Vodafone und Zurich entwickeln gemeinsam die digitale Reisegepäck-Kurzzeitabsicherung “GepäckSchutz”

 

Vodafone Deutschland und die Zurich Gruppe Deutschland erweitern ihre Zusammenarbeit und haben im Rahmen einer Partnerschaft ein digitales Angebot für eine Reisegepäckabsicherung entwickelt. Im Mittelpunkt der Partnerschaft steht die gemeinsame exklusive Entwicklung von unterschiedlichen Versicherungsprodukten für Vodafone-Kunden. Pünktlich zum Ferienbeginn ist eine rein digitale Reisegepäck-Kurzzeitabsicherung verfügbar, die Vodafone Mobilfunkkunden bei einer Reise ins Ausland abschließen können. Das funktioniert ganz einfach: Vodafone-Kunden erhalten neben der gewohnten Roaming-SMS, eine weitere SMS mit einem zeitlich begrenzten Angebot für die Reisegepäckversicherung „GepäckSchutz“. Das Angebot kann innerhalb von 24 Stunden direkt per Smartphone abgeschlossen werden und gilt weltweit.

Gepäckversicherung für die ganze Familie

Die Reiseversicherung schützt das Urlaubsgepäck der ganzen Familie: Versichert sind alle mitreisenden Personen, die in einem Haushalt leben. Nach Erhalt der Angebots-SMS kann der Versicherungsschutz flexibel bis zu einer Reisedauer von maximal 14 Tagen abgeschlossen werden und gilt ab dem Buchungstag rückwirkend für den gesamten Tag ab 0 Uhr. Nach Ablauf des Urlaubs endet dann auch die Gepäckversicherung automatisch. Der Versicherungsbeitrag von 1,99 pro Tag wird ganz einfach über die Vodafone Mobilfunkrechnung abgerechnet.

„Total digital“ gilt auch für die Schadenabwicklung

Die Reiseversicherung bietet Schutz bei Diebstahl bzw. Verlust sowie Beschädigung bzw. Zerstörung von Gepäckstücken und arbeitet mit pauschalen Entschädigungssummen: Bei Diebstahl erhalten Kunden für alle Gepäckstücke einmalig 500 Euro; bei Beschädigung 150 Euro. Schadenmeldungen können Reisende direkt online abgeben und werden durch ein Zurich Schaden-Team innerhalb von drei Werktagen bearbeitet.

Aus Kundenbeziehung wird strategische Partnerschaft

Zwischen Vodafone und Zurich besteht eine gute Verbindung: Erst kürzlich hat sich der Düsseldorfer Kommunikationskonzern bei einer Ausschreibung für die Übernahme eines Gruppenrisiko-Absicherungspaketes für seine Mitarbeitenden in Deutschland für die Zurich Lösungen entschieden. Damit hat Zurich exklusiv die Berufsunfähigkeits-Absicherung von rund 16.000 Vodafone Mitarbeitenden übernommen. Nun ist aus der erfolgreichen Kundenbeziehung eine strategische Partnerschaft entstanden, die zum Fokus hat, innovative Produktlösungen im Rahmen einer Partnerschaft zu gestalten.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserem Kunden Vodafone nun auch als strategischer Partner zusammenarbeiten dürfen. Vodafone ist ein Partner, für den Kundenorientierung und Innovation eine besondere Bedeutung haben. Wir teilen diese Werte und entwickeln gemeinsam intelligente Lösungen, die die Kunden wünschen. Rund 40 Prozent der Kunden würden eine Versicherung bei ihrem Telekommunikationsanbieter abschließen. Diesem Wunsch kommen wir nun entgegen“, berichtet Jawed Barna, Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland und verantwortlich für strategische Partnerschaften.

Partnerschaften als Säule der Wachstumsstrategie

„Zurich ist einer der führenden Versicherer im Schaden- und Unfallgeschäft für Privatkunden, im Lebensversicherungsgeschäft sowie im Geschäft mit Gewerbe- und Industriekunden. In allen Segmenten wollen wir unsere Position stärken und auch unsere strategischen Partnerschaften ausbauen“, so Barna. „Durch die Partnerschaft mit Vodafone Deutschland und seinen rund 30,7 Millionen Mobilfunk-Vertragskunden stellen wir erneut unsere Kundenorientierung und Innovationskraft unter Beweis.“

Und Michael Reinartz, Director Innovation & Consumer Services bei Vodafone Deutschland ergänzt: „Die Partnerschaft mit der Zurich Gruppe Deutschland zeigt anschaulich, wie die Digitalisierung einer ganzen Branche funktionieren kann. Papierkram und lange Vertragsklauseln gehören der Vergangenheit an. Gemeinsam entwickeln wir Angebote für Millionen Kunden, die schnell, einfach und voll digital auf dem Smartphone abgeschlossen werden können.“

Zurich setzt bei ihrer Wachstumsstrategie gezielt auf Neugeschäft durch strategische Partnerschaften. So hat der Versicherer im Jahr 2019 die Ausschreibung von MediaMarktSaturn Deutschland (MMSD) für die Übernahme der Garantieverlängerung sowie ausgewählter GarantiePlusSchutz-Versicherungsprodukte gewonnen. Diese strategische Partnerschaft hat der Zurich Gruppe Deutschland bereits rund 4 Mio. Neukunden gebracht. Im Jahr 2020 folgte dann die Vereinbarung einer umfangreichen Kooperation mit der Wessels & Müller WM SE Unternehmensgruppe. Zurich hat für den Kfz-Teile Großhändler ein Versicherungskonzept entwickelt, das exklusiv für alle WM Fullservice Konzeptpartner in Deutschland angeboten wird. Nun steigt Zurich über Vodafone erstmals in den Telekommunikationsmarkt ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Renditestarke Alternative zu klassischem Sparbuch

 

ERGOs erfolgreiche Rentenversicherungsprodukte Index, Balance, Chance und Eco-Rente Chance stehen Kunden nun auch als Kidspolicen zur Verfügung. Damit reagiert ERGO auf die wachsende Nachfrage nach renditestarken Anlageoptionen für Kinder und Jugendliche für den frühzeitigen und langfristigen Vermögensaufbau.

ERGO Kidspolice

In Zeiten von Null- und Negativzinsen lohnen traditionelle Sparformen wie das Sparbuch als Anlage für Kinder und Jugendliche kaum noch. Die demografische Entwicklung erschwert es der jungen Generation zusätzlich, mit niedrigen Beiträgen ausreichend Vermögen für das Alter anzusparen. „Ein frühzeitiger Start in der Anlage hilft dabei die Beiträge für den Kunden langfristig niedrig zu halten und später im Leben deutlich höhere Leistungen zu ermöglichen“, erklärt Michael Fauser, Vorsitzender des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG. „Auch kleine Beiträge reichen dafür aus und bedeuten zusätzliche finanzielle Sicherheit für das Alter, das Studium oder die Ausbildung.“

Flexibilität über das ganze Leben hinweg

Die ERGO Kidspolicen richten sich unter anderem an Eltern und Großeltern, die frühzeitig Startkapital für die Kinder oder Enkel (bis zum 17. Lebensjahr) aufbauen wollen und so die finanzielle Basis für deren zukünftiges Leben legen. Die Kunden profitieren von der hohen Flexibilität der Produkte, bspw. bei den regelmäßigen Beitragszahlungen. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt dabei nur 25 Euro. Darüber hinaus können Fondswechsel bis zu zwölf Mal pro Jahr kostenlos vorgenommen werden. Kapitalentnahmen ab 500 Euro sind bis zu zweimal im Jahr, Zuzahlungen jederzeit möglich. Die spätere Auszahlung erfolgt wahlweise als Kapital, lebenslange Rente oder einem Mix aus beidem. Auch eine Übernahme des Vertrags durch das versicherte Kind ist ab dessen 18. Lebensjahr möglich.

Die Kidspolicen im Detail:

Mit der ERGO Kidspolice Balance können Kunden flexibel Vermögen aufbauen, ohne dabei auf Rendite und Sicherheit zu verzichten. Die Aufteilung der Kapitalanlage zwischen Investmentfonds und klassischem Sicherungsvermögen erfolgt anhand des individuellen Sicherheitsbedürfnisses des Kunden und kann jederzeit geändert werden. Insgesamt umfasst das Angebot über 60 Fonds, von denen bis zu zehn für die persönliche Anlage ausgewählt werden können. Ein jährliches Rebalancing sowie automatisches Ablaufmanagement sind optional möglich.

Die ERGO Kidspolice Index bietet Kunden am Ende der Ansparphase eine einhundertprozentige Beitragsgarantie als garantierter Mindestwert. Die Kunden profitieren dabei von der stabilen Wertentwicklung des exklusiven Munich Re World Wide Trend Index oder der sicheren Verzinsung durch die klassische Überschussbeteiligung. Auch eine Kombination ist möglich.

Die ERGO Kidspolice Chance setzt auf einen fondsgebundenen Vermögensaufbau mit ausgezeichneter Fondsauswahl, exklusiven Services und viel Flexibilität. Zur Auswahl stehen dafür über 60 Fonds, von denen bis zu zehn aktiv für die eigene Anlage ausgewählt und gleichzeitig bespart werden können.

Die ERGO Eco-Kidspolice Chance setzt auf eine nachhaltige, flexible und renditestarke Kapitalanlage. Alle 31 zur Auswahl stehenden Fonds berücksichtigen dabei ökologische und soziale Gesichtspunkte sowie Aspekte nachhaltiger Unternehmensführung (ESG-Kriterien). Dies umfasst etwa Aktivitäten zum Klima- und Umweltschutz oder zur Sicherung fairer Entlohnung. Risikoträger ist die ERGO Life, die ihren gesamten Geschäftsbetrieb klimaneutral organisiert hat.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ERGO Versicherungen AG, Victoriaplatz 2, D-­40198 Düsseldorf, Tel: 0211/49370, Fax: 0211/49371500, www.ergo.de

Wo Privatkunden Konflikte drohen und was Corona daran ändert – ROLAND Rechtsschutz ermittelt die größten Rechtsrisiken im Privatbereich.

 

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Häufigkeit verschiedener Rechtskonflikte. Das zeigt die Analyse der mehr als 414.000 Leistungsfälle, die ROLAND Rechtsschutz im Jahr 2020 für Kunden übernommen hat. Demnach gerieten Privatkunden im vergangenen Jahr am häufigsten in einen Rechtsstreit rund um Verträge. Dafür fallen Konflikte rund ums Auto – jahrelang das größte Rechtsrisiko für Privatkunden – auf den zweiten Platz zurück. Hier zeigt sich: Die Einschränkungen durch die Anti-Corona-Maßnahmen beeinflussen auch die rechtlichen Auseinandersetzungen im Land.

Platz 1: Reise gebucht, Auto gekauft, Wohnung gemietet – Konflikte um Verträge

Im Jahr 2020 gerieten Kunden von ROLAND Rechtsschutz am häufigsten in einen Rechtsstreit rund um Verträge. Mehr als 79.000 Leistungsfälle hat ROLAND im Vertragsrechtsschutz bearbeitet – 20.000 mehr als noch im Jahr 2019. Damit verdrängen Störungen von vertraglich vereinbarten Leistungen den Straßenverkehr als häufigstes Rechtsrisiko. Eine mögliche Ursache für die vermehrten Vertragsstreitigkeiten: Durch die Anti-Corona-Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen im Alltag konnten viele vertraglich vereinbarte Leistungen nicht mehr erfüllt werden.

Ob Kauf-, Miet- oder Darlehensvertrag – jeder Mensch schließt im Laufe seines Lebens unzählige Verträge ab. Durch die Corona-Pandemie kam mit Reiseverträgen ein zusätzlicher Schwerpunkt für Konflikte hinzu. Aufgrund der Kontakt- und Reisebeschränkungen mussten viele Deutsche ihre Reisepläne ändern, saßen zuhause oder sogar im Ausland fest. Daher kam es vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Hoteliers oder Fluggesellschaften.

Platz 2: Unfall verursacht, falsch geparkt, geblitzt – Konflikte im Straßenverkehr

Jahrelang stellten Konflikte im Straßenverkehr das größte Rechtsrisiko für Privatkunden dar. Durch die Corona-Pandemie sind diese auf den zweiten Platz abgerutscht. Nichtsdestotrotz birgt der Straßenverkehr immer noch ein großes Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen: Knapp 66.000 Leistungsfälle hat ROLAND 2020 hier reguliert – kaum weniger als 2019. Oftmals geht es dabei um Bußgelder oder den Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit. Aber auch strafrechtliche Verfahren – zum Beispiel wegen Fahrerflucht oder fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall – kommen häufiger vor als gemeinhin angenommen.

Platz 3: Kündigung bekommen, Kurzarbeit beantragt, ins Homeoffice gegangen – Arbeit

Konflikte rund um den Arbeitsplatz bilden das drittgrößte Rechtsrisiko für Privatkunden. Im Jahr 2020 hat ROLAND im Arbeitsrechtsschutz mehr als 44.000 Leistungsfälle für Kunden übernommen. Das sind knapp 2.000 mehr als noch im Jahr 2019. Das zeigt: Auch am Arbeitsplatz hat sich die Corona-Pandemie stark bemerkbar gemacht – Kurzarbeit, Homeoffice & Co. haben für zusätzliche Rechtsstreitigkeiten gesorgt.

Allgemein kann es im Arbeitsverhältnis schnell zu Konflikten kommen. Da es hierbei oft um die wirtschaftliche Existenzgrundlage geht, suchen viele Betroffene nach Unterstützung. Die dabei anfallenden Kosten sind für viele nicht aus eigener Kraft zu stemmen. ROLAND bietet neben seinem Berufs-Rechtsschutz verschiedene Konfliktlösungshilfen an, beispielsweise auch eine Mediation.

Platz 4: Unfall gehabt, Behandlungsfehler erlitten, vom Hund gebissen – Schadenersatz

Wer bei einem Unfall schuldhaft verletzt wird und einen Schaden davonträgt, kann in der Regel Schadenersatz fordern. Solche Schadenersatzforderungen nehmen den vierten Platz unter den größten Rechtsrisiken für Privatkunden ein. 41.000 Leistungsfälle hat ROLAND im Jahr 2020 in diesem Bereich reguliert. Besonders häufig kommt dies im Zusammenhang mit Unfällen vor, bei denen Menschen verletzt wurden. Schadenersatzzahlungen heilen zwar keine Wunden, helfen aber, die Unfallfolgen abzumildern.

Platz 5: Streit mit Nachbarn, Nebenkosten falsch abgerechnet, Vermieter verklagt – Wohnen

Auf dem fünften Platz der größten Rechtsrisiken für Privatkunden folgen Streitigkeiten rund ums Wohnen. Mehr als 32.000 Leistungsfälle hat ROLAND im Jahr 2020 für Konflikte von Eigentümern, Mietern und Vermietern bearbeitet. Häufig kommt es in der Kategorie Grundstücke und Immobilien zu Streitigkeiten unter Nachbarn – wegen zu lauter Musik, Kinderlärm oder Hundegebell. Und auch zwischen Vermietern und Mietern kommt es immer wieder zu rechtlichen Problemen, wenn die Miete verspätet gezahlt wird, die Nebenkosten zu hoch angesetzt oder Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

Marktkommentar von Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG

 

Hohe Kosten von Versicherungsprodukten – vor allem in der Altersvorsorge – stehen gerade im Vorfeld der Bundestagswahl weit oben auf der politischen Agenda. Doch ein Provisionsdeckel ist nicht die beste Lösung, um eine zukunftsfähige Altersvorsorge aufzubauen, sagt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung. Stattdessen braucht es geringe Kosten, Transparenz und Flexibilität.

Niedrigzinsen, ein durch die möglichen Folgen der Corona-Pandemie verunsicherter Wirtschaftsausblick und teils hohe Kosten: Private Altersvorsorge ist nicht immer einfach. Zwar können Versicherungslösungen wie Fondspolicen Einkommenssteuervorteile bieten, jedoch zehren oftmals Verwaltungskosten, Vertriebsprovisionen und Fondsgebühren einen beachtlichen Teil der Erträge auf. Das ist das Ergebnis einer Studie der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa), die als Schlussfolgerung strengere Regeln für Produktkosten fordert. Daher wird es aktuell – auch mit Blick auf den September – wieder politisch diskutiert. Nachdem bereits eine Deckelung der Provisionen bei Restschuldversicherungen beschlossen wurde, haben einige Parteien die Vertriebsprovisionen bei Lebensversicherungen auf die politische Agenda gesetzt. Doch wie setzen sich die Kosten zusammen, wie wirken sie sich aus und wie können sie reduziert werden? Und welche anderen Lösungen gibt es?

Provisionsfrei und transparent mit Nettopolicen

Auf die Kosten zu achten, ist durchaus richtig. Denn bei provisionsbasierten Produkten müssen in der Regel die Abschlusskosten aus den Beiträgen finanziert werden, die der Kunde von Beginn an zahlt. Das heißt: Erst nach einigen Jahren kommt allmählich mehr im Sparvolumen an. Somit steht von Beginn an weniger Geld für das Investment in chancenreiche Anlagen zur Verfügung und die Wertsteigerungen beziehungsweise der Zinseszinseffekt können sich nicht vollständig von Beginn an entfalten. Das wirkt sich entsprechend nachteilig auf die Altersvorsorge beziehungsweise den Vermögensaufbau aus. Vielen Kunden ist das nicht bewusst – und in den Unterlagen ist die Information für den, der sich nicht regelmäßig damit beschäftigt, oft nicht so leicht auffindbar.

Anders verhält es sich mit sogenannten Nettoversicherungen, die keine vertrieblichen Abschlusskosten oder Provisionen enthalten. Stattdessen wird die Vergütung der Beratung und Betreuung über ein Honorar separat mit dem Honorarberater vereinbart und ist somit transparent und von den Produkt- und Vertriebskosten losgelöst. Dass Vermittlung und Beratung nicht aus den Beiträgen finanziert werden, hat den positiven Effekt, dass im Versicherungsvertrag das eingezahlte Kapital direkt von Anfang an in die Geldanlage fließt. Eine typische Stornohaftung für den Berater gibt es nicht.

Jeden Beratungskunden individuell behandeln

Eine Beratung auf Honorarbasis erlaubt es dem Berater, besser auf die teilweise sehr verschiedenen Bedürfnisse seiner Kunden einzugehen, und zwar ohne Auswirkung auf die eingezahlte Summe. Der Beratungsaufwand ist für jeden Kunden anders. Es gibt Kunden, die ein Produkt erwerben und bis zum Vertragsende Geld einzahlen, andere aber benötigen häufiger Beratung und eine kontinuierliche Begleitung. Eine Beratung auf Honorarbasis wird dem besser gerecht – ob auf Stundenbasis oder als Beteiligung an der Wertentwicklung des angelegten Kapitals, wenn sich zum Beispiel der Berater regelmäßig um die Anlage des Kapitals kümmert.

Dies ist bei einer provisionsbasierten Beratung kaum möglich, da hier für jeden Kunden ein fester Satz für die Vermittlung eingerechnet und bezahlt wird. Der Aufwand, der durch die intensive und regelmäßige Beratung und Betreuung eines Kunden mit umfangreichem Beratungswunsch entsteht, kann über die fest einkalkulierte Provision hinausgehen und Berater müssen diese Differenz auf Kosten der Bestandskunden ausgleichen. Auf diese Weise subventioniert ein wenig beratungsintensiver Kunde die Beratung eines Kunden mit hohem Aufwand.

Altersvorsorge muss flexibel sein

Dass bei Nettopolicen keine Vorfinanzierung von Abschlussprovisionen stattfindet, hat einen weiteren Vorteil: die Flexibilität. Kunden können jederzeit den Vertrag ihrer Lebens- und Finanzsituation anpassen und ohne finanzielle Nachteile flexibel agieren und beispielsweise ihre Einzahlungen verringern, Verträge aussetzten oder stornieren. Dem stehen bei einem Nettoprodukt keine Hindernisse wie etwa Stornogebühren entgegen.

Fest steht: Flexibilität muss heute mehr denn je bei der Altersvorsorge gegeben sein. Das zeigt sich auch in der Corona-Pandemie, wo beispielsweise Kunden aus dem Hotel- und Gastgewerbe, der Kulturbranche oder auch Selbständige unter Einkommenseinbußen leiden und beispielsweise ihre Beiträge verringern müssen. Aber auch ohne Corona ist der durchschnittliche Lebensverlauf kein standardisierter mehr: Bedürfnisse, Wünsche und Lebensumstände ändern sich häufiger, etwa durch Ausbildungen, Praktika, Elternzeiten oder Pflege der Eltern. Aus welchem Grund auch immer der Vertrag angepasst werden muss: Bei Nettoprodukten können Kunden während der Vertragslaufzeit höchst flexibel und kostenfrei Beitragsanpassungen, -pausen, Zuzahlungen oder Teilauszahlungen vornehmen. Selbstverständlich ist natürlich auch eine Anpassung der persönlichen Risiko- und Anlagepräferenz jederzeit möglich, wenn man z.B. risikoärmer oder umweltgerechter investieren möchte. In der Rentenphase haben Kunden zudem verschiedene Möglichkeiten, über ihr Vermögen flexibel zu verfügen – als (Teil-)Rente, Einmalauszahlung, in Form eines Auszahlungsplans oder als Mischung dieser Optionen.

Kostengünstig durch Digitalisierung und Automatisierung

Doch diese Flexibilität kostet in der Regel Geld. Wie reduziert man also die Kosten? Ein wichtiger Faktor bei der Kostenreduzierung sind Digitalisierung und Automatisierung. Nur so kann man Produktkosten langfristig reduzieren und dies zum Kundenvorteil nutzen. Hier haben jene Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die ihre Abläufe und Prozesse bereits schlank und technisch zukunftsweisend aufgestellt haben – was manch etablierten Versicherern aufgrund seiner komplexen Strukturen noch schwerfällt. Als Versicherer plant man langfristig und muss die Kosten niedrig halten, da man langlaufende Verträge garantieren muss – unabhängig von Inflation, Regulierung oder Marktsituation. Viele Dienstleistungen sind heute digital möglich, etwa bei der Vertragsverwaltung oder im Kundenservice. Dabei gilt es, die richtige Balance zwischen Digitalisierung und Individualisierung zu finden, vor allem bei IT-unterstützen Kundenlösungen. Produkte sollten Abweichungen zulassen, ohne dass man ganze Strukturen umprogrammieren muss. Noch besser ist es, zukünftige Entwicklungen zu antizipieren und flexible Grundstrukturen zu schaffen.

Ein beispielhaftes Ergebnis solcher Strukturen sind die Nettoprodukte der myLife. Sie machen es möglich, dass die Verwaltungskosten einer Police der myLife nicht teurer und zum Teil sogar günstiger als ein durchschnittlicher ETF sind.

Keine Regulierung auf dem Rücken der Kunden

Es steht außer Frage, dass es einer guten privaten Altersvorsorge bedarf, die kostengünstig, flexibel und transparent ist – und einer Gesetzgebung, welche die Kundeninteressen stärkt. Doch Provisionsdeckel oder gar -verbote sind unserer Ansicht nach nicht die richtige Lösung. Wir sehen den Provisionsdeckel oder gar das Provisionsverbot sehr kritisch, auch wenn wir als Nettoversicherer davon nicht betroffen sind. Noch ist der Marktanteil von Nettoprodukten vergleichsweise klein, den Hauptteil machen Provisionsprodukte aus. Bei einem Provisionsverbot ist fraglich, ob und wie schnell Versicherer und Vermittler eine Umstellung auf Honorarprodukte leisten können. Aufwendige Umstellungen und Aufrüstungen hätten zur Folge, dass die Anzahl der Vermittler sinkt – und weniger Menschen die Möglichkeit erhalten, beraten zu werden und für ihr Alter vorzusorgen. Damit fiele die Regulierung zu Lasten der Kunden und würde wahrscheinlich ihren Zweck verfehlen, die private Altersvorsorge als wichtiges Standbein nachhaltig zu stärken.

Wir sind davon überzeugt, dass flexible und kostengünstige Produkte nicht nur die Antwort auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Zeit liefern, sondern aufgrund ihrer transparenten Gestaltung und durch die Beratung und Vermittlung auf Honorarbasis auch die Interessen der Verbraucher nachhaltig stärken. Im Sinne hybrider Geschäftsmodelle sollte aber immer auch die Möglichkeit gegeben sein, die für den Kunden bessere Wahl aus Honorar- und Provisionsberatung anzubieten, um ihm den Zugang zur privaten Altersvorsorge zu öffnen.

Der Markt reguliert sich selbst

Dass für den Aufbau einer Altersvorsorge Nettoversicherungen und Honorarberatung weiter an Zuspruch gewinnen, daran haben wir keinen Zweifel. Unter den aktuellen Bedingungen – dem Niedrigzinsniveau, der Corona-Pandemie, aber auch der verstärkten Solvency II-Anforderungen – sind Renditen im klassischen Lebensversicherungsgeschäft niedrig und gerade im Provisionsgeschäft wird der Produktvertrieb erschwert. Ähnlich wie beim Trend zum kostengünstigen ETF im Investmentbereich wird sich der Trend bei fondsbasierten Altersvorsorgeprodukten hin zu kostengünstigen Versicherungslösungen entwickeln. Anbieter werden gezwungen sein, alte Strukturen aufzubrechen, Kosten zu reduzieren, Garantien zu senken sowie Abläufe und Prozesse weiter zu digitalisieren – das sehen wir bereits jetzt. Wer als Versicherer hier seine Hausaufgaben nicht sorgfältig macht, wird sonst den Anschluss an den Markt der Zukunft verlieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN beobachtet den Markt der Grundfähigkeitsversicherung (GF) intensiv.

 

Dabei stellen die Analysten eine explosionsartige Entwicklung der Tarifanzahl fest. Auch das Bedingungsniveau kann mehr als mithalten. Die Komplexität der Bedingungen stellt jedoch die Herausforderung in der Vermittlung dar.

Bleiben wir im Bild: Der Wald der Arbeitskraftabsicherung wird immer artenreicher. Neben der alten Eiche, der Berufsunfähigkeitsversicherung als „höchste Absicherungsform“, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche weitere Absicherungsformen etabliert. Aktuell sprießen die Tarife der Grundfähigkeitsversicherung wie Pilze aus dem Boden. Waren es in 2020 noch 53 Tarife und Tarifkombinationen, sind es heute 78. Die Versicherer setzen aktuell stark auf die Grundfähigkeitsversicherung als alternative Arbeitskraftabsicherung. Gegensätzlich verläuft die Entwicklung in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU), die zu Unrecht momentan ein Schattendasein führt, wie der MORGEN & MORGEN Marktblick vom 25. Mai zeigt.

Der Markt der Grundfähigkeitsversicherung als Einkommenssicherung scheint zu explodieren. Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung ist vielen Versicherungsnehmern der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die als „höchste Absicherungsform“ gilt, verwehrt. Grund sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf. Eine Dachdeckerin beispielsweise zahlt 135,85 Euro monatlich für den günstigsten BU-Tarif. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, als alternative Absicherungsform zur BU, sind es beim günstigsten Tarif nur 51,58 Euro monatlich, während die Grundfähigkeitsversicherung mit lediglich 43,86 Euro im Monat zu Buche schlägt. Bei Berufen mit körperlicher Tätigkeit geht es also um die passende Alternative und da spielt neben dem Preis sowohl die Art der Absicherung, als auch die einzelnen Tarifbedingungen eine entscheidende Rolle.

Die Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung bezieht sich immer auf Fähigkeiten, ohne dabei eine abstrakte Verknüpfung zur Einkommenssicherung herzustellen. Diese Verknüpfung stellen nur die BU und die EU her und leisten damit ereignisunabhängig, sobald die Erwerbstätigkeit an sich eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist – das hat seinen Preis. Die Grundfähigkeit dagegen leistet, wenn eine ganz konkrete Fähigkeit, die in dem jeweiligen Tarif eingeschlossen ist, nicht mehr vorhanden ist.

Das kann von Tarif zu Tarif stark variieren – so leistet der eine Tarif bereits bei Verlust einer Hand, der andere erst, wenn beide Hände nicht mehr einsatzfähig sind. „Der Verlust der konkreten Fähigkeit als Auslöser spitzt den Moment der Leistung stärker zu, als es bei der BU oder der EU der Fall ist. Bei der Grundfähigkeitsversicherung liegt damit die Kunst in der individuellen Betrachtung der Fähigkeiten. Das heißt, was muss der Versicherungsnehmer können, um seinen Beruf auszuüben und wie muss es im Bedingungswerk des Tarifs exakt verankert sein“, bringt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN, die Herausforderung auf den Punkt. Die Grundfähigkeitsversicherung ist damit in der Vermittlung ein sehr komplexes Thema.

Für Versicherungsnehmer, die sich für eine Grundfähigkeitsversicherung entscheiden möchten, stellt sich neben der ganz individuellen Thematik unweigerlich die Frage, welche Tarife grundsätzlich die besseren Leistungen, beziehungsweise die kundenfreundlichsten Versicherungsbedingungen enthalten. Manche Versicherer bieten auch verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Versicherungsbedingungen an. An dieser Stelle setzt das M&M Rating Grundfähigkeit an und zeigt deutlich die Unterschiede im Überblick.

Das M&M Rating Grundfähigkeit

Seit 2020 analysiert MORGEN & MORGEN die Bedingungen der Tarife im Rahmen des M&M Ratings Grundfähigkeit und stellt dabei eine immer größer werdende Anzahl an Leistungsauslösern fest. Die Grundfähigkeitsversicherung soll eine bezahlbare Alternative der Einkommensabsicherung sein. Einer flächendeckenden Absicherung würde es entgegenwirken, wenn das Versicherungsprodukt durch weitere Zusatzoptionen und Erweiterungen nicht mehr für die primäre Zielgruppe der körperlich Tätigen finanzierbar ist. Aus dieser Motivation heraus bewertet das Analysehaus 15 Grundfähigkeiten als ratingrelevante Leistungsauslöser. Andere Leistungsauslöser werden analysiert, aber nicht als ratingrelevant gewertet.

Im Fokus des Ratings liegt die Qualität und somit die Definition der einzelnen Auslöser bei Beeinträchtigung der Grundfähigkeit. MORGEN & MORGEN hat hiermit einen Standard für die einzelnen Grundfähigkeiten entwickelt. Insgesamt besteht die Bedingungsanalyse aus 69 Fragen. Davon sind 36 Fragen für das Rating relevant, die übrigen werden nachrichtlich ausgewiesen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht hier klar im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.

Im Startjahr 2020 umfasste die Analyse 53 Tarife und Tarifkombinationen. Um ganze 47 Prozent stieg die Tarifanzahl im Jahr 2021 auf insgesamt 78 Tarife und Tarifkombinationen. Das Bedingungsniveau war bereits zu Beginn mit 76 Prozent der Tarife im Vier- und Fünf-Sternesegment sehr hoch. Heute sind es 86 Prozent der Tarife mit Höchstbewertungen von vier und fünf Sternen. Alle fünf-Sterne-Tarife erfüllen die MORGEN & MORGEN Mindestkriterien, die vier-Sterne-Tarife müssen mindestens drei dieser Kriterien erfüllen. Der Markt bietet aktuell eine Menge hochwertige Lösungen. Es kommt bei der Grundfähigkeit somit vor allem auf das exakte Matching der individuellen Fähigkeiten – als Voraussetzung der Erwerbstätigkeit – und dem konkreten Tarifversprechen an.

Ausblick

MORGEN & MORGEN erwartet eine weiterhin steigende Anzahl sowie eine weitere Ausdifferenzierung der Tarife. Die Entwicklung am Markt zeigt eine starke Zunahme an Tarifen sowie einen immer modulareren Aufbau der Tarife, die als Baukastensystem individuell zusammenstellbar sind. Einige Tarife enthalten zudem eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, die den jeweiligen Tarif stark in Richtung temporäre BU treibt und damit den Preis in die Höhe. Als bezahlbare Ausweichprodukte gelten diese Tarife selten.

„Der Wettbewerb findet aktuell vor allem in der zunehmenden Ausdifferenzierung der Leistungsauslöser statt, der langfristig zu einem höheren Preisniveau in der Grundfähigkeit führen kann und damit den Fokus, eine finanzierbare alternative Arbeitskraftabsicherung zu sein, verschiebt“, beschreibt Ludwig die aktuelle Entwicklung kritisch und ergänzt „das ist auch einer der Gründe, warum wir unser Rating aktuell nicht verschärfen und uns auf 15 relevante Grundfähigkeiten in der Bewertung konzentrieren. Ansonsten würden wir einen Bedingungswettbewerb ähnlich wie in der BU anstoßen, der am Ende auch den Preis in die Höhe treibt. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst.“ Das komplette M&M Rating Erwerbsunfähigkeit und die Erläuterung finden Sie unter: M&M Rating Grundfähigkeit (morgenundmorgen.com)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Auch im 150. Geschäftsjahr hat der LV 1871 Konzern trotz der globalen Covid-19-Pandemie starke Ergebnisse erzielt.

 

Wachstumstreiber waren neben der LV 1871 insbesondere die LV 1871 Private Assurance AG und die LV 1871 Pensionsfonds AG. Eine erneut marktüberdurchschnittliche Solvenzquote sowie ein wiederholt stabiles Finanzstärkerating für die Muttergesellschaft runden das Ergebnis ab. „Eine auf stetige Erträge ausgerichtete Kapitalanlage, eine nachhaltige vertriebliche Wachstumsstrategie, innovative Produkt- und Markenpolitik, hervorragender Service für Kunden und Geschäftspartner sowie eine konsequente Digitalisierung sind unsere zentralen Erfolgsfaktoren. Das spiegelt sich in unseren starken Geschäftsergebnissen wider“, sagt Wolfgang Reichel, Vorstandsvorsitzender der LV 1871. Die gebuchten Bruttobeiträge des LV 1871 Konzerns sind insgesamt um 7,9 Prozent von 785,0 Mio. Euro auf 847,3 Mio. Euro gestiegen. Davon entfallen 541,2 Mio. Euro auf laufende Beiträge; 306,1 Mio. Euro sind auf Einmalbeiträge zurückzuführen.

Starke Muttergesellschaft – starke Töchter

Die gebuchten Bruttobeiträge der Muttergesellschaft LV 1871 sind um 3,6 Prozent von 649,9 Mio. Euro auf 673,3 Mio. Euro gewachsen. Die Beitragssumme des Neugeschäfts konnte gegenüber dem Vorjahr um 8,8% auf 1,491 Mrd. Euro gesteigert werden. Besonders erfreulich ist die Entwicklung der Tochtergesellschaften in Liechtenstein: Mit Einmalbeiträgen in Höhe von 53,2 Mio. Euro erzielte die Private Assurance AG ein Plus von 111,5 Prozent. Die LV 1871 Pensionsfonds AG schloss das Geschäftsjahr mit 66,5 Mio. Euro Einmalbeiträgen ab; das entspricht einem Plus von 22,9 Prozent. Damit waren die LV 1871, die auf vermögende Privatkunden spezialisierte LV 1871 Private Assurance und der LV 1871 Pensionsfonds die Wachstumstreiber des Jahres 2020. Branchenweit legten die gebuchten Bruttobeiträge um nur 0,4 Prozent zu.

Einer der finanzstärksten Lebensversicherer am Markt

Dank einer gut diversifizierten und auf stetige Erträge ausgelegten Kapitalanlage sowie hoher versicherungstechnischer Überschüsse auf der Basis einer vorausschauenden Produktpolitik ist die LV 1871 einer der finanzstärksten Anbieter im Versicherungsmarkt. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 beträgt die Solvenzquote der LV 1871 Unternehmensgruppe ohne vorgesehene Hilfs- und Übergangsmaßnahmen 364 Prozent. Bei der LV 1871 beträgt die Solvenzquote 435 Prozent ohne die vorgesehenen Hilfs- und Übergangsmaßnahmen. Damit verfügt das Unternehmen weiterhin über mehr als den vierfachen Wert der aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel. Mit dem Finanzstärkerating A+ hat Fitch Ratings zum 16. Mal in Folge die sehr starke Kapitalausstattung, das starke Kapitalanlagemanagement und den umsichtigen Produktmix der LV 1871 ausgezeichnet, bei weiterhin stabilem Ausblick. Zahlreiche weitere Ratings und Auszeichnungen untermauern diese Bewertung. Das Eigenkapital stieg um 4,7 Prozent auf 133,0 Mio. Euro (2019: 127,0 Mio. Euro). Die freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung belief sich auf 202,7 Mio. Euro (2019: 207,7 Mio. Euro). Der Zinszusatzreserve wurden 61,0 M

Starke Kapitalanlage durch gute Diversifikation

Die Assets under Management des LV 1871 Konzerns nach Buchwerten betrugen zum Jahresschluss 2020 8,05 Mrd. Euro. Das entspricht einem Wachstum von 3,3 Prozent. Mit den Kapitalanlagen (Marktwert: 7.440,4 Mio. Euro) der LV 1871 wurde trotz des anhaltenden Niedrigzinsniveaus eine Nettoverzinsung von 4,1 Prozent (2019: 4,9 Prozent) erzielt. Die Nettobewertungsreserven konnten um 234,7 Mio. Euro auf 1.561,4 Mio. Euro gesteigert werden. Das entspricht einer Reservequote bezogen auf den Buchwert der Kapitalanlagen (5.871,3 Mio. Euro) in Höhe von 26,6 Prozent (2019: 23,0 Prozent), eine der höchsten Reservequoten am deutschen Lebensversicherungsmarkt. Die Marktwertperformance der gesamten Kapitalanlagen belief sich auf 6,5 Prozent (2019: 10,9 Prozent). Dieses sehr gute Ergebnis ist vor allem auf eine gute Diversifikation der Kapitalanlagen zurückzuführen mit einem auf Marktwertbasis überdurchschnittlichen Immobilienanteil von 14,8 Prozent als stabilem Werttreiber.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Gruppe wächst im Komposit- wie Lebengeschäft

 

Die VHV Gruppe hat das zurückliegende Geschäftsjahr 2020 nach einem sehr positiven Geschäftsverlauf erfolgreich abgeschlossen. Wie bereits in den Vorjahren konnte die VHV Gruppe bei allen relevanten Kennziffern zum Teil deutlich und über dem Markt zulegen. Das Unternehmen erreichte 2020 trotz erheblicher Belastungen aus Corona, Null-Zins-Politik und weiter stark steigender Regulierung ein Konzernergebnis von 183 Millionen Euro nach substanzstärkenden Maßnahmen in Höhe von 140 Mio. Euro. Zugleich konnte die VHV Gruppe ihre Vertragszahlen und Bruttobeiträge auf Konzernebene sowie in seinen beiden Kerngeschäftsfeldern, dem Leben- und Kompositgeschäft, weiter steigern. In beiden Bereichen hat das Unternehmen wichtige Zwischenziele in seiner dynamischen Transformation hin zu einem digitalen Versicherungsunternehmen erreicht und ein neues, umfassendes webbasiertes Maklerverwaltungsprogramm erfolgreich weiter ausgebaut.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr erwirtschaftete der Komposit-Bereich erneut ein marktüberdurchschnittliches Vertrags- und Beitragswachstum. Als Spezialversicherer der Bauwirtschaft profitierte die VHV von ihrer ausgewiesenen Kompetenz bei einer 2020 unverändert starken Baukonjunktur.

Auch im Leben-Bereich konnte das Unternehmen seinen Vertragsbestand und seine Beitragseinnahmen weiter ausbauen und erzielte trotz der Corona-Pandemie ein Neugeschäftsvolumen auf Vorjahresniveau. Dabei trugen die effizienten Strukturen, die niedrigen Kostenquoten und eine hohe Kundenzufriedenheit zum guten Ergebnis bei.

Uwe Reuter, Vorstandsvorsitzender der VHV Gruppe, sagte: „Die VHV Gruppe blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2020 zurück. Unsere Gruppe ist heute so stark wie wahrscheinlich niemals zuvor. Wir konnten erneut Marktanteile gewinnen, unsere ambitionierten Ergebnisziele übertreffen und haben die Herausforderungen der Corona-Pandemie bis jetzt hervorragend gemeistert. Wir haben die Erträge dazu verwendet, nochmals stärker in unsere Zukunft zu investieren, mit einer konsequenten Fortsetzung unseres Digitalisierungskurses und einer erheblichen weiteren Stärkung unserer Substanz und Rücklagen. Damit können wir unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitern Verlässlichkeit und Zukunftssicherheit bieten.“ Reuter weiter: „Die hohe Solidität der VHV Gruppe ist das Ergebnis eines seit dreizehn Jahren währenden konsequenten Fitnessprogramms. Im Ergebnis verfügen wir heute auch im Wettbewerb über äußerst effiziente Strukturen, eine hohe Bewegungsfähigkeit und Flexibilität sowie eine sehr solide Substanz. Sie versetzt uns in die Lage, wichtige Investitionen in die Digitalisierung und Zukunft unseres Unternehmens nicht nur aus eigener Kraft, sondern auch schnell, zielgerichtet und vor allem erfolgreich zu tätigen. Das und unsere Kundennähe bilden das Fundament unseres Vorsprungs im Markt und sind die Grundlage dafür, dass unsere Kunden und Vertriebspartner uns ihr Vertrauen schenken. Wir werden dieses Programm auch zukünftig konsequent weiterverfolgen.“

Das Konzernergebnis betrug im Geschäftsjahr 2020 183 Millionen Euro nach substanzstärkenden Maßnahmen (Zuführung zu Schwankungsrückstellung +110 Mio. Euro, Zuführung zur freien RfB + 30 Mio. Euro). Darüber hinaus wurde das Kapital der VHV Stiftung um 20 Millionen Euro auf über 50 Millionen Euro erhöht. Auf Gruppenebene stiegen die Zahl der Versicherungsverträge um 5,5 Prozent auf 11,94 Millionen Stück (Vj.: 11,32 Mio.) und die verdienten Beiträge um 8,2 Prozent auf 3,51 Milliarden Euro (Vj.: 3,24 Mrd.).

Der Kapitalanlagebestand stieg um 3,1 Prozent auf 17,03 Milliarden Euro (Vj.: 16,51 Mrd.), das Kapitalanlageergebnis auf 527,1 Millionen Euro (Vj.: 504,7 Mio.). Insgesamt konnten die haftenden Eigenmittel einschließlich der Schwankungsrückstellungen um 10,7 Prozent auf 3,01 Milliarden Euro (Vj.: 2,72 Mrd.) erhöht werden. Damit konnte diese für die Solidität des Unternehmens entscheidende Kennzahl in den letzten zehn Jahren fast verfünffacht werden. Die Solvency II-Quote beträgt 316 Prozent.

Standard & Poor’s bestätigte im Juni 2021 das Rating A+ mit stabilem Ausblick für die VHV Gruppe erneut. Ausschlaggebend für das Rating war insbesondere die Kapital- und Ertragsstärke der VHV Gruppe mit der Bestnote AAA. Hierzu tragen nach Beurteilung von S&P maßgeblich die starken, nachhaltigen versicherungstechnischen Ergebnisse der VHV Allgemeine und das vorteilhafte Risiko-/Rendite-Profil im Bereich Leben bei der Hannoversche maßgeblich bei. Ebenfalls positiv wirkte sich die Struktur als Versicherungsverein aus, da die Gewinne zu 100 Prozent zur langfristigen Erfüllung der Kundenansprüche im Konzern verbleiben.

Im Bereich der Kompositversicherung (VHV Allgemeine Versicherung AG und VAV AG, Wien) konnte die VHV Gruppe die Stückzahl ihrer Versicherungsverträge um 5,9 Prozent auf 10,87 Millionen Verträge (Vj.: 10,27 Mio.) und ihre Profitabilität weiter ausbauen. Die Beitragseinnahme stieg um 11,0 Prozent auf 2,475 Milliarden Euro (Vj.: 2,23 Mrd.).

Die positive Entwicklung des Kompositgeschäftes wurde maßgeblich durch die VHV Allgemeine Versicherung AG geprägt. Sie konnte ihren Vertragsbestand um 5,7 Prozent auf 10,43 Millionen Stück (Vj.: 9,87 Mio.) ausbauen und ihre Beitragseinnahmen um 10,9 Prozent auf 2,36 Milliarden Euro (inkl. übernommenes Geschäft) (Vj.: 2,11 Mrd.) steigern. In der größten Sparte des Unternehmens, der Kfz-Versicherung, erhöhte sich die Zahl der Verträge um 6,6 Prozent auf 7,60 Millionen Verträge (Vj.: 7,13 Mio.) und der verdiente Beitrag um 4,8 Prozent auf 1,50 Milliarden Euro (Vj.: 1,43 Mrd.). Die Geschäftsjahresschadenquote der VHV Allgemeine Versicherung AG im selbst abgeschlossenen Geschäft betrug 73,6 Prozent (Vj.: 82,4 %). Die Combined Ratio des Unternehmens betrug 86,0 Prozent (Vj.: 90,4 %).

Im Leben-Geschäft der Hannoversche Lebensversicherung AG stiegen die Beitragseinnahmen gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent auf 1.038,6 Millionen Euro (Vj.: 1.017,8 Mio.), die Anzahl der Verträge stieg um 2,3 Prozent auf 1.072,0 Tausend Verträge (Vj.: 1.048,3 Tsd.). Die Kostenquoten des Direktversicherers gehören nach wie vor zu den besten im Markt: Die Verwaltungskostenquote der Hannoverschen Leben betrug 1,31 Prozent (Vj.: 1,29 %), die Abschlusskostenquote 4,0 Prozent (Vj.: 3,9 %). Eine der niedrigsten Stornoquoten im Markt von 2,1 Prozent (Vj.: 1,9 %) dokumentiert das hohe Kundenvertrauen in die Hannoversche Leben. Die kundenorientierte Ratingagentur Assekurata vergab im zehnten Jahr in Folge die Bestnote A++ (exzellent) aufgrund der Analyse von Sicherheit, Erfolg, Kundenorientierung sowie Wachstum/Qualität am Markt Insgesamt hat das Unternehmen einen Kapitalanlagenbestand von 10,54 Milliarden Euro verwaltet (Vj.: 10,57 Mrd.).

Ausblick 2021

Uwe Reuter: „Das erste Quartal 2021 ist bei der VHV Gruppe positiv verlaufen. Die weitere Entwicklung kann unter anderem hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie, aber auch des weiteren Schadensverlaufs im laufenden Jahr noch nicht verlässlich eingeschätzt werden. Die VHV Gruppe ist jedoch sehr gut aufgestellt, diesen Herausforderungen zu begegnen. Mit aller gebotenen Vorsicht sind wir daher zuversichtlich, auch das Geschäftsjahr 2021 sehr erfolgreich zu absolvieren.“

 

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Im Jahr 2020 hat die Digitalisierung in Wirtschaft und Arbeitsalltag einen riesigen Sprung nach vorne gemacht – weil sie es musste.

 

Allerdings entstehen mit den Möglichkeiten auch neue Herausforderungen und Ziele. Welche das für Versicherungsunternehmen aktuell sind und mit welchen Lösungsansätzen die Branche den nächsten Meilenstein erreichen kann, beschreiben Swiss Post Solutions (SPS), führende Anbieterin von Outsourcing-Lösungen, gemeinsam mit den Versicherungsforen Leipzig (VFL) in dem neuen Whitepaper „Versicherungen im Wandel“. Die Ergebnisse basieren auf aktuellen Studienergebnissen und praktischen Erfahrungen im Versicherungsumfeld.

Veränderte Kundenerwartungen, erhöhter Kostendruck auf Versicherungsgesellschaften, gestiegene Prämien über alle Versicherungssparten hinweg, ineffiziente Prozesse, aber auch das anhaltende Niedrigzinsniveau und veraltete IT-Infrastrukturen haben die Lage der Branche verschärft. Das Spannungsfeld an Herausforderungen ist groß – und noch größer das der Umsetzung. Digitale Prozesse sind nicht nur notwendig, sondern wurden durch die Pandemie zusätzlich vorangetrieben, so die Ergebnisse einer aktuellen Befragung der VFL. Einige Digitalisierungsthemen wurden beschleunigt, Projekte schneller umgesetzt und auch die Kundenschnittstellen digitalisiert. Rund die Hälfte der Befragten aus den Bereichen Schaden- und Kundenmanagement bzw. Vertrieb gaben an, dass sie bereits verstärkt über digitale Kanäle von Kunden angesprochen wurden. Dabei ist es wichtig, Digitalisierung als umfassende, tiefgreifende Transformation zu verstehen und genau zu analysieren, wie moderne Technologien das eigene Unternehmen tatsächlich voranbringen können.

Die digitale Transformation vorantreiben: Anforderungen und Lösungen

Zu den aktuellen Anforderungen und Lösungsansätzen der Branche fallen sowohl die Digitalisierung der Kundenschnittstelle, das Schaffen einer technologischen Basis für zukunftsfähige Geschäftsmodelle als auch die zielgerichtete Zusammenarbeit in Ökosystemen als Ausdruck ultimativer Kundenorientierung.

Das Whitepaper beschreibt dabei drei konkrete Handlungsempfehlungen, welche Versicherer bei der Realisierung ihrer Projekte unterstützen sollen, sowie Best Practice Beispiele aktueller Versicherungskunden. Generell gilt: Bei der Umsetzung von der Theorie in die Praxis geht es vor allem darum Menschen, Prozesse und Technologie im Dreiklang zu kombinieren und somit bestmögliche Lösungen für die Versicherungsbranche zu schaffen. Beginnend mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI), um unstrukturierte Inhalte aus Dokumenten zu verstehen, erforderliche Informationen herauszufiltern und für die automatisierte Verarbeitung im weiteren Prozess aufzubereiten. Im nächsten Schritt kommt Robotics Process Automation (RPA) – eine Softwarelösung, welche die Tätigkeit eines Sachbearbeiters übernimmt und daher keine Anpassung an bestehenden Applikationen und Schnittstellen erfordert – zum Einsatz. Dokumente lassen sich so um bis zu 80 Prozent schneller an das Backoffice übermitteln. Dies trägt maßgeblich zu Kosteneinsparungen bei, da Versicherer derzeit viele Daten noch manuell sortieren müssen.

Nicht zu vernachlässigen ist der Faktor Mensch, der eingreift, wenn Empathie erforderlich ist oder es um wichtige Entscheidungen und komplexe Aufgaben geht. Das Fazit des Whitepapers: Mit dem richtigen Mix aus reichweitenstarken Kundenschnittstellen, Intelligenter Automatisierung, passenden Mitarbeiter-Ressourcen und dem richtigen strategischen Partner an der Seite, lassen sich zukunftsfähige Geschäftsprozesse implementieren und das Kundenerlebnis für die Versicherten deutlich steigern. Das Whitepaper ist kostenfrei zum Download erhältlich unter: https://www.swisspostsolutions.com/de/microsite/versicherungen-im-wandel

 

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Atradius sieht nach mehr als einem Jahr Corona-Pandemie Veränderungen bei Betrugsversuchen im Firmengeschäft.

 

In Deutschland hat der internationale Kreditversicherer zuletzt eine höhere Zahl an verdächtigen Bestellungen bei Metallunternehmen festgestellt als noch vor der Krise. Im Auslandsgeschäft ist vor allem der so genannte Identitätsbetrug auf dem Vormarsch, konstatieren die Experten für Zahlungsausfallrisiken. Atradius empfiehlt Lieferanten und Dienstleistern unter anderem, ihre Betrugsprüfungsprozesse weiter auszuarbeiten und diese auch dann einzuhalten, wenn die Restriktionen der Pandemie vollständig auslaufen.

„Die vollkommen neue Situation im März vergangenen Jahres hat auch den Aktionsradius der Betrüger zunächst stark eingeschränkt. Bis zum Sommer 2020 haben wir einen deutlichen Rückgang von betrugsverdächtigen Anfragen gehabt“, sagt Michael Karrenberg, Regional Director Risk Services Germany, Central, North, East Europe & Russia/CIS von Atradius. „Mittlerweile ist die Frequenz von auffälligen Geschäften aber wieder auf Vorkrisenniveau. In Deutschland fällt uns derzeit täglich mindestens ein Abnehmer mit einer potenziell verdächtigen Bestellung auf. In solchen Fällen informieren wir umgehend unsere Kunden. Unternehmen sollten jetzt ihre Due-Dilligence-Maßnahmen sorgfältig aufstellen, so dass sie auch dann funktionieren, wenn am Ende der Pandemie ein wirtschaftlicher Nachholeffekt einsetzt und die Aufträge sprunghaft ansteigen. Sonst könnte auf die Euphorie schnell Ernüchterung folgen, wenn das eigene Unternehmen in Liquiditätsengpässe gerät, weil es einen betrügerischen Auftraggeber zu spät identifiziert hat.“

Deutschland: Mehr sonderbare Kupferbestellungen

Die Daten von Atradius zeigen, dass Betrugsversuche besonders oft vom Ruhrgebiet und vom Großraum Berlin aus initiiert werden. Häufigste Betrugsform ist immer noch der sogenannte Stoßbetrug: Kriminelle bestellen dabei Ware auf Rechnung, ohne die Absicht, diese jemals zu bezahlen. Fragen die Lieferanten einige Zeit nach Auslieferung dann nach dem Zahlungseingang, sind die Strippenzieher bereits verschwunden. Am häufigsten von diesem Betrugsmuster betroffen ist immer noch der Lebensmittelbereich, insbesondere Händler von hochwertigem Fleisch und Fisch. Zuletzt gab es aber auch vermehrt Betrugsversuche im IT-Bereich, bei Baumaterialien sowie bei Metallen. „Seit Sommer vergangenen Jahres haben sich die verdächtigen Bestellungen bei hochwertigen Metallen wie zum Beispiel Kupfer gemehrt“, sagt Michael Karrenberg. „Lieferanten und Dienstleister sollten generell vorsichtig sein, wenn ein noch unbekannter Kunde zuletzt häufiger die Anschrift gewechselt hat oder aus einer Branche bestellt wird, für die die eigene Ware eigentlich überhaupt nicht geeignet ist. Verdächtig ist es auch, wenn ein Abnehmer innerhalb kürzester Zeit viele Bestellungen bei verschiedenen Lieferanten aufgibt. Letzteres können wir als Kreditversicherer häufig sehr gut und schnell erkennen.“

Identitätsbetrug nimmt auch im Ausland erheblich zu

Im Ausland beobachtet der Kreditversicherer ebenfalls eine starke Zunahme von sogenannten Identitätsbetrugsversuchen. Hierbei werden zum Beispiel Firmenkontaktdaten in einem E-Mail-Abbinder sowie Mail-Adressen gefälscht. Mit dieser falschen Identität geben sich die Betrüger zum Beispiel als Mitarbeiter von großen Handelskonzernen aus und tätigen Bestellungen in deren Namen. Nach der Auslieferung der Waren erlischt dann der Kontakt.

Auffallend oft hat Atradius Identitätsbetrugsmaschen zuletzt in Großbritannien beobachtet. Die potenzielle Schadensumme ist dabei erheblich gestiegen. Spielten sich die Identitätsbetrugsbestellungen vor rund zehn Jahren noch im Bereich von rund 10.000 Euro ab, hat sich diese Summe kontinuierlich erhöht und kann mittlerweile auch im mittleren sechsstelligen Eurobereich liegen. „Der Identitätsbetrug hat während Corona mit am stärksten zugenommen. Gerade ausländische Lieferanten sind häufig Ziel der Betrüger, da sie sprachliche Auffälligkeiten in E-Mails in vielen Fällen nicht sofort erkennen. Am meisten betroffen sind mittelständische Lieferanten im Handelsbereich, das Betrugsmuster verbreitet sich aber auch in der IT-Branche oder im Baubereich immer mehr. Wir empfehlen Lieferanten daher, neue Kunden bzw. Bestellungen immer direkt zu kontaktieren bzw. ihre Echtheit zu überprüfen.“

In den Niederlanden werden ehemalige Unternehmen von Betrügern oft „reanimiert“ beziehungsweise deren Namen genutzt. Häufig betroffen ist der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gütern sowie Produkte der Baubranche. In Belgien ist – ähnlich wie in Deutschland – der Stoßbetrug weit verbreitet. Lieferanten sollten Abnehmer bei häufigen Adressänderungen beziehungsweise Umzügen sowie Änderungen im Management nochmals prüfen lassen.

Atradius ist Betrug mit internationalem Team auf der Spur

Bei Atradius ist die weltweite Zahl der Schadenauszahlungen und -anmeldungen, die auf Betrugsfälle zurückzuführen sind, im ersten Quartal 2021 um rund 20 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. „Das hängt damit zusammen, dass wir permanent unsere Monitoring-Mechanismen verbessern, um Wirtschaftskriminalität frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus sind viele Unternehmen mittlerweile stärker für das Thema sensibilisiert und haben entsprechende Schutzmechanismen eingeführt“, erläutert Michael Karrenberg.

Atradius hat bereits vor mehr als 20 Jahren eine internationale Arbeitsgruppe zur frühzeitigen Identifikation und Prävention von Wirtschaftskriminalität im Geschäft seiner Firmenkunden ins Leben gerufen, die so genannte Fraud Control Group. Kolleginnen und Kollegen in mehr als 20 großen Volkswirtschaften rund um den Globus analysieren dabei täglich Auffälligkeiten in Geschäften, die dem Kreditversicherer gemeldet werden. Sollten dem Kunden selbst Bedenken bei einem Geschäft kommen, stehen sie auch als Ansprechpartner und Experten für die weitere Vorgehensweise parat.

 

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Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln,Tel: +49 221 2044-4000, www.atradius.de

Zusatzbeiträge für Versicherte könnten in den kommenden Jahren um 1,6 Prozentpunkte steigen

 

Bis zum Jahr 2025 droht den gesetzlichen Krankenkassen ein Rekordminus von 27,3 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Versicherten könnte um 1,6 Prozentpunkte steigen. Das ist das Ergebnis einer neuen Analyse für den mittelfristigen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des IGES Instituts für die DAK-Gesundheit. Nach den Schätzungen klettert schon 2022 der tatsächlich erforderliche Bundeszuschuss auf 15,6 Milliarden Euro, das ist mehr als doppelt so viel wie derzeit im Bundeshaushalt eingeplant. Solle der Zusatzbeitragssatz bis 2025 bei 1,3 Prozent stabil bleiben, müsse die künftige Bundesregierung rasch eine grundlegende Finanzreform der GKV angehen, fordert DAK-Chef Andreas Storm. Er plädiert für eine deutliche Erhöhung des Steuerzuschusses für versicherungsfremde Leistungen.

„Die steigende Finanzlücke bis 2025 bedroht die Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht den Versicherten schon 2023 der historisch größte Beitragssprung. Die aktuelle IGES-Analyse untermauert die Notwendigkeit eines Kassensturzes nach der Bundestagswahl und dringender Strukturreformen.“ Gründe für das drohende Milliarden-Defizit seien nicht nur die Bekämpfung der Corona-Pandemie, sondern auch die preistreibende Gesetzgebung der Bundesregierung in den vergangenen Jahren. Dazu kämen höhere Kosten aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und die demographische Entwicklung. Der von der Regierungskoalition am vergangenen Freitag mit Verabschiedung des Gesetzes zur Gesundheitsversorgungsweiterentwicklung (GVWG) bewilligte Zuschuss von sieben Milliarden Euro für die GKV reiche somit bei weitem nicht aus. Auch wenn das erste Quartal des Finanzjahres 2021 für viele gesetzliche Krankenkassen mit einer coronabedingten „Nachfrage-Delle“ startete, täusche dies nicht über die tatsächliche Finanzentwicklung der GKV hinweg, so Storm weiter.

„Eine wesentliche Ursache der verschlechterten Finanzperspektiven für die GKV ist, dass die Ausgaben im Trend stärker zunehmen als die Finanzierungsbasis“, analysiert Dr. Martin Albrecht Geschäftsführer und Bereichsleiter Gesundheitspolitik beim IGES Institut. „Die Entwicklung der Ausgaben der GKV hat sich von der Entwicklung der Einnahmen entkoppelt und die Finanzreserven der Krankenkassen können dies nicht mehr ausgleichen. Die von uns aufgezeigten Finanzszenarien bis 2025 zeigen auf, mit welchem Finanzierungsbedarf in der gesetzlichen Krankenversicherung in den kommenden Jahren gerechnet werden kann.“

Die IGES-Analyse für die DAK-Gesundheit untersucht auch die sogenannten versicherungsfremden Leistungen und die bisherige Gegenfinanzierung durch den Staat. Dazu zählen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehepartnern, Rentnern, aber auch das Erziehungs- und Mutterschaftsgeld. In der Analyse wird eine Auswahl versicherungsfremder Leistungen gezeigt mit einem finanziellen Finanzvolumen von rund 41 Milliarden Euro. Diesem Betrag steht nur ein regulärer Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber. „Um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, ist eine – ordnungspolitisch ohnehin gebotene – schrittweise Anhebung der Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen notwendig“, fordert DAK-Vorstandschef Andreas Storm als Konsequenz. „Wegen des gesamtgesellschaftlichen Charakters ist hier der Bundeshaushalt gefordert.“ Der Kassenchef appelliert an die künftige Bundesregierung, eine Definition versicherungsfremder Leistungen im Sozialgesetzbuch V aufzunehmen. Damit könne die Zuverlässigkeit und Transparenz der mittelfristigen Finanzplanung sowohl der GKV als auch des Bundeshaushalts gestärkt werden. „Darüber hinaus bedarf es umfassender Strukturreformen im Gesundheitswesen, um Effizienzpotenziale zu heben und gleichzeitig Versorgungsverbesserungen für die Versicherten zu ermöglichen.“

Auch der Bundesrechnungshof hat jüngst empfohlen, angesichts des absehbar steigenden Finanzierungsbedarfs der GKV, versicherungsfremde Leistungen so konkret wie möglich zu definieren und bei Bedarf zu aktualisieren.

Die aktuelle Finanzanalyse des Berliner IGES Instituts betrachtet erstmals die ökonomische Entwicklung der GKV bis 2025 in drei Szenarien. Demnach droht laut Basis-Szenario (mittlere Einnahmen- und Ausgabenentwicklung) bereits für das kommende Jahr ein Finanzloch von 8,6 Milliarden Euro. Ohne die sieben Milliarden Euro des gerade bewilligten zusätzlichen Bundeszuschusses handelte es sich tatsächlich um ein Defizit von 15,6 Milliarden Euro im Jahr 2022. Dies entspricht einem rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 2,29 Prozent. Dies würde schon im nächsten Jahr den größte Beitragssatzanstieg in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung bedeuten Im Jahr 2025 könnte sich der zusätzliche Finanzbedarf laut Basis-Szenario bereits auf 27,3 Milliarden Euro erhöhen. Das käme dem größten Defizit in der GKV-Geschichte gleich und würde einen rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 2,87 Prozent erfordern. Der durchschnittliche Beitragssatz läge damit 1,6 Prozentpunkte über dem aktuellen Wert und hätte sich mehr als verdoppelt. Wenn die kommende Bundesregierung die Sozialversicherungsbeiträge nicht über 40 Prozent anwachsen lassen und den Zusatzbeitragssatz bei 1,3 Prozent stabil halten wolle, bestehe dringender Handlungsbedarf, so Storm.

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Definition von versicherungsfremden Leistungen:

Geld- oder Sachleistungen der Sozialversicherungen,

  • die über die Zweckbestimmungen der jeweiligen Sozialversicherung hinausgehen
  • mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen
  • denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen bzw. vorausgegangen sind

Beispiele für versicherungsfremde Leistungen:

Beitragsfreiheit von Familienangehörigen, Familiengeld, allgemeine Prävention, Unterstützung einkommensschwacher Gruppen, familienbezogene Sachleistungen oder Strukturförderungen im Gesundheitswesen.

 

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DAK-Gesundheit, Strategisches Marketing, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg, Tel: 040 2396-2149, Fax: 040 2396-4149, www.dak.de

Freie Klinik- und Arztwahl, bessere Zimmer, kostenfreie Gesundheitsservices und Komfortleistungen

 

Die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. baut ihr Portfolio im strategischen Geschäftsfeld Krankenzusatzversicherung weiter aus. KlinikGesund sichert mit den Tarifen Premium und Komfort die Kostenrisiken für Wahlleistungen im stationären Bereich für gesetzlich Krankenversicherte und Personen mit freier Heilfürsorge zu günstigen Beiträgen ab. Unabhängige Vergleichsportale und Analysehäuser wie softfair, HU-Versicherungen und Verivox bewerten KlinikGesund-Tarife mit “sehr gut” und setzen sie auf Platz 1.

“Zu viele Bett-Nachbarn in der Klinik nerven. KlinikGesund schafft zum Glück Abhilfe”, betont Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. “Beste Zimmer, beste Ärzte und beste Versorgung: KlinikGesund-Versicherte sind die Stars im Krankenhaus und werden mithilfe einer Top-Versorgung gelassener wieder gesund. Die Beiträge sind äußerst günstig. Im Tarif KlinikGesund Komfort stehen wir mit 15,50 Euro monatlich beim Eintrittsalter 36 bis 40 Jahre auf Platz 1.”

KlinikGesund gibt es in den beiden Tarifen in zwei Beitrags-Varianten. Die “Super-Günstig-Variante” ist insbesondere für jüngere Personen gedacht. Alterungsrückstellungen sind hier nicht kalkuliert, daher erhöht sich der Beitrag in vordefinierten Altersschritten. Bei der “Anspar-Variante” wird ein Teil der Beiträge in Form von Alterungsrückstellungen angelegt. Die Kunden zahlen zu Beginn etwas mehr, in der Folge steigen die Beiträge nicht allein durch das Älterwerden. Wer sich am Anfang für die “Super-Günstig-Variante” entscheidet, kann später in die “Anspar-Variante” ohne erneute Gesundheitsprüfung bei gleichem Leistungsumfang wechseln. Alle Tarife bieten Wahlleistungen für eine privatärztliche Behandlung. Es gibt keine Wartezeit.

Der Premium-Tarif bietet die Kostenerstattung für ein 1- oder 2-Bett-Zimmer. In allen Tarifen umfasst die ärztliche Leistung auch die stationäre psychotherapeutische Behandlung ohne Begrenzung der Behandlungstage. Im Rahmen der ärztlichen Leistungen werden im tariflichen Umfang auch die Kosten für die Anschlussheilbehandlung und die teilstationäre Behandlung übernommen. Die KlinikGesund-Tarife inkludieren auch Komfort-Leistungen: Erstattet werden Kosten für verbesserte Verpflegung durch das Krankenhaus sowie Bereitstellungskosten für Telefonanschluss, WLAN, Radio und TV.

Kostenfreie Gesundheitsservices sind inklusive. Hierzu gehören beispielsweise ein Klinik-Such-Service, ein Zweit-Meinungs-Service sowie ein Case-Management bei bestimmten schweren Erkrankungen. “Unsere Versicherten können mit der MV RechnungsApp ihre Rechnungen, Rezepte und Verordnungen ohne viel Aufwand online einreichen”, ergänzt Dr. Reitzler. “Mit KlinikGesund bieten wir Maklern ein top KV-Zusatzprodukt, das im Markt seinesgleichen sucht. Viele Menschen kümmern sich in der Corona-Pandemie intensiver um ihre eigene Gesundheit, das Interesse an medizinischer Vorsorge und Zusatzversicherungen hat stark zugenommen. Das ist ein hohes Vertriebspotenzial. Der Abschluss ist online mit wenigen Gesundheitsfragen ohne Unterschrift bei Annahmefähigkeit möglich.”

 

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Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Leistungsstarke Absicherung mit Laufzeit-Feature

 

Die uniVersa hat mit FLEXXhome eine neue Hausratversicherung auf den Markt gebracht. Angeboten werden drei Absicherungsvarianten, sechs Erweiterungsbausteine, verschiedene Leistungsgarantien, eine Allgefahrendeckung sowie ein Laufzeit-Feature. Mit dem neuen Hausratversicherungskonzept FLEXXhome hat die uniVersa einen Quantensprung im Vergleich zu ihrem bisherigen Produktangebot hingelegt und will sich im Markt unter den Spitzenanbietern positionieren. Das Konzept wurde um die drei Absicherungsvarianten easy, allround und best aufgebaut und mit einer pauschalen Höchstentschädigungsgrenze von 500.000 Euro ausgestattet. Damit entfällt die sonst übliche Wertermittlung des Hausrates. Zur Prämienberechnung reicht die Angabe der Wohnfläche aus.

Einstiegspaket bereits leistungsstark

Im easy-Tarif sind bereits wichtige Leistungen enthalten, die über einen normalen Standardschutz hinausgehen. So zum Beispiel Überspannungsschäden durch Blitz, Nutzwärme-, Rauch- und Rußschäden, Hagelschäden ohne Sturmereignis, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Datenrettungskosten und Smart-Home-Komponenten. Zudem ist eine Innovationsgarantie enthalten, durch die künftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag automatisch mitversichert sind. Bei der allround-Deckung sind darüber hinaus auch Trickdiebstahl, Seng- und Schmorschäden, Sturmschäden ohne Mindestwindstärke, Kosten für erforderliche Mietgeräte sowie grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Best-Leistungs-Garantie und Allgefahrendeckung

Beim best-Paket sind zusätzlich zahlreiche weitere Leistungen enthalten. Zum Beispiel Nässeschäden durch Regen- und Schmelzwasser, Plansch- und Reinigungswasser, Reisegepäckschutz, Schäden durch Stromausfall, Kurzschluss und Stromschwankungen sowie Mehrkosten für energieeffizientere Geräte. Zudem gibt es eine Besitzstandsgarantie und Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Durch sie besteht bereits ab Antragsstellung für die besseren Leistungen Versicherungsschutz, auch wenn der Beginn aufgrund von Kündigungsfristen bei der Vorversicherung erst später ist. Aufgestockt werden kann der best-Tarif um eine Best-Leistungs-Garantie, durch die alle Schäden erstattet werden, die bei einem anderen Versicherer am deutschen Markt versicherbar gewesen wären. Zudem kann mit „All-Risk“ eine Allgefahrendeckung gegen weitere unerwartete Gefahren eingeschlossen werden.

Laufzeit-Feature ohne Mehrbeitrag

In allen drei Absicherungsvarianten gibt es, wenn der Vertrag über drei Jahre abgeschlossen wird, als Laufzeit-Feature eine zusätzliche Leistung ohne Mehrbeitrag: Werden Kunden Opfer einer Straftat und wird der Hausrat dadurch beschädigt, zerstört oder gestohlen, gibt es von der uniVersa bis zu 600 Euro innerhalb von drei Jahren. Das gilt auch, wenn dies über den üblichen Leistungsumfang der Hausratversicherung hinausgeht, beispielsweise wenn im Schwimmbad das Handy aus dem Rucksack gestohlen wird. Voraussetzung ist, dass die Straftat polizeilich zur Anzeige gebracht wird.

Optionale Leistungsbausteine und Selbstbehalte

Das neue Hausratversicherungskonzept der uniVersa kann über sechs optionale Leistungsbausteine und drei Selbstbeteiligungsstufen individuell zusammengestellt werden. Neben einem Haus- und Wohnungsschutzbrief können auch Elementargefahren, Glasbruch sowie Fahrraddiebstahl versichert werden. Neu aufgenommen wurde ein Vollkaskoschutz für Fahrräder. Neben Unfallschäden sind dort auch Fall- und Sturzschäden, Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Bedienungsfehler mitversichert. Ebenso Schäden am Akku und Motor bei E-Bikes. Über den Baustein Home-Plus ist der dauerhafte Hausrat auch außerhalb der Wohnung, zum Beispiel in einer Ferienwohnung, im Gartenhaus eines Schrebergartens, im Lagerraum (Selfstorage-Anlage) sowie im Wohnwagen versichert. Wer Beiträge sparen will, kann eine Selbstbeteiligung von 150, 300 oder 500 Euro je Schadenfall vereinbaren. Dann wird ein Nachlass zwischen 10 und 25 Prozent gewährt.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische startet zusammen mit dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) die Initiative „Schule für Morgen”, das Grundschülern dabei hilft, Wissenslücken aufzuholen und digitale Medienkompetenz aufzubauen.

 

In Form von Online-Nachhilfeunterricht durch Studierende und pensionierte Lehrkräfte erhalten die Kinder kostenlose Lernunterstützung.

„Durch die Corona-Pandemie und der daraus entstandenen schwierigen Lernsituation haben Schülerinnen und Schüler, die bereits vor Corona benachteiligt waren, zusätzliche Defizite aufgebaut“, erklärt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Viele Lehrerinnen und Lehrer sind dadurch stark belastet. Oftmals kümmern sie sich neben ihrer eigentlichen Lehrtätigkeit um benachteiligte Kinder ihrer Klasse, damit diese nicht komplett abgehängt werden. Die Bayerische möchte als Initiator des Projekts den Kindern und Lehrkräften helfen – nicht nur während Corona, sondern nachhaltig.“

Seit mehr als 100 Jahren versichert die Bayerische Lehrerinnen und Lehrer in ganz Deutschland. Nicht nur aufgrund dieser starken Verbundenheit sieht sich die Versicherungsgruppe mit Sitz in München in der Verantwortung, hier einen Beitrag zu leisten. „Die Unterstützung der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schülern in dieser sehr herausfordernden Zeit ist seitens der Politik leider bisher zu kurz gekommen. Wir laufen zunehmend Gefahr, dass eine ganze Generation durch die coronabedingten Schulschließungen und mangelnde Unterstützung für die Schulen abgehängt wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf – den Kindern, Lehrkräften und der Gesellschaft zuliebe,“ beschreibt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, die Motivation des Projekts.

Los geht es an drei Münchner Pilotgrundschulen. Neben der Grundschule an der Herterichstrasse, dürfen sich die Grundschule an der Klenzestraße sowie die Grundschule Berg am Laim über die Unterstützung freuen. Bis zu den Sommerferien sollen weitere Münchner Grundschulen dazu kommen. Wenn die Erfahrungswerte und die Resonanz positiv sind, steht einem Roll-out von „Schule für Morgen“ in andere bayerische Städte und Gemeinden nichts im Weg. Simone Fleischmann, Präsidentin des BLLV, freut sich über den Start der Initiative: „Die Bayerische bietet durch „Schule für Morgen“ den Lehrerinnen und Lehrern die Chance, genau die Kinder ihrer Klasse zu benennen, bei denen ein erhöhter Förderbedarf besteht. Wir als BLLV unterstützen diesen passgenauen Ansatz und daher natürlich auch gerne dieses Projekt.“

Seit Frühjahr 2021 unterstützt die Bayerische inhaltlich und finanziell #wirfürschule, eine gemeinnützige Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Schule von Morgen neu zu denken und zu gestalten und damit die Zukunftsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland sicherzustellen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Dorothee Bär als Staatsministerin für Digitalisierung und die Kultusministerkonferenz (KMK) haben die Schirmherrschaft für #wirfürschule übernommen. Unter folgendem Link gibt es mehr Informationen zur Initiative der Bayerischen. Dort haben Grundschulen auch die Möglichkeit, sich für „Schule für Morgen“ anzumelden: https://schule-fuer-morgen.de/

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Pensionskassenvertreter fordern regulatorische Änderungen. ESG-Anlagekriterien für mehr als die Hälfte relevant, ein Drittel wartet ab.

 

Pensionskassen – in Deutschland der zweitgrößte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – stehen unter erheblichen Druck. In einer Umfrage im Rahmen des Pensionskassentages der Unternehmensberatung Willis Towers Watson forderten fast zwei Drittel (62 Prozent) der befragten Pensionskassenverantwortlichen, dass sich regulatorisch einiges ändern sollte, damit Pensionskassen positive Zukunftsaussichten haben. ESG-Kriterien spielen bereits heute in fast der Hälfte (48 Prozent) der befragten Einrichtungen eine wesentliche Rolle bei Anlageentscheidungen.

Positive Zukunftsaussichten: regulatorische Veränderungen erforderlich

„Pensionskassen bieten seit mehr als 100 Jahren und für viele Millionen Menschen eine verlässliche Altersvorsorge“, berichtet Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. „Jedoch sind die regulatorischen Anforderungen in den letzten 15 Jahren erheblich angestiegen. Gleichzeitig lassen sich im Niedrigzinsumfeld mit den für Pensionskassen vorgeschriebenen sicheren Anlagen kaum noch auskömmliche Erträge erzielen.“ Conrads betont: „Ich gehe davon aus, dass auch nach der Bundestagswahl das Ziel einer weiteren Verbreitung der bAV auf der Tagesordnung bleibt. Gerade deshalb ist es unerlässlich, genau zu prüfen, welche regulatorischen Anforderungen wie zu einer substanziellen und verlässlichen bAV beitragen. Daher fordern Pensionskassenvertreter zu Recht regulatorische Anpassungen.“

Viele Pensionskassen werden allein aufgrund der ausufernden Masse an regulatorischen Anforderungen und Umsetzungsnotwendigkeiten zunehmend überfordert. Darüber hinaus benötigen sie – gerade auch angesichts der Belastungen durch den Niedrigzins – mehr Flexibilität: „So könnten beispielsweise unter genau definierten Voraussetzungen temporäre Unterdeckungen zugelassen werden, damit die Einrichtungen chancenreicher investieren und die damit einhergehenden Volatilitäten besser aushalten können“ schlägt Dr. Rafael Krönung von Willis Towers Watson vor. Mehr Freiheitsgrade wären auch im Zusammenspiel zwischen Pensionskassen und Arbeitgebern wünschenswert, so der Pensionskassenexperte. Es könne zum Beispiel ermöglicht werden, dass bislang über eine Pensionskasse finanzierte Leistungen wieder vom Arbeitgeber übernommen werden, um die Pensionskassen zu entlasten. Hierzu sei es dringend erforderlich, arbeitsrechtliche und versicherungsaufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zu harmonisieren, damit Lösungsansätze, die in einem Rechtsgebiet zulässig sind, nicht durch Beschränkungen im anderen Bereich verhindert werden.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen schätzt lediglich ein Siebtel der Pensionskassenvertreter (14 Prozent) die Pensionskasse uneingeschränkt als interessanten Durchführungsweg der bAV. Ein Fünftel (22 Prozent) sagt jedoch, dass Pensionskassen in der derzeitigen Form kein attraktiver Durchführungsweg mehr seien.

Nachhaltige Anlage der Pensionsvermögen weit verbreitet

Nicht nur aufgrund regulatorischer Vorschriften, sondern auch aufgrund übergreifender gesellschaftlicher Entwicklungen und unter Renditegesichtspunkten achten Pensionskassen stärker auf eine nachhaltige Anlage ihrer Vermögen. Fast die Hälfte (48 Prozent) der befragten Pensionskassenvertreter gaben an, dass die so genannten ESG-Kriterien (ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Kriterien, engl.: enviromental, social, governance) bereits jetzt für zukünftige Investments eine Rolle spielen. Darüber hinaus überprüft ein Siebtel (15 Prozent) auch ihr Bestandsportfolio auf diese Kriterien.

Ein Drittel der befragten Pensionskassenvertreter (32 Prozent) plant allerdings, abzuwarten bis sich ein Marktstandard in der nachhaltigen Vermögensanlage etabliert hat. Bei fünf Prozent gelten ESG-Kriterien als nachrangig, hier liegt der Fokus in der Kapitalanlage auf der Sicherstellung ausreichender Erträge. “Auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Anlagen verbessern langfristig das Rendite-Risiko-Verhältnis”, sagt Krönung. “Insofern geht es bei der Berücksichtigung von ESG-Kriterien nicht nur um das gute Gewissen, sondern vor allem auch um eine Optimierung der Anlagestrategie”, betont der Pensionskassenexperte.

Willis Towers Watson hatte sich jüngst dazu verpflichtet, die verwalteten Kundenportfolios bis 2050 CO2-neutral zu managen, und eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 50 Prozent bis 2030 zu erreichen.

Hintergrundinformationen zu Pensionskassen

In Pensionskassen sind mit rund 174,9 Mrd. Euro Deckungsmittel rund 28 Prozent der Deckungsmittel für die bAV in Deutschland (insgesamt 631 Mrd. Euro) gebunden. Damit stellen sie nach der Direktzusage, auf die knapp die Hälfte aller Deckungsmittel (rund 49 Prozent bzw. 305,9 Mrd. Euro) entfallen, den zweitgrößten Durchführungsweg der bAV in Deutschland dar. Bei den unter Versicherungsaufsicht stehenden 138 Pensionskassen waren 2018 rund 8,1 Mio. Anwärter und 1,4 Mio. Versorgungsempfänger versichert (Stand: 2018, Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung).

Über den Willis Towers Watson Pensionskassentag

Seit 2013 veranstaltet Willis Towers Watson seinen jährlichen Pensionskassentag, der in Fachvorträgen und Fallbeispielen aus der Unternehmenspraxis aktuelle Themen und Entwicklungen im Pensionskassenbereich beleuchtet. Am Pensionskassentag 2021 am 10. Juni 2021 nahmen rund 60 Pensionskassenvertreter teil. Der Pensionskassentag wurde geprägt von Fachvorträgen zur Digitalen Rentenübersicht (Prof. Dr. Hans-Joachim Zwiesler, Institut für Versicherungswissenschaften, Universität Ulm), zur Teilsanierung von Pensionskassen (Thomas Obenberger, Director Retirement, Legal und Dr. Rafael Krönung, Director Retirement, Willis Towers Watson) sowie nachhaltiger Anlage der Pensionsvermögen (Christopher Schaumlöffel, Investment Consultant, Willis Towers Watson). Darüber hinaus stellte Jürgen Rings, Vorstandsvorsitzender der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG sowie Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskasse, mögliche praktische Ausgestaltungen zur Umsetzung des Insolvenzschutzes für Pensionskassenzusagen vor. In einem weiteren Praxisbeitrag berichtete Miroslaw Staniek, Vorstand, Pensionskasse Dynamit Nobel VVaG über Ausgliederung von Funktionen und Tätigkeiten und über Anforderungen im Ausgliederungsmanagement.

 

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Ein Krankengeld für gesetzlich versicherte Angestellte erweitert ab dem 14. Juni 2021 das Angebot der Hallesche.

 

Mit dem neuen Tarif lässt sich die Einkommenslücke schließen, die nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entsteht. Das ist wichtig, denn auch bei längerer Krankheit laufen viele Ausgaben von Arbeitnehmern weiter und müssen bezahlt werden. Der Absicherungsbedarf liegt bei etwa 20 Prozent des Nettoeinkommens.

Stark vereinfacht und digitalisiert hat das Unternehmen die Risikoprüfung und die Leistungserstattung. Die Gesundheitsfragen bei Abschluss des Vertrages sind kurzgefasst: Nur Größe, Gewicht und Arbeitsunfähigkeit in den letzten zwei Jahren werden abgefragt. Sobald der Sozialversicherungsträger beginnt, das Ausfallgeld zu zahlen, erstattet die Hallesche die vereinbarte Leistung. Es genügt, über eine digitale Schnittstelle die Krankmeldung und die Krankengeldbescheinigung hochzuladen.

„Wir haben das Produkt konsequent einfach und verständlich gestaltet. Wichtig ist für uns, dass das es digital konzeptioniert ist“, sagt Wiltrud Pekarek aus dem Vorstand der Hallesche. „Es ist online abschließbar, der Leistungsprozess wird dunkel verarbeitet. Dadurch bieten wir unseren Kunden einen schnellen und unkomplizierten Service.“ Ein Alleinstellungsmerkmal des Tarifs der Hallesche ist der Verzicht auf die Karenzzeit. Vergleichbare Produkte bezahlen erst nach sechs Wochen. Die Hallesche erstattet schon früher, wenn auch die GKV leistet. Das ist bei einer Organspende oder dem Krankengeld wegen eines erkrankten Kindes der Fall.

 

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Krasser Anstieg: KKH ermittelt in 768 neuen Verdachtsfällen

 

Die Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation der KKH Kaufmännische Krankenkasse hat im vergangenen Jahr so viele Hinweise erhalten wie lange nicht. 768 Verdachtsfälle wurden bundesweit gemeldet und damit 61 Prozent mehr als 2019. Trauriger Spitzenreiter im Betrugs-Ranking: Pflegedienste mit 391 Fällen, gefolgt von Pflegeheimen mit 194 Fällen. Damit entfallen drei Viertel aller Hinweise in 2020 auf Pflegeleistungen. „Der Pflegebereich ist besonders anfällig für Straftaten“, sagt KKH-Chefermittlerin Dina Michels. „Hier wirken sich die jährlichen Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung aus. Aufgrund der Fallgestaltungen habe ich aber auch den Eindruck, dass in diesem Leistungsbereich mehr Menschen mit hoher krimineller Energie unterwegs sind.“ Ein Beispiel: Ein Pflegedienst rechnet das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab, obwohl dies täglich von Angehörigen erledigt wird. Die Leistungsnachweise für die Abrechnung mit den Krankenkassen werden von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen dennoch unterschrieben. Als Gegenleistung lässt der Pflegedienst die Wohnungen der Pflegebedürftigen von eigenem Personal reinigen.

Betrugsdelikte sind keine Bagatelldelikte

Gleich ob von Pflegediensten, Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Sanitätshäusern eingefädelt: Hinter jedem Fall von Abrechnungsbetrug steht der Versuch, den eigenen Gewinn illegal zu maximieren. „Betrugsdelikte im Gesundheitswesen sind alles andere als Bagatelldelikte“, urteilt Dina Michels. „Wer in diesem Bereich rechtswidrig handelt, bereichert sich an Geldern, die Versicherten für die Behandlung von Krankheiten und die Vorsorge zustehen. Außerdem geraten mit jeder aufgedeckten Tat ehrliche Leistungserbringer des jeweiligen Berufsstandes in Verruf.“ Dabei sind es stets nur einige wenige, die kriminell agieren. Da werden Arzneimittel gepanscht, Höchstsätze für unqualifiziertes Personal abgerechnet, Rezepte für Physio- und Ergotherapie gefälscht oder Leistungen abgerechnet, die nur auf dem Papier existieren. Der Kranken- und Pflegeversicherung der KKH ist durch bewusste Falschabrechnungen allein in 2020 ein Schaden in Höhe von einer halben Million Euro entstanden. Die höchsten Schadenssummen erschwindelten Apotheker, gefolgt von ambulanten Pflegediensten. In 23 Fällen erstattete die KKH Strafanzeige.

Betrüger dingfest machen: Jeder kann helfen!

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts stiegen die Gesundheitsausgaben allein im Jahr 2020 auf etwa 425 Milliarden Euro. Diese Summe setzt bei einzelnen Leistungserbringern ein hohes Maß an Energie frei, gesetzwidrig Gelder einzustreichen. Auf die Schliche kommen Krankenkassen bewussten Falschabrechnungen durch Hinweise. Die meisten gingen bei der KKH im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen ein (179), gefolgt von Bayern (121) und Sachsen-Anhalt (101). Zu den Hinweisgebern zählen neben dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Polizei und Staatsanwaltschaft, andere Krankenkassen, Medien sowie Versicherte. „Wir gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Die Krankenkassen sind daher bei der Prävention und Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen auf Unterstützung angewiesen“, appelliert Juristin Michels. „Jeder Hinweis ist wichtig und hilft, weitere Schäden zu verhindern.“ Wer meint, in seinem Umfeld könne ein Fall von Fehlverhalten vorliegen, kann dies der KKH melden: entweder per Mail an betrugsverdacht@kkh.de oder per Kommunikation über ein elektronisches Hinweisgebersystem – wahlweise namentlich oder unter Wahrung der Anonymität. Dieses BKMS-System finden Sie unter www.kkh.de/abrechnungsbetrug.

Deutschlandweites Ermittlernetz erforderlich

In elf Bundesländern gehen inzwischen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften sowie besonders ausgebildete Kriminalbeamte Fehlverhalten im Gesundheitswesen intensiv nach. „Speziell geschulte Ermittler und IT-Experten für die Verfolgung und Aufklärung bewusster Falschabrechnungen sollten in allen Bundesländern flächendeckend tätig sein“, fordert Dina Michels. „Denn es ist mitunter traurige Realität, dass begründete Ermittlungsverfahren mangels Spezialwissen eingestellt werden. Das öffnet Betrügern Tür und Tor. Ein engmaschiges professionelles Ermittlungsnetz ist die entscheidende Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf gegen kriminelle Machenschaften.“

Die TOP DREI Leistungsbereiche der Neufälle 2020 (Fallzahlen in Klammern):

  1. Ambulante Pflege (391)
  2. Pflegeheime (194)
  3. Krankengymnasten/Physiotherapeuten (64)

Die TOP DREI Leistungsbereiche nach Schadenssumme in 2020 (Betrag gerundet):

  1. Arzneimittel: 160.320 €
  2. Ambulante Pflege: 128.120 €
  3. Orthopädische Hilfsmittel/Sanitätshäuser: 101.230 €

Die TOP DREI Bundesländer der 768 Hinweise in 2020 (Fallzahlen in Klammern):

  1. Nordrhein-Westfalen (179)
  2. Bayern (121)
  3. Sachsen-Anhalt (101)

DREI Beispiele für aufgedeckte, kassenübergreifende Betrugsfälle in 2020:

Fall 1: Ein Physiotherapeut lässt Leistungen durch unzureichend qualifizierte Therapeuten erbringen. Für Krankengymnastik nach Bobath oder am Gerät, manuelle Lymphdrainage oder auch manuelle Therapie ist eine zertifizierte Zusatzausbildung erforderlich. Physiotherapeuten verzichten hierauf nicht selten. Fehlt die nötige Qualifikation, sind solche Anwendungen nicht abrechnungsfähig. Die KKH hat als federführend tätige Krankenkasse Strafanzeige erstattet. Der Schaden für alle Krankenkassen dürfte im höheren fünfstelligen Bereich liegen.

Fall 2: Ein Krankentransportunternehmen hat im großen Stil Corona-bedingte Desinfektionspauschalen abgerechnet. Desinfektionen in diesem Umfang sind jedoch nie erfolgt. Es wurde Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Es konnte bereits ein Vergleich über einen siebenstelligen Schadensbetrag für alle Krankenkassen geschlossen werden. (Federführung: AOK Baden-Württemberg)

Fall 3: Ein Sanitätshaus arbeitet unzulässig mit Arztpraxen zusammen, lässt verordnete Hilfsmittel direkt in Arztpraxen an Patienten abgeben. Ein Ermittlungsverfahren läuft. Aktuell laufen Rückzahlungsverhandlungen der betrogenen Krankenkassen mit dem Sanitätshaus und den Ärzten. Schaden allein bei der KKH: rund 100.000 Euro. (Federführung: Barmer)

 

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KKH Kaufmännische Krankenkasse, Karl-Wiechert-Allee 61, 30625 Hannover, Tel: 0511 2802-1610, www.kkh.de

In Ihrem neuen Bericht bietet The Geneva Association eine umfassende Vorschau auf die Risikolandschaft in der Welt nach der Pandemie, oder der “Neuen Normalität”, und legt die vier folgenreichsten Veränderungen für Versicherer dar: beschleunigte Digitalisierung, “Big Government”, Schwenk zu Resilienz und Nachhaltigkeit und mehr Telearbeit.

 

– Die Studie stützt sich auf 25 Interviews mit Experten und Führungskräften der Branche sowie auf eine Kundenbefragung aus dem Jahr 2021 unter 8.000 Versicherungskunden – sowohl Privat- als auch Geschäftskunden – in acht Ländern (Brasilien, China, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Großbritannien und den USA).

– In ihren Antworten auf die Umfrage teilen Versicherungskunden ihre Erfahrungen mit Versicherern während der Pandemie, ihre aktualisierten Wahrnehmungen von Risiken und ihre zukünftigen Erwartungen an die Versicherer.

– Dies ist der dritte Bericht in der Forschungsreihe der Geneva Association über Pandemien und Versicherungen nach Studien zur Versicherbarkeit von Pandemien und Lösungen für Pandemierisiken.

COVID-19 hat in den Jahren 2020 und 2021 wesentliche Veränderungen eingeleitet oder beschleunigt – soziale, wirtschaftliche, politische und technologische. Der neue Bericht der Geneva Association The Global Risk Landscape after COVID-19:What role for insurance? (Die weltweite Risikolandschaft nach COVID-19: Welche Rolle spielen die Versicherer?) gibt Aufschluss darüber, welche Trends sich durchsetzen werden und wie sich dies auf die Versicherungen auswirken wird.

Die wichtigsten Ergebnisse einer im Auftrag der Geneva Association im Jahr 2021 weltweit durchgeführten Umfrage unter Kunden ergab folgendes:

– Unter den Kunden, die während der Pandemie mit ihrem Versicherer interagierten, haben 88 % der Privatkunden und 86 % der kleinen Unternehmen eine positive Erfahrung gemacht.

– “Fernarbeit” wurde am häufigsten vom Einzelhandel (64 %) und von kleinen Unternehmen (62 %) als der Pandemie-Trend genannt, der sich am ehesten fortsetzen wird.

– Auf die Frage nach ihren größten Sorgen für die Zukunft nannten Kunden aus dem Einzelhandel (64 %) am häufigsten “längere Krankenhausaufenthalte” und kleine Unternehmen “Mitarbeiter entlassen oder freistellen zu müssen” (69 %).

– Die von Privatkunden und kleinen Unternehmen am häufigsten genannte Erwartung an Versicherer für die Zeit nach der Pandemie ist “umfassendere Policen zur Berücksichtigung zukünftiger Krisen” (39% / 39%).

Der Bericht basiert auf den Umfrageergebnissen, detaillierten Befragungen und Untersuchungen der Geneva Association und spricht Empfehlungen für eine erweiterte Rolle der Versicherung in der Risikolandschaft nach einer Pandemie aus.

Jad Ariss, Geschäftsführer der Geneva Association, erklärte: “Unsere große Umfrage unter Versicherungskunden liefert viele neue Erkenntnisse. Es ist lobenswert, dass die Versicherer während der Pandemie für ihre Kunden erreichbar waren und auf sie eingingen, obwohl sie ihre eigenen Geschäftsabläufe schnell umstellen mussten. Darüber hinaus sind sich die Versicherungskunden des Umfelds und der Risiken bewusst, die sich um sie herum entwickeln. Dies führt jedoch nicht notwendigerweise zum Kauf eines zusätzlichen Versicherungsschutzes; ein erhöhtes Cyber-Risiko ist ein typisches Beispiel. Hier gäbe es Handlungsbedarf für Versicherer, Kunden über den Wert ihrer Angebote aufzuklären.”

Der Autor des Berichts, Kai-Uwe Schanz, Head of Research & Foresight bei The Geneva Association, sagte: “In der Welt nach der Pandemie sind die Chancen für Versicherer groß. Das individuelle und unternehmerische Bewusstsein für Risiken für Leben, Gesundheit, Einkommen und Vermögen hat neue Höhen erreicht. Auf gesellschaftlicher Ebene wird es den Versicherern durch die Hinwendung zur Nachhaltigkeit leichter fallen, ihren sozialen Zweck zu vermitteln: den Aufbau von Widerstandsfähigkeit und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Gleichzeitig sind die Erwartungen der Beteiligten gestiegen. Nach der Pandemie müssen die Versicherer ihre Anstrengungen verstärken, um die vielen Schutzlücken zu schließen, die durch COVID-19 aufgedeckt wurden.”

Informationen zur Geneva Association

Die Geneva Association ist der einzige globale Verband von Versicherungsunternehmen. Ihre Mitglieder sind CEOs von Versicherungen und Rückversicherungen. Auf der Grundlage aufwändiger Forschungsarbeiten, die in Zusammenarbeit mit Mitgliedern, akademischen Institutionen und multilateralen Organisationen durchgeführt werden, hat es sich die Geneva Association zur Aufgabe gemacht, wichtige Trends und Risikobereiche zu erkennen und zu untersuchen, die die Versicherungsbranche beeinflussen können, und entsprechende Empfehlungen für die Branche und die politischen Entscheidungsträger herauszugeben.

Insgesamt haben die Unternehmen der Mitglieder der Geneva Association ihren Hauptsitz in 25 verschiedenen Ländern weltweit, verwalten Vermögenswerte in Höhe von 17,1 Billionen USD, beschäftigen 2,4 Millionen Menschen und schützen 1,8 Milliarden Menschen.

 

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Der Genfer Verein, Talstrasse 70, CH-8001 Zürich, Tel: +41 44 200 49 00, www.genevaassociation.org

Der starke und einheitliche Markenauftritt überzeugt: Adam Riese, die Digitalmarke der W&W-Gruppe, wird als Digital Brand of the Year 2021 ausgezeichnet und setzt sich damit in einem großen Teilnehmerfeld mit 1.134 Einreichungen aus 17 Ländern beim German Brand Award durch.

 

Mit dieser höchsten Ehrung des German Brand Award wird die herausragende Markenarbeit des erst Ende 2017 gegründeten Unternehmens ausgezeichnet. „Ein überzeugender Auftritt, der die Positionierung der Marke formal und sprachlich zu 100 Prozent unterstützt“, begründet die Jury des German Brand Awards die Auszeichnung für Adam Riese. Besonders gewürdigt wurden die kontinuierliche Weiterentwicklung der Marke, das sehr wettbewerbsfähige Preis-Leistungs-Verhältnis sowie der konsequent auf das Wesentliche reduzierte und sehr gut verständliche digitale Auftritt.

Versichern, was zählt

Von Anfang an steht die Marke Adam Riese für digitale Versicherungsprodukte, passgenau und verständlich aufbereitet im schlichten Weiß, nur das Wesentliche mit einem blauen Marker hinterlegt. Volldigitale Prozesse und KI-Tools, um den Kundinnen und Kunden den Umgang mit Versicherungen einfach zu machen, runden die Markenidentität ab. Somit orientiert sich Adam Riese an den Bedürfnissen der Kundschaft und bleibt seiner Philosophie immer treu: Nur das versichern, was zählt.

„Wir sind stolz, dass Adam Riese in diesem Jahr Digital Brand of the Year ist. Die Auszeichnung mit dem Prädikat „Best of Best“ charakterisiert unseren Anspruch an eine optimal auf Kundinnen und Kunden ausgerichtete Kommunikation sowie eine Produktpalette mit einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis“, freut sich Daniel Welzer, Geschäftsführer der Adam Riese GmbH.

Zusätzlich vergab die Jury in diesem Jahr noch eine zweite Auszeichnung an Adam Riese: Für „besondere Leistungen“ erhält das Unternehmen mit nunmehr fast 200.000 Kundinnen und Kunden sowie einer Verdopplung des Kundenwachstums innerhalb der letzten 16 Monate eine Auszeichnung in Gold in der Kategorie „Excellent Brands – Insurance“.

German Brand Award Preisverleihung

Der German Brand Award ist die Auszeichnung für erfolgreiche Markenführung in Deutschland. Ins Leben gerufen vom Rat für Formgebung – 1953 auf Initiative des Deutschen Bundestags gegründet – und vom German Brand Institute, werden dabei konsequente und herausragende Markenführung sowie nachhaltige Kampagnen und Marketingprojekte von Experten der Markenwirtschaft und -wissenschaft gekürt. Die Preisverleihung in Frankfurt fand am 10. Juni 2021 im kleinsten Kreis und unter strengen Hygieneregeln gemäß der aktuellen Auflagen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes statt.

 

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Aktuell vergeht kaum ein Tag ohne Schlagzeilen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

 

Insbesondere die Regulierung wirft viele Fragen auf. Oft fehlen allerdings belastbare Fakten. Die 6.BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg schafft Abhilfe. Sie basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Corona spielt auch eine Rolle.

Franke und Bornberg analysiert seit 2004 Professionalität und Kundenorientierung von BU-Versicherern. Die Leistungspraxis nimmt dabei großen Raum ein. Das umfangreiche Datenmaterial validieren die Analyst:innen traditionell durch Stichproben. An der 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg teilgenommen haben Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kund:innen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Angesichts ihrer Größe bilden sie einen wesentlichen Teil des BU-Marktes ab. Die Untersuchung basiert auf Fakten zu BU-Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019.

Wie haben die Versicherer abgeschnitten?

Allianz, Zurich und – zum ersten Mal – die Gothaer sind die Teilnehmer des BU-Leistungspraxisratings. „Wir freuen uns über jeden weiteren Versicherer, der Transparenz zeigt und sich bei der BU-Leistungspraxis in die Karten schauen lässt“, erläutert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Sich diesem Ratingverfahren zu stellen, ist es ein klares Statement an Medien und Verbraucher:innen, dass man nichts zu verbergen hat“, lobt Franke. Jeder zusätzliche Teilnehmer erhöhe die Aussagekraft der Studie und belege, dass die BU im Leistungsfall tue, was sie soll, nämlich finanzielle Not zu lindern. Die Gothaer erreichte mit 68 % der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schnitt vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielte mit 90 % der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82 % der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener) (81 %), HDI und Nürnberger (jeweils 82 %) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis kontinuierlich optimieren.

Verweigern BU-Versicherer die Leistung?

Die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg zeigt: Vier von fünf BU-Entscheidungen (79 %) fallen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife ins Leere, analysiert Franke. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, so Franke.

Aus welchen Gründen endet die BU-Leistung?

Erstmalig wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp 50 % der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei rund 36 % der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12 % der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

Warum wird keine BU-Leistung fällig?

Mehr als der Hälfte aller Ablehnungen (60 %) werden ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird (Vorjahr 55 %). Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68 % der Ablehnungen verantwortlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren an Bedeutung. Auf sie entfallen aktuell 20 % der Ablehnungen gegenüber 25 % im Jahr zuvor.

Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote bei jungen Erwachsenen. Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

Bei Krebs zahlen BU-Versicherer fast immer

In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43 % aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Ganz so groß ist der Einfluss bei privaten BU-Verträgen zum Glück nicht. Trotzdem konnten Krankheiten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 weiter ausbauen, berichtet Franke. „Im Untersuchungsjahr 2019 gingen knapp 28 % der anerkannten BU-Fälle auf psychische Erkrankungen zurück. Diese Entwicklung birgt für BU-Versicherer einigen Sprengstoff“, so Franke. Auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit.

Die Anerkennungsquote variiert je nach Art der Krankheit. Während bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) mehr als neun von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen nur 71 %. Krankheiten des Nervensystems führen immerhin in vier von fünf Fällen zur Anerkennung. Nach der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD)“* zählen dazu Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome.

Verzögern Versicherer die Zahlung?

Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkenntnis). Das liefert Versicherten einen praktikablen Erwartungswert. Nach 100 Tagen sind knapp 40 % aller Anerkennungen entschieden.

Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung deutlich länger. Die Expert:innen von Franke und Bornberg führen dies vor allem auf einen Mangel an Fachärzt:innen für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

BU-Regulierung unter Corona-Bedingungen

Die Leistungspraxisstudie untersucht BU-Anträge aus dem Jahr 2019. Als Leistungsauslöser kommen COVID-19-Erkrankungen für diese Untersuchung also noch nicht in Betracht. Auf den Arbeitsalltag von Leistungsprüfer:innen wirken sich die Corona-Maßnahmen aber schon jetzt aus. Der Umgang mit der Pandemie erweist sich als Digitalisierungsturbo. Neben digitaler Meldung und Tracking von Leistungsfällen sowie Onlineportalen zum Dokumententransfer sind Video-Chats in der Leistungsbearbeitung angekommen. Dank digitaler Bildübertragung können Antragsteller:innen Einblicke in ihr Arbeitsumfeld und betriebliche Abläufe gewähren und ein aussagekräftiges Bild ihrer Tätigkeit vermitteln. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Selbstständige interessant. Klassische Außenregulierung findet hingegen kaum statt. Gearbeitet wird überwiegend im Homeoffice. Damit verlagert sich der kollegiale Austausch ebenso in die digitale Welt wie Abstimmungen mit der Antragsabteilung oder Rücksprachen mit dem Gesellschaftsarzt.

Verschlechtert Corona die BU-Regulierung?

Bislang sind nur wenige COVID-19-Leistungsfälle bekannt. Gezahlt wird erst, wenn die Einschränkungen über voraussichtlich mehr als sechs Monate anhalten. Trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit COVID-19 im BU-Leistungsprozess.

Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch: „Wenn vermeintliche Fachleute auf der Corona-Welle reiten, fehlt mir dafür jedes Verständnis. Entweder setzen sie gezielt auf Alarmismus, was Verbraucher:innen vom Abschluss des wichtigen BU-Schutzes abhalten könnte. Oder sie haben das Leistungsbild der BU-Versicherung schlicht nicht verstanden.“ Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Franke.

 

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Studie in Deutschland, Frankreich und Großbritannien zeigt großes Marktpotenzial für nutzungsbasierte Tarife und personalisierte Angebote aus einer Hand

 

Guidewire Software Inc. (NYSE:GWRE), die führende Plattform für Schaden- und Unfallversicherer für Innovation, Interaktion und profitables Wachstum, hat eine europäische Studie zur Einstellung der Versicherungsnehmer zu ihren Versicherern und deren Leistungen veröffentlicht. Die Umfrage unter 3.000 Verbrauchern in Deutschland, Großbritannien und Frankreich* zeigt auf, dass die Mehrheit der Versicherungskunden eine kritische Haltung zu Versicherungen hat. Laut Studie liegt für Versicherer großes Potenzial für mehr Kundennähe, eine optimierte Kundenerfahrung und damit Wachstum in nutzungsbasierten Tarifmodellen sowie in individuellen Versicherungspaketen. Die Umfrage belegt zudem, dass sich aktuell aus der Unsicherheit bezüglich Haftungsfragen im Homeoffice neue Herausforderungen für Versicherer ergeben.

Versicherer in der Kritik

Das Image der Versicherer ist besonders in Deutschland von kritischen Vorbehalten der Verbraucher geprägt. „Notwendig, aber unbequem“ – so lautet das Urteil von 34 Prozent der Befragten in Deutschland (in Großbritannien sind es 32 Prozent, in Frankreich 20 Prozent). Nur jeder vierte deutsche Versicherungskunde schätzt die Produkte und Services der Versicherer und ist der Ansicht, dass sie seine Bedürfnisse verstehen; in Großbritannien und Frankreich findet sich diese positive Einschätzung mit 15 Prozent bzw. 17 Prozent noch seltener. Die Meinung, dass Versicherer überteuerte Produkte verkaufen und nur widerwillig Ansprüche regulieren, vertreten 19 Prozent der deutschen Verbraucher, aber 38 Prozent in Frankreich und 32 Prozent in Großbritannien. Insgesamt fällt das Urteil über Versicherer in Deutschland damit wesentlich positiver aus als in den anderen beiden Ländern.

Das Verhalten der Versicherer während der COVID-19-Krise hat bei fast jedem vierten der deutschen Befragten zu einem positiveren Bild der Branche geführt (in Großbritannien sind es 15 Prozent, in Frankreich 14 Prozent). Jedoch sind in allen drei Ländern rund 30 Prozent der Verbraucher der Ansicht, dass die Versicherer während der Pandemie insgesamt nicht genug für die Menschen getan haben.

Kundenerwartungen: Individuelle Angebote und Schadenprävention

Die Studie liefert klare Hinweise, an welchen Produkten und Services Versicherungsnehmer interessiert sind und zeigt damit auf, wo die Markttrends und -potenziale für Versicherer liegen:

  • UBI (Usage-based insurance): Fast die Hälfte der deutschen Versicherungskunden hat noch keine nutzungsbasierte Versicherung abgeschlossen, hält jedoch das Konzept für sinnvoll (60 Prozent in Großbritannien, 45 Prozent in Frankreich). Ein Viertel der in Deutschland Befragten nutzt bereits solch eine Versicherung (21 Prozent in Frankreich, Großbritannien hinkt mit 9 Prozent hinterher).
  • Personalisierte Versicherungspakete: Fast drei Viertel der deutschen Verbraucher würden gerne ihre Policen konsolidieren und von einem Partner ein personalisiertes Versicherungspaket erhalten – in Großbritannien wünschen sich das 55 Prozent, in Frankreich sogar 83 Prozent.
  • Schadenprävention: In allen drei Ländern ist die große Mehrheit der Befragten offen für Versicherungsservices, die zur Schadenprävention Alarme senden. In Deutschland ist das Interesse mit 82 Prozent am größten, gefolgt von Frankreich mit 81 Prozent; in Großbritannien sind 66 Prozent offen für solche Services.

Herausforderung Homeoffice

Der durch die Pandemie befeuerte Trend zur Arbeit aus dem Homeoffice bringt für die betroffenen Arbeitnehmer viele Fragen in Bezug auf Risiken und Verantwortlichkeiten mit sich. Hier herrscht offenbar noch großer Informationsbedarf. Knapp 60 Prozent der deutschen Versicherungsnehmer wissen nicht, welche Schäden ihre Hausratversicherung beim Arbeiten im Homeoffice abdeckt. Damit sind sie aber deutlich besser informiert als die Befragten aus Großbritannien und Frankreich, die zu 66 Prozent bzw. 67 Prozent nicht über diese Information verfügen.

Derselbe Informationsmangel herrscht in Bezug auf Equipment aus dem Büro, das im Homeoffice genutzt wird: In Deutschland wissen 60 Prozent der Befragten nicht, ob Arbeitsgeräte, die Eigentum der Arbeitgeber sind, in ihrer Hausratversicherung mit eingeschlossen sind; in Großbritannien und Frankreich sind es jeweils 72 Prozent.

Die Verbraucher sehen die Versicherer in der Pflicht, sie umfassend über den Deckungsumfang der jeweiligen Policen zu informieren. In Deutschland erwarten fast 90 Prozent der Befragten hier proaktive Kommunikation von Seiten des Versicherers; in Großbritannien und Frankreich sieht es mit 92 Prozent bzw. 91 Prozent ähnlich aus.

„Obwohl das Image der Versicherer während der COVID-19-Krise einen leichten Aufwärtstrend erfahren hat, müssen die Versicherer weiter konsequent daran arbeiten, sich besser auf die Wünsche und Anforderungen ihrer Kunden einzustellen“, so René Schoenauer, Director Product Marketing EMEA bei Guidewire Software. „Unsere Studie zeigt deutlich, was die Kunden wünschen. Neben nutzungsbasierten Versicherungsmodellen und Services zur Schadenprävention ist das individuelle Versicherungspaket aus einer Hand ein wichtiger Trend. Gleichzeitig sind Versicherer gefordert, ihre Kunden proaktiv über Versicherungsleistungen beim Arbeiten im Homeoffice zu informieren – dieser Service könnte dazu beitragen, das Vertrauen in die Versicherer als verlässliche Partner in allen Lebenslagen zu erhöhen.“

*Methodik

Guidewire hat das unabhängige Marktforschungsunternehmen Censuswide mit einer gezielten regionalen Studie unter Verbrauchern in Deutschland, Großbritannien und Frankreich beauftragt. Die Stichprobe setzte sich aus insgesamt 3.038 Umfrageteilnehmern zusammen (gleiche Anzahl pro Land). Die Studie bestand aus einer Online-Befragung von Personen im Alter über 18 Jahren, die innerhalb der letzten 12 Monate eine der häufigen Versicherungen (z.B. Hausrat, Kfz) abgeschlossen oder erneuert haben. Die Studie wurde im April 2021 durchgeführt.

Über Guidewire

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