Höchstrichterlich abgepfiffen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der zur Generali gehörenden Dialog Lebensversicherung. Er folgt damit der Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV), dass die Klauseln des Fitness-Tarifs intransparent sind und die Versicherten unangemessen benachteiligen.

„Telematiktarife, die auf die Fitnessdaten von Versicherten zielen, sind nicht unproblematisch. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Verbandsklage nun wenigstens für mehr Transparenz sorgen konnten“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen klar erkennen und verstehen können, was sie bekommen, wenn sie dem Versicherer Informationen zu ihrer Gesundheit preisgeben. So können sie sich fragen, ob es ihnen wert ist, den Vertrag gegen eine lose Aussicht auf Rabatte abzuschließen.“

Mit dem BGH-Urteil nimmt ein Rechtsstreit sein Ende, der bereits seit 2020 ausgetragen wird. Rechtlich ging es im Kern um zwei Klauseln:

Der Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm will angeblich gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Wer das durch Fitnessdaten unter Beweis stellen kann, soll unter anderem Rabatte bei seinen Versicherungsbeiträgen bekommen. Die Bedingungen sind jedoch undurchsichtig. Die Verbraucher*innen erfahren nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Darüber hinaus weist der Versicherer nicht darauf hin, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können („Überschussklausel“).

Weiterer Kritikpunkt: Erfährt der Versicherer nicht termingerecht vom gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person, wird dieses nicht vergünstigend in die Prämienberechnung einbezogen – auch wenn der Versicherer die Nichtübermittlung selbst zu vertreten hat („Informationsklausel“).

Bereits in den ersten Instanzen hatte sich der BdV mit seiner Klage gegen die beiden intransparenten und unangemessenen benachteiligenden Klauseln des Fitness-Tarifs „Vitality“ der Dialog Lebensversicherung erfolgreich durchgesetzt. Sowohl das Landgericht (LG) München I als auch das Oberlandesgericht (OLG) München gaben dem Verbraucherschutzverein in vollem Umfang Recht. Sie untersagten dem Versicherer, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen.

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Im Sommer sind sie besonders gefragt: Kleine Geräte, die aus Sonne Strom produzieren für den eigenen Haushalt.

Mit dem Solarpaket 1 des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Anmeldung dieser Anlagen jetzt einfacher werden. Auch andere Rahmenbedingungen ändern sich. Die DEVK versichert ab sofort Balkonkraftwerke bis 800 Watt kostenlos über die Hausratversicherung.

Wenn die Sonne brennt, freuen sich alle, die eine Photovoltaikanlage besitzen. Sie liefert bei strahlend blauem Himmel von morgens bis abends günstigen Ökostrom. Seit einigen Jahren gibt es auch kleine Modelle, die sich für Balkone von Mietwohnungen oder auch Einfamilienhäusern eignen. Laut Statista waren im vergangenen Jahr schon über 300.000 Mini-Solaranlagen bundesweit in Betrieb – Tendenz steigend. Mittlerweile gibt es sie in Baumärkten zu kaufen, online und sogar beim Discounter. Der Bundestag hat Ende April neue gesetzliche Regeln verabschiedet, die die Stromerzeugung auf dem Balkon noch einfacher und besser machen sollen. Erstmals sind Steckersolargeräte im Gesetz als eigene Kategorie aufgeführt.

Weniger Bürokratie

Bisher waren nur Geräte mit bis zu 600 Watt Leistung erlaubt. Dabei wandelt ein Wechselrichter den produzierten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom um. Jetzt darf noch mehr Sonne unbürokratisch genutzt werden. So lange der Wechselrichter nicht mehr als 800 Watt einspeist, ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig. Besitzerinnen und Besitzer müssen nur über ein schlichtes Onlineformular die Bundesnetzagentur informieren, die dann wiederum dem Netzbetreiber Bescheid gibt. Wer handwerklich geschickt ist, kann seine Mini-PV-Anlage selbst installieren und sogleich in Betrieb nehmen.

Bis 800 Watt im Hausrat versichert

Die DEVK Versicherungen haben ihre Bedingungen schon angepasst und die maximale Leistung des Wechselrichters ebenfalls von 600 auf 800 Watt erhöht. Automatisch über die Hausratpolice mitversichert sind alle Steckersolarmodule, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Module dürfen aktuell nicht mehr als 2.000 Watt Leistung haben. Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert die DEVK sie als Hausrat – ähnlich wie Antennen. Die Versicherung zahlt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Im neuen Hausrat-Tarif versichert die DEVK außerdem den Diebstahl von Balkonkraftwerken von bis zu 1.500 Euro.

Auch an den Haftpflichtschutz denken

Darüber hinaus ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Sie kommt zum Beispiel für Schäden auf, wenn das Balkonkraftwerk im Sturm abreißt und das Terrassendach vom Nachbarn beschädigt. Wer ein Eigenheim mit einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach besitzt, kann diese über die Wohngebäudeversicherung absichern. Hier muss ein Fachbetrieb die Installation vornehmen.

Anfragen belegen den Trend

„Uns erreichen aktuell viele Anfragen zum Versicherungsschutz und den neuen Vorgaben bei Balkonkraftwerken. Das zeigt uns, wie relevant das Thema ist.“, sagt Melanie Ruthmann. Sie ist bei der DEVK für die Produktentwicklung von Sachversicherungen zuständig. Ein leistungsstarkes Balkonkraftwerk mit 800 Watt kann rund 840 Kilowattstunden im Jahr erzeugen. Der Strom wird im eigenen Haushalt sofort verbraucht und reduziert die Stromrechnung. Die DEVK unterstützt den Trend zur Solarenergie und hat den Schutz für Balkonkraftwerke erweitert. Der Sommer kann kommen.

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DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln, Tel. 0221 757-1802, www.devk.de

Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, ein Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe, kann mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 7,2 Millionen Euro und einem Anstieg von gut 34 Prozent ein deutlich positives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2023 verzeichnen.

Die Brutto-Beitragseinnahmen blieben im Vergleich zum Vorjahr stabil und erhöhten sich leicht um 0,2 Prozent auf 180,1 Millionen Euro (Vorjahr 179,7 Millionen Euro). In der Versicherungstechnik konnte gegenüber dem Vorjahr erneut ein Plus erzielt werden. Dieses betrug 1,5 Millionen Euro und führte insgesamt zu einem positiven versicherungstechnischen Ergebnis von 5,2 Millionen Euro. Die Combined Ratio konnte gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert werden: Sie sank um 0,9 Prozentpunkte auf 97,2 Prozent.

Nach Abzug der Steuern verzeichnete das Unternehmen einen Jahresüberschuss von 7,2 Millionen Euro (Vorjahr 5,4 Millionen Euro). Damit konnte das bereits im letzten Jahr erreichte positive Ergebnis im Geschäftsjahr 2023 nochmals gesteigert werden.

Erneut deutlicher Rückgang der Aufwendungen für Versicherungsfälle

Die Bruttoschadenzahlungen einschließlich der Schadenregulierungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2023 rund 103,9 Millionen Euro und lagen damit um 7,9 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Damit sind die Bruttoschadenzahlungen seit 2021 kontinuierlich gesunken.

Die Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle hat sich um rund 18,0 Millionen Euro erhöht (Vorjahr 11,0 Millionen Euro) und beträgt jetzt 355,1 Millionen Euro. Diese Entwicklung ist – wie im Jahr zuvor – auf die allgemeine Stärkung der Schadenrückstellung zurückzuführen.

Insgesamt betrugen die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle 121,9 Millionen Euro und lagen damit um 1,9 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr (123,8 Millionen Euro). Die bilanzielle Schadenquote brutto verringerte sich auch in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr, konkret um 1,2 Prozentpunkte auf 67,6 Prozent.

Positive Entwicklung bei Kapitalanlagebestand und Kapitalanlageergebnis

Der Kapitalanlagebestand erhöhte sich – wie bereits im Vorjahr – und stieg von 468,7 Millionen Euro auf nunmehr 497,5 Millionen Euro an. Das Kapitalanlageergebnis konnte nach einem Rückgang im vorangegangenen Jahr in 2023 wieder gesteigert werden. Es lag mit 10,9 Millionen Euro um 2,3 Millionen Euro über dem Vorjahresergebnis (8,6 Millionen Euro) und angesichts einer durch Zinsanstieg sowie Inflation belasteten Konjunktur deutlich über den Erwartungen.

Ausgezeichneter DEURAG Tarif 11/2022

Mit der Einführung der Tarifgeneration 11/2022 hat die DEURAG eine dreiteilige Produktlinienstruktur – EASY, SAFE und FREE – geschaffen. Mit der damit einhergehenden Flexibilisierung in der Produktauswahl, Leistungserweiterungen und der Schaffung neuer SB-Varianten überzeugt der DEURAG Tarif am Markt. Dies verdeutlichen unter anderem die positiven Ergebnisse aktueller Rechtsschutz-Ratings. So schnitt beispielsweise die Produktlinie FREE im Rating von ASCORE Analyse mit „Herausragend“ ab, Franke und Bornberg vergab die Note FFF (sehr gut). In der von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) durchgeführten Studie “Rechtsschutzversicherungen 2023” ging die DEURAG überdies als Testsieger hervor.

Produktportfolio der Marke ALLRECHT für Privatkunden erweitert

Mit der erfolgreichen Einführung des neuen ALLRECHT Tarifs im September 2023 werden Privatkunden über die Marke ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen nun drei neue Tarifpakete angeboten: Pur, Basis und Premium. Der Fernsehsender ntv, die Ratingagentur Franke und Bornberg sowie das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) haben dies bereits honoriert: So konnte sich die ALLRECHT im Rahmen der Verleihung des Deutschen Versicherungs-Awards 2024 einen Platz unter den Top Drei in der Kategorie Rechtsschutz sichern. Darüber hinaus schnitten die neuen Tarife Basis und Premium im Rating 01/2024 von Franke und Bornberg jeweils mit dem Testergebnis „Sehr gut“ ab.

Die positiven Ergebnisse der letzten beiden Jahre verdeutlichen, dass die im Rahmen der „Unternehmensstrategie 2025“ entwickelten Maßnahmen greifen und auch künftig mit einer weiteren Verbesserung der Geschäftsentwicklung zu rechnen ist. Der nächste Meilenstein auf diesem Weg ist bereits in Planung und betrifft die Neugestaltung des DEURAG Produktportfolios für den gewerblichen Bereich in 2024.

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DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Abraham-Lincoln-Str. 3, 65189 Wiesbaden, Tel: 0800 / 0338724, www.deurag.de

Neuer Höchststand: Im Jahr 2023 haben Erwerbstätige so viele Arzneimittel verschrieben bekommen wir noch nie. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK).

Durchschnittlich bekam jede TK-versicherte Erwerbsperson 275 Tagesdosen von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben. Das ist ein Anstieg von rund 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (269 Tagesdosen) und von rund 37 Prozent im Vergleich zu Beginn der TK-Auswertung im Jahr 2000 (201 Tagesdosen).

Herzkreislaufmedikamente mit Abstand vorne 

Die mit Abstand am meisten verordneten Arzneimittel sind Herzkreislaufmedikamente, zum Beispiel Blutdrucksenker (105 Tagesdosen je Erwerbsperson). Es folgen Medikamente gegen Magen-/Darmbeschwerden und Sodbrennen (37 Tagesdosen) sowie Arzneimittel für das Nervensystem, wie zum Beispiel Antidepressiva (29 Tagesdosen). Die Auswertung zeigt außerdem, dass die Arzneimittelverordnungen regional stark variieren. Die meisten Medikamente wurden Erwerbspersonen in Sachsen-Anhalt (320 Tagesdosen) und dem Saarland (313 Tagesdosen) verordnet, die wenigsten in Bayern (248 Tagesdosen) und Baden-Württemberg (244 Tagesdosen).

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Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, Tel. 0800 – 285 85 85, www.tk.de

Die HanseMerkur und die Hanseatic Bank erweitern ihre bestehende Partnerschaft und kooperieren künftig im Geschäftsfeld Kreditkarten.

Seit Mai 2024 übernimmt die HanseMerkur die Versicherungsleistungen, die für Neukundinnen und Neukunden der GoldCard Bestandteil der Kreditkartenleistung sind.

Kreditkarten mit integrierten Reiseversicherungen schaffen erheblichen Mehrwert durch Kosteneinsparung, Bequemlichkeit und umfassenden Schutz. Besonders für Vielreisende bieten sie weltweite Absicherung bei unerwarteten Ereignissen. Die GoldCard der Hanseatic Bank deckt mit einem umfangreichen Versicherungspaket der HanseMerkur viele Eventualitäten ab, darunter:

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Reisegepäck-Versicherung

Flug- und Gepäckverspätungsversicherung

Ticketschutz-Versicherung

Notfall-Versicherung

Das bisherige Leistungsspektrum der GoldCard wurde im Rahmen der neuen Kooperation mit der HanseMerkur optimiert. Eine Erweiterung des versicherten Personenkreises in den Reiseversicherungen schließt jetzt beispielsweise auch Patchworkfamilien mit ein. Zudem wurde die Reisekrankenversicherung auf unbegrenzte Kosten erhöht, sodass nun auch Großschäden oder Länder mit hohen Gesundheitskosten wie die USA oder Kanada abgedeckt sind. Des Weiteren bietet die GoldCard umfangreiche Reise-Assistance-Leistungen wie die Organisation von Krankenrücktransporten, eine mehrsprachige 24-Stunden-Notfallhotline und Unterstützung bei Dokumentenverlust.

Die Kooperation zwischen den beiden Hamburger Traditionsunternehmen startete im vergangenen Jahr im Bereich Krankenzusatzversicherungen. Aufgrund der guten Vertriebsresonanz in diesem Sektor und der ausgewiesenen Expertise der HanseMerkur als Reiseversicherer wurde die Partnerschaft nun gezielt auf den Bereich Kreditkarten ausgebaut und spricht damit eine große Zielgruppe an. Die Hanseatic Bank hat fast eine Million Kartenkundinnen und -kunden und nutzt vielfältige Vertriebswege.

„Der Ausbau der Partnerschaft mit der Hanseatic Bank unterstreicht die erfolgreiche Zusammenarbeit unserer beiden Unternehmen. Die Erfahrungen und das Standing der HanseMerkur Reiseversicherung im deutschen und europäischen Markt helfen uns, gemeinsam mit der Hanseatic Bank moderne Lösungen zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind“, sagt Johannes Ganser, Vorstand der HanseMerkur für Kooperations- und Reisevertrieb, Reisebetrieb, Personal und Compliance.

„Durch die erweiterte Kooperation mit der HanseMerkur werden die umfangreichen Zusatzleistungen unserer GoldCard noch attraktiver. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von einem starken Leistungspaket, das die GoldCard zum perfekten Reisebegleiter macht“, erläutert Michel Billon, Geschäftsführer der Hanseatic Bank.

Nähere Informationen zur GoldCard der Hanseatic Bank und zu den Versicherungsleistungen der HanseMerkur gibt es unter www.hanseaticbank.de/kreditkarte/goldcard.

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HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­-Wedells-­Platz 1, ­20354 Hamburg, Tel: 040/4119­0, www.hansemerkur.de

BGH -Urteil vom 5. Juni 2024 – IV ZR 140/23

Der unter anderem für Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht des Deckungsschutzanspruchs eines Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung der Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich ist, wenn im Deckungsschutzverfahren nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier durch den Gerichtshof der Europäischen Union in den sog. Dieselverfahren) zu seinen Gunsten erfolgt.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen gegen eine Herstellerin wegen behaupteter Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung bei einem von ihm erworbenen Fahrzeug in Anspruch. Er unterhält bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung, die Schadensersatzansprüche umfasst. Die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB 2016) lauten auszugsweise:

“§ 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheid

Die A. kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn ihrer Auffassung nach

a)in einem der Fälle des § 2 a) bis g), n), q) aa) und cc) sowie r) aa) die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder

In diesen Fällen ist dem Versicherungsnehmer, nachdem dieser die Pflichten gemäß § 17 Abs. 1 b) erfüllt hat, die Ablehnung unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

…”.

Der Kläger erwarb im August 2020 ein gebrauchtes Wohnmobil zu einem Kaufpreis von 39.790 €. Er beabsichtigt mit einer Klage gegen die Herstellerin, Schadensersatzansprüche (§§ 823 Abs. 2, 826 BGB) gerichtet auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend zu machen. Er wirft ihr vor, die Verantwortlichen hätten das von ihm erworbene Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007, insbesondere einem Thermofenster, ausgestattet und ihn dadurch vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Die Beklagte hat die erbetene Kostenzusage mit Schreiben vom 16. Februar 2021 abgelehnt, weil weder ein Rechtsverstoß vorliege noch Erfolgsaussichten in der Sache bestünden.

Das Landgericht hat die Deckungsschutzklage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht – im schriftlichen Verfahren mit Schriftsatzfrist bis zum 15. Mai 2023 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das erstinstanzliche Urteil abgeändert und unter anderem festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet ist, die Kosten der erstinstanzlichen Geltendmachung von deliktischen Schadensersatzansprüchen des Klägers gegen die Herstellerin aufgrund des Kaufs des Fahrzeugs und der von dem Kläger behaupteten Manipulation der Abgassteuerung dieses Fahrzeugs aus einem Streitwert von bis zu 38.848,89 € zu tragen. Dagegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten, mit der sie ihr Begehren auf vollständige Klageabweisung weiterverfolgt.

Entscheidung des Senats:

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Versicherers zurückgewiesen. Erfolgt nach dem Zeitpunkt der sogenannten Bewilligungsreife eine Klärung der Rechtslage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier durch den Gerichtshof der Europäischen Union) zugunsten des Versicherungsnehmers, sind für die Beurteilung des Deckungsschutzanspruchs die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich.

Für die Frage, ob die beabsichtigte Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, ist zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Deckungsgesuchs, d.h. auf den Zeitpunkt, in dem der Rechtsschutzversicherer seine Entscheidung trifft (hier Dezember 2021), abzustellen. Treten aber – wie hier – zwischen der ablehnenden Entscheidung des Deckungsschutzantrags und der gerichtlichen Entscheidung über eine Deckungsklage Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten ein, die sich zugunsten des Rechtsschutzsuchenden auswirken und die nach dem einschlägigen Fachrecht zu berücksichtigen sind, sind diese bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu beachten. Das Berufungsgericht hat im Streitfall daher zu Recht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten die nach dem Zeitpunkt der Deckungsablehnung ergangene, dem klagenden Versicherungsnehmer günstige Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 21. März 2023, Mercedes-Benz Group, C- 00/21, EU:C:2023:229, NJW 2023, 1111 ff.) berücksichtigt, wonach Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG (Rahmenrichtlinie) i.V.m. Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 715/2007 die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs schützen können.

Das Berufungsgericht hat auch rechtsfehlerfrei entschieden, dass die vom Kläger beabsichtigte gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Aussicht auf Erfolg hat. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO bis zum 15. Mai 2023 festgesetzten Schriftsatzfrist, die dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht, ist das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der genannten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. März 2023 sowie der Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten der beabsichtigen Klage nach der Behauptung des Klägers zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aufgrund des behaupteten Thermofensters ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass die Annahme eines fälligen Schadensersatzanspruchs aus §§ 823 Abs. 2, 31 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG (Rahmenrichtlinie) jedenfalls nicht unvertretbar erschien. Zu diesem Zeitpunkt bedurften die Einzelheiten der Voraussetzungen und der Modalitäten eines solchen Schadensersatzanspruchs noch einer weiteren Klärung, die erst durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 erfolgte. Soweit sich aus den neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergeben könnte, dass dem Kläger der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht oder nur im geringeren Umfang zusteht, führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis, weil das Berufungsgericht zum Zeitpunkt des Erlasses seines Urteils die weitere Entwicklung der Rechtsprechung nicht absehen konnte.

Vorinstanzen:

Landgericht Dortmund – Urteil vom 4. Januar 2023 – 7 O 20/22

Oberlandesgericht Hamm – Urteil vom 12. Juni 2023 – 6 U 22/23

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Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung der EUROPA bis zu 650.000 Euro ist ab sofort kein ärztliches Zeugnis mehr notwendig.

Der Kölner Versicherer hat die Untersuchungsgrenzen erhöht. Das macht die Absicherung sowohl für die Vermittler als auch für die Kunden noch einfacher und komfortabler. Paare können zudem bis Ende Juli von der Paar-Aktion profitieren.

Deutliche Vereinfachung des Annahmeprozesses

„Als moderner Lebensversicherer entwickeln wir unsere Produkte immer so, dass sie bestmöglich zu den Bedürfnissen unserer Kunden passen. Aktuell werden vielfach höhere Absicherungen nachgefragt. Deshalb vereinfachen wir den Annahmeprozess deutlich“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung.

Kein ärztliches Zeugnis bis 650.000 Euro

Bis zu einer Versicherungssumme von 650.000 Euro muss zukünftig kein ärztliches Zeugnis mehr eingereicht werden. Lediglich für Personen ab Alter 50 Jahre und einer Versicherungssumme ab 500.000 bis 650.000 Euro ist ein kurzer Vital-Check erforderlich. Hierbei muss der Versicherungsnehmer wenige allgemeine Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Diese kann er bei seinem Hausarzt ausfüllen oder über den Medical Home Service (MHS). Beim MHS lässt sich der Kunde kostenlos von einer medizinischen Fachkraft untersuchen – ganz flexibel an einem Ort seiner Wahl. Dadurch spart er sich den Gang zum Arzt samt langer Wartezeiten.

Paare profitieren bis Ende Juli von der Paar-Aktion

Vermittler können ihren Kunden derzeit zudem die Paar-Aktion der EUROPA anbieten. Diese wurde bis Ende Juli verlängert. Schließen zwei Partner bis 31. Juli 2024 über einen elektronisch generierten Antrag jeweils eine Risikolebensversicherung bei der EUROPA ab, profitieren sie von der Paar-Aktion. Diese gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat. Beide Verträge erhalten jeweils ein Beitragsguthaben in Höhe von 25 Euro. Die Laufzeit der Verträge muss mindestens noch zwei Jahre betragen.

Mehr zur EUROPA Risikolebensversicherung gibt es unter www.europa.de/produkte/risiko-leben. Freie Vermittler erhalten für sie speziell aufbereitete Informationen zu den Tarifen und Leistungen der EUROPA beim Makler Service-Team unter 0221 5737-300, per E Mail an vep@europa.de oder unter www.europa-vertriebspartner.de.

Über die EUROPA Versicherungen

Die EUROPA Versicherungen gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Gegründet wurden sie 1959 in Köln. Dort ist heute noch der Sitz der beiden Unternehmen, der EUROPA Lebensversicherung AG und der EUROPA Versicherung AG.

Die EUROPA betreut 1,545 Millionen Versicherungsverträge sowie 1,7 Millionen Versicherte in Reise-, Rahmen- und Gruppenversicherungsverträgen. Kunden und Vermittler profitieren von einer attraktiven Produktpalette, umfangreichem Service und sehr guter Beratung. In zahlreichen unabhängigen Tests und Rankings werden die beiden Unternehmen immer wieder ausgezeichnet – für ihre Produkte und ihre Beratungsqualität. Zudem beweist die EUROPA, dass hohe Qualität und guter Service dauerhaft günstig sein können: Mit 0,76 Prozent ist die EUROPA laut map-Report einer der Lebensversicherer mit der niedrigsten Verwaltungskostenquote in Deutschland. Das heißt, der Großteil der Beiträge fließt in den Schutz der Kunden. Eine niedrige Quote deutet auf Sparsamkeit in der Verwaltung hin.

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EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Die Bayerische stellt ihre neueste Innovation im Versicherungsbereich vor: eine Unfallversicherung, die über herkömmliche Leistungen hinausgeht und einen klaren Fokus auf Vorsorge und Prävention setzt.

Dabei will die Bayerische nicht nur als Versicherer, sondern als verlässliche Begleiterin in allen Lebenslagen wahrgenommen werden.

Zu den Alleinstellungsmerkmalen gehört ein Vorsorgebudget von bis zu 100 Euro innerhalb von drei Jahren für eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen wie Helm- und Schutzausrüstung, Fahrsicherheitstrainings, Kurse oder Fortbildung die der eigenen Sicherheit dienen (z.B. Schwimmkurs, Kletterkurs, Fahrsicherheitstraining) und vieles mehr. Der Baustein „Nachhaltige Leistungen“ betont neben der ökologischen auch die soziale Nachhaltigkeit. Ehrenämter, Vorsorgeuntersuchungen und Mitgliedschaften in Sportvereinen sind wichtige Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die im Falle eines Unfalls honoriert werden. Die Bayerische bietet nachhaltige Versicherungsleistungen an, um Kunden dabei zu unterstützen, Teil einer Zukunft zu sein, in der Nachhaltigkeit und Verantwortung im Mittelpunkt stehen. Die Leistungen umfassen energetische unfallbedingte Umbauten, Unfälle im Nah- und Fernverkehr, Fahrtkosten zum Arzt, Mehrleistungen bei Organspendeausweisen und bei Einhaltung von Vorsorgeuntersuchungen.

„Unsere Vision ist es, das Versichern langfristig überflüssig zu machen. Vorsorge und Prävention stehen dabei im Vordergrund. Wir sind für unsere Kundinnen und Kunden als Gesundheitspartner in allen Lebenslagen da. In Zukunft wollen wir am Markt nicht mehr als reiner ‘Unfallversicherer’ wahrgenommen werden, sondern gezielt mit unseren Mehrwerten im Bereich Vorsorge und Prävention im Wettbewerb punkten. Diesen Ansatz untermauern wir unter anderem mit unserem Vorsorgebudget und dem Baustein Nachhaltige Leistungen. Damit sind wir der erste Unfallversicherer mit echten Nachhaltigkeitsmerkmalen“, betont Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Bayerischen.

Mit dem Baustein ÄrzteKompass können Kundinnen und Kunden auch ohne Unfallereignis den richtigen Spezialisten für ihre Erkrankung, Operation oder Verletzung finden. Neben der Algorithmus basierten Suche nach dem passenden Arzt oder Klink, beinhaltet der Service-Baustein Unterstützung bei der Terminvereinbarung sowie der Einholung einer medizinischen Zweitmeinung.  Hier kooperiert die Bayerische mit BetterDoc. Darüber hinaus bietet die Bayerische mit dem Baustein NotfallAssistent praktische Unterstützung im Alltag, zum Beispiel durch Einkaufs- und Haushaltshilfen sowie Pflegehilfsleistungen.

“Unsere Rolle geht über die traditionellen Versicherungsleistungen hinaus. Wir wollen langfristige Partnerschaften aufbauen und unsere Kunden auf dem Weg zu einem gesunden und sicheren Leben begleiten. Dabei verstehen wir uns nicht nur als Versicherer, sondern auch als Unterstützer und Förderer der individuellen Vorsorge und Prävention. Unser Ziel ist es, neben einer leistungsstarken Absicherung im Worst-Case-Fall, aktiv dazu beizutragen, dass Unfälle vermieden werden und unsere Kunden ein Höchstmaß an Lebensqualität genießen können.“, ergänzt Stephanie Kern, Leiterin Geschäftsfeld Mensch bei die Bayerische.

Kombiniert mit neuen Tarifen und weiteren Serviceangeboten bietet die Unfallversicherung der Bayerischen hohe Flexibilität und umfassende Leistungen. Weitere Highlights sind unter anderem die Möglichkeit, die Tarife Smart und Komfort ohne Gesundheitsfragen abzuschließen, individuelle Anpassungsmöglichkeiten mit vier leistungsstarken Tarifen und Zusatzbausteinen sowie eine Wahlmöglichkeit zwischen leistungsstarken Gliedertaxe in den Tarifen Prestige und Prestige Plus und keine Leistungskürzung bei Vorerkrankungen in diesen Tarifstufen. Zudem können die Versicherten zwischen verschiedenen Progressionsstufen wählen, wobei bereits ab einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent 100 Prozent Invaliditätsleistung gezahlt wird. Diese besondere Invaliditätsleistung, die sogenannte Progression Plus, bietet dem Kunden einen zusätzlichen Schutz, der auch bei besonders schweren Unfällen die notwendige Leistung erbringt und den Kunden somit absichert.

Mit dieser neuen Unfallversicherung setzt die Bayerische neue Maßstäbe und unterstreicht ihr Engagement für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Kundinnen und Kunden.

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website unter: https://www.diebayerische.de/versicherungen/unfallversicherung/

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Das Wirtschaftsmagazin Focus Money hat zusammen mit dem Analysehaus ServiceValue die Fairness von 35 Lebensversicherern untersucht. Mit der Bestnote „Sehr gut“ im Gesamtergebnis wurde die uniVersa ausgezeichnet.

Bei der Onlinestudie „Fairster privater Altersvorsorger“ nahm das Analysehaus ServiceValue im Auftrag von Focus Money 35 Anbieter unter die Lupe und untersuchte sie anhand von zehn Service- und Leistungsmerkmalen. Dazu gaben 2.820 Kunden ihre Urteile zu den Kategorien Produktangebot, Kundenberatung und Preis-Leistungs-Verhältnis ab. In der Ausgabe 20/2024 von Focus Money wurden die fairsten privaten Altersvorsorger ausgezeichnet, darunter auch die uniVersa. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit erhielt im Gesamtergebnis die Bestnote „Sehr gut“ und konnte vor allem beim Produktangebot und Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen. Bei der Passgenauigkeit der Produkte erzielte die uniVersa mit einigem Abstand den Topwert, hob das Wirtschaftsmagazin im Bericht über die Studie hervor.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die deutsche Versicherungswirtschaft appelliert an die künftige EU-Kommission, den Finanzsektor nicht mit weiteren Vorgaben zu belasten.

„Um Regulierung effizienter zu machen, sollten die Regeln auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene besser koordiniert werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, am Dienstag in Berlin. „Wo ein europäisches Regelwerk eingeführt wird, können bestehende nationale Regeln abgebaut werden.“

Als zentralen Baustein auf dem Weg „zu mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Resilienz in Europa“ nannte Asmussen die Fortentwicklung der Kapitalmarktunion. Obwohl seit über zehn Jahren daran gearbeitet wird, seien die Fortschritte überschaubar und der europäische Finanzmarkt bleibe fragmentiert.

“Um die Kapitalmarktunion weiterzuentwickeln, müssen nationale Interessen zugunsten einer größeren europäischen Idee zurückgestellt werden”, forderte Asmussen. “Denn ein großer und liquider Kapitalmarkt ist ein zentraler Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Standortwettbewerb.“

Als Beispiel für eine vertiefte Kapitalmarktunion nannte Asmussen den Investorenschutz. „Wir sollten möglichst schnell ein neues Instrumentarium zur Beilegung grenzüberschreitender Investitionsstreitigkeiten finden. Unser Vorschlag ist hier die Einrichtung eines EU-Investitionsgerichts oder eines EU-Ombudsmannverfahrens“, sagte Asmussen.

GDV mit eigener Erhebung zu Regulierungsdichte

Eine eigene Erhebung des Verbandes zeigt, wie stark die Regulierungsdichte für Versicherer insbesondere auf EU-Ebene angestiegen ist. „EU-Parlament, Rat und EU-Kommission haben in der vergangenen Legislaturperiode 77 Rechtsakte im Bereich der Finanz- und Vertriebsregulierung auf den Weg gebracht, die uns als Branche betreffen“, sagte Christoph Jurecka, Mitglied des GDV-Präsidiums und Vorsitzender des Präsidialausschusses für Unternehmenssteuerung und Regulierung, „Der Umfang dieser Dokumente umfasst ca. 10.000 Seiten Text. Dazu kommen noch 55 untergesetzliche Regelungen der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA mit nochmal rund 900 Seiten.“ Neben der europäischen Ebene hat sich auch auf nationaler Ebene die Regulierungsdichte erhöht, beispielsweise im Steuerrecht.

Ausweitung der Berichts- und Informationspflichten kontraproduktiv

In vielen Fällen unterstützt der Verband die Ziele von Regulierungsinitiativen ausdrücklich, etwa den Klima- und Verbraucherschutz. „Aber mit der steigenden Regulierungsdichte treten nicht beabsichtigte Nebenwirkungen auf, die diese wichtigen Ziele konterkarieren. Insbesondere die massive Ausweitung der Berichts- und Informationspflichten ist kontraproduktiv“, so Jurecka. Markteintritte neuer Unternehmen würden erschwert, das schwäche Wettbewerb und schmälere die Produktauswahl für Verbraucher.

Vor diesem Hintergrund wirbt der GDV für eine Trendumkehr. „Wir Versicherer schlagen ein strukturiertes Programm für effiziente Regulierung vor, das aus unserer Sicht großes Potential für Verbesserungen birgt. Zusätzlich regen wir eine Inventur und Revision der steuerlichen Vorschriften an und haben neun Vereinfachungsvorschläge vorbereitet.“

„Aufgeblähte Berichte sind Ressourcenverschwendung“

Als zentrales Beispiel nannte Jurecka die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zwölf ESRS genannte Berichtsstandards geregelt wird: „Bei der CSRD-Neuregelung ist es dem Regulator leider nur sehr eingeschränkt gelungen, sich auf die wirklich relevanten Inhalte und Kennzahlen zu begrenzen.“ Daher werden die ersten CSRD-Berichte für das Geschäftsjahr 2024 auch sehr umfangreich ausfallen.

„Aufgeblähte Berichte sind Ressourcenverschwendung“, so Jurecka. Für Nutzer könne es schwierig werden, relevante von weniger relevanten Informationen zu unterscheiden. Der hohe Aufwand für die berichtenden Unternehmen schlage sich auch in den Kosten nieder. „Die von der Bundesregierung genannte Schätzung von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr für die 13.200 betroffenen deutschen Unternehmen ist wahrscheinlich zu niedrig“, sagte Jurecka.

Komplexität und Umfang reduzieren

Da das Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung noch nicht abgeschlossen ist, schlägt der GDV vor, zu prüfen, ob weitere sektorspezifische Berichtsstandards notwendig sind. „Wenn das so ist, sollten Überschneidungen zwischen den sektorübergreifenden und -spezifischen Standards unbedingt vermieden werden“, sagte Jurecka. Mit Blick auf weitere Standards auf internationaler Ebene fügte er hinzu: „Komplexität und Umfang sollten reduziert werden und internationale und europäische Standards kompatibel sein.“

Reformbedarf sieht der Verband auch bei der Berichterstattung zu Solvency II.  Hier müssen die Versicherer jährlich in Solvency and Financial Condition Reports (SFCR) Verbraucher und Öffentlichkeit über die Solvabilität und Finanzlage informieren. „Der Bericht ist für Verbraucher aufgrund seiner Länge und Detailtiefe ungeeignet“, sagte Jurecka. Auch sei das öffentliche Interesse an diesen Berichten mit Abrufzahlen von zuletzt durchschnittlich neun Downloads pro Monat gering.

„Wir schlagen daher vor, den SFCR in seiner jetzigen Form abzuschaffen“, so Jurecka. Stattdessen sollten Unternehmen verpflichtet sein, ihre Solvenzquote auf der Unternehmenswebsite zu veröffentlichen. Die Pflicht zur Veröffentlichung der quantitativen Daten für professionelle Nutzer sollte dagegen beibehalten werden. „Das wäre für den Versicherungssektor ein wichtiger Schritt hin zu einer konsistenteren und entschlackten Regulierung.“

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde beim diesjährigen „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung“ von unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern als Qualitätsführer im Bereich der Direktversicherung ausgezeichnet.

In allen abgefragten Kategorien erzielte der Versicherer hohe Bewertungen und konnte sich somit den 1. Platz sichern.

Ruven Simon, Leiter des bAV-Vertriebs bei der WWK erklärt: „Die Auszeichnung spiegelt unsere strategische Ausrichtung auf das prosperierende Geschäftsfeld der betrieblichen Altersvorsorge und die hohe Leistungsfähigkeit unserer seit Jahresbeginn noch einmal verbesserten Produktgeneration WWK IntelliProtect® 2.0 wieder. Das Ergebnis bestätigt aber auch unsere stetig wachsende Serviceorientierung. Es ist uns erfolgreich gelungen, alle für die Einrichtung der bAV notwendigen Arbeitsschritte für den Vermittler und den Arbeitgeber deutlich einfacher zu gestalten.“

Die Ergebnisse der AssCompact-Studie liefern Antworten auf zwei zentrale Fragestellungen zum bAV-Markt: An welche Produktgeber vermitteln Maklerinnen und Makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten das meiste bAV-Geschäft? Und: Welche Versicherer erzielen laut Makler-Votum die höchsten Zufriedenheitswerte? In die Stichprobe gingen knapp 400 Stimmen von Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche aus einer Online-Befragung ein.

Neben der Analyse, die sich auf den Marktanteil bezieht, wurden auch qualitative Daten erhoben. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler bewerteten die Versicherungsgesellschaften anhand von 13 Leistungskriterien. In diesem Jahr wurden die Leistungskriterien „Abwicklung im Neugeschäft“, die „Finanzstärke/finanzielle Stabilität“ sowie der „Bestandskundenservice“ des Anbieters am stärksten gewichtet.

Die WWK machte das Rennen und sicherte sich den 1. Platz unter allen bAV-Versicherern. Sie erzielte bei einer ganzen Reihe von Leistungskriterien sehr hohe Zufriedenheitswerte. Bestbewertungen gab es in den Kategorien „Produktqualität“, „Tarifflexibilität“, „Abwicklung im Neugeschäft“, „Dezentrale Vertriebsunterstützung“, „Angebotsrechner“, „Bestandskundenservice“, „Digitalisierungsgrad“, Preis-Leistungs-Verhältnis“, „Courtageausgestaltung“ und „Gesamtzufriedenheit“.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Von der Beitragssumme der abgerechneten Produktion in Höhe von gut 2,1 Mrd. Euro entfallen inzwischen über 600 Mio. Euro auf das bAV-Geschäft (2023).

Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Repräsentative Umfrage unter 1.053 Rentnerinnen und Rentnern bis 70 Jahre in Deutschland

81 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich finanziell weniger leisten als selbst erwartet, 55 Prozent sogar deutlich weniger

Verzicht vor allem bei Auto, Reisen, Luxusgütern und Restaurantbesuchen

Knapp zwei Drittel haben nicht privat vorgesorgt

Frauen deutlich im finanziellen Nachteil

Rückblickend würden 61 Prozent der Befragten mehr vorsorgen

Mehr als die Hälfte der deutschen Rentnerinnen und Rentner zwischen 63 und 70 Jahren müssen sich im Alter deutlich einschränken. Sie können sich finanziell nicht leisten, was sie sich für den Ruhestand vorgenommen hatten: 38 Prozent können den gewohnten Lebensstandard überhaupt nicht mehr halten, 17 Prozent können ihren Lebensstandard nur halten, wenn sie größere Abstriche in Kauf nehmen. Weitere 26 Prozent müssen kleine Abstriche machen, lediglich 17 Prozent können ihren gewohnten Lebensstandard halten. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung im Auftrag von HDI Deutschland, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut YouGov. Für die Zukunft rechnet die Hälfte (50 Prozent) der Befragten sogar noch mit einer weiteren Verschlechterung ihrer Situation.

Jens Warkentin, Vorstandsvorsitzender von HDI Deutschland: „Auch wenn wir damit gerechnet haben, dass es einige Ruheständler gibt, die finanziell wenig Spielraum haben, sind wir doch erstaunt darüber, wie viele Betroffene ihren Lebensstandard tatsächlich nicht halten können. Im Rückblick beurteilen sie ihre eigenen Vorsorgemaßnahmen entsprechend kritisch. Unser Anliegen mit dieser repräsentativen Befragung ist es, diejenigen zu Wort kommen zu lassen, die sich bereits in der Rentenphase befinden und von ihnen zu lernen.“

Weniger Rente, weniger Reisen, weniger Restaurantbesuche

Vor dem Eintritt in den Ruhestand hat die Hälfte (50 Prozent) der Befragten mit einer höheren Rente gerechnet, für ein Viertel (24 Prozent) ist sie sogar deutlich geringer als erwartet. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) hat zudem die Höhe der Steuern und Abgaben unterschätzt, knapp ein Viertel (23 Prozent) sogar deutlich.

In der Konsequenz müssen viele Ruheständler nun Verzicht üben. Besonders stark ist dies beim Auto der Fall: 69 Prozent der Befragten geben an, ganz oder größtenteils auf ein neues Auto bzw. ein Auto in derselben Preisklasse wie im Erwerbsleben verzichten zu müssen. Auch auf Fernreisen verzichten 65 Prozent ganz oder größtenteils, sogar von Reisen innerhalb Europas müssen 60 Prozent der Befragten absehen.

Auf Luxusgüter verzichten 63 Prozent ganz oder größtenteils – lediglich 1 Prozent muss darauf gar nicht verzichten, 31 Prozent geben an, dafür auch früher kein Geld ausgegeben zu haben.  57 Prozent der Befragten besuchen seit der Rente gar nicht mehr oder nur noch äußerst selten Restaurants und Cafés. Weniger oft verzichtet wird auf gute Ernährung (24 Prozent), Hobbies (29 Prozent) sowie auf Unternehmungen mit Familie und Freunden (30 Prozent) sowie Geschenke für diese (34 Prozent). Männern fällt es deutlich schwerer, auf ein Auto der gleichen Preisklasse und auf Reisen zu verzichten, während Frauen am wenigsten Abstriche bei Unternehmungen mit der Familie und bei guter Ernährung machen möchten.

Unterschätzt: private Vorsorge und bessere Aufklärung

Mit 64 Prozent haben knapp zwei Drittel der Rentnerinnen und Rentner ausschließlich auf die gesetzliche Rente vertraut und nicht privat vorgesorgt. Bei Frauen (67 Prozent) und Angestellten (66 Prozent) ist dieser Wert besonders hoch. Entsprechend kritisch blicken die Befragten zurück: Eine deutliche Mehrheit von 61 Prozent würde im Nachhinein mehr privat vorsorgen, knapp ein Drittel (32 Prozent) sogar deutlich mehr. Dem „früheren Ich“ würden sie vor allem den frühzeitigen Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sowie eine professionelle Beratung empfehlen.

Als nachträglich hilfreich bei der Vermeidung von finanziellen Nachteilen werden vor allem zahlreiche staatliche Maßnahmen – wie etwa Förderung und Zuschüsse (20 Prozent), digitales Rentenkonto (19 Prozent) oder mehr staatliche Aufklärung (17 Prozent) – genannt.

Von denjenigen, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, startete lediglich ein Viertel (25 Prozent) bereits vor dem 30. Lebensjahr damit. Ein gutes Drittel (34 Prozent) begann erst nach dem 40. Lebensjahr mit der privaten Vorsorge – das war vor allem bei Frauen der Fall (42 Prozent im Vergleich zu Männern mit 29 Prozent).

Private Vorsorge nicht genug im Bewusstsein

Für Fabian von Löbbecke, Vorstand der HDI Lebensversicherung AG, verantwortlich für den Bereich Neugeschäft Leben und betriebliche Altersversorgung, zeigen die Ergebnisse: „Der Stellenwert privater Vorsorge während des Erwerbslebens wird stark unterschätzt. Eine deutliche Mehrheit der Befragten hat sich auf die Annahme verlassen, dass die gesetzliche Rente ausreicht und viele haben zu spät damit angefangen. Sie werden nun von der Realität eingeholt und können sich weit weniger leisten, als sie erwartet haben.“

Betriebliche Altersvorsorge Spitzenreiter

Bei denjenigen, die privat vorgesorgt haben, dominieren insbesondere die betriebliche Altersvorsorge (47 Prozent), Lebens- und Rentenversicherungen (42 Prozent) sowie Wohneigentum (41 Prozent). Lediglich 24 Prozent haben auf Wertpapiere wie Aktien, Fonds und Anleihen gesetzt. Bei insgesamt 28 Prozent der Befragten, die privat vorgesorgt haben, machen die Betriebsrenten einen großen Anteil am jetzigen Einkommen aus, gefolgt von Wohneigentum bei 25 Prozent und Lebens- und Rentenversicherungen bei 16 Prozent.

Der Blick der Befragten auf den eigenen Ruhestand war kurz vor Antritt überwiegend positiv besetzt: 62 Prozent der Befragten gibt an, sich vor der Rente darauf gefreut zu haben, stärker den eigenen Bedürfnissen folgen zu können. Wenn es negative Gefühle vor dem Ruhestand gab, waren diese insbesondere von der Sorge geprägt, nicht genug Geld für die alltäglichen Dinge zu haben (44 Prozent). Die Angst vor Einsamkeit (13 Prozent) und vor Langeweile (11 Prozent) waren am wenigsten ausgeprägt.

Frauen mit deutlich weniger Rente

Die durchschnittliche Netto-Rente der befragten Jung-Ruheständler zwischen 63 und 70 Jahren liegt bei 1.330 Euro – bei Frauen ist sie mit lediglich 1.170 Euro noch einmal deutlich niedriger als bei Männern mit 1.450 Euro. Ein Blick auf die Rentenhöhen zeigt grundsätzlich deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Mehr als die Hälfte, insgesamt 56 Prozent der Frauen, aber nur 38 Prozent der Männer erhalten weniger als 1.201 Euro monatlich. Umgekehrt liegt die Rente bei 39 Prozent der Männer zwischen 1.501 und mehr als 2.500 Euro, während das nur auf 18 Prozent der Frauen zutrifft.

Einstellung bleibt positiv

Trotz finanzieller Einbußen und viel Verzicht sind insgesamt 64 Prozent der befragten Rentnerinnen und Rentner überwiegend glücklich mit ihrem Ruhestand, bei 26 Prozent schwankt dies und nur die wenigsten (6 Prozent) bezeichnen sich als weniger glücklich oder unglücklich.

Holm Diez, Vorstandsmitglied HDI Deutschland und Gesamtverantwortlicher für das Ressort Bancassurance, sagt: „Wir freuen uns, dass die meisten Rentnerinnen und Rentner ihren Lebensabend überwiegend positiv bewerten. Das wünschen wir auch den zukünftigen Renten-Generationen, die mit Blick auf die Rente vor noch größeren Herausforderungen stehen. Die Ergebnisse unserer Rentenstudie bieten ihnen wichtige Erkenntnisse – insbesondere: Wer frühzeitig mit privater und/oder betrieblicher Altersvorsorge beginnt, kann den gewohnten Lebensstandard auch im Alter halten.“

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HDI Lebensversicherung AG, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln, Tel: 0221 144-5599, www.hdi.de

Nach 15 Jahren verlässt die Muttergesellschaft der Bayerischen als erster Versicherer der Branche den Run-Off.

Geplant zum 1.Juli 2024 wird die Konzernmutter unter neuem Namen „BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.“ das Neugeschäft wieder aufnehmen. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein für die Versicherungsbranche und das Modell des internen Run-offs.

Die BY, bisher BBV-L, stand während der Finanzkrise 2008 vor großen Herausforderungen. Durch die strategischen Maßnahmen der Einstellung des Neugeschäfts und ein striktes Kostensenkungsprogramm gelang es der Konzernmutter jedoch, diese Schwierigkeiten zu überwinden und seit 2012 unter der Marke „die Bayerische“ erfolgreich durchzustarten. Dieser bisherige Erfolg wird nun durch die Rückkehr der Konzernmutter aus dem Run-Off gekrönt, so dass alle drei Versicherungsgesellschaften wieder unter der Marke „die Bayerische“ am Markt aktiv sind.

„Die Wiederaufnahme des Neugeschäfts markiert einen wichtigen Wendepunkt für die BY und unterstreicht unsere Entschlossenheit, den erfolgreichen Weg der letzten Jahre fortzusetzen. Wir holen unser Mutterschiff aus dem Trockendock und setzen es wieder aufs Wasser. Wir sind bereit, die Herausforderungen anzunehmen und unseren Beitrag zur Stärkung der Gruppe zu leisten.“, so Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender bei die Bayerische.

Die Tochtergesellschaften BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG (Kompositversicherer der Bayerischen) und BL die Bayerische Lebensversicherung AG (Lebensversicherer der Bayerischen) verzeichnen ein überdurchschnittliches Wachstum, das wesentlich zur Kostendeckung der Gruppe beiträgt und die Wiederaufnahme des Neugeschäfts ermöglicht. Die Mutter hat ihre Kapitalanlagen neu ausgerichtet und diversifiziert, was zu einer deutlichen Verbesserung der Finanzlage geführt hat. Die deklarierten Überschussbeteiligungen liegen über dem Branchendurchschnitt und die Mitglieder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit profitieren von der erfolgreichen Neuausrichtung.

„Unsere solide Finanzkraft und die gezielte Neuausrichtung unserer Kapitalanlagen ermöglichen es uns, die kurzfristigen Belastungen aus dem Neugeschäft zu bewältigen und langfristig erfolgreich zu agieren. Wir setzen weiterhin auf eine nachhaltige und diversifizierte Anlagestrategie, um die Stabilität und Ertragskraft unserer Gruppe zu sichern.“, so Thomas Heigl, Vorstand bei die Bayerische.

Trotz der aktuellen Herausforderungen und der kritischen Zinsentwicklung erfüllt die Gruppenmutter die Anforderungen von Solvency II ohne Übergangsmaßnahmen und verfügt über signifikante Bewertungsreserven.

Die beiden Lebensversicherer der Gruppe, die Mutter BY und die Tochter BL, werden mit unterschiedlichen Schwerpunkten am Markt agieren: Die Konzernmutter wird sich auf die Absicherung biometrischer Risiken spezialisieren, während die Konzerntochter BL sich auf Altersvorsorgeprodukte mit Fokus auf Nachhaltigkeit konzentrieren wird.

Die BY plant, ihre Beitragseinnahmen in den nächsten drei bis fünf Jahren auf 1 Mrd. € zu steigern und gleichzeitig ihre Finanzkraft weiter zu stärken. „Das Comeback zeigt, dass ein interner Run-Off durchaus eine echte Alternative darstellt, insbesondere dann, wenn die Gruppe insgesamt einen konsequenten Kurs der Neuausrichtung und Marktorientierung verfolg.  Wir alle freuen uns sehr darüber, dass dies in den vergangenen 15 Jahren gelungen ist und für uns ist ein großer Moment, wenn die auf das Gründungsjahr 1858 zurückgehende Gesellschaft wieder aktiv am Markt teilnimmt und als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gemeinsam mit den beiden weiteren Versicherern der Gruppe Kurs auf Innovation und Wachstum nehmen wird. Der 01.07.2024 ist für unsere Unternehmensgeschichte ein durchaus bemerkenswertes Datum. Wir freuen uns auf das, was kommt!“, ergänzt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische.

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die uniVersa hat die Leistungen in ihrer Privat-Haftpflichtversicherung FLEXXprotect zum 1. Juni weiter aufgestockt. Durch eine Innovationsgarantie gelten die Verbesserungen ohne Mehrbeitrag nicht nur für das Neugeschäft, sondern automatisch auch für Bestandskunden.

Mit neuen Leistungen und Summenerhöhungen hat die uniVersa ihre Privat-Haftpflichtversicherung FLEXXprotect weiter aufgewertet. So bleiben volljährige Kinder nach der abgeschlossenen Ausbildung weiter über die Eltern kostenfrei mitversichert, solange sie mit ihnen in häuslicher Lebensgemeinschaft wohnen und noch nicht verheiratet sind. Bei Schlüsselverlust sind jetzt auch Tresor- und Möbelschlüssel mitversichert. In allen Absicherungsvarianten ist eine Mallorca-Deckung enthalten, die beim Fahren fremder Fahrzeuge im Ausland schützt. Beim best-Tarif wird der Vollkasko-Selbstbehalt bei Schäden an einem Car-Sharing-Fahrzeug übernommen. Ebenso sind Schäden an gemieteten E-Scootern mitversichert. Zudem leistet der Tarif auch für Eigenschäden durch ein deliktunfähiges Enkelkind und für Schäden, die beim Öffnen einer Kfz-Tür entstanden sind. Neu aufgenommen wurden Mietsachschäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an fest installierten Wohnwagen oder Campingcontainern. Eine Bauherrn-Haftpflichtversicherung ist jetzt bis zu 350.000 Euro enthalten (vorher bis 250.000). Gewerbliche Nebentätigkeiten sind zudem bis zu 20.000 Euro versichert (vorher bis 12.000). Zudem wurden die mitversicherten Nebentätigkeiten ausgeweitet, zum Beispiel um Jugendtraining, Tierbetreuung, Haushaltshilfe, Kochkurse und Nagelpflege sowie für Influencer und Podcaster.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Erst Norddeutschland, dann das Saarland und angrenzende Bundesländer, jetzt Bayern und Baden-Württemberg: In diesem Jahr häufen sich die Unwetter-Katastrophen.

Für das Juni-Unwetter in Süddeutschland schätzt die R+V die Höhe der Schäden bei ihren Versicherten auf rund 100 Millionen Euro.

Mit dem zurückweichenden Wasser in Baden-Württemberg und Bayern werden die Folgen der Überschwemmungen zunehmend sichtbar. “Wir gehen derzeit von Schäden bei R+V-Versicherten in Höhe von etwa 100 Millionen Euro aus”, sagt R+V-Kompositvorstand Klaus Endres. Das endgültige Ausmaß der Schäden steht noch lange nicht fest, bei der R+V reiht sich Anruf an Anruf. Bislang werden vor allem Schäden an Gebäuden gemeldet, darunter viele Großschäden. “Obwohl man in den Medien immer wieder Bilder von ineinandergeschobenen Fahrzeugen sieht, machen Kfz derzeit nur rund fünf Prozent der gemeldeten Schäden aus”, berichtet Endres.

“Das Wasser hatte eine unheimliche Zerstörungswucht”, erklärt der R+V-Kompositvorstand. Er macht sich aktuell vor Ort selbst ein Bild von der Katastrophe. “Die Betroffenen brauchen jetzt schnell und unkompliziert Hilfe. Das hat für uns oberste Priorität.” Damit das reibungslos läuft, werden alle Aufgaben in der Hochwassereinsatzzentrale der R+V koordiniert – von den eingehenden Anrufen, über die Schadenbearbeitung bis hin zum Einsatz von Gutachtern, Dienstleistern und Schadenregulierern vor Ort. Die R+V hat dafür Expertinnen und Experten aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengezogen.

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R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Unterschlagung am helllichten Tag: Phantomfrachtführer holen die Ladung mit einem Lkw direkt im Warenlager ab. Schadenfälle in Millionenhöhe sind keine Ausnahme und die Zahl dieser Straftaten steigt, warnt die R+V-Tochter KRAVAG.

„Seit einem Jahr hat die Zahl der Betrugsfälle durch Phantomfrachtführer massiv zugenommen“, sagt Alexander Gsell, Jurist bei der R+V Tochter KRAVAG, und stützt sich dabei auf Angaben von Havariekommissaren. Die Sachverständigen für Transport- und Güterschäden unterstützen die KRAVAG bei den Ermittlungen zu Lkw-Ladungsdiebstahl. „Bei dieser Masche fahren die Kriminellen direkt bei einem Unternehmen vor, lassen sich den Lkw vollladen und verschwinden dann mit der Ware auf Nimmerwiedersehen“, berichtet Gsell.

Aber warum geben die Unternehmen die Waren an Diebe heraus? Das erklärt sich so: Wenn Waren von A nach B gebracht werden müssen, werden die Transportaufträge häufig über sogenannte Online-Frachtbörsen weitervergeben. „Das kann man sich wie einen Ebay-Kleinanzeigen-Markt für Frachtaufträge vorstellen“, erklärt Gsell. Hier werden Transportaufträge angeboten – allein in Deutschland mehrere 10.000 pro Tag.

Geringer Aufwand für Kriminelle

Bei diesen Börsen kommen die Phantomfrachtführer ins Spiel: Sie bewerben sich gezielt auf interessante Aufträge. „Um ihre Identität zu verschleiern, verwenden sie meist den Namen einer anerkannten Spedition“, sagt Gsell. „Ein klassischer Fall von Identitätsdiebstahl.“ Dazu verändern die Kriminellen Teile der E-Mail-Adresse des renommierten Unternehmens. Beispielsweise wird das italienische Wort „trasporti“ um ein „n“ ergänzt, die E-Mailadresse endet dann auf @transporti.it. Fehlende Dokumente wie die Versicherungsbestätigung werden gefälscht. „Der Aufwand für die Diebesbanden ist dabei sehr gering“, weiß der KRAVAG-Jurist. Sie müssen dann nur noch einen Auftrag ergattern und mit dem Lkw abholen.

Verluste in Millionenhöhe

Besonders beliebt bei den Dieben sind Metall-Transporte. „Kupfer ist begehrt wie Gold“, sagt Gsell. Die online Frachtbörsen geben zwar nicht preis, welche Ware transportiert werden soll. Aber die Route wird hier angezeigt. „Die Kriminellen wissen genau, wo Kupfer hergestellt wird – und wohin es üblicherweise geliefert wird.“ Wird ein Transporteur für die entsprechende Route gesucht, schlagen die Phantomfrachtführer zu. Oft geht es dabei nicht um eine Ladung, sondern gleich um mehrere Lkw. Der Verlust geht dann schnell in die Millionenhöhe.

Aber nicht nur Metalle wie Kupfer und Messing werden sind bei den Kriminellen begehrt. „Es gibt Tätergruppen, die sich auf Elektronik spezialisiert haben, andere haben es vor allem auf Lebensmittel abgesehen“, berichtet Gsell. „Für die Ware gibt es eine regelrechte Lagerhaltung wie bei Großhändlern.“ Uninteressant ist nur verderbliche Frischware, hier ist der Zeitdruck für den Weiterverkauf der Diebesbeute zu groß.

Bei innerdeutschen Warentransporten ist eine Versicherung Pflicht – die sogenannte Verkehrshaftungsversicherung. Diese tritt ein, wenn die Ware beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. „Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherte alle Obliegenheiten erfüllt. Er hat eine Mitwirkungspflicht“, erklärt der KRAVAG-Jurist. Dazu gehört beispielsweise, dass Dokumente gründlich geprüft werden. Hinweise auf Fälschungen sind wechselnde Schrifttypen in einem Dokument, abgeschnittene Unterschriften oder Adressangaben von Phantasieorten. Ausführliche Tipps zur Schadenverhütung gibt es hier.

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KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg, Tel: 040 / 23606-5919, www.kravag.de

Aktuell läuft eine Phishing-Kampagne mit gefälschten Emails unter Betreffangaben wie zum Beispiel “Allianz Sicherheitsüberprüfung am [Datum]” oder „Ihre Kundendaten sind veraltet und sollten aktualisiert werden“.

Diese werden an Kundinnen und Kunden der Allianz gesendet und stellen für diese ein Sicherheitsrisiko dar.

Seit ein paar Tagen erhalten Kundinnen und Kunden der Allianz betrügerische Emails unter anderem von den gefälschten Absenderadressen allianz@webmail.de und meine-allianz@allianz.de. Der Betreff lautet zum Beispiel “Allianz Sicherheitsüberprüfung am [Datum]” oder „Ihre Kundendaten sind veraltet und sollten aktualisiert werden“. Eine in der Email enthaltene „Bestätigungsschaltfläche“ soll die Empfänger dann auf eine betrügerische Website locken, die der von unserer „Meine Allianz“-Website sehr ähnlich sieht, damit dort persönliche Daten eingegeben werden. Auf diese haben es die böswilligen Angreifer offenbar abgesehen (Adresse, Kontodaten etc.). Diese Schaltfläche sollte auf keinen Fall angeklickt und die Mail sofort gelöscht werden!

Leider lässt es sich trotz vielfältiger Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig verhindern, dass Kriminelle immer wieder versuchen, über gefälschte Unternehmensseiten unrechtmäßig an sensible Daten zu gelangen. Sie nutzen bei diesen sogenannten Phishings Mailadressen, die sie über illegale Wege wie zum Beispiel den Kauf von Email-Listen, öffentliche Verzeichnisse/Websites oder automatisierte Sammelwerkzeuge erhalten.

Die Allianz hat im aktuellen Fall umgehend alle erforderlichen Schritte eingeleitet und auch die Löschung der betrügerischen Website beantragt, damit diese nicht mehr erreicht werden kann. Weitere Maßnahmen gegen die Betrüger werden geprüft.

Dennoch besteht weiterhin ein Risiko für die persönlichen Daten der Email-Empfänger, weshalb wir unseren Kundinnen und Kunden folgende grundsätzlichen Empfehlungen geben:

Überprüfen Sie die Legitimität von Emails / Mitteilungen, in denen sensible Informationen angefordert oder Sie zu dringenden Maßnahmen aufgefordert werden.  Im Zweifel empfiehlt es sich noch einmal kurz persönlich Kontakt mit der Allianz aufzunehmen, um die Echtheit einer Mailanfrage zu überprüfen.

Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten oder unaufgeforderten Nachrichten, insbesondere bei solchen, die Links oder Anhänge enthalten.

Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Informationen weiter, es sei denn, Sie haben sich über vertrauenswürdige Kanäle von der Echtheit der Anfrage überzeugt.

Sollten Sie eine verdächtige Nachricht erhalten, die scheinbar von der Allianz stammt, zögern Sie bitte nicht, sich umgehend an unseren Kundenservice oder die betreuende Agentur zu wenden.

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Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Kontinuierliche Steigerung des verwalteten Vermögens / Brutto-Beitragseinnahmen mit 300 Mio. Euro weiterhin auf hohem Niveau / Produktlösung und Services auch im Bankenkanal

Die myLife Lebensversicherung AG hat ihre Geschäftszahlen für 2023 veröffentlicht. In einem herausfordernden Marktumfeld hat die myLife das Neugeschäft auf einem hohen Niveau gehalten.

Die Beitragseinnahmen im Nettogeschäft betrugen 260,2 Millionen Euro (2022: 293,8 Millionen Euro); im Gesamtgeschäft konnten 300,1 Mio. Euro (2022: 332,6 Mio. Euro) erzielt werden. Durch den Fokus auf versicherungsbasierte Investmentlösungen konnten u.a. damit die Kapitalanlagen im Bereich fondsgebundener Lebensversicherungen auf 1,8 Milliarden Euro gesteigert werden (2022: 1,5 Milliarden Euro). Der Gesamtbestand überstieg zum Jahresabschluss mit 2,3 Milliarden Euro erstmals die 2-Milliarden-Marke.

„Unser Produktangebot bietet nicht nur Online-Einsicht in die tagesaktuellen Vertragsstände und eine schlanke Kostenstruktur, Kunden können ihren Vertrag auch schnell und flexibel an ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. Diese Transparenz, Kosteneffizienz und Flexibilität sind unsere USPs und sorgen dafür, dass wir immer mehr Kunden und Finanzberater für uns gewinnen können“, sagt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

Storno- und Kostenquoten auf niedrigem Niveau

Im strategischen Kerngeschäft mit Nettoversicherungen konnten die geringen Storno- und Kostenquoten der Vorjahre auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Die Stornoquote nach Anzahl erhöhte sich leicht um + 0,4 auf 2,4 Prozent. Die Stornoquote gemessen am statistischen Jahresbeitrag ging um – 0,2 auf 2,0 Prozent zurück. Die Abschlusskostenquote blieb mit 0,2 Prozent auf dem bisherigen Niveau. Die Verwaltungskostenquote lag wie im Vorjahr bei 1,6 Prozent.

Wachstumstrend setzt sich fort / neue strategische Kooperationen

Das Neugeschäft der ersten Monate in 2024 liegt über den Vorjahreswerten und übertrifft damit die eigenen Erwartungen der myLife. Erste Zahlen hierzu werden zum Halbjahr erwartet.

Darüber hinaus treibt die myLife ihr Geschäft mit versicherungsbasierten Investmentlösungen weiter voran. Erst vor Kurzem wurde kommuniziert, dass die HDI Bancassurance, ein Geschäftsfeld des Talanx Konzerns in Deutschland, und die myLife ihre Kompetenzen bündeln und gemeinsam ein Produktangebot für den Bankenvertrieb in Deutschland entwickeln.

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Die Reisesaison steht bevor und lädt Urlauber mitunter zu aufregenden und waghalsigen Outdoor-Aktivitäten ein.

Nicht selten enthält der Erlebnisurlaub auch risikobehaftete Aktivitäten wie Bergsteigen, Mountain-Biking oder Bungee-Jumping. Dabei ist es gut zu wissen, dass im Rahmen dieser Aktivitäten die Berufsunfähigkeitsversicherung einen wichtigen Schutz bietet – und das weltweit.

Weltweiter Versicherungsschutz

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet infolge von Krankheiten und Unfallfolgen, unabhängig davon, ob diese sich im beruflichen Umfeld oder in der Freizeit ereignet haben. Somit sind auch Krankheiten und Verletzungen versichert, die durch Freizeitaktivitäten wie Reisen, Hobbys und Outdoor-Sportarten entstehen. Ein entscheidender Aspekt ist der weltweite Versicherungsschutz, den Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten. Versicherte sind nicht nur in Deutschland, sondern auch während ihrer Auslandsaufenthalte geschützt. Ob beim Surfen an fernen Stränden, beim Wandern in entlegenen Bergregionen oder beim Skifahren in den Alpen – die Versicherung steht bereit, um im Falle einer Berufsunfähigkeit finanzielle Unterstützung zu leisten. Es ist wichtig, sich vor Augen zu führen, dass Unfälle und Krankheiten auch in der Freizeit passieren können und die finanziellen Auswirkungen einer plötzlichen Berufsunfähigkeit erheblich sein können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für jeden sinnvoll, der die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abfedern und finanziell unabhängig bleiben möchte.

Gefährliche Hobbys und ihre Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Vertragsabschluss wird in der Regel nach der Ausübung gefährlicher Hobbys und Sportarten gefragt, wie z. B. Drachenfliegen, Bergsteigen oder Free-Solo-Climbing. Diese Sportarten können ein Risikofaktor sein. „Es ist sehr wichtig, diese Sportarten anzugeben, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist“, betont Heike Hommel, Chief Underwriting Officer Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland.

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Als führender Gebäude- und Kfz-Versicherer in Bayern und Baden-Württemberg ist die Allianz im Großeinsatz, um betroffene Kunden kompetent, schnell und unbürokratisch zu unterstützen

Taskforce Schadenregulierung: 600 Schadengutachter und Dienstleister vor Ort tätig, 6700 Trocknungsgeräte auf dem Weg in Flutgebiete

Häufigere Wetterextreme durch Klimawandel: Allianz betont Zusammenspiel aus Prävention, Versicherungslösungen und staatlicher Unterstützung für extreme Katastrophen

Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen haben in den vergangenen Tagen in großen Teilen Süddeutschlands große Schäden verursacht. Die Allianz ist in der Krise im Großeinsatz für ihre Kundinnen und Kunden: Schaden-Spezialeinheiten und die Allianz Agenturen unterstützen Kunden vor Ort, tausende Trocknungsgeräte sind auf dem Weg in die betroffenen Regionen. Zudem spendet die Allianz eine Million Euro an lokal tätige Feuerwehren, Rettungsorganisationen und technische Hilfsdienste. Die Allianz wird außerdem die Spenden ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Höhe von bis zu 500.000 Euro verdoppeln – eine interne Spendenkampagne ist bereits angelaufen. Die Mitarbeiterspende wird an das Rote Kreuz übergeben.

In Wertingen in der Nähe von Augsburg verschaffen sich am heutigen Donnerstag drei Vorstände der Allianz in Deutschland – Lucie Bakker, Frank Sommerfeld und Jürgen Heinle – ein Bild von der Lage vor Ort und bedanken sich bei den Agenturen und Schadenexperten für deren Dauereinsatz. Lucie Bakker, Chiefs Claims Officer der Allianz Versicherungs-AG, sagt:

“Durch den Klimawandel müssen wir immer häufiger mit Starkregen, Stürmen oder Überschwemmungen rechnen. Doch jedes Mal aufs Neue bestürzen uns die Bilder aus den Katastrophenregionen, das Ausmaß der Verwüstung und die Sorge der betroffenen Menschen machen fassungslos. Unsere Gedanken sind vor allem bei denjenigen, die Familienmitglieder verloren haben. Als einer der größten Gebäude- und Kfz-Versicherer in Süddeutschland mobilisieren wir als Allianz unsere ganze Kraft und Kompetenz, um unsere Kundinnen und Kunden in dieser Ausnahmesituation unkompliziert und schnell zu unterstützen. Mit unserer Spende an die Rettungsorganisationen honorieren wir den unermüdlichen Einsatz tausender Einsatzkräfte, der Menschenleben rettet und Sachschäden mindert.”

Auch wenn die akuten Überschwemmungen in den meisten Gebieten zurückgegangen sind, ist es noch immer zu früh, das Schadenausmaß einzuschätzen. Wo das Wasser bereits abgeflossen ist, sind derzeit rund 600 Allianz Schadenregulierer, Sachverständige und externe Dienstleister im Einsatz, um fachmännisch die Schäden zu begutachten, Trocknungs- und Reparaturmaßnahmen zu besprechen und Vorschüsse auszuzahlen. Bautrocknungsgeräte sind nach Fluten Mangelware und ein begehrtes Gut: Daher hat die Allianz rund 6700 zusätzliche Trocknungsgeräte organisiert und transportiert diese in die betroffenen Gebiete. Die Allianz Handwerker Services ist ebenfalls im Einsatz und stellt den Allianz Versicherten schnell und unkompliziert professionelle Handwerker zur Verfügung.

Auch Beschäftigte der Allianz sind von der Flut betroffen. Diese Mitarbeitenden können eine bezahlte Freistellung von 2 bis 5 Tagen beantragen.

Nach der Flut im Ahrtal erinnern die großflächigen Überschwemmungen in Bayern und Baden-Württemberg einmal mehr daran, dass extreme Wetterlagen infolge der Klimaerwärmung in Häufigkeit und Schwere zunehmen. In Deutschland wird die Forderung nach einer Pflichtversicherung diskutiert. Ein alleiniges Pflichtversicherungsmodell ist aus Sicht der Allianz keine sinnvolle Alternative. Klaus-Peter Röhler, im Vorstand der Allianz SE zuständig für das Geschäft in Deutschland, fordert vielmehr ein schlüssiges Gesamtkonzept gegen steigende Naturgefahren:

“Wir müssen uns gegen häufigere Wetterextreme wappnen. Eine Pflichtversicherung hätte keinen einzigen Schaden verhindert. Sie ist zudem unsolidarisch und undemokratisch, weil sie den Kundinnen und Kunden ihre Entscheidungsfreiheit nimmt. Wir als Allianz bieten jede Wohngebäudepolice mit einer Elementarschutzoption an – ein freiwilliger Opt-out muss immer möglich sein.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept gegen Naturgefahren, das auf drei Bausteine setzt: Prävention und Schutzmaßnahmen zur Klimafolgenanpassung, ein risikogerechter Versicherungsschutz und staatliche Unterstützung für extreme Naturkatastrophen. Nur so können wir die Spirale aus steigenden Schäden durch Wetterextreme und steigenden Prämien durchbrechen.”

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