Pensionsvermögen wuchsen dank guter Erträge. Verpflichtungumfang zinsbedingt gesunken. Ukraine-Krieg bremst Zinsanstieg nur temporär.

 

Obwohl der DAX im September 2021 auf 40 Unternehmen erweitert wurde, stieg der Umfang der Pensionsverpflichtungen der DAX-Unternehmen nur geringfügig: um 0,7 Prozent auf 412 Mrd. Euro (2020: 409 Mrd. Euro). Gleichzeitig wuchsen die Pensionsvermögen erheblich: um 12,0 Prozent auf 298 Mrd. Euro (2020: 266 Mrd. Euro). In Summe steigt damit der Ausfinanzierungsgrad auf einen bislang noch nicht erreichten Höchststand von 72 Prozent (2020: 65 Prozent). Der Grund für diese Entwicklung sind positive Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Die weltweite wirtschaftliche Erholung sorgte für außerordentliche Erträge und damit für einen Zuwachs bei den Pensionsvermögen. Gleichzeitig stieg auch der Rechnungszins um 40 Basispunkte, was dazu führt, dass der Umfang der Verpflichtungen in den Bilanzen niedriger auszuweisen ist. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie „DAX-Pensionswerke 2021“ der Unternehmensberatung WTW.

„Insgesamt ist diese Entwicklung sehr erfreulich“, sagt Hanne Borst, Leiterin der versicherungsmathematischen bAV-Beratung bei WTW. „Den Unternehmen ist es gelungen, den Aufwind durch die wirtschaftliche Erholung zu nutzen, um die betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeitenden weiter zu stärken“, so Borst.

„Dies dürfte auch den Unternehmen selbst nützen“, ergänzt ihr Kollege Dr. Johannes Heiniz, Leiter General Consulting Retirement bei WTW. „Denn gerade in unruhigen Zeiten hilft es, wenn Mitarbeitende bei ihrer Altersvorsorge durch ihr Unternehmen unterstützt werden. Studien belegen klar, dass sie dies mit größerer Betriebstreue honorieren und aufgrund weniger Finanzsorgen engagierter arbeiten“, sagt Heiniz. Er fügt hinzu: „Viele Unternehmen haben darauf reagiert und ihre betriebliche Altersversorgung in dieser Hinsicht überarbeitet.“

Kapitalmärkte begünstigen Entwicklung der Pensionsvermögen

Aus den Pensionsvermögen wurden Erträge von 22,5 Mrd. Mrd. Euro – und damit deutlich höhere Erträge als erwartet – erwirtschaftet. Die tatsächliche Rendite liegt mit 8,0 Prozent deutlich über dem Wert des Vorjahres. „Die Unternehmen haben ihre Pensionsvermögen sehr gut gemanagt“, berichtet Borst. Auch die Erweiterung des DAX von 30 auf 40 Unternehmen sorgte für einen Zuwachs bei den Pensionsvermögen; jedoch in geringerem Ausmaß als die Kapitalerträge.

Seit einigen Jahren ist zudem zu beobachten, dass in den Pensionsanlagen sowohl ESG-Kriterien als auch alternative Investments stärker berücksichtigt werden. „Pensionsanlagen werden für einen Zeithorizont von vielen Jahrzehnten aufgestellt. Mit diesem langfristigen Anlagehorizont kommen Pensionsanleger an einer klimaneutralen und nachhaltigen Kapitalanlage nicht vorbei“, betont Heiniz.

Aufgrund der wirtschaftlichen Erholung wurden im vergangenen Jahr auch die Anleihenkaufprogramme der Europäischen Zentralbank und der US-amerikanischen Federal Reserve reduziert. Die Federal Reserve kündigte eine erste Leitzinserhöhungen an. In der Folge stieg der Rechnungszins – nach einer langjährigen Talfahrt – um 40 Basispunkte auf 1,20 Prozent. Da die höheren Zinsen in die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen einfließen, sank der Verpflichtungsumfang so stark, dass die Effekte aus der Indexveränderung weitestgehend kompensiert wurden.

„Dies dürfte für die Unternehmen eine willkommene Entlastung darstellen, während beispielsweise das Corona-Infektionsgeschehen, Lieferkettenprobleme oder die Ukraine-Krise für das Kerngeschäft weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit der CEOs fordern“, sagt Heiniz.

„Der Rechnungszins beeinflusst die Pensionsverpflichtungen weitaus stärker als andere Faktoren“, erläutert Aktuarin Borst diesen Effekt. Steigt der Rechnungszins um 100 Basispunkte, sinken die Pensionsverpflichtungen um rund 16 Prozent (66 Mrd. Euro). Andere Einflussfaktoren wie die steigende Lebenserwartung oder die steigende Inflation schlagen hingegen nur wenig zu Buche.

Ausfinanzierungsgrad auf Allzeithoch

In Summe stieg der spezifische Ausfinanzierungsgrad – das Verhältnis des spezifisch für die Bedeckung von Pensionsverpflichtung reservierten Vermögens zum gesamten Verpflichtungsumfang – auf einen historischen Höchststand von 72 Prozent. „Ein ähnlich hoher Ausfinanzierungsgrad war erstmals im Jahr 2007 verzeichnet und seitdem nicht wieder erreicht worden“, sagt Heiniz.

„Die Entwicklung der DAX-Pensionsvermögen seit 1999 zeigt, dass die DAX-Unternehmen den Umfang ihrer Pensionsvermögen zunächst ausgebaut und dann auch in einem volatilen Kapitalmarktumfeld weitgehend konstant gehalten haben. Dabei entscheiden sich die einzelnen Unternehmen je nach ihrer Unternehmensstrategie für individuell unterschiedlich hohe Ausfinanzierungsgrade und führen die einmal getroffene Finanzierungsentscheidung konsequent fort“, so bAV-Experte Heiniz. Dies schließt zum Teil beträchtliche Dotierungen in die Pensionsvermögen ein. So führten die DAX-Unternehmen ihren Pensionsvermögen 2021 insgesamt rund neun Mrd. Euro zu. Unabhängig vom jeweiligen Ausfinanzierungsgrad sind die zukünftigen Renten wirtschaftlich in jedem Fall vollständig bedeckt, sei es durch spezifisches Pensionsvermögen oder durch Pensionsrückstellungen.

Ausblick: Inflation zumindest für bAV ohne gravierende Folgen

Während derzeit die ansteigende Inflation und ihre Folgen breit diskutiert werden, sind ihre Folgen zumindest für die bAV überschaubar. „Pensionsverpflichtungen sind langfristiger Natur. Somit ist hier nicht die aktuelle, sondern eine langfristige Inflationsannahme zu wählen“, erklärt Borst. Die Auswirkungen des Inflationsanstiegs auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen sind gering: Ein Anstieg der Inflationserwartung um 25 Basispunkte würde die DAX-Pensionsverpflichtungen um lediglich rund zwei Prozent vergrößern (das entspricht rund acht Mrd. Euro). „Heutige Pensionspläne sind überwiegend ‚inflationsrobust‘ gestaltet“, ergänzt Heiniz.

Zinswende auch für die Eurozone in Sichtweite – Ukrainekrieg bremst Zinsanstieg bislang nur temporär

Die Zinserhöhungen und Maßnahmen der großen Notenbanken führten in den ersten Monaten des laufenden Jahres zu einer Fortsetzung des Rechnungszinsanstiegs. Durch den Ukrainekrieg nahm die Volatilität des Rechnungszinses im Laufe des März zwar zu, der Krieg bremste den Zinsanstieg jedoch nur temporär. Zu Ende März ist voraussichtlich aufgrund der Maßnahmen der Notenbanken ein weiterer Anstieg des Rechnungszinses um ca. 20 Basispunkte auf eine Größenordnung von 2,0 Prozent zu erwarten.

Hintergrundinformationen zur Studie

Die Studie „DAX-Pensionswerke 2021“ basiert auf den Geschäftsberichten der 40 DAX-Unternehmen, einschließlich der Anhangsangaben zu den Pensionsverpflichtungen sowie weiterer öffentlich zugänglicher Daten. Per 21. März 2022 (17.00 Uhr) hatten 32 Indexmitglieder ihre Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 vorgelegt. Bei 8 Unternehmen, deren aktuelle Daten noch nicht veröffentlicht sind, hat WTW die Vorjahreswerte berücksichtigt und damit Hochrechnungen durchgeführt. Die aktuellen Zahlen zum DAX 40 beziehen sich auf den Stand des Index zum 31.12.2021. Die dargestellten Vorjahreszahlen stellen die tatsächlichen Ist-Werte des DAX 30 zum 31.12.2020 dar. Die der Auswertung zugrunde liegende WTW-Datenbank ermöglicht Vergleiche bis ins Jahr 1999.

 

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Viele Verbraucher wünschen sich ein sogenanntes „Financial Home“ – eine zentrale Plattform, über die sie alle persönlichen Geldangelegenheiten gebündelt regeln.

 

Um die Wachstumschancen im entstehenden Markt für Komplettangebote zu nutzen, sollten vor allem Versicherer ihre Chancen für das Etablieren solcher Rundum-Sorglos-Angebote für private Finanzen nutzen und damit ihre Vertriebskanäle stärken und erweitern. Neben Technik-Investitionen ist dazu ein breiterer Umbau der Vertriebe nötig.

In privaten Geldangelegenheiten herrscht in vielen Haushalten ein Durcheinander, zahlreiche Dienstleister wetteifern parallel um Zugang und Kundenbindung. Ein typisches Szenario: Eine Filialbank verwaltet das Gehaltskonto, eine Online-Bank führt das Aktiendepot. Ein Versicherer unterstützt zusätzlich den Vermögensaufbau, während ein Zahlungsdienstleister beim Internet-Shopping die Geldtransfers abwickelt und eine Smartphone-App obendrein die Gesamtschau auf die Finanzen verspricht. „Für die Verbraucher ist die Lage alles andere als übersichtlich, die Gefahr unnötiger Kosten und finanzieller Fehlentscheidungen wächst“, sagt Dietmar Kottmann, Partner bei der Strategieberatung Oliver Wyman.

Für Ordnung bei persönlichen Geldangelegenheiten könnten übergeordnete Plattformen sorgen. Allerdings ist nicht klar, wer als Provider dieser Meta-Portale auftreten wird. Banken und Versicherungsunternehmen stehen hier mit Neo-Brokern und Neo-Banken im Wettbewerb, die aggressiv auf den Markt drängen. Entscheidend für den Erfolg solcher Financial-Home-Plattformen wird die Kundenansprache und das -vertrauen sein. Diese Tatsache öffnet Marktpotenziale für klassische Versicherungsunternehmen – sie verfügen über langfristige Kundenbindung und das notwendige Vertrauen, aber häufig nicht über die gewünschte Flexibilität, den individuellen Wünschen der Verbraucher auch nachzukommen. Dies sind die zentralen Ergebnisse aus über 30 detaillierten Kundeninterviews und -tests zu dem gebauten ITHM-Financial-Home-Prototypen. „Unsere Analysen haben klar gezeigt, dass Kunden künftig anders segmentiert und serviciert werden möchten. Nicht mehr die klassischen Unterscheidungen und Standardangebote nach Einkommen, Alter und Ausbildung sind gewünscht, sondern die Einbindung von Lebenszielen, Wünschen und individuellen Ereignissen“, erläutert Esther Prax, Programme Director des ITHM. „Dabei stehen vor allem auch transparente und nachvollziehbare Kostenstrukturen der Beratung und der Produkte im Fokus der Bedürfnisse. Einzelne Elemente und Angebote gibt es dazu schon am Markt, zum Beispiel von internationalen Start-Ups. Allerdings keine durchgängige Plattform, die das Kundenverhalten in allen Teilbereichen abdeckt,“ ergänzt Prax.

Neue Plattformen werden sich mit Erfolg etablieren, wenn sie nicht nur den zentralen Zugang zu den persönlichen Finanzen bieten, sondern diese auch umfassend verwalten und optimieren. Ein Wettlauf um diese lukrative Meta-Funktion hat bereits eingesetzt. Laut Prax haben Versicherer eine gute Ausgangsposition, um mit einem Rundum-Sorglos-Angebot beim Kunden zu punkten. „Die Ausgangslage ist für die Versicherer nicht schlecht, weil das Schützen und Vermehren von Vermögen zu ihren Kernkompetenzen zählt – mit jahrzehntelanger Erfahrung.“

Beträchtliche Nachfrage bei europäischen Konsumenten

In einer Umfrage in Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien und Spanien hat Oliver Wyman ermittelt, dass ein beträchtlicher Teil der Verbraucher sich das Financial Home wünscht. Im Schnitt zeigten 33 Prozent der Befragten daran Interesse. In starken Bancassurance-Märkten wie Frankreich, Italien und Spanien werden sogar höhere Zustimmungswerte erreicht. Dort sind die Verbraucher schon stärker an Finanz- und Versicherungsangebote aus einer Hand gewöhnt. In Deutschland erreichte die Zustimmung immerhin 26 Prozent. „Für die Anbieter ergibt sich damit ein erhebliches Wachstumspotenzial“, sagt Kottmann, der bei Oliver Wyman das Beratungsgeschäft für Versicherungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz verantwortet. Er rechnet mit weiter steigenden Zustimmungswerten.

„Wir gehen davon aus, dass der Aufbau von Financial-Home-Lösungen innerhalb der nächsten Dekade an Fahrt aufnimmt“, sagt Kottmann. „Eine frühzeitige Positionierung wird einen Vorsprung bringen, wenn der Financial-Home-Trend an Dynamik gewinnt.“ Da sich die Vertriebsstrukturen der einzelnen Versicherer unterscheiden, sei auch der Pfad zu einem Financial-Home-Anbieter von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. „Wer das Potenzial des Financial Home für sich nutzen will, muss dafür eine individuelle Strategie finden“, sagt Kottmann.

Digitaler Privatbanker als Zukunftsvision

Die Diversität der Ansätze belegt ein Blick auf den deutschen Finanz- und Versicherungsmarkt: Anbieter wie Swiss Life Select oder MLP streben mit ihren analog gewachsenen Vertriebsorganisationen bereits einen ganzheitlichen Finanzberatungsansatz und zeigen durch ihr stark über dem Markt liegenden Wachstum, dass Allfinanz gefragt ist. Ebenso machen Plattformen wie Check24 oder Direktversicherer wie HUK24 Tempo mit stärker digital geprägten Ansätzen und demonstrieren das darin liegende Wachstumspotenzial. Das Geschäftsmodell für das Financial Home werde anfangs kein rein digitales sein, sagt Kottmann. Die Unternehmen müssen laut Analyse ihre Vermittler und Agenten davon überzeugen, über das reine Versicherungsangebot hinauszugehen und bei Ihnen Kunden das breitere Angebot glaubwürdig positionieren. „Die Branche steht nicht vor einem Technikproblem, sondern vor einem Transformationsproblem“, so Kottmann. Gelingen könne die breitere Aufstellung, indem zusätzliches Vertriebspersonal mit Finanzexpertise engagiert wird. Auch remote zugeschaltete Spezialisten in der Zentrale könnten den Vertriebskräften vor Ort helfen, bei Fragen etwa zu komplizierteren Finanzprodukten oder bei Spezialthemen wie Erbschaft die notwendige Kompetenz in den Beratungsprozess zu bringen.

Als ein Leitbild für das Financial Home sehen die Fachleute von Oliver Wyman die Privatbank. „Sie soll die Interessen ihrer Kunden vertreten und hat die Breite an Spezialisten, alle Lebenssituationen abzudecken“, sagt Kottmann. Allerdings bedienen Privatbanken nur eine kleine Zielgruppe vermögender Personen. „Ein digitaler, automatisierter Privatbanker als Synonym eines Financial Homes könnte künftig ermöglichen, dass sich auf lange Sicht jeder ein solches Angebot leisten kann. “Es sei für Versicherer sinnvoll, schon jetzt umzusteuern. „Versicherer sollten überlegen, ob sie damit beginnen, einen Pfad in diese Zukunftswelt zu bauen – mit immer umfassenderen Angeboten auch bei Finanzservices“, sagt Kottmann. „Die klassischen Player werden hier flexibler agieren müssen und künftig ihre Kernkompetenzen mit Know-how Partnern aus dem gesamten Ökosystem erweitern,“ ergänzt Prax. Der Wettbewerbsdruck wird zunehmen. „Alle Spieler im Markt haben die Chance, den Schritt zum Financial Home zu gehen.“

 

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Anno August Jagdfeld hat seine Klagen gegen die SIGNAL IDUNA endgültig verloren

 

Herr Jagdfeld hatte vor dem Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund eingelegt. Die Urteilsverkündung war eine schmetternde Niederlage für Herrn Jagdfeld. Der Senat hat sämtliche Anspruchsgrundlagen rundweg verneint. Obendrein hat das Oberlandesgericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen, was die Haltlosigkeit der Vorwürfe nochmals unterstreicht. Damit steht fest, dass die SIGNAL IDUNA keinerlei Schadenersatz an Herrn Jagdfeld zahlen wird.

Herr Jagdfeld hatte Klagen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro erhoben. Zwei Instanzen – das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm – haben die Vorwürfe intensiv geprüft und festgestellt, dass sie allesamt haltlos sind. Niemand aus der SIGNAL IDUNA hat sich jemals negativ über Herrn Jagdfeld geäußert – so dass es auch niemals einen Schaden für Herrn Jagdfeld und seine Firmen geben konnte.

 

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Cyber-Studie von HDI

 

Eine umfangreiche Agenda erwartete die Teilnehmer am HDI Cyberkongress am 16. März. Erstmals richtete sich der Versicherer mit seinem Veranstaltungsformat direkt an seine Kunden. Bereits im September letzten Jahres hatte HDI sich mit einem Kongress an Makler und Vermittler gewandt. Die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe auch im Zuge des Krieges in der Ukraine machte Tipps und Ratschläge zur Cybersicherheit zum jetzigen Zeitpunkt umso wertvoller. Die Teilnehmer versammelten sich virtuell im Fernsehstudio von HDI und konnten den Referenten vom heimischen Schreibtisch aus folgen.

Den Auftakt machte Christian Kussmann, Bereichsvorstand für Firmen und Freie Berufe der HDI Versicherung. Er startete mit einem kurzen Abriss zu aktuellen Cyberrisiken, einem der Top-3 Risiken für Unternehmen und Freiberufler von heute. Außerdem gab er einen ersten Einblick in die Ergebnisse einer aktuellen Cyber-Studie von HDI. Der Versicherer hatte dazu im Dezember mehr als 500 KMU und Freiberufler zum Thema Cyberrisk sowie ihre Einschätzungen zu Auswirkungen des Risikos auf das eigene Unternehmen befragen lassen.

Ziel der Studie war die Erstellung eines repräsentativen Lagebildes der KMU insbesondere im Hinblick auf Cyberschäden, Risikowahrnehmung und -prävention. Unter anderem berichteten 41% der befragten Unternehmen davon, dass sie bereits Opfer einer Cyber-Attacke geworden seien. Außerdem macht die Studie dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zum Mitarbeiterverhalten deutlich.

Ein weiterer Top: Cybersicherheit in der Praxis. Ein aktuelles Bild zur Gefahrenlage lieferte hierzu Andreas Walz, Chief Information Security Officer der HDI Muttergesellschaft Talanx. Mit einem lebendigen Überblick über Bedrohungen, Vorfälle und Täter im Cyber-Security-Umfeld illustrierte er aktuelle Risiken und gab Hinweise, an welchen Stellen bei Unternehmen häufig Potenzial zur erfolgreichen Risikominimierung und Gefahrenabwehr besteht.

Dr. Marc Maisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht illustrierte im  Anschluss die These, dass virtuelles „Big Game Hunting“ für die Cyberkriminellen immer mehr aus dem Fokus gerate, weil Konzerne ihre IT zur Festung ausgebaut hätten. Im Mittelstand sähe das dagegen ganz anders aus. Der Referent erläuterte aktuelle Trends der Internetkriminalität und gewährte Einblicke in das Darknet.

Darüber hinaus referierten unter anderem die Journalistin Tina Groll zum Thema Identitätsdiebstahl im Internet, Dr. Wieland Hafelder, Vice President Google Deutschland über die Zusammenhänge von Sicherheit und digitaler Souveränität und Markus Böger vom niedersächsischen Verfassungsschutz über Angriffe in einer vernetzten Welt.

Mehr als 700 Teilnehmer befanden sich zeitweilig gleichzeitig im virtuellen Tagungsraum. „Wir sind mit der Resonanz, die wir mit unserer Veranstaltung bei unseren Kunden und anderen Interessenten hatten, hoch zufrieden,“ zieht HDI Vertriebsvorständin Stefanie Schlick das Resümee aus der Veranstaltung. Zeige die hohe Teilnehmerzahl doch, dass bei vielen Firmenkunden immer noch ein großer Informationsbedarf zum Thema Cyberrisiko bestehe. Und dass das Bemühen von HDI entsprechende Lücken zu schließen sehr gut angenommen werde. Nach dem erfolgreichen Auftakt im September 2021 plant HDI für Juni dieses Jahres auch den nächsten Cyberkongress für Vertriebspartner. „Ich freue mich schon auf die nächste Runde mit unseren Partnern“, ergänzt Stefanie Schlick.

 

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BGH-Urteil vom 17. März 2022 – III ZR 79/21

 

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.

Sachverhalt:

Der Kläger ist Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs. Am 22. März 2020 erließ das beklagte Land Brandenburg eine Corona-Eindämmungsverordnung, wonach Gaststätten für den Publikumsverkehr zu schließen waren und den Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Der Betrieb des Klägers war in dem Zeitraum vom 23. März bis zum 7. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Der Kläger erkrankte auch nicht. Während der Zeit der Schließung seiner Gaststätte bot er Speisen und Getränke im Außerhausverkauf an. Im Rahmen eines staatlichen Soforthilfeprogramms zahlte die Investitionsbank Brandenburg 60.000 € als Corona-Soforthilfe an ihn aus.

Der Kläger hat geltend gemacht, es sei verfassungsrechtlich geboten, ihn und andere Unternehmer für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlittenen Umsatz- und Gewinneinbußen zu entschädigen.

Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die auf Zahlung von 27.017,28 € (Verdienstausfall, nicht gedeckte Betriebskosten, Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) nebst Prozesszinsen sowie auf Feststellung der Ersatzplicht des Beklagten für alle weiteren entstandenen Schäden gerichtete Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers ist vor dem Oberlandesgericht erfolglos geblieben.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der III. Zivilsenat hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.

Die Entschädigungsvorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gewähren Gewerbetreibenden, die im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie als infektionsschutzrechtliche Nichtstörer durch eine auf § 28 Abs. 1 IfSG gestützte flächendeckende Schutzmaßnahme, insbesondere eine Betriebsschließung oder Betriebsbeschränkung, wirtschaftliche Einbußen erlitten haben, weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung einen Anspruch auf Entschädigung. § 56 Abs. 1 IfSG ist von vornherein nicht einschlägig, weil die hier im Verordnungswege nach § 32 IfSG angeordneten Verbote gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Personen ergangen sind und der Kläger nicht gezielt personenbezogen als infektionsschutzrechtlicher Störer in Anspruch genommen wurde. Ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ergibt sich auch nicht aus § 65 Abs. 1 IfSG. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut ist die Vorschrift nur bei Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten einschlägig. Im vorliegenden Fall dienten die Corona-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 sowie die Folgeverordnungen vom 17. April 2020 und 24. April 2020 jedoch der Bekämpfung der COVID-19-Krankheit. Diese hatte sich bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung vom 22. März 2020 deutschlandweit ausgebreitet. § 65 Abs. 1 IfSG kann auch nicht erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass der Anwendungsbereich der Norm auf Bekämpfungsmaßnahmen, die zugleich eine die Ausbreitung der Krankheit verhütende Wirkung haben, erstreckt wird.

Eine verfassungskonforme Auslegung der beiden Regeln dahingehend, dass auch in der vorliegenden Fallgestaltung eine Entschädigung zu gewähren ist, wie es in einem gestern veröffentlichten Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 10. Februar 2022 – 1 BvR 1073/21) kursorisch in Erwägung gezogen wurde, scheidet aus. Die verfassungskonforme Auslegung einer Norm setzt voraus, dass mehrere Deutungen möglich sind. Sie findet ihre Grenze an dem klaren Wortlaut der Bestimmung und darf nicht im Widerspruch zu dem eindeutig erkennbaren Willen des Gesetzes stehen. Der Wortlaut von § 56 und § 65 IfSchG ist klar und lässt eine ausdehnende Auslegung nicht zu. Zudem würde der eindeutige Wille des Gesetzgebers konterkariert, nur ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit eine Entschädigung für Störer im infektionsschutzrechtlichen Sinn vorzusehen.

Der Kläger kann den geltend gemachten Entschädigungsanspruch auch nicht auf eine analoge Anwendung von § 56 Abs. 1 oder § 65 Abs. 1 IfSG stützen. Es fehlt bereits an einer planwidrigen Regelungslücke. Den infektionsschutzrechtlichen Entschädigungstatbeständen liegt, was sich insbesondere aus ihrer Entstehungsgeschichte und der Gesetzgebungstätigkeit während der Corona-Pandemie ergibt, die abschließende gesetzgeberische Entscheidung zugrunde, Entschädigungen auf wenige Fälle punktuell zu begrenzen und Erweiterungen ausdrücklich ins Gesetz aufzunehmen (“Konzept einer punktuellen Entschädigungsgewährung”). Darüber hinaus fehlt es auch an der Vergleichbarkeit der Interessenlage zwischen den Entschädigungsregelungen nach §§ 56, 65 IfSG und flächendeckenden Betriebsschließungen, die auf gegenüber der Allgemeinheit getroffenen Schutzmaßnahmen beruhen.

Das Berufungsgericht hat einen Entschädigungsanspruch aus § 38 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. § 18 des Ordnungsbehördengesetzes für das Land Brandenburg zu Recht abgelehnt. Als spezialgesetzliche Vorschriften der Gefahrenabwehr haben die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes Anwendungsvorrang und entfalten eine Sperrwirkung gegenüber den Regelungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts.

Ansprüche aus dem richterrechtlich entwickelten Haftungsinstitut des enteignenden Eingriffs scheitern daran, dass das den §§ 56, 65 IfSG zugrundeliegende und gesetzgeberisch als abschließend gedachte Konzept einer punktuellen Entschädigung im Bereich der Eigentumseingriffe nicht durch die Gewährung richterrechtlicher Ansprüche unterlaufen werden darf. Unabhängig davon ist der Anwendungsbereich des Rechtinstituts des enteignenden Eingriffs nicht eröffnet, wenn es darum geht, im Rahmen einer Pandemie durch flächendeckende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen, die als Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen sind, verursachte Schäden auszugleichen. Es stünde – wie der Senat wertungsmäßig vergleichbar bereits in dem Waldschädenurteil vom 10. Dezember 1987 (III ZR 220/86, BGHZ 102, 350, 361 ff) ausgesprochen hat – in einem offenen Widerspruch zum Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Entschädigung, wenn die Gerichte – gestützt auf das richterrechtliche Institut des enteignenden Eingriffs – im Zusammenhang mit einer Pandemiebekämpfung im Anwendungsbereich von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG massenhafte und großvolumige Entschädigungen zuerkennen würden.

Ebenso wenig kann dem Kläger unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der sogenannten ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung des Eigentums eine Entschädigung zuerkannt werden. Es erscheint dem Senat bereits sehr zweifelhaft, ob dieses Rechtsinstitut, das bislang vor allem auf Härtefälle bei unzumutbaren Belastungen einzelner Eigentümer angewandt worden ist, geeignet ist, auf Pandemielagen sachgerecht im Sinne einer gerechten Lastenverteilung zu reagieren. Jedenfalls wäre es im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Entschädigung nicht zulässig, dem Kläger vorliegend einen Ausgleichsanspruch kraft Richterrechts unter dem Gesichtspunkt der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung zu gewähren.

Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche sind keine Aufgabe der Staatshaftung. Vielmehr folgt aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), dass die staatliche Gemeinschaft Lasten mitträgt, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal entstanden sind und nur zufällig einen bestimmten Personenkreis treffen. Hieraus folgt zunächst nur die Pflicht zu einem innerstaatlichen Ausgleich, dessen nähere Gestaltung weitgehend dem Gesetzgeber überlassen ist. Erst eine solche gesetzliche Regelung kann konkrete Ausgleichsansprüche der einzelnen Geschädigten begründen. Dieser sozialstaatlichen Verpflichtung kann der Staat zum Beispiel dadurch nachkommen, dass er – wie im Fall der COVID-19-Pandemie geschehen – haushaltsrechtlich durch die Parlamente abgesicherte Ad-hoc-Hilfsprogramme auflegt (“Corona-Hilfen”), die die gebotene Beweglichkeit aufweisen und eine lageangemessene Reaktion zum Beispiel durch kurzfristige existenzsichernde Unterstützungszahlungen an betroffene Unternehmen erlauben.

Ansprüche aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG) und enteignungsgleichem Eingriff sowie nach § 1 Abs. 1 des Staatshaftungsgesetzes des Landes Bandenburg hat das Berufungsgericht zu Recht abgelehnt. Die Corona-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 und die Folgeverordnungen vom 17. und 24. April 2020 waren als solche rechtmäßig. Die getroffenen Schutzmaßnahmen, insbesondere die angeordneten Betriebsschließungen, waren erforderlich, um die weitere Ausbreitung der COVID-19-Krankheit zu verhindern. Dies wurde von der Revision auch nicht in Frage gestellt.

Vorinstanzen:

Landgericht Potsdam – Urteil vom 24. Februar 2021 – 4 O 146/20

Brandenburgisches Oberlandesgericht – Urteil vom 1. Juni 2021 – 2 U 13/21

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Art. 14 GG – Eigentum, Erbrecht und Enteignung

1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

  • 28 IfSG – Schutzmaßnahmen

(1) 1Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. 2Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.

  • 32 IfSG – Erlass von Rechtsverordnungen

1Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28, 28a und 29 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. 2Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.

  • 56 IfSG – Entschädigung

(1) 1Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.

  • 65 IfSG – Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen

(1) 1Soweit auf Grund einer Maßnahme nach den §§ 16 und 17 Gegenstände vernichtet, beschädigt oder in sonstiger Weise in ihrem Wert gemindert werden oder ein anderer nicht nur unwesentlicher Vermögensnachteil verursacht wird, ist eine Entschädigung in Geld zu leisten; eine Entschädigung erhält jedoch nicht derjenige, dessen Gegenstände mit Krankheitserregern oder mit Gesundheitsschädlingen als vermutlichen Überträgern solcher Krankheitserreger behaftet oder dessen verdächtig sind. 2§ 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.

  • 18 Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg – Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen

(1) Die Ordnungsbehörde kann Maßnahmen gegen andere Personen als die nach den §§ 16 oder 17 Verantwortlichen richten, wenn

  1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist,
  1. Maßnahmen gegen die nach den §§ 16 oder 17 Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen,
  1. die Ordnungsbehörde die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann und
  1. die Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können.
  • 38 Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg – Zur Entschädigung verpflichtende Maßnahmen

(1) Ein Schaden, den jemand durch Maßnahmen der Ordnungsbehörden erleidet, ist zu ersetzen, wenn er

  1. a) infolge einer Inanspruchnahme nach § 18 oder
  1. b) durch rechtswidrige Maßnahmen, gleichgültig, ob die Ordnungsbehörden ein Verschulden trifft oder nicht, entstanden ist.

 

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Eine neue Studie des Versicherungsmanagers CLARK klärt darüber auf, welche Wertgegenstände den Deutschen besonders am Herzen liegen.

 

Knapp jede:r vierte Befragte (23 Prozent) gibt in der bevölkerungsrepräsentativen Studie in Zusammenarbeit mit YouGov an, am liebsten das Fahrrad versichern zu wollen. Auf Platz zwei und drei folgen Schmuck (15 Prozent) und Antiquitäten (15 Prozent) [1].

Ältere wollen Antiquitäten versichern, Jüngere eher das Handy

Die aktuelle CLARK-Studie zeigt deutlich, dass den verschiedenen Generationen unterschiedliche Wertgegenstände wichtiger sind. So werden in der Altersgruppe der über 55-Jährigen besonders Antiquitäten als Wertgegenstände geschätzt: Jede:r fünfte Befragte (20 Prozent) von ihnen würde Antiquitäten versichern. Ganz anders sieht die Bereitschaft mit fünf Prozent bei den 18- bis 24-Jährigen aus. Umgekehrt liegen die Prioritäten der beiden Altersgruppen beim Handy: Fast ein Drittel der 18- bis 24-Jährigen (30 Prozent) würden ihr Handy als Wertgegenstand versichern, aber nur sechs Prozent der über 55-Jährigen [1].

Die geliebten Schätze richtig schützen

Zur Absicherung der Sammelobjekte ist es wichtig, diese mit einem angemessenen Versicherungsschutz auszustatten. Oft kommt dabei die Frage auf, für welche Gegenstände eine Hausratversicherung in Frage kommt und für welche nicht. “Als Faustregel gilt: Schäden an beweglichen Gegenständen, die nicht fest verbaut sind, wie beispielsweise durch Feuer, Wasser, Vandalismus oder Diebstahl, werden von der Versicherung abgedeckt”, so COO und Co-Gründer von CLARK, Dr. Marco Adelt.

Wertsachen wie Briefmarken, Münzen und Kunstobjekte sind ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert. Sie werden jedoch meist nicht komplett zum Neuwert ersetzt, oftmals für lediglich 20 Prozent der Versicherungssumme. Daher ist es ratsam, Wertgegenstände – wie etwa eine Uhrensammlung – mit einer speziellen Hausratversicherung abzusichern, die eine möglichst hohe Versicherungssumme für die Wertsachen bietet. Manchmal besteht auch die Möglichkeit, höhere Entschädigungsgrenzen zu vereinbaren. Dadurch steigt natürlich auch der Beitrag. “Um die beste Hausratversicherung für die persönlichen Bedürfnisse zu finden, ist eine unabhängige Beratung unerlässlich”, so Adelt abschließend. Einen kompakten Überblick über verschiedene Hausratversicherungen geben unter anderem Ratgeber-Artikel im Netz.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1104 Personen zwischen dem 25. und 30.11.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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Viele alte Versicherungspolicen decken pauschal ganze Werkhallen oder große Maschinen ab – ohne Berücksichtigung aktueller Risiken durch Cyberangriffe oder digitale Fehlfunktionen.

 

Im Zweifelsfall führt dies dazu, dass Versicherer für Schäden ihrer gewerblichen Kunden aufkommen müssen, die zum Zeitpunkt der Produktkalkulation noch unbekannt waren. Diese Silent Cyber genannte Gefahr hat die Versicherungsbranche zwar als relevantes Thema erkannt, mehr als die Hälfte der Unternehmen bewerten diese Risiken jedoch bisher nicht systematisch. Das sind Ergebnisse der aktuellen “ti&m-Trendstudie Versicherungen 2022”, die der Digitalisierungs- und Innovationsexperte ti&m zusammen mit den Versicherungsforen Leipzig erarbeitet hat.

“Mit ihrem bestehenden Produktportfolio und den derzeit laufenden Policen sind viele Versicherer unbewusst einem hohen Risiko ausgesetzt. Sie laufen Gefahr, für Schäden zahlen zu müssen, die sie ursprünglich für das Produkt nicht kalkuliert hatten. Denn zum Zeitpunkt der Produktkonzeption gab es diese Risiken noch nicht”, erläutert Dr. Holger Rommel, Head Research & Digital Transformation bei ti&m. Er rät Versicherungs-unternehmen, mögliche Risiken einer nicht mehr zeitgemäßen Deckung zu identifizieren und rasch gegenzusteuern, da “der zunehmende Einsatz vernetzter Geräte genauso wie die Integration von KI-Funktionalitäten die Gefahr von sehr teuren Extremereignissen birgt.”

Silent Cyber birgt die Gefahr eines digitalen Domino-Effekts

In der Versicherungswirtschaft werden die nicht in die Prämie mit einkalkulierten Cyberrisiken Silent Cyber genannt. Diese Exponierung in Sach- und Haftpflichtportfolios wird durch eine zunehmend vernetzte Wirtschaft weiter verschärft. Branchenexperte Rommel: “Ein Schadenfall bleibt häufig nicht mehr auf ein einzelnes Ereignis beschränkt. Stattdessen werden mehrere deckungspflichtige Folgeschäden angestoßen, es ist eine Art digitaler Domino-Effekt. Das kumulierte Risiko steigt beträchtlich an.”

Während bei 10 Prozent der befragten Studienteilnehmer Silent-Cyber-Risiken noch gar kein Thema sind, haben 43 Prozent die Gefahr zumindest auf dem Radar, analysieren und bewerten die Risiken aber noch nicht systematisch. 30 Prozent der Versicherungsunternehmen sind hier schon einen Schritt weiter, die Risiken werden analysiert und Verantwortlichkeiten und Maßnahmen definiert. Nur bei 17 Prozent ist die Bewertung von Silent-Cyber-Risiken bereits tief in die Underwriting-, Risikomanagement- und Produktmanagementprozesse integriert. Diejenigen, die bereits eine Risikoanalyse und -bewertung durchführen, machen dies überwiegend durch eine Analyse der Bedingungswerke und arbeiten auch eng mit ihrem Rückversicherer zusammen.

Milliarden-Schäden durch Malware

Wie gravierend die Folgen von Cyberangriffen sein können, haben Malware-Angriffe wie WannaCry und Petya/NotPetya im Jahr 2017 gezeigt. Innerhalb kürzester Zeit wurden Millionen Rechner und Maschinen weltweit infiziert. Produktionsanlagen kamen zum Erliegen, Containerterminals standen still. ti&m-Experte Rommel: “Analysen zufolge ist ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von 3,3 Milliarden US-Dollar entstanden, davon fallen rund 90 Prozent in die Kategorie Silent Cyber. Diese beiden Malware-Angriffe zeigen exemplarisch auf, wie exponiert viele konventionelle Versicherungsverträge gegenüber Cyberrisiken sind.”

hadenszenarien schließen Rommels Ansicht nach zunehmend auch Sach- und Personenschäden mit ein: “Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Anzahl der cyberinduzierten Schäden als auch deren Ausmaße in der virtuellen wie in der realen Welt zunehmen. Vielfach ist das in traditionellen Produktsparten noch nicht berücksichtigt. Die Versicherer stehen deshalb unter Druck, zeitnah eigene Lösungskonzepte zu entwickeln.”

Über die Studie

Für die “ti&m-Trendstudie Versicherungen 2022” wurde eine Befragung unter Experten aus den Bereichen Risikomanagement, Underwriting, Produktmanagement und Aktuariat/Versicherungsmathematik deutscher Versicherungsunternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse geben ein gutes Stimmungsbild über den aktuellen Stand beim Umgang mit Silent-Cyber-Risiken und Einschätzungen zur künftigen Entwicklung wieder. Die Studie beleuchtet potenzielle Risiken, Verantwortungslücken und Herausforderungen im Umgang mit den Risiken und skizziert Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft.

 

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ti&m AG, Buckhauserstrasse 24, CH-8048 Zürich, Tel: +41 44 497 76 70, www.ti8m.ch

Die Anforderungen an finanzielle Vorsorgeprodukte sind hoch. Sie sollen seriös, flexibel und sicher sein – mit guten Bewertungen durch unabhängige Institutionen und maximaler Rendite.

 

Ebenfalls ein wichtiger Faktor: Nachhaltigkeit. Für 57 Prozent der Menschen in Deutschland ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines finanziellen Vorsorgeproduktes, beispielsweise, dass in Fonds nur Aktien von Unternehmen enthalten sind, die nach bestimmten ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Kriterien wirtschaften. Das ergab eine forsa-Umfrage[1] im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.

SERIOSITÄT SPIELT DIE WICHTIGSTE ROLLE

Die Seriosität des Anbieters ist für 95 Prozent der Befragten ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines Vorsorgeprodukts. 82 Prozent legen großen Wert auf die Flexibilität, sodass sie jederzeit Zugang zum Ersparten haben. Fast genauso relevant ist die Sicherheit, beispielsweise durch eine garantierte Verzinsung. Darauf legen 79 Prozent der Menschen in Deutschland großen Wert. 67 Prozent achten auf eine gute Bewertung des Finanzprodukts durch unabhängige Institutionen wie die Stiftung Warentest. Ebenso viele (67 Prozent) nennen einen hohen Ertrag, beziehungsweise eine hohe Rendite als wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines finanziellen Vorsorgeprodukts.

NACHHALTIGE RENDITE AUCH IN NIEDRIGZINSZEITEN

“Auch in Niedrigzinszeiten lässt sich nachhaltig Rendite erzielen, mit den richtigen Fonds und dem passenden Sparplan. Wer zum Beispiel auf eine flexible Altersvorsorge in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Nachhaltigkeitsfokus setzt, kombiniert die Renditechancen eines Fondssparplans mit den Steuervorteilen einer Rentenversicherung”, erklärt Michael Wenzel, Vorsorgeexperte bei CosmosDirekt.

[1] Bevölkerungsrepräsentative Umfrage “Vorsorge 2.0” des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Januar 2022 wurden in Deutschland 1.019 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Bundesbürger ab 18 Jahren befragt.

 

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Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Geschäftsergebnisse 2021

 

“Hinter uns liegt erneut ein Jahr, das ganz anders verlaufen ist, als wir es geplant und erwartet hatten. Wir sind voller Optimismus in das Jahr 2021 gegangen, in der festen Annahme, dass sich die Situation normalisiert. Heute wissen wir an dieser Stelle mehr. Dennoch sind wir extrem gut durch diese Zeit gekommen: als Unternehmen, als Arbeitgeber, als Team”, ordnet Patrick Döring, Vorsitzender des Vorstands, das zweite Geschäftsjahr in der Corona-Pandemie ein.

Das Jahr zwei in der Pandemie war für die Wertgarantie Group erneut ein wirtschaftlich erfolgreiches: Obwohl die gesteckten Ziele im Neugeschäft in einigen Segmenten nicht erreicht werden konnten, gelang es der Wertgarantie Group, das Geschäftsjahr mit insgesamt 1,7 Millionen Neuverträgen abzuschließen und den Bestand auf über 7,25 Millionen Kunden auszubauen.

“Wir sind dynamisch in unseren Märkten unterwegs. Die über 7 Millionen Kunden sind ein Beleg für das ungebrochene Kundenvertrauen und machen deutlich, wie stark die Wertgarantie Group wächst”, fasst Patrick Döring zusammen. Die Ansprüche sind hoch – bei den Kundinnen und Kunden an Produkte und Service, bei der Wertgarantie Group an die Ziele, verdeutlicht Patrick Döring. “Die pandemischen Rahmenbedingungen – angefangen bei geschlossenen Geschäften über verunsicherte Verbraucher bis hin zu Lieferschwierigkeiten im Handel – haben unsere ambitionierten Wachstumsziele ausgebremst und gleichzeitig unsere Kostenstrukturen zeitweise deutlich verschoben.”

Wertgarantie verzeichnete mit 1.610.000 einen leichten Rückgang bei den Neuverträgen. Insgesamt wuchs der Bestand dennoch absolut auf 6,87 Millionen Verträge. Bei den gesteckten Zielen für 2022 ist man in den ersten Monaten bereits wieder auf Kurs.

Das Geschäftsfeld Fahrrad hat 2021 seine gute Entwicklung fortgesetzt: Auch wenn aufgrund gestörter Lieferketten mancher Fachhandelspartner weniger verkaufen konnte als nachgefragt wurde: Ungefähr 100.000 versicherte Fahrräder und E-Bikes in 2021 belegen die Erfolge in diesem Geschäftsfeld.

Die positiven Veränderungen auf dem Heimtiermarkt – noch nie wurden in Deutschland so viele Hunde und Katzen angeschafft – haben sich unmittelbar bei der Agila Haustierversicherung bemerkbar gemacht: Mit 87.000 Verträgen im Neugeschäft und einem Bestand von 380.000 Kunden sind Bestmarken erreicht worden. Ähnlich wie im Vorjahr gab es eine Steigerung bei den Schadensinanspruchnahmen. Insgesamt konnte der Versicherer über 650.000 Rechnungen für seine Kundinnen und Kunden begleichen.

Beim internationalen Geschäft setzt die Wertgarantie Group mit ihren Marken weiter auf Wachstum, blickt Vorstand Patrick Döring voraus. “Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich auch diese Märkte schnell normalisieren. Mit Optimismus und dem Wissen um unsere Leistungsstärke werden wir auch international weiter zulegen.”

Die Wertgarantie Group hatte im vergangenen Geschäftsjahr Schadenaufwendungen von 223 Millionen Euro. Die Combined Ratio der Unternehmensgruppe lag bei 86,7 Prozent und liegt damit deutlich unter dem Zielwert von 90 Prozent. Die Beitragseinnahmen summierten sich auf 385,9 Millionen Euro.

Konzernübergreifend lag der Überschuss im Geschäftsjahr 2021 bei 39 Millionen Euro. Damit verbesserte die Wertgarantie Group ihr Geschäftsergebnis deutlich: “Wir hatten pandemiebedingt ein zurückhaltendes Neugeschäft. Unser Geschäftsmodell hat sich gerade in dieser Zeit erneut bewährt”, erklärt Vorstandsvorsitzender Patrick Döring. Der außerordentliche Ergebniseffekt werde sich wieder verflüchtigen, da die Unternehmensgruppe aufgrund des geringeren Neugeschäftes in den beiden vergangenen Corona-Jahren mit dieser Beitragslücke für die kommenden Jahre kalkulieren muss, verdeutlicht der Vorstandsvorsitzende. “Wir werden daher weiterhin an unserer Unternehmenskultur des vorausschauenden Planens und nachhaltigen Wirtschaftens festhalten.”

Allen pandemiebedingten Unsicherheiten zum Trotz hat sich die Wertgarantie Group in den vergangenen Jahren organisatorisch auf Wachstum ausgerichtet: Über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren in einem Unternehmen der Wertgarantie Group ihren neuen Arbeitgeber gefunden. Die Zahl der Beschäftigten lag zum Jahresende bei 1.000, davon 650 am Standort in Hannover.

“Wir sorgen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher haben wir uns im Mai 2021 an der Initiative zum Aufbau einer Impfstraße für die hannoverschen Versicherer beteiligt”, bekräftigt Patrick Döring. “Wir haben zudem 40.000 Masken zur Verfügung gestellt und 30.000 Coronatests angeschafft – und wenn nötig, werden wir auch in Sachen Corona weiter in die Gesundheit unserer Mitarbeitenden investieren.”

Mit flexiblen Arbeitsmodellen hat sich die Unternehmensgruppe an die Veränderungen der Arbeitswelt angepasst: Ob Flexwork oder Desksharing – neue Arbeitsmodelle und Organisationsformen am Standort in Hannover werden jeden Tag von den Mitarbeitenden umgesetzt und gelebt. Auch diese Maßnahme, die ganz im Sinn der Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht, hat unter anderem dazu beigetragen, dass die Wertgarantie Group bei der unabhängigen Studie “Leading Employers” ausgezeichnet wurde. Die Studie zeichnet jährlich das beste ein Prozent der deutschen Arbeitgeber aus. Zudem hat die Wertgarantie Group das Siegel “Top IT Arbeitgeber” des Magazins CHIP erhalten und wurde darüber hinaus zum vierten Mal infolge als “Bester Ausbilder” durch die Wirtschaftszeitschrift “Capital” ausgezeichnet. Im aktuellen Geschäftsjahr sind fast 60 zusätzliche Stellen geplant, zudem werden acht junge Menschen mit ihrer Berufsausbildung in der Unternehmensgruppe starten.

Auch das Thema Nachhaltigkeit hat die Wertgarantie Group geprägt. Mit “Reparieren statt Wegwerfen” hat Wertgarantie hohe Aufmerksamkeit auf das Thema Elektroschrott gelenkt: Am POS sowie bundesweit mit dem “Wertgiganten”, einer Skulptur des Künstlers HA Schult. “Wir wollen das Bewusstsein für eine verlängerte Nutzung von Geräten durch Reparaturen stärken”, verdeutlicht Patrick Döring. Und nicht nur hier: Nachhaltigkeit schlägt sich überall in den Unternehmen nieder, sagt Patrick Döring: “Um den Nachhaltigkeitsgedanken als festen Bestandteil der Unternehmenstätigkeit zu etablieren, haben wir im vergangenen Jahr an unser Nachhaltigkeitsstrategie für die kommenden Jahre gearbeitet.”

Diese Nachhaltigkeitsstrategie baut auf den bisherigen Aktivitäten auf und enthält konkrete Ziele aus den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales, die die Wertgarantie Group bis zum Jahr 2025 erreichen will. Im Bereich des Klima- und Umweltschutzes besteht das Ziel, die konzernweite Klimaneutralität bis zum Jahr 2025 umzusetzen. Die CO2-Emissionen des Jahres 2021 am Standort Hannover wurden bereits verringert und sollen zudem durch die Unterstützung eines zertifizierten Klimaschutzprojektes kompensiert werden.

“Das Jahr 2021 war für unsere Unternehmensgruppe in vielerlei Hinsicht ein besonderes Jahr”, fasst Wertgarantie-Vorstand Patrick Döring zusammen. “In diesen unsicheren Zeiten sind wir dennoch dynamisch unterwegs: Wir wachsen weiter und haben als innovativer Lifestyleversicherer alle Chancen, in unseren Märkten Konsumelektronik, Fahrrad sowie Hund und Katze noch stärker zu werden. Neue Marktchancen nutzen wir aufgeschlossen und mit kreativen Ideen.”

 

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WERTGARANTIE AG, Breite Straße 8, 30159 Hannover, Tel:  +49 (0)511 71280-123, www.wertgarantie.com

Die Corona-Pandemie und die Unwetter im Sommer 2021 haben auch das Geschäft der Nürnberger Versicherung im vergangenen Jahr geprägt.

 

In Anbetracht der äußeren Umstände bewertet der Vorstand das Geschäftsjahr insgesamt dennoch als gut: Die gebuchten Bruttobeiträge bewegen sich mit 3,634 Mrd. EUR leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Neu- und Mehrbeiträge stiegen von 629,4 Mio. auf 658,5 Mio. EUR. Der Konzernumsatz aus gebuchten Bruttobeiträge, Erträgen aus Kapitalanlagen und Provisionserlösen stieg um 4,2 % auf 4,761 Mrd. EUR. Während das Neugeschäft in der Lebensversicherung deutlich gesteigert werden konnte, schlugen in der Schadenversicherung die hohen Ausgaben wegen “Bernd” zu Buche. Vor allem deswegen sank das Konzernergebnis von 78,5 Mio. auf 64,3 Mio. EUR.

Die Aktionäre sollen auch 2022 wieder eine Dividende von unverändert 3,30 EUR je Stückaktie erhalten. Das entspricht auf Basis des Jahresschlusskurses einer Dividendenrendite von 4,2 %. Die Hauptversammlung findet virtuell am 27. April statt.

“Angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie haben wir unsere Kundenberatung weiter optimiert, und das hat sich gerade in der zweiten Jahreshälfte positiv bemerkbar gemacht. Dazu kamen neue Produkte aus unserem Kerngeschäft – dem Einkommensschutz -, die vom Vertrieb und den Kunden sehr gut angenommen wurden. Hier setzen wir unsere Strategie um, dass wir nicht nur im Schadenfall für die Kunden da sind, sondern, dass wir ihnen schon präventiv zur Seite stehen”, betont Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann. Die Nürnberger hat im vergangenen Jahr 3,32 Mrd. EUR für Versicherungsfälle und Beitragsrückerstattungen ausgezahlt. Das waren 14,1 % mehr als im Jahr zuvor. “Diese Zahl belegt anschaulich, dass wir unseren Kunden ein verlässlicher Partner sind”, betont Armin Zitzmann.

Im Hinblick auf spürbar unsicherer gewordene Zeiten nimmt das Thema Nachhaltigkeit bei der Nürnberger eine immer bedeutendere Rolle ein. “Unser Geschäftsmodell ist per se nachhaltig. Wir stärken die Resilienz unserer Kunden bei kleinen und großen Schicksalsschlägen. Das hat sich nicht nur zuletzt bei der Regulierung der Hochwasserschäden gezeigt”, führt Zitzmann aus. “Darüber hinaus entwickeln wir nachhaltige Produkte. So enthält der neue Einkommensschutz (EKS) nachhaltige Services wie die Gesundheits-App Coach:N oder den medizinischen Expertenservice BetterDoc.” Die Unternehmenszentrale in Nürnberg wurde als CO2-neutral zertifiziert. Und seit Herbst 2021 ist die Nürnberger Versicherung Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI), einer von den Vereinten Nationen unterstützten internationalen Finanzinitiative.

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Das Wirtschafts- und Finanzmagazin FOCUS-MONEY hat die Finanzstärke der WWK Lebensversicherung a. G. erneut mit der Bestnote „Extrem Stark“ ausgezeichnet.

 

Grundlage für die Anerkennung ist das Ratingergebnis des Deutsche Finanz-Service Instituts (DFSI). Dieses hatte den Versicherer in seiner aktuellen Studie zur Unternehmensqualität erneut als einzigen Lebensversicherer mit der Bestnote AAA (Exzellent) ausgezeichnet. Analysiert wurden dabei die Kriterien Substanzkraft, Produktqualität und Service. Die WWK konnte in allen drei Bereichen überzeugen.

Der Vorstandsvorsitzende der WWK Versicherungsgruppe Jürgen Schrameier erklärte anlässlich der Veröffentlichung der Auszeichnung: „Die sehr gute Bewertung der WWK ist in erster Linie auf die hohe Substanzkraft des Unternehmens zurückzuführen. Unsere Eigenkapitalausstattung liegt bei gut 6 Prozent der Deckungsrückstellung und liegt damit weit über dem Branchendurchschnitt. Unsere Finanzstärke ist ein Garant dafür, dass wir die Leistungs- und Garantieversprechen an unsere Kunden langfristig einlösen können. In den aktuellen Niedrigzinszeiten ist dies ein wichtiger Aspekt für die Kunden bei der Wahl ihres Vorsorgepartners.“

Ein Versicherer steht wie kaum ein anderes Unternehmen für Sicherheit und Solidität. Schließlich sind Lebensversicherungen besonders langlaufende Verträge, bei denen die gewählte Gesellschaft auch Jahrzehnte später noch leistungsfähig sein soll. Damit Kunden die Finanzstärke besser beurteilen können hat FOCUS-MONEY die Urteile zur Finanzkraft der einzelnen Versicherer von sechs renommierten Instituten in einem speziellen Finanzstärke- Rating zu einem einheitlichen Bewertungsschema zusammengeführt. Die WWK glänzt dabei seit vielen Jahren mit einer extrem starken Bonitätsnote.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Für die Familienkutsche oder das Liebhaberfahrzeug: Die Kfz-Versicherungen der EUROPA bieten einen umfassenden Schutz für die sichere Fahrt in den Frühling.

 

Und weil starke Leistung nicht teuer sein muss, überzeugen die Tarife mit besonders günstigen Beiträgen. In maßgeschneiderten Online-Seminaren am 5. und 7. April können freie Vermittler mehr über die Vorteile der EUROPA-Kfz-Versicherung erfahren.

„Eine gute Kfz-Absicherung bietet starken Schutz zu einem guten Preis bei umfassendem Service“, betont Stefan Andersch, Vorstand der EUROPA Versicherung. Um diesem Anspruch noch besser gerecht zu werden, hat die EUROPA die Leistungen ihrer Tarife kürzlich erweitert. Unter anderem gibt es jetzt umfangreichen Schutz für Elektro- und Hybrid-Pkw im Komfort-Tarif, die Mallorca-Deckung auch für Campingfahrzeuge sowie einen optionalen Auslandschadenschutz. Die gleichbleibend hervorragenden Beiträge lobt auch die Stiftung Warentest. Wie schon im vergangenen Jahr erhielt die EUROPA in allen getesteten Altersklassen die Bestnote.

Einzigartiges Einsparpotenzial

Für einen noch besseren Preis bietet der Versicherer außerdem zahlreiche Einspar-Möglichkeiten. So kann ein Kunde bei erstmaliger Versicherung eines Pkw oder Versicherung eines Zweitwagens von verbesserten Einstufungen profitieren.

Das gilt zum Beispiel mit der einzigartigen Führerschein-Plus-Regelung der EUROPA. Fahrzeughalter, die erstmalig ein Auto versichern, profitieren damit im Vergleich zur einfachen Führerscheinregelung von einem noch besseren Beitragssatz. Dafür müssen der Halter und alle Fahrer mindestens 30 Jahre alt und seit 10 Jahren im Besitz eines EU-Führerscheins sein. In der Haftpflicht-Versicherung beträgt der Beitragssatz dann nur 53 Prozent, in der Vollkasko nur 44 Prozent. Zum Vergleich: Mit der einfachen Führerscheinregelung wären es 60 beziehungsweise 47 Prozent.

Zweitwagen oder Motorrad noch günstiger absichern

Mit der Zweitwagen-Plus-Regelung eröffnen sich ebenfalls Spar-Möglichkeiten. Hier müssen der Kunde und alle Fahrer mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem muss der Kunde oder sein Partner bereits einen Pkw oder ein Motorrad in der Schadenfreiheitsklasse 3 oder höher versichert haben.

Ist der Kunde oder sein Partner zudem noch selbst Halter des Fahrzeuges, zahlt er auch hier im Vergleich zur einfachen Zweitwagenregelung einen geringeren Beitragssatz: in der Haftpflichtversicherung nur 50 Prozent, in der Vollkasko nur 42 Prozent. Mit der einfachen Zweitwagenregelung wären es 60 beziehungsweise 47 Prozent. Ein weiterer Vorteil der Zweitwagen-Plus-Regelung: Verbesserte Beitragssätze gibt es nicht nur für Pkw, sondern auch bei der Versicherung eines Motorrads als Zweitfahrzeug.

Kostenfreies Seminar für Vermittler

Noch mehr über die Vorteile der EUROPA Kfz-Tarife lernen freie Vermittler in einem kostenfreien Web-Seminar am 5. oder 7. April. Der knapp halbstündige Online-Kurs findet an beiden Tagen je ab 11 Uhr oder 15 Uhr statt. Für die Schulung gibt es 20 Minuten Weiterbildungszeit. Eine Anmeldung ist unter europa-vertriebspartner.de möglich.

Weitere Informationen zu den Kfz-Tarifen der EUROPA gibt es unter www.europa.de/produkte/kfz-versicherung/auto-versicherung. Freie Vermittler erhalten zudem speziell für sie aufbereitete Informationen zu den Kfz-Tarifen der EUROPA beim Makler Service-Team unter 0221 5737-300, per E-Mail an vep@europa.de oder unter www.europa-vertriebspartner.de.

Über die EUROPA

Die EUROPA-Gesellschaften gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Gegründet wurden sie 1959 in Köln. Dort ist heute noch der Sitz der beiden Unternehmen, der EUROPA Lebensversicherung AG und der EUROPA Versicherung AG.

Die EUROPA betreut insgesamt 1,5 Millionen Versicherungsverträge sowie 1,8 Millionen Versicherte in Reise-, Rahmen- und Gruppenversicherungsverträgen. Kunden und Vermittler profitieren von einer attraktiven Produktpalette, umfangreichem Service und sehr guter Beratung. In zahlreichen unabhängigen Tests und Rankings werden die beiden Unternehmen immer wieder ausgezeichnet – für ihre Produkte und ihre Beratungsqualität. Zudem beweist die EUROPA, dass hohe Qualität und guter Service dauerhaft günstig sein können: Mit 0,7 Prozent ist die EUROPA laut Wirtschaftswoche im Mittelwert über die vergangenen drei Jahre der Lebensversicherer mit der niedrigsten Verwaltungskostenquote in Deutschland. Das heißt, der Großteil der Beiträge fließt in den Schutz der Kunden. Eine niedrige Quote deutet auf Sparsamkeit in der Verwaltung hin.

 

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EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Wachstum in allen Versicherungsunternehmen, ein günstiges Schadenjahr sowie sehr gute Kapitalanlageergebnisse führten bei der uniVersa nach vorläufigen Zahlen zu einem Rekordergebnis im vergangenen Geschäftsjahr. Dies kommt den versicherten Mitgliedern zugute.

 

Die uniVersa Versicherungsunternehmen konnten im vergangenen Geschäftsjahr 2021 ihre Beitragseinnahmen um 6,4 Prozent auf 850,6 Millionen Euro steigern. Die Branche wuchs im Vergleich dazu nur um 1,1 Prozent. Aus den Kapitalanlagen konnte ein erfreuliches Ergebnis von 235,4 Millionen Euro (Vorjahr 190,9) erwirtschaftet werden. Die gesamten Leistungen, bestehend aus dem Bruttoaufwand für Versicherungsfälle und der Zuführung zu versicherungstechnischen Rückstellungen, stiegen auf 1.043,2 Millionen Euro (Vorjahr 936,2). Der Zuwachs bei den Versicherungsfällen betrug aufgrund eines günstigen Schadenverlaufs nur 1,3 Prozent.

Bestes Ergebnis in der Unternehmensgeschichte

Unter dem Strich konnte die uniVersa mit 168,5 Millionen Euro (Vorjahr 117,1) ihr bestes Geschäftsergebnis nach Steuern in der Unternehmensgeschichte erzielen. „Profiteure sind ausschließlich die Mitglieder unserer Versicherungsvereine“, hob Vorstandsvorsitzender Michael Baulig den Unterschied zu anderen Rechtsformen hervor. Für sie wurden der Rückstellung für Beitragsrückerstattung insgesamt 151,5 Millionen Euro zugeführt, was ebenfalls ein Rekordergebnis darstellt. Das Eigenkapital als Sicherheitspuffer konnte um 15,0 Millionen Euro auf 328,7 Millionen Euro gestärkt werden. Die Kapitalanlagen überschritten erstmals die Sieben-Milliardengrenze und konnten auf 7,1 Milliarden Euro ausgebaut werden (Vorjahr 6,7).

Krankenversicherung setzt auf Stabilität

Die Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung konnten um 5,6 Prozent (Markt 5,0) auf 682,0 Millionen Euro gesteigert werden. In der Zusatzversicherung konnte die uniVersa vor allem bei der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen zulegen, aber auch im ambulanten und stationären Bereich. Insgesamt stieg hier die Zahl der versicherten Personen auf 170.468 (Vorjahr 165.830). In diesem Jahr will die uniVersa auch im Beamtengeschäft verstärkt wachsen und hat hierzu einen neuen, qualitativ hochwertigen Beamtenanwärtertarif zu günstigen Beiträgen auf den Markt gebracht. Mit 146,8 Millionen Euro (Vorjahr 103,3) konnte die Krankenversicherung ihr bestes Geschäftsergebnis nach Steuern seit der Unternehmensgründung im Jahr 1843 ausweisen. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurden davon 135,8 Millionen Euro zugeführt. „Diese kommt exklusiv unseren Versicherten zugute und wird größtenteils zur Beitragslimitierung bei Anpassungen verwendet, aber auch zur Beitragsrückerstattung“, betonte Baulig. Das Eigenkapital und damit die Unternehmenssubstanz wurde um 5,1 Prozent auf 225,9 Millionen Euro gestärkt. Mit einer Eigenkapitalquote von 33,1 Prozent zählt die uniVersa weiter zu den Besten der Branche.

Rekordneugeschäft in der Lebensversicherung

In der Lebensversicherung konnte die uniVersa das beste Neugeschäft in der Unternehmensgeschichte verzeichnen. Die Beitragseinnahmen wurden um 11,4 Prozent (Markt -1,4) auf 140,9 Millionen Euro gesteigert. Die Beitragssumme des selbst abgeschlossenen Neugeschäfts stieg um 24,6 Prozent. Stark nachgefragt waren die fondsgebundene Rentenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Besonders erfreulich ist, dass wir erneut auch die laufenden Beitragseinnahmen um 5,9 Prozent steigern konnten und damit eine nachhaltige Entwicklung sicherstellen können“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende. Das Geschäftsergebnis nach Steuern verdoppelte sich nahezu auf nunmehr 15,7 Millionen Euro (Vorjahr 8,0). Es wurde vollständig der Rückstellung für Beitragsrückerstattung für die versicherten Mitglieder gutgeschrieben. Die Zinszusatzreserve zur Sicherstellung der garantierten Leistungsverpflichtungen wurde um 8,3 Millionen Euro auf 117,6 Millionen Euro aufgestockt. Die Eigenkapitalquote stieg auf 43,6 Promille (Vorjahr 42,6) und ist ein Maßstab für zusätzliche Sicherheit und Stabilität des Versicherungsvereins.

Wachstum auch in der Allgemeine Versicherung

Die Allgemeine Versicherung, die das Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung betreibt, konnte ihre Beitragseinnahmen um 1,1 Prozent auf 27,7 Millionen Euro steigern. Mit 10,5 Millionen Euro bleibt die Unfallversicherung die dominierende Sparte, gefolgt von der Kraftfahrzeugversicherung mit 7,9 Millionen Euro, die im vergangenen Jahr im Neugeschäft stark nachgefragt war. Die Schaden-Kosten-Quote brutto betrug 71,7 Prozent (Vorjahr 67,0) und liegt unterhalb des Branchenwertes (102,0). Von der eingeleiteten Produktoffensive mit neuen Tarifen in der Privathaftpflicht-, Hausrat- und Kraftfahrzeugversicherung verspricht sich Baulig weiteres Wachstum. „Unser Flexx-Markendach steht für Qualität und Flexibilität. Mit allen drei Produkten sind wir hervorragend im Markt positioniert“, sagte der Vorstandsvorsitzende. Das Geschäftsergebnis nach Steuern betrug 6,0 Millionen Euro (Vorjahr 5,7). Das Eigenkapital wurde um 7,3 Prozent gestärkt und liegt jetzt bei 58,2 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote stieg damit auf 262,0 Prozent (Vorjahr 246,9).

Schwierige Prognose für das aktuelle Jahr

Vorsichtig optimistisch fällt der Ausblick auf das aktuelle Geschäftsjahr aus. „Die Verbrauchernachfrage nach Versicherungsschutz ist unverändert vorhanden. Die Ereignisse des Russland-Ukraine-Kriegs und die finanziellen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage lassen sich zurzeit kaum abschätzen“, erklärte Baulig. Er verurteilt den russischen Angriffskrieg und bringt sein Mitgefühl, wie das aller Mitarbeitenden, für die Menschen in der Ukraine und deren Angehörige zum Ausdruck. „Wir alle hoffen, dass diplomatische Lösungen zu einem baldigen Ende des Kriegs führen“, sagte Baulig.

Versicherungsvereine setzen auf Unabhängigkeit

Als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit liegt die Stärke der uniVersa in der Unabhängigkeit. „Seit Unternehmensgründung schenken uns Generationen von Versicherten ihr Vertrauen“, betonte Baulig. Mit der Spezialisierung auf das Privatkundengeschäft in Deutschland sieht er die uniVersa nach wie vor gut aufgestellt. Die persönliche Beratung bleibt ein Erfolgsfaktor, wenngleich sie viel digitaler geworden ist. „Onlineberatung, Onlineabschlüsse und Abschlüsse mit elektronischer Unterschrift haben stark an Bedeutung gewonnen und ergänzen die herkömmlichen Wege bestens“, erklärte der Vorstandsvorsitzende. In diesem Jahr wird das Kundenportal weiter ausgebaut, über das mittlerweile in der Krankenversicherung bereits die Mehrzahl der Leistungsbelege digital eingereicht wird.

Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Fokus

Zudem werden die digitale Transformation und die Optimierung der Unternehmensprozesse weiter vorangetrieben mit dem Ziel, noch effizienter, schneller und unbürokratischer zu werden. Auch beim Thema Nachhaltigkeit ist die uniVersa gut aufgestellt. „Mit einem Umweltmanagement fördern wir den Einsatz umweltfreundlicher Technologien und das Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt in unserer Belegschaft“, erörterte Baulig. Nachhaltigkeit wird zudem bei der Kapitalanlage als wichtiges Kriterium gesehen und daher finden bei Investments soziale, ethische und ökologische Aspekte Berücksichtigung. Unterzeichnet wurden die Prinzipien für nachhaltiges Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI). Zudem ist die uniVersa Gründungsmitglied der Brancheninitiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung. Im Innendienst sind derzeit 795 Mitarbeiter beschäftigt, davon 729 in der Unternehmenszentrale in Nürnberg. Die Zahl der Auszubildenden und dualen Studenten stieg von 50 auf 61 an. Die Zahl der Außendienst- und Vertriebspartner konnte auf 6.375 (Vorjahr 6.332) ausgebaut werden. „Wir können mit Stolz auf die Leistungen aller Mitarbeiter und Vertriebspartner blicken, die zu dem starken Unternehmensergebnis in einem herausfordernden Umfeld geführt haben“, resümierte der Vorstandsvorsitzende.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

BdV prämiert am 1. April das schlechteste Versicherungsprodukt

 

Seit 2015 kürt der Bund der Versicherten e. V. mit dem Versicherungskäse des Jahres das schlechteste Versicherungsprodukt. Aus zahlreichen Vorschlägen, die von Verbraucher*innen, Journalist*innen und Expert*innen eingereicht wurden, hat die Jury nun die drei aussichtsreichsten Kandidaten auf den Negativpreis ausgewählt.

In der Endauswahl sind, gelistet nach alphabetischer Reihenfolge des Tarifnamens:

Die „Kidspolice“ der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und der ERGO Life S.A. „Zukunft schenken“ lautet das Motto der ERGO Kidspolice. Doch diese Zukunft wird vor allem dem totgeglaubten Produkt einer fondsgebundenen Rentenversicherung und dem Versicherer ERGO damit geschenkt. Gleichzeitig werden Ängste bei der älteren Generation geschürt und an ihre Fürsorge für die Kinder und Enkel appelliert.

Die „Ticket-Versicherung“ der Allianz Travel (AWP P&C S.A.). Ihr Nutzen ist mehr als fraglich. Ticketversicherungen ersetzen – auch im Zusammenhang mit der Pandemie – nur dann den Eintrittspreis, wenn Versicherte selbst erkranken oder coronabedingt in Quarantäne müssen.

„Versicherungspaket Shopping für Inhaber*innen der Visa Kreditkarte der Deutschen Kreditbank AG“ (DKB). Versicherungspartner ist die  Inter Partner Assistance S.A. Die DKB verspricht: Mehr Spaß beim Einkaufen mit dem Versicherungspaket „Shopping“. Findet der Versicherte den gekauften Gegenstand woanders mindestens 30 Euro günstiger, erstattet der Versicherer die Differenz. Eingeschlossen im Versicherungsschutz ist außerdem eine Garantieverlängerung gegen Herstellungs- und Materialfehler.

Wer es aufs Treppchen geschafft hat, erfahren Verbraucher*innen und Branche am 1. April auf der BdV-Wissenschaftstagung. Infos und Anmeldung unter:

https://www.bundderversicherten.de/wissenschaftstagung/anmeldung

Zur Jury gehören die Juristin und Verbraucherschützerin Edda Castelló, Sandra Klug (Juristin und Verbraucherschützerin der Verbraucherzentrale Hamburg), Britta Langenberg (Expertin Vorsorge und Versicherungen der Bürgerbewegung Finanzwende), Barbara Sternberger-Frey (Finanzexpertin und Journalistin, Redaktionsbüro Sternberger-Frey), Dr. Achim Tiffe (Vereinsmitglied beim Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) und Rechtsanwalt in der Kanzlei Juest & Oprecht).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Spätestens seitdem durch die aktuellen Krisen Energie- und Erzeugerpreise explodieren und die ausufernden Staatsschulden bedenklich stimmen, zwingt die politische und wirtschaftliche Lage Anleger, ihre Vermögenswerte zu sichern.

 

„Deshalb möchten wir zum Asset Protection Kongress einladen, unsere ‚Denkfabrik für Vermögensschutz‘“, sagt Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung und Veranstalter des Kongresses.

16 internationale Koryphäen, Finanzprofis, Steuerexperten und Juristen zeigen den Teilnehmern des zweiten Asset Protection Kongresses, wie die Sicherung und Vermehrung des Vermögens professionell umgesetzt werden kann. „Schließlich ist es heute wichtiger denn je, persönliche Strategien zu entwickeln und das Vermögen derart intelligent zu streuen, dass Risiken reduziert und Erträge generiert werden“, so Härtling.

Beim Asset Protection Kongress werden unter anderem folgende Themen online erörtert:

  • Strategien trotz Inflation und drohender Stagflation
  • Verwaltung, Umschichtung und steuerfreie Vererbung von Investmentfonds, ETFs und mehr
  • Investitionen in Edelmetalle, besonders in Silber, und in unbehandelte Farbedelsteine
  • Rechtskonforme Vermögensanlagen außerhalb der EU
  • Professionelles Währungsmanagement als eigenständige Assetklasse
  • Sondervermögen aus Girokontenguthaben mit positiven Erträgen, ohne Strafzinsen
  • Immobilieninvestments
  • Kryptos und ihre Möglichkeiten
  • Vermögensschutz für Mittelstand, Unternehmer und Verbraucher: Stiftung, Holding, Nießbrauch-Strategie, In-/Ausland, Zwangsabgaben
  • Cyber-Sicherheit
  • Betriebliche Altersversorgung: Pensionszusagen und Entlastungen für Unternehmen
  1. Asset Protection Kongress: 26. und 27. März 2022 – Die Teilnahme am Online-Kongress ist kostenlos, eine Anmeldung unter www.Asset-Protection-Kongress.de ist nötig. Alle Vorträge können nach vorheriger Anmeldung auch nach der Veranstaltung noch heruntergeladen und angesehen werden.

 

Hintergrund Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH:

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH mit Sitz in Altötting ist ein bundesweit tätiger Dienstleister für unabhängige Finanzberater. Als Gründungsmitglied des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD ist die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung in besonderem Maße der Qualität und hohen ethischen Standards in der Beratung verpflichtet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Private Krankenversicherer in Deutschland werden immer digitaler / Nachzügler verlieren bei Gesundheitsservices Anschluss an das Marktumfeld

 

Die privaten Krankenversicherer in Deutschland haben getrieben durch die COVID-19-Pandemie ihre digitalen Gesundheitsservices im letzten Jahr deutlich ausgebaut und insgesamt um 20 Prozent gesteigert. Damit setzen sie ihren Weg vom Abrechner von Gesundheitskosten hin zum lösungsorientierten Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen ungebrochen fort. Getragen wird dieser Trend vor allem durch die Big Player im Markt sowie eine Gruppe von innovativen mittelständischen Akteuren. Gleichzeitig hat sich der Abstand der Nachzügler zum Marktumfeld vergrößert, wie eine aktuelle Studie von zeb zeigt. Die Strategie- und Managementberatung hatte Anfang des Jahres 29 Anbieter privater Krankenversicherungen in Deutschland daraufhin untersucht, welche Services in den letzten zwei Jahren zusätzlich angeboten worden sind, wie sich dieses Angebot entwickelt hat und welche Services besonders stark gewachsen sind. Erstmalig hat zeb die PKV-Studie in 2020 erhoben.

Dieter Kipp, zeb-Partner und Initiator der Studie, führt aus: “Die Transformation der privaten Krankenversicherer in Deutschland setzt sich ungebrochen fort. Die Branche hat ihre Geschäftsmodelle für Gesundheitsservices in der Pandemie kontinuierlich ausgebaut – weit über klassische Kernleistungen hinaus. Sie wird immer digitaler. Dabei bieten die großen Versicherer das umfassendere Angebot, aber auch mittelständische Versicherer überzeugen mit innovativen und kundenfreundlichen Gesundheitsservices.”

Angebot digitaler Services wächst

Die Studie zeigt im Detail, wie das Angebot digitaler Gesundheitsservices von privaten Krankenversicherern seit Beginn der Coronapandemie gewachsen ist. Wurden im Rahmen der Ersterhebung in 2020 noch 304 Services verzeichnet, sind es Anfang 2022 insgesamt schon 365. Am stärksten stieg das Angebot akuter Services für PKV-Kunden mit 38 Prozent bzw. einer Zunahme von 26 Angeboten. Es folgen präventive Services mit einem Wachstum von 28 Prozent bzw. einem Plus von 16 Angeboten. Aber auch allgemeine Services der PKV-Anbieter sind gewachsen – hier kamen 19 Angebote hinzu, was einem Plus von 11 Prozent entspricht.

Kilian Gundlach, Studienautor und Manager bei zeb, erläutert: “Allgemeine Services wie z. B. Rechnungs-Apps oder Gesundheitsportale sind inzwischen weitläufig in der Branche etabliert. Felder wie die Telemedizin oder Services rund um Zweitmeinungsangebote verzeichnen nach wie vor einen soliden Anstieg. Deutlich stärker wuchsen präventive und akute Services wie z. B. Angebote rund um Schlafstörungen oder die Ernährung. Diese wurden vor allem über Kooperationspartner und Netzwerke ausgebaut und dürften auch in Zukunft an Bedeutung zunehmen.”

Ganzheitliches Leistungsmanagement

Haupttreiber der neuen Angebote waren die Top-PKV-Anbieter der Branche mit durchschnittlich 2,6 neuen Services seit 2020. Die Gruppe mittelständischer Challenger verzeichnete einen Anstieg von durchschnittlich 2,3 zusätzlichen Services – nach absoluten Zahlen liegen sie gleichauf mit den Großen der Branche. Mit Interesse haben die Studienautoren die Gruppe der Slow Mover analysiert. Sie sind seit dem Jahr 2020 im Durchschnitt kaum gewachsen, was digitale Serviceangebote angeht. Auch wenn es einigen gelang, die Gesundheitsservices für die eigenen Kunden beachtlich auszubauen, ist der Anstieg um durchschnittlich 1 Service zu gering, um auf Dauer mithalten zu können.

Mirko Theine, Studienautor und Senior Manager bei zeb, bemerkt abschließend: “PKV-Anbieter waren vor allem dann erfolgreich, wenn sie ihre Gesundheitsservices mithilfe eines ganzheitlichen Leistungsmanagements gesteuert haben. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Services, sondern vielmehr ihr gezielter Einsatz. Das macht Hoffnung für die bisherigen Slow Mover der PKV-Branche. Ihnen kann es mit den richtigen Stellhebeln gelingen, zum Kern der Branche aufzuschließen und wieder nachhaltig an Attraktivität für ihre gesundheitsbewussten Kunden zu gewinnen.”

Als führende Strategie- und Managementberatung bietet zeb seit 1992 Transformationskompetenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich Financial Services in Europa. In Deutschland unterhalten wir Büros in Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Münster (Hauptsitz). Dazu kommen 12 weitere, internationale Standorte. Zu unseren Kunden zählen neben europäischen Groß- und Privatbanken auch Regionalbanken und Versicherungen sowie Finanzintermediäre aller Art. Bereits mehrfach wurde unser Unternehmen in Branchenrankings als “Bester Berater” der Finanzbranche klassifiziert und ausgezeichnet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

zeb.rolfes.schierenbeck.associates gmbh, Hammer Straße 165, D-48153 Münster, Tel: +49-251-97128-0, Fax: +49-251-97128-118, www.zeb.de

Viele BundesbürgerInnen nehmen momentan ukrainische Geflüchtete bei sich auf. Die Nürnberger Versicherung unterstützt ihre Kunden, die diesen Menschen ein neues Zuhause auf Zeit bieten, mit dem passenden Versicherungsschutz.

 

Peter Meier, Schaden-Vorstand der Nürnberger: „Wir unterstützen unsere helfenden Kunden mit einem erweiterten kostenfreien Versicherungsschutz.“ Laut Meier sind geflüchtete Erwachsene und deren Kinder beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung der Gastgeber mitversichert – auch im Single-Tarif. Ebenso sind etwaige Schäden abgesichert, die durch mitgebrachte Hunde verursacht werden. Sollten während des Aufenthalts die Geflüchteten Sachschäden am Eigentum des Kunden verursachen, sind diese bis zu einem Betrag von 7.500 EUR gedeckt.

Hausrat- und Internetversicherung

Viele Geflüchtete haben nur das Nötigste mitnehmen können. „Über die Hausratversicherung unserer Kunden wird das Hab und Gut der aufgenommenen Geflüchteten bis zu einem Betrag von 7.500 EUR je Person beitragsfrei abgesichert. Das gilt sowohl für den eigenen Haushalt unserer Kunden als auch für anderweitigen Wohnraum“, berichtet Peter Meier weiter. Die Wertsachengrenzen werden bis zu diesem Betrag ausgesetzt. Bargeld der Geflüchteten ist insgesamt bis max. 500 EUR versichert. Dieser erweiterte Versicherungsschutz gilt ebenfalls für die Außenversicherung. Bei der Internetversicherung greift der Schutz auch für die Geräte, die die Geflüchteten mitgebracht haben.

Wohnungsschutzbrief und Autoversicherung

Wird ein Schlüsseldienst benötigt, weil ein Geflüchteter sich ausgesperrt hat, greift gleichfalls der Versicherungsschutz. Peter Meier: „Und überlässt unser Kfz-Kunde das Fahrzeug seinem Gast zur Nutzung, besteht trotzdem uneingeschränkter Versicherungsschutz. Hierfür muss der Nutzerkreis nicht erweitert werden. Das bieten wir kostenfrei.“ Dasselbe gilt laut dem Schaden-Vorstand, wenn man sein Fahrzeug Hilfsorganisationen für humanitäre Zwecke zur Verfügung stellt.

Kurze Info per E-Mail genügt

Einzige Voraussetzung für den erweiterten Versicherungsschutz bei diesen Produkten ist, dass die Geflüchteten unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Gäste im Wohnraum der Kunden. Eine E-Mail (info@nuernberger.de) mit der Anzahl der Geflüchteten und deren Alter genügt. Die Erweiterungen des Kfz-Versicherungsschutzes gelten vorerst bis 31. Mai 2022 – bei allen anderen Produkten bis Ende des Jahres.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Veränderungen im Vorstand

 

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG („DFV“, „Deutsche Familienversicherung“), ein digitaler Versicherer und in Europa führendes InsurTech-Unternehmen, ist trotz andauernder Corona-Pandemie weiterhin auf Wachstumskurs.

Wachstum der Beitragseinnahmen um 35 %

Die gebuchten Bruttobeiträge wuchsen um 35 % auf 155 Mio. € an, einschließlich des in 2021 neu aufgenommenen Rückversicherungsgeschäfts. In der Erstversicherung lag das Neugeschäftsvolumen (lfd. Beiträge für ein Jahr) mit 23 Mio. € unter dem angestrebten Ziel.  Der Einstieg in die aktive Rückversicherung mit einem Neugeschäft im ersten Jahr von 18 Mio. € konnte dies jedoch deutlich überkompensieren. Das Neugeschäftsvolumen insgesamt stieg um 40 Mio. € auf 161 Mio. € zum Ende des Geschäftsjahres 2021. Dies entspricht einer Erhöhung um 29 % gegenüber dem Bestandsvolumen von 125 Mio. € zum Ende des Jahres 2020.

„Trotz andauernder Corona-Pandemie ist 2021 ein Rekordjahr, denn noch nie zuvor ist die DFV in einem Geschäftsjahr derart stark gewachsen. Damit beweisen wir, dass unser digitales Geschäftsmodell langfristig und krisenresistent ist,“ kommentiert Dr. Stefan Knoll, Vorstandsvorsitzender und Gründer der Deutschen Familienversicherung.

Gründung eines Joint Ventures im Umfeld der TU München

Gemeinsam mit der STTech GmbH, einem Start-up aus dem Umfeld der TU München, hat die Deutsche Familienversicherung ein Joint Venture gegründet, das neueste Technologien für die Entwicklung Software-basierter Automatisierung in der Schaden- und Leistungsregulierung nutzt. Das Unternehmen verfolgt mit dem Joint Venture das Ziel den Automatisierungsgrad insbesondere in der eigenen Schaden- und Leistungsbearbeitung weiter zu erhöhen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erschließung neuer digitaler Geschäftsfelder, wie bspw. Blockchain-basierte Versicherungsprodukte. In das Joint Venture bringen die beiden Gründungsunternehmen Spitzen-Know-how aus den Bereichen der Versicherung, Künstliche Intelligenz sowie Software- und IT-Architekturdesign, Automatisierung und Deep Learning ein.

Veränderungen im Vorstand

Der Aufsichtsrat und der Vertriebsvorstand Stephan Schinnenburg sind übereingekommen, dass dieser zum 28. Februar 2022 aus dem Vorstand des Unternehmens ausscheidet. Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende danken Herrn Schinnenburg für seine Arbeit und sein Engagement für die Deutsche Familienversicherung. Die Leitung des Vertriebsressorts übernimmt bis zur Bestellung eines Nachfolgers Dr. Stefan Knoll.

Ergebnis 2021 deutlich besser als geplant

Nachdem die Deutsche Familienversicherung für 2021 ein Vorsteuer-Konzernergebnis von -4 Mio. € geplant und die Erwartung zuletzt auf -2 Mio. € angepasst hatte, geht das Unternehmen nun von einem Vorsteuer-Konzernergebnis von -0,8 Mio. € aus.  Wesentliche Treiber für die nochmals positivere Entwicklung sind das signifikant verbesserte Kapitalanlageergebnis, die weiterhin erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen zur Reduzierung der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Opex) sowie geringere Vertriebsausgaben. Für das Jahr 2022 plant das Unternehmen eine erneut zweistellige Steigerung des Beitragsvolumens.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, Tel: 069 95 86 969, Fax: 069 95 86 958, www.deutsche-familienversicherung.de

Obwohl der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zu Jahresbeginn durch die Politik gesenkt wurde, halten die Württembergischen Versicherungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) attraktive Angebote bereit.

 

Betriebliche Vorsorgeleistungen sind die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Grundabsicherung. Sie steigern die Identifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ihrem Betrieb. Je nach Ausgestaltung dienen sie als personalpolitisches Instrument. Sie helfen, Personalengpässe zu vermeiden oder eine hohe Fluktuation zu verhindern. Wer sich um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert, dem eilt in der Regel ein guter Ruf voraus: Über den Betrieb im Krankheitsfall abgesichert zu sein und für das Alter vorzusorgen, ist eine starke Motivation, sich für ein Unternehmen zu entscheiden und bei dem Unternehmen zu bleiben. Für die Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die bKV und die bAV deshalb überzeugende Argumente.

Mit Wirkung ab Januar 2022 wurde die steuerfreie Sachbezugsgrenze für alle Beschäftigten von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Das kann für einen Betrieb mehr Spielraum für besondere Zusatzleistungen und Angebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie etwa die bKV bedeuten. Das Angebot der Württembergischen Krankenversicherung etwa umfasst Zahnersatzversicherungen sowie die Tarife „Zahn und Brille“, „Privatpatient im Krankenhaus“ und „Ambulanter Schutz“, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld und Pflegezusatzversicherung.

Bei der bAV kann sich die Rechnungszinssenkung von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent auswirken, insbesondere im Fall von Versorgungen auf Basis der Beitragszusage mit Mindestleistung. Die Senkung bedeutet, dass Versicherer maximal eine Verzinsung auf den Sparanteil ihrer Produkte von 0,25 Prozent versprechen dürfen. Da zusätzlich Kosten anfallen, können Beitragsgarantien kaum mehr ausgesprochen werden. Die Württembergische Lebensversicherung zum Beispiel bietet in der bAV jedoch auch weiterhin Garantien in einem an die veränderte Zinssituation angepassten Umfang an. Das Unternehmen empfiehlt Mittelständlerinnen und Mittelständlern, sich zu diesem Thema mit Versicherungsfachleuten auszutauschen, um die passende Lösung für den jeweiligen Betrieb zu finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Online-Arzt-Angebot ausgebaut

 

Die HanseMerkur bietet ihren Kunden ab sofort eine erweiterte ärztliche Videosprechstunde an. Die Leistung stellt MD Medicus bereit, langjähriger Partner der HanseMerkur und einer der erfahrensten Anbieter telemedizinischer Serviceleistungen in Deutschland. Das Angebot richtet sich exklusiv an Kunden mit einer Krankheitskostenvollversicherung.

Der Leistungsumfang des 2018 gestarteten HanseMerkur Online-Arztes wird erheblich erweitert. Neben einer virtuellen medizinischen Beratung zählen nun auch die ärztliche Fernbehandlung und Therapie zum Angebot. So können zum Beispiel Medikamente, physiotherapeutische Anwendungen oder kleinere Hilfsmittel verordnet werden. Sogar die Ausstellung einer privatärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist möglich. Das OnlineAngebot gilt für Fälle, in denen nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher, physischer Kontakt mit einem Arzt nicht erforderlich ist. Sollte eine Vorstellung oder eine Weiterbehandlung vor Ort notwendig sein, wird eine geeignete fachärztliche Praxis in der Wohnumgebung des Versicherten recherchiert und auf Wunsch direkt ein Termin vereinbart. Die Kosten für die ärztliche Beratung berechnen sich auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und werden als tarifliche Regelleistung von der HanseMerkur in allen Vollversicherungstarifen zu 100 Prozent anerkannt und erstattet. Sofern eine Weiterbehandlung erforderlich ist, wird die Beratung in den Primärarzttarifen als Erstbehandlung anerkannt.

„Wir nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung, um unsere Gesundheitsservices konsequent weiterzuentwickeln“, so Holger Ehses, Vorstand Kundenservice der HanseMerkur. „Mit dem Online-Arzt bringen wir die medizinische Behandlung und Therapie nach Hause. Das Angebot wird den Kundenbedüfnissen nach hochwertiger medizinischer Betreuung und unkomplizierten, zeitsparenden Lösungen gleichermaßen gerecht. Hier zeigt sich einmal mehr, dass erstklassige Behandlung und Kosteneffizienz im Gesundheitswesen Hand in Hand gehen können.“

Der Zugang zum Online-Arzt ist schnell, bequem und ohne Wartezeiten rund um die Uhr, auch abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen möglich. Termine können dabei kurzfristig im gewünschten Zeitfenster vereinbart werden und bei eiligen Anliegen sind Sofort-Termine möglich. Die Anwendung selbst ist browserbasiert, der Download einer gesonderten App oder einer speziellen Software ist nicht erforderlich. Vollversicherte Kunden, die die HanseMerkur RechnungsApp nutzen, können den Online-Arzt einfach über diese vertraute Anwendung ansteuern.

Die Beratung findet aktuell durch mehr als 80 Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen statt. Dazu gehören unter anderem Allgemeinmediziner, Internisten, Kardiologen, Kinder- und Jugendärzte, Orthopäden, Sportmediziner und Tropenärzte.

„Mit dem Online-Arzt führen wir unsere vor über zwei Jahrzehnten etablierte telefonische Gesundheitsberatung mit der HanseMerkur konsequent fort und erweitern diese um die neuen Möglichkeiten der Fernbehandlung und Digitalisierung“, sagt Frank Ratzlaff, Geschäftsführer der MD Medicus Holding.

Weitere Informationen zum erweiterten Online-Arzt-Service der HanseMerkur gibt es hier.  https://www.hansemerkur.de/gesundheitsservice/hansemerkur-online-arzt

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­-Wedells-­Platz 1, ­20354 Hamburg Tel.: 040/4119­0, Fax: 040/4119­3257, www.hansemerkur.de