Insolvenzverwalter einstimmig bestätigt
Mehr als 2.500 Gläubiger kamen heute zum ersten von insgesamt vier Berichtsterminen (Gläubigerversammlungen) für die insolventen deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften in die Münchner Olympiahalle. Weitere 7.723 waren anwaltlich vertreten. Zu diesem nicht-öffentlichen Gerichtstermin im Insolvenzverfahren für die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, Grünwald, hatten sich ursprünglich über 4.000 Gläubiger (Anleger) angemeldet.
Die stimmberechtigten Gläubiger, die insgesamt eine Forderungssumme von über 1 Mrd. Euro vertraten, bestätigten dabei einstimmig Insolvenzverwalter
Dr. Michael Jaffé. Auch der vom Amtsgericht München eingesetzte Gläubigerausschuss, der aus sieben Vertretern der maßgeblichen Gläubigergruppen besteht, wurde von der Versammlung bestätigt.
Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl war diese erste Gläubigerversammlung in Sachen P&R eine der größten Veranstaltungen dieser Art in Deutschland überhaupt. Dementsprechend umfangreich war die Vorbereitung der Justizbehörden für diesen Termin. Insgesamt sorgten 24 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, vier Richterinnen und Richter, sowie 39 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister vor Ort für einen reibungslosen Ablauf.
Der sogenannte Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung in einem Insolvenzverfahren, zu der alle Gläubiger eingeladen sind. Dementsprechend stand der ausführliche Bericht des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé über die Krisenursachen, die Hintergründe der Insolvenz und die Möglichkeiten zur Verwertung des vorhandenen Vermögens im Mittelpunkt. Im Anschluss bestand die Gelegenheit für Gläubiger insgesamt mehr als eine Stunde lang Fragen dazu zu stellen.
Demnach gab es bereits seit 2007 eine Differenz zwischen der Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container und der Zahl der vorhandenen und von der Schweizer P&R Gesellschaft verwalteten Container. Diese Fehlmenge stieg kontinuierlich an auf schließlich über 1 Million Container.
Die zwangsläufige Folge war, dass die laufenden Erlöse aus der Containerflotte nicht mehr ausreichten, um die Mietansprüche der Anleger zu bedienen. Statt jedoch Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen, was nach den Erkenntnissen Jaffé bereits im Jahr 2010 hätte erfolgen müssen, wurden die fälligen Auszahlungen an die Anleger durch Neuanlagegelder „refinanziert“. Dieses „System P&R“ ließ sich jedoch nur aufrechterhalten, solange genug Neuanlagegelder generiert werden konnten. In den Jahren 2016 und 2017 brachen die Neuanlagen in Folge der Magellan-Insolvenz und der ab 01.01.2017 geltenden Prospektpflicht ein. Als schließlich die Liquidität der P&R Gruppe vollständig aufgebracht war, mussten die deutschen P&R Gesellschaften im März 2018 Insolvenzantrag stellen.
Jaffé machte auch deutlich, dass die tatsächlich vorhandenen Container (aktuell 629.832 Einheiten) einen erheblichen Vermögenswert darstellen. Allerdings sei derzeit eine seriöse Bewertung der Containerflotte nicht möglich, weil diese von mehreren Faktoren abhänge, insbesondere der Möglichkeit der ungestörten Weitervermietung durch die Schweizer P&R, der Entwicklung der Weltwirtschaft, Wechselkursschwankungen und anderen. Als Anhaltspunkt nannte Jaffé die – unter der Voraussetzung eines weiterhin ungestörten Vermietungs- und Verwertungsprozesses – von der Schweizer P&R erzielbaren Einnahmen. Diese könnten bis Ende 2021 bereits bei rund 560 Mio. Euro liegen.
Allen anderen Vermögensgegenständen (Haftungsansprüche, Beteiligungsvermögen etc.) werde im Hinblick auf die Verwertung aller Voraussicht nach nur eine untergeordnete Bedeutung zukommen. „Alle erfolgversprechenden und werthaltigen Schadenersatzansprüche werden vom Insolvenzverwalter durchgesetzt. In Relation zum entstandenen Schaden im Milliardenbereich ist aus der Anspruchsverfolgung, auch wenn diese mit Nachdruck verfolgt werden wird, kein nennenswerter Zufluss zu erwarten“, sagte Jaffé.
Der Insolvenzverwalter betonte auch nochmals die Unmöglichkeit der Eigenverwertung von Containern durch die Anleger. Er erläuterte dabei ausführlich, warum es keinen wirksamen Eigentumserwerb durch die Anleger und demzufolge auch keine wirksame Abtretung von Ansprüchen gegen die Schweizer P&R gegeben hat. Zudem sei die Eigenverwertung durch einzelne Anleger mit hohen Verwertungskosten verbunden und faktisch ausgeschlossen.
Beste und einzige Verwertungsoption ist die koordinierte Verwertung
Jaffé erläuterte ebenfalls ausführlich, warum eine Minimierung der Schäden der Anleger ausschließlich durch eine koordinierte Verwertung in mehreren Stufen erreicht werden könne. Zunächst müsse weiterhin eine Stabilisierung und Sicherung des Vermögens bei der Schweizer P&R erreicht werden, weil diese Vertragspartner der Leasinggesellschaften ist und dort die Mieteinnahmen bzw. etwaige Veräußerungserlöse auflaufen. Ein Konkursverfahren über das Vermögen der Schweizer P&R würde erhebliche Werte für die deutschen Gesellschaften als Hauptgläubiger und damit für die Anleger vernichten.
Eine bestmögliche Verwertung ist nach Überzeugung des Insolvenzverwalters deshalb nur durch eine Kombination aus Weitervermietung und Verkauf der Container in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss möglich. „Es kann keinen übereilten Verkauf der Container unter Wert geben. Wir wissen aber auch um die berechtigte Erwartung der Anleger auf Erfüllung ihrer Ansprüche innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens. Erste Abschlagszahlungen können jedoch erst erfolgen, wenn entsprechende Mittel generiert wurden und Rechtssicherheit auch über die festgestellten Forderungen hergestellt ist. Ziel ist es, möglichst zügig die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger zu schaffen“, so Jaffé.
Im besten Fall könne eine erste Abschlagsverteilung unter Umständen bereits innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. „Wenn wir wie geplant bei unserem mehrstufigen koordinierten Verwertungskonzept vorankommen, erscheint eine erste Zahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 möglich“ so Dr. Jaffé.
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