Impfangebot für mehr als 12.000 Beschäftigte

 

Die Versicherer in Hannover stehen mit einer eigenen Impfstraße in den Startlöchern, um die rund 12.000 Mitarbeiter*innen der Unternehmen gegen das Corona-Virus zu impfen. Die Vorbereitungen dafür liefen in den vergangenen Wochen auf Hochtouren – am Dienstag (11.05.2021) war es soweit: der Aufbau am Standort der HDI Gruppe in der Buchholzer Straße 98 wurde erfolgreich beendet und bei einem Ortstermin Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay präsentiert und erläutert. Sobald Impfstoff verfügbar ist, können dort pro Woche bis zu 2.500 Menschen geimpft werden.

Die Impfstraße ist eine Initiative der Versicherer Concordia Versicherungen, E+S Rück, Hannover Rück, HDI & Talanx, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Mecklenburgische Versicherungen, Swiss Life, VGH Versicherungen, VHV Gruppe und WERTGARANTIE Group.

Gemeinsam teilen sie mit: „Wir bekennen uns mit dieser Impfinitiative sowohl zu unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch zu der gesellschaftlichen Verantwortung, die Impfstrategie der Bundesregierung und das Land Niedersachsen bei der Eindämmung der Pandemie aktiv zu unterstützen.“

Der Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Belit Onay, begrüßte die Initiative der Versicherer in Hannover: „Das Engagement der in Hannover ansässigen Versicherer beeindruckt mich sehr. Das ist gut für die mehr als 12.000 Mitarbeiter*Innen, aber auch für die Stadt Hannover und die Region – jeder Geimpfte ist eine geschützte Person mehr. Das Impfangebot erweitert die Impfmöglichkeiten in der Stadt – das kann ich nur begrüßen und unterstützen.“

Kostenfrei für Mitarbeiter*Innen

Die Versicherer haben die Impfstraße auf eigene Kosten in den Räumlichkeiten der HDI in der Buchholzer Straße aufgebaut. Sie organisieren auch Personal und Material für einen reibungslosen Impfprozess auf eigene Kosten. Dabei ist das Impfen für die Mitarbeiter*Innen kostenfrei. Die Impfungen können beginnen, sobald eine ausreichende Menge Impfstoff vorhanden ist und die Freigabe von den zuständigen Stellen offiziell erteilt ist. Über den genauen Startschuss und den Ablauf werden die Unternehmen ihre Mitarbeiter*Innen rechtzeitig informieren.

In einem gemeinsamen Brief hatten die Unternehmen dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ihr Anliegen geschildert und um Unterstützung bei der Bereitstellung von Impfstoff gebeten. Im aktuellen Modellversuch der niedersächsische Landesregierung für Corona-Impfungen bei Betriebsärzten wurden die Versicherer jedoch nicht berücksichtigt.

Unterstützung bei der Bekämpfung der Pandemie

Die Impfstraße in der Buchholzer Straße verfügt über vier Spuren, in denen gleichzeitig geimpft werden kann. Auf diese Weise ergibt sich eine maximale Kapazität von 2.500 Impfungen pro Woche. Diese kann jedoch nur voll ausgeschöpft werden, sofern Impstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Dabei werden die verfügbaren Kapazitäten in jedem Fall auf alle teilnehmenden Versicherer gleichmäßig verteilt. Selbstverständlich werden sich die Unternehmen auch an die durch die Behörden festgelegte Impfreihenfolge halten, solange diese besteht.

Die Unternehmen riefen ihre Mitarbeiter*Innen gleichzeitig auf, auch weiter von den bereits andernorts bestehenden Impfangeboten Gebrauch zu machen. Wer etwa beim Hausarzt oder Impfzentrum bereits einen Termin bekommt, sollte diesen wahrnehmen. Die Versicherer sehen ihr Impfangebot als einen ergänzenden Weg, um den Einsatz der Niedersächsischen Landesregierung und die Anstrengungen von Ärzten und Krankenhäusern bei der Bekämpfung von COVID-19 zu unterstützen.

Einige der an der Aktion teilnehmenden Unternehmen sind auch an Standorten außerhalb Hannovers und Niedersachsens aktiv. Sie  betonten deshalb, dass sie auch für diese Standorte lokale Lösungen vorsehen, um auch den dortigen Mitarbeiter*innen sobald wie möglich Impfungen anzubieten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Talanx AG, Riethorst 2, D­-30659 Hannover, Tel: 0511/3747­0, Fax: 0511/3747­2525, www.talanx.com

Versicherer ziehen 20 Jahre nach der Reform der privaten Altersvorsorge eine überwiegend positive Bilanz der Riester-Rente. Pauschalkritik von Verbraucherschützern weist der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, zurück.

 

„Mit aktuell über 16 Millionen abgeschlossenen Verträgen ist Riester die weltweit erfolgreichste freiwillige staatlich geförderte Altersvorsorge.“ Riester könnte noch viel mehr Menschen erreichen, wenn wir die Förderung auf alle Bevölkerungsgruppen ausweiten und das komplizierte Zulagensystem vereinfachen würden. Riester sei nicht nur weit verbreitet, sondern funktioniere auch, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Wer wie vorgesehen in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann mit einem Rentenplus von rund 20 Prozent rechnen, wie die Deutsche Rentenversicherung ermittelt hat.“

Vor genau 20 Jahren, am 11. Mai 2001, hatte der Bundestag das Altersvermögensgesetz beschlossen, mit dem die staatlich geförderte Riester-Rente eingeführt wurde. Diese war zentraler Bestandteil der Rentenreform der damaligen rot-grünen Koalition. Kritik an fehlender Transparenz bei den Riester-Vertragskosten teilt Asmussen nicht. Diese würden im Vorfeld vom Versicherer offengelegt: „Jeder erfährt vor Vertragsabschluss in Euro und Cent, was zu zahlen ist.“

Zugleich räumte Asmussen Änderungsbedarf bei der Riester-Rente ein. „Riester braucht eine Reform“, sagte der GDV-Hauptgeschäftsführer. „Erstens ist ein Kapitalaufbau mit 100-prozentig garantiertem Beitragserhalt mit einem Höchstrechnungszins von künftig 0,25 Prozent kaum möglich. Und zweitens könnte Riester noch viel mehr Menschen erreichen, wenn wir die Förderung auf alle Bevölkerungsgruppen ausweiten und das komplizierte Zulagensystem vereinfachen.“

Digital vertriebenes und kostengünstiges Standardprodukt

Die Versicherer haben dazu bereits 2019 einen Reformplan vorgelegt, der sich schnell und einfach umsetzen ließe. „Im Zuge einer Reform lässt sich auch über ein einfaches, digital vertriebenes und kostengünstiges Standardprodukt reden. Die Rahmenbedingungen müssen so ein Produkt aber auch ermöglichen“, so Asmussen weiter.

Schwer­punkt 20 Jahre Ries­ter – Reform der Alters­vor­sorge anpa­cken

Die von Verbraucherschützern und anderen vorgestellten Alternativen zur Riester-Rente können diese aus Sicht der Versicherungswirtschaft nicht ersetzen. Konzepte wie beispielsweise die ‚Extra-Rente‘ böten kaum Garantien und seien faktisch verpflichtend. „Die Menschen wollen aber überwiegend Sicherheit und Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge“, sagte Asmussen. „Ein Staatsfonds, wie vom Verbraucherzentrale Bundesverband vorgeschlagen, löst das Problem nach unserer Auffassung nicht.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Eine Corona-Erkrankung oder allein die Impfung dagegen sind keine pauschalen Ausschlussgründe für die Leistung von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Das stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klar.

 

Der Corona-Test ist alltäglich geworden. Bei einem positiven Ergebnis kann niemand die Folgen vorhersehen. Eine Corona-Erkrankung oder allein die Impfung dagegen sind keine pauschalen Ausschlussgründe für die Leistung von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. “Gegen diese Gerüchte vor allem in den sozialen Medien setzen wir uns entschieden zur Wehr”, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in Berlin. “Wird eine versicherte Person durch die Langzeitfolgen einer Infektion mit Covid-19 oder durch einen Impfschaden berufsunfähig, dann zahlt die Versicherung ohne Wenn und Aber.”

Bei der Berufsunfähigkeit prüfen die Versicherer ausschließlich, ob ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen in seinem aktuellen Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate nur noch 50 Prozent oder weniger arbeiten kann. Ist das der Fall, gilt die betroffene Person als berufsunfähig – unabhängig davon, ob der Grund der Einschränkung eine Erkrankung oder ein Unfall und die Ursache privat oder berufsbedingt ist.

Auch beim Vertragsabschluss gibt es für Covid-19 keine Sonderregel: Bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen wird Covid-19 bei der Gesundheitsprüfung behandelt wie andere Vorerkrankungen: Ist eine vorangegangene Krankheit vollständig ausgeheilt und haben sich auch aus der Behandlung der Krankheit keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben, kann eine Versicherung abgeschlossen werden.

Covid-19 ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Krankheit wie jede andere auch

“Covid-19 ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Krankheit wie jede andere auch. Personengruppen von vornherein auszuschließen, macht für Versicherer keinen Sinn”, erklärte Asmussen. Wie bei allen anderen Erkrankungen gilt auch für eine überstandene Covid-19-Erkrankung: Sie muss – auch wenn es sich nur um ein positives Testergebnis bei einer ansonsten symptomlosen Infektion handelt – im Rahmen der üblichen Gesundheitsfragen angegeben werden.

Bestehen nach einer Corona-Erkrankung weiterhin gesundheitliche Einschränkungen, beispielsweise eine dauerhafte Lungenschädigung, gibt es in der Regel zwei Optionen: Der Versicherer prüft, ob deswegen eine erhöhte Versicherungsprämie (Risikozuschlag) notwendig ist oder ob auch der Versicherungsschutz eingeschränkt werden muss. Bestehen jedoch keine Beschwerden und die Krankheit ist folgenfrei ausgeheilt, so steht dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nichts entgegen. Eine Impfung spielt bei der Gesundheitsprüfung in der Regel keine Rolle – egal ob es sich um eine Tetanusimpfung, eine Grippeschutzimpfung oder eben eine Impfung gegen Coronaviren handelt.

Risikolebensversicherung zahlt bei Covid-19-Todesfall

Auch in der Risikolebensversicherung hat eine Impfung gegen Covid-19 weder negative noch positive Folgen für den Versicherungsschutz oder die Prämienhöhe. Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn sich die versicherte Person nach Vertragsabschluss mit Covid-19 infiziert und in der Folge verstirbt. Wer eine Risikolebensversicherung neu abschließen will, muss den Versicherer in der Regel über eine akute und auch eine überstandene Infektion informieren.

In der Unfallversicherung kommt es bei Impfschäden auf den Vertrag an

In der Unfallversicherung sind Impfschäden standardmäßig nicht mitversichert – daran hat auch die Corona-Pandemie nichts geändert. Denn Infektionen sind in der Regel in der Unfallversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch solche mit Sars-COV-2. Ausnahmen gelten nur für Infektionen mit Tollwut oder Wundstarrkrampf, Infektionen infolge einer unfallbedingten Heilbehandlung oder Infektionen über eine größere Unfallverletzung. Der bei Corona häufigste Übertragungsweg Aerosole fällt nicht unter diese Ausnahmeregelungen und ist damit nicht versichert.

Einige Versicherer bieten inzwischen auch Impfschadenschutz an, allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang. Teilweise ist der Versicherungsschutz begrenzt auf bestimmte Impfungen wie Tollwut, teilweise geht er aber auch darüber hinaus. Welche konkreten Impfungen versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Sind Impfschäden in der Unfallversicherung mitversichert, leistet der Versicherer, wenn infolge einer Impfung eine Invalidität festgestellt wird oder ein Todesfall eintritt. Bei der Antragstellung in der Unfallversicherung spielt die Frage nach einer Impfung keine Rolle. Ohnehin bieten etliche Versicherer die Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29352) angenommen.

 

Mit dabei war auch die seit langem erhoffte Ergänzung des § 234 Versicherungsaufsichtsgesetzes, die für viele Pensionskassen eine interessengerechtere Sanierung von Teilbeständen erlauben wird. Dazu erklärte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.: “Angesichts der anhaltenden Niedrigzinssituation ist dies sehr zu begrüßen. Damit wird für die Zukunft ein Instrument geschaffen, welches in vielen Fälle durch passgenauere Unterstützungsleistungen von Trägerunternehmen flächendeckende Leistungskürzungen durch eine Pensionskasse verhindern kann.”

Dr. Thurnes erläutert den Hintergrund und das Ziel der neuen Regelung: “Angesichts der anhaltenden Niedrigzinssituation hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren einige Regelungen geschaffen, damit Trägerunternehmen Pensionskassen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit finanziell unterstützen können. Etliche Trägerunternehmen haben diese Regelungen schon genutzt. Die Praxis hat aber gezeigt, dass Unterstützungsleistungen von Trägerunternehmen bei Pensionskassen mit heterogener Trägerstruktur auf Schwierigkeiten stoßen.

Durch die Ergänzung des § 234 VAG wird nun eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Leistung von Unterstützungszahlungen an bestimmte Pensionskassen erfolgen. Damit erhalten Trägerunternehmen einer Pensionskasse in vielen Fällen die Möglichkeit bei einem außerordentlichen Bedarf jeweils den auf sie entfallenden Teilbestand der Pensionskasse, für den sie regelmäßig subsidiär haften, finanziell zu stärken.”

Jürgen Rings, Leiter der aba Fachvereinigung Pensionskassen, ergänzt: “Die aba wird – im engen Austausch mit der Aufsichtsbehörde BaFin – ihre Mitglieder bei der Umsetzung und Nutzung der neuen Regelung in bewährter Weise begleiten.”

Mit einem Inkrafttreten der neuen Regelung ist zum 1.1.2022 zu rechnen. Vorbereitende Überlegungen und Maßnahmen können daher schon in diesem Jahr in Angriff genommen werden.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

Folgebefragung unter Anbietern und Maklerhäusern zur Entwicklung des Marktes von Cyber-Versicherungen

 

In Zeiten von Corona verbessert sich die Stimmung am Cyber-Versicherungsmarkt merklich. So beurteilen aktuell 47% der Cyber-Versicherer und sogar 78% der Vermittler in Deutschland die Geschäftslage als (eher) stark. 2019 hatte die Mehrheit der Anbieter von Cyber-Versicherungen (68%) die Marktlage noch als schwach bewertet. Dies ist ein Ergebnis der Studie „Quo vadis Cyber-Insurance 2021 – Auf Goldgräberstimmung folgt Professionalisierung“. Das Rating- und Analysehaus Assekurata und die internationale Strategie- und Kommunikationsberatung Instinctif Partners untersuchten nach 2019 zum zweiten Mal die Entwicklung des Cyber-Versicherungsmarktes.

Die befragten Anbieter und Vermittler von Cyber-Policen sehen auch künftig großes Potenzial für das noch junge Segment. Waren 2019 bereits drei Viertel der Marktteilnehmer der Meinung, dass sich die Cyber-Versicherungen zu den wichtigsten Versicherungsleistungen am deutschen Markt entwickeln, hat sich die Einschätzung 2021 auf 93% deutlich gefestigt. Dabei sehen sowohl Versicherer als auch Vermittler aktuell einen intensiven Wettbewerb.

Die Nachfrage nach Cyber-Deckungen ist seit 2019 vor allem im Industriesegment gestiegen. Hier sehen 80% der Anbieter eine steigende Nachfrage; im Bereich KMU/Gewerbe sind es 54%. Auf der Angebotsseite erwarten die Teilnehmer dementsprechend auch einen Anstieg des Angebots an Deckungskapazität. 40% der befragten Versicherungsunternehmen erwarten (stark) steigende Kapazitäten in den Bereichen Industrie und KMU/Gewerbe. Allerdings sehen (ausschließlich) im Bereich Industrie auch 20% der Anbieter sinkende Kapazitäten. Das lässt auf eine steigende Risikowahrnehmung und Ansätze einer Marktkonsolidierung schließen. Steigende Kapazitäten im Privatsektor erwarten nur 20%. „Da das Gefahrenpotential nicht schrumpft, kann sich das Angebot an verfügbarer Deckungskapazität vor allem für Industrierisiken als Engpass und damit als entscheidender Wettbewerbsfaktor herausstellen“, prognostiziert Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will. Derzeit bewerten allerdings noch rund 40% der Anbieter die Profitabilität als gut oder sehr gut. Weitere 40% als befriedigend.

Schadenerfahrungen treiben die Nachfrage

„Die größte Motivatoren für den Abschluss einer Cyber-Deckung sind weiterhin konkrete Schadenerfahrungen, inzwischen gefolgt von der öffentlichen Berichterstattungen über Cyber-Vorfälle“, sagt Prof. Hubert Becker von Instinctif Partners. Jeweils mehr als 80 % der Befragungsteilnehmer sehen diese Faktoren als zentrale Absatztreiber. 2019 lagen diese Werte noch bei 63 beziehungsweise 41 %.

Generell sind Assistanceleistungen – also die technische, rechtliche Unterstützung sowie das Krisenmanagement und die Krisenkommunikation – bei Cyber-Vorfällen nach Ansicht der meisten Versicherer und Vermittler ein Hauptverkaufsargument für Cyberschutz. Die wichtigste Unterstützungsleistung ist dabei die IT-Forensik. Bei den meisten Befragten werden diese Leistungen in mehr als 50 % der Versicherungsfälle in Anspruch genommen. Beratungen in Rechtsfragen oder in der Krisenkommunikation sind in etwa 15 % der Fälle relevant.

„Auf Goldgräberstimmung folgt nun die Professionalisierung. Bereits 2019 haben wir die Rolle der Versicherer als Wegweiser bei Cyberrisiken betont. Mit einem umfassenden Servicespektrum können sich die Anbieter – aber auch die Vermittler – als kompetente Helfer bei der Lösung von Cyber-Risiken positionieren“, sagt Becker. „Von großer Bedeutung ist weiterhin die Positionierung und Kompetenz im Vertrieb. Hier besteht noch Nachholbedarf.“

Einen deutlichen Einfluss auf das Nachfrageverhalten hat nach Ansicht der Marktteilnehmer auch die COVID-19-Pandemie. Der damit einhergehende Digitalisierungsschub und der Ausbau mobilen Arbeitens dürften dafür verantwortlich sein. In vielen Branchen steigt hierdurch die Risikoexposition, was sich positiv auf den Absatz von Cyberschutz auswirkt. Entsprechend gehen 76 % der Versicherer und 89 % der Vermittler davon aus, dass durch Covid 19 die Nachfrage gestiegen ist.62 Prozent der Deutschen gaben an, grundsätzlich mehr nachhaltige Entscheidungen treffen zu wollen, wissen aber nicht immer wie. 49 Prozent stimmen der Aussage zu, dass es grundsätzlich schwierig ist, Entscheidungen für mehr Nachhaltigkeit zu treffen. 42 Prozent sehen die höheren Kosten beim Erwerb nachhaltiger Produkte als größte Herausforderung. Dieser Hürde folgt mit 30 Prozent die Aussage, dass die bereitgestellten Informationen verwirrend seien.

Anstieg der Prämien zu erwarten

Mit 79% beobachtet der Hauptteil der befragten Unternehmen steigende Schadenzahlen. Eine mittelfristige Erhöhung der Prämien wird dadurch immer wahrscheinlicher. Hielten 2019 noch 44% der befragten Gesellschaften die Prämien für langfristig auskömmlich, sind es 2021 nur noch 14%.

„Bislang fällt die Branche jedoch nicht durch überragende Offenheit bezüglich der Berichterstattung über Schadenfälle, den Nutzen verschiedener Präventionsmaßnahmen oder der Eignung von Risikomodellen auf“, sagt Hubert Becker. „Wenn aber jedes Unternehmen nur auf Basis der eigenen Erfahrungen agiert, steigt die Gefahr massiver Fehleinschätzungen.“

Dieses Risiko sieht offensichtlich auch die BaFin. Sie hat das Segment der Cyber-Policen im Jahr 2021 zu einem der Aufsichtsschwerpunkte der Versicherungsaufsicht erklärt. Neben einer inhaltlichen Analyse des am Markt angebotenen Versicherungsschutzes soll dabei auch die Tragfähigkeit der Produkte im Mittelpunkt stehen. „Mehr Offenheit und Transparenz stünde der Branche damit nicht nur aus Eigeninteresse gut zu Gesicht, sondern stellt zukünftig wohl auch eine aufsichtsrechtliche Notwendigkeit dar“, sagt Reiner Will.

Studiendaten

Für die Studie wurden im Zeitraum März bis April 2021 40 Anbieter von Cyber-Policen auf dem deutschen Markt (Erst- und Rückversicherer) sowie 19 Groß- bzw. Spezialmakler befragt. Insgesamt lagen 26 vollständig beantwortete Fragebögen vor. Die ausführlichen Ergebnisse der Cyber-Umfrage 2021 können Sie unter https://www.instinctif.de/cyber-insurance-2021 anfordern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Instinctif Partners, Im Zollhafen 6, 50678 Köln, Tel: +49 221 420 75-0, www.instinctif.com

Der Versicherer Allianz verlängert eine kostenlose Offerte für seine rund 20 Millionen deutschen Privatkunden. Der erweiterte Käuferschutz für Onlinebestellungen und Lieferservices ist nun bis zum 31. August abschließbar.

 

Das erklärte eine Konzernsprecherin gegenüber “boerse-online.de” dem Portal des Finanzen Verlages, und begründete dies mit der aktuellen Corona-Lage. Bei Vorstellung des Angebots im Februar hatte die Allianz mitgeteilt, das Angebot namens „Meine Bestellungen“ sei bis zum 31. Mai abschließbar. Damals sagte Dirk Steingröver, Vorstand Privatkunden bei der Allianz Versicherungs-AG: “Onlinebestellung und Lieferservices sind für viele unserer Kunden derzeit oft die einzige Möglichkeit, sich und ihre Familien weiter zu versorgen sowie Einkäufe kontaktlos zu tätigen. Mit unserem erweiterten Käuferschutz möchten wir zusätzlich Sicherheit geben.“

Versichert bei “Meine Bestellungen” sind alle Sendungen, die der Kunde für den privaten Gebrauch bei gewerblichen Verkäufern bestellt. Das Produkt schützt gegen Risiken wie Betrug, Diebstahl und Beschädigung. Aber auch die Lieferung von mangelhafter Ware oder eine Verweigerung der Kaufpreisrückerstattung bei berechtigten Rücksendungen sind versicherte Gefahren.

Die Pakete sind auch versichert, wenn sie direkt vor der Wohnungstür oder an einem vereinbarten Ablageort deponiert werden. Das ermöglicht den Kunden laut Allianz das sorgenfreie Erteilen einer Abstellgenehmigung für Pakete und macht die Lieferung konsequent kontaktlos. Erstattet wird im Schadenfall der Kaufpreis bis zu 500 Euro, verderbliche Waren und Wertsachen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Die Kunden können sich für “Meine Bestellungen” selbst registrieren. Dazu geben sie online ihren Namen, Anschrift und die Vertragsnummer eines bestehenden Allianz-Versicherungsvertrags an. Der Versicherungsschutz selbst beginnt dann ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und endet automatisch nach drei Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Allerdings ist solch ein Versicherungsschutz in vielen Fällen nicht notwendig, denn üblicherweise haftet der gewerbliche Verkäufer, wenn etwas schiefgeht. Außerdem gibt es zusätzliche Gratis-Absicherungen über Vermittler (beispielsweise Amazon oder Ebay), über Lieferdienste (beispielsweise DHL, Hermes oder UPS) oder über Bezahldienste (beispielsweise Paypal).

Worin besteht also der Zusatznutzen der Allianz-Offerte? “Sollte der gewerbliche Verkäufer nicht haften und beispielsweise die Rückzahlung verweigern, erhält der Kunde den Kaufpreis”, sagt die Konzernsprecherin. So werde dem Kunden eine oft langwierige Auseinandersetzung mit dem gewerblichen Verkäufer erspart. Als konkretes Beispiel nennts iieie sogenannte Abstellgenehmigung, manchmal auch Garagenvertrag genannt. Sie ermöglicht dem Zusteller nach pauschaler Unterschrift oder Online-Genehmigung des Empfängers, auch bei Abwesenheit Pakete am vereinbarten Platz abzustellen, zum Beispiel in der Garage oder neben der Haus- oder Wohnungstür. Das wird vom Lieferanten selbst quittiert, dann gilt das Paket als ordnungsgemäß zugestellt.

“Mit der Abstellgenehmigung geht das Paket und der Inhalt in das Eigentum unserer Kunden über. Damit entfällt beziehungsweise endet die Haftung des Verkäufers, und es entfallen damit auch die rechtlichen Ansprüche. Allerdings sind Treppenhäuser und Eingangsbereiche häufig nicht stark beaufsichtigt und Pakete können schnell und leicht verschwinden. Wird dann das Paket gestohlen, aufgerissen und geplündert oder der Inhalt beschädigt, hat der Kunde durch ,Meine Bestellungen’ einen wirkungsvollen Versicherungsschutz “, betont die Sprecherin.

Die Meldung finden Sie im Internet unter:  https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/versicherungen-exklusiv-allianz-verlaengert-gratis-angebot-fuer-alle-kunden-1030429897

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

Finanzen Verlag GmbH, Bayerstraße 71-73, 80335 München, Tel: +49 (0) 89 2 72 64-351, Fax: +49 (0) 89 2 72 64-89, www.finanzenverlag.de

Die WWK Fondspolice wird 50 Jahre alt. Als einer der ersten Anbieter in Deutschland bot die WWK Lebensversicherung a. G. vor 50 Jahren erstmals fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte an.

 

Die damals neue Produktgattung entwickelte sich in den Folgejahren zu einem Verkaufsschlager der WWK und trug maßgeblich zum starken Wachstum des Versicherers bei. Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor der WWK erklärt: „Mit über 4,5 Milliarden Euro Gesamtanlagen in Fonds und rund 600.000 Kundenverträgen zum Jahresende 2020 ist die WWK heute einer der Marktführer in diesem Geschäftsfeld.“ Die WWK Fondspolice überzeugt seit vielen Jahren mit einer immer größer werdenden Vielfalt an Anlagemöglichkeiten und einer immer höheren Tarifflexibilität. Höhepunkt dieser Entwicklung war die Konzeption und Einführung des innovativen Garantiefondskonzeptes WWK Intelli-Protect® auf Basis einer die als „individuelle Constant Proportion Portfolio Insurance (iCPPI)“ bekannten dynamischen Portfolio-Absicherungsstrategie im Jahr 2009. Es verbindet hohe Renditechancen durch Partizipation an internationalen Aktienmärkten und Sicherheit durch vollständige Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.

Das aktuelle Fondspolicen-Angebot der WWK besteht aus mehreren modernen und für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kunden konzipierten Altersvorsorgelösungen. Angeboten werden Produkte mit und ohne Garantien, mit variablen Garantieniveaus sowie einer sehr breiten Fondsauswahl. Das meistgewählte Produkt ist WWK IntelliProtect® 2.0. Es bietet bietet variable Garantieniveaus zwischen 50% und 100% der eingezahlten Beiträge, je nach Risikoneigung des Kunden und ist für alle Schichten konzipiert, also auch als Riester-Rente. In der fondsgebundenen Altersvorsorge ohne Garantie bietet die WWK eine maximale Beteiligung an den Chancen der Kapitalmärkte basierend auf einer Auswahl von über 100 Investmentfonds. 50 Jahre Erfahrung sowie ein hauseigenes Fondsresearch fließen in dieses Angebot ein. Die WWK Fondspolicen überzeugen zudem mit fairen und kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen, wie das Ratinginstitut Franke & Bornberg mit der Bestnote FFF+ regelmäßig und durchgängig für alle Fondsrenten bestätigt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

TME-Untersuchung analysiert Kriterien für erfolgreiche Bancassurance-Modelle und zeigt Wege aus der Krise

 

Die derzeit grassierende Corona-Pandemie hat in der Finanzwirtschaft einen Boom verschiedenster Plattform-Geschäftsmodelle ausgelöst und damit den Weg für eine Wiederbelebung des Allfinanz-Modells geebnet. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Frankfurter Unternehmensberatung TME. Untersucht wurden dabei die unterschiedlichen Ansätze der wichtigsten Anbieter sowie die Faktoren, die Bancassurance-Plattformen zum Erfolg führen. Die Studie formuliert und begründet zudem die Empfehlung, dass sich nach den Banken auch Unternehmen der Versicherungswirtschaft noch stärker dem Plattform-Geschäftsmodell öffnet und damit einen erfolgversprechenden Weg aus der derzeitigen Krise finden.

Das Geschäftsmodell der Bancassurance, Versicherungsprodukte über den Bankvertrieb zu verkaufen, erlebt eine rasante Renaissance. Anfang der 2000er Jahre galten die Allfinanz und der gemeinsame Vertrieb von Bank- und Versicherungsprodukten als großes Trendthema, schafften es aber trotzdem nie aus einem Nischendasein heraus. Seit kurzem ebnet die Digitalisierung im Vertrieb und der Megatrend der digitalen Plattformen diesem Vertriebskanal den neuen Weg.

Digitale Anbieter haben belastbare und flexible Plattformen entwickelt und übernehmen schrittweise den Versicherungsvertrieb über den digitalen Kanal. Um diese Kundenschnittstelle nicht gänzlich zu verlieren, haben einige Versicherungen und Banken, anders als bei der Ausbreitung von Paypal in den 2000er Jahren, nun frühzeitig reagiert und gehen Kooperationen zur gemeinschaftlichen Betreuung der Kunden ein.

Kooperationen ebnen den neuen Erfolgsweg

Diese Kooperationen unterstreichen die Dynamik um das Trendthema Digitale Bancassurance: In jüngster Vergangenheit liegt das Momentum insbesondere bei JDC mit einer breiten Marktdurchdringung und neuen Partnern wie Finanzguru oder der Provinzial Versicherung für 100 Sparkassen, aber auch andere Plattformen wie Fonds Finanz mit der PSD Bank, [pma:] bei Sparkassen oder Friendsurance mit der Deutschen Bank haben Partnerschaften geschlossen.

Durch die Wachstumsraten der digitalen Immobilienplattformen Interhyp oder Europace von bis zu 30% des vermittelten Volumens im Corona-Jahr 2020 gewinnt daher für Versicherungen das Thema “Offene Versicherungsplattform” zunehmend an Bedeutung, um nicht von Banken und FinTechs zum reinen Produktanbieter degradiert zu werden.

TME spezifiziert 10 Erfolgsfaktoren für den Plattformerfolg

Die TME hat diesbezüglich das Angebot führender deutscher Plattformanbieter, namentlich: Blau direkt, Fonds Finanz, Friendsurance, Hypoport AG, Jung DMS und Cie (JDC) und [pma:], analysiert.

Neben der Analyse der technischen Anbieter beleuchtet die Studie auch die Zukunft des Marktes für offene Versicherungsplattformen und spezifiziert 10 konkrete Faktoren, die den zukünftigen Plattformerfolg für Banken und Versicherungen sicherstellen. Um ein erfolgreiches Plattformgeschäftsmodell zu etablieren, sollte sich eine Versicherung oder Bank beispielsweise auf die eigene Kernkompetenz konzentrieren – die Technologie gehört nicht dazu. Diese wird von professionellen etablierten Anbietern beherrscht. Außerdem müssen Versicherungen für Plattformen eigene, dediziert digitale Produkte entwickeln, da bestehende Produkte und Tarife im digitalen Markt selten wettbewerbsfähig sind.

Stefan Roßbach, Gründer und Partner der TME: “Die offene Versicherungsplattform ist der notwendige Schritt, um Versicherungs- und Bankleistungen an einem virtuellen Ort zu bündeln und die Basis für alle weiteren Angebote im Sinne eines Financial Home für alle Finanzdienstleistungen anzubieten.”

Darüber hinaus ist die Einbindung und Integration des bestehenden Vertriebs in den digitalen Vertriebskanal essenziell. Stephan Paxmann, Vorstand und Gründer TME: “Die Schaffung eines separaten Vertriebsweges ohne die wertschaffende Integration in den eigenen Vertrieb schürt immer noch Kannibalisierungsängste und ist der Anfang vom Ende des digitalen Vertriebsweges einer Versicherung. Letzten Endes ist der traditionelle Vertrieb, egal ob Ausschließlichkeitsorganisation, Makler oder Mehrfachagent bis dato immer noch das Gesicht zum Kunden.”

 

Diese und viele weitere Faktoren finden Sie in der TME-Studie:

 

 

Über die TME AG

Die TME AG ist eine auf digitale Transformation spezialisierte Unternehmensberatung mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie begleitet ihre Kunden bei den Herausforderungen der Veränderung innerhalb einer Organisation mit dem Ziel, neue Anforderungen von Kunden digital, effektiv und zeitnah bedienen zu können. Von der strukturellen Anpassung der Geschäftsmodelle und Produkte sowie Services mit digitalen Maßnahmen, über die Aufstellung flexibler Organisationsformen und Zusammenarbeitsmodellen bis hin zum Aufsatz automatisierter, intelligenter Prozesse.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

TME AG, Hamburger Allee 26-28, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69 7191 3090, www.tme-ag.de

Mit der Solvenzberichterstattung (SFCR) deutscher Lebensversicherer ist jetzt dieses Jahr auch erstmals der komplette Überblick zur Entwicklung der Brutto-Prämien möglich.

 

Damit verbunden sind jetzt die aktuellen Marktanteile berechenbar – ebenfalls auf Basis der SFCR. Policen Direkt hat die Übersicht aktualisiert.

„Der Gesamtmarkt zeigt sich angesichts COVID-19 insgesamt weitgehend stabil“, sagt Henning Kühl, Leitender Aktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker DAV, „Unsere Analyse der Bruttoprämien aller deutscher Lebensversicherer von 2020 im Vergleich mit dem Vorjahr zeigt: Das Kundenvertrauen in das Produkt Lebensversicherung bleibt demnach auch im ersten Krisenjahr ungebrochen.“

Auf der Studienseite gibt es ab sofort:

  • Die jetzt mit den SFCR dieses Jahr erstmals komplett für alle 82 Lebensversicherungsgesellschaften berechneten Marktanteile hinsichtlich der gebuchten Brutto-Prämie für 2020 im Vergleich mit den Vorjahren (siehe auch Grafik).
  • Die relevanten Solvenzquoten sämtlicher deutscher Lebensversicherer im mehrjährigen Vergleich seit 2016 und die direkte Verlinkung zum jeweiligen Solvenzbericht.
  • Die Solvenzquoten sämtlicher Lebensversicherer als Excel-Download mit interaktiven Funktionen.

Policen Direkt verwaltet rund 12.000 Lebensversicherungsverträge im Wert von knapp 1 Mrd. Euro. Auch für den nachhaltig erfolgreichen Ankauf von Lebensversicherungen sind die Transparenzdaten deutscher Lebensversicherer extrem wichtig. Neben individueller Vertragsdaten geht es darüber hinaus um die langfristige Sicherheit der Gesellschaften. Da nicht alle Ratings veröffentlichen, greift das Unternehmen auf frei zugängliche Quellen zurück und teilt die Analysen zu den Standmitteilungen, zur laufenden Verzinsung, zur Mindestzuführungsverordnung und zu den Solvenzquoten mit der Öffentlichkeit.

„Wir betreiben damit Verbraucherschutz aus Geschäftsinteresse“, erklärt Kühl. Die Solvenzquoten sind ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der Lebensversicherer und geben sichere Anhaltspunkte dafür, wie krisenfest die Gesellschaften sind. Kühl: „Gerade auch Versicherungsmakler, die sich für Ihre Kunden ein umfassenderes Bild über die Lebensversicherer machen wollen, schätzen unsere Studien wie auch die Veröffentlichungen zur laufenden Verzinsungen.“ Policen Direkt bietet diesen Service frei zugänglich auf der Website an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente beträgt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gerade einmal 835 Euro pro Monat netto vor Steuern.

 

Der Zahlbetrag liegt damit unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze in Deutschland und reicht in den meisten Fällen nicht zum Leben aus. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Erwerbstätige ihr monatliches Einkommen individuell absichern. Doch der Markt ist relativ unübersichtlich und die Versicherungsbedingungen für den Laien schwer verständlich. Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat in einem neuen Rating 566 Tarife und Tarifkombinationen untersucht. In vier Teilratings wurden Bedingungen, Kompetenz, Beitragsstabilität und Antragsfragen der Anbieter im Detail bewertet. Die Höchstbewertung „Fünf Sterne“ gab es im Gesamtrating zum Beispiel für die beiden Tarife ExklusivSBU und PremiumSBU der uniVersa. Besonders punkten konnten die Angebote bei der Qualität der Versicherungsbedingungen und Antragsfragen, die jeweils die Höchstbewertung „Ausgezeichnet“ erhielten. Der Premiumschutz bietet im Vergleich zum Exklusivtarif auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, für eine Wiedereingliederungshilfe sowie erweiterte Nachversicherungsgarantien. Darüber kann ohne besonderen Anlass nach 5, 10 und 15 Jahren der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung weiter ausgebaut werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Ermittlung von Break-Even-Zins für kostenneutrales bAV-Konzept in Sekundenschnelle – Schutz vor Fehlkalkulationen bei der Einrichtung von Versorgungswerken

 

Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen bietet Unternehmen sowie Steuer- und Unternehmensberatungen ab sofort einen kostenlosen Online-Liquiditätsrechner zur Berechnung von U-Kassenkonzepten. Mit diesem Tool können Unternehmer, Personalverantwortliche und Beratungsfirmen nach Eingabe verschiedener Parameter in Sekundenschnelle selbst für Unternehmen mit 10.000 Mitarbeitenden die Auswirkungen eines komplexen Versorgungswerkes wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse durchkalkulieren.

Bedarf im versicherungsfreien bAV-Durchführungsweg stark gestiegen

Damit trägt der Bundesverband pdUK dem Bedarf aus der stark gestiegenen Nachfrage nach diesem versicherungsfreien Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Rechnung. Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des pdUK-Bundesverbandes sagt: „Weil die Beiträge der Belegschaften und die Arbeitgeberzulagen im Unternehmen verbleiben, löst dieser bAV-Durchführungsweg dort erhebliche betriebswirtschaftliche aber auch steuerliche Vorteile aus. Mit unserem Rechner verschaffen sich Unternehmen und Berater einen recht genauen ersten Überblick, auch um sich vor Kalkulationsfehlern in diesem anspruchsvollen Geschäft zu schützen.“

Unter Eingabe von Mitarbeiteranzahl, eines Durchschnittsalters der Belegschaft, Steuersatz im Unternehmen, monatlicher Entgeltumwandlung je Mitarbeiter, Arbeitgeberzuschuss und Zusage-Zins sowie beabsichtigter Rendite der Liquidität ermittelt der Rechner die gewonnene Liquidität und stellt sie graphisch dar. Liquidität, die das Unternehmen gewinnbringend durch Investitionen oder die Ablösung teurerer Kredite für sich nutzen kann. Ein wichtiger Parameter in der Gesamtbeurteilung der verschiedenen Szenarien ist dabei der Break-Even-Zins, bei dem das jeweilige pdUK-Modell kostenneutral arbeiten kann.

So kann der Unternehmer durch Variation der verschiedenen Parameter sein individuelles Modell finden, das für ihn und seine Mitarbeiter lukrativ ist und die Auswirkung auf den erforderlichen Refinanzierungszins erkennen. Steuerberater indes können dieses Tool nutzen, um U-Kassen-Angebote zu überprüfen und die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit für den Mandanten  zu beurteilen.

Weitere Informationen für Arbeitgeber: https://bundesverband-pduk.de/kostenloser-bav-rechner-fuer-die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-bav-calc/

Weitere Informationen für Mitarbeitende: https://bundesverband-pduk.de/bav-rechner-fuer-arbeitnehmer-bav-calc/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V., Marthastraße 16 E, D-90482 Nürnberg, Tel.: 0911/37657-111, www.bv-pduk.de

Drohne sei Dank: Rehkitze werden gefunden und gerettet

 

„Rehkitze mit Kreiselmäher schwer verletzt“ – diese Schlagzeile ist leider kein Einzelfall: Die Deutsche Wildtier Stiftung geht von rund 92.000 Kitzen aus, die jährlich durch Mäharbeiten sterben. Damit fallen die Rehkitze den Mäharbeiten zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden. Da Jäger Drohnen nutzen, um häufig in Wiesen abgelegte Rehkitze zu finden und zu retten, hat die Gothaer nun ihren Versicherungsschutz um eine Drohnenkasko-Versicherung erweitert. Das Risiko der Haftpflichtansprüche von Drohnen bis zu fünf kg Gesamtgewicht, ist bereits seit 2017 in den besonderen Bedingungen zur Jagd-Haftpflicht abgesichert.

„Wir haben unsere erfolgreiche Jagdausrüstungsversicherung aufgrund der enormen Nachfrage der Jäger und deren Vereine, weitere Rehkitze zu retten, in unserem Versicherungsschutz ergänzt. Seit einigen Tagen wird die Anschaffung von Drohnen für Vereine übrigens auch von der Bundesregierung gefördert.“ so Dr. Dirk van der Sant, Line of Business Manager Jagd bei der Gothaer.

Einzige Voraussetzung, um bei der Gothaer den Versicherungsschutz zu erlangen: Es muss bereits eine Jagdversicherung – wie zum Beispiel eine Jagd-Haftpflicht-Versicherung, eine Gruppen-Haftpflicht-Versicherung oder Vereins-Haftpflicht-Versicherung – bei der Gothaer bestehen.

Die Versicherung kann für Drohnen/Multikopter bis zu einem Gesamtwert inklusive Zubehör von 10.000 Euro und einem Gewicht von bis zu fünf kg inklusive Zubehör abgeschlossen werden. Als Zubehör gelten zum Beispiel die Fernsteuerung, Kameras, Wärmebildkameras, Objektive, Ladegeräte, Netzteile, Ersatzakkus, Taschen, Koffer. Dann besteht Versicherungsschutz für Sachschäden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung als Folge eines Anpralls, Bodensturzes, Bruchs, Bedienungsfehlers oder Vorsatz Dritter, durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln.

Unterstützung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Der Bund hat eine Förderung für Vereine zur Kitzretttung und Anschaffung von Drohnen ausgelobt. Bis zum 01. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Ret-tung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, um Drohnen anzuschaffen. Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) www.ble.de/rehkitzrettung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Die von der WWK Lebensversicherung a. G. angebotene hybride Riester-Rente WWK Premium FörderRente protect (Tarif RR09) wurde von der unabhängigen und in der Versicherungsbranche anerkannten Ratingagentur Franke und Bornberg erneut mit der Bestnote FFF+ ausgezeichnet.

 

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor Partnervertrieb der WWK, erklärt: „Mit der Auszeichnung für unsere bewährte und performante Riester-Rente starten wir bestmöglich in das zweite Halbjahr 2021. Kunden sichern sich dabei den nur noch in diesem Jahr gültigen

Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent; 100 prozentige Bruttobeitragsgarantie inklusive. Die Bestnote FFF+ ist eine klare Verkaufsempfehlung für jeden unabhängigen Finanzberater, der dem Best-Advice-Grundsatz verpflichtet ist.“

Die WWK bietet den Riester-Tarif im Rahmen der Produktfamilie WWK IntelliProtect® 2.0 an. Die in allen drei Schichten zur Verfügung stehenden Fondsrenten mit Garantie wurden im vergangenen Jahr völlig neu konzipiert und mit vielen Neuerungen für die Kunden ausgestattet.

WWK IntelliProtect® 2.0 – die wichtigsten Produkteigenschaften:

  • kundenindividuelle dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie (iCPPI)
  • variable Garantieniveaus zwischen 50 und 100 Prozent der eingezahlten Beiträge
  • Auswahl aus 50 aktiv gemanagten Fonds mit kostenreduzierten Tranchen
  • Erweitertes Fondsangebot um neun kostengünstige Indexfonds
  • Neue Fonds-Baskets für verschiedene Risikoneigungen und Themeninvestments
  • Leichtere und passgenaue Portfoliogestaltung durch den AVANTI Fondsfinder
  • Lock-in-Funktion um Kursgewinne zu sichern und das Garantieniveau anzuheben

Alle Informationen zum Produkt befinden sich auf der speziellen Informationsplattform: www.wwk-intelliprotect.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Aktualisierung des bekannten Leistungsumfangs 

 

Das gute Gefühl reist mit – ob auf dem Weg ins Büro, zum Einkauf, im Urlaub oder auf Geschäftsreise: Der ARAG Top-Schutzbrief der ARAG Allgemeine ist immer dabei und gibt ein sicheres Gefühl. Die ab sofort erhältliche neue Tarifgeneration setzt jetzt auch nachhaltige Impulse – vom ProKlima-Beitragsvorteil bis hin zur Versicherung von Elektro- und Hybridfahrzeugen – und bietet ein insgesamt erweitertes bedarfsgerechtes Leistungspaket.

ProKlima-Vorteil – Mehr für die Umwelt tun, weniger Beitrag zahlen

Schutzbrief-Kunden, die mit einem Auto mit E-Kennzeichen, einer BahnCard oder einer Jahres- beziehungsweise Monatskarte im Abonnement für den öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind, zahlen beim neuen ARAG Top-Schutzbrief über die gesamte Vertragslaufzeit 5 Prozent weniger Beitrag. “Das Thema Nachhaltigkeit spielt bei uns im ARAG Konzern eine wichtige Rolle. Mit dem neuen ProKlima-Vorteil und weiteren Leistungen schaffen wir jetzt auch für unsere umweltbewussten Schutzbrief-Kunden einen nachhaltigen Mehrwert”, erläutert Dr. Matthias Maslaton, Konzernvorstand Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE.

Bus und Bahn – Neue Leistungen im Schutzbriefpaket

Neben dem ProKlima-Vorteil bietet der ARAG Top-Schutzbrief ab sofort auch neue passende Leistungen rund um das nachhaltige Reisen und im ÖPNV. Kommt es beispielsweise bei Bahnreisen im Inland zu Verspätungen, werden Anschlussverbindungen verpasst oder fällt sogar eine Verbindung ganz aus, kümmert sich die ARAG schnell und unkompliziert um alternative Reise- oder Übernachtungsmöglichkeiten. Auch der Nahverkehr wird nicht vergessen: Fahren im Winter aufgrund unvorhersehbarer Witterungsverhältnisse keine Busse mehr oder wird der Schienenverkehr eingestellt, gibt es nun auch einen Taxikosten-Zuschuss.

Leistungen fürs Reisen mit dem Auto ausgebaut – E-Autos und Hybridfahrzeuge mitversichert

Darüber hinaus wurde der Versicherungsschutz des neuen ARAG Top-Schutzbriefs um Elektro- und Hybridfahrzeuge erweitert. Bei Bedarf wird auch der Transport des E-Autos zur nächstgelegenen Ladestation organisiert. Unabhängig vom Fahrzeugtyp wurden zudem die Leistungen rund um die Pannen- und Unfallhilfe zeitgemäß ausgebaut. Kann beispielsweise ein Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisiert und zahlt die ARAG das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich des Gepäcks und der mitgereisten Tiere in die Wunschwerkstatt des Kunden innerhalb von 50 km Entfernung vom Schadenort. Zudem wurden zahlreiche Leistungen ausgebaut.

Persönlicher Schutz – Haustiere mit abgedeckt

Ein weiteres Novum des neuen ARAG Top-Schutzbriefs gilt speziell für Tierhalter: Bei Krankheit, einer Panne oder einem Unfall kümmert sich die ARAG um die artgerechte Heimreise des Tieres. Falls notwendig, organisiert sie zudem die Unterbringung in einer Tierpension inklusive Kostenübernahme.

Der neue ARAG Top-Schutzbrief kostet mit Geltungsbereich Europa für Singles 64,00 Euro und für Familien 68,00 Euro; bei weltweiter Geltung zahlen Singles 74,35 Euro und Familien 79,00 Euro. Kann der Kunde den ProKlima-Vorteil nutzen, werden von der jeweiligen Prämie 5 Prozent abgezogen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Kommentar von Peter Kurz, Westdeutsche Zeitung

 

Die Politik wird das Rententhema angesichts des Vorstoßes einer Allianz von drei schlagkräftigen Verbraucherverbänden nicht mehr aus dem Wahlkampf heraushalten können. Nicht nur die von den Verbraucherzentralen, dem Bund der Versicherten und der Bürgerbewegung Finanzwende angesprochenen Aspiranten aufs Kanzleramt müssen sich positionieren. Auch ihre Parteien. Geht es doch um ein für Millionen wichtiges Zukunftsthema, bei dem die Mahner zu Recht rufen: Die Riester-Rente funktioniert nicht, jedenfalls nicht effektiv.

Was wurde Norbert Blüm wegen seines Spruches “Die Rente ist sicher” verhohnepiepelt. Doch es war gar nicht der verstorbene CDU-Politiker, der dafür sorgte, dass die Unsicherheit beim Thema Altersvorsorge immer weiter wächst. Es war die rot-grüne Regierung Schröder, die den unseligen Kurswechsel einläutete. Die gesetzliche Rente wurde damals beschnitten. Gleichzeitig hat man staatliche Förderungen für private Versicherungsprodukte wie Riester und Co. beschlossen. Schön für die Versicherungswirtschaft, der das Geld ins Haus gespült wurde. Bezahlt durch staatliche Zulagen (Steuerzahler!) und über die von den Versicherten zu tragenden Vertragskosten.

Wenn die Versicherer nun behaupten, dass ein Riester-Rentner mit einem Rentenplus von 20 Prozent rechnen kann, wird unterschlagen: Die Hälfte der Riestersparer halten eben nicht über die Strecke durch, viele legen ihre Verträge still. Auch könnte das genannte Rentenplus durch geringere private Einzahlungen oder staatliche Zulagen erreicht werden. Denn das in den Vertrag gepumpte Geld muss ja erst mal die Kosten der Versicherer abdecken. Was das Ergebnis, also die Rentenhöhe, schmälert. Wenn die Verbraucherschützer nun ein öffentlich organisiertes und damit nicht gewinnorientiertes Vorsorgeangebot verlangen, so könnten damit wohl Kosten gespart werden. Aber wäre es da nicht ratsamer, gleich einen größeren Schritt zu gehen, auch wenn es ein Schritt zurück wäre: Wieder voll auf eine verbesserte gesetzliche Rente zu setzen und staatliche Zuschüsse direkt dorthin zu leiten?

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Westdeutsche Zeitung, Ohligsmühle 7-9 , 42103 Wuppertal, Tel: 0202/ 717-2360, www.wz.de

Neue Leistungen für die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

 

– ROLAND überarbeitet den Vermögensschaden-Rechtsschutz und entwickelt das Produkt mit neuen Leistungen weiter.

– Mit dem überarbeiteten Angebot reagiert ROLAND Rechtsschutz auf ein verändertes Marktumfeld in der D&O-Versicherung.

Viele Unternehmen mussten in der Corona-Krise sinkende Umsätze verkraften oder gar Insolvenz anmelden. Im Zuge dieser Entwicklung hat mit der D&O-Versicherung die Absicherung der Unternehmensführung gegen Vermögensschäden an Bedeutung gewonnen. Doch der Schutz durch die D&O-Versicherung hat Lücken bekommen: Viele Versicherer haben ihre Deckungssumme oder ihren Leistungsinhalt reduziert, außerdem kommt es vermehrt zu Prämienerhöhungen. Die Absicherung durch eine D&O-Versicherung kann daher im Zweifelsfall nicht ausreichend sein.

Hier hilft jetzt der neue Vermögensschaden-Rechtsschutz von ROLAND weiter, der im Zuge eines Produkt-Relaunchs vollständig überarbeitet und mit neuen Leistungen ausgestattet wurde. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten, wenn dieser im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Um auf die veränderte Marktsituation reagieren zu können, hat bei ROLAND ein Projektteam einen schnellen Produkt-Relaunch durchgeführt.

Überarbeitetes Produkt mit einigen neuen Leistungen

„Der Vermögensschaden-Rechtsschutz kann als eigenständige Lösung oder als Ergänzung zu einem D&O- bzw. zu einem Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen werden. Im Rahmen unserer Produktentwicklung erfolgen einige wesentliche Verbesserungen für unser Angebot. Versicherte können sich nun auf einige neue Leistungen verlassen“, erklärt Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz.

So bietet der Vermögensschaden-Rechtsschutz einen pauschalen Versicherungsschutz für alle Organe des Versicherungsnehmers, also für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder leitende Angestellte. Außerdem werden Tochterunternehmen mitversichert und ein weltweiter Geltungsbereich garantiert (mit Ausnahme der USA und Kanada). Der Vermögensschaden-Rechtsschutz umfasst eine vorsorgliche Rechtsberatung, beinhaltet keine Prüfung der Erfolgsaussichten und wird nach einem Schadenfall nicht gekündigt. Für den übersichtlichen Tarif dient die Mitarbeiteranzahl als Berechnungsgrundlage.

Über ROLAND Rechtsschutz

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz mit über 60 Jahren Erfahrung. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 495,2 Millionen Euro im Jahr 2020 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen.

Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes rechtliche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versicherungsschutz und bietet unmittelbar die Möglichkeit, die individuelle Rechtslage von einem unabhängigen Rechtsanwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versicherten von der telefonischen Rechtsberatung über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

Um die Pandemie einzudämmen, will die DEVK allen Beschäftigten im Innen- und Außendienst Corona-Impfungen anbieten.

 

Mit Hilfe einer Hausarztpraxis erhalten am 14. Mai gut 330 Beschäftigte im Impfzentrum der DEVK Zentrale in Köln ihre Erstimpfung mit Astrazeneca. Sobald auch andere Impfstoffe für Unternehmen verfügbar sind, können sich weitere Kolleginnen und Kollegen impfen lassen. Alle Angebote sind freiwillig.

“Wir werden alle Impfdosen nutzen, die wir bekommen können”, erklärt DEVK-Chef Gottfried Rüßmann (59), der sich am 14. Mai selbst mit Astrazeneca impfen lässt. Seit letzter Woche können Hausärzte unbegrenzt diesen Corona-Impfstoff bestellen. Gemeinsam mit der Praxis des Hausarztes Anselm Ostermann-Myrau aus Köln-Bayenthal hat die DEVK für den Brückentag mehr als 330 Impfungen im 5-Minuten-Takt geplant. Insgesamt drei Ärzte und weiteres medizinisches Personal immunisieren nach ärztlicher Aufklärung Mitarbeiter der DEVK Zentrale, der Regionaldirektion Köln sowie Vertriebspartner der Region. Die zweite Impfung ist für den 25. Juni vorgesehen, sodass die Beschäftigten geschützt in die Ferienzeit starten können.

Impfen beim Arbeitgeber

Die DEVK ist gut vorbereitet: Das barrierefreie Impfzentrum im Erdgeschoss der Zentrale zwischen Rheinufer und Kölner Zoo steht – mit Wartebereichen, medizinischen Mülleimern, Einbahnstraßen-Beschilderung und einem Fernseher in der Ruhezone. Die DEVK hat alle Möglichkeiten genutzt, um so schnell wie möglich Impfungen anzubieten. Als ehemaliger Gesellschaftsarzt der DEVK war Anselm Ostermann-Myrau sofort bereit, auch Beschäftigte zu impfen. Die DEVK kümmert sich um die Organisation und die Terminvergabe, was das Praxis-Team entlastet. Angestellte, die sich während der Arbeitszeit impfen lassen, erhalten von der DEVK eine Zeitgutschrift von bis zu einer Stunde je Impftermin.

Sobald Betriebsärzte Impfstoff bestellen können, will die DEVK mit weiteren Angeboten nachlegen. “Wir hoffen, dass wir im Juni in engem Austausch mit dem betriebsärztlichen Dienst auch Pfizer/Biontech verimpfen können”, so der Vorstandsvorsitzende Gottfried Rüßmann. In den bundesweit 19 Regionaldirektionen von Hamburg bis München und von Essen bis Dresden soll es ebenfalls Angebote für den Innen- und Außendienst geben. An allen Standorten hat die DEVK bereits ihre Betriebsärzte sensibilisiert. Falls möglich, ist die DEVK auch bereit, Angehörige von Mitarbeitern zu impfen und Anwohner ebenso zuzulassen.

125.000 Schnelltests

Schon bei der Bestellung von Schnelltests war die DEVK als Arbeitgeber großzügig. Alle Innendienstmitarbeiter sowie selbstständigen Vertriebspartner haben per Post mindestens zehn zugelassene Antigentests erhalten – lange bevor Arbeitgeber verpflichtet wurden, zwei Schnelltests pro Woche anzubieten. Bundesweit hat das Unternehmen schon 125.000 Tests beschafft. In der DEVK Zentrale können sich Beschäftigte seit Anfang April professionell testen lassen. Dienstags bis donnerstags steht fachkundiges Personal bereit, um Abstriche vorzunehmen. Ziel ist es, alle Beschäftigten bestmöglich zu schützen – im Büro und im Homeoffice.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln, Tel. 0221 757-1802, www.devk.de

Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben.

 

Die mailo Versicherung AG, ein digitaler Gewerbeversicherer aus Köln, hat Mitte März einen eindringlichen Appell an Gastronomie- und Handelsbetriebe gerichtet und sich für den Erhalt von Versicherungsschutz in den besonders von der Pandemie betroffenen Branchen stark gemacht. Das Angebot: 50% Nachlass auf alle Gastronomie- und Handelstarife im 1. Jahr. Der Versicherer zieht ein erstes Fazit.

“Unsere Aktion #versichertbleiben läuft seit rund zwei Monaten – und ist ein voller Erfolg. Die Reaktionen aus dem Markt, von Kunden und Vertriebspartnern, waren überragend. Unsere vielen Maklerpartner, die vor der Herausforderung standen und stehen, die Kosten in den Verträgen zu optimieren, den Kunden aber wie bisher leistungsstarken Schutz zu ermöglichen, sind weiterhin begeistert. Dank der Aktion sind viele Kunden sogar besser versichert als vorher und konnten gleichzeitig ihre Kosten optimieren. Wir können mit der Aktion nicht alle finanziellen Sorgen der Gastronomen und Händler lösen, aber eine Sorge weniger ist bereits ein guter Anfang”, erklärt Dr. Matthias Uebing, Gründer und Vorstand der mailo Versicherung AG.

Die Gastronomie und der Einzelhandel haben noch immer mit Schließungen und Teilschließungen zu kämpfen, was für sie enorme Umsatzeinbußen und -ausfälle bedeutet. Dennoch sind die Selbstständigen nach wie vor versicherungstechnischen Risiken ausgesetzt. Je nach Region ist Einkaufen mit Terminbuchung, die Bewirtung im Außenbereich oder zumindest eine Abholung oder Lieferung von Speisen wieder möglich. Die Haftungs- und damit insbesondere Produktrisiken, die sich aus den gehandelten Waren oder erzeugten Speisen ergeben, sind weiterhin existent.

“Als Makler habe ich einen klaren Fokus auf eine umfassende Absicherung meiner Kunden. In Folge von Corona gaben mir immer mehr Kunden den Auftrag, ihre Verträge anzupassen, Zahlungen zu stunden und auch zu kündigen, wenn nicht anders möglich. Das Geld war und ist knapp. mailo hat mich mit der Aktion wirklich überrascht. Meine Kunden sind dankbar und ich bin sehr zufrieden, weil ich meinen Kunden helfen konnte, Geld zu sparen, aber versichert zu bleiben”, fasst Konstantinos Ntallis, Versicherungsmakler aus Königswinter seine Erfahrungen mit #versichertbleiben zusammen. “Eine super Aktion! mailo hat die Probleme der Kunden erkannt und bietet die richtige Lösung zur richtigen Zeit”, ergänzt Versicherungsmakler und Geschäftspartner Sotirios K. Papadopoulos aus Siegburg.

mailo hat die Versicherungslösungen in den letzten Monaten laufend weiterentwickelt und an die neuen Anforderungen angepasst. So wurde beispielsweise in der Police für Gastronomiebetriebe die Lieferung von Speisen mit in den Schutz aufgenommen. Und auch die Absicherung gegen Betriebsschließung, die einige Anbieter gänzlich aus dem Verkauf genommen haben, hat ein Update erfahren und bietet nun zusätzlichen Schutz gegen Covid-19 und Mutationen – selbstverständlich nach GDV-Standard. Auch bei der Absicherung für Handelsbetriebe wurde zeitgemäß nachgebessert: Umsätze aus dem Onlinehandel sind bis zu einem Umsatzanteil von 50% kostenfrei mitversichert.

“Als moderner Versicherer, der auf digitale Prozesse als sinnvolle Ergänzung zu persönlichen Services setzt, haben wir im Vergleich zum Markt bereits ein sehr interessantes Preis-Leistungs-Verhältnis. Mit der Aktion setzen wir in dieser Hinsicht noch einen drauf. Wir helfen mit 50% Nachlass auf unsere Gastronomie- und Handelstarife im 1. Jahr! Das Aktionsangebot gilt für alle Abschlüsse, die zum 30.6.2021 getätigt werden”, stellt Uebing heraus.

mailo bietet bei allen Produkten eine kostenlose Update-Garantie. Kunden profitieren damit laufend von Produktverbesserungen. Außerdem gewährt der digitale Gewerbeversicherer aus Köln allen Neukunden eine kostenlose Differenzdeckung für bis zu 18 Monate an. Der Clou: Der Versicherungsschutz kann bereits heute beantragt werden, auch wenn der Ablauf der aktuellen Police und der Beginn der mailo-Absicherung weit in der Zukunft liegen. Kunden und Maklerpartner können sich damit die aktuellen Sonderkonditionen und verbesserte Leistungen sichern. Die Prämie wird selbstverständlich erst mit Beginn des Hauptvertrages fällig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Nachfrageanstieg um 317% im ersten Quartal 2021 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum

 

Die Elektromobilität ist bundesweit nach wie vor rasant auf dem Vormarsch. Dies geht aus einer internen Erhebung durch Deutschlands zweitgrößten Kfz-Direktversicherer, die Verti Versicherung AG, hervor. Bereits zwischen August 2019 und 2020 hatte das Teltower Unternehmen eine rekordverdächtige Nachfragesteigerung seiner Elektromobilitäts-Sparte vermeldet. Die Betrachtung der aktuellen Quartalsergebnisse bestätigt nun den anhaltenden Trend hin zu umweltfreundlicheren Kfz.

Innerhalb der ersten drei Monate des laufenden Jahres schlossen mehr als viermal so viele Besitzer reiner E-Fahrzeuge einen Vertrag bei Verti ab, wie noch im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einem Anstieg von 317 Prozent innerhalb des ersten Quartals 2021. Im Neugeschäft mit Hybridfahrzeugen wurde zeitgleich etwa das 2,5fache der letztjährigen Vertragsabschlüsse registriert.

Einen maßgeblichen Treiber für diesen Anstieg sieht Carlos Nagore, Produktvorstand der Verti Versicherung AG, in der Ausweitung der staatlichen Förderung für Elektroautos: “Durch die Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2025 gehen wir davon aus, dass die Elektromobilität zukünftig weiterhin stark zunimmt. Unser Ziel ist es, diesen positiven Trend mit unseren verbraucherorientierten Produkten zusätzlich zu fördern.”

Aktuell beträgt die Höhe der möglichen Zuschüsse durch Bund und Hersteller bis zu 9.000 Euro für reine E-Autos und bis zu 6.750 Euro bei Plug-in-Hybriden. Zusätzlich gibt es bei der Verti Versicherung einen sogenannten CO2-Rabatt in Höhe von zehn Prozent. Dieser wird automatisch gewährt, sofern das Fahrzeug entweder ein reines E-Fahrzeug ist oder maximal 2,2 Tonnen wiegt und dabei einen CO2-Ausstoß von weniger als 110 Gramm pro Kilometer verursacht. Ob das eigene Auto in diese Kategorie fällt, kann auf der Website des Direktversicherers geprüft werden.

Derzeit beträgt der Anteil der bei Verti versicherten Fahrzeuge mit CO2-Rabatt rund 6,6 Prozent (+1,6 Prozent seit Februar 2020). Das Unternehmen rechnet damit, dass dieser Satz zukünftig weiter steigt. Ausführliche Informationen zu Versicherungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es online unter www.verti.de.

Detaillierte Informationen zum Elektromobilitäts-Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind unter www.bafa.de abrufbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow, Tel: 030 – 890 003 003, Fax: 030 – 890 004 404, www.verti.de

Digitaler Sachverstand toppt die Erwartungen und führt in Echtzeit zum Abschluss

 

Die Erwartungshaltung wächst kontinuierlich mit der Digitalisierung: Die Social Media erfahrene Zielgruppe stellt hohe Ansprüche an Versicherer, möchte beeindruckt und überzeugt werden. Moderne Versicherungssysteme haben das Potential, die Wünsche zu übertreffen. Eventbasierte Bestandsführungssystemen ermöglichen mit ihrer Flexibilität und Skalierbarkeit, den künftigen Versicherungsnehmer da abzuholen, wo er steht, decken die veränderten Bedürfnisse ab. Die Reaktionsfähigkeit steigt auf ein zeitgemäßes Level, Abschlüsse gelingen in Echtzeit.  Der Kunde steht immer im Mittelpunkt – die Eventsteuerung sorgt für seine direkte Bevorzugung zu anderen Systemaufgaben.

Viele Versicherungen verfolgen weiterhin bewährte Vertriebsmuster und setzen heterogene IT-Systeme bzw. Insellösungen ein. Diese klassischen Versicherungsbestandsführungssysteme sind Dialogsysteme mit Stapelverarbeitung: Die eingehenden Daten werden nacheinander zu einem bestimmten Zeitpunkt abgearbeitet und der Arbeitsfortschritt hängt von den Eingaben des Sachbearbeiters ab. Er ruft auf Basis der Auskünfte des Kunden passende Policen ab und bearbeitet sie – das System selbst kann nur teilweise eigenständig arbeiten. Da immer wieder händische Überprüfungen und Eingaben erforderlich sind, verursachen diese Systeme lange Bearbeitungszeiten und einen hohen Aufwand. Versicherungsnehmer müssen dann zum Beispiel in Kauf nehmen, dass sie bis zu vier Wochen warten müssen, bis ihre Police in Papierform vorliegt. Auch Erstattungen ziehen sich hin.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich nun die Anforderungen an die Systeme von Versicherungen: Automatisierung wird notwendig, eine saubere Prozessteuerung, die Möglichkeiten, digitale Produkteigenschaften vorzuhalten und Kundeninteraktion anzubieten.

Statt der alten Stapelverarbeitung brauchen Versicherer heute also eine Prozessmaschine, eine automatisierte, eigenständig arbeitende Lösung statt einem Dialogsystem. Damit wird das Backend interaktiv und zum „TecEnd“.

Der Schlüssel liegt in einem Bestandsführungssystemen, das eventbasiert arbeitet – also auf Impulse reagiert, die vom Kunden ausgelöst werden – etwa eine Anfrage über ein Formular oder direkt ein Vertragsabschluss via Smartphone. Roboter (RPA) erledigen die Tätigkeiten im Hintergrund und prüfen die Verträge. Da die Plattform eigenständige Entscheidungen treffen kann und immer sofort zur Verfügung steht, sind eine schnelles Reagieren auf Anfragen und kurze Bearbeitungszeiten möglich. Der Kunde kommuniziert direkt mit dem System und erhält darüber eine sofortige Rückmeldung unabhängig von der Anfrage. Bei der Meldung zum Beispiel eines Schadensfalles führt ihn das System durch entsprechende Menüs und Abläufe bis zum Ziel. Das Event wird nach Priorität verarbeitet und dementsprechend schnell liegen die Ergebnisse beim Kunden vor. Im Idealfall dauert eine komplette Regulierung vom ersten Foto bis zur Auszahlung 45 Sekunden.

Die neue Generation der Systeme und die eventbasierte Bestandsführung machen also Versicherungsabschlüsse in Echtzeit möglich und bilden bzw. wickeln durch ihre hohe Verarbeitungsgeschwindigkeit sogar Impulskäufe ab. Denn der Vertragsabschluss und seine Prüfung kann in dem Zeitfenster erfolgen, das sich bei einem Impulskauf bereits nach wenigen Minuten schließt.

Rechtssichere Abschlüsse dank digitaler Antragsstrecken

Ein rechtssicherer Abschluss kann mit einem eventbasierten System über individuelle Antragsstrecken in wenigen Minuten volldigital stattfinden. Der Kunde gibt Name, Anschrift, Bank und Personaldaten ein und wählt den Tarif oder das Produkt aus. Das System validiert diese Daten innerhalb weniger Sekunden – besondere Kunden werden der Whitelist zugeordnet, Kunden, mit denen negative Erfahrungen gemacht wurden, landen automatisch auf der Blacklist. Bei Abschlüssen mit Kredit-Riskio werden die Fraud-Prevention-Systeme der Branche, die Schufa sowie die Crefo oder Crifbürgel für das Scoring, die Zukunftsprognose, abgeglichen. Das System gewichtet die Ergebnisse und trifft die Entscheidung: Fällt sie positiv aus, kann der Vertrag abgeschlossen werden. Auch die Produktdaten sowie die Zugehörigkeit und Gültigkeit zu bestimmten Vertriebskanälen und Partnern (Omni-Channel) sowie rechtliche Auflagen zum Vertragsschluss (DSGVO) können geprüft werden.

Zentral für die gewünschte automatisierte Bearbeitung und gute Ergebnisse der Prüfketten ist immer die Validierung der Daten. Der Mehrwert entsteht durch ihre Plausibilisierung – das Ziel muss immer eine geringe Nachbearbeitungsquote und damit eine gute, vom Prozess generierte Datenqualität sein. Das System des Vertriebsspezialisten INTERVISTA überzeugt mit einer Quote von 99,9 Prozent Abschlüsse ohne Nachbearbeitung – das bedeutet eine SalesAutomation.

Systemlandschaft konsolidieren

Versicherer sollten im Rahmen der Modernisierung und der Einrichtung eines funktionalen „TecEnds“ ihre Systemlandschaften vereinheitlichen. Denn ein homogenes System sorgt für eine Mehr an Effizienz und senkt gleichzeitig die laufenden Kosten. Es bietet Kompatibilität und eine Konsolidierung der Datenbasis. Sinnvoll ist auch eine zentrale Plattform im Vertrieb, auf der alle Abschluss-Strecken und Verträge gebündelt werden und alle Kanäle zusammen laufen. Das erlaubt eine individuelle Konfiguration aller Produkte und eine gute Erreichbarkeit bei den Zielgruppen. Auch Änderungen des Portfolios lassen sich darüber zeitnah abbilden.

Die zentrale Systemplattform WebActive der Intervista AG ist zum Beispiel auf die Bedürfnisse von Versicherungen zugeschnitten. Als Portal stellt es für alle Vertriebskanäle digitale Antragsstrecken für konfigurierbare und vertragsbasierte Produkte zur Verfügung und kann so bei Bedarf auch eine interaktive Fassade vor alten Stapelverarbeitungssystemen bilden. Als Omni-Channel-Tool bildet es zudem die Wertschöpfungskette vom Lead bis zur Provisionsabrechnung ab. Der ganzheitliche Lösungsansatz, das WebActive-InsuranceFramework, setzt als Kern ein modernes, eventbasiertes Bestandsführungssystem ein.

Vertrieb und Zielgruppen verändern sich

Warum der Aufwand kann man sich fragen? Weil Versicherern sonst neue Kundschaft abhanden kommt, lautet die Antwort. Ein reaktionsfähiges System ist heute notwendig, da sich das Kundenverhalten und die Zielgruppe für Versicherungen verändern: Die jüngeren Generationen und damit künftigen Versicherungsnehmer lehnen langfristige, vertragliche Bindungen ab und wollen maximale Flexibilität. Diese digital Natives glauben anderen Testimonials, haben veränderte Prioritäten und entscheiden anders. Daneben ist ihre Erwartungshaltung gestiegen: Die jungen Kunden erwarten eine deutlich bessere Performance ihrer Dienstleister – etwa prompte Zahlung, sofortige Bestellbestätigung und schnellstmögliche Lieferung wie man es von Amazon kennt.

Ein eventbasiertes System leistet all das: Der Kunde, der über eine App ein Versicherungsupgrade bucht, hat die Police sekundenschnell im Emailpostfach liegen und Erstattungen können via Foto eingereicht und automatisiert überwiesen werden.

Versicherungen benötigen also Plattformen mit schnellen Reaktionszeiten und einer interaktive Oberfläche, wenn sie mit ihren Angeboten dieser Zielgruppe gerecht werden wollen. Zudem müssen die Produkte selbst einfach zu verstehen und transparent sein: Der Vertragsabschluss soll schnell und unaufwändig über das Smartphone abzuwickeln sein – und bei Bedarf auch folgenfrei wieder zu revidieren.

Mit einem skalierbaren System, das einen hohen Automatisierungsgrad bietet, können Versicherer ihre Dienstleistung und damit ihren Kundenstamm massiv ausbauen: Sie sind für ihre Kunden über verschiedene Kanäle erreichbar, erschaffen Transparenz und gewinnen Vertrauen.

Viele Versicherer haben die Zeichen der Zeit erkannt und sind dort präsent, wo ihre junge Kundschaft sich aufhält: Ihre Followerschaft und Reichweite auf digitalen Social Media Kanälen ist auch im Jahr 2020 gewachsen. Krankenkassen und Versicherer der DACH-Region erreichen auf den Portalen Facebook, Twitter, YouTube, Xing und Instagram über sieben Millionen User. Die größte Reichweite wird auf Facebook generiert, die Reichweiten stärksten Anbieter sind Allianz, Ergo und HUK-Coburg.

Kontinuierliche Social-Media-Aktivitäten zahlen sich aus und ihr Erfolg lässt sich messen. Vor allem der Multi-Channel-Ansatz ist sinnvoll, denn die Zahl der Plattformen wächst und längst lassen sich nicht mehr alle Kunden über einen einzigen Kanal erreichen. Was sich abzeichnet, ist der Trend zum Bewegtbild über alle Kanäle hinweg. Mit einem modernen TecEnd können Versicherer diese Trends problemlos mitgehen.

Fazit

Die Zielgruppe von Versicherungs-Produkten ändert sich und mit ihr die Anforderungen an Kommunikation und Dienstleistung. Stapelverarbeitende Altsysteme können die Erwartungen nicht mehr abbilden. Versicherer brauchen eine moderne, eventbasierte Bestandsführung, um schnell und flexibel reagieren zu können, erreichbar zu sein, den Kunden abzuholen und mit ihm im Austausch zu sein. Diese Technik bringt Skalierbarkeit, Anpassbarkeit und kann die rechtlichen Auflagen abbilden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Intervista AG Deutschland, Berliner Straße 111, 14467 Potsdam, Tel: 0331 – 81 70 688, www.intervista-ag.de