für die Kasko muss das Fahrzeug angemeldet sein.

  1. Dauercamping oder Überwintern? Kein Problem mit einer Campingversicherung

Aber was ist, wenn das Wohnmobil oder der Wohnwagen auf dem Campingplatz länger steht oder sogar ohne Zulassung überwintert? Hier bietet sich eine Camping-Versicherung an. Sie gilt auf allen öffentlichen Campingplätzen in der EU sowie im eigenen Winterlager und zwar egal, ob das Wohnmobil oder der Wohnwagen zugelassen ist oder nicht. „So eine Camping-Versicherung deckt neben dem Fahrzeug auch das Inventar inklusive Unterhaltungselektronik wie TV oder HiFi-Anlage mit ab. Eingeschlossen werden kann auch das Vorzelt und dessen Inhalte sowie Markisen, Sonnendächer und Solaranlagen. Versichert sind dann Schäden wie z.B. Diebstahl, Brand, mutwillige Beschädigung oder Naturgefahren“, erklärt Torsten Kammler, Experte Special Products bei der Zurich Gruppe Deutschland. Ein weiterer Vorteil: Auch persönliche Gegenstände, wie Kleidung oder Spielzeug, sind in der Camping-Versicherung eingeschlossen. Zum Vergleich: Die Hausratversicherung gilt zwar auch außerhalb der eigenen vier Wände, allerdings nur in Gebäuden wie Hotels oder Ferienwohnungen. Für einen echten Camping-Urlaub ist eine Camping-Versicherung daher eine sehr gute Ergänzung, für Dauercamper eigentlich ein Muss.

  1. Kein Dachschaden mit dem Dachzelt – die Kfz-Versicherung hilft

Wer lieber mit seinem privaten PKW unterwegs ist, für den eignet sich vielleicht ein Dachzelt. Wie eine Dachbox ist so ein Zelt auf dem Autodach montiert und ruckzuck aufgebaut. Dann muss das Zuhause in luftiger Höhe nur noch mit einer Leiter erklommen werden. Versichert ist das Ganze praktischerweise schon über die Kfz-Versicherung, da es als Autozubehör gilt. Wichtig ist, dass das Zelt ordnungsgemäß auf dem Dach montiert ist. Transportiert man es lose, besteht kein Versicherungsschutz.

 

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Mit ExPRO bilanzielle Belastungen durch Covid-19 abfedern

 

Gossmann & Cie., Anbieter von innovativen Lösungen für das Passivmanagement bei Versicherungsunternehmen, hat die Genehmigung für den Betrieb seines Risikoträgers auf Malta erhalten. Die Gossmann & Cie. Insurance PCC Ltd. ist eine Protected Cell Company (PCC) nach maltesischem Recht (Insurance Business Act, Cap. 403). Als CEO der neuen Versicherungsgesellschaft hat der Verwaltungsrat Joanna Aquilina berufen. Sie ist Wirtschaftsprüferin und Expertin für PCC-Strukturen und seit 2019 für die Gossmann & Cie. Gruppe tätig.

ExPRO: Innovatives Konzept zur Portfoliooptimierung kann Folgen von Covid-19 auf Versicherungsbilanzen abfedern

Als PCC eignet sich der neue Risikoträger besonders für das Kerngeschäft von Gossmann & Cie., der Konsolidierung von auslaufendem Nicht-Leben-Geschäft anderer Versicherer. Mit ExPRO (Expiring Policy Roll-Over) stellte das Expertenteam um Arndt Gossmann im vergangenen Jahr ein leistungsfähiges Instrument zur Eigenkapitaloptimierung vor. ExPRO erlaubt die laufende Übertragung von gekündigten Verträgen aus aktiven Versicherungsbeständen. Versicherer können so unmittelbar Eigenkapital und Ressourcen freisetzen und erlangen volle wirtschaftliche, rechtliche und operative Finalität. Dadurch kann die Kapitalbelastung signifikant gesenkt werden, ebenso der zu verwaltende Bestand an ausgelaufenen Policen.

„Die Lizenz für unsere PCC war das letzte Puzzleteil im Ausbau unserer Gruppe. Wir sind nun voll einsatzfähig und können Risiken aufnehmen”, sagt Gossmann. „Die Genehmigung kommt zur richtigen Zeit. Wir gehen aufgrund von Covid-19 von weiter wachsendem Interesse aus. Als Folge der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung wird das Prämienvolumen merklich zurückgehen. Allein durch Kostensenkungen wird dieser Effekt nicht aufzufangen sein. Der aktiven Senkung der Kapitalbelastung kommt daher besondere Bedeutung zu. ExPRO kann hier als diskretes, aber sehr wirkungsvolles Instrument eingesetzt werden.“

Bei der Wahl der IT-Plattform hat sich Gossmann & Cie. für eine Neuentwicklung entschieden. „Die am Markt verfügbaren Systeme wären mit den besonderen Anforderungen unseres Geschäftes nicht kompatibel gewesen“, so Gossmann. Im Rahmen eines Joint Ventures mit dem Schweizer Unternehmen DEON Digital hat Gossmann & Cie. eine Plattform entwickelt, die die vollständige Digitalisierung von Policen ermöglicht. Die Plattform kann als Blockchain betrieben werden.

Über Gossmann & Cie.

Gossmann & Cie. bietet ganzheitliche Lösungen für das Passivmanagement von Versicherungsrisiken. Der Liability Manager unterstützt Versicherer, Banken, institutionelle Anleger und Intermediäre mit strukturierten Lösungen sowie durch die Verwaltung und Übernahme von Risiken. Das Ziel ist, Portfolios zu optimieren und die Kapitalbasis der Kunden zu stärken. Dank leistungsstarker Partner und einer performanten digitalen Plattform kann Gossmann & Cie. bilanziell solide Lösungen anbieten und effizient umsetzen. Gemeinsam mit der Munich Re bietet Gossmann & Cie. die Übernahme auslaufender Policen aus weiter aktiv betriebenen Beständen an.

 

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Gossmann & Cie. GmbH, Am Klein Flottbeker Bahnhof 2, D-22609 Hamburg, Tel: +49 (0)40 2277 128-81, www.gossmann-cie.com

In immer mehr Gärten sieht man derzeit Kinder im Swimmingpool planschen. Doch wo Kinder spielen, kann auch schnell etwas passieren. Wer haftet bei Unfällen und wer zahlt, wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben?

 

Generell hat jeder Eigentümer eine Verkehrssicherungspflicht und muss alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen, damit kein anderer zu Schaden kommt, erklären die Experten der uniVersa Versicherungen. Sind andere Kinder zu Besuch, können weitere Haftungsprobleme auftreten. Hat man für sie die Aufsichtspflicht übernommen und wird diese schuldhaft verletzt, ist man laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadenersatz verpflichtet und muss, etwa für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für bleibende Schäden, aufkommen. Hat der eigene Sohn oder die Tochter ein anderes Kind verletzt, kommt es auf das Alter an. Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind Kinder laut Gesetz nicht deliktfähig – darüber hinaus schon. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung, so die uniVersa. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn beispielsweise die Eltern kein Verschulden trifft. In neueren Policen sind oftmals auch deliktunfähige Kinder mitversichert. Dann wird fernab der gesetzlichen Regelung auch geleistet, wenn ein anderes Kind geschädigt wurde. Für den Fall, dass sich das eigene Kind verletzt, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Sie zahlt bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall die vereinbarte Kapitalleistung und lebenslange Unfallrente.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Seit 1. Juli 2020 mit überdurchschnittlichen Leistungen zu günstigen Beiträgen

 

Zum 1. Juli 2020 hat die Stuttgarter Versicherung AG ihr Angebot für die Absicherung privater Haftpflichtrisiken umfassend überarbeitet. Die neue Privat-Haftpflicht der Stuttgarter überzeugt durch die Anzahl und Qualität ihrer Leistungsmerkmale: „Unsere Kunden profitieren von überdurchschnittlichen Leistungen bei gleichzeitig günstigen Beiträgen“, erklärt Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing Nicht-Leben der Stuttgarter. Als Maklerversicherer hat das Unternehmen sein neues Produkt speziell auf die Beratungssituation freier Vermittler ausgerichtet.

Premium-Schutz mit allen Zusatzleistungen unabhängig von der Versicherungssumme

Bei der neuen Stuttgarter Privat-Haftpflicht können Kunden ihre gewünschte Versicherungssumme bis zu einer Höhe von 50 Mio. Euro variabel festlegen. Es sind drei verschiedene Summen möglich: 10 Mio. Euro, 20 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro. Unabhängig von der individuell gewählten Summe profitieren alle Versicherten immer von allen Zusatzleistungen. Für Vermittler ist die Kundenberatung dadurch besonders einfach und noch sicherer.

Neuwertentschädigung auch bei Schäden durch Dritte

Erleidet der Versicherte durch Verschulden eines Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, den der Verursacher mangels finanzieller Mittel oder wegen fehlender Versicherung nicht begleichen kann, leistet die Stuttgarter Privat-Haftpflicht. Bei Sachschäden leistet sie sogar den Ausgleich zum Neuwert bis zu 3.000 Euro, wenn der Schaden über den Verursacher nur zum Zeitwert reguliert wurde.

Umfassendes Garantiepaket – ohne Aufpreis

Mit einem umfassenden und kostenfreien Garantiepaket profitieren Vermittler und deren Kunden von noch mehr Sicherheit:

  • Innovationsgarantie: Zukünftige, beitragsneutrale Leistungsverbesserungen innerhalb des Tarifs werden automatisch an die Kunden weitergegeben.
  • Besserstellungsgarantie: Die Stuttgarter garantiert im Leistungsfall auf Wunsch mindestens das Niveau des Vorversicherers.
  • Best-Leistungs-Garantie: Auf Wunsch reguliert Die Stuttgarter immer analog zu den besten im Markt verfügbaren Leistungen.
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung: Bietet der bestehende Vorvertrag keinen ausreichenden Schutz, dann leistet Die Stuttgarter bereits vor Versicherungsbeginn.

„Unsere neue Privat-Haftpflichtversicherung bietet Premium-Schutz für Premium-Ansprüche“, bringt Klaus-Peter Klapper die neue Privat-Haftpflicht der Stuttgarter auf den Punkt. Sie sichert viele verschiedene Lebensbereiche ab:

Rund um die Gemeinschaft – auch in der Familie oder unter Freunden

Die Stuttgarter versichert häufige Missgeschicke wie zum Beispiel Gefälligkeitshandlungen und Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Personen. Auch Mietsachschäden an beweglichen Sachen und Schäden im Umgang mit elektronischen Daten sind versichert. Highlight: Die Stuttgarter deckt Personen- und Sachschäden durch Mitversicherte untereinander ab. Darüber hinaus können Versicherte auf Wunsch eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit einschließen.

Rund ums Haus – ob Eigenheim oder Mietwohnung

Das Zuhause ist nach allen Seiten abgesichert: zum Beispiel durch die enthaltene Bauherren-Haftpflicht für Neu-, An- und Umbauten. Allgemeine Umweltschäden, Abwässer- und Allmählichkeitsschäden sind ebenso versichert wie Gewässerschäden. Wichtig im Urlaub: Auch Schäden an gemieteten Wohnräumen und an Mobiliar in zum Beispiel Hotelzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen bzw. -häusern und Schiffskabinen sind versichert.

Rund ums Auto – im Urlaub oder zu Hause

Schäden an fremden Fahrzeugen sind versichert, wenn sie zum Beispiel beim Be- und Entladen, beim Öffnen der Autotür, durch manuelle Reinigung und Pflege oder durch falsches Betanken entstanden sind. Auch Vermögensschäden aus der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts bei Haftpflicht- und Vollkaskoschäden sind abgesichert. Der Vollkasko-Selbstbehalt wird ebenfalls erstattet. Und dank der sogenannten „Mallorca-Deckung“ sind Kunden vor hohen Kosten der Schäden geschützt, die im Ausland bei der Nutzung eines Mietwagens entstehen können.

Rund um den Beruf – ob Nebenberuf oder Ehrenamt

Versicherte genießen umfassenden Schutz im beruflichen Umfeld, auch bei selbstständigen nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten. Zum Beispiel ist der Verlust von fremden Schlüsseln und Code-Karten versichert, genau wie Haftpflicht-Ansprüche des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen.

 

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Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Die Frage, wer für die Kosten eines Corona-Tests aufkommt, hat schon bei der Einführung der Corona-Warn-App für reichlich Verwirrung gesorgt.

 

Mit der nun angeordneten Testung von Rückkehrern aus Risikogebieten bekommt das Thema noch einmal eine neue Dynamik. Ausschlaggebend für die Kostenübernahme ist auf jeden Fall die individuelle Konstellation. Wir geben einen Überblick, was für Privatversicherte gilt.

Vorliegen von Krankheitssymptomen

Wird ein Test ärztlich angeordnet, weil zum Beispiel typische Krankheitssymptome bestehen, handelt es sich um einen Versicherungsfall der PKV. Die Patienten erhalten eine Rechnung die sie zur Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen können. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Rechnen diese zum Regelsatz ab, kostet der Text ca. 147 Euro für die Labordiagnostik und rund 27 Euro für die Abstrichentnahme.

Meldung „erhöhtes Risiko” durch Corona-Warn-App

Meldet die Corona-Warn-App eine mögliche Risikobegegnung, erhalten die Nutzer den Hinweis, die Hausarztpraxis, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren und dort das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Abrechnung und die Kostentragung von Testungen unterscheidet sich danach, wer die Testungen beauftragt bzw. durchführt:

Testbeauftragung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD): Wird der Test vom ÖGD durchgeführt oder beauftragt (bei Vertragsärzten), handelt es sich um einen Test nach der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (Testverordnung), auf den auch privatversicherte Personen Anspruch haben. Die Kosten werden vom ÖGD übernommen und aus dem Gesundheitsfonds bezahlt. Zur Testbeauftragung nutzt der ÖGD ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und weiteren Beteiligten entwickeltes Formular. Dieses enthält zwei identische QR-Codes. Einen dieser Codes bekommt der Patient. Mit diesem kann er das Testergebnis über die Corona-Warn-App entgegennehmen.

Testbeauftragung durch die Arztpraxis: Wenden sich die Versicherten an ihre Hausarztpraxis und veranlassen diese den Corona-Test, kann dies als Abklärung eines Verdachts im Einzelfall bewertet werden. Ein Versicherungsfall der PKV kann somit angenommen werden. Eine Abrechnung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie der Labordiagnostik nach GOÄ ist zulässig. Eine Verweisung auf einen Leistungsanspruch nach der Testverordnung kommt nicht in Betracht.Für die Beauftragung kann die Hausarztpraxis ein ebenfalls nach der Testverordnung von der KBV entwickeltes Formular nutzen, das auch für die Verwendung bei Privatpatienten geeignet ist und dessen Nutzung der Absicht der Testverordnung und den Interessen der privatversicherten Patienten entspricht.Auch dieses Formular enthält zwei identische QR-Codes, mit dem die Versicherten das Testergebnis über die Corona-Warn-App einsehen können. Verwendet die Hausarztpraxis das Formular ausnahmsweise nicht, können die Versicherten die für die Corona-App benötigte TAN auch über die hierfür eingerichtete Hotline erfragen.

Weitere Testungen durch den ÖGD gemäß Rechtsverordnung

Nach der Rechtsverordnung kann der ÖGD weitere Testungen anordnen, durchführen oder beauftragen – zum Beispiel für Rückkehrer aus Risikogebieten. In diesen Fällen liegt kein Versicherungsfall der PKV vor. Für die Veranlassung der Testung ist das ÖGD-Formular zu verwenden. Die Kostenübernahme erfolgt über den Gesundheitsfonds.

Weitere Testfälle

Veranlassung durch Dritte: Veranlassen Dritte in ihrem Eigeninteresse (z.B. Arbeitsschutz) die Testung von Versicherten, z.B. Arbeitgeber in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, so haben sie auch für die Kosten aufzukommen. Eine Pflicht zur Kostentragung der PKV ist nicht gegeben.

Wunschleistung des Versicherten: Wird eine Testung auf Wunsch des Versicherten aus anderen Gründen, z. B. vor einer Reise, durchgeführt, handelt es sich um eine Wunsch- oder Verlangensleistung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 GOÄ. Es ist kein Versicherungsfall der PKV gegeben. Eine Ausnahme hiervon gilt für alle Einwohner Bayerns. Sie können sich seit dem 1. Juli 2020 auf Kosten des Freistaats von Vertragsärzten testen lassen. Dies gilt unabhängig vom Versichertenstatus und bezieht privat Krankenversicherte ein, die Vorlage einer Versichertenkarte ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt unter Nutzung der Infrastruktur der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, mit der das Bayerische Gesundheitsministerium Vereinbarungen zur Kostenübernahme und Abrechnung getroffen hat.  https://www.pkv.de/presse/meldungen/corona-test-kosten/

 

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Abweichung 2020: Homeoffice macht Dieben einen Strich durch die Rechnung

 

Das Schreckensszenario schlechthin: Nach Hause zu kommen und die Tür steht offen. Schubladen wurden aufgerissen, persönliche Gegenstände durchwühlt, unter Umständen ist auch Eigentum kaputt gegangen, in der Regel fehlen Wertsachen. Den Schock eines Einbruchs müssen gerade in der Sommer- und Urlaubszeit viele Menschen verkraften, denn Einbrecher nutzen die dann meist unbewachten Häuser und Wohnungen aus, wie die Schadenzahlen der Gothaer Versicherung zeigen. Der Kölner Versicherer erklärt: Wie können Verbraucher ihr Zuhause vor Einbrechern schützen und wer zahlt eigentlich bei einem Einbruch? Und ganz aktuell: Warum haben es Einbrecher in Corona-Zeiten schwer?

Vorsorge zahlt sich aus – nicht nur bei der Gesundheit, sondern auch in Sachen Einbruch: Die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche sinkt immer weiter, 2019 gab es mit bundesweit 95.000 Einbrüchen rund 10.000 weniger Schadenfälle als noch im Jahr zuvor – das meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das hat vor allem mit moderner Sicherheitstechnik zu tun, auf die die Deutschen zunehmend setzen. Und noch etwas verhagelt Einbrechern aktuell den Erfolg: der Coronavirus-bedingte Homeoffice-Boom. Wer will schon einbrechen, wenn die Bewohner zu Hause sind? Die Gothaer Schadenstatistik im Zweig Einbruch zeigt es deutlich: In den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 gab es durchschnittlich 846 Einbrüche pro Monat, 2019 waren es 796. In 2020 nur 576 – ein Rückgang zum Vorjahr um rund 28 Prozent!

Aber jetzt starten viele Menschen wieder in den Urlaub und der Sommer ist ohnehin die Hochsaison für Einbrecher, wie die Schadenzahlen der Gothaer zeigen: Durchschnittlich erfasste der Kölner Versicherer im Jahr 2019 pro Monat 847 versicherte Einbrüche. Doch ab Mai beginnen die Schadenzahlen zu steigen und erreichen ihren Höhepunkt in den Monaten Juni, Juli und August mit durchschnittlich 943 Einbrüchen. Ein Anstieg um rund 25 Prozent, verglichen mit den „sichersten“ Monaten Januar, Februar und März mit im Schnitt 709 Einbrüchen.

Anwesenheit vortäuschen

Der Grund: die Sorglosigkeit der Haus- und Wohnungsbesitzer. Die Fähigkeiten der Einbrecher werden häufig unterschätzt. Gekippte Fenster, um in den warmen Sommermonaten durchzulüften oder nicht abgeschlossene Haustüren werden als Gefahrenquellen häufig nicht erkannt. Polizei und Versicherer merken immer wieder: Selbst bei längerer Abwesenheit, wie einer Urlaubsreise in den Sommerferien, werden kaum Sicherheitsvorkehrungen getroffen und überquellende Briefkästen, ein überwucherter Garten und wochenlang geschlossene Rollläden werden zur ungewollten Einladung für Einbrecher. Das einfachste Mittel gegen Einbrüche ist somit zunächst das Vortäuschen von Anwesenheit – etwa durch den Einsatz von Zeitschaltuhren für Rollläden und Lichter.

Was besitze ich überhaupt?

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Einbruch kommen, unterstützen Hausratversicherungen beim Ersatz des materiellen Schadens. Dafür müssen Einbruchopfer schnellstmöglich eine Stehlgutliste an den Versicherer und die Polizei geben. Weil es in der allgemeinen Aufregung schwierig sein kann, an alles zu denken, was sich in den Wohnräumen befunden hat, ist es sinnvoll, im Vorhinein eine Inventarliste anzufertigen. Nach einem Einbruch kann der Hausrat mit einer solchen Liste abgeglichen werden.

Die Gothaer gibt Tipps für den Einbruchschutz

– Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren in Verbindung mit abschließbaren Griffen sowie adäquate Zusatzsicherungen wie ein Querriegelschloss installieren

– Schließzylinder gegen Abbrechen, Herausreißen und Kernziehen schützen

– Fenster bei Abwesenheit immer schließen, nie gekippt oder offen stehen lassen

– Türen und Fenster immer abschließen, Schlüssel nie draußen deponieren

– Außenbereiche beleuchten, beispielsweise mit Bewegungsmeldern

– Anwesenheit vortäuschen: Innen- und Außenbeleuchtung sowie Rolläden per Zeitschaltuhr steuern

– Briefkasten leeren lassen

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Der Vorstand besteht ab 01.08.2020 aus Stefan Schumacher und Micha Hildebrandt.

 

Mit dem planmäßigen Ausscheiden der langjährigen Vorstände Dieter Turowski und Willi Tiltmann zum 31.07.2020 verringert sich die Anzahl der Vorstandsmitglieder somit von vier auf zwei Personen.

Eingespieltes Team setzt Erfolgsweg fort

„Das bisherige Vorstandsquartett arbeitete in dieser Konstellation seit 2016 vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. Ein gesundes Wachstum, die Beibehaltung der Kundennähe und der Fokus auf Nachhaltigkeit werden auch weiterhin unser Handeln prägen“, sagt Stefan Schumacher, künftiger Vorsitzender des Vorstandes der vigo.

In seiner neuen Rolle obliegt dabei Herrn Schumacher die Koordination der Vorstandsarbeit und die Federführung der Abstimmung mit den weiteren Organen (Aufsichtsrat und Mitgliedervertretung). Seine Schwerpunkte sind die Themen Finanzen, Rechnungswesen, Risikomanagement, Revision und innere Verwaltung.

Micha Hildebrandt befasst sich überwiegend mit den Bereichen Vertrieb, AOK-Kooperation, Marketing, Außenkommunikation, Tarife und Vertrag/Leistung.

„Als Vorstand verstehen wir die Umsetzung unserer Strategie als Teamaufgabe und arbeiten dafür – auch mit der Belegschaft – weiterhin eng zusammen“, so Schumacher zum Selbstverständnis der Unternehmensleitung.

Die vigo Krankenversicherung VVaG vermeldete im Juni 2020 ein Wachstum der Tarifversicherten von über 270 % gegenüber dem Vorjahr.

Dieter Turowski und Willi Tiltmann prägten Erfolgsgeschichte der vigo maßgeblich

Die langjährigen Vorstände Dieter Turowski und Willi Tiltmann treten zum 01.08.2020 ihren Ruhestand an.

Dieter Turowski gehörte als Mitgliedervertreter seit Gründung des Unternehmens (1985) bzw. seit 2005 als Vorstand zu den prägenden Personen der Unternehmenshistorie.

Unter Leitung der Herren Turowski und Tiltmann entwickelte sich die vigo (damals „Düsseldorfer Versicherung“) in den letzten 15 Jahren kontinuierlich weiter.

Meilensteine stellten dabei insbesondere die Entwicklung der marktweit ersten flexiblen Pflegezusatzversicherung (2006), die Aufnahme und Weiterentwicklung der Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg (seit 2012) und die Verfünffachung der Beitragseinnahmen in der Zeit ihres Wirkens als Vorstände.

Seit 1985 war Willi Tiltmann maßgeblich am Aufbau und der Weiterentwicklung der vigo beteiligt. Seinerzeit als Aufsichtsratsmitglied, seit 2008 dann als Vorstand der vigo.

 

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vigo Krankenversicherung VVaG, Konrad-Adenauer-Platz 12, 40210 Düsseldorf, Tel: 0211 – 355900-12, Fax: 0211 – 355900-20, www.vigo-krankenversicherung.de

Hauptunternehmen müssen künftig für den gesamten Zeitraum der Vertragsdauer nachweisen, dass ihre Nachunternehmen rechtzeitig und vollständig alle Mitteilungs- und Zahlungspflichten für Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge erfüllen.

 

So wurde es in einer Änderung zum IV. Sozialgesetzbuch festgelegt, die der Gesetzgeber am 1. Juli in Kraft setzte. “Die Neuregelung wirkt der Möglichkeit von Subunternehmen entgegen, sich etwa durch vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge, Dumpinglöhne oder das Unterlaufen von Arbeitsschutzstandards mit unseriösen Angeboten Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen”, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

In der Bauwirtschaft werden rund 30 Prozent aller Leistungen von Subunternehmen erbracht. “Gerade nach dieser Gesetzesnovelle sollten Auftraggeber bei ihren Nachunternehmen besonders prüfen, ob die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden”, unterstreicht Arenz.

Zum Hintergrund: Hauptunternehmen, die Subunternehmen einschalten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen für deren nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge haften. Jedoch kann ein Verschulden von Hauptunternehmen ausgeschlossen werden, wenn es Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen mittels einer Präqualifikation oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU aufzeigt. Erforderliche Nachweise können Hauptunternehmen aber auch durch Vorlage qualifizierter Unbedenklichkeitsbescheinigungen der BG BAU für ihre Nachunternehmen erbringen.

Mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen bestätigt die BG BAU, dass Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind. Zugleich erhalten Hauptunternehmen Auskunft darüber, mit welchen Gewerbezweigen Subunternehmen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet sind und welche Entgelte der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden. Entsprechend können die Auftraggeber erkennen, ob es sich um ein zuverlässiges Unternehmen handelt und ob ausreichend Personal vorhanden ist.

Seit 1. Juli lückenlose Nachweise gefordert

Seit langem wurde kontrovers diskutiert, ob es für den Haftungsausschluss von Hauptunternehmen ausreicht, wenn vor Vertragsvergabe und gelegentlich während des Bauzeitraums eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Diesen Streitpunkt hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Paragrafen 28e, Absatz 3f, Satz 1 SGB IV (Hauptunternehmerhaftung) im 7. SGB IV Änderungsgesetz nun beigelegt.

Nach dem neuen Gesetzestext sind Hauptunternehmen verpflichtet, sich für den gesamten Zeitraum des Auftragsverhältnisses nahtlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen von ihren Subunternehmen vorlegen zu lassen. Kommen Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie für die Beitragsrückstände ihrer Nachunternehmen aufkommen.

“Die Vorlage qualifizierter Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den gesamten Bauzeitraum ist aus unserer Sicht sinnvoll, um Sicherheit für den gesamten Bauprozess zu garantieren. Denn nicht selten wird über Jahre hinweg gebaut, in dieser Zeit kann sich vieles ändern”, betont Arenz.

Die BG BAU gibt umfassende Hinweise zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/

 

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BG BAU, Hildegardstraße 29/30, 10715 Berlin, Tel:  030 85781-690, www.bgbau.de

Die Gesundheit der Mitarbeiter im Fokus deutscher Arbeitgeber – PlusCard als innovative Betriebliche Krankenzusatzversicherung – Benefit zur Fachkräftebindung und -gewinnung

 

“Wir für Gesundheit” ist mit rund 300 Partnerkliniken das größte Qualitätsnetzwerk medizinischer Leistungserbringer in Deutschland. Der Debeka Krankenversicherungsverein a. G. hat ein Drittel der Anteile an der “Wir für Gesundheit” GmbH übernommen. Weitere Gesellschafter bleiben die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA und die Helios Kliniken GmbH.

In einer Zeit, in der die Gesundheit wie nie zuvor im Mittelpunkt steht und in der Unternehmen um Fachkräfte ringen, ist eine betriebliche Krankenzusatzversicherung ein wertschätzender Benefit. 2019 haben in Deutschland 18,4 Prozent aller Mitarbeiter, die neu eine betriebliche Krankenversicherung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, die PlusCard bekommen. Diese ist 2014 von “Wir für Gesundheit” und dem Debeka Krankenversicherungsverein a. G. speziell für Arbeitgeber entwickelt worden. Arbeitnehmer und ihre Familien erhalten mit der PlusCard Privatpatientenkomfort in einem deutschlandweiten Netzwerk an Partnerkliniken, das überdurchschnittliche medizinische Qualität erbringt; außerdem einen Facharzt-Terminservice, die medizinische Zweitmeinung für alle Diagnosen sowie eine Vorteilswelt.

“Wir für Gesundheit und die Debeka haben die Idee bereits gemeinsam entwickelt: eine soziale und fürsorgliche betriebliche Krankenversicherung, und unseren innovativen Managed Care Ansatz. Ich freue mich sehr, dass die Debeka jetzt Mitgesellschafter wird. Denn Mitarbeitergesundheit ist eines der Top-Themen für Unternehmen”, sagt Silvio Rahr, Geschäftsführer von “Wir für Gesundheit”.

“Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit leben wir den genossenschaftlichen Gedanken. Das bedeutet, dass wir das Wohl unserer Versicherten in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen”, sagt Paul Stein, Vertriebsvorstand der Debeka, des größten privaten Krankenversicherers in Deutschland. “In diese Unternehmensphilosophie passt das Konzept von Wir für Gesundheit perfekt. Dass Privatpatientenkomfort und die anderen Vorteile der PlusCard wertschätzende Benefits sind, die wirklich bei den Mitarbeitern ankommen, erkennen immer mehr Unternehmen. Die PlusCard zeugt von der Fürsorge des Arbeitgebers: Damit kann er zeigen, wie wichtig ihm seine Mitarbeiter sind – und das auch noch steuerlich gefördert. Die PlusCard haben wir schon seit Jahren in unserem Portfolio. Dass wir jetzt Mit-Gesellschafter von Wir für Gesundheit sind, ist ein logischer und bedeutender Schritt.”

Das Netzwerk umfasst bereits rund 300 trägerübergreifende Kliniken: kommunale, private, gemeinnützige und Universitätskliniken – Tendenz weiter steigend. “Um in das Netzwerk Wir für Gesundheit aufgenommen zu werden, muss jede Partnerklinik erfolgreich an externen Qualitätsprüfungen teilnehmen. Die überdurchschnittlichen medizinischen Qualitätsergebnisse zeichnen die einzelnen Kliniken und somit das gesamte Netzwerk aus”, sagt Prof. Dr. Christoph Herborn, Vorstand (CMO) und Gesellschafter-Vertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA.

“Helios hat allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon vor Jahren die PlusCard als Zeichen der besonderen Wertschätzung gewährt. Künftig wollen wir die PlusCard gemeinsam mit der Debeka und unserer Digitalplattform Curalie um digitale Angebote erweitern, die zusätzlichen Mehrwert für Arbeitgeber und deren Belegschaft bedeuten”, so Enrico Jensch, Geschäftsführer (COO) und Gesellschafter-Vertreter der Helios Kliniken GmbH.

 

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Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Ende 2012 wurden in der privaten Krankenversicherung (PKV) bundesweit neue Tarife mit geschlechtsunabhängigen Prämien eingeführt.

 

Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) hat die sogenannten Unisex-Tarife in der Vollversicherung auf ihre Beitragsstabilität hin geprüft. Insgesamt kamen 916 PKV-Tarifkombinationen von 29 Versicherern auf den Prüfstand, die bereits seit mindestens fünf Jahren auf dem Markt sind. Untersucht wurde, wie sich die Neugeschäftsbeiträge und Beitragsanpassungen in dieser Zeit entwickelt haben. Mehrfach ausgezeichnet wurde die uniVersa: Sie erhielt für 28 Tarife und Tarifkombinationen ihrer Produktlinien Classic und Economy mit fünf Sternen jeweils die Höchstbewertung „Ausgezeichnet“. Um dieses Prädikat zu erhalten, durfte der Mittelwert der relativen Beitragssteigerung nicht mehr als ein Prozent betragen. Als Besonderheit können uniVersa-Versicherte in beiden Produktlinien ein verbraucherfreundliches Tarifwechselrecht in Anspruch nehmen. Darüber haben sie 182 Wechselmöglichkeiten, von denen 174 jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung flexibel nutzbar sind – ein Leben lang.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Ratingagentur Assekurata bescheinigt der Muttergesellschaft der Bayerischen eine starke Bonität.

 

Die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. erhält im Rahmen ihres Erstratings die Note A- verbunden mit einem stabilen Ausblick. Das Ergebnis wurde im Rahmen des aufwendigen Unternehmensratings, das die Gesellschaft auf Herz und Nieren geprüft hat, herausgearbeitet.

„Das großartige Ratingergebnis ist ein Ritterschlag für uns und beweist, dass unsere Muttergesellschaft eine außerordentlich positive Entwicklung hingelegt hat“, sagt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Die Bayerische und ihre Gesellschaften verfügen über eine hohe Bilanzstärke und Finanzkraft. Der Unfug, der in den letzten Wochen – ausgehend von der fehlerhaften Studie des Bundes der Versicherten – in zahlreichen Medien kursierte, wird nicht zuletzt durch dieses Rating widerlegt.“

Die aktuelle Auszeichnung ist schon das zweite Top-Rating von Assekurata für die Versicherungsgruppe im laufenden Geschäftsjahr: Der operative Lebensversicherer der Bayerischen, die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG, bekam 2020 zum sechsten Mal in Folge die Spitzenbewertung A+ im Rahmen eines ganzheitlichen Unternehmensratings durch die Assekurata.

Die Muttergesellschaft hat in den letzten zehn Jahren eine sehr erfreuliche Entwicklung genommen: Die Sicherheitsmittel wurden um über eine Milliarde Euro aufgebaut, die Nettoverzinsung beträgt knapp sechs Prozent, das Eigenkapital stieg um über 150 Prozent, die Zinszusatzreserve ist aus heutiger Sicht nahezu ausfinanziert und auch im Vergleich zur Leben-Branchen entwickelte sich die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. äußerst positiv. Für die Kunden der Bayerischen Beamten Lebensversicherung a.G. haben sich die mit dem Run-Off verbundenen Maßnahmen und die Weiterführung des Neugeschäftes seit 2009 über die 1987 gegründete Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG positiv ausgewirkt. Wichtig für das positive Rating war auch, dass es der Gruppe insgesamt gelingt, durch das sehr erfolgreiche Geschäft der Unternehmenstöchter sowohl in der Sparte Lebensversicherung als auch in den Kompositsparten deutlich über dem Markt zu wachsen.

„Es zeigt sich, dass die Verbindung eines internen Run-Off mit dem äußerst erfolgreichen Wachstum der operativen Töchter auch für die Kunden und Mitglieder des Versicherungsvereins eine sehr gute Symbiose darstellt. Aus meiner Sicht ist das ein klarer Vorteil gegenüber dem Verkauf von Beständen an Dritte. Eine Option, die für uns zu keinem Zeitpunkt ernsthaft diskutiert wurde“, erläutert Dr. Herbert Schneidemann.

Der Ratingbericht der unabhängigen Experten von Assekurata lobt, dass die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. „in den letzten Geschäftsjahren nachhaltig ihre Bilanz gestärkt“ habe, sowie die „komfortable Bedeckung der Kapitalanforderung nach Solvency II“.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Partnerschaft adressiert die zukünftige Entwicklung digitaler Versicherungs- und Mobilitätslösungen

 

ERGO Group und BMW Bank vereinbaren eine strategische Kooperation im deutschen Autohausgeschäft. In diesem Rahmen wollen beide Unternehmen zukünftig digitale Versicherungs- und Mobilitätsdienstleistungen entwickeln.

ERGO BMW Kooperation

Ab Juli 2020 wird die ERGO Group mit ihrer Automotive- und Mobilitätstochter ERGO Mobility Solutions über den Risikoträger ERGO Direkt Versicherung AG strategischer Partner der BMW Bank. Die Kooperation gilt für das Stückprämiengeschäft in Verbindung mit Leasing- und Finanzierungsverträgen.

„Die Kooperation mit der BMW Bank ist ein weiterer Meilenstein für ERGO, um unseren Innovations-, Qualitäts- und Wachstumsansprüchen gerecht zu werden. Mit der Kombination aus Versicherungs- und Vertriebsexpertise sowie einer starken Technologie- und Datenorientierung machen wir uns mit der BMW Bank auf den Weg, innovative und digitale Versicherungslösungen für die BMW Bank Kunden zu entwickeln“, sagt Karsten Crede, Vorstandsvorsitzender der ERGO Direkt Versicherung AG und verantwortlich für ERGO Mobility Solutions.

„Mit ERGO möchten wir eine zukunftsorientierte und langfristige Zusammenarbeit etablieren. So können wir gemeinsam unser digitales Kundenerlebnis für Versicherungen weiter ausbauen und damit auf die steigenden Kundenbedürfnisse nach individuellen Produktlösungen eingehen. Die Partnerschaft bietet hierfür eine optimale Grundlage“, erklärt Hans-Peter Mathe, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing der BMW Bank.

 

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ERGO Versicherungen AG, Victoriaplatz 2, D-­40198 Düsseldorf, Tel: 0211/49370, Fax: 0211/49371500, www.ergo.de

Katharina Jessel (45) wird ab dem 1. Januar 2021 neues Vorstandsmitglied für die Kranken- und Reiseversicherung im Konzern Versicherungskammer. Sie folgt in dieser Funktion Manuela Kiechle, die zum 31. Dezember 2020 in den Ruhestand tritt.

 

Katharina Jessel ist als studierte Diplom-Kommunikationswirtin seit über 20 Jahren in herausgehobenen Fach- und Führungsfunktionen in der Versicherungs-, Finanz- und Medienbranche tätig, zuletzt als Vertriebsdirektorin für den Bankenvertrieb bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG. Katharina Jessel verfügt über weitreichende Erfahrungen in allen Vertriebswegen sowie im Marketing und der digitalen Transformation der Assekuranz. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Katharina Jessel eine ausgewiesene Vertriebsexpertin für den Vorstand unserer Kranken-, Pflege- und Reiseversicherung gewinnen konnten. Ich bin sicher, dass wir unsere Marktposition in diesen Segmenten auch in Zukunft ausbauen werden“, sagt Dr. Frank Walthes, Vorsitzender der Vorstände des Konzerns Versicherungskammer.

Manuela Kiechle (58) gehört dem Vorstand der Consal Beteiligungsgesellschaft und ihrer Unternehmen seit 2008 an. In ihrer Amtszeit hat sie die Zusammenarbeit mit den Öffentlichen Versicherern deutlich intensiviert, den Vertrieb erfolgreich gesteigert und damit die führende Marktposition des Kranken-, Pflege- und Reiseversicherers erfolgreich ausgebaut. Kiechle ist u.a. verantwortlich für die Bereiche Vertrieb, Marketing, Kundenservice, Reiseversicherung, Gesamtrisikomanagement und Unternehmenskommunikation der Consal-Unternehmen. Zudem ist Kiechle Mitglied mehrerer Aufsichtsräte und Beiräte bei Unternehmen des Verbands der Öffentlichen Versicherer, Mitglied im Vertriebsausschuss des Verbands der Privaten Krankenversicherer, Mitglied im Aufsichtsrat der SANA Kliniken AG sowie verschiedener ehrenamtlich tätiger Organisationen. Walthes spricht Kiechle im Namen der Gesellschafter und der öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen seinen Dank und größte Anerkennung für ihre Verdienste aus.

 

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Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger?

 

Hier sorgt der Gesetzgeber ab 17. Juli mit einer Neuregelung für mehr Klarheit: Zuständig ist in der Regel die Versicherung der Zugmaschine. Die R+V Versicherung senkt deshalb die Haftpflicht-Tarifbeiträge für Anhänger.

Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen genauso wie den Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder den kleinen Anhänger mit Gartenabfällen. “Durch diese Neuregelung haben wir weniger Verwaltungsaufwand, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schäden, für die die Versicherung der Anhänger aufkommen muss”, erklärt Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V. “Das geben wir an unsere Kunden weiter und senken die Tarife für die Haftpflichtversicherung von Anhängern.”

In den vergangenen zehn Jahren war die Haftungsfrage deutlich komplizierter: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung.

Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur noch zur Kasse gebeten, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt – beispielsweise, weil ein Reifen platzt. “Die Neuregelung tritt zum 17. Juli 2020 in Kraft. Die R+V wird daher die Haftpflichtbeiträge für Anhänger in ihrem aktuellen Tarif, der zum 1. Juli eingeführt wurde, kurzfristig absenken”, sagt Hartrampf.

 

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R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Weltweite Insolvenzen steigen bis 2021 um insgesamt 35% auf Negativrekord an

 

Während sich die USA aktuell im Epizentrum der Insolvenzwelle befinden, herrscht in einigen anderen Ländern noch die Ruhe vor dem Sturm – so auch in Deutschland. Allerdings dürfte spätestens ab dem Herbst überall auf der Welt die Pleitewelle einsetzen, die sich dann über das gesamte erste Halbjahr 2021 fortsetzt. Zu diesem Ergebnis kommt der weltweit führende Kreditversicherer Euler Hermes in seiner aktuellen Studie. Die Euler Hermes Experten erwarten aktuell für die beiden Jahre 2020 und 2021 einen kumulierten Anstieg der weltweiten Insolvenzen um insgesamt 35% [1] auf einen neuen Negativrekord (17% im Jahr 2020, 16% im Jahr 2021). Die Entwicklung ist allerdings sehr heterogen: In zwei von drei Ländern zeigt sich bereits jetzt ein massiver Anstieg der Pleiten, im anderen Drittel wiederum findet der stärkste Anstieg zeitversetzt erst 2021 statt.

Tickende Zeitbombe statt Entwarnung: Ab Herbst geht die Insolvenzwelle überall los

“Das ist aber längst keine Entwarnung, sondern vielmehr eine tickende Zeitbombe”, sagt Ron van het Hof, CEO von Euler Hermes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. “Spätestens im dritten Quartal des Jahres wird diese Zeitbombe hochgehen und die Schockwellen dürften sich ins gesamte erste Halbjahr 2021 ausbreiten.”

Keine Entspannung in Sicht: Weltweite Insolvenzen steigen 2020/2021 auf Rekordhoch

Eine Entspannung zeichnet sich 2021 mit einem weiteren Zuwachs der weltweiten Insolvenzen also keinesfalls ab. “Vergleicht man die Prognosen von 2021 mit den Fallzahlen von 2019, ergibt dies in den beiden Jahren einen kumulierten Zuwachs der globalen Pleiten um mehr als ein Drittel (+35%) auf einen neuen Negativrekord”, sagt Maxime Lemerle, Chef der Insolvenz- und Branchenanalysen bei der Euler Hermes Gruppe. “Wenn die jeweiligen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zu früh beendet werden, dürfte der Anstieg sogar noch um 5-10 Prozentpunkte höher ausfallen.”

Exportnation Deutschland stark von internationaler Entwicklung abhängig

Keine guten Nachrichten für die Exportnation Deutschland, bei der sich negative Entwicklungen in den Exportmärkten meist stärker auswirken als in anderen Staaten. Trotzdem kommt Deutschland im Vergleich voraussichtlich besser durch die Krise als viele andere.

“Deutschland könnte im Vergleich zu vielen anderen Ländern mit einem blauen Auge davonkommen”, sagt Van het Hof. “Gründe dafür sind neben der besseren Ausgangssituation und dem kürzeren, weniger strikten Lockdown vor allem die schnellen und sehr umfangreichen Sofortmaßnahmen der Regierung. Insbesondere der gemeinsame Schutzschirm von Bund und Kreditversicherern für deutsche Unternehmen hat den Handel erst einmal stabilisiert und Lieferketten zusätzlich geschützt.”

Deutschland mit blauem Auge? Andere Länder trifft es noch wesentlich härter und früher

Insgesamt dürften die Pleiten hierzulande im Zuge der Covid-19-Pandemie in den zwei Jahren bis 2021 um insgesamt 12% auf dann etwa 21.000 Fälle ansteigen. Der Löwenanteil dürfte mit +8% auf 2021 entfallen. 2020 erwartet der führende Kreditversicherer einen Zuwachs der Fallzahlen um +4% auf rund 19.500 Fälle.

Damit gehört Deutschland wie auch Großbritannien, Frankreich, Belgien, der Schweiz oder Indien zu dem Drittel der Länder, die die Negativeffekte zeitverzögert erreicht. Neben den staatlichen Sofortmaßnahmen ist einer der Hauptgründe dafür die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Deutschland bis zum Herbst.

Deutschland: Häufung von Großinsolvenzen in Schlüsselbranchen im 1. Halbjahr 2020

“Unternehmen in Schieflage müssen dies aktuell erst im Herbst bei einem Insolvenzgericht anzeigen”, sagt Van het Hof. “Deshalb sehen wir aktuell noch relativ wenige Fälle in Deutschland. Aber der Schein trügt und im Herbst schlägt für viele die Stunde der Wahrheit. Auch wenn aufgrund der temporär ausgesetzten Antragspflicht zuletzt nur wenige Insolvenzen angemeldet wurden, darf auch das nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir im ersten Halbjahr 2020 trotzdem bereits eine Häufung von Großinsolvenzen sehen – insbesondere in Schlüsselbranchen wie der Automobil- und Metallindustrie.”

Neue Geschäftsmodelle gefragt – aber Schuldenberge und Finanzierung zum Teil schwierig

Hinzu kommen große Herausforderungen für die Unternehmen bezüglich der sich – nicht zuletzt durch Covid-19 – drastisch verändernden Geschäftsmodelle. “So ist zum Beispiel kein Unternehmen darauf ausgerichtet, plötzlich nur noch die Hälfte der Kunden zu bedienen. Viele Unternehmen müssen ihr Geschäftsmodell grundlegend überdenken und adaptieren. Das müssen sie erst einmal finanzieren, dazu brauchen sie Margen und eine Lösung für die Restrukturierungen ihrer Schuldenberge, die durch Covid-19 bei vielen Unternehmen stark gewachsen sind. Zusammen mit der digitalen Transformation sind das viele Variablen, die über die weitere Entwicklung auch nach 2021 entscheiden werden.”

USA mit stärkstem Anstieg 2020, Brasilien, Portugal, Niederlande und China mit Pleitewelle

Trotzdem trifft es viele Unternehmen in anderen Ländern früher und härter: Die USA (+47% Anstieg der Insolvenzen 2020) führen das Negativranking der Länder an, die bereits 2020 unter einem massiven Anstieg der Insolvenzen leiden. Sie teilen ihr Schicksal mit zwei von drei Ländern weltweit. Darunter befinden sich neben den USA, Brasilien (+32% im Jahr 2020) und China (+21%) auch viele europäische Staaten wie beispielsweise Portugal (+30%), die Niederlande (+29%), Spanien (+20%) oder Italien (+18%).

 

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Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Friedensallee 254, 22763 Hamburg, Tel: +49 (0) 40/88 34-0,Fax: +49 (0) 40/88 34-77 44, www.eulerhermes.de

Der Schutzschirm für kreditversicherte Unternehmen ist seit einigen Wochen gespannt. Doch was hat sich auf dem Kreditversicherungsmarkt seitdem getan? Wie wird der Schutzschirm im Detail ausgestaltet?

 

Erfahrungen der Gesellschaften für Liquidität – GFL zeigen: Limitreduzierungen lassen sich trotz Garantie des Bundes nicht komplett vermeiden. Aus Sicht der Versicherer ist das auch gar nicht so gewollt.

Im internationalen Vergleich ist Deutschland absoluter Vorreiter: Als erstes Land haben Regierung und Kreditversicherer einen Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro geschaffen, damit Handelsgeschäfte weiterhin abgesichert werden können.

Schließlich hatte bereits das schwache Wirtschaftswachstum 2019 dazu geführt, dass sich die Kreditversicherer Portfolien individuell angeschaut und Limite nach unten korrigiert haben. Wie immer zeigte sich hier aus Sicht der GFL ein sehr unterschiedliches Bild: Während einige Kreditversicherer die Limite belassen oder nur minimal korrigiert haben, griffen andere massiv ein. Die Schwerpunkte waren dabei teilweise identisch, teils aber auch sehr unterschiedlich. Länder wie Italien und Großbritannien standen dabei unter besonderer Beobachtung.

Die Corona-Krise führte dann dazu, dass noch einmal deutlich stärker Limitreduzierungen vorgenommen wurden – auch jetzt reagierten die Versicherer noch sehr unterschiedlich. Der Schutzschirm sollte dem ein Ende bereiten und deutschen Unternehmen, die ihre Kunden im In- und Ausland versichern wollen, wieder mehr Sicherheit garantieren.

Das ist auch zum Großteil geglückt, die Lage hat sich entspannt – dennoch gibt es weiterhin Reduzierungen und Aufhebungen. „Bei einzelnen Kreditversicherern haben wir positive Erfahrungen mit Revisionen gemacht, die in der Corona-Krise zurückgenommen wurden“, beschreibt GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin seine Beobachtungen der letzten Wochen, „bei anderen ist das zur Zeit jedoch nicht erkennbar. Erhöhungen aus vorher getätigten Reduzierungen oder neu aufkommendes Geschäft wird immer noch sehr zurückhaltend gezeichnet. Die echte Unterstützung der Kunden ist nach diversen Rückmeldungen unserer Kunden nicht ausreichend erlebbar.“ Hinzu kommt, dass viele Kunden die – leider unrealistische – Erwartungshaltung haben, dass der Schutzschirm nun eine 100-prozentige Deckung gewährleistet.

Die Sicht der Kreditversicherer

Doch wie sehen die Kreditversicherer das? GFL hat die großen Anbieter um ein Statement dazu gebeten. Bei den meisten kann man die Kritik der GFL-Kunden nicht nachvollziehen. So teilt Atradius mit, dass in den meisten Fällen die Limite aufrecht erhalten würden. Dass weiterhin selektiert werden müsse, sei im Sinne der Kunden: „Der Schutzschirm ist nicht für Unternehmen gedacht, die sich bereits vor Corona in einer schwierigen Situation befanden. In diesem Zusammenhang übernehmen wir weiterhin unsere Kernfunktion der Kreditprüfung und -überwachung. Alle unsere Kunden haben eine Selbstbeteiligung. Aus diesem Grund ist es nicht im Interesse unserer Kunden diese Kernfunktion komplett außer Kraft zu setzen“, so Ronald Schefczyk, Head of Broker Coordination bei Atradius.

Auch Coface sieht das ähnlich: Zwar könnten Limite der Kunden durch den Schutzschirm aufrecht erhalten werden, gefragt sei jedoch weiterhin eine klassische Kreditversicherung und keine hundertprozentige Risikoübernahme. „Wir entscheiden im Sinne unserer Kunden und besprechen mit ihnen ausführlich die aktuelle Situation mit Blick auf die Zukunft“, so Jens Marienfeld, Head of Brokermanagement bei Coface.

Bei R+V verspricht man sogar sehr klar: „Wir können und werden die Versicherungssummen für die Debitoren unserer Versicherungsnehmer in gleichem Umfang aufrecht erhalten wie vor der Pandemie. Es gab und gibt allerdings immer Fälle, in denen die Aufhebung oder Ablehnung einer Versicherungssumme die einzige Möglichkeit darstellt. Dies ist auch im Interesse unserer Versicherungsnehmer.“ Euler Hermes verweist auf seine Pressemitteilungen. Hier ist zu lesen, dass Deckungszusagen für zuvor gesunde Unternehmen durch den Schutzschirm aufrecht erhalten werden können.

Bei den Versicherern setze man nach wie vor auf individuelle Prüfungen. „Da, wo der Schutzschirm zur Anwendung kommt und wir vereinzelt Rückfragen von Kunden zu Kreditentscheidungen haben, konnten wir die Entscheidungen meist zur vollen Zufriedenheit unseres Kunden begründen“, berichtet Atradius.

Wo der Schutzschirm zur Anwendung kommt und wo nicht, ist für die Kunden allerdings teilweise schwer zu durchschauen, weiß Marcus Sarafin. So greift der Schutzschirm beispielsweise nicht für große deutsche Unternehmen mit internationalen Versicherungsprogrammen. Andererseits gibt es Auslandsgesellschaften, die unter den Schutzschirm fallen ¬– weil sie durch einen Miteinschluss in die deutsche Police versichert sind. „Die generelle Aussage ‚Der Schutzschirm gilt für deutsche Unternehmen, für ausländische nicht‘ kann man deshalb nicht treffen“, bemängelt Sarafin, „obwohl das von vielen Unternehmern so verstanden wurde. Ob das die Regierung tatsächlich so gewollt hat, können wir nicht beurteilen; in der Praxis sehen wir jedoch viele Detailprobleme.“

Problem: Limitreduzierungen für ausländische Lieferanten

Ein weiteres großes Problem haben deutsche Firmen momentan, wenn sie im Ausland einkaufen. Die Lieferanten sind damit qua Zielsetzung nicht unter dem Schutzschirm angesiedelt, sodass einige Versicherer bei ihnen weiter Limite reduzieren. „Dieses Problem spiegeln unsere Kunden vielfach wieder“, berichtet Marcus Sarafin, „da handelnde und produzierende Unternehmen häufig auf Produkte ausländischer Lieferanten angewiesen sind.“

Auch hier gehen die Kreditversicherer sehr unterschiedlich vor. Lediglich R+V gibt an, bei ausländischen Lieferanten ihrer Kunden keinerlei Limite zu kürzen. „Wenn Unternehmen bereits vor der Krise in Schieflage waren und kein Schutzschirmverfahren greift, reduzieren wir selbstverständlich Limite“, heißt es hingegen bei Coface. „Die reguläre Risikoprüfung seitens der Kreditversicherer wird durch den Schutzschirm schließlich nicht ausgehebelt.“ Auch bei Atradius wird geprüft, ob es im jeweiligen Land einen Schutzschirm gibt, unter den der Lieferant fällt: „Ausländische Lieferanten, die Kunden von Atradius im Ausland sind und für die es eine Staatsdeckung gibt, berücksichtigen wir entsprechend in unseren Limitentscheidungen für deren Abnehmer. Genauso müssen wir natürlich auch berücksichtigen, wenn es keine Staatsdeckung gibt.“

100-prozentige Deckung durch den Staat?

Aus Sicht von GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin braucht es momentan allerdings mehr Unterstützung für die Unternehmen: „Wir sehen die Gefahr, dass eine unzureichende Limitvergabe der Kreditversicherer den Aufschwung erheblich bremsen könnte.“ Business as usual reiche da nicht aus. „Es braucht die Unterstützung der Versicherer und Finanzpartner, um einen hoffentlich schnellen und starken Aufschwung aktiv zu begleiten.“ Auch wenn das die Kreditversicherer selbst anders sehen: Für eine echte Unterstützung fordert Sarafin den Bund auf, die Selbstbeteiligung im Rahmen des Schutzschirms zu überdenken: „Bei den anscheinend eindeutigen Vorgaben des Bundes, wie und wann der Schutzschirm wirkt, verstehen wir gut, dass Versicherer vorsichtig agieren.“

 

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GFL Gesellschaft für Liquidität, Marcus Sarafin, Bahnhofstr. 3, 79199 Kirchzarten, Tel: +49 7661 98 80-0, www.gfl-broker.de

In Krisenzeiten reagieren Kreditversicherer normalerweise mit einer sinkenden Limitbereitschaft.

 

In Deutschland verhindert das während der Corona-Krise der Schutzschirm der Bundesregierung. Zudem bieten die meisten Versicherer einige Erleichterungen für Ihre Kunden an. Doch wie sieht es aktuell in anderen Ländern aus? Darüber gibt eine Umfrage über unser internationales Netzwerk CREDEA Auskunft. Kreditversicherungsmakler aus aller Welt beschreiben hierin die aktuelle Lage.

Was die Limitbereitschaft angeht, sieht die Lage in den meisten Ländern ähnlich aus: Die Kreditversicherer reduzieren Deckungen und streichen Limite für Kunden mit schlechten Bonitäten oder ganze Branchen.

So gibt es etwa in Großbritannien eine Art rote Liste, auf der Branchen stehen, für die keine Deckungen mehr verfügbar sind, wie die Reisebranche, Hotels, Bau, Einzelhandel, Gast- und Freizeitgewerbe, die Luftfahrt und jeder andere Kunde, der besonders stark von der Krise betroffen ist. Hier hatten einige Versicherer die Limite aber bereits schon im Hinblick auf den Brexit reduziert, vor allem in wirtschaftlich angespannten Branchen wie dem Einzelhandel, dem Bau oder der Stahlbranche.

Wie strickt die Kreditversicherer vorgehen, variiert jedoch erheblich – nicht nur von Land zu Land, sondern auch von Versicherer zu Versicherer. In der Schweiz und in Tschechien hat ein großer Versicherer etwa die Limite für alle Käufer mit Grade 7 oder schlechter sowie für unbekannte Bonitäten komplett gestrichen. Grade-6-Kunden erhalten nur noch 50 Prozent der vorherigen Deckung.

Andere Versicherer reagieren individueller – hier werden die Kunden gefragt, welche ihrer Deckungen sie nicht mehr oder wenig benötigen. Diese werden gestrichen oder reduziert. Auch in Belgien oder Polen ist das der Fall. In Belgien erwarten die Makler daher nur moderate Kürzungen. In Australien hat der Versicherer QBE innerhalb einer Woche nach dem Lockdown tausende Deckungen aufgehoben. Nach Protesten wurden allerdings in den meisten Fällen wieder 50 Prozent des Limits wiederhergestellt.

Schutz davor bieten Versicherungen mit unkündbaren Limiten. In Spanien sind diese gang und gebe – hier akzeptiert der spanische CREDEA-Makler keine Verträge mit Limiten, die während der Laufzeit gestrichen werden können. Auch in Kanada sind non-cancellable Limits verfügbar. Diese Versicherer nehmen aktuell aber kaum neue Kunden an, wie das kanadische CREDEA-Mitglied berichtet. Auch hier reduzieren die großen Versicherer die Limite. Nur die Guarantee Company of North America halt ihre Deckungen großteils aufrecht und reduziert lediglich bei hohen Risiken. In den Lücken springt der von der Regierung gestützte Versicherer Export Development Canada ein und versichert alle Neukunden.

Auch in Polen springt ein vom Staat gestützter Versicherer ein – bei Lücken von Exportdeckungen in die EU und die wichtigsten OECD-Länder. Zwei Modelle (KUKE GAP EX & KUKE GAP EX+) stocken auf, wenn die aktuellen Linien für kreditversicherte Unternehmen nicht mehr reichen oder wenn Limite für ausländische Neukunden verweigert wurden.

Um Pauschale Reduzierungen zu vermeiden, wird etwa in den USA versucht, so viele Informationen wie möglich zu sammeln, um den Versicherern mehr Einblick zu geben. Neben den Zahlen für das erste Quartal und anderen Zwischenbilanzen werden den Unternehmern Fragen gestellt wie: Mit welcher Kapazität läuft der Betrieb gerade? Welche Auslastung erwarten Sie in den nächsten 30, 60, 90 Tagen? Wurden Mitarbeiter entlassen? Auch in den Niederlande, Großbritannien legen die Versicherer sehr viel Wert auf engmaschige Up-to-date-Finanzberichte. In Russland will man noch die Quartalszahlen für Q2 abwarten, die Ende Juli verfügbar sind – bis dahin werden die Limite erstmal so beibehalten.

Teilweise werden Deckungen auch ohne vorherige Mitteilung aufgehoben. So hat in Österreich der Versicherer Acredia die Makler informiert, dass er ohne vorherige Warnung bestimmte Limite seiner Kunden reduzieren wird. Bei wichtigen Limiten kann nachgeschaut werden, welche Änderungen es gab, aufgrund der hohen Arbeitsbelastung sei das aber nicht bei allen Limiten möglich.

In China versuchen Kreditversicherer die Schadensrichtlinien strenger zu gestalten, um Ansprüche zu reduzieren. Hier wurden viele Branchen komplett als nicht versicherbar eingestuft. In andern Ländern wie Ungarn oder Thailand werden bei der Erneuerung von Verträgen die Prämien stark angehoben. Auch in Australien gehen die Prämien um mindestens zehn Prozent nach oben.

Viele Versicherer stehen ihren Kunden aber auch mit umfassenden Erleichterungen zur Seite. In Belgien gewähren sie zusätzliche Zeit, um Prämien zu zahlen oder eine verlängerte Frist für die Benachrichtigung über überfällige Zahlungen (NOA). Auch in Singapur und Australien wurde die NOA um bis zu 60 Tage verlängert.

Umfassende Schutzschirme des Staates, wie in Deutschland einer für kreditversicherte Unternehmen geschaffen wurde, sucht man in vielen anderen Ländern vergeblich. Aktuell gibt es sie ansonsten noch in Frankreich und Belgien. In den Niederlande, der Schweiz, Österreich, Tschechien und Großbritannien sind die Versicherer im Gespräch mit der Regierung. In Canada wurde der staatliche Versicherer Export Development Canada (EDC) von der Regierung angewiesen, neue Geschäfte zu akzeptieren und alle Schäden unverzüglich zu übernehmen.

 

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Pierre-Olivier Brassart, der 2018 als Co-CEO in die Geschäftsführung von BNP Paribas Cardif in Deutschland eintrat und seither die Bereiche Vertrieb und Finanzen innerhalb des Unternehmens verantwortet, wird alleiniger Geschäftsführer der deutschen Niederlassungen mit Sitz in Stuttgart.

 

Er wird die Entwicklung des Unternehmens fortsetzen und die Vertriebspartner bei der Transformation ihres Geschäftsmodells begleiten, neue Absicherungslösungen für Kunden entwickeln und unterschiedliche Vertriebskanäle eröffnen, um Immobilienfinanzierern den Schutz anzubieten, den sie benötigen.

Brassart ist seit 2009 bei BNP Paribas Cardif und war für globale Partnerschaften des Unternehmens verantwortlich. Von 2014 bis 2018 war Pierre-Olivier Brassart stellvertretender CEO von BNP Paribas Cardif in Japan und dort verantwortlich für die Strategie und die Geschäftsentwicklung.

David Furtwängler verlässt das Unternehmen, um auf eigenen Wunsch persönliche Unternehmensprojekte zu verwirklichen. Er tritt nach 13 Jahren am 1. August 2020 von seiner Position als Hauptbevollmächtigter und CEO zurück. “Ich möchte David Furtwängler für die erfolgreiche Führung des Unternehmens während all dieser Jahre danken. Er hat Cardif zum Marktführer auf dem Gebiet der Restschuldversicherungen gemacht”, erklärt Vivien Berbigier, Head of Continental Europe bei BNP Paribas Cardif.

 

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