Kumulierte Rückflüsse an Anleger übertreffen Prospektprognose

 

Die BVT Unternehmensgruppe, München, löst den 1995 aufgelegten Pionierfonds im Bereich Infrastruktur „Kommunale Anlagen GmbH & Co. Kläranlage Zwickau KG“, erfolgreich auf. Die Beteiligung an der kommunalen Umweltschutzinvestition erfolgte als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Der Fonds investierte in den Erwerb und Betrieb der fertiggestellten Kläranlagen in Hartenstein/Niederopritz und Werdau sowie in die seinerzeit noch in Bau befindliche Zentralkläranlage in Zwickau, dem traditionsreichen Sitz der sächsischen Automobilproduktion. Die Reinigungskapazität über mechanische und biologische Reinigungsstufen beläuft sich kumuliert über alle drei Anlagen auf rund 200.000 Einwohnerwerte. Das Gesamtinvestitionsvolumen lag bei seinerzeit 172 Mio. DM (87,9 Mio. Euro). Laut Endschaftsvereinbarung der öffentlich-privaten Partnerschaft gingen die Anlagen nach der definierten Laufzeit in das Eigentum der kommunalen Gesellschaft über.

Die im Beteiligungsprospekt für Musteranleger ausgewiesene Rendite nach Steuern (IRR)1 von 8,7 % konnte deutlich übertroffen werden und beträgt nach Abschluss der Beteiligung 10,2 %2 nach Steuern. Ausschlaggebend für diesen nachhaltigen Erfolg war die enge Abstimmung erfahrener Partner sowie eine konservative Kapazitätsplanung, die den effizienten Betrieb der Anlagen über die gesamte Laufzeit der Investition sicherstellten. “Mit diesem Fondskonzept hat die BVT Unternehmensgruppe schon Mitte der 1990er Jahre ihre Innovationskraft unter Beweis gestellt. Da insbesondere im Bereich Infrastruktur viele Kommunen mit einem erheblichen Investitionsbedarf konfrontiert waren, eröffnete die Zusammenarbeit mit privaten Investoren in Form der öffentlichprivaten Partnerschaften attraktive Finanzierungsalternativen. Und das hat sich sowohl für die Anleger als auch die Kommunen gelohnt”, fasst Hubertus Päffgen, Geschäftsführer im Bereich Energie und Umwelt der BVT, den Fondserfolg zusammen.

BVT hatte seinerzeit in Zusammenarbeit mit einer namhaften Großbank eine strukturierte Finanzierung entwickelt, die der öffentlichen Hand zum Teil sogar günstigere Konditionen bot als klassische Kommunalkredite. So konnten in der Nachwende-Zeit umweltentlastende und volkswirtschaftlich dringend erforderliche Investitionen realisiert werden, die sich sowohl für die Kommunen als auch für Investoren als sehr attraktiv erwiesen. Aufgrund einer Gesetzesänderung entfiel Ende der 1990er Jahre die Grundlage dieser Strukturierungsmöglichkeit. Mittlerweile ist BVT seit über 30 Jahren in der Assetklasse Energie und Infrastruktur aktiv und hat zahlreiche Beteiligungsangebote realisiert, bei denen Ökologie und Ökonomie im Einklang stehen.

Aktuell bieten Portfoliofonds der Concentio-Serie die Möglichkeit, breit diversifiziert in Infrastruktur und Erneuerbare Energien zu investieren. Darüber hinaus bietet BVT für institutionelle Investoren individuelle Strukturierungsmöglichkeiten in diesem Anlagesegment.

1 Die IRR-Renditekennziffer wird mit der Methode des internen Zinsfußes (Internal Rate of Return) berechnet. Sie drückt die prognostizierte effektive Verzinsung des jeweils noch gebundenen Kapitals aus. Sie darf deshalb nicht mit der Verzinsung (Rendite) des anfänglich investierten Kapitals gleichgesetzt werden wie sie z. B. für Bundesanleihen oder andere festverzinsliche Wertpapiere angegeben wird.

2 In der Vergangenheit erzielte Renditen sind kein verlässlicher Indikator für die bei künftigen Projekten erzielbaren Renditen.

 

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Seit dem 10.03.2021 ist die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenz-VO 2019/2088, TVO) in weiten Teilen in Kraft getreten. Wir ziehen heute ein kurzes Zwischenfazit, nachdem Sie in ‘k-mi’ schon einiges zu den Hintergründen und Auswirkungen auf Vertrieb und Anbieter lesen konnten (vgl. ‘k-mi’ 24, 26, 35, 50/20, 07, 08/21).

 

Ein wichtiger Punkt vorab: Für Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO sind die sog. “nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor” gemäß der EU-Verordnung 2019/2088 bis auf weiteres nicht anzuwenden. Dies hat die BaFin gegenüber ‘k-mi’ ausdrücklich bestätigt und dazu noch eine weitere öffentliche Stellungnahme angekündigt (vgl. ‘k-mi’ 07/21).

Für Anbieter bspw. von AIF gilt die Transparenz-Verordnung allerdings seit dem 10.03.2021. Die Brüsseler Paragraphen-Fabrik hat zudem mit der EU-Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung EU 2019/2088, der sog. Taxonomie-Verordnung 2020/852, nochmals nachgelegt, die zu großen Teilen zum 01.01.2022 in Kraft tritt. Ob diese Verordnung zur “Erleichterung nachhaltiger Investitionen” dient, bleibt abzuwarten. Die diversen überlappenden Anwendungsfristen sind keine große Erleichterung. Ob darüber hinaus die EU-Logik ‘Mehr Verordnungen = mehr Klimaschutz’ aufgeht, beleuchten wir nun:

Das neue EU-Regime für Nachhaltigkeit und ‘Green Finance’ hat vor allem darauf Einfluss, wie Fonds ‘reporten’ und werben, somit ist es auch als Mittel gegen das sog. ‘Greenwashing’ gedacht. Die EU spielt damit in der Klimapolitik ‘über die Bande’ der Finanzierung, da der direkte Einfluss der EU auf die (fossile) Energie-politik der Mitgliedstaaten gering ist. Der zentrale Punkt und das Hauptproblem ist: Mit dem Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung dürfen viele im Prinzip 100%ig nachhaltige Anlagen nicht behaupten, dass sie “nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Kriterien” tätigen. Das dürfen nur Produkte mit der sog. Artikel-9-Einstufung, dem neuen ‘Goldstandard’ der EU-Nachhaltigkeitspolitik. Künftig soll es für die EU drei Klassen von Fonds geben. Nachfolgend eine schematische Darstellung: ++ In der 1. (größten) Gruppe sind Fonds, die nicht spezifisch nachhaltig sind. Diese Fonds müssen im wesentlichen Artikel 6 der Offenlegungsverordnung befolgen und darlegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen einbezogen werden und wie diese sich auf die Rendite auswirken können. Manche Anbieter bringen bereits den Hinweis, dass die dem Produkt zugrunde liegenden Investitionen “nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen” ++ In der 2. Gruppe befinden sich Fonds, die ökologische oder soziale Merkmale aufweisen und damit werben. In diese Gruppe und damit unter Artikel 8 der Offenlegungsverordnung dürfte die Mehr­­-heit der Fonds fallen, die ökologisch – z. B. nach ESG-Kriterien – investieren. In der Praxis führt das momentan zu der bizarren Konstellation, dass solche Fonds keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung tätigen, obwohl sie z. B. in Windparks investieren. Auch Fonds, die bspw. zu 100 % ESG-konform investieren, sind nach dem neuen EU-Standard zu 0 % nachhaltig, wenn sie unter Artikel 8 fallen!

++ Denn nachhaltig im Sinne der EU sind nur Fonds bzw. Produkte, die unter Artikel 9 der Offenlegungsverordnung fallen. Entscheidend, um in diese 3. Gruppe zu kommen, ist nicht primär, wie und in was man investiert, sondern ob man die Auswirkung der Investition messen bzw. quantifizieren kann! Eine solche Einstufung nach Artikel 9 ist in der Praxis oft nur dann möglich, wenn z. B. ein Index als Referenzwert festgelegt wird, inwieweit ökologische und soziale Merkmale erreicht werden. D. h. es fallen viele ökologische Produkte durch das Raster von Artikel 9, die zur Zeit keine rechtssicheren Methoden zur Messung von Nachhaltigkeitsfaktoren haben! Denn wird z. B. “mit einem Finanzprodukt eine Reduzierung der CO2-Emissionen angestrebt”, so die barocke Paragraphen-Lyrik der EU, braucht es eine “ausführliche Erklärung dazu, wie die Ziele geringer CO2-Emissionen zur Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris gewährleistet werden”. Gibt es aber “keinen EU-Referenzwert für Investitionen in eine klimafreundlichere Wirtschaft oder keinen EU-Referenzwert für auf das Übereinkommen von Paris abgestimmte Investitionen”, sind “detaillierte Erläuterungen dazu erforderlich, wie zur Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris sichergestellt wird, dass kontinuierliche Anstrengungen zur Verwirklichung des Ziels einer Reduzierung der CO2-Emissionen unternommen werden”. Auf deutsch: Ein AIF, der in den Genuss des Labels von Artikel 9 kommen will, muss quasi angeben, um wie viel Grad Celsius sein Windpark die Erderwärmung abbremst!

Mit diesem EU-Widersinn sind eine Reihe von negativen Auswirkungen verbunden, die den Brüsseler ‘Schreibtischtätern’ im Zweifel nicht bewusst sind: ++ Je ökologischer ein Fonds ist, desto höher sind seine Compliance-Kosten und -Risiken, wenn er sich als nachhaltig bezeichnen will bzw. wenn er eine nachhaltige Investition im Sinn der EU anstrebt. Dies ist natürlich Mittelstandsfeindlichkeit pur, da große Strukturen bevorzugt werden ++ Die Anleger werden mit immer mehr Risikohinweisen nun auch zu Nachhaltigkeitsrisiken ‘zugemüllt’. Dies befördert den ‘Wald-vor-lauter-Bäume-Effekt’ ++ Wer kontrolliert am Ende die Labels? Zumindest die Rating-Branche ist in Goldgräberstimmung. Die immanente Willkür und Flüchtigkeit des Nachhaltigkeitsbegriffs wird damit nicht beseitigt ++ Nachhaltige Investitionen à la EU werden zum exotischen Nischenmarkt. Das Statement eines Vermögensverwalters, der selbst Artikel-9-Produkte anbietet (Grohmann & Weinrauter), macht die offenbar unbeabsichtigte prohibitive Wirkung der EU-Regelung für den Klimaschutz noch einmal klar: “Ein Fonds, der darüber hinaus nachhaltige Investitionen und damit Wirkung anstrebt, muss künftig erläutern und über sein Reporting nachweisen, wie er diese Ziele erreicht (Artikel 9). Entsprechend klein ist damit die Zahl der Fonds, die sich dieser Hürde stellen können und wollen”.  Für die Anlagen, die Artikel-9-Einstufung haben, ist das schön, aber der Kreis ist sehr begrenzt. Der Mechanismus bestraft viele durch einen Wettbewerbsnachteil, anstatt in der Breite zu fördern: Es gibt künftig nun zwar einen größeren Markt, der ESG-konform investiert, der aber nach EU-Kriterien zu 0 % nachhaltig ist. Wegen der hohen Anforderungen und der geringeren Reichweite des EU-Nachhaltigkeitsbegriffs ist dies auch kein wirksames Instrument gegen ‘Greenwashing’, vom zweifelhaften Klimaeffekt abgesehen ++ Für Offene Vehikel bspw. Investmentfonds ist es tendenziell leichter als für AIF, Nachhaltigkeit – zumindest auf dem Papier – messbar zu machen. Ein weiterer Fondsmanager erläutert jedoch gegenüber ‘k-mi’, was die Folgen sind: Fondsstrategien z. B. unter Beimischung von Rohstoffen und Edelmetallen wie Gold werden tendenziell verschwinden, u. a. wegen den Bedingungen in Goldminen etc. Auch im offenen Bereich wird also die Fonds-Monokultur befördert.

‘k-mi’-Fazit: Nachhaltige Anlagen sind seit Jahrzehnten Gegenstand unseres kritischen Analyseprozesses und wir sehen hier großes Wachstumspotential. Die Frage ist nur, ob EU-Beamte die richtigen Asset-Manager hierfür sind. In den Brüsseler Büros sitzen – mit Verlaub – nicht unbedingt Praktiker aus den Bereichen Kapitalanlage und Klimaschutz. Das ist ein schwerer Geburtsfehler des bürokratischen EU-Regimes für ‘GreenFinance’: Viel regulatorischer Aufwand für wenig Ertrag und Klimanutzen. Wie bei der Impfstoff-Bestellung meint es die die EU gut, versagt aber in der Praxis durch Paragraphen-Overload. Insbesondere nachhaltige Investitionen werden durch die EU ja mit mehr Compliance-Kosten und -Risiken belastet. Daher können Finanzanlagenvermittler froh sein, dass sie derzeit beim Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung außen vor sind. Der ‘Sustainable-Finance-Beirat’ empfiehlt der Bundesregierung übrigens aktuell das Gegenteil von dem, was die EU praktiziert: Nämlich nicht einen Nachhaltigkeits-Flaschenhals zu schaffen, sondern: “Die Erweiterung der Möglichkeiten zur Zulassung von wirkungsorientierten Finanzprodukten (Impact-Investing-Produkten) für den Privatkundenvertrieb, entsprechend den Ausnahmen bei öffentlichen inländischen Publikums-AIF (alternativen Investmentfonds).”

 

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„Epochaler Einschnitt mit neuen Herausforderungen“

 

Nach gravierenden Marktregularien der Vergangenheit stellt der 10. März 2021 eine weitere Zäsur für die Finanzbranche dar – die „Offenlegungsverordnung“ der Europäischen Union ist in Kraft getreten: Anbieter und Vermittler sind jetzt gehalten, detailliert auf ihren Internetseiten und laufenden Berichten darzulegen, wie und ob sie die „ESG-Kriterien“ beachten.

ESG ist die Abkürzung für die englischsprachigen Nachhaltigkeitsaspekte „Environment, Social, Governance“ – Aspekte der Umwelt, der sozialen Belange und der verantwortungsbewussten Unternehmensführung. EXXECNEWS befragte führende Finanzdienstleistungsverbände, wie diese neue Verordnung aufgenommen und umgesetzt wird und was von ihr erwartet werden kann. Im Ergebnis: Eine durchaus positive Resonanz hinsichtlich der Ziele, aber auch Nachdenklichkeit hinsichtlich der praktischen Handhabung. Im Folgenden die Antworten von Frank Dornseifer, Geschäftsführer Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), Andreas Grünewald, Vorsitzender des Vorstands Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und Dr. Marie-Luise Kern, Senior Referentin Investitionskapital ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.

EXXECNEWS Ausgabe 6

Hier die komplette Ausgabe: http://www.exxecnews.de/index.php/archiv_pdf_exxecnews.html

 

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Nach den Immobilien sind Erneuerbare Energien in 2020 mit 14 % weiterhin die drittstärkste Anlageklasse bei geschlossenen Sachwertinvestments für Privatanleger (vgl. ‘k-mi’ 06/21).

 

Gegenüber 2019 ist allerdings ein Platzierungs-Rückgang bei nachhaltigen Investments zu verzeichnen, den wir hauptsächlich auf ‘corona-bedingte’ Sondereffekte zurückführen. Spitzenreiter hier ist die ThomasLloyd Group, die in der Anlageklasse Infrastruktur, aktueller Schwerpunkt Erneuerbare Energien, investiert. Das Platzierungsvolumen von ThomasLloyd im Jahr 2020 verteilt sich auf insgesamt 16 Vehikel aus den Bereichen AIF, Anleihen und Vermögensanlagen. Auf Platz 2 liegt der Solarspezialist hep, der in 2020 einen Publikums-AIF sowie drei Spezial-AIF (u. a. für qualifizierte Privatanleger) in der Platzierung hatte. Ähnlich verhält es sich bei Ökorenta auf Platz 3, die jeweils einen Publikums-AIF und einen Spezial-AIF (u. a. für qualifizierte Privatanleger) platzierten. Auf den Plätzen 4–7 folgen Wattner, reconcept, Ranft und Green City, die Vermögensanlagen und/oder Anleihen konzipieren und emittieren. Sog. Bürgerenergiebeteiligungen im Bereich der Vermögensanlagen erfassen wir u. a. aufgrund ihres eingeschränkten Angebotes in der ‘k-mi’-Statistik nicht (vgl. ‘k-mi’ 04/21).

Private Equity-Beteiligungen hatten in 2020 einen Marktanteil von 5 %, was eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Getragen wird das Segment nach dem Aufgehen von Marble House Capital in der Paribus-Gruppe weiterhin von den drei etablierten Anbietern RWB bzw. Munich Private Equity, HMW mit den MIG-Fonds und der BVT. RWB und MIG platzierten in 2020 jeweils Publikums-AIF, die BVT einen Spezial-AIF im Segment Private Equity, zu dem auch qualifizierte Privatanleger Zugang haben.

Die Anlageklasse Portfoliofonds/Dachfonds wird alleinig von der BVT dominiert, auch weil der verbliebene Wettbewerber in diesem Segment WealthCap als Teil des Unicredit-Konzerns keine Zahlen (mehr) veröffentlicht. Die BVT konnte dagegen mit drei Publikums-AIF der BVT Concentio-Serie in 2020 ein Kapital von 34,4 Mio. € platzieren. Mit dem AIF BVT Concentio Energie & Infrastruktur hat der Münchener Anbieter zudem ein Dachfonds-Konzept entwickelt, das ausschließlich in Erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur investiert. Wir sehen die Aussichten für Portfoliofonds bzw. Multi-Asset zuversichtlich, da Anlegern damit eine diversifizierte Investition mittels AIF ermöglicht wird und man zudem verstärkt den Anforderungen von Anlegern entgegenkommt, für die verantwortungsvolles Investieren bzw. Nachhaltigkeit zunehmend in den Fokus rückt.

Die Anlageklasse Logistik wird von Solvium Capital und Buss Capital Invest bestritten. Beide Anbieter offerieren grundsätzlich sowohl Vermögensanlagen als auch AIF. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie waren Container-Investments zuletzt wieder im Aufwind. Sachwerte wie Wechselkoffer, Spezial-Container sowie Rail-Equipment erweitern die Angebotspalette der Logistik-Manager ständig und machen diese für Privatanleger investierbar, u. a. im florierenden Kurier- und Paket-Markt. Zu den Spezialitäten-Investments in 2020 gehörte u. a. die Deutsche Lichtmiete mit ihrer EnergieEffizienzAnleihe 2025 zur Investition in energiesparende Beleuchtungstechnik, mit der ca. 13,2 Mio. € platziert wurden, davon ca. 20 % an Privatanleger.

‘k-mi’-Fazit: Konkurrenz belebt das Geschäft: Die Anlageklassen Erneuerbare Energien, Private Equity, Portfolio (Multi-Asset) und Logistik werden den Immobilien-Angeboten im Bereich der geschlossenen Sachwert-Investments nach unserer Prognose zunehmend ‘auf den Leib rücken’. Dafür sprechen Megatrends wie (echte) Nachhaltigkeit und auch die Attraktivität von Logistik und Private Equity-basierten Anlageklassen wie Biotech und Healthcare, die durch Corona stärker ins Blickfeld von Investoren geraten. Selbst Spezialitäten-Angebote haben oft einen nachhaltigen Fokus. Wichtig ist jedoch vor allem die Expertise und die Spezialisierung der jeweiligen Asset-Manager, die wir in ‘k-mi’ weiterhin für Sie im Auge behalten.

 

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Die PROJECT Investment Gruppe wird seit Ende 2020 von Alexander Schlichting als Vorstandsvorsitzendem geführt.

 

Der bisherige Vorstandsvorsitzende Ottmar Heinen hat im gegenseitigen Einvernehmen die Gruppe zum 28.02.2021 verlassen. Heinen war in der Nachfolge des Unternehmensgründers Wolfgang Dippold am 1.12.2017 in den Holdingvorstand eingetreten und verantwortete die Bereiche Vertrieb, Marketing, Personal und Innovation.

Die letzten drei Jahre waren mit der Einführung einer neuen Investitionslinie für institutionelle Investoren und der Fortsetzung der bewährten rein eigenkapitalbasierten Anlagekonzepte für Privatkunden erfolgreiche Jahre in der Unternehmensgeschichte. Für die Leistungen in dieser Zeit bedankt sich der Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Dippold: »Ottmar Heinen hat in den letzten drei Jahren engagiert zum Erfolg und dem Innovationsprozess der Gruppe beigetragen. Wir danken ihm sehr für seinen Einsatz. Leider konnten wir uns mit ihm nicht über eine weitere Zusammenarbeit verständigen«. Zu seiner Zeit bei PROJECT sagt Heinen: »Es war eine sehr intensive Zeit. Die vorhandene Marktpositionierung zu erhalten und das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen, war sehr spannend und herausfordernd. Die gute Zusammenarbeit mit den Führungskräften und Mitarbeitern der PROJECT Investment Gruppe hat zu den angestrebten Erfolgen geführt«. Nach einer kurzen Auszeit will sich Heinen neuen Herausforderungen stellen. »Sowohl für die PROJECT Gruppe als auch für mich gilt: Das Spannendste und Herausforderndste liegt immer vor einem«, so Heinen.

Aktuell verwaltet die PROJECT Gruppe circa 1,3 Milliarden Euro gezeichnetes Eigenkapital und ein Projektvolumen von circa 3,2 Milliarden Euro. Ihre Marktstellung will sie weiter ausbauen. Das seit einem Jahr und auch in den nächsten Monaten weiterhin bestehende Corona-Umfeld hat bislang keine maßgeblichen Auswirkungen auf den Wohnimmobilienmarkt. Daher betrachtet der neue Vorstandsvorsitzende Alexander Schlichting die Aussichten als gut: »Ich bedanke mich bei Ottmar Heinen für die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit. Basierend auf dem aktuellen Marktumfeld und der bestehenden Nachfrage sehen wir sowohl für die Unternehmensgruppe weitere Wachstumschancen wie auch Perspektiven für unsere Anleger. Corona mindert nicht den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, so dass wir auch in Zukunft stabile Wertentwicklungsperspektiven sehen«.

Aktuell befindet sich der Publikums-AIF Metropolen 19 bis zum 30.06.2021 in der Platzierung, der Publikums-AIF Metropolen 20 bis zum 30.06.2022. Im institutionellen Vertrieb befindet sich der zweite »Develop and hold« Spezial-AIF »Wohnen Deutschland« in der Platzierungsphase.

 

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Kommentar von Alexander Schlichting, Vorstandsvorsitzender der PROJECT Investment Gruppe

 

Der anhaltende Lockdown sorgt in Deutschlands mittelständisch geprägter Wirtschaft für Verunsicherung und zunehmend auch Unverständnis. Daneben versprechen die jetzt vor der Tür stehenden Impfungen eine Entspannung der Situation und viel Potenzial für konjunkturellen Aufschwung. Angesichts der krisenbedingt durch staatliche Programme in Umlauf gebrachten Geldmenge und der in den vergangenen Jahren schon äußerst freizügigen Geldpolitik der Notenbanken mit Zinsen zuletzt unter dem Nullpunkt sind die ersten Unkenrufe einer ansteigenden Inflation hörbar. Aktuellen Berichten[1] zufolge könnten die Bauzinsen bald steigen. Was bedeutet dies für den Markt der Wohnimmobilien und seine Investoren?

Historisch gesehen haben sich Immobilien bislang immer als besonders krisenfest bewährt. Auf dem – von vielen internationalen Investoren geschätzten – deutschen Wohnmarkt gibt es zudem Faktoren, die inflationsunabhängig langfristig Bestand haben: Zu nennen wäre eine im europäischen Vergleich niedrige Wohneigentumsquote und eine Knappheit von modernem und bezahlbarem Wohnraum. Zusätzlich hat die GroKo das von ihr 2018 ausgegebene Ziel, 1,5 Millionen Wohnungen zu bauen, bisher nicht erreicht.

Auch wenn die Zinsen, die ja auf einem sehr tiefen Level stehen, nach und nach steigen sollten, bleiben diese makroökonomischen Faktoren bestehen. Zwar könnten die Immobilienpreise in Zukunft nach einem Zinsanstieg stagnieren oder sogar nachgeben und damit die bislang stetige Wertentwicklung bremsen. Der Wert einer eigenen Immobilie, auch hinsichtlich der in Zukunft mehr privat ausgerichteten Altersvorsorge, bleibt aber dennoch als hoch anzusehen.

In jedem Fall wird mit mehr Inflation das Kostenthema noch wichtiger, denn Effizienz steht für den erfolgreichen Absatz unserer Wohnentwicklungen und damit letztlich für eine stabile Rendite unserer Fonds. Längst erfüllen wir mit KfW 55 hohe Energiestandards. Dennoch werden die Anforderungen für Immobilienentwickler höher, da mit den bald in Kraft tretenden Taxonomie-Regelungen der EU verbindliche Vorschriften zur Nachhaltigkeit umgesetzt werden müssen. Wir werden hier in den nächsten Jahren neue Ansätze sehen, die günstigeres und umweltgerechteres Bauen ermöglichen. Wohnraum muss leistbar bleiben. An diesem Punkt ist auch der Staat gefragt, der die Motivation für den Kauf einer Wohnung erhöhen und mit intelligenten Maßnahmen zur Kostensenkung beitragen könnte. Führende Immobilienexperten haben hierfür längst Konzepte vorgelegt und verlangen beispielsweise Freibeträge auf die Grunderwerbssteuer für Erstkäufer zur Reduzierung der Kaufnebenkosten.[2]

Die Unabhängigkeit von Finanzierungspartnern sehen wir inmitten der nun wieder in Bewegung geratenen Zinsmärkte als enormen Vorteil. Mit einem hohen Anteil an Fremdkapital finanzierte Projekte könnten bei anziehenden Zinsen unter Druck geraten. Unsere Entwicklungen werden mit dem Kapital unserer Anleger finanziert und sind damit unabhängig vom Kapitalmarkt. Das hat sich bereits in der Finanzkrise von 2008 ausgezahlt und deshalb werden wir an diesem Prinzip im Bereich der Projektentwicklung auch in Zukunft festhalten. Sicherlich werden angesichts von mehr Inflation manche Immobilienträume nicht verwirklicht werden können. Eine Investition in ein breit gestreutes Wohnimmobilien-Portfolio auf einem langfristig intakten Wohnmarkt wie Deutschland kann auch zur Inflationsabsicherung beitragen.

[1] https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/immobilien-zwei-anzeichen-dass-die-bauzinsen-bald-steigen-und-was-hauskaeufer-jetzt-tun-koennen/26961768.html

[2] https://www.iwkoeln.de/presse/interviews/beitrag/michael-voigtlaender-grunderwerbsteuer-stellt-fuer-viele-die-hoechste-huerde-dar.html

 

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Energieeffizienz, Personalmangel, Kostendruck, Erneuerungsbedarf – Herausforderungen, die Pflegeeinrichtungen neben ihrer Kernaufgabe, der Betreuung und Pflege älterer Menschen, vor große Aufgaben stellen.

 

Mit Light as a Service (LaaS) schaffen Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen diesen Spagat und rüsten ihre Beleuchtung ressourcen- und liquiditätsschonend auf smarte strom-, CO2- und kostensparende LED-Technik um. Der LaaS-Marktführer in Europa bietet über die neue, eigens dafür gegründete Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH, ein innovatives ganzheitliches Leistungspaket.

Der demografische Wandel in Deutschland sorgt für einen wachsenden Bedarf an pflegerischer Versorgung. Im Dezember 2019 waren laut Statistischem Bundesamt 4,13 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig, ein Fünftel von ihnen wurde in Pflegeeinrichtungen vollstationär betreut. Die Betreiber von Pflege- und Seniorenheimen müssen dieser Entwicklung auf mehreren Ebenen gerecht werden: sozial, ökologisch, energetisch und wirtschaftlich. Ein enormes Potenzial dazu liegt in der Modernisierung der Beleuchtungsanlage auf LED-Technik. LED-Leuchten senken den Stromverbrauch und damit Energiekosten und CO2-Emissionen um bis zu 70 Prozent – bei einer deutlich besseren Lichtsituation. Eine bedarfsgerechte Lichtsituation kann das Wohlbefinden und die Gesundheit sowie die Sicherheit von Bewohnern wie Betreuern gleichermaßen erhöhen. Zudem stellt die LED-Technologie die Weichen in Richtung intelligente Lichtlösungen wie zum Beispiel UV-C-Licht zur Entkeimung und Human Centric Lighting für biologisch wirksames Licht. Optimales Licht bei weniger Kosten – eine Win-win-Situation mit Mehrwert für die Pflegeheimbetreiber.

Beleuchtung modernisieren ohne Investition

Die Vorteile für eine Beleuchtungsumrüstung liegen klar auf der Hand. Doch woher kommen die personellen Kapazitäten für Planung, Projekt- und Kostenmanagement? Und wann amortisieren sich die damit verbundenen Investitionen? Dass es auch ohne Personaleinsatz und ohne Liquiditätsbelastung geht, zeigt das Deutsche Lichtmiete Light as a Service Mietmodell. Marktführend bei der Vermietung von hocheffizienter LED-Beleuchtung, bietet der Full-Service-Dienstleister und Vollsortimenter über die neu gegründete Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH nun ein ganzheitliches Leistungspaket speziell für dieses Segment.

Hohe Planungssicherheit und Flexibilität

LaaS sorgt für eine sofortige Reduzierung der Gesamtbeleuchtungskosten, auch nach Abzug der Miete, und enthält alle dafür erforderlichen Leistungen: Bedarfsanalyse, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Lichtplanung nach VDI 6008 inklusive Produktwahl mit reparablen, austausch- und recycelbaren LED-Leuchten sowie Installation, Entsorgung der Altanlage, Wartung und Service. Alle mit der neuen Beleuchtungsanlage verbundenen Aufwände sind mit einer konstanten monatlichen Mietrate beglichen. Da die Deutsche Lichtmiete die Vorfinanzierung übernimmt, ist die Umrüstung für die Betreiber ohne liquiditätsbelastende Investitionen möglich. Individuelle Vertragsgestaltung, Haftungsübernahme und vollumfängliche Garantie bieten Betreibern hohe Planungssicherheit und Flexibilität.

Wachstumsmarkt Gesundheit

Die Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH mit Sitz in Oldenburg ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe. Deren Gründer und CEO Alexander Hahn verfügt über eine langjährige Expertise im Gesundheitssektor: „Bevor ich 2008 die Deutsche Lichtmiete gründete war ich 15 Jahre für eine bundesweit agierende Leasinggesellschaft mit dem Schwerpunkt Pflege- und Sozialgeschäft tätig. Wir kommen also mit unserem LaaS-Angebot für Pflegeheime und Klinken in einen Markt, den wir bereits gut kennen. Als Innovationstreiber und Marktführer für LaaS ist die Gründung der Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH ein schon lang gehegter Wunsch und eine persönliche Herzensangelegenheit. Insbesondere unsere Kooperationen mit Partnern aus der Leuchtenindustrie wie Waldmann, Bega und Zumtobel machen ein solches Angebot nun möglich.“

 

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Zum siebten Mal hat Wealthcap in seinem halbjährlich publizierten Marktüberblick die Entwicklung der sieben größten deutschen Büromärkte untersucht.

 

In Kooperation mit dem Immobiliendienstleister JLL bietet der Real-Asset- und Investment-Manager Einblicke in das Marktumfeld, in die Verhaltensvariablen von Anlegern und Finanzierern sowie in den Büroinvestitions- und Bürovermietungsmarkt im zweiten Halbjahr 2020. „Das zweite Halbjahr 2020 hat nach dem Ausnahmequartal im Frühjahr die Resilienz des deutschen Immobilienmarkts bewiesen. Gerade im Hinblick auf Anleger und Vermietung ist die Situation sehr stabil. Selbstverständlich verfolgen wir die weitere Entwicklung aufmerksam, doch gerade Core-Büroimmobilien in zentralen Lagen sind in diesem schwer absehbaren Marktumfeld besonders gefragt“, kommentiert Sebastian Zehrer, Leiter Research bei Wealthcap.

  1. Marktumfeld – Konjunktur und Zinsen

Im Vergleich zum ersten Halbjahr stabilisierte sich die Konjunktur in der zweiten Jahreshälfte 2020. BIP und Arbeitslosigkeit entwickelten sich deutlich robuster als in den ersten sechs Monaten 2020. Die weitere Entwicklung der Gesamtwirtschaft bleibt eng an den Verlauf der Corona-Pandemie gebunden und entsprechend schwer einschätzbar. Die weiter historisch niedrigen und kurzfristig teils negativen Zinsen wirken nach wie vor stützend auf die gesamtwirtschaftliche Lage und Immobilienkonjunktur.

  1. Verhaltensvariablen von Anlegern und Finanzierern

Banken benötigten 2020 aufgrund gesteigerter Risikovorsorge weniger Finanzierungen, insbesondere für risikobehaftete Engagements. Derzeit bestehen sie auf höhere Vorvermietungsquoten und andere Sicherheiten. Die Immobiliennachfrage unter Investoren bleibt sehr hoch, da angesichts des Niedrigzinsumfelds weiterhin renditestarke Alternativen fehlen. Davon profitiert vor allem der als stabil wahrgenommene deutsche Immobilienmarkt und dort insbesondere krisenfeste Segmente wie Wohnen und Core-Büro-Assets.

  1. Büroinvestitionsmarkt

Aufgrund einer Erholung in der zweiten Jahreshälfte belief sich das deutschlandweite Transaktionsvolumen der gewerblichen Immobilien (einschließlich Mehrfamilienhäuser, Wohnportfolios ab 10 Wohneinheiten, Appartementhäuser, Studentenwohnen, Senioren- und Pflegeimmobilien sowie Kliniken) auf 81,6 Milliarden Euro für das Gesamtjahr 2020. Trotz Pandemie entspricht dies lediglich rund 11 % weniger als dem Vorjahreswert, sodass sich der Immobilieninvestmentmarkt weiter lebendig zeigt. Die Top-7-Städte blieben dabei mit 49 % am gesamten Transaktionsvolumen bei Investoren besonders beliebt. Der Anteil der Büroimmobilien lag bei 30 % und rund 24,5 Milliarden Euro. Der Seitwärtstrend bei den Spitzenrenditen der Top-7 für Büroimmobilien setzte sich fort. Somit blieben die Renditen auch in der zweiten Jahreshälfte 2020 unter der Marke von 3 %.

  1. Bürovermietungsmarkt

Auch der Vermietungsmarkt zeigt sich stabil. So betrug die Leerstandsquote im Mittel der Top-7-Städte lediglich 3,8 % und liegt damit deutlich unter dem langfristigen Durchschnitt des vorangegangenen Jahrzehnts von 6,7 %. Die weiterhin hohen Vorvermietungsquoten von 85 % im Schnitt der Top-7 dämpfen den Einfluss neu fertiggestellter Flächen in den Großstädten. Aufgrund der sehr niedrigen Leerstände verzeichneten mehrere Märkte im zweiten Halbjahr 2020 steigende Spitzenmieten. Im Schnitt der Top-7 betrug diese Entwicklung +0,9 % auf nun 33,1 Euro pro Quadratmeter.

 

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Insgesamt werden rund 83.000 Einzelforderungen in den Insolvenzverfahren der vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften bedient

 

In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften sind die Vorbereitungen für die ersten Abschlagsverteilungen an die insgesamt rund 54.000 Gläubiger weitgehend abgeschlossen. So konnten nun die Verteilungsverzeichnisse beim Insolvenzgericht niedergelegt werden. Insgesamt sollen so 206,7 Millionen Euro ausgezahlt werden. Die Auszahlungen an die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, werden erfolgen, sobald die insolvenzrechtlichen Fristen abgelaufen sind und die Gläubigerausschüsse final die auszuzahlenden Quoten festgesetzt haben, also voraussichtlich im zweiten Quartal 2021.

“Die Durchführung einer ersten Abschlagsverteilung nicht einmal drei Jahre nach Insolvenzantragstellung stellt einen enormen Erfolg für die P&R Gläubiger dar. Für ein Verfahren dieser Größenordnung und angesichts der hohen Gläubigerzahl sowie der Vielzahl der Probleme, die wir lösen mussten, um eine Ausschüttung zu ermöglichen, ist das ein sehr früher Zeitpunkt”, so Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

In der Regel kann in einem Insolvenzverfahren eine Ausschüttung an die Gläubiger erst am Ende des Verfahrens erfolgen, wenn die gesamte Masse verwertet ist und alle Gläubigerforderungen bearbeitet und festgestellt sind. Ausnahmsweise erlaubt die Insolvenzordnung unter bestimmten engen Voraussetzungen jedoch auch eine vorzeitige Ausschüttung eines Teilbetrags an die Gläubiger, eine sogenannte “Abschlagsverteilung”.

Die Durchführung einer Abschlagsverteilung setzte im Fall P&R zunächst voraus, die Verwertung der vorhandenen Container zu stabilisieren und so Erlöse für die Gläubiger zu sichern und zu realisieren. Wenngleich die Verwertung der Container durch die Pandemie nahezu unbeeinflusst blieb, haben die coronabedingten Erschwernisse bei der Durchführung der Gläubigerversammlungen Ende letzten Jahres die Vorbereitungsarbeiten um einige Monate verzögert. So mussten die Gläubiger statt wie üblich in einem Präsenztermin in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren schriftlich befragt werden. Dabei stimmten letztlich die Gläubiger mit einer Mehrheit von jeweils über 99,9 Prozent dem Vorschlag der Insolvenzverwalter zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften zu.

Bei der Festsetzung der Höhe der Abschlagsverteilung, die abschließend durch den jeweiligen Gläubigerausschuss erfolgt, muss berücksichtigt werden, dass die im Rahmen der Abschlagsverteilung ausgezahlten Beträge von den Gläubigern nicht zurückgefordert werden können. Es muss also absolut sicher sein, dass die Beträge, die ausgezahlt werden, zum einen endgültig von der Gesellschaft realisiert worden sind und zum anderen im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens nicht benötigt werden. Daher müssen im Rahmen der Festsetzung der Höhe für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen und Rückstellungen gebildet werden.

Durch die Regelung zur Verteilung der Erlöse aus der Containerverwertung profitieren die Gläubiger in allen vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften gleichermaßen von den erzielten Erlösen der Schweizer P&R-Gesellschaft. Auf dieser Grundlage (dem der jeweiligen Gesellschaft zugeordneten Erlös und den erforderlichen Rückstellungen) wird die auszahlbare Quote ermittelt und vom Gläubigerausschuss festgesetzt.

“Alle Gläubiger einer P&R Gesellschaft mit festgestellten Forderungen erhalten jetzt die gleiche Quote. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Quoten in allen vier Insolvenzverfahren der P&R Containergesellschaften identisch sind. Da die in den einzelnen Verfahren zu bildenden Rückstellungen unterschiedlich sind, sind auch die im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung auszahlbaren Quoten noch unterschiedlich. Ich freue mich sehr, dass wir in den beiden großen Insolvenzverfahren auf rund 66.000 Einzelforderungen eine Quote von 7,5 Prozent an die Gläubiger auszahlen können”, erläutert Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

So wird bei der ersten Abschlagsverteilung der P&R Transport-Container GmbH (TC) mit rund 15.000 Auszahlungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit rund 2.300 Auszahlungen die Quote etwas geringer sein als in den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (GC) mit rund 38.000 Auszahlungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (LF) mit rund 28.000 Auszahlungen. Bei der GC und LF können nach aktuellem Stand – sofern die Gläubigerausschüsse dies auch so festsetzen – 7,5 Prozent auf die festgestellten Forderungen ausgezahlt werden, bei der CL und der TC sind dies wegen der höheren, notwendigen Rückstellungen 4 Prozent.

Die Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter schriftlich über die Auszahlung und die Höhe des für ihre festgestellte Forderung ermittelten Auszahlungsbetrags informiert, sobald die Auszahlungen erfolgen können.

“Wir gehen derzeit davon aus, dass es bereits im nächsten Jahr eine weitere Abschlagsverteilung geben wird. Grundsätzlich wollen wir diese so schnell wie möglich vornehmen, damit die Gläubiger von den Verwertungserfolgen profitieren können. Da Abschlagsverteilungen dieser Größenordnung sehr aufwändig sind, macht deren Durchführung jedoch nur Sinn, wenn ausreichende weitere Erträge erwirtschaftet worden sind oder sich Rückstellungen auflösen lassen. Aktuell entwickelt sich die Containerverwertung trotz der Corona-Pandemie weiterhin sehr erfreulich. Insgesamt konnten wir bereits Erlöse von 475 Millionen Euro für die Gläubiger generieren und sichern”, so der Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

Weitere Informationen zur Abschlagsverteilung, zu den weiteren Schritten in den Insolvenzverfahren sowie zu relevanten aktuellen Entwicklungen können die Gläubiger auf der eigens eingerichteten Info-Seite unter www.frachtcontainer-inso.de im Internet sowie im Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei (www.jaffe-rae.de) finden. Ebenso aktualisierte Erläuterungen zu einzelnen Themen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

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Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, ranz-Joseph-Straße 8, D-80801 München,Tel: +49(0)89 / 25 54 87-00, Fax: +49(0)89 / 25 54 87-10, www.frachtcontainer-inso.de

ProReal Europa 9 wirbt in den ersten drei Monaten rd. 70 Mio. Euro ein.

 

Die jüngste Produktoffensive der Hamburger ONE GROUP wird von Anlegern überaus positiv aufgenommen. Dies zeigt sich an den aktuellen Platzierungserfolgen der ProReal-Serie. So erreichte der im Dezember 2020 aufgelegte ProReal Europa 9 bereits nach wenigen Wochen einen Platzierungsstand von rund 70 Millionen Euro, womit das Planvolumen von ursprünglich 50 Millionen Euro bereits überschritten ist. Die Erhöhungsoption der Emission bis maximal 100 Millionen Euro wurde bereits gezogen. Auch andere Produkte aus der ProReal-Serie werden von Anlegern stark nachgefragt. Die im November gestartete Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 weist einen Platzierungsstand von zehn Millionen Euro auf. In das Private Placement ProReal Private 2 wurden ebenfalls bereits mehr als zehn Millionen Euro von Anlegern investiert.

Begünstigt wird die hohe Nachfrage von der nächsten planmäßigen Rückzahlung. Mit dem ProReal Deutschland 5 wurde im Januar ein weiteres Produkt der ProReal-Serie zu einem erfolgreichen Abschluss geführt. Nach dem Ende des Investitionszeitraums am 31.12.2020 erfolgte die letzte Zinszahlung sowie die Auszahlung des Nominalkapitals von 51 Millionen Euro an die rund 2.000 Anleger vollständig und prospektgemäß. Der Gesamtmittelrückfluss eines Anlegers, der die Vermögensanlage zum 01.01.2017 gezeichnet hat, beträgt 121 Prozent vor Steuern.

Ein Großteil der Investoren hat sich direkt für ein Folge-Investment in der ProReal-Serie entschieden. „Wir freuen uns, dass bei der nächsten Rückzahlung dank gewohnt reibungsloser Performance rund 70 Prozent der Kunden die Rückflüsse direkt reinvestiert haben“, sagt Malte Thies, Geschäftsführer der ONE GROUP.

„Unsere Produkte gewinnen immer mehr Zuspruch von Anlegern und Vermittlern – durch freiwillige Sicherheitsinstanzen und eine Landesbankprüfung zuletzt auch von Kreditinstituten“, erläutert Thies und ergänzt: „Wir bedienen das Bedürfnis nach planbarer Verzinsung in turbulenten Zeiten und tragen gleichzeitig zur Finanzierung dringend benötigter Wohnbauvorhaben in deutschen und österreichischen Metropolen bei.“ Das Konzept der Investition in Neubau- und Revitalisierungsprojekte im Wohnimmobiliensegment ist nach wie vor äußerst ertragreich. Daher arbeitet die ONE GROUP schon jetzt an Nachfolgeprodukten mit gleichem Investitionsansatz, bei dem – anders als bei klassischen Bestandsinvestitionen – Anleger über die ProReal-Serie gleich mehreren ausgewählten Neubauvorhaben alternatives Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die Anleger profitieren dabei von der 3,3 Milliarden Euro großen und diversifizierten Projektpipeline des österreichischen Entwicklers SORAVIA als Mutterkonzern der ONE GROUP.

Über die ONE GROUP

Die ONE GROUP ist einer der führenden Anbieter von Investmentprodukten im Wohnimmobiliensegment. Das unabhängige Tochterunternehmen der SORAVIA Gruppe konzentriert sich auf die alternative Finanzierung von Immobilienprojekten mit dem Fokus auf Wohnimmobilien im Bereich von Neubau- und Revitalisierungsvorhaben in deutschen und österreichischen Metropolregionen. Seit 2012 hat die ONE GROUP mit den ProReal-Produkten über 500 Millionen Euro Kapital eingeworben und erfolgreich investiert. Rund 12.000 Investoren haben der ONE GROUP bislang ihr Vertrauen geschenkt und in die Kurzläuferserie investiert.

 

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One Group GmbH, Bernhard-Nocht-Straße 99, 20359 Hamburg, Tel: 040 69 666 69 0, Fax: 040 69 666 69 99, www.onegroup.ag

Schon nach 8 Monaten ist die Vermögensanlage „Logistik Opportunitäten Nr. 2“ von Solvium Capital ausplatziert.

 

Mit verschiedenen Boni können Anleger der Namensschuldverschreibung planmäßig eine Rendite von über 5 Prozent jährlich erhalten. Die Investitionskriterien des Angebots sehen genaue Renditekennziffern vor; diese werden von einer externen Prüfungsgesellschaft kontrolliert. Die zweite sogenannte „nachgelagerte Investitionsbeteiligung bescheinigt erneut eine Rendite der bis Ende Januar getätigten Investitionen deutlich oberhalb der Zielmarke von 9,25 Prozent.

Nächste Vermögensanlage in Billigung, erster AIF wird gut angenommen.

Ein Nachfolgeprodukt ist bei der zuständigen Behörde eingereicht. Dazu Jürgen Kestler, Geschäftsführer der Solvium Capital Vertriebs GmbH: „Ein erfolgreiches Produkt möchte man natürlich am liebsten ununterbrochen anbieten können. Wir hoffen, die Billigung in wenigen Wochen zu erhalten. In der Zwischenzeit sollten Anleger und Vertriebspartner prüfen, ob unser erster Alternativer Investmentfonds (AIF) für sie attraktiv ist.“

Die „Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG“ wird mittelbar in Logistikequipment investieren. Die Laufzeit des AIF beträgt nur rund 6 Jahre. Das geplante Volumen von 18 Millionen Euro lässt sich bei Bedarf in dieser Zeit auf bis zu 50 Millionen Euro aufstocken. Während der gesamten Laufzeit sind Auszahlungen in Höhe von 4,56 Prozent jährlich bei quartalsweise nachschüssiger Auszahlung prognostiziert.

 

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Solvium Capital GmbH, Englische Planke 2, D­-20459 Hamburg, Tel.: 040 527 34 79 75, Fax: 040 527 34 79 9, www.solvium­-capital.de

Ab 10. März 2021 müssen Fonds- und Vermögensverwalter offenlegen, wie sie es mit den ESG-Kriterien halten.

 

„Unsere Anlagestrategie im Clean Energy Future Fund erfüllt dabei die höchsten Anforderungen nach Artikel 9 der Verordnung“, sagt Markus W. Voigt, CEO der aream Group. Damit ist der Fonds ein „tiefgrünes“ Investment.

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verlangt von Asset-Managern wie der aream Group eine Vielzahl neuer Informationen. Offengelegt werden muss unter anderem, wie Fonds- und Vermögensverwalter Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageprozessen und Produkten berücksichtigen und wie sie mit prinzipiell negativen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umgehen. „Zudem wird darauf geschaut, welchen positiven Einfluss Finanzprodukte haben können“, sagt Voigt.

Gemäß der Anlagestrategie erfüllt der Clean Energy Future Fund die Voraussetzungen des Artikel 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor in ihrer jeweils gültigen Fassung (SFDR). „Der Fonds zielt auf eine Verringerung der Kohlendioxidemissionen durch Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe im Sinne von Artikel 9 Abs. 3 SFDR ab“, so Voigt.

Der auf Erneuerbare Energien fokussierte Fonds ist bestrebt, durch seine Anlagestrategie ökologische Vorteile zu erzielen. Umwelt- und entsprechende Sozial- und Governance-Kriterien, auf die in der SFDR Bezug genommen wird, sind ein integraler Bestandteil des Anlageprozesses des Teilfonds. Die ESG-Kriterien sind integraler Bestandteil der Investment-Policy. Das primäre Ziel des Fonds ist es, die Produktion und Verfügbarkeit von Erneuerbaren Energien zu erhöhen und dadurch die Treibhausgasemissionen und den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

„Die aream Group gehört zu den Pionieren der Erneuerbaren Energien und setzt Investments nicht nur als einzelne Anlage um, sondern aus Diversifikationsgründen auch als Portfolio“, sagt Voigt. So sind die Risiken für die Investoren deutlich geringer. „Wenn etwa Deutschland einen schwachen Windmonat verzeichnet, aber gleichzeitig die Sonne ordentlich scheint oder es in Italien kräftig weht, gleichen sich die Effekte aus“, so Voigt. Investoren, die nur einzelne Wind- oder Solarparks betreiben, erleben dann höhere Schwankungen als solche, die in ein ganzes Portfolio investiert haben.

 

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AREAM GmbH, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf, Tel: +49 (0)211 30 20 60 42, www.aream.de

Ausbau zukunftsgerichteter Nachhaltigkeitsstrategie

 

Die Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) baut ihren zukunftsgerichteten integrierten Nachhaltigkeitsansatz im Rahmen der Wachstumsstrategie 2023/25 aus und ist mit der Kompensation aller CO2-Emissionen in Zusammenhang mit dem eigenen Geschäftsbetrieb für 2020 CO2-neutral. Zudem ist die Lloyd Fonds AG im Januar 2021 der „Science Based Targets initiative“ (SBTi) als erster unabhängiger Asset Manager Deutschlands beigetreten.

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Lloyd Fonds AG ist angelehnt an die Transformation der Wirtschaft entlang der SDGs (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie baut dabei auf bereits umgesetzte Maßnahmen auf, beispielsweise der Unterzeichnung der PRI-Principles für Responsible Investment (PRI), der „Frankfurter Erklärung“ und der Mitgliedschaft im Carbon Disclosure Project (CDP). Das strategische Bekenntnis der Lloyd Fonds AG wird seit Januar 2020 zudem durch die Partnerschaft mit dem WWF Deutschland unterstrichen.

Dazu Michael Schmidt, CFA, Chief Investment Officer (CIO) der Lloyd Fonds AG: „Wir bieten unseren Anlegerinnen und Anlegern nicht nur nachhaltige Investmentlösungen, sondern wollen als innovatives Finanzhaus auch unseren eigenen Beitrag zur klimaneutralen Transformation der Wirtschaft leisten.“

Lloyd Fonds AG reduziert und kompensiert ihre unternehmensspezifischen CO2-Emissionen

Die CO2-Emissionen des Geschäftsbetriebs des Lloyd Fonds-Konzerns betrugen nach eigenen Berechnungen rund 270 Tonnen im Jahr 2020. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie ist der C02-Ausstoß u.a. aufgrund des reduzierten Reiseaufkommens der Mitarbeiter dabei im Jahr 2020 geringer ausgefallen. In einem „normalisierten“ Jahr erwarten wir einen durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Höhe von rund 350 bis 400 Tonnen. Die Berechnung wurde durch Prof. Dr. Timo Busch, Research Group on Sustainable Finance an der Universität Hamburg, geprüft. Auf Basis der Kriterien Relevanz, Transparenz, Vollständigkeit und Genauigkeit hat die Prüfung insgesamt ergeben, dass die Vorgehensweise der Lloyd Fonds AG bei der Ermittlung der CO2-Evidenz ihres Geschäftsbetriebs in Methodik und Umfang nachvollziehbar und zielführend ist. Die Kompensation der Ist-CO2-Evidenz 2020 erfolgt durch Aufforstungsprojekte in Zusammenarbeit mit PLANT-MY-TREE® in Hohenaspe bei Itzehoe, in Schleswig-Holstein.

Beginnend mit dem Jahr 2021 arbeitet die Lloyd Fonds AG daran, die eigenen CO2-Emissionen durch weitere Maßnahmen um etwa 20 Prozent zu reduzieren, z. B. durch die Umstellung auf Ökostrom. Mit konkreten Projekten zusammen mit Partnern soll künftig nicht nur die Kompensation verbleibender Emissionen erreicht werden, sondern möglichst auch ein zusätzlicher CO2-Reduktionsbeitrag.

Die Lloyd Fonds AG beabsichtigt, über den jährlich ermittelten CO2-Ausstoß und die eingeleiteten Maßnahmen zukünftig im Rahmen ihres Geschäftsberichts zu informieren.

Beitritt zur SBTi (Science Based Targets initiative) als erster unabhängiger Asset Manager Deutschlands  

Die Lloyd Fonds AG ist zudem im Januar 2021 der „Science Based Targets initiative“ (SBTi) beigetreten. Diese setzt sich für die Reduktion von Treibhausgasen auf Basis von wissenschaftlich berechneten Zielvorgaben ein. Hierdurch können Unternehmen ihre Klimapolitik fundiert an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausrichten, dem Klimawandel effektiv entgegenwirken und die Transition zu einer klimaneutralen Zukunft mitgestalten.

Die Lloyd Fonds AG will mit der Methode der SBTi die CO2-Emissionen ihrer Wertpapierfonds, zunächst beginnend im Geschäftsfeld LLOYD FONDS, berechnen und reduzieren. Um sich hierfür im SBTi-Rahmen für Finanzinstitute ein wissenschaftliches Ziel zu setzen, kooperiert die Lloyd Fonds AG auch hier mit dem Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Timo Busch von der Universität Hamburg. Michael Schmidt kommentiert: „Als langfristiger aktiver Investor, gerade in mittelständischen Unternehmen, wollen wir deren Transformation hin zu einem CO2-neutralen Wirtschaften unterstützen. Die SBTi-Methode soll uns dazu möglichst objektive Orientierung geben.“

Mit dem WWF Deutschland, ihrem Partner für nachhaltigere Investments, verfolgt die Lloyd Fonds AG insbesondere das Ziel, Umwelt- und Ressourcenschutz mittels nachhaltiger Investments zu fördern. Die positive Wirkung auf die ökologische Transformation von Unternehmen ist dabei ein besonderer Fokus.

Zum Beitritt der Lloyd Fonds AG zur SBTi Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance vom WWF Deutschland und Mitglied des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung: „Das Commitment der Lloyd Fonds AG zur SBTi belegt die Ernsthaftigkeit, als verantwortlicher Asset Manager den laufenden Strukturwandel der Wirtschaft mit dem erforderlichen Anforderungsniveau konstruktiv zu begleiten. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 lassen sich nur erreichen, wenn diese Transformation umfassend und vom Ziel her durch Unternehmen umgesetzt wird. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft in der verbleibenden Zeit braucht klare Pfade, zu deren Ableitung SBTi sehr hilfreich sein kann.“

Über die Science Based Targets initiative:

SBTi will eine auf Wissenschaft basierende Zielsetzung als eine wirksame Möglichkeit forcieren, den Wettbewerbsvorteil von Unternehmen beim Übergang zur CO2-freien Wirtschaft zu steigern. Die Initiative entstand in Zusammenarbeit zwischen CDP, dem UN Global Compact, dem World Resources Institute (WRI) und dem World Wide Fund for Nature (WWF).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lloyd Fonds AG, Amelungstraße 8 – 10, D­-20354 Hamburg, Tel: 040/ 32 56 78­210, Fax: 040/ 32 56 78­99, www.lloydfonds.de

2021 liegt der Fokus vor allem auf Wohnen und Logistik in Ballungsräumen, über alle Risikoklassen hinweg

 

PATRIZIA, ein führender Partner für weltweite Investments in real assets, hat im Geschäftsjahr 2020 Transaktionen im Wert von rund 7,5 Mrd. Euro abgeschlossen („closed“). Der Großteil davon waren Akquisitionen. Damit hat PATRIZIA seit 2015 Transaktionen im Wert von über 40 Mrd. Euro im Auftrag ihrer Kunden abgeschlossen.

Das Transaktionsvolumen von 7,5 Mrd. Euro im vergangenen Jahr zeigt, dass PATRIZIA auch in einem sich schnell verändernden Marktumfeld in der Lage ist, erfolgreich zu agieren. Damit positioniert sich das Unternehmen weiterhin als einer der Top-Dealmaker unter den unabhängigen Real Asset Investmentmanagern.

Philipp Schaper, Head of European Transactions bei PATRIZIA: „Trotz der schwierigen Marktbedingungen konnte das Transactions Team von PATRIZIA im vergangenen Jahr 145 Transaktionen in Europa anbahnen und unterzeichnen. Dank der erfahrenen lokalen Teams an unseren 24 Standorten weltweit und unserem umfangreichen Netzwerk vor Ort waren wir auch 2020 in der Lage, attraktive Investments für unsere Kunden zu tätigen. Sie können weiter auf PATRIZIA als starken und zuverlässigen Partner vertrauen.“

Von den rund 6 Mrd. Euro Transaktionsvolumen, die 2020 unterzeichnet wurden („signed“), stammen 60% aus internationalen Märkten. Dazu zählen jeweils rund 20% aus Großbritannien und BeNeLux. Die restlichen 20% entfallen auf die iberische Halbinsel und die nordischen Länder.

Philipp Schaper: „Unser Fokus für das Jahr 2021 liegt auf unseren bewährten Strategien in den Assetklassen Wohnen und Logistik in Ballungsräumen, in denen wir alle Risikoklassen abdecken.“

Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 werden am 25. Februar 2021 veröffentlicht. Die oben genannten unterzeichneten und abgeschlossenen Transaktionsvolumina enthalten ein rund 0,5 Mrd. Euro großes Mandat, das von einem externen Investmentmanager zur weiteren Verwaltung an PATRIZIA übertragen wurde.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PATRIZIA Immobilien AG, Fuggerstraße 26, D­-86150 Augsburg Tel.: +49 821 50910­000, Fax: +49 821 50910­999,  www.patrizia.ag

Grüner Retter: Der Investmentfonds ÖKOWORLD KLIMA wurde bereits im Jahr 2007 aufgelegt

 

“Die versiko AG will einen Klimafonds auf den Markt bringen. Das innovative Anlageprodukt kommt genau zur richtigen Zeit.” So beginnt ein Artikel, den das Magazin DER AKTIONÄR im Juli des Jahres 2007 veröffentlichte. Also vor bald 14 Jahren. Heute freut sich die ÖKOWORLD AG (vormals versiko AG) über die wachsenden Erfolge inkl. des “DEUTSCHER FONDSPREIS 2020” für den Investmentfonds ÖKOWORLD KLIMA, der mittlerweile fast eine halbe Milliarde Euro Anlagevolumen erreicht hat. Weiter war im Juli 2007 in DER AKTIONÄR zu lesen: “Viele Klimasünder sind börsennotiert, doch gibt es unter den AGs auch grüne Engel. Zu diesen zählt die versiko AG, die bereits seit 30 Jahren ökologische Kapitalanlagen anbietet.” (Als Anlage Artikel “Grüner Retter”).

Ein Blick auf die Performance, die der ÖKOWORLD KLIMA nach Kosten erwirtschaftet hat, zeigt, dass sich mit gutem Gewissen auch eine gute und zukunftsfähige Rendite erwirtschaften lässt.

Stand 30. Dezember 2020 zeigte sich folgende Wertentwicklung*:

1 Jahr = 46,05 %

3 Jahre = 81,82 %

5 Jahre = 126,90 %

10 Jahre = 230,87 %

*Wertentwicklungen aus der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Wertentwicklungen.

Die weltweiten Anstrengungen zur Lösung der Klimaprobleme bieten gute Investmentchancen. Dazu zählen die Steigerung der Energieeffizienz, Recycling oder Technologien zur Reduzierung des Rohstoffeinsatzes in Industrie und Landwirtschaft. Unternehmen, die energie- und ressourceneffiziente Technologien entwickeln, gelten als die ökonomischen Gewinner der Zukunft.

Die seit 1999 börsennotierte ÖKOWORLD AG (vormals versiko AG) ist ein führendes Unternehmen im Bereich ethisch-ökologischer und sozialer Kapitalanlagen. Über 45 Jahre Erfahrung fließen in die Entwicklung und Auflage eigener Produkte ein. Im hauseigenen Privatkundenvertrieb werden in der Vermögensberatung über 50.000 Kunden und Kundinnen bundesweit betreut.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ÖKOWORLD AG, Itterpark 1, D-40724 Hilden, Telefon: 02103 929-0, Telefax: 02103 929-4444, www.oekoworld.com

Mietmodell bietet Planungssicherheit ohne haushaltsbelastende Investition

 

Der Klimaschutz bleibt eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Laut aktueller Zahlen der Weltorganisation für Meteorologie ist die CO2-Konzentration in der Atmosphäre auch 2020 weiter gestiegen. Eine neue Verwaltungsvorschrift für die Vergabe öffentlicher Aufträge nimmt Städte und Gemeinden beim Thema Energieeffizienz nun noch stärker in die Pflicht. Die AVV-EnEff setzt den Schwerpunkt bei der kommunalen Beschaffung auf lebenszyklusorientierte Lösungen, die umweltfreundlich und wirtschaftlich sind und dabei auch innovative Alternativen wie Mietmodelle berücksichtigen.

In der energetischen Modernisierung von Gebäuden und Infrastruktur liegen für die öffentliche Hand große Potenziale zur Realisierung von Klima- und Umweltschutz. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei die Beleuchtungssanierung ein. Bei der Umsetzung fehlen den Kämmerern oft das Fachpersonal für Planung, Projekt- und Kostenmanagement sowie das Budget für große Investitionen. Hinzu kommt: Entscheidungen zur Beschaffung im öffentlichen Sektor haben Auswirkungen auf viele Jahre. Umso wichtiger werden Aspekte wie nachhaltige Bewirtschaftung, umweltfreundliche Energieversorgung, Kosteneinsparung, personelle Entlastung, zeitnahe Realisierung von Projekten, schnelle Amortisation, Investitionsspielraum, Flexibilität sowie Planungs- und Haushaltssicherheit. Die Corona-Pandemie, aber auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) verschärfen den Druck auf die kommunalen Haushalte. Die AVV-EnEff verpflichtet die öffentliche Hand bei der Vergabe, Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes sicherzustellen sowie lebenszyklusbezogene Kosten und qualitative Kriterien wie Reparatur, Austauschoption und Recycelfähigkeit zu berücksichtigen.

AVV-EnEff konform: Energieeffizienz mit Full-Service-Mietmodell

Eine zukunftsweisende Lösung, mit der öffentliche Auftraggeber alle relevanten Anforderungen dieser Verwaltungsvorschrift abdecken können, bietet das Light as a Service Leistungspaket der Deutschen Lichtmiete. Es ermöglicht das Outsourcen der Beleuchtungsmodernisierung und Mieten der fertigen Beleuchtung. Die LED-Technik ist dabei eine Schlüsseltechnologie, sorgt für energieeffizientes Licht und reduziert Kosten und CO2-Emissionen. Gleichzeitig öffnen intelligente LED-Anwendungen den Weg zu Smart Lighting und Smart City. Alle für die Beleuchtungsmodernisierung erforderlichen Leistungen sind im Paket enthalten: Bedarfsanalyse, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Lichtplanung und Produktauswahl sowie Installation und Wartung. Für die Nutzung des Beleuchtungssystems inklusive der Umrüstungskosten zahlt die Kommune eine vorab festgelegte monatliche Miete, die Vorfinanzierung übernimmt die Deutsche Lichtmiete. Als Vollsortimenter bietet die Deutsche Lichtmiete ein umfassendes Portfolio mit reparablen, austausch- und recycelbaren LED-Leuchten. Ihre modulare Bauweise ermöglicht jederzeit technische Upgrades oder einen Umbau. Damit erfüllen die Lichtsysteme alle geltenden Vorgaben und Richtlinien für Beleuchtungsanlangen im öffentlichen Raum.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologisch Kapitalanlagen mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldb.),Tel: +49 (0) 8092 851 66-0, www.deutsche-lichtmiete.de

Bezug im ersten Quartal 2022 geplant

 

Die ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe macht sich mit neuen Räumlichkeiten für die Mitarbeitenden in Berlin fit für die Zukunft – im ersten Quartal 2022 soll der Umzug aus den aktuell zwei Bürostandorten in der Bundeshauptstadt erfolgen. Dann stehen der ZBI Gruppe im derzeitig noch im Bau befindlichen Objekt „Q eins“ am Kurfürstendamm 129 gut 5.900 Quadratmeter modernste Bürofläche zur Verfügung. Neben seiner attraktiven und zentralen Lage verfügt das Gebäude über eine Tiefgarage mit E-Ladesäulen sowie eine sehr gute Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr. Unterstützt wurde die ZBI Gruppe bei der Objektsuche durch die Immobilienberatungsgesellschaft Knight Frank.

Für Jörg Kotzenbauer, CEO der ZBI Gruppe, ein konsequenter Schritt im Rahmen der Unternehmensstrategie: „Berlin gehört schon lange zu unseren großen Bürostandorten, über die wichtige Aufgaben in Verwaltung und Vermietung gesteuert werden. Das Potenzial der Hauptstadt und unsere positiven Prognosen für das Wachstum der ZBI Gruppe in den kommenden Jahren waren entscheidende Faktoren für die Zusammenführung der beiden bisherigen Standorte an einer neuen Adresse. Dies vereinfacht auch die schnelle und persönliche Kommunikation.“ Darüber hinaus sieht Kotzenbauer weitere Pluspunkte der Bürofläche am Henriettenplatz, wo Kurfürstendamm und Seesener Straße aufeinandertreffen: „Für unsere Kunden und Geschäftspartner ist das neue Büro in Berlin-Wilmersdorf sehr gut erreichbar, ebenso für die Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten. Zumal wir als ZBI Gruppe mit dem Job-Ticket für unsere Mitarbeitenden seit diesem Jahr die Nutzung des ÖPNV fördern.“

Eigentümer ist eine Gesellschaft berufsständischer Versorgungswerke aus Hannover, hinter der die ärztlichen Versorgungswerke Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Tierärzteversorgung Niedersachsen stehen. Von der Eigentümerseite wurde die JNP Real Estate Management GmbH aus Berlin mit der Vermietung der Gewerbeflächen wie auch mit der Vermietung der 184 Wohnungen beauftragt. Nachdem die Gewerbeflächen bereits vor der Fertigstellung des Objektes zu 84 Prozent vermietet sind, beginnt im Frühjahr nun auch die Vermarktung der Wohnungen.

Über die ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe

Mit 23 Jahren Erfahrung am Wohnimmobilienmarkt gilt die ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe als einer der führenden Spezialisten für deutsche Wohnimmobilien. Seit dem Jahr 2002 konzipiert das Erlanger Emissionshaus erfolgreich Immobilienfonds für private und institutionelle Anleger und verfügt mit seinen 19 bisher aufgelegten Fonds über eine nachhaltig positive Leistungsbilanz. Heute beschäftigt die ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe mehr als 750 Mitarbeitende an 36 Standorten in Deutschland, Luxemburg und Wien. Aktuell werden rund 63.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten von der Gruppe verwaltet.

Mit der 2017 vereinbarten und Ende 2020 nochmals entscheidend vertieften Zusammenarbeit mit Union Investment konnte die ZBI Gruppe einen starken und professionellen Partner gewinnen, der die Immobilienkompetenz weiter komplementiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ZBI Immobilien AG, Henkestraße 10, 91054 Erlangen, Tel: 09131 48009-1201, Fax: 09131 48009-1200, www.zbi-ag.de

Vollvermietung mit sehr gutem Mietermix

 

Die Real I.S. hat für den Immobilien-Spezial-AIF „Real I.S. SCF I“ eine voll vermietete Büroimmobilie in Ingolstadt erworben. Das Objekt wurde im Mai 2020 fertiggestellt und verfügt über eine Gesamtmietfläche von rund 9.700 Quadratmetern. Der Verkäufer ist ein Bauunternehmer. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Der hochwertige Neubau umfasst sechs oberirdische Geschosse sowie insgesamt 318 Tiefgaragen- und Parkhausstellplätze. Die Immobilie zeichnet sich durch eine exzellente Mieterstruktur aus. Hauptmieter sind die Audi BKK, die Sulzer GmbH, ein Full-Service-Anbieter für Prozess- und IT-Beratung, sowie die Audi AG.

„Mit dem Kauf der Neubauimmobilie erwerben wir das mittlerweile dritte Objekt für den Spezial Fonds. Für die Zukunft sind weitere Ankäufe von langfristig gut vermieteten Büro-, Handels-, Wohn- und Logistikobjekten im süddeutschen Raum geplant, um das Portfolio noch weiter zu diversifizieren und auszubauen“, sagt  Axel Schulz, Global Head of Investment Management der Real I.S. AG.

Die Immobilie befindet sich in einem attraktiven Gewerbegebiet im Südosten von Ingolstadt, das eine Vielzahl von Geschäften des täglichen Bedarfs, Bürogebäude sowie den neuen Audi-Campus als Technologiepark und das Fußballstadion des FC Ingolstadt beherbergt. Eine sehr gute Verkehrsanbindung zur nächstgelegenen Autobahn A9 ist ebenfalls gegeben.

Die Real I.S. wurde rechtlich durch die Münchener Niederlassung von Jones Day beraten sowie bei der Akquisition von GI-IMMO Immobilienberatung GmbH, dem Gewerbemakler der bayerischen Sparkassen. Dem Verkäufer stand die Archenea GmbH aus Ingolstadt beratend zur Seite.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

REAL I.S. AG, Immobilien Assetmanagement, Innere Wienstr. 17, ­81667 München Tel.: 089/489082­0, Fax: 089/489082­295, www.realisag.de

Jamestown erhält Mandat zur Verwaltung eines europäischen Immobilienportfolios aus dem Pensionsvermögen der E.ON SE  -Verwaltetes Immobilienvermögen in Europa steigt auf fast eine Milliarde Euro an 

 

Das in Deutschland durch seine US-Immobilienfonds bekannte Unternehmen Jamestown baut seine Präsenz auf dem europäischen Immobilienmarkt deutlich aus. Ein Jahr nach dem Kauf einer der größten Gewerbeimmobilien in Holland, dem Groot Handelsgebouw in Rotterdam, und kurz nach der Akquisition von drei Bürogebäuden in Köln hat Jamestown das Mandat zur Verwaltung eines europäischen Immobilienportfolios aus dem Pensionsvermögen der E.ON SE übernommen.

„Nach dem ersten Erwerb im europäischen Markt vor etwas mehr als einem Jahr verwalten wir jetzt fast eine Milliarde Euro an Immobilienvermögen in Europa. Neben unserer Europazentrale in Köln haben wir in der Zwischenzeit Büros in Amsterdam, London und Madrid eröffnet und lokale Experten eingestellt, die uns bei der Bewirtschaftung der Immobilien vor Ort unterstützen”, so Jamestown Präsident Michael Phillips. „Wir sehen weiterhin zahlreiche Wachstumsmöglichkeiten in Europa.“

Jamestown als Spezialist für alt-industrielle Immobilien.

Mit bekannten Projekten wie Chelsea Market in New York, Ponce City Market in Atlanta und Industry City in Brooklyn gilt Jamestown in den USA als Experte für die Revitalisierung alter Industriegebäude. „Unser Ziel ist es, große Industrieflächen zu gemischt genutzten Standorten mit einzigartiger kultureller Identität zu entwickeln, an denen die Menschen sich wohlfühlen. Unsere besonderen Kompetenzen werden wir natürlich auch künftig bei Investitionen in Europa nutzen“, so Phillips weiter.

Bei dem übernommenen Immobilienportfolio in Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Großbritannien handelt es sich um eine Mischung aus Einkaufszentren, Bürogebäuden und gemischt genutzten Projekten. „Wir arbeiten mit Jamestown schon seit langem in den USA zusammen“, so Udo Schaffer, Vizepräsident und Leiter des Portfolio-Managements Real Estate beim deutschen Energieversorger E.ON SE in Essen. „Für die Wertentwicklung unseres Immobilienportfolios dort ist uns der kreative und unkonventionelle Ansatz des Asset-Managements von Jamestown sehr wichtig. Diese Expertise wollen wir nun auch in größeren Teilen unseres europäischen Portfolios wiederfinden.“

Über Jamestown

Jamestown ist seit über 35 Jahren Immobilienspezialist mit Investitionsschwerpunkt USA und eigener Organisation vor Ort. In Deutschland hat Jamestown 38 Fonds für mehr als 80.000 Privatanleger aufgelegt und gemanagt (https://www.jamestown.de/leistungsbilanz).

Jamestown baut seit 2018 das eigene Immobiliengeschäft in Europa auf. Zusammen mit institutionellen Investoren konzentriert sich Jamestown insbesondere auf den Erwerb alter Industrieimmobilien zur Revitalisierung (https://www.jamestownlp.com/jamestown-europe).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Jamestown US-Immobilien GmbH, Marienburger Straße 17, 50968 Köln, Tel: +49 221 3098-0, www.jamestown.de

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