Die uniVersa bietet mit „Wert 14“ von SkenData ein neues Online-Tool zur Gebäudewertermittlung an.

 

„Damit kann der aufwendige Bewertungsprozess für die Ermittlung des richtigen Gebäudewerts schnell, einfach und effizient durchgeführt werden“, erklärt Daniel Weidenhammer, Leiter der Sachvertragsabteilung. Die Software greift auf Liegenschafts- und Katasteramtsdaten von mehr als 51 Millionen Gebäuden in Deutschland zu. Gepaart mit Lagefaktoren, einem 3-D-Modell und Luftaufnahmen des Gebäudes erhält man in Sekundenschnelle einen zuverlässigen Wert mit detailliertem Gebäudereport. Dieser kann zusammen mit dem Antrag eingereicht werden und führt dazu, dass automatisch ein Unterversicherungsverzicht gewährt wird. Im Schadenfall erfolgt dann keine Prüfung mehr, ob das Gebäude richtig versichert war. Vermittler können bei der uniVersa auch einen VIP-Service in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie einen Direktkontakt zu qualifizierten Risiko- und Bestandsmanagern in der Unternehmenszentrale. Mit den Experten können Fachfragen geklärt und Risikovoranfragen besprochen werden. „Die Bearbeitung des Antrages erfolgt über den VIP-Service innerhalb von 24 Stunden nach Eingang, oft auch schneller“, so Weidenhammer.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Bereits der erste Lockdown ab März 2020 führte zu erheblichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschließungsversicherungen, die noch lange nicht ausgestanden sind und deren juristische Aufarbeitung gerade erst begonnen hat.

 

Der zweite Lockdown seit dem 2. November dürfte diese Thematik noch verschärfen.

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Diverse Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren und sprachen die Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

Viele Firmen, vor allen Dingen aber Gastronomen und Hotelbetreiber stehen vor einer ähnlichen Situation wie bereits Ende März. Sie müssen ab erneut ihre Betriebe ganz oder teilweise schließen. Soweit diese Firmen mit Ihrem Betriebsschließungsversicherer keinen Vergleich geschlossen haben oder die Verträge nicht schon durch Kündigung wirksam beendet oder angepasst wurden, bestehen die Versicherungsverträge in vielen Fällen unverändert fort.

Dementsprechend gibt es derzeit viele Fragen dazu, ob nun nicht ein neuer Versicherungsfall eingetreten sei und daher ggf. neue Leistungsansprüche entstehen können. Wie so oft lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Im Ergebnis dürfte aber in vielen Fälle ein neuer Versicherungsfall eingetreten sein, wenn nicht mit dem Versicherer vereinbart wurde, dass SARS Cov-2 und/ oder Pandemien ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Teilweise sind in den Versicherungsverträgen zwar Regelungen enthalten, wonach mehrfache Anordnung aufgrund gleicher Umstände ausgeschlossen sind. So heißt es in den Bedingungen mehrerer Versicherer gleichlautend:

„Mehrfache Anordnung

Wird eine der durch die Versicherung gedeckten Maßnahmen mehrmals angeordnet und beruhen die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen, so wird die nach Nr. 3 zu leistende Entschädigung nur einmal zur Verfügung gestellt.“

Derartige Vereinbarungen dürften aber mindestens deswegen unwirksam sein, weil sie keine zeitliche Zäsur enthalten und daher entgegen dem Vertragszweck zu einer abschließenden – unzulässigen – Beschränkung des Versicherungsschutzes führen würden. Um es plakativer und ohne Pandemie auszudrücken: Wenn in einem Restaurant mehrmals Salmonellen auftreten, unter Umständen erst im Abstand von mehreren Jahren – sind dann Salmonellen nach der Klausel nach dem ersten Fall nie wieder mitversichert? Das dürfte schwerlich – insbesondere nach dem maßgeblichen Verständnis des versicherten Unternehmens – der Fall sein.

Darüber hinaus sollte aber auch solchen Versicherungsnehmern Anspruch wegen des zweiten Lockdowns zustehen, die mit ihrem Versicherer einen Vergleich geschlossen haben. In einer Vielzahl von Fällen dürften die mit dem jeweiligen Versicherer geschlossen Vergleiche treuwidrig und damit unwirksam sein. Es entsprach und entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Vergleiche mit Versicherungsnehmern dem Umstand Rechnung tragen müssen, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufgrund seines Fachwissen regelmäßig überlegen ist. Das wiederum hat zur Folge, dass Versicherer nur dann wirksam Vergleiche schließen dürften, wenn sie sich sehr redlich gegenüber ihrem Kunden verhalten und ihn unter anderem auf die mit dem Vergleich verbundenen Nachteile hinweise.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, Wirth-Rechtsanwälte, wertet das so: „Wir haben bisher fast keinen Vergleichsvorschlag gesehen, der dieser Rechtsprechung ausreichend Rechnung getragen hat. Es bleibt also ein Dauerthema. Ansprüche auf Versicherungsleistung sollten durch die betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden unbedingt angemeldet werden, auch wenn schon beim ersten Lockdown die Ablehnung kam oder ein Vergleich geschlossen wurde.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung: Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, LL.M. struebing@wirth-rae.de

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Ein Großteil der Megatrends, die bereits die heutige sozioökonomische Landschaft prägen, werden die Versicherungsbranche dramatisch verändern.

 

So heißt es in der neuen Studie „Versicherungen 2030“ der Management- und Technologieberatung BearingPoint. Sie hat die wichtigsten Megatrends genauer unter die Lupe genommen, mögliche Auswirkungen auf die Versicherungsbranche analysiert und verschiedene Zukunftsszenarien für das Jahr 2030 entwickelt. Hierzu gehören auch die Auswirkungen von neuer Mobilität, Individualisierung und Urbanisierung.

Giso Hutschenreiter, Partner im Segment Insurance bei BearingPoint: „Bereits heute ist klar erkennbar, dass die klassischen Versicherungssparten immer mehr an Bedeutung verlieren und neue Formen von Versicherungsmodellen Einzug halten. Der Megatrend Mobilität ist dafür ein gutes Beispiel. Der Autobesitz verliert an Bedeutung. Die Menschen möchten sich ganz nach ihren Bedürfnissen und Vorlieben das jeweils geeignete Verkehrsmittel für sich heraussuchen. Das Verkehrssystem der Zukunft wird dieses Bedürfnis erfüllen und eine Vielfalt von Mobilitätslösungen anbieten. Zudem werden die Autos in Zukunft komplett vernetzt sein und größtenteils autonom fahren. Gleiches gilt für den Warenverkehr. Damit sind die Versicherungen herausgefordert, völlig neue Geschäftsmodelle im Mobilitätssektor zu entwickeln. Eine ergänzende Rolle werden hybride Peer to Peer-Versicherungen spielen.“

Komplette Vernetzung der Mobilität

Die vernetzten Verkehrssysteme optimieren den Verkehrsfluss. Menschen und Waren kommen schneller und mit einem minimierten Unfallrisiko an ihr Ziel. Denn die Fahrzeuge – mit intelligenten Geräten ausgestattet – sammeln und verwalten zukünftig die Informationen ihrer Insassen, der transportierten Güter, der anderen Fahrzeuge und ihrer Umgebung. Sie informieren nicht nur den Insassen, sondern auch die Versicherer über aktuelle Fahrbedingungen, Wetter, Fahrzeugnutzung und Verkehr. Darüber hinaus melden die Fahrzeuge von sich aus, wenn Komponenten ausgetauscht oder repariert werden müssen. Versicherer können damit zukünftig in Echtzeit die Funktionalität des Fahrzeugs bewerten und vorbeugende Reparatur- und Wartungsoptionen vorschlagen sowie einen Schaden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls evaluieren, heißt es in der Studie.

Autonome Fahrzeuge prägen die Welt von morgen

Zukünftig werden laut der Studie die meisten neu zugelassenen Autos autonom nach dem sogenannten Level 5 fahren, das heißt ohne Lenkrad. Dann werde laut BearingPoint der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung die Unfallfreiheit zusichern (müssen). Oft stellt sich zudem die Frage des Eigentums anstelle der Nutzung nicht mehr. „Dadurch verschiebt sich der Kundenzugang bei der Kfz-Versicherung weg von Privat- bzw. Firmenkunden hin zu wenigen Fahrzeugherstellern bzw. Mobilitätsdienstleistern, was letztlich auch dazu führt, dass die Vielfalt heutiger Kfz-Versicherer am Markt nicht bestehen bleiben wird“, so Giso Hutschenreiter.

Vielzahl neuer Dienstleistungen

Mit den vernetzten Mobilitätssystemen werden sich zudem eine Vielzahl neuer Dienstleistungen entwickeln, wie beispielsweise Tür-zu-Tür-Mobilitätsdienste, Navigations-, Ortungs- und Infotainment-Dienste sowie die intelligente Fernüberwachung samt Ferneingriff. Damit werden laut der Studie zukünftig nicht nur angepasste, sondern auch ganz neue Versicherungsdienstleistungen benötigt, die den Kunden transparente und anpassungsfähige Prämien bieten.

Giso Hutschenreiter: „Wer als Versicherer auch in Zukunft erfolgreich sein will, muss nicht nur den Trend zur Digitalisierung erfolgreich begleiten, sondern zugleich auch Antworten auf die Mobilität der Zukunft und die damit einhergehenden Versicherungsbedürfnisse liefern. Sie bieten ein riesiges Potenzial für neue innovative Produkte.

 

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BearingPoint GmbH, Speicherstraße 1, 60327 Frankfurt, Tel: +49 69 130 22 0, Fax: +49 69 130 22 10 13, www.bearingpoint.com

Seit 2013 müssen bei Neuverträgen der privaten Krankenversicherung die Tarife für Männer und Frauen einheitlich sein – Männer wechseln seitdem seltener in private Krankenversicherung, Frauen etwas häufiger – Starker Effekt vor allem bei Selbstständigen und geringfügig Beschäftigten

 

Die Einführung von Unisex-Regeln bei der privaten Krankenversicherung ab 2013 hat Wirkung gezeigt: Die Wechselrate von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung unterscheidet sich zwischen Männern und Frauen fast nicht mehr. Dies hat eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ergeben. Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2011 geurteilt, dass die für Frauen höheren Prämien in der PKV unzulässig sind. Um Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, müssen die privaten Krankenversicherer seit dem 21. Dezember 2012 bei Neuverträgen einheitliche Tarife anbieten. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Frauen für den gleichen Versicherungsschutz mehr bezahlen müssen, mit der Begründung, dass sie durch häufigere Arztbesuche und die längere Lebenserwartung mehr Gesundheitskosten verursachen würden.

„Dass die Reaktion der Männer deutlicher ausfällt als bei den Frauen, könnte darauf hindeuten, dass mit der Einführung der Unisex-Regelung die Tarife in der privaten Krankenversicherung für Männer meist unattraktiver wurden“ Shan Huang

Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben die DIW-Ökonomin Shan Huang und Martin Salm von der Universität Tilburg in den Niederlanden untersucht, welchen Einfluss die Einführung von Unisex-Tarifen auf die Wechselrate der Versicherten hatte, die bei Männern schon seit Jahren weitaus höher lag als bei Frauen. Deutlich wird demnach, dass sich die Wechselraten von Frauen und Männern seit der Reform angeglichen haben. Vor allem Männer wechselten deutlich seltener in die private Krankenversicherung als zuvor, Frauen wechselten dagegen kaum bis etwas häufiger als noch in den Vorjahren. Dadurch fällt der geschlechtsspezifische Unterschied bei der Wechselrate inzwischen nur noch gering aus.

„Dass die Reaktion der Männer deutlicher ausfällt als bei den Frauen, könnte darauf hindeuten, dass mit der Einführung der Unisex-Regelung die Tarife in der privaten Krankenversicherung für Männer meist unattraktiver wurden“, vermutet Studienautorin Huang.

Unterschiedliche Effekte bei Angestellten und Selbstständigen

Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass sich der Effekt der Unisex-Regelung nach Erwerbstätigengruppen unterscheidet. Für Selbstständige und geringfügig Beschäftigte, für die ein Wechsel in die private Krankenversicherung leichter ist als für Angestellte, glich die Unisex-Regelung die geschlechtsspezifischen Unterschiede nicht nur vollständig aus. Inzwischen wechseln selbstständige oder geringfügig beschäftigte Frauen sogar häufiger als Männer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Der Effekt bei Angestellten war dagegen weitaus schwächer.

„Dieses Ergebnis ist über die Unisex-Regelung hinaus relevant, denn es zeigt, dass regulatorische Eingriffe bei Krankenversicherungen tatsächlich einen messbaren Effekt auf die Zusammensetzung der Versicherten haben, den man sich auch für künftige Änderungsvorhaben zunutze machen kann. Allerdings sollten dann auch die Nebenwirkungen mitbedacht werden“, gibt Studienautorin Huang zu bedenken. „Es besteht die Gefahr, dass dadurch die gesetzliche Krankenversicherung, gerade was das Risikoprofil ihrer Versicherten angeht, geschwächt wird.“

 

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Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin), Mohrenstraße 58, 10117 Berlin, Tel: +49-30-897 89-0, www.diw.de

Der digitale Versicherungsanbieter Getsafe erweitert seine Palette um ein Kfz-Produkt.

 

Mit der ersten konsequent für das Smartphone optimierten Autoversicherung richtet sich Getsafe an eine digital affine Zielgruppe. Der Anspruch: Versicherung, die Spaß macht und die jeder versteht.

“Die Autoversicherung ist in Deutschland mit knapp 30 Milliarden Euro Prämie eine der größten Versicherungssparten. Für uns aber ein Meilenstein, denn wir haben nun eine der wichtigsten Sachversicherungen im Portfolio. Mit der Getsafe-App haben Kunden ihren Kfz-Schutz immer dabei. Nie war Autoversicherung einfacher,” sagt Christian Wiens, CEO und Gründer von Getsafe.

Das Besondere: Getsafe entwickelte das Produkt gemeinsam mit seinen Kundinnen und Kunden. Neben persönlichen Gesprächen und Befragungen floss auch direktes Feedback aus der App in die Produktgestaltung ein. “So nah an seinen Kunden zu sein ist für Versicherungen außergewöhnlich und motiviert uns”, erklärt Christian Wiens.

Beim Thema Autoversicherung tauchten immer wieder drei Punkte auf: einfache Bedienung per App, Flexibilität und stabile Preise. “Wir sind stolz, mit unserem Kfz-Produkt diese Punkte perfekt umgesetzt zu haben,” sagt Wiens. So bietet die neue Autoversicherung einen täglich kündbaren Schutz und unter anderem dank des Verzichts auf Vermittler einen günstigen Preis. Mit wenigen Klicks können Kunden die Police auf dem Smartphone abschließen, einen Schaden melden und ihren Versicherungsschutz in Echtzeit verwalten. Der stark technologische Ansatz legt den Grundstein, um in Zukunft mit Millionen anonymisierter Smartphone-Daten Unfälle und gefährliches Fahrverhalten frühzeitig zu analysieren, zu erkennen und zu vermeiden. Hinzu kommt: Nach einem Unfall bleibt die Prämie günstig; unfallfreie Jahre werden belohnt; und Autobesitzer können bis zu fünf weitere Fahrer kostenlos mitversichern.

Für die Kfz-Versicherung kooperiert Getsafe mit iptiQ, dem B2B2C White-Label Versicherer der Swiss Re. Christian Wiens ist überzeugt: “Gemeinsam haben wir eine Autoversicherung auf dem weißen Blatt Papier für Smartphone-affine Kunden völlig neuartig gedacht und entwickelt.”

Künftig will Getsafe neue Produkte und Services für Kunden noch schneller vorantreiben. Dazu hat das Unternehmen im Februar 2020 eine Lizenz für die Schaden- und Unfallversicherung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Christian Wiens betont: “Wir wollen Menschen mit einem digitalen Kundenerlebnis begeistern und positiv überraschen. Was wir bisher an Innovationen im Versicherungsmarkt sehen, sind erst die Anfänge. Wir haben noch viel vor und wollen mobiles Versichern in ganz Europa zum Standard machen.”

Über Getsafe

Getsafe schützt Menschen und all das, was ihnen wichtig ist – mit digitalen Versicherungen, einfach per Smartphone. Dazu setzt das Unternehmen auf eine eigens entwickelte Plattform, die in der Lage ist, sämtliche Prozesse für alle Arten von Versicherungen in Echtzeit und über mehrere Länder, Währungen und Sprachen hinweg abzubilden. Mit wenigen Klicks können Kunden rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr eine Versicherung auf dem Smartphone abschließen, anpassen oder einen Schaden melden.

 

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Getsafe, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg, Tel: 0151 55569709, www.hellogetsafe.com

Demografische Entwicklung sorgt für mehr ältere Erwerbspersonen

 

Im Jahr 2030 wird es in Deutschland voraussichtlich mehr Erwerbspersonen im Alter von 65 bis 74 Jahren als im Alter unter 20 Jahren geben. Nach der Erwerbspersonenvorausberechnung 2020 werden zu Beginn des kommenden Jahrzehnts 1,5 bis 2,4 Millionen Erwerbspersonen 65 bis 74 Jahre und nur etwa 1,1 Millionen 15 bis 19 Jahre alt sein. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, werden im Jahr 2060 voraussichtlich 1,2 bis 2,2 Millionen Erwerbspersonen zur älteren und 1,0 bis 1,1 Millionen zur jüngeren Altersgruppe gehören. 2019 umfassten beide Gruppen jeweils 1,2 Millionen Erwerbspersonen.

Zur starken Zunahme der Zahl älterer Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) auf 2,4 Millionen im Jahr 2030 beziehungsweise 2,2 Millionen im Jahr 2060 kommt es, wenn zwei Annahmen eintreten: Erstens müsste sich die in den vergangenen 20 Jahren beobachtete allgemeine Zunahme der Erwerbsbeteiligung fortsetzen, zweitens müssten insbesondere die Erwerbsquoten der Älteren durch die bis zum Jahr 2031 vorgesehene stufenweise Verschiebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre weiter ansteigen.

Die Erwerbsquoten der jüngeren Altersgruppe werden sich nach allen Annahmen dagegen ähnlich der Entwicklung der vergangenen zehn Jahre kaum verändern.

Künftige Entwicklung von Zuwanderung und Erwerbsverhalten beeinflusst

Die Gesamtzahl der Erwerbspersonen zwischen 15 und 74 Jahren in Deutschland wird – je nach zugrundeliegenden Annahmen – von 43,6 Millionen im Jahr 2019 mindestens auf 41,5 Millionen und höchstens auf 33,3 Millionen im Jahr 2060 abnehmen. Ein geringer Rückgang um etwa 2 Millionen auf 41,5 Millionen Erwerbspersonen setzt neben einer dauerhaft hohen Nettozuwanderung aus dem Ausland von über 300 000 Personen pro Jahr auch eine weitere Zunahme der Erwerbsbeteiligung – bei Frauen stärker als bei Männern – voraus. Bei einer niedrigen Nettozuwanderung von 150 000 Personen pro Jahr und einem stagnierenden Erwerbsverhalten ist dagegen mit einem Rückgang der Erwerbspersonenzahl um etwa 10 Millionen auf 33,3 Millionen zu rechnen.

Babyboom-Generation scheidet in den kommenden Jahren aus dem Erwerbsleben aus

Die Hauptursache für das Sinken der Erwerbspersonenzahl ist das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 aus dem erwerbsfähigen Alter in den kommenden 25 Jahren. Ohne Nettozuwanderung würde die Erwerbspersonenzahl bis 2060 je nach Erwerbsverhalten auf knapp 28,2 bis 30,6 Millionen fallen.

Erwerbspersonenzahl sinkt in Ostdeutschland stärker als in Westdeutschland

Im Jahr 2019 betrug die Zahl der Erwerbspersonen in den westdeutschen Bundesländern 35,3 Millionen und in den ostdeutschen Bundesländern 8,3 Millionen. Anders als im Westen Deutschlands ist im Osten bereits heute die Erwerbspersonenzahl rückläufig. Diese Unterschiede werden sich auch künftig zeigen. Die Zahl der Erwerbspersonen wird im Osten bis 2060 voraussichtlich um 12 % bis 28 % sinken, wohingegen der Rückgang im Westen zwischen 3 % und 22 % betragen dürfte.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de

Mit der Eröffnung der neuen Niederlassung in der Bundeshauptstadt baut Hiscox seine regionale Präsenz konsequent weiter aus.

 

Als Head of Branch Berlin zeichnet ab sofort Roman Potyka verantwortlich, der bisher Underwriter Commercial Lines bei Hiscox war. Bevor er vor knapp elf Jahren bei Hiscox startete, war der Versicherungskaufmann und Wirtschaftswissenschaftler unter anderem als Teamleiter Firmenkunden beim Versicherungsmakler FidesSecur und danach als Direktionsbevollmächtigter bei der Württembergischen Versicherung tätig.

„Unser Ziel ist es, die Geschäfte in dieser aufstrebenden Region aktiv voranzutreiben. Wir im Berliner Team sind voller Tatendrang und haben vor bestehende Partnerschaften noch weiter auszubauen, aber auch die Zusammenarbeit mit neuen Partnern am Standort zu suchen. Außerdem freue ich mich persönlich, dass nach einigen Jahren als alleiniger Repräsentant in Berlin hier nun so ein schöner und starker Standort entstanden ist“, erklärt Roman Potyka.

„Es ist toll, dass mit Roman Potyka nicht nur ein erfahrener und bewährter Team-Player die Leitung der neuen Niederlassung übernimmt, sondern auch ein waschechter Berliner. Außerdem ist die Eröffnung des neuen Standorts ein starkes Signal: Neben der fortschreitenden Digitalisierung sind auch der persönliche Austausch und die Nähe zu unseren Maklerpartnern und Kunden zentrale Elemente der Hiscox Unternehmensstrategie. Vor 25 Jahren hatte man uns gesagt, dass uns in Deutschland keiner braucht, und vor 10 Jahren, dass uns in Berlin keiner braucht – und allen diesen Zweiflern haben wir eindrucksvoll das Gegenteil bewiesen“, ergänzt Robert Dietrich, Hauptgeschäftsführer von Hiscox Deutschland.

Mit Berlin eröffnet der Spezialversicherer nun bereits seinen sechsten regionalen Standort in Deutschland. Die Berliner Niederlassung befindet sich in der Kulturbrauerei am Prenzlauer Berg. Damit hat Hiscox sich für einen Ort entschieden, der für Vielfalt und Austausch steht. Die ersten vier Mitarbeiter um Niederlassungsleiter Roman Potyka haben die Büroräume bereits bezogen. Weitere Kollegen werden in der derzeit auf acht Personen ausgelegte Niederlassung bald folgen. Einen Überblick über das aktuelle Management-Team von Hiscox gibt es unter: https://www.hiscox.de/ueber-hiscox/management/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Nachdem es sich in den letzten Wochen leider bereits angebahnt hat und in den letzten Tagen erwartbar gewesen ist, ist es nun leider soweit und wir bekommen einen erneuten Lockdown ab Montag.

 

Wir sind in den letzten Tagen sowohl von Maklerseite als auch von Seiten der betroffenen Mandanten in vielfachen Telefonaten und zahlreichen Mails gefragt worden, was dies jetzt im Hinblick auf die Betriebsschließungsversicherung bedeutet, ob diese im jetzt bevorstehenden Lockdown noch einmal leisten muss, wie man sich verhalten soll etc.

Aufgrund dieser zahlreichen Anfragen der letzten Tage haben wir uns entschlossen, zu den wichtigsten an uns gestellten Fragen die sich momentan offensichtlich sowohl viele Makler als auch viele Betroffene stellen, nachfolgend kurz stichpunktartig Stellung zu nehmen, um Ihnen ein Gefühl für die Situation und die möglicherweise zu beachtenden Dinge zu vermitteln. Natürlich können wir dabei nicht alle Fragen und Einzelfälle berücksichtigen. Diese sind dann telefonisch oder per Mail im Einzelnen zu klären, wofür wir Ihnen sowie Ihren Kunden selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung stehe.

  1. Bisherige Entwicklung – Stand der Rechtsprechung

In den letzten Monaten hat sich immer stärker herauskristallisiert, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen die meisten Betriebsschließungsversicherungen aufgrund der allgemeinen behördlichen Anordnungen wegen Covid-19 im März 2020 die bereits erfolgten Betriebsschließungen umfassen dürften und dass die Versicherer wohl verpflichtet sind, die aufgrund der eingetretenen Versicherungsfälle zu regulierenden Schäden zu ersetzen.

Nachdem die Versicherer sich auf breiter Front zusammengeschlossen haben um die Schadenregulierung kollektiv zu verweigern, gibt es nunmehr erste Rechtsprechung zur Thematik die bestätigt, dass die Versicherer in der Regel zur Schadenregulierung verpflichtet sein dürften.

Momentan gibt es erst relativ wenige Urteile in Sachen Betriebsschließungsversicherung aus denen sich allgemeingültige Aussagen für die zu erwartende weitere Rechtsprechung in Sachen Betriebsschließungsversicherung ergeben.

Es gibt einige Urteile/Beschlüsse in einstweiligen Verfügungsverfahren in denen die Kläger versucht haben eine Entscheidung gegen die Versicherung im einstweiligen Rechtsschutz herbeizuführen. Diese Verfahren sind nach meiner Kenntnis alle von den Gerichten negativ beschieden worden, da es bereits am Interesse des jeweiligen Antragstellers für eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz gefehlt hat. Die Kläger sind auf ein ganz normales Klageverfahren verwiesen worden. Mit Ausnahme des bekannten Urteils des LG Darmstadt vom 29.04.2020 haben sich die Gerichte im einstweiligen Rechtsschutz mit den wirklich relevanten Fragen inhaltlich entweder gar nicht oder kaum auseinandergesetzt, so dass hier inhaltlich – vom Urteil des Landgerichts Darmstadt abgesehen – kein großer juristischer Erkenntnisgewinn möglich gewesen ist.

So ging es bei dem in der Presse zum Zwecke der Meinungsbeeinflussung immer wieder angeführten Beschluss des OLG Hamm 20 W 21/20, Beschluss vom 15.07.2020, ebenfalls um ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei dem der Antrag bereits mangels fehlenden Rechtsschutzinteresses zurückzuweisen war. Auf die Frage, ob Covid 19 im dort zu behandelnden Fall versichert ist oder nicht, ist das OLG nur am Rande mit einem einzelnen Absatz im Rahmen einer flüchtigen summarischen Prüfung eingegangen, und zwar erkennbar ohne sich inhaltlich damit weiter auseinanderzusetzen. Dieser insgesamt nur zwei Seiten umfassende Beschluss bringt keinen inhaltlichen Erkenntnisgewinn.

In den ersten Hauptsacheverfahren liegen mittlerweile einige wenige Urteile vor. Nach meiner Kenntnis sind in den mir inhaltlich bekannten vier Verfahren zwei Klagen abgewiesen worden und zwei Klagen hatten Erfolg. In einigen anderen Verfahren hat die jeweils betroffene Versicherungsgesellschaft kurz vor Urteilsverkündung leider mit den jeweiligen Klägern einen Vergleich mit Stillschweigensklausel geschlossen, um negative Urteile zu verhindern.

Urteile in Hauptsacheverfahren:

  • LG Ellwangen 3 O 187/20, Urteil vom 17.09.2020 – die Klage gegen die Helvetia ist abgewiesen worden. Der Kläger hat es im dortigen Verfahren möglicherweise versäumt, darzulegen, dass die Klausel mit der Aufzählung der Krankheiten unwirksam ist, da sie einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält. Da der Kläger dies offensichtlich nicht vorgetragen hat, durfte das Gericht dies auch nicht prüfen. Das Gericht hat im Zivilprozess allein den Vortrag der Parteien rechtlich zu bewerten und darf nicht eigenständig darüber hinausgehen, um einer der Parteien zu helfen. Das Urteil ist in der Sache deshalb nicht zu beanstanden.
  • LG München I 12 O 7208/20, Urteil vom 17.09.2020 – die Klage gegen die Versicherung ist abgewiesen worden, da die Klägerin – eine Kindertagesstätte in München – nicht geschlossen gewesen ist und es damit bereits an einer behördlichen Betriebsschließung gefehlt hat. Auch dieses Urteil ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • LG München I 12 O 5895/20, Urteil vom 01.10.2020 – das Gericht hat der Klage stattgegeben und die Versicherung (Versicherungskammer Bayern) zur Regulierung des Betriebsschließungsschadens verurteilt. Das Gericht hat in dem 30-seitigen Urteil umfänglich dargelegt und rechtlich sauber begründet, weshalb der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung im Sinne der Versicherungsbedingungen durch Allgemeinverfügung bzw. Rechtsverordnung geschlossen gewesen ist und dass die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Klausel mit der Auflistung der Krankheiten einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält und unwirksam ist, weil die Auflistung der Krankheiten in den Versicherungsbedingungen trotz Bezugnahme auf den Inhalt des Gesetzes inhaltlich von diesem abweicht. Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass Kurzarbeitergeld sowie Überbrückungshilfen und Soforthilfen nicht schadenmindernd anzurechnen sind.
  • LG München I 12 O 5868/20, Urteil vom 22.10.2020 – das Gericht hat auch hier der Klägerin Recht gegeben und die Versicherung (Die Haftpflichtkasse VVaG) zur Regulierung des Betriebsschließungsschaden verurteilt. Das Gericht hat in dem 28-seitigen Urteil erneut umfänglich mit sauberer rechtlicher Begründung dargelegt, weshalb auch dieser Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung im Sinne der Versicherungsbedingungen durch Allgemeinverfügung bzw. Rechtsverordnung geschlossen gewesen ist und dass auch die in den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtkasse VVaG enthaltene Klausel der Auflistung der Krankheiten einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält und unwirksam ist, weil die Auflistung in den Versicherungsbedingungen trotz Bezugnahme auf das Gesetz inhaltlich vom Gesetz abweicht. Auch hier hat das Gericht festgestellt, dass Kurzarbeitergeld sowie Überbrückungshilfen und Soforthilfen nicht schadenmindernd anzurechnen sind.

Damit teilt das Landgericht München I die von uns zuvor bereits vertretene und publizierte Rechtsauffassung hinsichtlich der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit der Klauseln mit der Auflistung der Krankheiten sowie auch die anderen von mir vertretenen Rechtsauffassungen in den beiden letztgenannten Entscheidungen. Die beiden zuvor genannten Entscheidungen stehen dem nicht entgegen, da sich das Gericht dort – wie kurz aufgezeigt – mit anderen Rechtsfragen auseinanderzusetzen hatte bzw. die Klagen aus ganz anderen Gründen gescheitert sind.

Bei genauerer Betrachtung der bisher uns bekannten Rechtsprechung lässt sich bisher also ein in sich schlüssiges Bild erkennen. Auch wenn die Urteile aus verschiedenen Gründen unterschiedlich ausfallen, ist doch festzustellen, dass die Argumentationslinien der Gerichte sich gleichen. Es ist deshalb durchaus gut möglich, dass die Rechtsprechung auf breiter Linie den beiden Urteilen des LG München I folgen wird. Allerdings gehe ich davon aus, dass Versicherungen jetzt aus prozesstaktischen Gründen vermehrt versuchen könnten weitere Urteile, die für sie negativ auszugehen drohen, kurz vor Urteilsverkündung durch entsprechende Vergleiche mit den Klägern samt entsprechender Stillschweigensklauseln zu verhindern, während sie Prozesse, in denen die Klagen möglicherweise aus ganz anderen Gründen abgewiesen werden oder einzelne Richter eine andere Rechtsauffassung vertreten, forcieren werden, um danach darauf hinzuweisen, in welchen Verfahren die Klagen überall abgewiesen worden sind. Dass die Klagen in diesen Verfahren möglicherweise aus ganz anderen Gründen abgewiesen worden sind, könnte dabei versehentlich in Vergessenheit geraten. Bei dieser sowohl aus dem Diesel-Skandal als auch den Kapitalanlage- und Bankenskandalen der Vergangenheit bekannten Prozesstaktik in Massenverfahren geht es vor allem darum, die öffentliche Meinung in der Presse sowie auch bei Gericht zu beeinflussen und möglichst viele Geschädigte bzw. Betroffene zu verunsichern und davon abzuhalten ebenfalls ihre Rechte geltend zu machen und notfalls zu klagen. Jedenfalls so lange, bis Verjährung eingetreten ist.

Natürlich können wir die Entwicklung der Rechtsprechung letztlich nicht vorhersehen und weise deshalb an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsprechung sich anders entwickelt als von mir erwartet und bisher geschehen. Ich kann deshalb für meine Einschätzung der Rechtslage und der zukünftigen Entwicklung der Rechtsprechung keine Haftung übernehmen. Es handelt sich hier lediglich um meine persönliche Einschätzung auf Grundlage der mir bisher bekannten der bisherigen Entwicklung.

  1. Was folgt daraus für den erneuten Lockdown und was ist zu beachten?
  1. Muss die Versicherung bei einer erneuten behördlichen Anordnung der Betriebsschließung durch Allgemeinverfügung oder Verordnung erneut leisten?

Nach vorherstehenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass eine Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Covid-19 vom Versicherungsschutz fast aller Betriebsschließungsversicherungen umfasst ist. Der erste im März eingetretene Versicherungsfall ist bei den meisten Betrieben abgeschlossen, nachdem diese zwischenzeitlich wieder öffnen durften und geöffnet hatten.

Bei der erneuten behördlichen Anordnung der Betriebsschließung durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung handelt es sich demnach um einen neuen Versicherungsfall.

Hier ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer den Eintritt dieses neuen Schadenfalles der Versicherung dann ebenso zu melden hat, wie den ersten Schadenfall im März. Es besteht eine erneute Anzeigeobliegenheit!

  1. Voraussetzung – Bestehen des Versicherungsvertrages im Zeitpunkt des Schadens

Voraussetzung für den Eintritt eines weiteren Versicherungsfalles ist, dass der Versicherungsvertrag im Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalles – also am 02.11.2020 – noch besteht.

  1. a) Problematik der Sonderkündigung gem. § 92 VVG

Dies setzt voraus, dass die Versicherung nach Eintritt des ersten Versicherungsfalls im März nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht gem. § 92 VVG Gebrauch gemacht hat. Das ist – zumindest soweit mir dies bekannt ist – auf breiter Front nicht der Fall, da die Versicherungen dann ja den Eintritt des Versicherungsfalles damals hätten eingestehen müssen. Denn nur der Eintritt des Versicherungsfalles berechtigt zur Kündigung nach § 92 VVG.

Soweit vereinzelt Versicherungen eine Kündigung nach § 92 VVG ausgesprochen haben, im Rahmen derer sie aber ausdrücklich noch einmal festgestellt haben, dass ein Versicherungsfall nicht eingetreten sei, sondern lediglich ein Schaden gemeldet worden sei und man allein aufgrund der Schadenmeldung, ohne dass ein Versicherungsfall vorliege, vom Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG Gebrauch mache, so spricht vieles dafür, dass diese Kündigungen unwirksam sind. In einigen Fällen hat die kündigende Versicherung zudem die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von einem Monat nicht eingehalten, sondern mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu kündigen versucht. Ob der Versicherungsvertrag hier noch besteht oder wirksam gekündigt worden ist, ist im Einzelfall zu klären.

  1. b) Vorzeitige Vertragsaufhebung und Abschluss eines neuen Vertrages

Einzelne Versicherer haben offensichtlich in den letzten Wochen das Problem einer möglichen erneuten Leistungsverpflichtung erkannt und versuchen mit den Kunden unter einvernehmlicher Aufhebung des alten Vertrages neue Betriebsschließungsversicherungsverträge abzuschließen. Dieser Versuch ist wohl dem Umstand geschuldet, dass der Versicherer damit zu vermeiden versucht, im Falle des Eintritts eines weiteren Schadenfalles im Zuge eines erneuten Lockdowns erneut leisten zu müssen. Hier ist Vorsicht geboten. Entscheidend ist der Zeitpunkt zu welchem der bestehende Vertrag aufgehoben werden soll. Wird der Vertrag hier vorzeitig einvernehmlich verändert, besteht das Risiko, dass durch eine solche Vertragsveränderung für den zweiten jetzt bevorstehenden Lockdown dann kein Versicherungsschutz mehr besteht, wenn die Vertragsänderung für einen Zeitpunkt vor dem Eintritt des neuen Versicherungsfalles – in diesem Fall am 02.11.2020 – vertraglich vereinbart wird.

Soweit der Versicherungsvertrag im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch besteht ist der neue Schaden zu melden und dann, soweit er vom Versicherungsschutz umfasst ist, grundsätzlich ebenfalls von der Versicherung zu regulieren.

  1. Leistungsbeschränkungsklauseln im Versicherungsvertrag

Eine ganze Reihe von Betriebsschließungsversicherungen enthalten Klauseln in denen sinngemäß geregelt ist, dass die Versicherung im Rahmen eines zweiten Schadenfalles durch die behördliche Anordnung der Betriebsschließung wegen der gleichen Umstände möglicherweise nicht erneut leisten muss.

Die Versicherungsbedingungen sind hier oft völlig unklar. Es wird zum Beispiel ausgeführt:

„Wird eine der durch die Versicherung gedeckten Maßnahmen mehrmals angeordnet und beruhen die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen, so wird die nach Teil E, Ziffer 2.1. zu leistende einschlägige Entschädigung nur einmal zur Verfügung gestellt.“ (Versicherungsbedingungen der Alte Leipziger Versicherung AG)

Es stellt sich die Frage, was dies bedeutet? Die Versicherung wird sich bei erneuten Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen auf Grundlage des IfSG im Rahmen des bevorstehenden zweiten Lockdowns wahrscheinlich auf diese Klausel berufen und argumentieren, dass aufgrund dieser Versicherungsklausel eine erneute Schadenregulierung nicht geschuldet ist.

Ich halte diese Klausel für möglicherweise unwirksam, da auch sie einer AGB-rechtlichen Prüfung m.E. eher nicht standhält. Die Klausel ist meines Erachtens völlig unklar und damit intransparent. Es ist schon unklar auf welchen Zeitraum sich ein Ausschluss der Versicherungsleistung bei mehrmaliger Anordnung der von der Versicherung gedeckten Maßnahmen beziehen soll. Soll dies auch gelten, wenn zum Beispiel ein Betrieb im Abstand von 10 Jahren aufgrund der gleichen Umstände von der Behörde zweimal geschlossen wird?

Nach dem Wortlaut der Klausel ist dies möglicherweise der Fall. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird dies hingegen nicht so verstehen. Allein dieses kleine Beispiel zeigt, dass die Klausel völlig unscharf und damit intransparent ist. Auch inhaltlich ist nicht erkennbar, was überhaupt die Anordnung aufgrund „gleicher Umstände“ bedeuten soll. Was genau sind gleiche Umstände? Auch hier kann jeder verstehen was er möchte. Man kann die Klausel aufgrund ihres unscharfen Wortlautes zu Gunsten der Versicherung fast beliebig weit auslegen, was zur Unwirksamkeit der Klausel führen könnte. Wie die Rechtsprechung dies später beurteilen wird, kann ich naturgemäß nicht vorhersehen.

Soweit der konkrete Betriebsschließungsversicherungsvertrag eine solche Klausel nicht enthält, stellt sich an dieser Stelle natürlich auch kein Problem. Enthält er eine solche Klausel, so sollte der neu eintretende Schadenfall der Versicherung gegenüber trotzdem ordnungsgemäß gemeldet und geltend gemacht werden. Es wird dann später zu klären sein, ob die entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag überhaupt Anwendung findet und falls ja, ob sie wirksam ist oder ob die Klausel unwirksam ist und die Versicherung deshalb auch für diesen weiteren Schadenfall leisten muss.

  1. Bereits geschlossene Vergleiche aufgrund des ersten Schadenfalles

Zahlreiche Betroffene haben die ihnen auf Grundlage der sogenannten „Bayerischen Lösung“ angebotenen Abfindungsvereinbarungen angenommen, nachdem Ihnen die Versicherung zuvor in der mit dem Abfindungsangebot zusammen übersandten Regulierungsablehnung erklärt hat, dass kein Versicherungsfall vorliegt und die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet ist. Man sei jedoch unabhängig von einer nicht bestehenden Leistungspflicht bereit, im Rahmen der „bayerischen Lösung“ bei Abschluss einer entsprechenden Abfindungsvereinbarung eine Kulanzzahlung zu leisten. Oft ist dabei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Kulanzleistung nicht um ein Teil des zu regulierenden Schadens handelt. In vielen der Abfindungsvereinbarungen ist weiter geregelt, dass mit Abschluss der Abfindungsvereinbarung auch alle zukünftigen Ansprüche des Betroffenen auf weitere Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit Covid-19 erledigt bzw. ausgeschlossen sein sollen.

Dies würde für den zweiten nun bevorstehenden Lockdown bedeuten, dass bei Eintritt eines erneuten Schadenfalles kein Anspruch mehr auf erneute Versicherungsleistung bestehen würde.

Allerdings ist es gut möglich, dass die geschlossenen Abfindungsvereinbarungen nach § 779 Abs. I BGB unwirksam sind, wenn der nach dem Inhalt des Vergleiches als feststehend zu Grunde gelegte Sachverhalt (der eingetretene Betriebsschließungsschaden sei nicht versichert und es bestehe keine Leistungspflicht des Versicherers) der Realität nicht entspricht und der Betroffene den Vergleich in Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht abgeschlossen hätte.

Weiterhin steht bei einigen Fallkonstellationen die Anfechtbarkeit des Vergleiches im Raum und es könnte ein Verstoß der Versicherung gegen § 1a Abs. I Nr. 4 VVG vorliegen, nach dem die Versicherung gehalten ist, gegenüber dem Versicherungsnehmer stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers zu handeln.

Sollte also die bereits geschlossen Abfindungsvereinbarung unwirksam sein oder anfechtbar, so besteht auch in diesen Konstellationen die Möglichkeit, dass die Versicherung auch den jetzt durch den zweiten Lockdown eintretenden Schadenfall als neuen Versicherungsfall wird regulieren müssen. Selbstverständlich hat der betroffene Versicherungsnehmer in diesen Fällen auch nach wie vor zusätzlich Anspruch auf vollständige Regulierung des ersten Betriebsschließungsschadens aus der Betriebsschließung aufgrund des ersten Lockdowns im März. Hinsichtlich der Einzelheiten bedarf es einer differenzierten Betrachtung der genauen Umstände des Einzelfalles.

  1. Meldung des neuen Schadenfalles

Die Meldung des neuen Schadenfalles hat ebenso wie bei der Meldung des ersten Schadenfalles infolge des Lockdowns im März entweder durch den Betroffenen selbst gegenüber der Versicherung zu geschehen oder durch den Makler des Betroffenen.

Dabei ist zu beachten, dass der Versicherung bei mehreren betroffenen versicherten Betriebsstätten jede aufgrund der behördlichen Anordnung geschlossene Betriebsstätte als Schadenfall zu melden ist!

Die Meldung des neuen Schadenfalles gegenüber der Versicherung erfolgt nicht durch uns! Ich komme erst dann möglicherweise wieder ins Spiel, wenn die Versicherung die Schadenregulierung des gemeldeten Schadenfalles dem Grunde nach endgültig abgelehnt hat und sich damit möglicherweise selbst bereits in Verzug gesetzt hat.

  1. Fazit

Die aufgrund des am 02.11.2020 bevorstehenden erneuten Lockdowns neu eintretenden Schadenfälle bzw. Versicherungsfälle sollten jedenfalls ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet werden soweit der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch besteht. Soweit die Versicherung dann die Schadenregulierung verweigert, wird im Einzelfall durch einen mit der Materie befassen Rechtsanwalt zu prüfen sein, ob eine (erneute) Regulierungspflicht der Versicherung besteht. Für viele Betroffene geht es dabei um sehr viel Geld, zu viel Geld, um darauf einfach verzichten zu können. Ich hoffe, damit zu einigen Fragestellungen in der gebotenen Kürze Stellung bezogen zu haben mit denen sich offensichtlich gerade einer Vielzahl der befassten Makler sowie deren Kunden beschäftigen.

Für Fragen zu Einzelheiten stehe ich Ihnen sowie Ihren Kunden selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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Generali Deutschland Lebensversicherung und Generali Deutschland Versicherung mit A+ („sehr gut“) ausgezeichnet -Generali Deutschland Krankenversicherung erhält Ratingnote A („gut“) – Erfolgreiche Neupositionierung der Generali in Deutschland führt zu Top-Bewertungen

 

Die Neupositionierung der Generali in Deutschland führt zu Top-Ratings bei der Ratingagentur Assekurata. Das ist das Ergebnis der im Oktober 2020 durchgeführten Unternehmensbewertungen, die die renommierte Kölner Ratingagentur bei den drei Generali Deutschland Versicherern in den Sparten Lebens-, Sach- und Krankenversicherung vorgenommen hat. Assekurata zeichnet die Generali Deutschland Lebensversicherung sowie die Generali Deutschland Versicherung jeweils mit einem A+ („sehr gut“) aus. Hinzu kommt die Bewertung A („gut“) für die Generali Deutschland Krankenversicherung.

Nach den zuletzt erfolgten Umfirmierungen von AachenMünchener und Central Krankenversicherung zu den Generali Deutschland Versicherungen haben sich die drei neu positionierten Unternehmen erstmalig von Assekurata bewerten lassen. Das erfreuliche Ergebnis wird getragen durch eine sehr hohe Kundenzufriedenheit sowie durch die profitable Aufstellung aller drei Gesellschaften. Assekurata hebt in den Ratings zudem die klare Vertriebsorientierung der Generali Deutschland mit ihrem starken Exklusivpartner Deutsche Vermögensberatung hervor. Hinzu kommen Top-Produkte mit intelligentem Bündelansatz im Vertrieb.

Giovanni Liverani, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG, erklärt: „Die erfolgreichen Ratings sind ein klares Zeichen der Stärke, der Solidität und gleichzeitig ein Spiegel der erstklassigen Kundenorientierung der Generali in Deutschland. Und vor allem sind sie eine Bestätigung des von uns eingeschlagenen mutigen Weges, auf dem wir zum Lifetime Partner unserer Kunden werden wollen. Dass wir gerade bei der Kundenzufriedenheit mit Bestnoten bewertet werden, zeigt die Stärke unseres Geschäftsmodells, das getragen wird von der perfekten Partnerschaft zwischen unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kundenservice-Direktionen und den hochqualifizierten Vermögensberaterinnen und Vermögensberatern unseres langjährigen, erfolgreichen Partners, der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe.“

Die Unternehmensratings der Kölner ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur bewerten Versicherungsunternehmen aus Kundensicht. Dabei fließen mehrere Teilqualitäten in die Gesamtbewertung ein: Sicherheit, Erfolg, Wachstum/Attraktivität im Markt sowie Kundenorientierung. Bei den Krankenversicherern bewertet Assekurata zusätzlich die Beitragsstabilität. Zur Analyse der einzelnen Gesellschaften zieht Assekurata neben Jahresabschlüssen und Geschäftskennzahlen auch eine umfassende Zufriedenheitsbefragung von Kunden heran.

Lebens- und Sachversicherung: Kunden sind hoch zufrieden

In der Lebens- sowie Sachversicherung bewertet Assekurata die Kundenorientierung der Generali Deutschland jeweils mit der Bestnote „exzellent“. Im Ratingbericht heißt es: „Grundlage hierfür ist unter anderem das exzellente Ergebnis der aktuellen Kundenbefragung. Dort zeigen sich die Kunden vor allem mit der persönlichen Beratung und Betreuung sehr zufrieden.“ Dies gelte auch für das Schadenmanagement in der Sachversicherung. In der Krankenversicherung kommt die Generali Deutschland insgesamt auf die Note „gut“. Dabei ist die Kundenzufriedenheit in der Zusatzversicherung noch etwas besser als in der Vollversicherung: Die Zusatzversicherten-Kunden bewerten die Generali Deutschland Krankenversicherung mit „sehr gut“.

Für die Sicherheit erhalten alle drei Gesellschaften das Prädikat „sehr gut“. Maßgeblichen Einfluss auf das Ratingurteil hat die jeweilige Solvenzkapitalausstattung der Versicherer, bei denen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zum Teil deutlich übererfüllt werden. Für die Lebensversicherung heißt es im Ratingbericht zum Teilbereich „Erfolg“ zudem: „Hier ist die Kennzahlenlage des Unternehmens von einer vergleichsweise hohen Profitabilität des Bestandes geprägt, von der auch die Kunden in überdurchschnittlichem Maße profitieren.“ Für diesen Teilbereich werden die Generali Deutschland Lebensversicherung und die Generali Deutschland Krankenversicherung ebenfalls mit „sehr gut“ bewertet. Die Generali Deutschland Versicherung erhält hier sogar die Spitzenbewertung „exzellent“.

Starke Serviceorientierung und bedarfsgerechte Produkte

Für die Teilqualität Wachstum/Attraktivität im Markt erhalten die Generali Deutschland Versicherung ein „exzellent“ und die Generali Deutschland Lebensversicherung die Note „sehr gut“. Wachstumstreiber in der Sachversicherung sind nach Einschätzung von Assekurata „die starke Serviceorientierung und das umfassend an den Kundenbedürfnissen ausgerichtete und dementsprechend kontinuierlich weiterentwickelte Produktangebot“. In der Lebensversicherung komme der Generali „insbesondere das innovative und am Bedarf der Kunden ausgerichtete Produktangebot zugute“. Und weiter heißt es: „Besondere Attraktivitätsmerkmale liegen bei der Generali Deutschland Lebensversicherung in der hohen Flexibilität der Produkte, wodurch die Kunden die Möglichkeit erhalten, ihre Vorsorge- und Absicherungslösungen sehr individuell den sich verändernden Lebensumständen anzupassen.“

Die Beitragsstabilität der Generali Deutschland Krankenversicherung bewertet Assekurata mit weitgehend gut. „Die hohen Erträge erlauben der Gesellschaft kontinuierlich hohe Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung“, heißt es im Ratingbericht. Somit liege die RfB-Quote permanent über dem Marktdurchschnitt, was die Flexibilität erhöht, erforderliche Beitragsanpassungen auch aus Mitteln der RfB abzufedern.

Die kompletten Ratingberichte können auf der Webseite der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH unter www.assekurata.de abgerufen werden.

 

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Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Bessere Absicherung bei der Lieferung von Speisen aus eigener Herstellung

 

Die zweite Welle der Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind gravierend. Die Gastronomie trifft die Krise mit der vorübergehenden Schließung zum wiederholten Male besonders stark. Der digitale Gewerbeversicherer mailo reagiert darauf mit einer wichtigen Überarbeitung in der Betriebshaftpflichtversicherung.

“Die Geschäftsmodelle unserer aktuellen, aber auch potenziellen Kunden verändern sich. Dies geschieht häufig freiwillig. Die derzeitige Ausnahmesituation zwingt jedoch viele Gewerbetreibende, kurzfristig und drastisch umzudenken. Wir sehen es als unseren Auftrag, helfend mitzudenken. So haben wir den erneuten Corona-bedingten Rückschlag für eine unserer Hauptzielgruppen, die Gastronomie, zum Anlass genommen, spontan ein Produkt-Update in der Betriebshaftpflichtversicherung umzusetzen. Eine einfache Außerhausbewirtung war vorher bereits mitversichert. Diese Klausel haben wir deutlich erweitert. So sind ab sofort auch reine Lieferdienste von Speisen aus eigener Herstellung, Catering & Co. mitversichert. Es ist beeindruckend, mit wie viel Einsatz und Kreativität die Gastronomie durch die Krise geht. Der Lieferservice ist für viele zu einem neuen Standbein geworden. Und wir wollten den neuen Gegebenheiten mit der richtigen Absicherung begegnen”, sagt Armin Molla, einer von drei Gründern der mailo Versicherung AG.

Die Produktlösung von mailo ist modular aufgebaut und kann passgenau und bedarfsgerecht zusammengestellt werden. Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung, der Basis-Absicherung für alle Betriebe, die für und mit Menschen arbeiten, bietet mailo auch weitere wichtige Deckungsbausteine an. So können sich Betreiber auch gegen reine Vermögensschäden, Cyber-Schäden sowie selbstverständlich auch gegen Schäden an Inventar und Vorräten passend absichern. Bei der Inhaltsversicherung hat mailo mit den Paketen Basis, Medium und Premium drei interessante Kombinationen zusammengestellt. Das Premium-Paket bietet auch eine Absicherung bei Betriebsschließung. Ein vollständiger Unterversicherungsverzicht sowie die optionale Absicherung von Schäden an Kühlgut sind nur ein kleiner Ausschnitt der zahlreichen Deckungskomponenten und -highlights. “Unsere Kunden profitieren dank der Update-Garantie selbstverständlich ebenfalls von diesen Verbesserungen, ohne selbst aktiv werden zu müssen”, so Molla.

Auch beim Gastro-Konzept bietet mailo eine kostenlose Differenzdeckung für bis zu 18 Monate an. Der Versicherungsschutz kann bereits heute beantragt werden – auch wenn der Ablauf der aktuellen Police und der Beginn der mailo-Absicherung weit in der Zukunft liegen. “Mit diesem besonderen Service bieten wir Kunden und Maklerpartnern die Möglichkeit, sich ohne jeden Zeitdruck, frühzeitig eine preis-leistungsstarke Absicherung und die aktuell sehr interessanten Konditionen zu sichern. Ein Upgrade zur aktuellen Deckung gibt es kostenlos dazu”, fasst Molla zusammen.

 

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mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

InsurTech Briefing Q3/2020: Investitionen in Deutschland folgen dem globalen Trend

 

Im dritten Quartal 2020 wurden weltweit Investitionen in Insurtechs in Höhe von 2,5 Milliarden US-Dollar in insgesamt 104 Transaktionen getätigt. Das entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorquartal von 63 Prozent im Investitionsvolumen und 41 Prozent in der Transaktionsanzahl. Dies geht aus dem InsurTech Briefing Q3/2020 von Willis Towers Watson hervor. „Damit hat die weltweite Finanzierungsaktivität nach dem COVID-19-bedingten Rückgang im ersten Quartal bereits ein halbes Jahr später einen neuen Höchststand erreicht“, sagt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson Deutschland. „Die aktuellen Zahlen unterstreichen, dass Investoren trotz der COVID-19-bedingten Umwälzungen großes Wachstumspotenzial für Insurtechs erkennen.“

Zu der hohen Gesamtsumme trugen maßgeblich sechs Groß-Investitionen mit einem Volumen von jeweils über 100 Millionen US-Dollar bei – darunter sogar zwei Transaktionen mit jeweils über 500 Millionen US-Dollar. „Wir beobachten, dass sich Investoren zum einen auf reife Insurtechs fokussieren. Bei diesen sind die Entwicklung und die Kapitalbedürfnisse vorgezeichnet, und es ergeben sich meist höhere Finanzierungsrunden“, sagt Niki Winter, Director und Digitalisierungsexperte bei Willis Towers Watson in Deutschland.

Finanzierungsaktivitäten im mittleren Bereich schwächeln

Neben den hohen Finanzierungssummen ist auch ein Anstieg der Anzahl der Investitionen von 74 auf 104 zu beobachten. Hierbei ist insbesondere die Zunahme der Early-Stage-Finanzierungen augenfällig: Die vergleichsweise kleinen Investitionen in Unternehmen in der Frühphase machten 57 Prozent der Transaktionen aus. „Im Unterschied zu den positiven Entwicklungen im Early-Stage- und im Later-Stage-Segment sehen wir einen relativen Rückgang im mittleren Investitionsbereich zwischen 20 und 50 Millionen US-Dollar, den Series-B- und C-Finanzierungsrunden“, so Winter. „Zu dieser Polarisierung bei den Finanzierungen kommt eine ähnliche Polarisierung bei den Investoren hinzu: Während sich vor allem Venture Capital- und Private Equity-Gesellschaften in Early-Stage-Phasen engagieren, fokussieren sich die (Rück-)Versicherer primär auf Later-Stage-Finanzierungen. Letztere wählen ausgereifte Technologien gezielt aus, um ihre eigene Wertschöpfungskette zu ergänzen oder ihre technologische Weiterentwicklung zu beschleunigen.“

Der Anteil jener mittelgroßen Deals sank im dritten Quartal um neun Prozent und entspricht damit 14 Prozent der Gesamtzahl aller Transaktionen. „Für Insurtechs, die ihre Lösungen erst noch skalieren und zur Marktreife bringen müssen, ist diese Entwicklung schwierig, denn es fehlt ihnen der entscheidende Schub“, sagt Winter.

Insurtech-Geschehen in Deutschland im Trend

Dem weltweiten Trend entspricht auch die Investitionsentwicklung in Deutschland: Obwohl sich hier im dritten Quartal keine Mega-Deals ergaben, machten Finanzierungen in deutsche Insurtechs fünf Prozent aller weltweiten Transaktionen aus. „Dies liegt sogar leicht über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre von vier Prozent“, so Winter.

 

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WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Die Corona-Pandemie hat vielfältige Auswirkungen, unter anderem auch auf unser Fahrverhalten

 

Darauf reagiert nun die Versicherungsgruppe die Bayerische und erstattet rückwirkend zum 1. Januar 2020 ihren Kunden Beiträge, wenn sie weniger Kilometer gefahren sind, als im Vertrag verankert. Im Hinblick auf die anhaltende Krise, die voraussichtlich auch Auswirkungen auf das kommende Jahr haben wird, schreibt die Bayerische ihren Kunden die neue Fahrleistung sogar für 2021 fest, ohne dass diese selbst aktiv werden müssen. Kunden profitieren zudem von einer Beitragsgarantie für Neuverträge zum 01. Januar 2021.

„Wir bei der Bayerischen rücken den Kunden in den Mittelpunkt“, sagt Martin Gräfer, Vorstandsvorsitzender BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. „Die Pandemie hat dazu geführt, dass viele unserer Kunden vermehrt ihr Auto stehen gelassen haben – sei es durch Home Office oder Kurzarbeit. Wir finden es daher nur fair, unseren Kunden die zu viel gezahlten Beiträge auch wieder zurückzuzahlen – und das rückwirkend für das ganz Jahr und nicht nur für einen eingeschränkten Zeitraum.“

Einzige Voraussetzung ist, dass Kunden noch in diesem Jahr die geminderte Kilometer-Fahrleistung für 2020 über den digitalen Versicherungs- und Vertragsmanager „Meine Bayerische“ angeben. Sobald dies erfolgt ist, erhält der Kunde die Beiträge rückerstattet und die Fahrleistung wird entsprechend für das kommende Jahr übernommen. Wenn sich im Folgejahr die Anzahl der gefahrenen Kilometer nicht ändert, muss der Kunde somit nicht erneut tätig werden und zahlt auch nur das, was er tatsächlich fährt.

„Meine Bayerische“ ist ein voll digitaler Service, mit dem Kunden der Bayerischen ihre Versicherungen online verwalten, eine persönliche Beratung anfordern oder ihre Daten schnell und einfach selbst ändern können.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Wer sich für die private Krankenversicherung (PKV) interessiert, trifft am Markt auf ein großes Tarifangebot.

 

Das Wirtschaftsmagazin Euro hat in der Oktober-Ausgabe zusammen mit dem Informationsdienstleister KVpro.de insgesamt 1.724 Tarifkombinationen für Angestellte und Selbstständige sowie 419 Tarifkombinationen für Beamte untersucht. Auf den Prüfstand kamen 28 Leistungskriterien, das Beitragsniveau sowie verschiedene Unternehmenskennzahlen. In der Gesamtwertung wurde die uniVersa dreimal mit der Bestnote „Sehr gut“ ausgezeichnet. Bei der Vollversicherung für Angestellte und Selbstständige erhielt sie das Prädikat für ihre Classic-Bausteintarife in den Kategorien Tarife mit niedriger sowie mit hoher Selbstbeteiligung. Ebenfalls mit „Sehr gut“ ausgezeichnet wurden die Classic-Beihilfetarife für Beamte. Dort erzielte sie mit 96,31 Leistungspunkten das zweitbeste Ergebnis.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Franke und Bornberg legt strengere Maßstäbe an

 

Qualität wird bei Kfz-Tarifen ein zunehmend wichtiger Erfolgsfaktor. Franke und Bornberg hat die aktuellen Produktgenerationen mit seinem neuen Kfz-Rating einem strengen Qualitätstest unterzogen. Auch die E-Mobilität spielt dabei zunehmend eine Rolle. Aktuell erreichen 13 von 177 analysierten Tarifen die Höchstnote FFF+.

Als Folge des Lockdowns sank die Zahl der Verkehrsunfälle im ersten Halbjahr um 18,3 %. Für das Gesamtjahr 2020 sagen Experten der Kfz-Versicherung einen Rückgang der Schaden-/Kostenquote von 98 auf nur noch 91 % voraus. Corona spült der Kfz-Sparte also mehr Geld in die Kassen. „Steigende Erträge werden den ohnehin schon intensiven Wettstreit um Marktanteile zusätzlich befeuern“, prognostiziert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Werde der Wettbewerb nur über den Preis ausgetragen, komme schnell die Qualität unter die Räder. „Im Schadenfall kann ein leistungsschwacher Kfz-Tarif fatale Folgen haben“, mahnt Franke.

Leistungsstarke Kfz-Bedingungen

Das Kfz-Rating von Franke und Bornberg verspricht Abhilfe. Es zieht ausschließlich qualitative Aspekte heran. In diesem Jahr wurde die Hürde für Höchstbewertungen neu justiert. Franke erläutert die Beweggründe: „Gute Kfz-Tarife leisten mehr als je zuvor. Mittlerweile bieten alle Top-Tarife eine Neupreisentschädigung für mindestens 24 Monate. Eigenschäden sind ebenfalls versichert. Wir stellen fest, dass unsere Ratinganforderungen von vielen Versicherern bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden.“ Die Ratings von Franke und Bornberg orientieren sich in Form eines Benchmarkverfahrens an den tatsächlichen Marktentwicklungen. Die neue Ratinggeneration berücksichtigt den jüngsten Qualitätsschub im Markt durch eine entsprechende Justierung der Benchmarkwerte. „Mit unseren Ratings wollen wir nah an den Marktentwicklungen bleiben, um Spitzenleistungen zu honorieren“, so Franke.

Franke und Bornberg folgt daher der Marktentwicklung und baut die Ratingskala um die Top-Note FFF+ (hervorragend) aus. Eine ergänzende Schulnote mit einer Nachkommastelle erlaubt die weitere Differenzierung innerhalb einer Ratingstufe. Bewertungskriterien und deren Gewichtung wurden überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

E-Mobilität und Cyberschutz in Kfz-Tarifen

Erweiterungen des Leistungsumfangs für Elektro- und Hybridfahrzeuge sind 2020 erstmals im Kriterienkatalog vertreten. „Auf diese Weise machen wir unseren Bedingungsvergleich fit für die Zukunft“, berichtet Christian Monke, Fachlicher Leiter Analyse bei Franke und Bornberg. „Dabei berücksichtigt das Kfz-Rating E-Mobilität, auch wenn dieser Aspekt nicht für alle Kundenkreise gleichsam wichtig ist. Wir sind überzeugt: Spezieller Versicherungsschutz für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird sich durchsetzen und zu einem wichtigen Qualitätskriterium entwickeln.“

Die Absicherung von Kfz-Cyberrisiken sei ebenfalls mehr als ein kurzlebiger Trend, so Monke. Bislang hätten sich aber noch keine Cyber-Standards im Markt etabliert. „Wir beobachten derzeit noch deutliche Qualitätsunterschiede. Außerdem ist nicht zuverlässig geklärt, in welchen Fällen spezieller Cyberschutz tatsächlich sinnvoll ist.“  Für die Analysten von Franke und Bornberg bleibt der Cyberschutz auf der Watchlist – für das Rating 2020 aber zunächst außen vor.

Kfz-Rating 2020: 13 mal „hervorragend“

Im neuen Kfz-Versicherungsrating gelingt 13* Tarifen der Aufstieg in die Top-Klasse FFF+.

Das sind:

–        ADAC: ADAC Autoversicherung Premium, Zusatzleistung Elektro-/ Hybridfahrzeug

–        Allianz: Premium

–        Basler: Basler All-in

–        Generali Deutschland: Optimal

–        HUK: Classic inkl. KaskoPlus

–        HUK 24: Classic inkl. KaskoPlus

–        Itzehoer: Top Drive

–        Kravag Logistic: KRAVAG KfzPolice-plus

–        KRAVAG: KRAVAG KfzPolice

–        R+V: R+V KfzPolice-Plus

–        VRK: Classic inkl. KaskoPlus

–        Württembergische: Premium inkl. Wertausgleich+

–        WWK: WWK KFZ plus inkl. Kasko XtraSchutz

Weitere 23 Produkte erreichen die Note FFF (sehr gut). Damit machen die beiden obersten Bewertungsstufen rund 20 % aller Bewertungen aus. Die obere Mittelklasse FF+ ist mit fast der Hälfte aller Bewertungen (45 %) vertreten. Am unteren Ende der Skala reicht es für vier Tarife nur zu einem F (mangelhaft). F- (ungenügend), die schlechteste Note, mussten die Analysten erfreulicherweise nicht vergeben.

*Bausteine werden nur berücksichtigt, wenn diese zu einer Verbesserung der Ratingnoten führen

Ausblick

Die Leistungsspirale zeigt weiter nach oben. Erste Gesellschaften verlängern die Neuwertenschädigung ihrer Top-Tarife auf 48 oder sogar 60 Monate. Eigenschäden sind immer öfter versichert, und der Versicherungsschutz beim Zusammenstoß mit Haarwild muss dem weiter gefassten „Zusammenstoß mit Tieren“ weichen.

Autoversicherer reagieren zudem auf ein verändertes Nutzerverhalten und nehmen Aspekte wie E-Mobilität oder Carsharing in ihre Bedingungen auf. Damit steigt die Komplexität. Kfz-Versicherungen sind schon längst kein „einfaches“ Produkt mehr. Ohne einen unabhängigen Vergleich bleibt der Überblick schnell auf der Strecke. Das Kfz-Rating von Franke und Bornberg liefert Orientierung. Es ist im deutschen Markt bislang noch immer einmalig.

Die neuen Bewertungsgrundlagen für das Kfz-Rating 2020 sowie sämtliche untersuchten Kfz-Tarife unter https://www.franke-bornberg.de/ratings/sachversicherung/kraftfahrzeugversicherung  kostenlos bereit. Die Übersichten liefern stets Momentaufnahmen. Sie werden laufend aktualisiert und um neue Produkte ergänzt.

 

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Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Versicherungsmanufaktur plädiert für Nachhaltigkeit in der Versicherungswirtschaft

 

Die GHV Versicherung aus Darmstadt, Deutschlands ältester Tierversicherer, sieht die Zukunft der Versicherungsbranche in der grundsätzlichen Verankerung von Nachhaltigkeit in der Unternehmensphilosophie.

„Nachhaltigkeit darf auch bei Versicherungs- und Finanzprodukten nicht nur Teil der Marketingstrategie sein, sondern muss in den Versicherungsunternehmen gelebte Wirklichkeit werden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der GHV Versicherung auf dem Nachhaltigkeitskongress der dkm, der Leitmesse für die Finanz- und Versicherungsbranche. Die Zukunft der Branche sieht er nicht im reinen Vertrieb von Versicherungsprodukten, als vielmehr in der nachhaltigen Kundenbeziehung.

Einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit sieht Coenen in der möglichst weitgehenden Digitalisierung. „Ein geringerer Papierverbrauch und eingesparte Fahrtwege sind dabei nur wenige Bausteine von vielen. Der Einsatz von Ökostrom und eine umweltfreundliche Bauweise beim Umbau unserer Firmenzentrale in Darmstadt gehören ebenfalls dazu, so Vorstandsvorsitzender Coenen.

Besonders wichtig ist dem GHV-Vorstand vor allem auch eine nachhaltige Arbeitsweise als Manufaktur mit besonders fairen Versicherungsprodukten, was schließlich zu langfristigen Kundenbeziehungen führt.

„Nachhaltigkeit ist Teil unserer Firmen-DNA. Als öffentlich-rechtliches Unternehmen sind wir dem Gemeinwohl verpflichtet. Unsere Aufgabe ist es, unseren Kunden stets nachhaltige und zukunftsfähige Versicherungslösungen anzubieten und sie bei allen Versicherungsfragen zu begleiten“, beschreibt Coenen die Unternehmensphilosophie der GHV.

 

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GHV Darmstadt, Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt, Bartningstr.59, 64289 Darmstadt, Tel: 06151 3603-0,Fax: 06151 3603-155, email: info@ghv-versicherung.de, www.ghv-versicherung.de

Die Kosten für die Durchsetzung von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen.

 

Das belegen Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach sind die Aufwendungen für Rechtsschutzangelegenheiten 2019 im Vergleich zu 2018 deutschlandweit um mehr als sechs Prozent gewachsen. Auch im aktuellen Geschäftsjahr zeichnet es sich ab, dass die Anzahl an Schadenfällen deutlich zunimmt und die Streitwerte weiter teurer werden. Diese Entwicklung zeigt, dass die Relevanz eines umfangreichen Rechtsschutzes für Verbraucher immer höher wird.

Warum Beitragsanpassungen auch bei der KS/AUXILIA bevorstehen

Ob Rechtsschutzversicherungen Beitragserhöhungen vornehmen dürfen, überprüft jährlich ein unabhängiger Treuhänder. Im Rahmen seiner neutralen Ermittlung werden die Schadenhäufigkeit und -zahlungen sowie Veränderungssätze zu den Vorjahren analysiert. Der unabhängige Treuhänder kam bei der KS/AUXILIA zum Schluss, dass eine Beitragsanpassung notwendig sei, um der Zunahme an Rechtsschutzfällen und den damit entstehenden Rechtsschutzkosten gerecht zu werden.

Im Gegensatz zu einigen anderen Versicherern, die bereits in den letzten Jahren regelmäßig Beitragserhöhungen durchführten, ist die Beitragsanpassung der KS/AUXILIA die erste Erhöhung seit fünf Jahren. Der Münchner Rechtsschutzversicherer kann erneut auf eine langjährige Beitragsstabilität zurückblicken, auf die Christian Deißner, Abteilungsleiter bei der KS/AUXILIA, besonders stolz ist: “Mit unseren günstigen Rechtsschutzversicherungen zeigen wir seit 2016 unsere leistungsstarke und verlässliche Beständigkeit. Dabei ist uns wichtig, dass wir für unsere Kunden ein zuverlässiger und persönlicher Partner sind. Im Vergleich mit anderen Anbietern ist die Beitragserhöhung bei der KS/AUXILIA sehr moderat.” Der Rechtsschutz-Spezialist verfolgt weiterhin das klare Ziel, für Kunden ein zuverlässiger Partner zu sein.

Umfassender Rechtsschutz mit JURPRIVAT

Rechtsschutzversicherungen sind gefragter denn je. In Zeiten von Corona wird die Notwendigkeit bewusst, gut abgesichert zu sein: Die Berichterstattung in den Medien ist voll von Streitigkeiten rund um Reiserücktritte, Ticketbestellungen sowie Kündigungen und arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen. Betroffene, die nicht auf die Unterstützung eines Rechtsschutzversicherers zurückgreifen können, zögern, für ihr Recht zu kämpfen und es bei Bedarf auch gerichtlich durchzusetzen. Die Gründe liegen meist in den kostenintensiven und langen Rechtsstreitigkeiten und dem nur knapp angesparten Budget für solche wichtigen Ereignisse. Um bei Rechtsstreitigkeiten besser gewappnet zu sein und Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können, ist aus Erfahrung eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung wie in dem Produkt JURPRIVAT der KS/AUXILA empfehlenswert. Auch bei längeren juristischen Verfahren wird damit sichergestellt, dass der Kunde den Rechtsstreit bis zum Ende austragen kann und die hohen Kosten für Anwalt, Gericht, Sachverständige, Gutachten und Zeugen beglichen werden. Das Produkt JURPRIVAT deckt hierfür die grundlegenden Bausteine eines Privat-Beruf-Verkehr-Rechtsschutzes für die Familie ab. Darüber hinaus sind auch die Bereiche Wohnen in Bezug auf Miete und Eigentum sowie der erweiterte Strafrechts- und Vorsorge-Rechtsschutz abgedeckt. Mit dieser Absicherung wappnen sich Verbraucher vorsorglich vor rechtlichen Gefahren im Alltag, die unfreiwillig dazu führen können, an finanzielle Grenzen zu stoßen oder auch Existenzängste und einen Verlust der Lebensqualität zu erleiden.

Unabhängigen Rechtsschutz und Sicherheit mit KS/AUXILIA erwirken

Die jüngsten Versicherungstests, auch im Zusammenhang mit den empfohlenen Beitragsanpassungen, zeigen, dass Rechtsschutz nicht gleich Rechtsschutz ist. Es lohnt sich für Verbraucher, die vertraglichen Konditionen der Anbieter im Detail zu prüfen. Qualitative Merkmale sind dabei ein umfassendes Paket, ein weltweiter Versicherungsschutz für Angelegenheiten auch im Ausland, eine unbegrenzte Versicherungssumme, die 5-Jahres-Regelung und der unterschätzte, aber wichtige Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Ein weiteres Kriterium ist die Unabhängigkeit des Rechtsschutzversicherers. Nur sehr wenige Versicherer können dies heutzutage bieten. Meist ist der Rechtsschutz gemeinsam mit anderen Produkten in einem sehr großen Konzern beheimatet. Bei Klagen, die sich innerhalb der Marke gegeneinander richten, können Interessenkollisionen entstehen, die sich eventuell negativ für den Versicherungsnehmer auswirken. Die AUXILIA ist einer der unabhängigen Rechtsschutzspezialisten am Markt. Dies schätzen die weit über 500.000 Kunden und honorieren es mit einer hohen Kundenzufriedenheit sowie positiven Bewertungen. So entstanden in den letzten fünf Jahren über 60 Top-Platzierungen für die KS/AUXILIA, mit denen sich der Versicherer schmücken darf.

Die brandaktuellste Auszeichnung ist der Deutsche Fairness-Preis 2020. Vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) in Zusammenarbeit mit ntv wird die AUXILIA für ihre Transparenz, Verlässlichkeit und Fairness in der Kategorie Rechtsschutzversicherung gelobt. Die Auswertung fand anhand von umfangreichen Befragungen deutscher Verbraucher statt. “Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung von DISQ und ntv. Sie bestärkt uns, unseren Kunden einen fairen und umfangreichen Versicherungsschutz mit kundennahen Services zu bieten. Das spornt uns für die nächsten Jahre weiter an, persönlich und passgenau für unsere Kunden zu agieren und gemeinsam für das Recht zu kämpfen”, so Christian Deißner.

 

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Kraftfahrer­Schutz e.V., Versicherungs­Gesellschaften, Uhlandstraße 7, D­80336 München, Tel: 089/53981­0, Fax: 089/53981­250, www.ks-auxilia.de

Neue Untersuchungen der Geneva Association haben ergeben, dass Lebens- und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Pandemien wie COVID-19 versicherbar sind: Sie sind im Allgemeinen nicht systemischer Natur und modellierbar

 

In Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen hat die Geneva Association eine neue evidenzbasierte Studie über die Risikotragfähigkeit von Versicherern im Zusammenhang mit Pandemien veröffentlicht: An Investigation into the Insurability of Pandemic Risk(dt. Eine Untersuchung zur Versicherbarkeit des Pandemierisikos).

Zu den wichtigsten Ergebnissen des Berichts gehört, dass Gesundheits- und Lebensrisiken für eine Pandemie wie COVID-19 keine grundlegenden Herausforderungen für die Versicherbarkeit darstellen. Dennoch verfügen Sach- und Haftpflichtversicherungen bei weitem nicht über die Kapazitäten, die erforderlich wären, um die prognostizierten weltweiten volkswirtschaftlichen Verluste von mehr als 4 Billionen USD für 2020 zu tragen. Zum Vergleich: Sach- und Haftpflichtversicherer nehmen weltweit jährliche Prämien in Höhe von 1,6 Billionen USD ein, von denen nur 30 Milliarden USD auf Betriebsunterbrechungsversicherungen entfallen.

Jad Ariss, Geschäftsführer der Geneva Association, erklärte: “Gleich zu Beginn der COVID-19-Pandemie haben Versicherer prompt reagiert, um ihre Kunden zu entlasten – zum Beispiel durch reduzierte Prämien – ihre Mitarbeiter zu schützen und mit den Regierungen nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Versicherer zahlen umgehend alle berechtigten Ansprüche, bei denen das Pandemierisiko gedeckt ist. Unsere Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Pandemie eine massive Deckungslücke bei den Risiken für die Geschäftskontinuität aufgedeckt hat. Wir müssen nachhaltige Lösungen finden, die die potenziellen Beiträge der Branche erschließen und gleichzeitig ihre Zahlungsfähigkeit und Rentabilität aufrechterhalten.”

Kai-Uwe Schanz, Leiter für Research & Foresight bei der Geneva Association und Hauptautor des Berichts, erklärte: “Die Versicherungsgesellschaften bieten den Menschen in Zeiten von COVID-19 wichtige Unterstützung in den Bereichen Gesundheit und Leben. Pandemiebedingte Geschäftsverluste sind jedoch nicht mit den grundlegenden, allgemein anerkannten Kriterien für die Versicherbarkeit vereinbar. Anders als Risiken wie zum Beispiel Naturkatastrophen treten sie weltweit auf und sind daher nicht diversifizierbar. Regierungen und Versicherungen müssen dringend die richtigen Modalitäten ihrer Zusammenarbeit konzipieren, um sich auf extreme Risiken wie Pandemien einzustellen und darauf zu reagieren. Die Untersuchungen der Geneva Association werden sie dabei unterstützen.”

Nach der Veröffentlichung von An Investigation into the Insurability of Pandemic Risk wird die Geneva Association Ende 2020 den Bericht Public- and Private-Sector Solutions to Pandemic Risk(dt. Lösungen des öffentlichen und privaten Sektors für Pandemierisiken) herausbringen.

Informationen zur Geneva Association

Die Geneva Association ist der einzige globale Verband von Versicherungsunternehmen. Ihre Mitglieder sind CEOs von Versicherungen und Rückversicherungen. Auf der Grundlage aufwändiger Forschungsarbeiten, die in Zusammenarbeit mit Mitgliedern, akademischen Institutionen und multilateralen Organisationen durchgeführt werden, hat es sich die Geneva Association zur Aufgabe gemacht:

– Wichtige Trends und Risikobereiche zu erkennen und zu untersuchen, die die Versicherungsbranche beeinflussen können, und entsprechende Empfehlungen für die Branche und die politischen Entscheidungsträger herauszugeben;

– Ihren Mitgliedern, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern, multilateralen und Nichtregierungsorganisationen eine Plattform zu bieten, um diese Trends und Empfehlungen zu diskutieren;

– Die positiven Beiträge der Versicherungswirtschaft hervorzuheben, um zu einem besseren Verständnis der Risiken zu finden und zum Aufbau widerstandsfähigerer und florierender Volkswirtschaften und Gesellschaften – sowohl in Industrie- als auch in Schwellenländern – und damit zu einer nachhaltigeren Welt beizutragen.

Die Unternehmen der Mitglieder der Geneva Association haben ihren Hauptsitz in 25 verschiedenen Ländern weltweit. Sie verwalten insgesamt Vermögenswerte in Höhe von 17,1 Billionen USD, beschäftigen 2,4 Millionen Menschen und schützen 1,8 Milliarden Menschen.

 

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Der Genfer Verein, Talstrasse 70, CH-8001 Zürich, Tel: +41 44 200 49 00, www.genevaassociation.org

Briten selbst größte Verlierer – 13,7 Mrd. EUR bei Exporten in Gefahr

 

Der Brexit ist längst eine unendliche Geschichte. Die Wahrscheinlichkeit eines Ausscheidens der Briten aus der Europäischen Union (EU) ohne Handelsabkommen liegt nach Einschätzungen des weltweit führenden Kreditversicherers Euler Hermes bei inzwischen 45% – auch wenn die Experten in ihrer aktuellen Studie als wahrscheinlichstes Szenario weiterhin von einer Einigung in letzter Sekunde ausgehen.

Bis zu 15% der britischen Exporte in Gefahr – es drohen Einbußen von fast 14 Mrd. EUR

“Ein harter Ausstieg zusätzlich zur Covid-19-Pandemie und der sowieso schon schwierigen wirtschaftlichen Lage würde vor allem Großbritannien selbst sehr hart treffen”, sagt Ana Boata, Leiterin Makroökonomie bei der Euler Hermes Gruppe. “Für die Briten stehen bis zu 15% der Exporte in die EU (Volumen) und damit 13,7 Milliarden Euro (Mrd. EUR) auf dem Spiel. Zudem stünde bei einem harten Brexit 2021 ein weiterer Einbruch der britischen Wirtschaft ins Haus.”

Die Euler Hermes Volkswirte gehen bei einem harten Ausstieg für 2021 von einer erneuten Rezession von -5% beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus sowie von einer Inflation oberhalb von 5%, vor allem bedingt durch die mit +15% stark steigenden Preisen von Importen sowie die starke Abwertung des britischen Pfunds gegenüber dem Euro (-10%). Auch die Pleiten dürften in Großbritannien drastisch steigen.

Harter Ausstieg, harte Folgen: Rezession, Inflation und Insolvenzwelle

“Wir sehen mit +4% schon 2020 einen Anstieg bei den Pleiten in Großbritannien, dessen Wirtschaft durch die Covid-19-Pandemie schon sehr gebeutelt ist”, sagt Ron van het Hof, CEO von Euler Hermes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. “Mit einem harten Ausstieg käme es 2021 allerdings zu einem regelrechten Tsunami bei den Insel-Insolvenzen: Ein Zuwachs von voraussichtlich 53% wäre die traurige Folge im kommenden Jahr.”

Auch bei einem Handelsabkommen würden die Insolvenzen 2021 mit +31% deutlich steigen, aber zumindest würde sich das BIP mit einem Wachstum um +2,5% etwas erholen.

Deutschlands Exporteure wären größte Verlierer in der EU vor Niederlande und Frankreich

Steigende Preise für importierte Waren bei einem Ausstieg ohne Abkommen träfen allerdings auch zahlreiche EU-Länder hart, allen voran Deutschland.

“In der EU stehen insgesamt Exporte in Höhe von rund 33 Mrd. EUR auf dem Spiel, davon drohen mit 8,2 Mrd. EUR die größten Einbußen in Deutschland”, sagt Van het Hof. “Das entspricht 11,2% der Ausfuhren ins Vereinte Königreich und 0,6% der gesamten deutschen Ausfuhren. Auch die Niederlande (4,8 Mrd. EUR) und Frankreich (3,6 Mrd. EUR) müssten deutliche Einbußen bei ihren Exporten auf die Insel hinnehmen.”

Teure Treter: Preise für Schuhe & Regenschirme dürften in Großbritannien deutlich anziehen

Deutlich mehr Geld müssten die Briten künftig unter anderem für Schuhe, Hüte oder die auf der Insel praktisch unverzichtbaren Regenschirme auf den Tisch legen. Um rund 20% dürften die Preise für diese Waren anziehen, ebenso wie für Textilwaren, Dekorationsprodukte wie Federn oder künstliche Blumen sowie für Tiere und Tierprodukte. Auch für Speisen und Getränke, Alkohol, Tabak oder Essig müssen Konsumenten im Vereinten Königreich deutlich tiefer in die Tasche greifen.

In Deutschland wären bei einem harten Brexit vor allem Exporte in den Bereichen Transportmittel und -ausrüstungen (2,9 Mrd. EUR), Maschinenbau (1,4 Mrd. EUR), Chemie (752 Mio. EUR), Kunststoffe und Gummi (603 Mio. EUR) sowie Metalle (540 Mio. EUR) gefährdet.

 

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Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Friedensallee 254, 22763 Hamburg, Tel: +49 (0) 40/88 34-0,Fax: +49 (0) 40/88 34-77 44, www.eulerhermes.de

Stärkster Rückgang bei Unfällen mit Personenschaden auf Autobahnen: -39 %

 

Seit März beeinflusst die Corona Pandemie das Leben in Deutschland. Lockdown, Homeoffice und Kontaktbeschränkungen haben die Mobilität verändert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat sich das auch auf das Verkehrsunfallgeschehen ausgewirkt. Insgesamt nahm die Polizei von März bis Ende Juni 2020 rund 670 000 Unfälle auf. Das waren 26 % weniger als von März bis Juni 2019. Bei knapp 81 000 Unfällen gab es Tote oder Verletzte, bei rund 589 000 Unfällen blieb es bei Sachschaden. Damit ist die Zahl der Unfälle mit Sachschaden stärker gesunken (-26,6 %) als die Zahl der Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen (-21,4 %).

Am stärksten gingen die Unfälle mit Personenschaden auf Autobahnen zurück. Zwischen März und Juni 2020 sank die Zahl der Autobahnunfälle, bei denen Personen getötet oder verletzt wurden, gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 39,3 % von knapp 6 600 Unfällen auf rund 4 000. Auf Landstraßen betrug der Rückgang 16,2 % und innerhalb von Ortschaften 21,5 %.

35,5 % der Autobahnunfälle auch auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen

Eine der Hauptunfallursachen auf Autobahnen ist zu schnelles Fahren. Von März bis Juni 2020 waren 35,5 % der Autobahnunfälle mit Personenschaden auch darauf zurückzuführen, dass ein Beteiligter die Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte oder für die Straßen- und Witterungsverhältnisse zu schnell fuhr. Von März bis Juni 2019 waren es 30,7 % gewesen.

Zahl der Verkehrstoten von März bis Juni 2020 auf Tiefstand

Noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 wurden in der Zeit von März bis Juni weniger Menschen durch Unfälle im Straßenverkehr getötet. Insgesamt 880 Menschen starben in diesen vier Monaten 2020 bei Verkehrsunfällen. Von März bis Juni 2019 waren es 1 069 Verkehrstote gewesen. Auch die Zahl der Verletzten sank in dieser Zeit deutlich auf knapp 98 300 Menschen. Das entsprach einem Minus gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 17,7 % bei den Verkehrstoten und von 25,5 % bei den Verletzten.

Zahl der getöteten und verletzten Personen auf Kraft- und Fahrrädern nur unterdurchschnittlich gesunken

Die Zahl der Verkehrstoten ist bei Pkw-Insassen sowie Fußgängerinnen und Fußgängern überdurchschnittlich zurückgegangen. Von März bis Juni 2020 kamen 342 Menschen in einem Pkw ums Leben, 21,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der getöteten Fußgängerinnen und Fußgänger sank um 23,9 % auf 83. Bei Kraftrad- und Fahrradfahrenden war der Rückgang dagegen deutlich geringer. Von März bis Juni 2020 verunglückten 230 Kraftradnutzerinnen und -nutzer tödlich, 12,2 % weniger als von März bis Juni 2019. Die Zahl der getöteten Fahrradfahrerinnen und -fahrer sank um 11,5 % auf 162.

Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch bei der Zahl der Verletzten. Die Zahl der verletzten Pkw-Insassen sank um 37,0 %, die der verletzten Fußgängerinnen und Fußgänger um 34,4 %. Dagegen war es bei Kraftradnutzerinnen und -nutzern nur ein Minus von16,0 %. Die Zahl der verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrer blieb fast auf dem Vorjahresniveau: Der Rückgang betrug hier nur 0,8 %.

Unfallkalender bietet Informationen zum Unfallgeschehen im 1. Halbjahr 2020 auf Tagesbasis

Informationen zum Unfallgeschehen nach Tagen liefert der Unfallkalender des Statistischen Bundesamtes. Er wurde jetzt mit den Unfalldaten des 1. Halbjahres 2020 aktualisiert.

Dadurch lassen sich Unfälle unter Alkoholeinfluss, mit Fahrrad, Motorrad oder Pkw im 1. Halbjahr 2020 und den vergangenen Jahren tageweise vergleichen. Auch nach der Zahl der verunglückten Kinder oder Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Gesamtzahl der Getöteten lassen sich die Daten filtern.

Beispielsweise wird so sichtbar, dass mit dem Lockdown Mitte März 2020 die Zahl der Pkw- und Fahrradunfälle massiv zurückging. Von April bis Juni stieg die Zahl der Pkw-Unfälle wieder, lag aber immer noch deutlich unter der der Vorjahresmonate. Auffällig ist auch, dass es im April und Mai mehr Fahrradunfälle gab als in den Vorjahresmonaten. Auch verunglückten von Mitte März an weniger Kinder als in den Vorjahresmonaten. Von April bis Juni stieg die Zahl der verunglückten unter 15-Jährigen wieder, sie lag aber jeweils deutlich unter dem Niveau der Vorjahresmonat

 

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Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de

Anzahl versicherter Elektrofahrzeuge fast vervierfacht – Risikolebensversicherung gefragt wie nie und mit neuen Optionen für Makler

 

Auch in Corona-Zeiten setzt die Verti Versicherung AG auf Wachstum und Innovation. So konnte Deutschlands zweitgrößter Kfz-Direktversicherer die Anzahl der Versicherungsabschlüsse für Elektrofahrzeuge im Jahr 2020 nahezu vervierfachen: „Wir führen die gestiegene Nachfrage hauptsächlich auf drei Faktoren zurück: die Kaufprämie der Bundesregierung, die Preise der Hersteller und unser kundenfreundliches Produkt, das kürzlich vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) mit dem Innovationspreis im Bereich der Kfz-Versicherung ausgezeichnet wurde“, kommentiert Vorstand Carlos Nagore. Er prognostiziert: „Der Trend wird sich nachhaltig fortsetzen. Die Hersteller setzen verstärkt auf Elektromobilität und die Prämie der Bundesregierung bietet einen zusätzlichen Kaufanreiz. Insgesamt ist die Gesellschaft zunehmend interessierter an klimafreundlichen Fahrzeugen“. Der Trend zur E-Mobilität bringt aus Sicht von Carlos Nagore vielerlei Vorteile mit sich: „Emissionsarme Fahrzeuge leisten nicht nur einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und senken den Lärmpegel insbesondere in Innenstädten, sie machen auch das Verkehrsgeschehen durch den Einsatz moderner Assistenzsysteme sicherer“.

Höhere Nachfrage nach Risikolebensversicherungen

Die Risikolebensversicherung von Verti verzeichnet konstantes Wachstum. „Ein Allzeithoch bei der Nachfrage hatten wir während des Lockdowns, was das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung widerspiegelt“, erläutert Nagore. Wesentliches Merkmal der Versicherungstarife des Digitalversicherers im Risikoleben-Bereich ist, dass der gesamte Beratungsprozess bis zum finalen Vertragsabschluss vollständig digital angeboten wird. Darüber hinaus bietet Verti ihren Kunden zur finanziellen Absicherung von Familie und Darlehen unter anderem auch garantierte Zahlbeiträge. Die Beitragsgarantie gewährleistet den Kunden Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit. Über die Vergleichssoftware Levelnine LV von objectiveIT profitieren Makler und Vertriebspartner seit Kurzem von der Möglichkeit, Versicherungsangebote übersichtlich miteinander zu vergleichen und so den passenden Versicherungsschutz für ihre Kunden zu finden und abzuschließen. Durch die integrierte Risikoprüfung erfährt der Vermittler in den allermeisten Fällen sofort und verbindlich, ob und zu welchen Beiträgen eine Annahme möglich ist.

In einer repräsentativen Umfrage der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ zum Thema „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2020“ ist Verti in der Kategorie „Lebensversicherer“ kürzlich mit der Auszeichnung „Deutschlands beste Versicherer 2020“ geehrt worden. Focus Money hat die Risikolebensversicherung von Verti bereits im Frühjahr dieses Jahres zum wiederholten Male als „Bester Risikoschutz“ ausgezeichnet.

Mehr Transparenz durch Dashcams

Ab sofort inkludiert Verti auch Dashcams bis zu einem Wert von 200 Euro in der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung. Aufzeichnungen aus Dashcams werden bereits seit 2018 als Beweismittel zugelassen und können ein wirksames Hilfsmittel sein, um zu einer schnellen Klärung des Verfahrens zu führen. „Der zunehmende Einsatz von Dashcams bei den Autofahrern ist auch für uns als Versicherer interessant, da so Prozesskosten reduziert werden können“, so Nagore.

DKM-Aktion für Makler

Pünktlich zur Branchenleitmesse DKM bietet Deutschlands zweitgrößter Kfz-Direktversicherer gleich drei Aktionen speziell für Makler an: Für alle Wohnmobile und Lieferwagen, für die bis 31. Januar 2021 ein Angebot erfragt wurde, erhält der Versicherungsnehmer den Schutzbrief gratis dazu. Zusätzlich bietet Verti für alle Fahrzeuge im Aktionszeitraum den Premium-Tarif zu den Konditionen des höherwertigen Klassik-Tarifs an. Verti reagiert auch auf die starke Nachfrage nach Elektrofahrzeugen: Versicherungsnehmer, die ihr Elektroauto über einen Makler versichern, erhalten 20 Prozent Rabatt auf ihre Police und den Schutzbrief gratis dazu. Der Schutzbrief für Elektrofahrzeuge bietet Versicherungsnehmern unter anderem einen unkomplizierten Abschleppservice im Falle einer Tiefentladung des Akkus an.

Wachstumskurs: Verti sucht Verstärkung

Deutschlands zweitgrößter Kfz-Direktversicherer verzeichnet im Jahr 2020 durchgehend steigende Mitarbeiterzahlen und demonstriert damit, dass das Unternehmen auch während der Corona-Krise auf Wachstumskurs ist. Aktuell sucht Verti insbesondere Verstärkung im Bereich Data Warehouse. Eine Übersicht über alle Stellenangebote gibt es online unter verti.de/karriere.

 

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Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow, Tel: 030 – 890 003 003, Fax: 030 – 890 004 404, www.verti.de