Im Vergleich zum Jahr 2000 wird sich Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 mehr als verdoppeln, hat das Statistische Bundesamt errechnet.

 

Weil gleichzeitig die Kosten explodieren, kann die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegeaufwendungen übernehmen. Deshalb bleiben Betroffene und ihre Angehörigen meist auf einem Eigenanteil von mehr als 50 Prozent sitzen.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland im Auftrag der VGH Versicherungen und anderer öffentlicher Versicherer besitzen allerdings weniger als 30 Prozent der Deutschen eine zusätzliche private Pflegeversicherung, um diese Lücke zu schließen.

Ohne private Pflegeversicherung geht es nicht

Pflegeversicherung – Immer häufiger möchten Pflegebedürftige von ihren Angehörigen oder professionellen Pflegekräften in den eigenen vier Wänden versorgt werden.

Immer mehr Pflegebedürftige möchten nicht in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung, sondern in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Ob von den eigenen Angehörigen oder von ambulanten Pflegekräften: Die Pflegekosten sind sehr hoch und können meist nicht allein von den Betroffenen getragen werden. Auch ein Pflegeplatz in einer professionellen Einrichtung kostet viel: im Schnitt mehr als 2.000 Euro pro Monat. VGH-Experte Gerd Langer empfiehlt deshalb, über eine Pflegezusatzversicherung – oft auch private Pflegeversicherung genannt – nachzudenken, die im Fall der Fälle einen Teil der Kosten übernimmt.

Individuelle Lösungen je nach Lebenssituationen

Wer vorsorgen will, hat die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten der privaten Pflegeversicherung. Die Pflegetagegeld-Versicherung garantiert ein vorab festgelegtes Tagegeld, das dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Die Produkte der Krankenversicherungsgruppe der VGH sehen zudem eine freie Wahl der Höhe des Betrages für jeden einzelnen Pflegegrad vor, so dass eine Anpassung an die individuelle Lebenssituation und den Lebensstandard der Versicherten möglich ist.

Eine günstige Alternative ist der staatlich geförderte Pflege-Bahr, benannt nach Daniel Bahr, der bei Einführung der subventionierten Pflegezusatzversicherung Bundesgesundheitsminister war. Auch bei dieser Art der Versicherung erhält der Pflegebedürftige monatlich ein vereinbartes Tagegeld (100 % in Pflegegrad 5, 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2, 10 % in Pflegegrad 1). Vom Staat wird diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindestbeitrag von monatlich 15 Euro gefördert.

Patientenverfügung sorgt für selbstbestimmte Entscheidungen

Nicht nur die finanzielle Vorsorge ist wichtig. „Wenn es Ihnen ein Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich unmöglich macht zu bestimmen, was mit Ihnen passiert oder wie Ihre Pflege organisiert wird, haben Sie diese Entscheidungen im Idealfall bereits im Vorhinein getroffen“, rät Gerd Langer von den VGH Versicherungen. Das geht mit Hilfe einer Patientenverfügung. Sie sollte unabhängig vom Alter stets aktuell sein, da sie im Zweifelsfall regelt, wer die Verantwortung im Interesse des zu Pflegenden übernimmt. Eine solche Verfügung besitzt laut der YouGov-Umfrage jedoch nur knapp jeder siebte Befragte im Alter zwischen 18 und 44 Jahren, im Alter zwischen 45 und 54 Jahren jeder vierte und ab 55 Jahren knapp jeder zweite Befragte.

Die Lösung für solch ein komplexes und emotionales Thema wie die Pflegevorsorge sollte niemand alleine finden müssen. So helfen auch die persönlichen, erfahrenen Kundenbetreuer der VGH dabei, ein individuell passendes Pflegepaket zu gestalten, und geben weitere wichtige Tipps.

Die Befragung

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.040 Personen zwischen dem 7. und 9. September 2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Tel: 0511 362 0, Fax 0511 362 2960, www.vgh.de

Die Liechtenstein Life startet eine Kooperation mit Penseo, der digitalen Komplettlösung für betriebliche Altersversorgung.

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die bAVProdukte der Liechtenstein Life in die Penseo Plattform integriert, um Vermittlern einen einfachen und digitalen Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen.

Die Kooperation folgt dem gemeinsamen Ziel der Partner, die betriebliche Altersvorsorge als selbstverständlichen Bestandteil der Absicherung von Arbeitnehmern zu etablieren. Dazu wird ab sofort das Angebot “value rent business” der Liechtenstein Life über die Penseo Plattform für alle angeschlossenen Vermittler verfügbar sein. Auch für die Bestandsvermittler der Liechtenstein Life besteht jetzt die Möglichkeit, auf die Angebote von Penseo zuzugreifen.

Mit value rent business hat die Liechtenstein Life ein zeitgemäßes Vorsorgeprodukt entwickelt, das Arbeitnehmern eine solide, attraktive Altersvorsorge für die Absicherung der privaten Rente bietet.

Gleichzeitig garantiert das Angebot maximale Flexibilität beispielsweise bei der Gestaltung der Beitragszahlungen oder bei der Mitnahme im Fall eines Arbeitgeberwechsels.

Die Kooperation mit Penseo bietet der Liechtenstein Life die Möglichkeit, ihr innovatives Produkt mit den digitalen Vertriebsmöglichkeiten der mehrfach ausgezeichneten Beraterplattform zu kombinieren. Penseo bietet Vermittlern ein exzellentes Beratungstool für die betriebliche Altersvorsorge. Ob für die klassische VorOrt Beratung oder als modernes Tool für Video- und Self-Service-Chatberatung: Vermittler können jeden Beratungswunsch ihrer Mandanten ganz flexibel bedienen. Darüber hinaus bietet die Penseo Plattform Arbeitnehmern die Möglichkeit, Vermittler direkt zu kontaktieren und auf Wunsch persönliche Beratungstermine zu buchen.

Gordon Diehr, COO der Liechtenstein Life AG, sagt zur Kooperation: “Digitale Lösungen, die Prozesse vereinfachen und beschleunigen, sind ein Schlüsselthema im Versicherungsvertrieb. Für uns ist klar, dass Produkte so digital und in der Abwicklung so einfach wie möglich geschaffen werden müssen. Penseo strebt die gleichen Ziele für die Beratung und den Vertrieb an. Deswegen ist die Kooperation für uns ein perfekter Match.”

Dr. Johannes Georg, CEO von Penseo, ergänzt: “Wir wollen daran mitarbeiten, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin im Alter und im Schadensfall gut abgesichert ist. Dazu brauchen wir digitale Beratungstools, aber auch gute Vorsorgeprodukte. Deshalb sind wir froh, nun mit “value rent business” ein weiteres attraktives und flexibles Produkt über unsere Plattform anbieten zu können.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Insolvenzen in der Corona-Pandemie werden die Rechtskosten von D&O-Versicherern in die Höhe treiben.

 

Die Versicherer erwarten für das kommende Jahr zahlreiche Prozesse gegen Geschäftsführer und Vorstände, deren Unternehmen in der Corona-Pandemie insolvent werden.

Die Haftungsrisiken haben sich unter anderem deswegen erhöht, weil überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres keinen Insolvenzantrag stellen müssen. „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an: Sie verstellt den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, hält Unternehmen künstlich am Leben und schafft Unsicherheit allerorten“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.

Insolvenzverwalter fordern im Schnitt sieben Millionen Euro

In der D&O- bzw. Managerhaftpflichtversicherung werden die bislang aufgeschobenen Insolvenzen voraussichtlich zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen. Dabei sind Manager regelmäßig mit sehr hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Nach einer aktuellen Analyse des GDV von 368 D&O-Schadenfällen nach Insolvenzen sollen die Verantwortlichen im Schnitt für fast sieben Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen. „Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet“, sagt Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung. Daher müssten die Versicherer viel Zeit und Geld investieren, die überhöhten Forderungen abzuwehren: Im Schnitt betrugen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz über 30.000 Euro, bis zum Abschluss dauerte es in der Regel mehr als zwei Jahre. Am Ende erwies sich ein Großteil der Forderungen als unberechtigt: Für ein Drittel der Insolvenzen mussten die Manager überhaupt nicht haften, in keinem einzigen Fall mussten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden. Im Schnitt waren die Manager stattdessen nur zu Schadensersatz in Höhe von rund 140.000 Euro verpflichtet – gerade mal zwei Prozent der ursprünglichen Forderung.

Manager haften persönlich für alle Zahlungen nach Insolvenzreife

Die Insolvenzen durch die Corona-Pandemie juristisch aufzuarbeiten, wird insbesondere die Rechtskosten weiter in die Höhe treiben. „Wer in den letzten Monaten in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist, muss derzeit auf Basis einer unsicheren Rechtslage entscheiden“, sagt Wolfram Desch, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen. Das ist für die Entscheider mit Risiken verbunden, weil sie grundsätzlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich haften. Nach einer Pleite dürften die Insolvenzverwalter daher vieles hinterfragen und nach Pflichtverletzungen suchen: Beruht die Insolvenzreife wirklich auf der Corona-Pandemie? War die Liquiditätsplanung korrekt? Sind die Entscheidungsgründe ausreichend dokumentiert? Waren die eigentlich verbotenen Zahlungen in der Corona-Pandemie wirklich erlaubt? „Bei vielen dieser Fragen wird man unterschiedlicher Auffassung sein – dann müssen im Zweifel die Gerichte entscheiden“, so Desch.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

„Infinitus“ in den Kategorien Versicherungstechnik und Kundennutzen ausgezeichnet

 

Beim diesjährigen Innovationspreis der Assekuranz hat der Premium-Haftpflichtschutz „Infinitus“ der Interlloyd Versicherungs-AG gleich zwei Mal Gold erhalten: in den Kategorien Versicherungstechnik und Kundennutzen. Vergeben wird der Preis vom Analysehaus Morgen & Morgen und dem Versicherungsmagazin.

Ende 2019 hat die Interlloyd ihr Angebot an Privat-Haftpflichtversicherungen erneuert. Dabei wurde zusätzlich zu den Tarifvarianten „Classic“ und „Eurosecure Plus“ die Premiumvariante „Infinitus“ neu auf den Markt gebracht. Das besondere Alleinstellungsmerkmal von „Infinitus“ ist die Preisgarantie für fünf Jahre, die den Kunden vor möglichen Beitragsanpassungen schützt. Darüber hinaus liegt die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit 50 Millionen Euro besonders hoch. Zudem gibt es keine Selbstbehalte für einzelne Leistungen. „Wir sind sehr stolz auf die beiden Gold-Auszeichnungen. Sie unterstreichen einmal mehr, dass wir mit dem Premium-Haftpflichtschutz ,Infinitus‘ der Interlloyd ein besonders bedarfsgerechtes, attraktives Produkt auf den Markt gebracht haben“, unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Konzernvorstand Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE. Maklerspezialist Interlloyd gehört als 100-prozentige Tochtergesellschaft der ARAG Allgemeine zum ARAG Konzern.

Der Innovationspreis der Assekuranz wurde in diesem Jahr zum siebten Mal verliehen. Ziel des Wettbewerbs ist es, den Wissens- und Technologietransfer voranzutreiben und praxisorientierte Produktinnovationen der Versicherungswirtschaft zu bewerten und auszuzeichnen. Jedes Produkt wird in drei Dimensionen (Produktdesign/Versicherungstechnik, Kundennutzen und Digitalisierung) bewertet. Der Jury gehörten neben führenden Köpfen der beiden Initiatoren des Innovationspreises – Morgen & Morgen und Versicherungsmagazin – weitere Versicherungsexperten an, darunter Prof. Dr. Heinrich R. Schradin.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

ALTE LEIPZIGER bietet 21 nachhaltige Fonds und stellt Wertsicherungsfonds auf „grün“

 

Den Markt für fondsgebundene Rentenversicherungen bestimmen zurzeit zwei Trends. Zum einen werden die Kunden immer kostenbewusster. Dem entspricht die ALTE LEIPZIGER durch eine breite Palette kostengünstiger ETFs. Zudem werden zahlreiche Features und Vertragsänderungen wie ein Fondswechsel ohne zusätzliche Kosten angeboten. Zum anderen interessieren sich Kunden verstärkt für nachhaltige Fonds. Mit ihrer Fondsauswahl erfüllt die ALTE LEIPZIGER beide Wünsche.

Nachhaltigkeit in Fondspolicen – mehr Identifikation mit der Altersvorsorge

Beobachtungen der Vermittler belegen, dass vor allem junge Kunden mit Fondspolicen nicht nur eine attraktive Rendite erzielen, sondern mit der Altersvorsorge auch Gutes tun wollen. Deshalb fragen sie immer häufiger nach Fonds, die in Unternehmen investieren, die Nachhaltigkeitskriterien besonders gut erfüllen. Aus der Beratung ist zu hören, dass eine solche Auswahl bei Kunden oft zu einer höheren Identifikation mit der Altersvorsorge und damit zu einer geringeren Storno-Quote führt. Für Kunden hat das gewählte Produkt einen klaren Nutzen – und sie können damit sogar zur Transformation der Wirtschaft mit dem Ziel größerer Nachhaltigkeit beitragen.

Die ALTE LEIPZIGER bietet für die Anlage der Beiträge in Fondspolicen mittlerweile 21 nachhaltige Fonds, die sich an ESG-Kriterien ausrichten. Dreizehn davon sind aktiv gemanagte Fonds, die übrigen acht ETFs. Neben Einzelwerten sind auch Portfolien, die für unterschiedliche Risikoklassen eine Vorauswahl verschiedener Fonds darstellen, teilweise nachhaltig. Das Gesamtvolumen, das Kunden bisher in nachhaltige Fonds investiert haben, liegt bei rund 46 Mio. €.

… und seit neuestem auch im Wertsicherungsfonds

Neu ist, dass seit kurzem auch der Wertsicherungsfonds, der bei fondsgebundenen Rentenversicherungen als einer von drei „Töpfen“ die Garantie abbildet, nachhaltig ausgerichtet ist. Damit profitieren nicht nur Neu-, sondern auch Bestandskunden von der Neuausrichtung in der Kapitalanlage. Diese und andere Themen werden sehr anschaulich im neuen Nachhaltigkeitsbericht des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns dargestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Leipziger, Alte Leipziger Platz 1, D-61440 Oberursel, Tel: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434,  www.alte-leipziger.de

Der Versicherungskammer Bayern-Skill von Alexa beantwortet ab sofort 24/7 Fragen rund um Versicherungen – eine neue Softwarelösung macht‘s möglich.

 

Samstagabend, das neue Handy der Freundin rutscht beim Fotoschießen aus der Hand und knallt auf den Boden. Eine Ecke ist ausgeschlagen. Zahlt das die Haftpflichtversicherung? Eine von vielen möglichen Fragen, welche Alexa mit der Zusatzfunktion des Versicherungskammer Bayern-Skills seit dem 1. Oktober jederzeit und unkompliziert beantwortet: „Alexa, ich habe einen Schaden verursacht.“ Die Sprachassistentin greift dabei dank einer neuartigen Softwarelösung auf die Wissensdatenbank Knowledge Center von Unymira zurück. Diese ist schon seit mehreren Jahren als zentrale Datenbank für die Bearbeitung aller Kundenanliegen im Unternehmen im Einsatz. Die Daten im Knowledge Center werden laufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Alle Sachbearbeiter*innen und jetzt auch der Alexa-Skill sind so auf dem gleichen Wissensstand – unabhängig davon, über welchen Weg die Kund*innen mit der Versicherungskammer Bayern Kontakt aufnehmen.

„Alexa, frage die Versicherungskammer Bayern nach meiner Rente.”

Die Verknüpfung beider Systeme ist in der Lage, vor allem bei häufig gestellten Fragen Auskunft zu Produkten und Tarifen der Versicherungskammer Bayern zu geben. Auch kann die persönliche Rente berechnet, die richtige Ansprechperson übermittelt sowie bei einer Adressänderung oder Schadenmeldung unterstützt werden.

Neue Wege im Kundenservice – mit Gewinnspiel

„Mit der Verknüpfung beschreiten wir auf dem Gebiet der Sprachassistenzsysteme sowie im Kundenservice neue Wege“, erklärt Isabella Martorell Naßl, Bereichsleiterin Konzern Betrieb. „Die Kund*innen erwarten heute von ihrem Versicherer, auf jedem Weg, von jedem Ort und in Echtzeit intuitiv zu interagieren.“ Projektleiter Petrik Nischik ergänzt: „Alexa, Siri und Co sind längst im Wohnzimmer und im Alltag der Menschen angekommen. Darin sehen wir eine wichtige und stetig wachsende Möglichkeit, die wir mit unserem Skill ebenfalls nutzen wollen.“

Vom 1. bis zum 8. Oktober lädt die Versicherungskammer Bayern außerdem zu einem Gewinnspiel auf ihren sozialen Medienkanälen ein. Mehr Infos unter www.vkb.de/alexa-gewinnspiel

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dahin zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn der Beschäftigung abstellt, wenn eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar einer befristeten folgt.

 

Werden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in einer Versorgungsordnung davon abhängig gemacht, dass eine schriftliche Vereinbarung über die Versorgungszusage zu treffen ist, ist dies keine echte Anspruchsvoraussetzung.

Der Kläger wurde von der Beklagten zunächst befristet und im unmittelbaren Anschluss unbefristet beschäftigt. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses hatte er das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. Bei der Beklagten gilt eine Versorgungsordnung in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach ist versorgungsberechtigt, wer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Beklagten steht. Weitere Voraussetzung ist, dass bei Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet ist. Außerdem ist eine schriftliche Vereinbarung über die Versorgungszusage gefordert. Nicht teilnahmeberechtigt sind befristet Beschäftigte. Der Kläger meint, es komme nicht auf das Alter bei Beginn der unbefristeten Beschäftigung an, sondern auf das bei Beginn des Arbeitsverhältnisses. Daher sei auf sein Alter bei Aufnahme des – zunächst – befristeten Arbeitsverhältnisses abzustellen. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Der Kläger hat Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Versorgungsordnung der Beklagten war dahin auszulegen, dass das Höchstalter bei Beginn der Betriebszugehörigkeit maßgeblich ist. Das gilt unabhängig davon, ob zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis vorlag, sofern sich eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar an das befristete Arbeitsverhältnis anschließt. Die Voraussetzung einer „schriftlichen Vereinbarung über die Versorgungszusage“ ist nicht konstitutiv für den Versorgungsanspruch des Klägers. Dies hat nur bestätigende, dh. deklaratorische Wirkung. Die „Zusage einer Versorgungszusage“ ist bereits als Versorgungszusage iSv. § 1 Abs. 1 BetrAVG anzusehen, wenn und soweit das Erstarken einer Anwartschaft zum Vollrecht nur noch vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und vom Eintritt des Versorgungsfalles abhängt, dem Arbeitgeber also kein Entscheidungsspielraum mehr über den Inhalt und den Umfang der zu erteilenden Zusage bleibt.

Mit der Frage einer möglichen Diskriminierung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern durch die fragliche Versorgungsordnung musste sich der Senat nicht auseinandersetzen.

 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. September 2020 – 3 AZR 433/19 –

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 5. September 2019 – 4 Sa 5/19 B –

 

Hinweis: Der Senat hat in einem weiteren im wesentlich gleich gelagerten Fall die Revision der Beklagten aus den gleichen Gründen ebenfalls zurückgewiesen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesarbeitsgericht, Hugo-­Preuß-­Platz 1, D­-99084 Erfurt, Tel: 0361/ 2636 ­ 0, Fax: 0361/ 2636 ­ 2000, www.bundesarbeitsgericht.de

Das Landgericht München hat einem Gastwirt in einem (nicht rechtskräftigen) Urteil eine Zahlung in Höhe von 1.014.000,00 € aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen seine Versicherung zugesprochen (Az. 12 O 5895/20).

 

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Diverse Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren und sprachen die Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

Am 1.10.2020 gab es nun zu dem Komplex ein wegweisendes Urteil der auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I, welches in allen Punkten die von Beginn an geäußerten Rechtsauffassungen der Spezialisten von Wirth-Rechtsanwälte bestätigt.

Die Streitpunkte zusammengefasst: Der Kläger betreibt eine Gaststätte mit 1.200 Sitzplätzen im Innenbereich, 800 Sitzplätze auf den Terrassen und 5.000 Sitzplätze im Biergarten in München. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hatte per Allgemeinverfügung ab dem 21.03.2020 den klägerischen Betrieb aufgrund des Coronavirus geschlossen. Der Gastwirt begehrte daraufhin Leistungen aus seiner Betriebsschließungsversicherung. Die beklagte Versicherung weigerte sich. Das Gericht zeigte der beklagten Versicherung nun per Urteil klar auf, dass hier Versicherungsleistung zu erbringen ist.

Das Gericht hält zum einen die Rechtsform und die Rechtmäßigkeit der Anordnung, entgegen der Auffassung der beklagten Versicherung, nicht für relevant. Es war nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich, dass das Coronavirus direkt im Betrieb aufgetreten ist, denn nach den Versicherungsbedingungen sei lediglich entscheidend, dass eine Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erfolgen musste. Es kommt also nicht darauf an, ob es eine konkrete Einzelanordnung für den jeweiligen Betrieb oder eine sogenannte Allgemeinverfügung für eine Vielzahl von Betrieben gab. Der Gastwirt habe auch nicht gegen die Schließungsanordnungen vorgehen müssen.

Das Gericht äußerte sich auch zu der Möglichkeit, einen Außerhausverkauf zu organisieren. Wenn das für den Restaurantbetrieb lediglich ein untergeordnetes Mitnahmegeschäft sei, wäre es keine unternehmerische Alternative, auf die sich der Gastwirt verweisen lassen müsse. Auch insofern ist ein wesentliches Argument, was regelmäßig von einigen Versicherern ins Feld geführt wird, vom Tisch gefegt worden.

Das Gericht setzt sich weiter mit den regelmäßig üblichen Versicherungsbedingungen auseinander, wonach Bezug auf die Aufzählung der im Infektionsschutzgesetz gesetzlich erfassten Krankheiten und Krankheitserreger genommen wird. Auch dazu gibt es seitens des Gerichts klare Worte. Die entsprechende Regelung in den Versicherungsbedingungen sei intransparent und daher unwirksam. Werde der Versicherungsschutz durch eine AVB-Klausel eingeschränkt, müsse dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel bestehe, was hier gerade nicht der Fall war. Denn der Versicherungsnehmer gehe auf Basis des Wortlauts der Bedingungen davon aus, dass der Versicherungsschutz dem Grunde nach umfassend sei und sich mit dem Infektionsschutzgesetz decke.

Die hier maßgeblichen und in vielen weiteren Streitfällen identischen oder fast identischen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) lauten auszugsweise wie folgt:

 

„§ 1 Gegenstand der Versicherung, versicherte Gefahren

  1. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger

in Nr. 2 aufgeführten Krankheiten oder Krankheitserreger

  1. a) den versicherten Betrieb […] schließt; […]
  2. Versicherungsschutz besteht für die folgenden der in §§ 6 und 7 IfSG namentlich genannten, beim Menschen übertragbaren Krankheiten und Erreger nach Fassung des Gesetzes vom 20.07.2000:
  1. a) Krankheiten

[…]

  1. b) Krankheitserreger

[…]

  • 3 Ausschlüsse
  1. Der Versicherer haftet nicht

[…]

  1. b) für andere als die in § 1 Ziffer 2 genannten Krankheiten und Krankheitserreger, insbesondere nicht für […].“

Der Gastwirt konnte davon ausgehen, dass in § 1 Ziffer 2 AVB eine bloße Wiedergabe der gesetzlich erfassten Krankheiten und Krankheitserreger erfolge, und nur in § 3 AVB Einschränkungen enthalten seien, so das Gericht. Die Auflistung der Krankheiten und Krankheitserreger sei jedoch im Vergleich zum IfSG unvollständig. Außerdem sei das Infektionsschutzgesetz seit dessen Einführung vor 20 Jahren bereits mehrfach geändert und um weitere Krankheiten und Erreger ergänzt worden. Dies bleibe dem Versicherten verborgen und damit müsse er auch nicht rechnen. Um den wahren Gehalt des Versicherungsschutzes zu erfassen, hätte der Versicherte letztlich die Auflistung in § 1 Ziffer 2 AVB Wort für Wort mit der aktuellen geltenden Fassung des Infektionsschutzgesetzes vergleichen müssen. Eine Klausel, deren Tragweite nur durch den Vergleich mit einer gesetzlichen Vorschrift erkennbar sei, die aber dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer dieser Versicherung nicht bekannt sei, ist aber intransparent.

Und noch einen wesentlichen Punkt klärt das Gericht: Im Hinblick auf die Höhe der zu zahlenden Entschädigung sind in diesem Fall weder Kurzarbeitergeld noch staatliche Corona-Liquiditätshilfen anspruchsmindernd zu berücksichtigen, da es sich hierbei nicht um Schadensersatzzahlungen gerade für Betriebsschließungen handele.

Fachanwalt Norman Wirth dazu: „Damit liegt eine weitere Entscheidung klar zugunsten des betroffenen Hotel- und Gastronomiegewerbes vor. Die eindeutigen Worte des Gerichts zu den Argumenten einiger Versicherer zeigen, was wir bereits seit Beginn dieser unsäglichen Diskussion zur Zahlungspflicht der Versicherer gesagt haben: In den allermeisten Fällen besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz. Wir gehen davon aus, dass sich die Rechtsprechung auf Grundlage dieses Urteils festigen wird.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

ISG-Studie zur Digitalisierung im Versicherungswesen

 

Lange Wartezeiten, unübersichtliche Zuständigkeiten, Formularchaos: Die meisten Versicherungen wissen bereits, wo bei ihren Kunden der Schuh drückt. Viele von ihnen haben sich technologische Innovationen und verbesserte Kundenerlebnisse deshalb auch schon auf die Agenda gesetzt. Nun hat Covid-19 das sich ohnehin bereits verändernde Kundenverhalten weiter forciert und Versicherungen müssen noch viel schneller handeln. Wer diesen Weckruf nicht hört, gefährdet laut einer aktuellen ISG-Studie sein Geschäft.

Schon vor der Krise hat das Kundenverhalten im Versicherungsmarkt begonnen, sich zu verändern. Zu diesem Ergebnis kommt das Marktforschungs- und Beratungshaus ISG. Im Mai und Juni 2020 hatte es 290 Entscheider in Versicherungen aus sechs europäischen Ländern befragt. 95 Prozent stimmten ganz oder teilweise zu, dass sich ihre Kunden mehr digitale Produkte und Services wünschen. Zudem gehen 86 Prozent davon aus, dass sich das Kundenverhalten wegen Covid-19 dauerhaft verändert.

Verbesserungspotenzial an der Kundenschnittstelle

Rund 75 Prozent der Befragten sind sich bewusst, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit hauptsächlich von verbesserten Kundenerlebnissen und Prozessen an der Kundenschnittstelle abhängt. Auch die Vereinfachung ihrer Produkte und die Stabilität von Betriebsabläufen stehen bei den befragten Versicherungen im Fokus. Je automatisierter und digitaler Versicherungen arbeiteten, desto schwächer seien laut ISG die Beeinträchtigungen ihres Geschäftes in Krisenzeiten.

AV-Lösungen zur Unterstützung der Digitalisierungsstrategie

Audiovisuelle Lösungen sind ein wichtiger Bestandteil von Digitalisierungsstrategien und helfen nachhaltig dabei, Kundenerlebnisse sowie Geschäftsprozesse für Versicherungen zu optimieren.

Digital Signage hilft Besuchern beispielsweise in großen Gebäuden dabei, ihren Weg zum Beratungsgespräch zu finden oder begrüßt sie schon am Empfang personalisiert. Über moderne Videokonferenzlösungen kommunizieren Versicherungsmitarbeiter und -makler nicht nur jederzeit zuverlässig und sicher mit Kunden. Sie haben damit sogar außerhalb des Büros Zugriff auf alle digitalen Beratungs- und Vertragsinformationen und können sie ihren Gesprächspartnern präsentieren. Auch Touch Displays bringen frischen Wind in Beratungsgespräche, helfen Kunden dabei, Leistungen sowie Services besser zu visualisieren und tragen somit ebenfalls zu besseren Kundenerlebnissen bei.

Kreativ-Teams, die neue Produkte für ihre Versicherung entwickeln möchten, finden sich zum Brainstorming an interaktiven Whiteboards ein. Dort können sie schon vorbereitete Präsentationen zeigen und interaktiv mit ihren Kollegen daran arbeiten, schreiben, skizzieren, kommentieren und mehr. Innovative Ideen und Angebote lassen da nicht lange auf sich warten.

Professionelle Unterstützung bei der Kundengewinnung und -bindung

Versicherungen, die mit digitalen Strategien, Produkten und Lösungen erfolgreich neue Kunden gewinnen und halten möchten, finden in TASTEONE Medientechnik einen erfahrenen Partner. Seit 2003 berät das innovative Unternehmen die Versicherungsbranche bei ihrer Digitalisierung und begleitet sie von der Beschaffung über die Umsetzung bis zur Montage und darüber hinaus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

TASTEONE Medientechnik GmbH, Marie-Curie-Straße 5, 51377 Leverkusen, Tel: 0214 3126020, www.tasteone-medientechnik.de

Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe aus Hannover hat sich für die Einführung von in|sure PSLife von adesso insurance solutions entschieden.

 

Auf Basis von in|sure werden künftig sowohl das Neugeschäft als auch Bestandsverträge der Lebensversicherungssparte verwaltet. Die Produktivnahme mit allen aktuellen Versicherungsprodukten und -tarifen sowie den dazugehörigen Bestandsbearbeitungen ist für Anfang 2022 geplant. Bis Ende 2023 sollen auch alle Verträge mit älteren Tarifen auf die moderne Versicherungsverwaltungssoftware migriert sein.

Mit über 222 Jahren Erfahrung ist die Mecklenburgische die älteste private deutsche Versicherungsgesellschaft mit überregionalem Geschäftsbetrieb. 24 Bezirksdirektionen und zwei Vertriebsbüros bundesweit unterstützen die über 800 hauptberuflichen Agenturen vor Ort. Vom Gesamtbeitragsvolumen 2019 in Höhe von 594 Mio. EUR entfällt mehr als ein Fünftel auf die Lebensversicherungssparte.

Über adesso insurance solutions GmbH

Das Softwareunternehmen adesso insurance solutions, hundertprozentige Tochter der börsennotierten adesso SE, entwickelt und implementiert Standardsoftware für den deutschsprachigen Versicherungsmarkt. Auf der in|sure-Plattform bündelt das Dortmunder Unternehmen releasefähige Standard-Softwareprodukte und bietet daneben Software- und Servicelösungen für die Übernahme fachlicher Geschäftsprozesse im Kundenauftrag an. Alle in|sure-Produkte decken die Kernprozesse einer Versicherung ab. Sie sind als gesamte Anwendungslandschaft in|sure ecosphere oder als einzelne, flexibel miteinander kombinierbare Komponenten einsetzbar. Zur in|sure-Produktfamilie zählen: Partnerverwaltung, Bestandsmanagement sowie Leistungs- bzw. Schadenbearbeitung für alle Sparten, Produktmodellierung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs und IT-Lösungen für den Provisions- sowie In-/Exkassoprozess. Darüber hinaus stellt adesso insurance solutions ein System für die softwaregestützte Datenmigration und eine selbstlernende KI für eine medienbruchfreie Dunkelverarbeitung zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

adesso insurance solutions GmbH, Agrippinawerft 26, 50678 Köln,Tel: +49 152 38857669, www.adesso-insure.de

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) kritisiert die Entscheidung der Privaten Krankenversicherung ab dem 1. Oktober 2020 nur noch die Hälfte der bisherigen Hygienezuschläge für Privatpatienten zu bezahlen.

 

“Wir werden sicherlich nicht die Hälfte an Desinfektionsmittel und Schutzkleidung anwenden, ohne unsere Patienten zu gefährden”, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden zu Beginn der Pandemie durch den Gesetzgeber verpflichtet, anhand eines umfangreichen Rettungsschirms, die Kliniken und Arztpraxen vor den finanziellen Folgen der Pandemie abzusichern. “Dagegen mussten die privaten Versicherer erst mühsam überzeugt werden, dass auch sie eine solidarische Verpflichtung zu Sicherung der Krankenversorgung haben. Jetzt sind die dafür vorgesehenen Mittel ohne stichhaltige Begründung halbiert worden, obwohl die tatsächlichen Kosten unverändert geblieben sind. Kliniken und Arztpraxen sind damit diejenigen, die den Schutz der Patienten auf eigene Kosten übernehmen”, so Dr. Jörg-A. Rüggeberg. “Es zeigt sich, dass in einer Krise einige solidarisch agieren, andere eher nicht. Selbstverständlich wird auch weiter der Hygieneschutz unserer Patienten oberste Priorität haben, wir hätten uns allerdings gewünscht, dass diese Auffassung von allen Beteiligten uneingeschränkt geteilt wird.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V., Luisenstraße 58, 10117 Berlin, Tel: 030 28004100, www.bdc.de

Anja Piel ist ab dem 1. Oktober neue Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund.

 

Als Vertreterin der Versichertenseite im Bundesvorstand löst sie Alexander Gunkel ab, der die Gruppe der Arbeitgeber vertritt. Der Wechsel im Vorsitz erfolgt jährlich zwischen den Versicherten- und den Arbeitgebervertretern.

Den Vorsitz in der Bundesvertreterversammlung übernimmt Jens Dirk Wohlfeil als Vertreter der Arbeitgeber. Er löst Uwe Hildebrandt aus der Gruppe der Versicherten ab.

Bundesvorstand und Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund nehmen Aufgaben wahr, die alle 16 Rentenversicherungsträger in Deutschland betreffen. Sie vertreten unter anderem die Interessen der Deutschen Rentenversicherung gegenüber der Politik und klären grundsätzliche Rechtsfragen, um eine einheitliche Rechtsanwendung bei allen Rentenversicherungsträgern sicherzustellen.

Alle Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten ehrenamtlich. Sie werden in Sozialwahlen gewählt. Die nächste Sozialwahl findet 2023 statt.

 

Verantwortlich für den Beitrag:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, Tel: 030/ 865-0, Fax: 030/ 865 27240, www.drv-bund.de

Deutsche Kreditbank AG (DKB) bietet ab sofort zusätzliche Versicherungspakete rund ums Internet, Shopping und Reisen an

 

Die online bestellte Ware kommt nicht, Identitätsdatenklau, das Notebook gibt direkt nach der Garantiezeit den Geist auf, oder die gebuchte Urlaubsreise mit der Familie muss kurzfristig storniert werden – ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann dies schnell zum Albtraum werden. Ab sofort bietet die DKB ihren Kund*innen an, sich mit unterschiedlichen Versicherungspaketen rund ums Internet, Shopping und Reisen bedarfsgerecht zu schützen.

Die Besonderheit der angebotenen Pakete:

Beim Kauf der jeweiligen Leistung z. B. bei Buchung einer Reise oder eines Mietwagens, greift der Versicherungsschutz nicht nur bei Bezahlung per Kreditkarte, sondern auch bei Bezahlung mit der zum DKB-Cash zugehörigen Girokarte oder mittels Überweisung bzw. Lastschrift vom DKB-Cash.

Die Reise-Pakete haben zusätzlich den Vorteil, dass sie nur einen geringen Selbstbehalt i.H.v. 100 Euro haben und für den Versicherungsschutz keine Familienzugehörigkeit erforderlich ist, d. h. auch weitere Mitreisende versichert sind. Die Abbuchung des monatlichen Paketpreises erfolgt über die DKB-VISA-Card.

Versicherungspaket Internet:

Sorgenfrei im Netz unterwegs durch Unterstützung für den Fall von Zahlungsmitteldaten- oder Identitätsdatendiebstahl oder bei Konflikten mit Online-Händlern

– Zahlungsmitteldatendiebstahl

– Identitätsdatendiebstahl

– Konflikte mit Onlinehändlern

– Kosten: 2,70€ pro Monat (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr)

 

Versicherungspaket Shopping:

Für Schnäppchenjäger und Shopaholics – Bestpreise sicher; Elektronik-Geräte auch nach Ende der Gewährleistung absichern

– Preisgarantie

– Elektronikversicherung – Beinhaltet eine Garantieverlängerung gegen Herstellungsfehler und Materialfehler unabhängig von der Art der Bezahlung für alle Elektronikgeräte am deutschen Hauptwohnsitz mit einem Anschaffungspreis zwischen 150-5.000 € (ausgenommen Handys, Smartphones sowie Wechselobjektive für Kameras).

– Die Elektronikversicherung gilt z. B. auch für schon gekaufte Elektrogeräte.

– Kosten: 2,90€ pro Monat (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr)

 

Versicherungspaket Travel bzw. Travel Family & Friends:

Dem Alltag entfliehen und mit der DKB entspannt reisen. Versichert sind beim Paket Travel bis zu 2 Personen und beim Paket Travel Family & Friends bis zu 5 Personen.

– Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung – Gilt selbst für bereits gebuchte Reisen; die Zahlung muss via DKB-Cash, DKB-VISA-Card oder mit der zum DKB-Cash zugehörigen Girokarte erfolgt sein; entsprechendes Versicherungspaket muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt gebucht sein

– Auslandsreisekrankenversicherung

– Mietwagen-Vollkaskoversicherung

– Reise-Assistance-Service

– Kosten: – Travel (für bis zu 2 Personen):   6,90€ pro Monat   (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr)

– Travel Family & Friends (für bis zu 5 Personen):   8,90€ pro Monat   (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr)

Angeboten werden die Versicherungspakete in Zusammenarbeit mit AXA Partners.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Taubenstraße 7-9, 10117 Berlin, Tel: 030 12030-3605, www.dkb.de

Generationswechsel bei den TARGO Versicherungen:

 

Sascha Müller (43) tritt zum 1. Oktober 2020 die Nachfolge von Bernd-Leo Wüstefeld als Vertriebsvorstand an. Bernd-Leo Wüstefeld geht gleichzeitig nach einer äußerst erfolgreichen Tätigkeit für die TARGO Versicherungen in den Ruhestand.

Iris Kremers, Bancassurance-Chefin: “Wir sind Bernd-Leo Wüstefeld für sein unermüdliches Engagement und seine unternehmerische Leistung zu tiefem Dank verpflichtet. Für die nächste Lebensphase wünsche ich ihm – auch im Namen meiner Vorstandskollegen – alles erdenklich Gute – vor allem Gesundheit. Es freut mich, dass wir mit Sascha Müller einen Nachfolger aus den eignen Reihen gewinnen konnten, der das Unternehmen und die Bedürfnisse unserer Kooperationspartner gleichermaßen kennt. Für die vor ihm liegenden Aufgaben wünsche ich ihm viel Erfolg.”

Bernd-Leo Wüstefeld blickt auf eine langjährige und sehr erfolgreiche Karriere bei den TARGO Versicherungen zurück – zuletzt als Vertriebsvorstand der TARGO Versicherungen. Seine berufliche Laufbahn startete er bei der Aachen Münchener Lebensversicherung. 1989 wechselte er zur KKB Leben, einer Vorgänger-Gesellschaft der TARGO Versicherungen. Nach verschiedenen Stationen in leitender Funktion wurde Wüstefeld 2001 in den Vorstand der TARGO Versicherungen berufen.

Der gelernte Bankkaufmann Sascha Müller erwarb einen EMBA (Executive Master of Business Administration) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach seinem Einstieg 2011 bei den TARGO Versicherungen als Vertriebscoach war Müller in verschiedenen leitenden Funktionen tätig – seit 2016 als Vertriebsdirektor im Bereich „Mobile Kundenberatung“. Zuvor war Müller bei der Sparkasse Vest, dem AWD und der TARGOBANK.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

TARGO Versicherungen, Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden, Tel: 02103 347100, www.targoversicherung.de

Eine erfreuliche Mitteilung erhielten Krankenversicherte der uniVersa: Wer im vergangenen Jahr leistungsfrei blieb, bekam Ende September bis zu vier Monatsbeiträge zurück.

 

Die Bar-Beitragsrückerstattung ist eine Form der Überschussbeteiligung in der privaten Krankenversicherung und belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten. Je nach leistungsfreien Jahren und gewähltem Tarif gab es in der Voll- und Beihilfeversicherung zwischen einem und vier Monatsbeiträge zurück. Die Gesamtausschüttung für das Jahr 2019 lag mit 24,7 Millionen Euro auf Vorjahresniveau. Als besonderen Service führt die uniVersa bei eingereichten Rechnungen automatisch eine Besserstellungsprüfung durch und informiert ihre Versicherten darüber, ob die Erstattung der Rechnungen oder die Rückerstattung vorteilhafter ist. Auch nachträglich können Belege noch eingereicht werden. Dann wird die Versicherungsleistung abzüglich der bereits ausgezahlten Beitragsrückerstattung überwiesen.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Einsatz von KI und Data Analytics optimiert Schadenbewertung

 

Deutschlands größtes Netzwerk zur Schadenregulierung Regu24 und der Technologieanbieter claimsforce kooperieren bei der Optimierung der Schadenabwicklung für Versicherungsunternehmen.

Regu24 baut damit seine Digitalisierungsstrategie im Bereich Schadenmanagement weiter aus. „Mit rund 30.000 regulierten Schadenfällen haben wir enormes Potenzial, durch technologische Unterstützung noch schneller zu agieren und unsere Erfahrungen bestmöglich zu aggregieren“, sagt Matthew Whittall, Vorstand der Regu24 und CEO der Konzernmutter Innovation Group. „Mit der Kooperation heben wir die Digitalisierung der Schadenbearbeitung auf eine neue Stufe. Ziel ist es, die Durchlaufzeit der Bearbeitung zu reduzieren und die Zufriedenheit der Versicherungskunden zu erhöhen.“

Basis dafür ist die Einführung der Softwarelösung von claimsforce. Die SaaS-Lösung für das Schadenmanagement nutzt Data Analytics und KI, um die Einsatzdisposition zu verbessern und die Sachverständigen bei der Erstellung der Gutachten mit Erfahrungsdaten zu unterstützen. Die End-zu-End-Plattform integriert die Prozesse von Versicherungen und Sachverständigen und ist bereits bei anderen Regulierungsorganisationen und mehreren Versicherungen im Einsatz. Bis Ende des Jahres wird der flächendeckende Einsatz der claimsforce-Lösung bei Regu24 umgesetzt. Das schafft die Grundlagen für weiteres Wachstum von Regu24 im Bereich Sach- und Haftpflichtschäden.

Transparenz und effiziente Prozesssteuerung können die Schadenbearbeitung als Kernkompetenz der Versicherer positiv erlebbar machen und damit die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sowie die Empfehlungsbereitschaft deutlich steigern. Zudem ermöglicht die Anwendung eine deutlich verbesserte Steuerung und Auswertung der Schadenprozesse und schafft damit weitere Optimierungsmöglichkeiten für die Versicherer.

„Wir schaffen exzellente Schadenerlebnisse. Mit der Kooperation erschließen wir dafür das größte deutsche Netz für Schadenregulierung mit 120 Sachverständigen und Kooperationen mit zahlreichen Versicherungsgesellschaften“, sagt Nils Mahlow, Gründer und CEO von claimsforce. „Viele Schadenprozesse sind bislang noch nicht oder unzureichend digitalisiert. Neben der Prozessoptimierung durch unsere Anwendung wird der Einsatz von Data Analytics die Schadenregulierung mittelfristig auf eine erheblich bessere Entscheidungsgrundlage stellen.“

Die Kooperation ist Teil der strategischen Neuausrichtung von Regu24, die Matthew Whittall und Jörg Hänsel im Vorstand, sowie Oliver Breuer als Transfer Manager, als neue Führungsmannschaft vorantreiben. Der bisherige Vorstand Michael Trier verlässt das Unternehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

claimsforce GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, Tel:+49 40 537 985 410, www.claimsforce.com

Im Zentrum ihres Handelns steht der Kunde. Das beweist die Versicherungsgruppe die Bayerische einmal mehr und überarbeitet zum 28. September 2020 ihre mehrfach von unabhängigen Analysehäusern ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) noch einmal deutlich.

 

Die neue Tarifgeneration ist dabei noch besser auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt. Sie zeichnet sich insbesondere durch ihre hohe Flexibilität und die im Marktvergleich außergewöhnlichen Leistungen aus.

„Die BU ist nicht nur unser Kernprodukt, sondern auch eine Herzensangelegenheit. Eine unserer wertvollsten Ressourcen ist die eigene Arbeitskraft. Daher sollte eine BU elementarer Bestandteil der individuellen Absicherung sein“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Dass wir mit unserer BU bereits zu den Besten am Markt gehören, heißt nicht, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Im Sinne unserer Kunden streben wir immer danach, uns und unsere Produkte weiter zu verbessern. Dabei haben wir unser Ohr stets am Markt und arbeiten mit qualifizierten Beraterinnen und Beratern aus unserem eigenen Haus, aber auch mit ausgewiesenen Experten aus der Gruppe der Versicherungsmakler zusammen.“

Die Bayerische hat die – im Marktvergleich ohnehin bereits außergewöhnlich zahlreichen – Möglichkeiten der Nachversicherung ausgeweitet. Diese kann künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und ohne erneute Risikoprüfung erfolgen. Auch Raucherverhalten und BMI werden nicht mehr abgefragt. Zudem erfolgt dadurch nun eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile analog zum ursprünglichen Vertrag.

Mit der neuen Teilzeitklausel stellt die Bayerische Teilzeittätige, Vollzeittätigen gleich, indem künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeit im Haushalt mit einbezogen wird.

Gerade junge Kunden profitieren zudem von der sogenannten Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Aufnahme eines Studiums und bei Berufseinstieg. Im Rahmen dessen können sie ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und nachträglich eine Beitragsdynamik einschließen. Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit können sie zudem im Rahmen der Nachversicherung ihre Jahresrente um bis zu 12.000 Euro aufstocken.

Künftig wird es für viele Kunden auch günstiger, da die Bayerische eine Vielzahl von Berufen neu einordnet. So werden unter anderen viele Ingenieure und Ärzte, aber auch verschiedene Mechaniker und Verwaltungsberufe, besser eingestuft. Ein Allgemeinarzt befindet sich beispielsweise zukünftig in Berufsklasse 1+ statt 1, ein Bauingenieur (Ingenieurbau u.a.) in Berufsklasse 1 statt 2+. Auch die BU young-Tarife wurden neu kalkuliert, sodass Kunden von günstigeren Zahlbeiträgen profitieren.

Die Bayerische vereinfacht ihren Kunden die BU-Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen wie Krebs, bei dauerhafter Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion sowie einem dauerhaften und vollständigen Verlust des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens. Der Kunde kann dann mit einem vereinfachten Nachweis Leistungen von bis zu 15 Monaten beziehen.

Die Infektionsklausel für alle Berufe gilt künftig nicht mehr nur in der BU Prestige, sondern auch in den Tarifen Komfort und Komfort Plus. Ebenfalls in diesen Tarifklassen verzichtet die Bayerische bei selbstständigen Akademikern, die mindestens 90 Prozent kaufmännisch, planerisch, leitend oder organisatorisch tätig sind, auf Umorganisation. Im Tarif BU Prestige wird zudem die maximale Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit von 18 auf 36 Monate verlängert.

Gerade im Leistungsfall ist eine schnelle Bearbeitungszeit sehr wichtig. Die Bayerische entscheidet daher innerhalb von zehn Arbeitstagen, sobald alle Unterlagen vorliegen. Bei einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen geschieht dies sogar innerhalb von nur fünf Arbeitstagen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die Basler integriert kunden- und vermittlerorientierte Optimierungen in die Basler RisikoVersicherung.

 

Das Produktupdate gilt bereits seit dem 12. September 2020 und bringt günstigere Prämien, erhöhte Untersuchungsgrenzen und einen erhöhten vorläufigen Versicherungsschutz mit sich.

Mit besten Preisen ausgestattet

Für rund 100 in Deutschland zahlreich vertretene Berufe werden mit dem Produktupdate die Prämien günstiger. So hat die Basler beispielsweise sämtliche Lehrerberufe in eine günstigere Berufsklasse umgestellt. Die Prämie für den wirkungsvollen Todesfallschutz wird für diese Neukunden somit nochmals deutlich günstiger als bisher.

„Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Tarife nicht nur attraktiv, sondern auskömmlich und stabil zu kalkulieren. Wir sind stolz darauf, dass wir unsere Prämien seit Einführung der Risikolebensversicherung noch nie anpassen mussten und führen diesen Weg in Zukunft fort. Unser oberstes Ziel ist es, ein vertrauensvoller Partner für unsere Kunden und Vertriebspartner zu sein.“, so Maximilian Beck, Vorstand der Basler Leben.

Erhöhte Untersuchungsgrenze und neuer Spezialantrag für Immobilienfinanzierer

Die leistungsseitigen Neuerungen machen es Basler-Kunden noch leichter und unkomplizierter, ihre Liebsten zu schützen. So wurde die Untersuchungsgrenze für unter 45-Jährige von 400.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Die Einreichung eines Arztberichtes ist also ab sofort erst ab einer Versicherungssumme von 500.001 Euro notwendig.

In der Baufinanzierungsabsicherung profitieren Kunden von der deutlich angehobenen Untersuchungsgrenze besonders: Sie können nämlich bis zu acht Monate nach Abschluss eines Immobiliendarlehens den Basler Spezialantrag für Immobilienfinanzierer mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung nutzen.

Zusätzlich wurde der vorläufige Versicherungsschutz bei Unfalltod von zuvor 100.000 Euro auf 200.000 Euro verdoppelt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

Oft wird das Risiko, einen Angehörigen pflegen zu müssen oder selbst zu einem Pflegefall zu werden, unterschätzt.

 

Daher bleibt häufig auch die finanzielle Absicherung auf der Strecke. Die Württembergische Krankenversicherung AG hat mit ihrer Pflegezusatzversicherung jetzt ein neues Produkt auf den Markt gebracht, das sich durch große Flexibilität auszeichnet. Das gewünschte Pflegemonatsgeld kann dem individuellen Bedarf angepasst und um Bausteine wie etwa die Pflege-Assistance ergänzt werden. Die Württembergische bietet damit nicht nur ihren Versicherten, sondern auch deren Angehörigen Schutz vor den Belastungen im Pflegefall.

Durchschnittlich werden drei von vier Frauen und mehr als jeder zweite Mann pflegebedürftig. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Ehe mindestens ein Partner pflegebedürftig wird, liegt damit bei 88 Prozent. Hinzu kommt, dass nicht nur ältere Menschen betroffen sind: In Deutschland ist durch Krankheit oder Unfall jeder sechste Pflegebedürftige unter 60 Jahre alt.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind lediglich eine Grundversorgung. So bleibt etwa bei stationärer Pflege im Durchschnitt ein Eigenanteil von rund 2.000 Euro pro Monat, den die pflegebedürftige Person selbst aufbringen muss. Sogar das Gesundheitsministerium empfiehlt deshalb, zusätzlich privat vorzusorgen.

Die neue Pflegezusatzversicherung der Württembergischen löst die bisherigen Tarife ab und setzt mit dem neuen Angebot ein hohes Maß an Flexibilität: Die Kunden können selbst bestimmen, wie viel Geld ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit – abhängig vom Pflegegrad und von der Art der Unterbringung (ambulant oder stationär) – ausbezahlt werden soll. Danach ergibt sich der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag.

Wichtige Leistungen der neuen Pflegezusatzversicherung im Überblick:

–       Umfangreiche Nachversicherungsoptionen machen es möglich, den Versicherungsschutz bequem an neue Lebenssituationen anzupassen. So können zu bestimmten Anlässen wie beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie oder Verlegung des Erstwohnsitzes in ein anderes Bundesland die Kunden ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen erhöhen.

–       Ab Pflegegrad 4 entfallen für die Kunden die Beiträge zu ihrer Versicherung.

–       Durch weltweiten Versicherungsschutz ist die Pflege auch außerhalb Deutschlands möglich.

Zusätzlich zum Pflegemonatsgeld, das die Basis der Pflegeabsicherung bildet, sind drei optionale Bausteine als Ergänzungen möglich:

–       Pflege-Einmalleistung

Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 wird eine Einmalzahlung geleistet.

–       Pflege-Airbag

Ergänzend zum Pflegemonatsgeld wird für einen Zeitraum von sechs Monaten eine zusätzliche monatliche Geldleistung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 gezahlt – zum Beispiel, um den erhöhten Kapitalbedarf einer Pflegebedürftigkeit zu decken. Der Betrag kann aber auch zur Unterstützung pflegender Angehöriger genutzt werden. Diese sind häufig insbesondere zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit in der Familie in hohem Maß gefordert, die in der neuen Situation erforderlichen Schritte zu veranlassen und umzusetzen.

–       Pflege-Assistance

Die Württembergische vermittelt Unterstützung rund um die Organisation der Pflege und Beratung zu allen Fragen durch einen professionellen Ansprechpartner – auch dann, wenn nicht die Kunden selbst, sondern nahe Angehörige pflegebedürftig werden.

Wer neu in die Pflegevorsorge einsteigen möchte und anfangs nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, dem bietet die Württembergische die Möglichkeit, mit reduziertem Preis zu starten: Mit der Staffel-Option zahlen Kunden zwischen 21 und 50 Jahren bei voller Leistung der Versicherung während der ersten drei Jahre lediglich rund 50 Prozent ihres eigentlichen Beitrags. In den darauffolgenden Jahren erhöht sich der Beitrag stufenweise, bis er im zehnten Jahr die volle Höhe erreicht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Die GHV stellt sich als digitale Versicherungsmanufaktur völlig neu auf

 

Deutschlands ältester Tierversicherer, die GHV Versicherung, stellt sich nicht erst aufgrund der Corona-Krise völlig neu auf. Neu heißt bei dem Traditionsunternehmen vor allem auch digital. Wie ihre Kunden, verbindet die Versicherung das Leben mit Tieren und der Natur ganz eng mit moderner Informationstechnologie. Dabei sind der persönliche Kontakt und das individuelle Produkt genauso wichtig wie ein einfacher, digitaler Prozess.

Bei der GHV dreht sich alles um Menschen, Tiere und die Natur. Im gewerblichen Bereich kommen die Kunden aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Gartenbau. Für die grünen Berufe, vom Pferdewirt bis zum Gärtner, entwickelt die Versicherung individuelle Lösungen und geht mit innovativen Versicherungsprodukten neue Wege. Daher trägt sie nun auch die Markenbezeichnung „Manufaktur“ im Namen.

Dort wo es sinnvoll und möglich ist, sollen aber gleichzeitig alle Möglichkeiten der Digitalisierung durch Standardisierung genutzt werden. Aus dem Alltag der Landwirte sind digitale Prozesse bereits nicht mehr wegzudenken. Auf Knopfdruck lässt sich im Kuhstall die Milchproduktion ablesen. Futtermittel und Belüftung im Stall werden digital gesteuert, die Düngemittelgabe auf dem Feld wird mit dem Smartphone eingestellt.

„Für uns stellt sich bei der Digitalisierung nicht die Frage, ob wir sie im traditionellen Versicherungsgeschäft für notwendig halten, sondern wie schnell wir sie in allen Bereichen des Unternehmens umsetzen können“, erklärt Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV Versicherung.

Vor allem die Hunde-, Katzen- und Pferdehalter sind intensiv digital unterwegs und nutzen soziale Netzwerke sehr aktiv: Sie teilen stolz ihre Tierbilder, tauschen sich über Probleme mit Krankheiten aus oder liken einfach nur süße Katzenfotos.

„Ein Drittel der über 34 Millionen deutschen Heimtierhalter sind unter 40 Jahre alt. Das birgt ein großes Potenzial, das wir mit unseren Produkten am einfachsten über digitale Kanäle erreichen“, erklärt Hans-Gerd Coenen.

Die GHV versteht sich auch deshalb als Manufaktur, weil das Geschäft des Nischenversicherers ein beratungsintensives Geschäftsfeld ist. Dabei ist nicht nur versicherungstechnisches Fachwissen gefragt, sondern es muss ein tiefes Verständnis für die Abläufe in landwirtschaftlichen Betrieben vorhanden sein.

„Persönliche Kundengespräche sind aber auch digital möglich. Mit Videoberatungen werden mühelos geografische Hürden überwunden. Der technische Fortschritt eröffnet uns viele Möglichkeiten, die wir als GHV künftig nutzen werden, um nah am Kunden zu sein, zu beraten und Hilfestellung geben – gerade in Krisenzeiten wie durch die Corona-Pandemie“, so Hans-Gerd Coenen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GHV Darmstadt, Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt, Bartningstr.59, 64289 Darmstadt, Tel: 06151 3603-0,Fax: 06151 3603-155, email: info@ghv-versicherung.de, www.ghv-versicherung.de