Vier von zehn abhängig Beschäftigten glauben nicht, im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell ausreichend abgesichert zu sein 

Sieben Prozent der Befragten ohne Berufsunfähigkeitsversicherung glauben, dass der Staat die eigene Arbeitskraft ausreichend absichert

Psychische Erkrankungen häufigste Ursache von BU – gefolgt von Krebs (bei Frauen) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (bei Männern)

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist unverzichtbar, denn staatliche Hilfen reichem im Falle einer längeren Berufsunfähigkeit meistens nicht aus. Vier von zehn abhängig Beschäftigten (42 Prozent) glauben laut aktueller repräsentativer Umfrage von forsa im Auftrag der Hannoversche Lebensversicherung nicht, dass sie finanziell ausreichend abgesichert sind, falls sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre derzeitige Arbeit auszuüben. Dies trifft vor allem auf Frauen, 18- bis 49-Jährige und Befragte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 3.000 Euro zu. Doch auch wenn das Bewusstsein dafür da ist und sich die deutliche Mehrheit (85 Prozent) der Befragten laut eigenem Bekunden schon einmal mit dem Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ beschäftigt hat, hat erst jeder zweite abhängig Beschäftigte eine BU-Versicherung abgeschlossen (49 Prozent) – Männer eher als Frauen und Jüngere eher als Ältere. Befragte, die jemanden kennen, der berufsunfähig geworden ist, haben tendenziell auch selbst eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Psychische Erkrankungen häufiger Grund für BU

Dabei ist objektiv betrachtet die Gefahr, im Lauf des Berufslebens berufsunfähig zu werden, sehr hoch. Durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in seinem Leben betroffen.

Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind laut Daten der Hannoversche Lebensversicherung sowohl bei Männern als auch bei Frauen psychische Erkrankungen – wobei diese bei Frauen mit 33,6 Prozent etwas häufiger der Grund für die Berufsunfähigkeit sind als bei Männern (26,1 Prozent). Bei Männern folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (24,9 Prozent), bei Frauen Krebs (25,1 Prozent). Von den BU-Leistungsfällen der letzten fünf Jahre sind rund 52 Prozent Männer und 48 Prozent Frauen.

Berufsunfähigkeit kann Existenz bedrohen

„Der Schutz gegen die Berufsunfähigkeit ist eine der wichtigsten Absicherungen, die es gibt – denn wenn das Einkommen längere Zeit ausbleibt, kann die Existenz bedroht werden“, sagt Frank Hilbert, Vorstandssprecher der Hannoversche Lebensversicherung.

Bei schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen, die mit einer Berufsunfähigkeit einhergehen können, stehen zwei Dritteln der abhängig Beschäftigten eigene Ersparnisse oder privates Vermögen zur Verfügung (62 Prozent). Jeweils vier von zehn Befragten gaben an, über andere private Versicherungen (44 Prozent) bzw. Unterhalt oder Gehalt von Partner/-in (40 Prozent) abgesichert zu sein.

Obwohl 40 Prozent der Befragten der Meinung sind, im Falle einer Berufsunfähigkeit auf das Gehalt bzw. Unterhalt von ihrem Partner zurückgreifen zu können, finden etwa zwei Drittel der abhängig Beschäftigten, dass bei Paaren jeder Erwerbstätige eine eigene BU-Versicherung haben sollte (64 Prozent). Lediglich jeder Zehnte hält es dagegen für ausreichend, wenn nur ein (Ehe-) Partner eine BU-Versicherung abschließt (10 Prozent).

Befragte nennen vielfältige Gründe gegen den Abschluss einer BU-Versicherung

Die Gründe, keine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sind vielfältig: An erster Stelle stehen für Befragte ohne BU-Versicherung die Kosten (38 Prozent) – egal ob einkommensschwach oder einkommensstark: Vielen Menschen ist eine BU-Versicherung zu teuer. Oft wird auch das persönliche Risiko, den eigenen Beruf längere Zeit nicht ausüben zu können, unterschätzt – rund jeder fünfte „Nicht -Versicherte“ sieht für sich kein Risiko. Aber auch Unsicherheit, welche Leistungen Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit zustehen (22 Prozent) ist ein Grund gegen den Abschluss.

Informationsdefizite halten Jüngere vergleichsweise stärker als Ältere vom Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Männer neigen eher als Frauen dazu, kein Risiko für Berufsunfähigkeit zu sehen.

Über die Umfrage:

Im Auftrag der Hannoversche Lebensversicherung hat forsa zwischen dem 17. und 25. Mai 2024 im Rahmen einer Online-Befragung in Deutschland 1004 abhängig Beschäftigte zwischen 18 und 67 Jahren zum Thema „Arbeitskraftabsicherung“ befragt.

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37 Prozent der Deutschen sagen, dass sie aufgrund der großen Preissteigerungen der letzten Jahre weniger für den Ruhestand vorsorgen.

Gleichzeitig investieren immer mehr Menschen monatlich in die private Altersvorsorge.

Mehr als die Hälfte (59 Prozent) der Deutschen hat das Vertrauen in die Politik beim Thema Altersvorsorge verloren.

Über ein Drittel (37 Prozent) der Deutschen sorgt aufgrund der großen Preissteigerungen der letzten Jahre weniger für den Ruhestand vor. Zu diesem Ergebnis kommt der AXA Vorsorge Report, eine Studie, für die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA 2.053 Personen repräsentativ befragt hat. Noch im vergangenen Jahr haben 32 Prozent angegeben, dass sie aufgrund des starken Anstiegs der Inflation weniger vorgesorgt haben.

14 Prozent der Deutschen investieren aktuell unter 100 Euro pro Monat in ihre private Altersvorsorge. 17 Prozent sparen monatlich zwischen 100 und 200 Euro für den eigenen Ruhestand. 200 bis 300 Euro pro Monat investieren 12 Prozent der Befragten. Immerhin 8 Prozent der Deutschen sparen monatlich 300 bis 400 Euro. Etwa jede:r Zehnte (11 Prozent) investiert sogar mehr als 400 Euro monatlich.

Erfreulich ist, dass der Anteil der Menschen, die monatlich privat vorsorgen, insgesamt gestiegen ist: Während im vergangenen Jahr noch 56 Prozent der Deutschen angaben, dass sie monatlich einen gewissen Betrag investieren, sind es in diesem Jahr bereits 62 Prozent.

„Die Preissteigerungen der letzten Jahre stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig wird auch die gesetzliche Rente für die meisten Menschen nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Umso wichtiger ist es, dass man regelmäßig in die eigene Altersvorsorge investiert – gerade dann, wenn einem dafür nur vermeintlich kleine Beträge zur Verfügung stehen. Nach wie vor unterschätzen viele Menschen, welchen Effekt kleine, aber regelmäßige Investitionen haben. Es freut mich daher besonders, dass immer mehr Menschen monatlich in die so wichtige private Altersvorsorge investieren“, so Karsten Dietrich, Vorstand Personenversicherung AXA Deutschland.

Mittlerweile verlässt sich nur noch rund jede:r Fünte (21 Prozent) ausschließlich auf die gesetzliche Rente. Im vergangenen Jahr lag dieser Wert noch bei 27 Prozent. Mehr als die Hälfte (59 Prozent) der Deutschen sagt außerdem, dass sie das Vertrauen in die Politik beim Thema Altersvorsorge verloren hat.

Größte Sorgen: Krankheit und Inflation

Mit Blick auf ihren zukünftigen Ruhestand sorgen sich die Deutschen vor allem darum, dass sie krank bzw. pflegebedürftig (45 Prozent) werden. Darüber hinaus fürchten sie, dass die gestiegene Inflation den Wert ihrer Rente stark vermindern wird (30 Prozent) und sie ihren Lebensstandard nicht halten können (28 Prozent). Unter den Befragten, die bereits im Ruhestand sind, sind die Sorgen in Bezug auf Krankeit und Pflegebedürftigkeit (57 Prozent) sogar noch größer.

Insgesamt blicken etwas mehr Menschen eher mit Gefühlen der Freude (47 Prozent) auf ihren zukünftigen Ruhestand als im vergangenen Jahr (42 Prozent). Auffällig ist: Wer regelmäßig monatlich in die eigene private Altersvorsorge investiert, blickt deutlich häufiger mit Freude auf die eigene Rentenphase (54 Prozent).

Über den AXA Vorsorge Report

Für die Studie hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA 2.053 Personen in Deutschland online befragt. Die Ergebnisse der Befragung zwischen dem 24. Und 26. Juli 2024 sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

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Drei Viertel der Versicherungsunternehmen aus dem DACH-Raum möchten in den nächsten drei Jahren mindestens ein Kernsystem austauschen oder modernisieren / 20 % der Befragten setzen weiter auf Bestandssysteme / Technologische Entwicklungen, insbesondere Cloud-Lösungen, spielen für die Transformation eine zentrale Rolle

Die Transformation von Versicherungskernsystemen ist weiterhin notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) in einer neuen Studie, an der 41 Versicherer mit rund 40 % der Prämieneinnahmen aus dem DACH-Raum teilgenommen haben. Die Untersuchung zeigt, dass die Transformationsstrategien im Wesentlichen fünf Typen entsprechen: Legacy-Nutzer, Modernisierer, Austauscher, Neusystem-Nutzer und Mischstrategen. Letztere machen mit 29 % den größten Anteil aus.

Die Mischstrategien zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass vereinzelte Legacy-Systeme in Betrieb bleiben oder Modernisierung und Austausch parallel erfolgen. Die Analyse zeigt, dass die Versicherungsbranche aktuell eine hohe Dynamik bei der Transformation an den Tag legt. Dort, wo Austausch oder Modernisierung kein Thema sind, bremsen vor allem Kostenfragen und das aufgebaute Know-how den Wandel.

Das richtige Maß zwischen Standard und Individualentwicklung

Die Kernsysteme der Versicherungen sind in der Regel historisch gewachsen, sodass über viele Jahre hinweg immer wieder neue Funktionen integriert wurden. Das macht die Systeme stellenweise sehr komplex und erschwert Transformationsprojekte. Bei der Einführung neuer Standardsysteme entstehen – zumindest temporär – oftmals Effizienzeinbußen im Versicherungsbetrieb, da die Standardsoftware häufig nicht von Beginn an in der Lage ist, den Effizienzgrad des über Jahrzehnte ausoptimierten Altsystems zu erreichen.

David Basten, Partner bei PwC Deutschland: „Eine erfolgreiche Kernsystemtransformation gelingt nur, wenn IT und Fachbereiche zusammenarbeiten. Es müssen genug Ressourcen und das entsprechende Wissen aus dem Fachbereich in der Kernsystemtransformation mitwirken. Das betrifft insbesondere ‚Kopfmonopole‘, bei denen das Fachwissen auf wenige Akteure konzentriert ist.“

75 % möchten in den nächsten 3 Jahren mindestens ein Kernsystem austauschen und/oder modernisieren

5 % verfügen bereits über neue Systeme, haben die Transformation aber noch nicht abgeschlossen

2,74 % beträgt die durchschnittliche IT-Kostenquote bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen

84 % wollen mit der Transformation primär den Automatisierungsgrad im Unternehmen erhöhen

Automatisierungsgrad und Integrationsfähigkeit im Fokus

Die IT-Kostenquoten der an der Studie teilnehmenden Versicherer sind stark von der Ausrichtung der jeweiligen Transformationsstrategie abhängig. Während der Durchschnitt bei 2,74 % liegt, beträgt die Quote in der Gruppe der Modernisierer beispielsweise 3,21 %. Die Befragten rechnen in den nächsten drei Jahren mit keinen Veränderungen bei den Budgets für den laufenden Betrieb (IT-Run-Budget). Über die Hälfte geht jedoch davon aus, dass die Mittel für den Umbau (IT-Change-Budget) im gleichen Zeitraum steigen werden.

Für 80 % der Versicherungsunternehmen gehört es zu den wichtigsten Zielen der Transformation, den Automatisierungsgrad und die Integrationsfähigkeit zu erhöhen. Bei Unternehmen aus den Gruppen Neusystem-Nutzer, Mischstrategen und den Austauschern sind (Hybrid-)Cloud-Lösungen das bevorzugte Betriebsmodell, um diesen Zielen näherzukommen. Der Wechsel auf Cloud-Modelle bietet sich bei der Transformation von Kernsystemen in vielen Fällen an. Unternehmen sollten daher prüfen, inwiefern sie ihre Systemarchitekturen und Schnittstellen auf diese Weise optimieren können.

IT-Nachwuchs von großer Bedeutung

Wolfgang Hach, Partner PwC Deutschland: „Um komplexe Transformationsprojekte an der Schnittstelle von IT und Geschäftsbetrieb zu meistern, braucht es das richtige Fachpersonal.“

Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen beschäftigt zwar bis zu 200 IT-Mitarbeitende, allerdings beträgt deren Alter bei 83 % der Versicherer im Schnitt 40 bis 50 Jahre. Es besteht also vor allem hinsichtlich der Nachwuchsarbeit ein hoher Handlungsbedarf. Hinzu kommt, dass nur 15 % der Unternehmen Near- oder Offshore-Kapazitäten nutzen. Alle anderen setzen ausschließlich auf die eigenen IT-Angestellten vor Ort – Dienstleister kommen in der Regel nur zum Überbrücken von Kapazitätsengpässen zum Einsatz.

Die Studie fokussiert sich auf Versicherungsunternehmen aus der Sach- und Lebensversicherung, deren Prämieneinnahmen etwa 40 % im DACH-Raum ausmachen. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Branche trotz der geschilderten Herausforderungen auf dem richtigen Weg ist. Viele Transformationsvorhaben befinden sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Um diese Initiativen erfolgreich abzuschließen, müssen die Unternehmen jetzt gezielt technologische und organisatorische Defizite angehen.

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Analyse der Debeka zeigt: Leistungsempfänger und Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung weiter steigend – auch Corona als Ursache zunehmend

Jede zweite neu eingetretene Berufsunfähigkeit entfiel im Jahr 2023 auf psychische Erkrankungen. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Debeka, dem viertgrößten deutschen Lebensversicherer. Die Auswertung erfolgte auf Basis des Versichertenbestands von mehr als 400.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten für das Jahr 2023. Berücksichtigt wurden dabei die 1.259 neu eingetretenen Leistungsfälle. Zu den drei Hauptgründen gehören neben psychischen Erkrankungen (mit 49,7 Prozent Ursache Nummer eins) auch Neubildungen, zum Beispiel Krebserkrankungen, mit 13,1 Prozent und Erkrankungen des Bewegungsapparats, also Rücken, Gelenke etc., mit 11,4 Prozent.

Anteil der Psyche erneut auf Höchststand

Wie bereits in den vergangenen Jahren kletterte der Anteil psychischer Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit auch im Jahr 2023 erneut auf einen Höchstwert. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil der Psyche als Berufsunfähigkeits-Grund im Jahr 2023 um 2,2 Prozentpunkte. “Die Gesellschaft muss noch mehr für den Umgang mit psychischen Erkrankungen sensibilisiert werden. Ich denke, hier ist in den letzten Jahren schon viel passiert und der massive Anstieg der Erkrankungen kann auch ein Zeichen dafür sein, dass sich endlich mehr Menschen dringend benötigte Hilfe suchen. Oft unterliegen psychische Erkrankungen aber immer noch einer Stigmatisierung”, sagt Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka. Eine Ausweitung der Beratungs- und Betreuungsangebote sowie psychologischer und psychotherapeutischer Fachkräfte sei vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen aber enorm wichtig.

Corona als Ursache mit steigender Tendenz

Das dritte Jahr in Folge schlägt sich auch die Corona-Pandemie in der Berufsunfähigkeitsstatistik nieder – wenn auch nach wie vor auf niedrigem Niveau: In 65 Fällen war eine Covid-19-Erkrankung und deren Folgen Grund für eine Berufsunfähigkeit. Das macht bei den neu eingetretenen Leistungsfällen im Jahr 2023 etwa 5,2 Prozent aus. Das ist allerdings mehr als eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr (26 Fälle).

Andere Hauptursachen rückläufig

Laut Debeka sind Neubildungen – also bösartige und gutartige Tumore – als Grund für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr mit 13,1 Prozent deutlich zurückgegangen (2022: 15,3 Prozent). Der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache sei zwar um 0,8 Prozentpunkte (von 2022 insgesamt 10,6 Prozent) auf 11,4 Prozent gestiegen, im längerfristigen Rückblick sei aber auch hier eine sinkende Tendenz zu beobachten. Seit 2019 ist die Anzahl um 1,2 Prozentpunkte gesunken.

Mehr Rentenleistung an mehr Leistungsempfänger

Rund 74,8 Millionen Euro Rente (Vorjahr: 69,1 Millionen Euro) zahlte die Debeka im Jahr 2023 insgesamt an Menschen, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Empfänger waren 8.407 (Vorjahr: 7.931) Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt – verrichten konnten.

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Bei der Hausratversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch Ruß und Qualm. Das hat das Landgericht Chemnitz entschieden. Im dem Fall ging es um einen 70.000-Euro-Streit nach massiver Rauchentwicklung.

Eine Frau hatte in der Küche ihrer Wohnung einen Braten mit Speiseöl in einem Topf zubereitet. Als sie die Küche verließ, vergas sie, den Topf vom Ceran-Kochfeld zu nehmen. Später stellte sie im Flur sehr dichte weiße Rauchschwaden fest. Offene Flammen waren nicht zu erkennen. Die Einrichtungsgegenstände in ihrer Wohnung wurden durch die massive Rauchentwicklung, Rauchablagerung und den Brandgeruch irreparabel beschädigt. Der Hausratversicherer lehnte die Schadenersatzforderung von rund 70.000 Euro ab. Zu Recht, urteilte das Landgericht Chemnitz (Az. 5 0 222/2). Nach den vorliegenden Versicherungsbedingungen ist nur Brand versichert. Dieser erfordert ein offenes Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Reine Rauch- und Qualmschäden ohne Brandereignis sind im Versicherungsschutz nicht enthalten. Dies ist häufig vor allem bei älteren Hausratversicherungen der Fall. Am Markt gibt es allerdings mittlerweile neue und leistungsstärkere Tarifangebote, die hierfür aufkommen. „Solche Tarife sind in jedem Fall empfehlenswert“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Beim Abschluss oder Wechsel sollte man darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Denn wer etwa beim Verlassen des Raumes oder der Wohnung vergisst, eine Kerze auszumachen oder die Herdplatte abzudrehen, handelt nach eingängiger Rechtsprechung grob fahrlässig. „Der Versicherer ist dann je nach Schwere berechtigt, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen oder in besonders schweren Fällen sogar ganz abzulehnen“, so die Schadenexpertin der uniVersa. Deshalb sei der Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit sehr wichtig und beschleunige im Ernstfall die Schadenregulierung enorm.

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Knapp zwei Drittel der privaten Haushalte erwarten von Versicherern und Banken besondere Service-, Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.

Innerhalb von 15 Jahren ist die Serviceerwartung von 11 Prozent im Jahr 2010 auf nunmehr 60 Prozent im Jahr 2024 bei den Versicherern und 65 Prozent bei Banken gestiegen. Die Bedeutung der Assistance für das Geschäftsmodell der Versicherungswirtschaft wird im Assistance-Barometer, das Europ Assistance Deutschland seit nunmehr 17 Jahren veröffentlicht, auf einem konstant hohen, im Vergleich zu den Vorjahren sogar stetig steigenden Niveau bewertet. Wissenschaftlich begleitet wurde die jährlich durchgeführte repräsentative Studie vom Studiengang “Insurance and Banking” der Hochschule RheinMain unter der Leitung von Prof. Dr. rer. pol. Matthias Müller-Reichart.

Eine “Value-Driven-Strategy” im Versicherungswesen basiert auf dem Prinzip, dass der langfristige Erfolg eines Unternehmens nicht durch kurzfristige Gewinne, sondern durch ein nachhaltiges, ökologisches, sozial korrektes und unternehmensethisches Geschäftsmodell (ESG-Kriterien der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie) erreicht werden kann. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Ausrichtung auf Kundenbedürfnisse und -erwartungen sowie die Kreierung einer Unique Selling Proposition (USP) durch nachhaltige Leistungs-, Service- und Beratungsangebote. Die Studie stellt heraus, dass Assistance-Leistungen dergestalt zum Schlüssel einer Value-Driven-Strategy im Versicherungswesen werden.

Tim Schmidt, Chief Customer Officer, Europ Assistance Deutschland: “Assistance bietet die Möglichkeit eines nachhaltigen Kundenfokus und gibt der Versicherungswirtschaft somit eine USP an die Hand, die nachweislich des Assistance-Barometers von der deutschen Bevölkerung eingefordert wird.”

Im aktuellen Assistance-Barometer 2024 zeigt sich eine konstant hohe Serviceerwartung der deutschen Haushalte gegenüber Anbietern von Dienstleistungen: 95 Prozent der Haushalte bekunden eine Servicenachfrage. Gleichzeitig lässt sich eine deutliche, mittlerweile konstant hohe Serviceunzufriedenheit in den vergangenen Jahren ablesen. Von Versicherern erwarten zwei Drittel der befragten Haushalte Service und Hilfsleistungen.

Prof. Dr. rer. pol. Matthias Müller-Reichart, Studiengangleiter Insurance and Banking und Mitherausgeber des Assistance Barometers: “Vor dem Hintergrund aktueller Transformationen – wie der digitalen, nachhaltigen sowie regulatorischen Transformation – könnte Assistance zukünftig veränderte Funktionen im Geschäftsmodell der Versicherungswirtschaft einnehmen und eine ‘Value-Driven-Strategy’ unterstützen.”

Durchführung der Studie

Zur Einschätzung von Assistance- und Serviceleistungen wurden im Rahmen des Assistance Barometers analog zu den Vorjahren 502 private Haushalte, eine repräsentative Anzahl von Versicherungsunternehmen sowie 302 Versicherungsvermittler durch das Marktforschungsinstitut Omniquest am Telefon befragt.

Die vollständige Studie kann als Pdf per E-Mail ( presse@europ-assistance.de) zu einem Preis von EUR340 inkl. MwSt. bestellt werden.

ÜBER EUROP ASSISTANCE

Die Europ Assistance Gruppe wurde 1963 gegründet und ist Erfinder des Assistance-Konzepts. Folgend dem übergeordneten Anspruch und Leitbild von “You live, We Care” bietet sie in den Bereichen Travel, Mobility, Home & Connected Living, Health, Senior Care und Cyber innovative Versicherungs- und Serviceprodukte an, um Privat- und Firmenkunden maßgeschneiderte Lösungen in Notfällen und im Alltag zu liefern, die auf Kundenseite zu Sorgenfreiheit, Stressreduzierung und Zeitgewinn führen – 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Europ Assistance ist ein Unternehmen der GENERALI Gruppe, deckt über 200 Länder mit ihren Services ab und gehört zu den führenden Assistance-Unternehmen in Deutschland und weltweit.

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Europ Assistance Versicherungs-AG, Adenauerring 9, 81737 München, Tel: 089 / 55 987-0, Fax: 089 / 55 987-177, www.europ-assistance.de

Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung Marktstandards in der BU hat infinma auch 2024 wieder weit über 400 Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung von 72 Anbietern im Hinblick auf ihre Produktqualität analysiert. Damit ist die Zahl der Anbieter im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben.

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch den Produktanbietern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Basis dieser Untersuchung sind alle aktuell auf dem deutschen Markt verfügbaren verkaufsoffenen BU-Tarife. Dabei ist es unerheblich, ob der anbietende Lebensversicherer seinen Sitz in Deutschland hat oder nach einer bestimmten Rechtsform organisiert ist. Auch rein regionale Anbieter werden berücksichtigt, ebenso wie Versicherer, die nur einen bestimmten Vertriebsweg unterstützen. Als eigenständiges Produkt im Sinne der oben genannten Zählung betrachtet infinma dabei alle Tarife, zu denen die Gesellschaft ein eigenständiges Bedingungswerk auflegt.

Ziel der Analyse ist es, den Markteilnehmern einen Einblick in den aktuellen Stand der Regelungen der am Markt verfügbaren Absicherungsmöglichkeiten zu geben. Ausdrücklich nicht Gegenstand der infinma Marktstandards in der BU ist die Entwicklung eigener Mindestanforderungen oder die Definition evtl. aus Kunden- oder Beratersicht wünschenswerter Produkteigenschaften.

Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich können die Versicherer für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen, ein entsprechendes Siegel erhalten.

„Der Markt scheint wieder in Bewegung gekommen zu sein. Zwar haben sich diesmal noch keine Veränderungen in den Marktstandards manifestiert, aber bei einigen Kriterien ist schon jetzt abzusehen, dass das nächste Update in 2025 zu Änderungen führen wird.“ kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „So zeichnet sich jetzt schon ab, dass demnächst bei der Mehrheit der Produkte im Falle der Beitragsstundung während der Leistungsprüfung bei einer evtl. Rückzahlung der ausstehenden Prämien explizit auf Stundungszinsen verzichtet wird. Auch beim Verzicht auf Meldefristen und der Regelung zu befristeten Anerkenntnissen gehen wir davon aus, dass sich der Marktstandard nächstes Jahr ändern wird. Somit haben die Versicherer genügend Zeit, rechtzeitig darauf zu reagieren.“

„Im Falle der Beitragsstundung und dem Verzicht auf Meldefristen zeigt sich, dass die langjährigen Empfehlungen von infinma offensichtlich langsam fruchten. Im Sinne von Rechtssicherheit und Transparenz haben wir es immer begrüßt, wenn Versicherer auch einen Verzicht auf eine bestimmte Regelung explizit in den Bedingungen nennen. Das ist für die Kunden sehr viel verständlicher als der implizite Verzicht durch Weglassen einer gegenteiligen Regelung.“ ergänzte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann.

Die Qualität der Bedingungen bleibt in der Breite hoch und Unterschiede in den Produkten sind vor allem in den Detailregelungen zu einzelnen Kriterien zu finden. Dann geht es bspw. darum, wie lange Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden oder für welche Personengruppen auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet wird.

„Derzeit beobachten wir mit Spannung und Interesse die Marktentwicklung im Bereich des Verzichts auf die konkrete Verweisung in der Erst- und Nachprüfung. Schließlich gibt es schon jetzt mehrere Anbieter, die sich für einzelne Berufsgruppen oder auch für alle Berufe zu dieser Regelung entschieden haben.“, gab Schulz einen Ausblick auf die Zukunft.

Die aktuellen Marktstandards können in Kürze auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msbu.php

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Wohnhäuser sollen nach Unwetterschäden künftig besser vor Klimarisiken geschützt werden. Mit einem Leitfaden schafft der GDV die Basis dafür – und hofft auf mehr nachhaltige Versicherungsprodukte.

Die Klima-Resilienz soll bei Wiederaufbau und Reparatur beschädigter Häuser künftig eine größere Bedeutung einnehmen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat einen Leitfaden erstellt, mit dem die Versicherer Wohngebäude nach dem sogenannten „Build Back Better“-Prinzip wiederherrichten können, um sie widerstandsfähiger gegenüber Extremwetterereignissen zu machen. „Wir müssen den Gebäudebestand besser vor den Folgen des Klimawandels schützen. Denn die Gefahr extremer Wetterereignisse in Deutschland nimmt zu“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Der Ratgeber könne dabei helfen, künftige Schäden möglichst zu verhindern oder zu begrenzen.

Mehr nachhaltige Versicherungsprodukte erwartet

Die Nutzung des Leitfadens ist für die Mitgliedsunternehmen freiwillig. Der GDV hofft, dass sich damit das Angebot an nachhaltigen Versicherungsprodukten vergrößert. „In der Praxis könnte es künftig Wohngebäude-Policen geben, bei denen der klimaresilientere Wiederaufbau fest vereinbart wird“, so Käfer-Rohrbach. Zudem könnte die Widerstandsfähigkeit der Gebäude gegenüber Unwetterrisken als Tarifmerkmal eine größere Rolle spielen: „Besser geschützte Häuser könnten in Zukunft mit einem differenzierterem Beitragsnachlass belohnt werden“, so Käfer-Rohrbach.

Leitfaden Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Branche 

Der Leitfaden ist ein wichtiger Baustein in der Nachhaltigkeitsstrategie, die die Versicherer 2021 beschlossen hatten. Mit ihr wollen sie ihren Beitrag dazu leisten, die Erderwärmung zu bremsen und die Folgen des Klimawandels zu mildern. Die Branche hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, in der Schadenregulierung Konzepte wie „Build Back Better“ stärker zu integrieren. Das kann mit dem Leitfaden nun umgesetzt werden. „Es geht darum, die richtigen Lehren aus einem Schaden zu ziehen. Wir wollen Eigentümer dabei unterstützen, ihr Haus für den Klimawandel zu rüsten“, so Käfer-Rohrbach.

Der Leitfaden enthält Hinweise, wie sich Schäden an Wohngebäuden durch Naturgefahren vermeiden lassen. Eine wichtige Rolle spielen dabei widerstandsfähigere Baustoffe oder -teile wie beispielsweise wasserdichte Fenster und Türen zum Schutz vor Hochwasser. Auch bauliche Veränderungen, etwa Aufkantungen an Treppenabgängen, zählen zu den geeigneten Schutzmaßnahmen. Diese müssten nicht immer mehr kosten als ein herkömmlicher Wiederaufbau, so Käfer-Rohrbach: „Langfristig zahlt sich Prävention auf jeden Fall aus.“

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Steuern sparen und Altersrente aufstocken: Mit der staatlich geförderten Altersvorsorge ist dies über die Rürup-Rente möglich. Welche fondsorientierten Versicherungen überzeugen.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat für die Tageszeitung Handelsblatt fondsbasierte Rentenversicherungen verglichen. Bei der staatlich geförderten Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, können in diesem Jahr die Altersvorsorgebeiträge bis zu einer Höhe von 27.566 Euro steuerlich abgesetzt werden. Fondspolicen ohne Garantie bieten höhere Renditechancen und engen den Anlagespielraum nicht ein. Die Ratingexperten untersuchten die fondsbasierten Angebote von 24 Gesellschaften. In die Gesamtwertung floss die Finanzkraft der Anbieter mit 20 Prozent sowie die Qualität der Tarife und die Höhe der Rente jeweils zu 40 Prozent ein. Mit 98 Punkten erzielte die uniVersa das höchstvergebene Ergebnis und wurde im Gesamtergebnis mit der Bestnote „Sehr gut“ ausgezeichnet. Beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit stehen 55 Fonds mit Topbewertungen aus unterschiedlichen Anlageklassen zur Auswahl. Anleger können bei der uniVersa jederzeit ihre Fonds wechseln und auch kostengünstige Indexfonds (ETFs) wählen. Auf Wunsch kann ein kostenfreies Ablaufmanagement in Anspruch genommen werden. Fünf Jahre vor Rentenbeginn wird dann in schwankungsärmere Anlagen umgeschichtet.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Sozialpartner der chemischen und pharmazeutischen Industrie, Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Chemiegewerkschaft IGBCE, haben grünes Licht für die neue ZielrenteCHEMIE in ihrem Tarifbereich gegeben, die von der Höchster Pensionskasse durchgeführt und zusammen mit dem globalen Vermögensverwalter Fidelity International organisiert wird.

Es ist das zweite Angebot auf Basis des 2022 im Tarifvertrag eingeführten Sozialpartnermodells Chemie. Damit erhalten die rund 1.700 Unternehmen in der chemischen und pharmazeutischen Industrie erstmals die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden über eine Pensionskasse eine moderne betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Form der reinen Beitragszusage anzubieten.

Für die Beschäftigten bringt die ZielrenteCHEMIE zahlreiche Chancen: Vor allem wegen der höheren Freiheitsgrade in der Kapitalanlage können sie eine höhere Rendite auf ihre Sparbeiträge und damit auch eine höhere Rentenleistung erwarten. Ein zusätzlicher Beitrag der Arbeitgeber erhöht die Sicherheit des Systems, denn der mit diesen Beiträgen geschaffene kollektive Sicherungspuffer dient zum Ausgleich möglicher Rentenschwankungen.

Für Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie ist dieses Sozialpartnermodell ein attraktiver Baustein im Wettbewerb um die besten Talente. Weitere Vorteile für teilnehmende Arbeitgeber sind der einfache Anschluss an die ZielrenteCHEMIE, ein hohes Maß an Planungssicherheit, die Eliminierung von Haftungsrisiken sowie die nicht bestehende Beitragspflicht in der gesetzlichen Insolvenzsicherung.

Ein zentrales Element der ZielrenteCHEMIE ist eine robuste Kapitalanlage mit einer höheren Aktienquote, wobei die Sozialpartner und die Höchster Pensionskasse maßgeblich auf die langjährige Expertise von Fidelity International beim Management von Versorgungskapital setzen. Angestrebt wird dabei eine langfristig attraktive und vergleichsweise schwankungsarme Rendite. Im Einzelnen werden die Beiträge für die späteren Betriebsrenten breit gestreut über verschiedene Anlageklassen, Länder und Regionen sowie Branchen hinweg investiert.

Die ZielrenteCHEMIE über die Höchster Pensionskasse steht Unternehmen und ihren Mitarbeitenden ab Dezember 2024 zur Verfügung.

„Das neue Angebot auf Basis des Sozialpartnermodells Chemie macht die betriebliche Altersversorgung sowohl für Unternehmen als auch für ihre Beschäftigten attraktiver und zukunftsfähiger“, erklärt BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Mit der ZielrenteCHEMIE steht den Unternehmen in unserem Tarifbereich ein weiteres attraktives Modell zur Verfügung. Wir sind stolz darauf, dass wir den Betrieben jetzt sogar eine Auswahl bei dieser zukunftsweisenden Form der betrieblichen Altersversorgung bieten können. Das ist bislang einzigartig in Deutschland.“

„Die ZielrenteCHEMIE ermöglicht unseren Mitgliedern eine weitere attraktive Form der betrieblichen Altersversorgung“, ergänzt IGBCE-Tarifvorstand Oliver Heinrich. „Dass es im Chemie-Tarifbereich nun ein zweites Angebot für ein Sozialpartnermodell gibt, ist eine gute Entwicklung, die beweist, dass das Modell zukunftsfest und gefragt ist. Gleichzeitig kann es so zum Vorbild für weitere Branchen und Unternehmen werden.“

„Wir freuen uns, dass BAVC und IGBCE uns deutschlandweit als erster Pensionskasse die Durchführung des Sozialpartnermodells ermöglichen“, ergänzt Jürgen Rings, Vorstandsvorsitzender der Höchster Pensionskasse. „Mit der ZielrenteCHEMIE können Unternehmen ihren Mitarbeitenden eine moderne, zukunftsorientierte und attraktive Altersversorgung anbieten und sich im Wettbewerb um die besten Talente positionieren. Ein innovatives Altersversorgungsprodukt, ein geringer Verwaltungsaufwand durch digitale Prozesse und damit niedrige Kosten sowie eine attraktive Kapitalanlage zeichnen unser Angebot aus.“

„Reine Beitragszusagen läuten eine neue Ära in der betrieblichen Altersversorgung ein und machen die zweite Säule sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen attraktiv und zukunftsfest“, erklärt Christof Quiring, Leiter betriebliche Altersvorsorge und Mitglied der Geschäftsführung Deutschland bei Fidelity International. „Ohne teure Garantien können Renditechancen deutlich besser genutzt sowie attraktivere Rentenleistungen erzielt werden.“

Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) ist der tarif- und sozialpolitische Spitzenverband der chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie großer Teile der Kautschuk-Industrie und der kunststoffverarbeitenden Industrie. Der BAVC vertritt die Interessen von dessen 10 regionalen Mitgliedsverbänden mit 1.700 Unternehmen und 585.000 Beschäftigten gegenüber Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit.

Die IGBCE ist mit mehr als 570.000 Mitgliedern die zweitgrößte Industriegewerkschaft Deutschlands. Sie gestaltet die Arbeitsverhältnisse für gut 1,1 Millionen Beschäftigte in mehr als einem Dutzend Branchen, darunter Chemie/Pharma/Biotech, Energie/Rohstoffe/Bergbau, Kunststoff/Kautschuk, Papier, Keramik oder Glas.

Die im Industriepark Frankfurt/Höchst ansässige Höchster Pensionskasse VVaG betreut als betriebliche Sozialeinrichtung mit einem Bilanzvolumen von über 3 Milliarden Euro insgesamt mehr als 300.000 Versicherungsverhältnisse von knapp 600 Unternehmen, weit überwiegend aus dem Bereich Chemie/Pharma. Mitgliedsunternehmen der Höchster Pensionskasse VVaG setzen bereits seit nunmehr 25 Jahren die tarifvertraglichen Altersversorgungsmodelle der chemischen und pharmazeutischen Industrie um.

Fidelity ist ein unabhängiger und global vernetzter Vermögensverwalter mit einer mehr als 50-jährigen Erfahrung beim Management von Vorsorgelösungen. Die US-Einheit Fidelity Investments ist mit einem verwalteten Vermögen von über 13 Billionen Euro in Vorsorgelösungen in den USA Marktführer bei den so genannten 401k-Plänen. Die in Europa, Asien und Kanada aktive Einheit Fidelity International verwaltet insgesamt rund 865 Milliarden Euro und ist seit 2008 ausgewählter Partner der Chemie- und Pharmaindustrie in Deutschland.

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Fidelity Investment Services GmbH, Kastanienhöhe 1, D-61476 Kronberg im Taunus Tel.: 06173/509-0, Fax: 06173/509-41 99, www.fidelity.de

Rückerstattung liegt gut drei Millionen Euro über Vorjahr / Versicherte erhalten im Schnitt mehr als 1300 Euro zurück / Wechsler von GKV und PKV können ihre leistungsfreie Zeit anrechnen lassen und gleich höhere Erstattung erhalten

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) zahlt Kundinnen und Kunden im Rahmen ihres Bonus-Programms für das Jahr 2023 insgesamt 146,6 Millionen Euro als Beitragsrückerstattung aus. Versicherte, die 2023 keine Leistungen aus ihrer Vollversicherung in Anspruch genommen haben, bekommen bis zu 50 Prozent ihrer Beiträge zurückerstattet.

Die Beitragsrückerstattung liegt 3,2 Millionen Euro über dem Vorjahr. Jan Esser, Vorstandsvorsitzender der APKV, sagt: „Die APKV wirtschaftet gut für ihre Kundinnen und Kunden – davon profitieren unsere Versicherten direkt.“ Jeder fünfte APKV Vollversicherte nutze aktuell die Beitragsrückerstattung. Angestellte und Selbstständige erhalten im Schnitt Zahlungen von gut 1300 Euro.

Die Beitragsrückerstattung lässt sich entweder auszahlen oder in die sogenannte Vorsorgekomponente umwandeln. Damit sorgen Versicherte für ihr Alter vor: Die APKV legt die Gelder an und reduziert ab dem Alter von 65 die Beiträge.

Für Neuversicherte bietet die APKV ein in der Branche besonderes Angebot: Wechseln Versicherte von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zur APKV, können sie ihre leistungsfreie Zeit von dort anrechnen lassen. Jan Esser: „Sie erhalten damit sofort eine höhere Erstattung, da sie in der Bonus-Staffel direkt weiter oben einsteigen. Das kann die Rückzahlung schon für das erste Jahr verdoppeln.“

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Die Debeka, Deutschlands größter privater Krankenversicherer, zahlt Anfang September rund 230 Millionen Euro an ihre Versicherten zurück.

Insgesamt bekommen ca. 350.000 Mitglieder einen Teil ihrer Beiträge erstattet, da sie für das Kalenderjahr 2023 keine Rechnung eingereicht haben. Die Rückerstattung von durchschnittlich 2,5 Monatsbeiträgen gibt es bereits nach einem leistungsfreien Jahr. Versicherte in Ausbildung erhalten je nach Tarif sogar bis zu sechs Monatsbeiträge.

Auch in diesem Jahr können Debeka-Mitglieder wieder mit einer überdurchschnittlichen Rückzahlung ihrer Beiträge rechnen, wenn sie keine Rechnungen zur Erstattung einreichen. “Bei uns als genossenschaftlich geprägtem Versicherungsverein kommen Überschüsse ausschließlich unseren Mitgliedern zugute. Die hohe Beitragsrückerstattung ist ein Beispiel dafür, dass diese Philosophie immer noch gelebte Praxis ist”, erklärt Annabritta Biederbick, Vorstandsmitglied der Debeka und Verantwortliche für den Bereich der Krankenversicherung.

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Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Die Bundesregierung will E-Scooter rechtlich mit Fahrrädern geichstellen. Damit dürften sie auch bestimmte Gehwege und Fußgängerzonen befahren. Unfallforscher warnen vor den Gefahren.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt davor, das Fahren mit E-Scootern teilweise auch auf Gehwegen zuzulassen. „E-Scooter dürfen aktuell nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Auf Gehwegen sind sie so gut wie immer und überall verboten. Wenn die Bundesregierung dieses Verbot jetzt aufweicht, macht sie die Städte für Fußgänger deutlich unsicherer und gefährdet gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Hintergrund der Kritik ist ein aktueller Verordnungsentwurf, über den die Bundesregierung demnächst entscheiden will: Nach der geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung sollen E-Scooter künftig Fahrrädern gleichgestellt werden. Dazu gehört auch, dass sie dann Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind. „Damit sendet der Gesetzgeber ein völlig falsches Signal“, sagt Käfer-Rohrbach. Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigt, dass schon Fahrräder auf diesen Flächen eine Gefahr für Fußgänger sind. „Rad- und Gehwege sollten strikt getrennt sein. Besser wäre es, die Ausnahmen auch für Fahrräder abzuschaffen, anstatt das Problem mit E-Scootern noch zu verschärfen“, so Käfer-Rohrbach.

Hohe Gefahr für Fußgänger – vor allem durch Leih-Scooter

Schon heute werden E-Scooter vielfach illegal auf Gehwegen genutzt und verursachen dabei immer wieder Unfälle mit Fußgängern. Zahlen und Studien der Versicherer zeigen, dass die größte Gefahr dabei von Nutzern der Leih-Flotten ausgeht: „Leih-Scooter verursachen deutlich mehr Unfälle und werden laut Unfallforschung häufiger auf dem Gehweg gefahren als privat genutzte Scooter“, so Käfer-Rohrbach. Wenn E-Scooter mit anderen Menschen zusammenstoßen, entstehen vergleichsweise hohe Schäden: “Jeder E-Scooter-Unfall mit Personenschaden kostet im Schnitt über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld”, so Käfer-Rohrbach.

Um Fußgänger auf den Gehwegen besser zu schützen, fordern die Versicherer mehr Kontrollen durch Ordnungsämter und Polizei. Zudem sollte von E-Scooter-Nutzern künftig ein grundlegender Kompetenznachweis für die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt werden: „Bisher muss bei Scooter-Fahrern überhaupt keine Regelkenntnis vorhanden sein. Wir plädieren dafür, dass sich das ändert und sie künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa nachweisen müssen, die in Deutschland Jugendliche ab 15 Jahre machen dürfen“, so Käfer-Rohrbach.

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden hat im vorigen Jahr stark zugenommen. Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt (Destatis) in Deutschland 9.425 dieser Unfälle. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung veröffentlicht in diesem Jahr zum fünften Mal in Folge die Ergebnisse seines Fondspolicen-Nachhaltigkeitsrating.

Die Untersuchung zeigt eine gewisse Stagnation im Bereich der Nachhaltigkeit, was unter anderem auf die zunehmende Komplexität der regulatorischen Anforderungen zurückzuführen ist.

„Wie so oft wird einem interessanten Thema durch starke Komplexität die Attraktivität genommen,“ so Georg Goedeckemeyer, Leiter Rating.

„Dennoch bleibt nachhaltige Geldanlage aus unserer Sicht hochgradig relevant und muss in die moderne Vorsorgeberatung integriert werden.“ Andreas Kick, Prokurist und Partner des IVFP, fügt hinzu. „Diese Komplexität der Regulierungen erschwert es Berater:innen und Kund:innen, ein zielorientiertes Beratungsgespräch über den Abschluss eines Altersvorsorgevertrages zu führen. Das liegt insbesondere an der für Kund:innen ungewohnten (und schwer vermittelbaren) Terminologie, deren Einordnung für Laien kaum möglich ist“.

Warum es dennoch sinnvoll und geradezu notwendig ist, sich gerade jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen, beleuchten Andreas Kick (IVFP) und Martin Stenger (Franklin Templeton) in ihrem gemeinsamen IVFP-Blogbeitrag: „Nachhaltigkeit in der Finanzindustrie – Jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen!“.

Das Fondspolicen-Nachhaltigkeits-Rating des IVFP soll dazu beitragen, im Bereich nachhaltiger, fondsbasierter Altersvorsorgelösungen für mehr Klarheit zu sorgen. Dabei wird das im vergangenen Jahr eingeführte Bewertungsschema verwendet, das die Fondspaletten der untersuchten Tarife in die Kategorien „Aktiv“ und „Selektiv“ einteilt und anschließend im Benchmark-Verfahren bewertet. Die Tarife der Kategorie „Aktiv“ sind auf kapitalmarktaffine Anleger ausgerichtet, die eine für sie optimale Allokation unter verschiedenen (Nachhaltigkeits-)Aspekten definieren möchten. Dazu ist eine große Fondsauswahl über verschiedene Länder, Themen, Regionen und natürlich Nachhaltigkeitsansätze hinweg erforderlich. Dagegen sprechen Tarife der Kategorie „Selektiv“ jene Kund:innen an, die sich auf die „Hausempfehlung“ des jeweiligen Versicherers verlassen möchten und deshalb eine stärker selektierte Fondsauswahl bevorzugen.

Das IVFP hat wieder insgesamt über 44 Anbieter und 162 Tarife in den Kategorien Privatrente, Basisrente und bAV untersucht.

„Nachhaltige Geldanlage ist aus unserer Sicht mehr als nur ein Trend – sie ist ein essenzieller Bestandteil einer modernen Vorsorgeberatung,“ betont Georg Goedeckemeyer, Leiter Rating. „Unser Rating bietet den Anlegern wertvolle Orientierungshilfen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.“

Alle Ergebnisse und weitere Informationen zum Rating stehen Ihnen unter https://ivfp.de/fondspolicen-nachhaltigkeit-2024/ zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter Rating des IVFP – unabhängig, kompetent und transparent.

Rating Anmerkung

Das IVFP verzichtet in seinen Ratings darauf, die Tarife auszuweisen, die eine schlechtere Benotung als 2,0 haben. Dadurch soll einer negativen Berichterstattung über Anbieter entgegengewirkt werden, deren Tarifstrukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, die sich aber dennoch bereiterklärt haben, am Rating teilzunehmen. Folglich ist ein schlechteres Ratingergebnis nicht damit gleichzusetzen, dass der Versicherer ungenügend ist. Diese Philosophie führt regelmäßig dazu, dass Gesellschaften auch deshalb an diesen (freiwilligen) IVFP-Ratings teilnehmen, um eine eigene Positionsbestimmung zu erhalten. Das IVFP veröffentlicht stattdessen die besten Anbieter, die die Bewertung „Sehr gut“ oder „Exzellent“ erreicht haben. Dadurch kann die notwendige Objektivität in einer Beratung mit Unterstützung durch die IVFP-Ratings gewährleistet werden. Letztendlich wird eine Auswahl an hervorragend bewerteten Unternehmen veröffentlicht, bei der allein der oder die Berater:in kundenindividuell auswählt, um die Bedürfnisse der Kund:innen gezielt und gleichzeitig neutral berücksichtigen zu können. Alle Rating-Ergebnisse können in der Vergleichssoftware fairgleichen.net eingesehen werden.

Ein Rating ist eine unabhängige Bewertung, die die Stabilität und die Leistungsfähigkeit eines Versicherungsunternehmens und deren Produkte beurteilt. Im Gegensatz zu einem Ranking, das lediglich eine Rangfolge darstellt, bietet ein Rating eine detaillierte Analyse und ermöglicht es für Außenstehende anhand dessen fundierte Entscheidungen zu treffen. Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de/rating.

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Rund 750.000 Schülerinnen und Schüler wechseln bald auf eine weiterführende Schule. Ein guter Zeitpunkt für Eltern, für ihren Nachwuchs schon jetzt existenzielle Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) abzuschließen.

Und ein guter Anlass für Vermittler, mit ihren Kunden ins Gespräch zu kommen. Mit der Continentale PremiumBU Start Schüler steigen Kunden günstig ein und erhalten direkt den vollen Schutz. Der Lebensversicherer hat seinen attraktiven Tarif kürzlich sogar noch verbessert: Es ist jetzt eine maximale BU-Rente bis zu 1.500 Euro möglich.

Früh die Vorsorge sichern

Viele denken erst an eine BU-Vorsorge, wenn sie den Schritt ins Berufsleben tun. Die Continentale bietet Eltern diese Vorsorgemöglichkeit bereits, wenn ihre Kinder auf eine weiterführende Schule wechseln und zehn Jahre alt sind. „Wir zählen zu den wenigen Versicherern mit so einem Angebot“, sagt Thomas Pollmer, Leiter Produktmanagement Leben bei der Continentale Versicherung. „Unsere PremiumBU Start Schüler schützt junge Leute nicht nur während ihrer Schulzeit, sondern darüber hinaus auch im späteren Berufsleben – unabhängig davon, was sie dann machen.“

Maximale BU-Rente auf 1.500 Euro erhöht

Die Continentale hat jetzt die maximal versicherbare monatliche BU-Rente für Schülerinnen und Schüler erhöht: Statt bislang bis zu 1.000 Euro monatlich können jetzt bis zu 1.500 Euro vereinbart werden – ganz gleich, welche weiterführende Schule der Nachwuchs besucht. In den ersten drei Jahren zahlt der Kunde lediglich die Hälfte des Beitrages. Danach steigt die Prämie in kleinen Schritten. Erst nach acht Jahren erreicht sie ihre volle Höhe.

BU-Schutz ist garantiert – egal welcher Beruf gewählt wird

Ist die Schule abgeschlossen und die versicherte Person startet mit Ausbildung, Studium oder in den Beruf, wird der Vertrag ohne erneute Risikoprüfung dem neuen Berufsbild angepasst. Das ursprüngliche Eintrittsalter wird beibehalten. Thomas Pollmer: „Der BU-Schutz ist garantiert – auch wenn der gewählte Beruf normalerweise nicht für den BU-Fall versicherbar wäre.“ Alternativ kann der Kunde auf Wunsch auch eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit wählen. Ein besonderer Service: Falls er vergisst, die neue Tätigkeit zu melden, erinnert die Continentale den Kunden ein halbes Jahr vor Vollendung seines 22. Lebensjahres an die Umstellung.

Vorsorge passt sich an das Leben an

Die BU-Vorsorge passt sich zudem individuell an das Leben an: So ist in den ersten fünf Jahren eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ereignisunabhängig und ohne erneute Risikoprüfung möglich. Außerdem können Kunden Zusatzpakete wählen. Das Karriere-Paket beispielsweise beinhaltet für 10 Prozent Mehrbeitrag einen Rabatt auf Nachversicherungen. Außerdem kann der Kunde die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung auf bis zu 2.500 Euro verdoppeln. Für Vermittler und ihre Kunden ist der Weg zum Vertrag leicht: Der Antrag ist kurz, die Gesundheitsprüfung vereinfacht.

Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de/berufsunfaehigkeit.

Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/premium-bu-start-schueler.

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Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Adam Riese, die Digitalmarke der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), baut mit weiteren Leistungen den eigenen Unfalltarif aus.

Highlights der neuen Unfallversicherung sind der Wegfall von Gesundheitsfragen in der umfangreichsten Tariflinie sowie die Einführung neuer Altersstufen.

Den bedeutendsten Pluspunkt der neuen Adam Riese Unfallversicherung bietet die Tariflinie Riesig: Diese kann ab sofort ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Julian Grauer, Geschäftsführer von Adam Riese: „Für viele Menschen bedeutet die Beantwortung verschiedener Gesundheitsfragen eine große Hürde beim Abschluss einer Versicherung. Wir bei Adam Riese möchten das ändern: Der Riesig-Tarif ermöglicht einen besonders einfachen und schnellen Abschluss der Versicherung, sowohl für Maklerinnen und Makler als auch für unsere direkte Kundschaft“, so Grauer.

Wer jedoch bereit ist, eine Frage zum Gesundheitszustand zu beantworten, kann zusätzlich von einem freiwillig abschließbaren Baustein profitieren: Dieser ermöglicht einen Mitwirkungsanteil von 100 Prozent in allen Tariflinien – mit nur einer fallabschließenden Gesundheitsfrage und ohne nachgelagerte Gesundheitsprüfung.

Darüber hinaus bietet die Unfallversicherung durch die Wiedereinführung einer Basistariflinie „Gut“ ein weiteres Leistungspaket für Kundinnen und Kunden, die sich eine grundlegende Absicherung für mögliche Unfallfolgen wünschen.

Passgenaue Produktgestaltung

Der umfangreichste Tarif „Riesig“ der Unfallversicherung, der über Maklerinnen und Makler abgeschlossen wird, punktet außerdem mit weiteren Leistungserweiterungen:

  • Enthalten ist nun eine Besserstellungsgarantie gegenüber dem Vorvertrag (bis 5 Jahre).
  • Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze werden bis 1.000.000 Euro versichert.
  • Kosmetische Operationen sind ebenfalls bis 1.000.000 Euro abgesichert.
  • Einzelne Gliedertaxen wurden angepasst und zusätzliche aufgenommen.

Die aktualisierten Tariflinien sind ab sofort über Maklerinnen und Makler abschließbar. In den Linien L–XXL wird die Adam Riese Unfallversicherung außerdem über Vergleichsportale sowie in den Linien XL und XXL über den Direktkundenkanal auf www.adam-riese.de angeboten.

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ineffizient und teuer, darunter leiden die Unternehmen und deren Kundinnen und Kunden.

Zur Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes im Bundeskabinett erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Die Bundesregierung schätzt den einmaligen Erfüllungsaufwand auf 846 Millionen Euro für 14.600 berichtspflichtige Unternehmen. Das wären rechnerisch ungefähr 58.000 Euro pro Unternehmen. Für den Versicherungssektor rechnen wir aber im Schnitt mit 4- bis 8-mal höheren Kosten. Für große Versicherungsgruppen liegen die Kosten sogar eher im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.“

Für die erstmalige Erfüllung der Anforderungen aus dem Gesetz (846 Millionen Euro) sind im Gesetzentwurf nur ungefähr halb so hohe Kosten angegeben, wie für die laufende Nachhaltigkeitsberichterstattung (1,58 Milliarden Euro). „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kosten für die erstmalige Einrichtung einer Berichterstattung mit der notwendigen Qualifizierung von Personal und der Klärung inhaltlicher und methodischer Fragen geringer sein sollen als für die laufende Berichterstattung. Wenn die Bestrebungen zum Bürokratieabbau erfolgreich sein sollen, müssen unbedingt realistische, transparente und nachvollziehbare Ansätze für die Ermittlung von Erfüllungsaufwand gefunden werden.“ so Asmussen.

Die Konzernklausel ist für Versicherer besonders wichtig

Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind die meisten Versicherer in Gruppen oder Konzernen organisiert. So kann eine Unternehmensgruppe schon einmal aus bis zu 15 formal eigenständigen Unternehmen bestehen. Mit der Konzernklausel wird sichergestellt, dass diese Gruppen nur einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. „Die Konzernklausel sollte im weiteren Verfahren unbedingt beibehalten werden. Wenn jedes Tochterunternehmen einen eigenen Bericht erstellen müsste, würde das eine absolute Überforderung mit überflüssigen Informationen und Kosten nach sich ziehen“, so Asmussen.

Fokus auf entscheidungsrelevante Daten legen

Auf Seiten der Versicherer wachsen die Zweifel, ob die mit der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verfolgten Ziele wirklich erreicht werden. Dazu Asmussen: „Um es ganz klar zu sagen: Wir Versicherer haben die Erhebung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsdaten von Anfang an unterstützt. Ohne sie gibt es keine nachhaltige Transformation. Mit dem „viel hilft viel“-Ansatz kommen wir dabei aber nicht weiter.“ Der Fokus sollte vor allem auf entscheidungsrelevante Daten gerichtet werden, die für Unternehmen Steuerungsimpulse, etwa bei der Kapitalanlage oder im Risikomanagement, setzen. „Die Unternehmen müssen zwischen 167 und 783 Datenpunkte erheben. Damit sind die Beschäftigten mehr mit dem Schreiben der Berichte befasst als mit der Entwicklung von nachhaltigen Produkten“, sagt Asmussen.

Wachstumsinitiative jetzt schnell starten

Als positiv wertet Asmussen, dass die Bundesregierung in ihrer Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 versprochen hat, sich bei der EU-Kommission für eine deutliche Reduzierung der Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen einzusetzen. „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung den Nachsteuerungsbedarf bei der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie erkannt hat.“ So könnten sich die Versicherer etwa vorstellen, die Berichterstattung auf solche Inhalte zu konzentrieren, die nachweislich einen Nachhaltigkeitsbeitrag leisten. Auch sollten die Anforderungen für kleinere, nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen bis 500 Beschäftigte spürbar sinken. „Neben den allgemeinen Standards sollte auf die geplante Einführung von gesonderten, sektorspezifischen Vorgaben zunächst verzichtet werden“, so Asmussen. Der Weiterentwicklung des Regelwerks sollte eine Evaluierung der ersten Berichte vorgeschaltet werden.

Mit dem verabschiedeten Gesetz setzt Deutschland die Bestimmungen der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsrichtlinie (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive) in nationales Recht um. Nach der Verabschiedung im Kabinett leitet die Bundesregierung den Gesetzentwurf weiter an den Deutschen Bundestag und den Bundestag, wo er weiter beraten wird.

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Neue, ausgezeichnete Zusatztarife, ein gelungenes Debüt in der betrieblichen Krankenversicherung und ein komplettes Rebranding der Marke – die Landeskrankenhilfe (LKH) kann zufrieden auf das Jahr 2023 blicken. Positiv auch der Jahresabschluss: Trotz großer Investitionen bleibt die LKH finanzstark, ertragreich und kostenbewusst.

Die verdienten Bruttobeiträge stiegen im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt 915,3 Mio. EUR (Vorjahr: 895,9 Mio. EUR), die Beiträge der Krankenvollversicherten machten den größten Anteil daran aus. Die LKH zahlte davon Leistungserstattungen in Höhe von insgesamt 703,8 Mio. EUR an ihre Mitglieder aus. Ebenfalls für die Kunden reserviert: Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), der das Unternehmen in 2023 weitere 126,0 Mio. EUR zuführte. Daneben wurden zur poolrelevanten RfB für die Pflegepflichtversicherung 10,3 Mio. EUR zugeführt. Damit betrug die RfB-Quote 70,7 % – das ist weit über dem Branchendurchschnitt (2022: 36,88 %).

Besonders kostenbewusst arbeitet die LKH für ihre Mitglieder mit einer Gesamtkostenquote von 3,4 %, der Durchschnitt im Markt lag in 2022 bei ca. 8,6 %. Nach Abzug der Aufwendungen für Leistungen und Kosten von den Bruttobeiträgen verblieb ein versicherungsgeschäftliches Ergebnis in Höhe von 139,0 Mio. EUR (Vorjahr: 126,4). Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote belief sich auf 15,2 % (Vorjahr: 14,1 %). In der Kapitalanlage wuchs das Anlagevolumen auf 8.747,4 Mio. EUR.

Zukunftsprogramm vollständig aus Gewinnrücklage finanziert

Die LKH hat in 2023 weiter in ein umfassendes Zukunftsprogramm investiert. „Unser Investitionspaket geht aber nicht zulasten unserer Kunden“, betont Vorstandsvorsitzender Dr. Matthias Brake, denn: „wir sind finanziell gesund aufgestellt und setzen unsere Gewinnrücklage ein.“ Finanziert wurde das Programm aus den Gewinnrücklagen, so dass das Eigenkapital auf 431,4 Mio. EUR zurückging. Mit einer Eigenkapitalquote von 47,1 % liegt die LKH dennoch weit über dem Markt (2022: 16,32 %).

LKH als Begleiter für das Gesundsein

Die strategische Neuausrichtung der LKH ist ein zentraler Punkt: Die LKH entwickelt sich zu einem persönlichen, ganzheitlichen und digitalen Begleiter des Gesundseins. Mit dem Rebranding der Marke wurden nicht nur ein neues Logo, Corporate Design und dazu passende Bildwelt eingeführt, sondern auch eine neue Kundenansprache. Mit dem Markenclaim „Wie geht es dir?“ wird der Kunde in den Mittelpunkt gestellt.

„Ein Leuchtturm-Projekt ist sicher unser Eintritt in den bKV-Markt. Darüber hinaus haben wir unsere Beitragsrückerstattung überarbeitet und für unsere Kunden optimiert“, erklärt Vorstandsvorsitzender Dr. Matthias Brake, und: „Alle vollversicherten Mitglieder können schon in diesem Jahr von der neuen Betragsrückerstattung LKH-Benefit profitieren.“

Digitale Lösungen für Kunden und Vertriebspartner

Die LKH investiert außerdem in Digitalisierung und Modernisierung der Anwendungslandschaft: „Wir möchten mit innovativen digitalen Lösungen für unsere Kunden und Vertriebspartner einen besonderen Nutzen schaffen“, ergänzt Pavel Berkovitch, der als Vorstandsmitglied bei der LKH für das Ressort „Digitalisierung und Querschnitt“ verantwortlich ist. Ein Meilenstein: Der Go-Live des neuen Vermittlerportals im ersten Halbjahr 2024. Die Einführung eines neuen Kundenportals ist ein nächstes Schlüsselprojekt, an dem bei der LKH fokussiert gearbeitet wird, um die digitale Transformation weiter voranzutreiben.

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Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH), Uelzener Straße 120,  21335 Lüneburg, Tel: (0 41 31) 72 50, Fax: (0 41 31) 40 34 02, www.LKH.de

Vor 20 Jahren führte Niedersachsen als erstes Bundesland das begleitete Fahren mit 17 Jahren ein.

Vier Jahre später folgte es bundesweit. Die Bilanz ist durchweg positiv, denn die Unfallzahlen sanken. Die uniVersa fördert und belohnt dies in der Kfz-Versicherung.

Durch das begleitete Fahren mit 17 Jahren sammeln Jugendliche bereits vor der Volljährigkeit wertvolle Fahrpraxis. Nach erfolgreicher Theorie- und Praxisprüfung in der Fahrschule können sie ihre erworbenen Fahrkenntnisse im Alltag in Begleitung von meist den Eltern unter Beweis stellen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen kommen die jungen Fahrer im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens auf 19 Prozent weniger Unfallbeteiligungen und 18 Prozent weniger Verkehrsverstöße im Vergleich zu gleichaltrigen Fahrern mit herkömmlichem Führerscheinerwerb. Bei der uniVersa Versicherung kann das begleitete Fahren mit 17 Jahren beitragsfrei mitversichert werden. „Das gilt für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung“, erklärt Abteilungsleiter Daniel Weidenhammer. Auch wenn das volljährige Kind später im Fahrerkreis der Eltern aufgenommen wird oder mit einem eigenen Vertrag startet, zahlt sich die erworbene Fahrpraxis durch das begleitete Fahren aus. „Hier gewähren wir in den ersten zwei Jahren, in denen Fahranfänger bis zum 20. Lebensjahr normalerweise höhere Beiträge bezahlen, einen Beitragsnachlass in der Tarifkalkulation“, sagt Weidenhammer. Zudem verzichtet die uniVersa auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Damit drohen keine Leistungskürzungen, wenn zum Beispiel eine rote Ampel übersehen oder die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst wurde. „Dies ist nicht nur für Fahranfänger wichtig, sondern für jeden Autofahrer und führt im Schadenfall zu keinen Komplikationen und Ärger mit der Versicherung“, ergänzt der Experte der uniVersa.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Dr. Frank Grund in die Aufsichtsräte der Generali Deutschland AG, Generali Deutschland Lebensversicherung AG und Generali Deutschland Versicherung AG berufen

  • Dr. Arne Benzin wird Chief People and Organization Officer der Generali Deutschland AG
  • Michael Reinelt wird Head of Broker bei der Generali Deutschland AG sowie Vertriebsvorstand der Dialog Versicherung AG und der Dialog Lebensversicherungs-AG

Die Generali Deutschland gibt personelle Veränderungen in den Aufsichtsräten der Generali Deutschland AG (GD AG), der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (GEDL) und der Generali Deutschland Versicherung AG (GEDV) bekannt und informiert über Neubesetzungen in ihren Vorständen.

VERÄNDERUNG IN DEN AUFSICHTSRÄTEN

Dr. Frank Grund (66) wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 zum Aufsichtsratsmitglied der GD AG, GEDL und GEDV berufen. Grund war zuletzt Exekutivdirektor für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Er ist ein ausgewiesener und hoch angesehener Kenner der Versicherungsbranche und wird seine langjährige Expertise in die Aufsichtsräte einbringen.

NEUBESETZUNGEN IN DEN VORSTÄNDEN

Dr. Arne Benzin (48), zuletzt Chief People & Culture Officer bei der Allianz Technology SE, tritt zum 1. Januar 2025 als Chief People and Organization Officer in die GD AG ein. Benzin verfügt über ausgewiesene Branchenkenntnis, die er durch verschiedene globale Führungspositionen unter anderem bei der Allianz SE sowie der Swiss RE erworben hat, und bringt so die idealen Voraussetzungen mit, um den kulturellen Wandel des Unternehmens voranzutreiben.

Michael Reinelt (54), zuletzt Vorstandsmitglied der Alte Leipziger Pensionskasse AG und der Alte Leipziger Pensionsfonds AG sowie Zentralbereichsleiter bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G., wird spätestens zum 1. Januar 2025 als neuer Head of Broker bei der GD AG das Maklergeschäft der Generali Deutschland verantworten. Zudem wird er als Vertriebsvorstand in die Vorstände der Dialog Lebensversicherungs-AG und Dialog Versicherung AG eintreten.

Die Ernennungen in den Vorständen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin.

Stefan Lehmann, CEO der Generali Deutschland AG: „Ich freue mich sehr, Frank Grund mit seiner tiefgreifenden Kenntnis der Branche in den Aufsichtsräten der Generali in Deutschland willkommen zu heißen. Zudem begrüße ich Arne Benzin herzlich als Chief People and Organization Officer im Vorstandsteam der Generali Deutschland. Mit seiner weitreichenden Erfahrung wird er unsere kulturelle Transformation weiter vorantreiben. Ebenfalls erfreut bin ich darüber, dass Michael Reinelt mit seiner großen Expertise und Erfahrung im Maklermarkt zur Generali Deutschland zurückkehrt. Ich wünsche allen viel Erfolg und alles Gute für ihre neuen Aufgaben.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de