Eine Investition in Diamanten erfordert ein gewisses Maß an Know-how. Besonders wichtig beim Kauf: das Zertifikat. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es ankommt.

 

Das sagt eine Diamant-Qualitätsbewertung aus

Die Preisbildung von Diamanten weder einfach noch in Stein gemeißelt. Dennoch fallen die Preise natürlich nicht aus der Luft. Maßgeblich für die Bewertung ist stets das Gutachten eines professionellen gemmologischen Instituts. Dieses prüft Diamanten auf Herz und Nieren und stellt im Anschluss ein Qualitätszertifikat aus, das etliche Aspekte berücksichtigt. Üblicherweise beinhaltet ein Diamant-Zertifikat unter anderem Informationen zu:

– Carat (Karat – Gewichtseinheit)

– Color (Farbe)

– Cut (Schliff)

– Clarity (Reinheit)

– Form (Shape)

– Politur (Polish)

– Fluoreszenz

– Symmetrie

– Maße

Auf Basis eines Diamant-Zertifikats (manchmal auch als Diamant-Gutachten oder Diamant-Dossier bezeichnet) lässt sich, laut Marko Mähner, Geschäftsführer der GranValora, nicht nur die Qualität eines Steins bestimmen, sondern auch der beschriebene Diamant zuverlässig wiedererkennen. Warum das so ist, wird an diesem Zertifikat (https://www.granvalora.de/wp-content/uploads/2021/08/GIA-Zertifikat-2136004626.pdf) deutlich.

Fast alle Diamanten mit einem neueren Zertifikat haben eine Lasergravur. Die fehlt lediglich

– Bei kleineren Diamanten (unter 0,3 Karat) wegen Platzmangel und unverhältnismäßig hohen Kosten

– Bei Diamanten mit einem älteren Zertifikat.

– Wenn ein großes Zertifikat, ein sogenannter “Full Report”, erstellt wurde. Dabei werden die Einschlüsse grafisch dargestellt und der Diamant ist damit ebenfalls eindeutig zu identifizieren.

Diamant-Zertifikate – Akzeptanz ist wichtig

Das Investment in Diamanten ohne ein solches Zertifikat – und damit ohne Anhaltspunkt für den Wiederverkaufswert – gleicht eher einem Lotteriespiel als einer Geldanlage. Aber auch beim Zertifikat selbst heißt es: Augen offenhalten! Vertrauen sollten Sie ausschließlich renommierten Instituten. Dazu gehört insbesondere das Gemological Institute of America (GIA). Zertifikate des GIA werden auch außerhalb Europas problemlos akzeptiert. Die GIA gilt dabei als eher konservativer Gutachter. Das heißt: Im Zweifelfalls wird die nächstschlechtere Bewertung testiert.

Bei Zertifikaten anderer Institute ist prinzipiell Vorsicht geraten. Gegebenenfalls entsprechen die Analysen nicht international anerkannten Richtlinien. Einen Wiederverkauf würde das erheblich erschweren.

Praxistipps für das Diamant-Investment – im kostenfreien E-Book von GranValora

Sie möchten mehr über die Vorteile und speziellen Anforderungen eines Investments in Diamanten erfahren? Dann empfiehlt sich ein Blick in den kostenfreien Praxisratgebers ” Geldwerte – Sachwerte – Reine Werte ” (https://www.granvalora.de/geldwerte-sachwerte-reine-werte). Darin erfahren Sie:

– ob Diamanten auch für Sie die richtige Anlage-Klasse sein könnten,

– wo die einmaligen Vorteile von Diamanten als Wertanlage liegen,

– welche Fallstricke es beim Kauf von Diamanten zu beachten gilt,

– mit welcher langfristigen Wertentwicklung Sie rechnen können und

– ob es unter den Wahren Werten ggf. bessere Anlage-Alternativen für Sie gibt.

 

GranValora ist ein auf Sachwerte wie Edelmetalle, Diamanten, Technologiemetalle und Seltene Erden spezialisiertes Unternehmen. Es bietet Anlegern die Möglichkeit, einfach und transparent in 15 unterschiedliche Sachwerte zu investieren. GranValora sieht sich als Partner, wenn es darum geht, das eigene Vermögen vor Kaufkraftverlust zu bewahren oder Zahlungsmittel für Krisenzeiten zu besitzen und damit selbst in negativen wirtschaftlichen Zeiten handlungsfähig zu bleiben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GranValora GmbH & Co. KG, Herr Marko Mähner, Im Dachsstück 9, 65549 Limburg an der Lahn, Tel: +49 (6431) 49589-80, www.granvalora.de

egev Geschäftsführer Knut Ropte teilt seine Erfahrungen bei der Erstellung von Prospekten

 

Um Anlageentscheidungen sachgerecht treffen zu können, müssen Anleger umfangreich und verlässlich über die betreffende Vermögensanlage und den Emittenten informiert werden. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Vermögensanlagen in Deutschland nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Prospektpflicht gilt auch für Anlageformen, die keine Wertpapiere i.S.d. WpPG (Wertpapierprospektgesetzbuch) und keine Investmentanteile i.S.d. KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) sind. Die entsprechende Prospekterstellung sollte aufgrund der hohen Komplexität inhaltlich und rechtlich begleitet werden. Die egev, eine Beratungsgesellschaft aus Oststeinbek bei Hamburg, verfügt über die nötige Expertise und Erfahrung, um Projektierer bzw. Emittenten bei der Erstellung des Verkaufsprojekts zu unterstützen.

Verkaufsprospekte nach dem Vermögensanlagegesetz

Ob eine Hotelanlage auf den Balearen, ein Windpark in der Nordsee oder ein anderes Anlage-Projekt: Wer für ein unternehmerisches Vorhaben eine Großinvestition vor der Brust hat, steht auch vor der Frage der Finanzierung. Der klassische Weg über die Kreditaufnahme bei einer Bank ist – u.a. aufgrund hoher Hürden und genereller Zurückhaltung der Geldinstitute – häufig nicht die beste Lösung. Die Alternative liegt in der die Emission von Kapitalmarktprodukten. So zum Beispiel kommen – je nach Ausgestaltung – Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, Genussrechte oder Namensschuldverschreibungen in Betracht. Zu den Unternehmensanteilen gehören Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, GmbH-Anteile und GbR-Anteile. Auch stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften, an bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften oder auch Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen gehören zu den gängigen Kapitalmarkprodukten. Grundsätzlich gilt: Wer sich über ein Angebot solcher Anlageformen an Anleger in Deutschland finanzieren will, muss nach § 8 des Vermögensanlagengesetzes zunächst einen entsprechenden Verkaufsprospekt von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) billigen lassen.

Die Herausforderung: Es bestehen hohe formelle Anforderungen an den Inhalt von Vermögensanlagenprospekten. Diese haben ab Herausgabe eine Gültigkeit zwölf Monaten und werden von der BaFin auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Jedoch überprüft die BaFin weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Produkt. Wichtig zu wissen: Der Prospektverantwortliche und der Anbieter haften unter den Voraussetzungen des § 20 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) gegenüber dem Erwerber der Vermögensanlage, sofern wesentliche Angaben im Prospekt unrichtig oder unvollständig sind.

Einen Schwerpunkt im Prospekt bildet die Darstellung der aktuellen und voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten. Die BaFin fordert hierbei i.d.R. Planungszeiträume, die der Laufzeit der Vermögensanlage entsprechen. Auch ausführliche Angaben zu mit der Anlage verbundenen Risiken, zu tragenden Personen des Unternehmens und deren möglichen Interessenkonflikten sowie zu den wichtigsten mit der Anlage zusammenhängenden Verträgen sind elementar und erfordern höchste Sorgfalt.

Professioneller Anlageprospekt: Konzeption und Umsetzung nach Maß

Die egev unterstützt Emittenten sowohl bei der Konzeption als auch bei der Erstellung eines Vermögensanlagenprospekts. Knut Ropte, Geschäftsführer der egev: „Je nach Bedarf reicht unser Angebot von der professionellen Objekt-/Projekt-Beschreibung über die Strukturierung sämtlicher Pflichtinhalte bis hin zur rechtlichen Beratung durch erfahrene Partner. Auch die visuelle Gestaltung und den Druck der fertigen Broschüre koordinieren wir gern, damit alles reibungslos über die Bühne geht. Generell empfehlt sich auch die Inanspruchnahme unseres umfassenden Know-hows, wenn es um die Beantragung des Billigungsverfahren bei der BaFin geht. Das gilt auch für das erforderliche Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)“, einer übersichtlich zusammengestellten Zusammenfassung des Vermögensanlagenprospekts. Dieses enthält die wesentlichen Charakteristika der Anlage auf maximal drei DIN A4 Seiten.

Sobald die BaFin den Prospekt und das VIB gebilligt hat, müssen diese spätestens einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden (§ 9 VermAnlG). Dieses muss in jedem Fall auf der Internetseite des Anbieters geschehen, darüber hinaus im Bundesanzeiger oder zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle, die im Verkaufsprospekt zu benennen ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

egev.hamburg, Knut Ropte, Gewerbering 8, 22113 Oststeinbek, Tel: 040 / 22 61 49 02-0, www.egev.hamburg

Von Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann

 

Anleger der insolventen Selfmade Capital-, New Capital Invest- und Euro Grundinvest-Fonds, die über die Vermittlung „dima24“ angeworben wurden, haben in den bislang eröffneten Insolvenzverfahren Forderungen in Höhe von rd. 30 Millionen zur Tabelle angemeldet. Die Forderungen wurden weitestgehend bestritten. Am 18.August 2021 sprach die 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I den Initiator und Hintermann der Vermittlungs- und Fondsgesellschaften des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig. Wird das Urteil rechtskräftig, können Anleger, die sich bei ihrer Forderungsanmeldung auf Betrug gestützt haben, mit der nachträglichen Anerkennung ihrer Forderung rechnen. Ob und in welcher Höhe auf sie eine Insolvenzquote entfallen wird, hängt vom jeweiligen Fonds ab.

Rund 80 Gesellschaften gehörten zu dem undurchsichtigen Unternehmenskonstrukt um die insgesamt 25 Fonds der „Selfmade Capital“-, „New Capital Invest“- und „Euro Grundinvest“-Gruppen, mit denen fast eine Viertel Milliarde Euro Anlegergelder eingeworben wurden, überwiegend Einzelanlagen zwischen 15.000 und 50.000 Euro. Vermittelt wurden die Fondsanlagen im Telefonvertrieb von der ‚dima24 ‘-Gruppe. Ein Teil der Anlagesumme wurde den Anlegern anfänglich zurückbezahlt, wodurch – medial wirksam – Gewinne und Erfolge vorgespiegelt und Anleger zu weiteren und höheren Investitionen gelockt wurden. Tatsächlich waren Investitionsziele und Renditeerwartungen weitgehend frei erfunden. Wirtschaftlich tragfähige Konzepte existierten nicht. Dass hinter den verschiedenen Fonds und der Vermittlung ‚dima24‘ und sogar hinter positiven Analysten- und Medienberichten ein und dieselbe Person stand, die sich verschiedenster Pseudonyme bediente, wussten die Anleger nicht. Der Großteil der investierten Gelder ist verschwunden. Ein relevanter Teil wurde im kostspieligen Betrieb etwa für Vertriebs-, Personal-, Miet- und Rechtsberatungskosten sowie Provisionen verbraucht. Hinsichtlich der meisten Gelder verliert sich aber jede Spur angesichts mehrfacher Transaktionen über Ländergrenzen hinweg und durch den Einsatz verschiedener Mittelsfirmen. „Uns ist es in mühseliger Detailarbeit gelungen, bislang immerhin rund 11 Millionen Euro zu sichern, unter anderem auf Konten der Gesellschaften, auf mehreren Golddepots in Liechtenstein und auf Drittkonten in Curacao“, sagt Rechtsanwalt Rolf Pohlmann, den das Amtsgericht München seit 2014 als vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalter in der Mehrzahl der Unternehmen eingesetzt hat, nicht ohne Stolz. „Und wir verfolgen seit Jahren intensiv eine sehr konkrete Spur in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wohin nach unseren akribischen Ermittlungen letztlich ein erheblicher Teil der Gelder geflossen sein muss“, so Pohlmann weiter. Ob aus den Emiraten noch Massezuflüsse zu generieren sind, hängt zunächst vor allem von dort eingeleiteten Strafermittlungsverfahren und dem weiteren Vorgehen der Behörden vor Ort ab. Einen weiteren Massezufluss in Millionenhöhe erwartet Pohlmann aus einem Rechtsstreit, den er seit 2018 gegen einen anderen Insolvenzverwalter führt und der das Geld an die Ehefrau des verurteilten Fonds-Initiators auszahlen will. „Man muss in diesem ungewöhnlichen Verfahrenskomplex viel Geduld haben und zwischendrin auch Rückschläge hinnehmen, aber Stück für Stück gelingt es dann doch, Gelder aufzuspüren und zu sichern.“, sagt Pohlmann.

Bislang ist nur ein Teil der Insolvenzverfahren eröffnet. Bei zahlreichen Insolvenzverfahren ist noch unklar, ob mit einer die Verfahrenseröffnung rechtfertigenden Wahrscheinlichkeit mit Massezuflüssen gerechnet werden kann. Soweit Insolvenzverfahren eröffnet wurden, haben dort zahlreiche Anleger, oft gemeinschaftlich von Anlegeranwälten vertreten, ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet. Diese Forderungen hat der Insolvenzverwalter weitestgehend bestritten, so dass sie nicht als festgestellt gelten und keine Quote auf sie entfallen kann. „Grund hierfür ist, dass eine Forderung eines Gesellschafters auf Rückzahlung angelegten Kapitals grundsätzlich keine Insolvenzforderung ist“, sagt Pohlmann. „Wenn ich zum Beispiel in eine Aktie investiere und die Aktie verliert an Wert, dann hat sich mein Verlustrisiko realisiert und ich kann den Verlust nicht als Schaden gegenüber der Gesellschaft geltend machen“, so Pohlmann weiter. Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Anleger im Zeitpunkt der Vermögensanlage bewusst getäuscht wurden. „Wenn sich herausstellt, dass das Konzept gerade darin bestand, die Anleger zu täuschen, damit sie ihr Geld zum eigenen Nachteil investieren, dann lässt sich ein Rückzahlungsanspruch auf Schadensersatz stützen“, sagt der Insolvenzverwalter. „Dass hier strafbare Handlungen vorliegen, hat sich schon von Anfang an abgezeichnet, aber damit eine berechtigte Insolvenzforderung besteht, muss Betrug beim Einwerben der Gelder vorliegen und nicht zum Beispiel erst später eine Untreue“. Das Landgericht München I hat den Initiator und Hintermann der Fonds und Vermittlungsgesellschaften am gestrigen Mittwoch des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, beabsichtigt Pohlmann seinen Widerspruch hinsichtlich solcher Forderungen, die sich auf Betrug stützen, nachträglich zurückzunehmen, so dass die Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt wären, ohne dass es einer gerichtlichen Klärung bedürfte. Im Falle der Rücknahme des Widerspruchs erhalten die Anleger in den nächsten Monaten entsprechende Nachricht vom Insolvenzverwalter. Ob die Inhaber festgestellter Forderungen dann mit relevanten Insolvenzquoten rechnen können, hängt aber vom jeweiligen Verfahren ab. Denn die Quote richtet sich immer nach der im jeweiligen einzelnen Insolvenzverfahren realisierten Masse und der Höhe der jeweiligen Gläubigerforderungen. Beides ist bei der Vielzahl der Verfahren stark unterschiedlich. In manchen Verfahren konnte noch gar keine Masse realisiert werden, in anderen Verfahren sind Massen mit mehreren Mio. Euro vorhanden.

Geschädigte Anleger können sich auf der vom Insolvenzverwalter eingerichteten Sonder-Internetseite ‚https://pohlmannhofmann.de/selfmade‘ über den jeweils aktuellen Stand informieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Rechtsanwalt Rolf Pohlmann als (vorl.) Insolvezverwalter, Unterer Anger 3, 80331 München, Tel: 089 548033-222, www.pohlmannhofmann.de

Kompetitive Einstiegsbewertungen – Investorenzufriedenheit dazu noch nie schlechter

 

Der Stimmungsaufschwung auf dem deutschen Venture Capital-Markt setzt sich auch im 2. Quartal 2021 fort. Der Geschäftsklimaindikator des Frühphasensegments steigt um 10,5 Zähler auf 37,8 Saldenpunkte und markiert damit einen neuen Bestwert. Das Geschäftsklima wird dabei maßgeblich durch die Geschäftserwartungen beflügelt, während sich die aktuelle Geschäftslage nur leicht bessert. Der Indikator für die aktuelle Geschäftslage steigt um 4,6 Zähler auf 36,0 Saldenpunkte, der Indikator für die Geschäftserwartung deutlich um 16,4 Zähler auf 39,6 Saldenpunkte. Die Erwartungen auf Sicht von 6 Monaten waren somit noch nie höher.

Die Entwicklung von insbesondere drei Klimakomponenten hat das Rekordklima befeuert: des Fundraisings, der Exitmöglichkeiten und der Stärke des Dealflows. Alle drei Indikatoren haben neue Bestmarken gesetzt. Das Fundraisingklima toppt knapp seinen bisherigen Bestwert von Anfang 2019 aufgrund deutlich gestiegener Erwartungen auf Sicht von 6 Monaten. Beim Exitklima haben sowohl die Beurteilung der Lage als auch der Erwartungen deutlich zugelegt. Der bisherige Bestwert vom Herbst 2018 konnte hier klar übertroffen werden. Die Beurteilung der Stärke des Dealflows ist knapp besser als der bisherige Bestwert von Herbst 2016, ermöglicht durch deutlich gestiegene Erwartungen auf 6-Monats-Sicht.

Die stärkste Veränderung zeigt sich bei der Zufriedenheit mit den Einstiegsbewertungen, deren Indikator um 33 Punkte auf ein Allzeittief eingebrochen ist – auch das senkte die Investitionsbereitschaft. Tatsächlich sind im 2. Quartal die Dealvolumen ab Serie A / Runde 1-Finanzierungen merklich angestiegen. Zudem erreichten drei neue Start-ups erstmals eine Bewertung von 1 Mrd. USD und damit den Status von “Einhörnern”.

“Zwei Megadeals über jeweils rund 1 Mrd. US-Dollar haben den deutschen VC-Markt im zweiten Quartal auf ein neues Level gehievt, die Stimmung übertrifft alles bisher Gesehene”, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. “Lediglich die gestiegenen Einstiegsbewertungen sind für viele Investoren ein Ärgernis, haben bisher jedoch keinen maßgeblichen Einfluss auf das Geschäftsklima. Die Entwicklung der Dealvolumen deutet darauf hin, dass sich die Bewertungen vor allem bei Folgefinanzierungsrunden erhöht haben und weniger bei Seed-Finanzierungen. Das kann man auch als Erfolg sehen, nämlich dass den deutschen Start-ups, die sich ‘etablieren’ konnten, mittlerweile mehr zugetraut wird.”

“Das zweite Quartal war gekennzeichnet durch rege Investitionstätigkeit und nicht zuletzt einige herausragende Finanzierungsrunden. Immer mehr Einhörner sind ein großer Erfolg für die Gründer und ihre Investoren. Dies spricht für die deutschen Startups und freut uns sehr”, sagt Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BVK. “Nicht zuletzt die Zufriedenheit mit dem Fundraising- und Exit-Umfeld heizen die Stimmungseuphorie weiter an. Die Kehrseite der Medaille ist das allgemein sehr hohe Bewertungsniveau, das inzwischen auch in frühen Runden aufgerufen wird. Die Skepsis demgegenüber scheint bereits auf die Investitionsbereitschaft der VCs zu schlagen. Die Herausforderung besteht darin, dass die Startups ihre hohen Bewertungen auch langfristig rechtfertigen müssen.”

Die KfW berechnet das German Venture Capital Barometer zusammen mit dem Bundesverband deutscher Kapitalgesellschaften e.V. (BVK) exklusiv für das Handelsblatt. Ausführliche Analysen mit Datentabellen und Grafiken zur Entwicklung des Geschäftsklimas im Venture Capital- und Later Stage-Segments sind unter www.kfw.de/gpeb abrufbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstraße 5-­9, D-­60325 Frankfurt am Main, Tel.: 01801/335577, Fax: 069/7431­2944 , www.kfw.de

Klarer Investmentfokus auf Nahversorgung und Lebensmitteleinzelhandel

 

Die Dr. Peters Group hat erfolgreich die Akquisition der ersten Immobilie für ihren neuen Publikums-AIF “Immobilienportfolio Deutschland I” abgeschlossen. Das soeben erworbene Nahversorgungs- und Fachmarktzentrum mit fünf Mietern liegt in Bestwig im Sauerland (Nordrhein-Westfalen) und ist langfristig vermietet. Zudem befinden sich aktuell zwei Supermärkte in der Ankaufsprüfung. Das Management der Dr. Peters Group geht davon aus, dass mindestens zwei Objekte noch in diesem Jahr erworben werden können. Das geplante Emissionsvolumen des Immobilienportfolios, für das im kommenden Jahr weitere Immobilien angekauft werden sollen, beträgt bis zu 50 Millionen Euro.

Bereits durch die Kapitalflüsse aus dem Nahversorgungs- und Fachmarktzentrum in Bestwig an die Fondsgesellschaft, erhalten Anleger prognosegemäß ab 2022 regelmäßige Auszahlungen in Höhe von 4,0 % bezogen auf das Eigenkapital. Den zu erwartenden Gesamtmittelrückfluss vor Steuern prognostiziert die Dr. Peters Group bei einer Laufzeit bis Ende 2033 auf 145 %. Ab sofort ist der risikogemischte Immobilienfonds ab einem Investment von 5.000 Euro bei Vertriebspartnern zeichenbar.

Langlaufende Mietverträge mit bonitätsstarken Unternehmen

Das für den neuen Dr. Peters Fonds erworbene Nahversorgungs- und Fachmarktzentrum in Bestwig besteht aus drei Bestandsimmobilien mit zusammen 2.600 m² Verkaufsfläche und einem im Bau befindlichen Verbrauchermarkt mit 1.800 m² Verkaufsfläche. Dieser wird im 4. Quartal 2021 fertiggestellt und für mindestens 15 Jahre an Rewe vermietet. Die Fläche, die von Rewe aktuell genutzt wird, übernimmt Ende 2021 die Einzelhandelskette Centershop. Die beiden anderen Bestandsobjekte sind für mindestens acht Jahre an die erfolgreichen Discounter TEDi und KiK vermietet. Für die Sparkasse Hochsauerland wird ein SB-Pavillon neu errichtet. Damit ist das Nahversorgungs- und Fachmarktzentrum insgesamt an bonitätsstarke Unternehmen vermietet.

Zusammen mit ergänzenden Anbietern wie der nebenan befindlichen Aldi-Filiale sowie weiteren umliegenden Handels- und Dienstleistungsunternehmen, stellt das Nahversorgungs- und Fachmarktzentrum einen zugkräftigen Einzelhandelsschwerpunkt in Bestwig dar – mit entsprechenden Synergieeffekten und einer hohen Kundenfrequenz. Ein weiterer Faktor, von dem das Objekt profitiert, ist die verkehrsgünstige Lage nahe dem Bahnhof von Bestwig sowie der ebenfalls nahegelegenen und zentralen Bundesstraße B7 und der nur 3,5 Kilometer entfernten Anschlussstelle zur Autobahn A46.

Klarer Investmentfokus trotz Blindpool-Struktur

Die Dr. Peters Group hat ihr neues “Immobilienportfolio Deutschland I” als Blindpool konzipiert, damit das Management im kompetitiven Marktumfeld flexibel in Opportunitäten investieren kann. “Diese Investmentstrategie ist für Anleger, die eine hohe Ertragsstabilität erwarten, das Gebot der Stunde”, meint Kristina Salamon, CEO der Dr. Peters Group.

Trotz der Flexibilität eines Blindpool-Konzepts hat der Fonds einen klaren Investmentfokus auf Immobilien des Lebensmitteleinzelhandels sowie auf Nahversorgungs- und Fachmarktzentren. “Die Immobilien der Nahversorgung sind konjunktur- und krisenresistent, weil sie für die Grundversorgung der Bevölkerung essenziell und damit systemrelevant sind. Das wirkt sich stabilisierend auf jedes Immobilienportfolio und damit natürlich auch auf den Wert des Gesamtvermögens aus”, erklärt Salamon.

Wichtiger Baustein im Portfolio

Die Immobilienallokation ist in den vergangenen Jahren bei Privatanlegern und institutionellen Investoren stark gestiegen. Die Covid19-Pandemie manifestiert die hohe Nachfrage nach direkten und indirekten Immobilienbeteiligungen. Geschlossene Publikums-AIF sind für langfristig orientierte Anleger ein idealer Baustein zur Diversifizierung ihrer Immobilieninvestments, zumal offene Immobilienfonds in den vergangenen Jahren einen hohen Mittelzufluss verzeichnet und teilweise Cash-Stopps ausgegeben haben.

Der Fonds “Immobilienportfolio Deutschland I” von Dr. Peters setzt wie ein offener Immobilienfonds auf eine breite Diversifikation. Für die Zeichnung einer geschlossenen Beteiligung spricht die unmittelbare Nähe zur Immobilie. “Denn über die Struktur des Publikums-AIF sind die Anleger direkt Miteigentümer der Immobilien. Außerdem sind anders als beim offenen Immobilienfonds die Investitionen und die Laufzeit begrenzt, weshalb der geschlossene Fonds nicht unter einem so hohen Investitionsdruck steht”, erklärt der COO und Leiter des Immobilienbereichs der Dr. Peters Group, Dr. Albert Tillmann. Aus diesem Grund partizipieren die Anleger des neuen Dr. Peters Fonds nicht nur an dem stabilen Cashflow aus den Mieterträgern, sondern auch direkt an der Wertsteigerung ihrer Fondsimmobilien.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Peters GmbH & Co. KG, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, Tel: +49 (0)231 – 55 71 73-0, Fax: +49 (0)231 – 55 71 73-99, www.dr-peters.de

CO2-Einsparungen von 40.000 Tonnen pro Jahr durch CO2-neutrales Gas und durch Ökostrom

 

Im nächsten Schritt erfolgt die Digitalisierung der Verbrauchserfassung und eine CO2-Risiko- und Performanceanalyse

Die ZBI Gruppe hat ihr rund 63.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten umfassendes Portfolio von Argentus, einem der führenden Berater für die Optimierung von Betriebskosten und für den Aufbau eines nachhaltigen Immobilienbetriebs, analysieren und optimieren lassen.

„Das Ergebnis der Optimierung der Energieversorgung ist eine gute Nachricht für die ZBI Gruppe und womöglich auch für einen Teil unserer Mieter. Im Zuge unserer Nachhaltigkeitsstrategie stellt die Optimierung der Energieversorgung einen ersten Schritt für eine potenzielle Senkung daraus resultierender Betriebskosten und zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks unserer Immobilien dar“, erläutert Fabian John, COO der ZBI Gruppe.

„Wir sind bestrebt, bezahlbare Mieten und ökologische Ziele zu vereinbaren. Als großer Bestandshalter sind wir Teil der Umsetzung der deutschen und europäischen Klimaziele. Schließlich fallen allein beim Betrieb von Immobilien 30 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen an“, ergänzt Jörg Kotzenbauer, CEO der ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe.

„Unser ganzheitlicher Ansatz beim Nachhaltigkeits- und Betriebskostenmanagement hat es uns ermöglicht das Portfolio der ZBI Gruppe hinsichtlich des CO2-Ausstoßes, der Kosten und der Abrechnungsprozesse umfassend zu optimieren“, sagt Simon Szpyrka, Geschäftsführer der Argentus GmbH.

Im Rahmen eines von KPMG zertifizierten und transparenten Vergabeprozesses wurde die Lieferantenbasis von 134 Energielieferanten auf zwei Lieferanten verringert (Gas: ZEAG Energie AG; Strom: Enloc Energy GmbH). Durch die neu gebildeten Energierahmenverträge und die Vertragslaufzeit wird durch die Umstellung auf „grüne Energie“ mittels VCS-Zertifikaten rund 150.000 Tonnen CO2 eingespart – jährlich sind dies rund 40.000 Tonnen CO2.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ZBI Immobilien AG, Henkestraße 10, 91054 Erlangen, Tel: 09131 48009-1201, Fax: 09131 48009-1200, www.zbi-ag.de

Die BaFin veröffentlicht ein Merkblatt zum Blindpoolverbot gemäß § 5b Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). 

 

Künftig muss bei Vermögensanlagen das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts oder in Fällen, in denen §§ 2a, b VermAnlG greift, zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB) konkret bestimmt sein. Da Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht Merkblatt zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht ein Merkblatt zum Blindpoolverbot

des § 5b Absatz 2 VermAnlG. Künftig muss bei Vermögensanlagen das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts oder in Fällen der §§ 2a, b VermAnlG zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB) konkret bestimmt sein. Das Merkblatt gibt hierzu Erläuterungen im Einzelnen. Es gilt mit Inkrafttreten des § 5b Absatz 2 VermAnlG ab dem 17.08.2021.s Merkblatt gibt hierzu Erläuterungen im Einzelnen. Es gilt mit Inkrafttreten des § 5b Absatz 2 VermAnlG ab dem 17.08.2021. https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Verbot_BlindpoolKonstruktionen_VermAnlG.html?nn=9021442

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Solarstrom für 15.000 Haushalte in Butler County

 

Ein neuer Meilenstein in der US-amerikanischen Expansionsstrategie von hep. Ab Januar 2024 wird der, von hep entwickelt und geplante Solarpark „Greenville“ rund 15.000 Haushalte mit nachhaltigem Strom versorgen. Der Solarprojekt ist die bisher größte Anlage, die im Rahmen des 2015 bundesstaatlichen bestehenden „Renewable Generation Certificate Programs“, genehmigt wurde.

„Greenville“ resultiert aus der erfolgreichen US-Expansionsstrategie von hep

Entwickelt wurde rund 100 Megawatt starke Park von hep Peak Clean Energy, einem auf Großprojekte spezialisierten US-amerikanischen Projektentwickler, der im vergangenen Jahr von hep übernommen wurde. Für die Stromabnahme wurde ein langjähriger Stromabnahmevertrag geschlossen. Der Netzanschluss ist für 2024 geplant.

„Der Solarpark hep Greenville ist das erfolgreiche Ergebnis einer exzellenten Zusammenarbeit mit den erfahrenen Kollegen von hep Peak Clean Energy, erklärt Dr. Alexander Zhou, Chief Project Officer. „Unsere Expansionsstrategie in den USA ist bislang ein voller Erfolg und mit einer Projektpipeline von mehr als 4 GWp allein in den USA blicken wir sehr optimistisch auf die kommenden Jahre.“

Für den Bau sind Montagesysteme mit sogenannten „Single Axis Tracker“ vorgesehen. Dadurch ist es den Solarmodulen möglich sich nach dem Sonnenstand auszurichten, um eine optimale Sonnenstrahlung zu einzufangen.

Nachhaltiger Mehrwert vor Ort — hep treibt die dezentrale Energiewende voran

Der Solarpark hep Greenville wirkt sich nachhaltig auf die Wertschöpfung im Butler County ökologisch, sozial und ökonomisch. Rund 15.000 Haushalte werden durch grünen Solarstrom versorgt werden. Durch den Bau werden voraussichtlich 250 neue Stellen geschaffen werden. Außerdem rechnet die Region Butler County durch den Solarpark mit rund sechs Millionen Dollar an zusätzlichen Steuereinnahmen.

Mit hep verantwortungsvoll investieren

Der baden-württembergische Spezialist für Solarparks und Solarinvestments verfügt über eine langjährige Markterfahrung sowie über umfangreiche Expertise in Konzeption und Management von Sachwertinvestitionen und alternativen Investmentfonds. Vertrauen, Verantwortung und Transparenz sind seit jeher Kern des Handelns.

Seit 2008 entwickelt, baut und betreibt hep weltweit Solarparks und bietet Beteiligungen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Rendite-Risiko-Profilen. Das neuste Produkt, der Publikums-AIF „HEP – Solar Portfolio 2″ erfreut sich seit Anfang des Jahres reger Nachfrage.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

hep global GmbH, Römerstraße 3, 74363 Güglingen, Tel: 07135 93446–0, www.hep.global

Die DEUTSCHE FINANCE GROUP hat den „Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II“ mit 58 Mio. USD geschlossen und damit das prospektierte Fondsvolumen innerhalb von nur fünf Wochen erfolgreich platziert.

 

Mit dem institutionellen Club Deal Boston II ermöglicht die DEUTSCHE FINANCE GROUP Privatanlegern den exklusiven Zugang zu Lab-Offices, dem Immobilieninvestment der Zukunft, bei einer geplanten Laufzeit von 3,5 Jahren und einem prognostizierten Gesamtmittelrückfluss von 140 %. Dabei investieren Privatanleger gemeinsam mit finanzstarken institutionellen Investoren in eine Projektentwicklung für ein Labor-Büro-Gebäude mit einer Gesamtnettomietfläche von ca. 31.100 qm in der Wissens-Metropole Boston. Investitionen in Lab-Offices erfahren aufgrund der seit Jahren weltweit steigenden Forschungsaktivitäten für Impfstoffe und Arzneimittel derzeit eine besondere hohe Nachfrage von institutionellen Investoren und gelten deshalb als besonders zukunftsträchtig.

„Wir freuen uns sehr über dieses Platzierungsergebnis und danken unseren Vertriebspartnern und Anlegern für das uns entgegengebrachte Vertrauen.“, so Theodor Randelshofer, Vorsitzender Geschäftsführer der Deutsche Finance Solution GmbH.

DEUTSCHE FINANCE GROUP ist eine internationale Investmentgesellschaft und bietet Investoren Zugang zu institutionellen Märkten und exklusiven Investments in den Bereichen Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur. DEUTSCHE FINANCE GROUP verwaltet 8,2 Milliarden Euro Assets under Management.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Finance Group, Leopoldstraße 156, 80804 München, Tel: +49 89 649 563 00, Fax: +49 89 649 563 10, www.deutsche-finance.de

Hohe Reinvestitionsquote beim ImmoChance Deutschland 11 Renovation Plus

 

Seit 2006 legt die Primus Valor-Gruppe Wohnimmobilienfonds auf, seit 2015 sind es voll regulierte Alternative Investmentfonds (AIF). Private Investoren profitieren von der Strategie, den Fokus auf Bestandsimmobilien mit Sanierungs- und Optimierungspotential und anschließend zeitnaher Veräußerung zu richten. Dieses Jahr zahlen die Fonds erneut hohe Erträge aus.

Der bis 2016 platzierte AIF ImmoChance Deutschland 7 Renovation Plus (ICD 7 R+) kann nach Verkauf der letzten Objekte in Frankfurt/Main mit einer Schlusszahlung von 20% an die Anleger aufgelöst werden. Sein Nachfolger, der erst im Mai 2018 geschlossene AIF ICD 8 R+

wird eine erhöhte Auszahlung von 10% leisten, die Fonds ICD 9 R+ und ICD 10 R+ werden prospektgemäß auszahlen. „In Summe erhalten die Investoren aus den vier AIF damit fast 25 Millionen Euro an Auszahlungen. Unsere Anleger danken uns diese Beständigkeit in Form einer hohen Reinvestitions-Quote, wie wir anhand des Platzierungsstarts unseres aktuellen Fonds ICD 11 R+ sehen können.“, so Gordon Grundler, Primus Valor-Vorstand.

Auch die Investoren der G.P.P.-Fonds, die vor der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches initiiert wurden, konnten sich in diesem Jahr freuen. Aus den begonnenen Auflösungen der Fonds G.P.P. 1 bis 3 wurden allein 2021 zwischen 65% und 120% der Einlagen ausgezahlt, in Summe ein zweistelliger Millionenbetrag. Somit ergeben sich schon bisherige Gesamtausschüttungen von 157% für den G.P.P.1, 184,5% für den G.P.P.2 und herausragende 201,5% für den G.P.P.3. Die Auflösung der Fonds ist noch nicht vollumfänglich abgeschlossen und die Investoren werden voraussichtlich auf Renditen von über 8% p.a. zurückblicken können.

Auch in die Zukunft blickt Primus Valor mit Zuversicht. Nach Schließung des ICD 10 R+ im Mai 2021 mit einem Eigenkapital von 100 Millionen Euro konnten bisher bereits Immobilien in einer Investitionshöhe von 120 Millionen Euro angebunden werden. Der Investitionsprozess wird voraussichtlich noch vor Ende des laufenden Jahres abgeschlossen und so erneut die zeitnahe Investition der Anlegergelder gewährleistet.

 

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Primus Valor AG, Harrlachweg 1, D-68163 Mannheim, Tel: 0621 / 73627760, Fax: 0621 / 73627761, www.primusvalor.de

Die Paribus-Gruppe bündelt ab sofort ihre Immobilien-Projektentwicklungen in der Gesellschaft Paribus Development GmbH.

 

Der Hauptfokus liegt dabei auf Büro-, Wohn- und Hotelentwicklungen in deutschen Metropolregionen von A- und ausgewählten B-Städten. Florian Sauer wird als geschäftsführender Gesellschafter der Paribus Development GmbH den Ausbau des Geschäftsfeldes maßgeblich verantworten und vorantreiben.

Die Paribus-Gruppe baut ihr Geschäftsfeld Immobilien weiter aus. Neben dem Immobilien Assetmanagement, das im Verantwortungsbereich der Paribus Immobilien Assetmanagement GmbH liegt, werden die Immobilien-Projektentwicklungen ab sofort in der Paribus Development GmbH (Paribus Development) gebündelt. Verantwortlich für den Ausbau der Aktivitäten ist dessen geschäftsführender Gesellschafter Florian Sauer.

„Wir konzentrieren uns bei unseren angestrebten Immobilien-Projektentwicklungen auf Grundstücke und Bestandsobjekte mit Entwicklungspotenzial. Unser Hauptfokus liegt dabei auf deutschen Metropolregionen von A- und ausgewählten B-Städten“, erläutert Florian Sauer, geschäftsführender Gesellschafter der Paribus Development GmbH, das Investitionsprofil. Die Projekte konzentrieren sich auf Büro-, Wohn- und Hotelimmobilien mit einer Objektgröße ab 30 Millionen Euro Gesamtinvestitionsvolumen. „Wir bringen gern von Anfang an unsere Erfahrungen in der Entwicklung und Strukturierung von Immobilienprojekten ein. Ein Ankauf oder der Einstieg in eine Partnerschaft kann mit und ohne Planrecht erfolgen. Dabei liegt mir ein partnerschaftliches Selbstverständnis sehr am Herzen“, ergänzt Sauer.

Florian Sauer: mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Projektentwicklung

Florian Sauer ist Architekt und Immobilienökonom und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung und Führungsverantwortung in der Immobilien-Projektentwicklung bei unterschiedlichen überregional agierenden Unternehmen mit einem realisierten Projektvolumen von über 5 Milliarden Euro. Zuletzt war Sauer als Geschäftsführer der für sämtliche Projektentwicklungen von Büro-, Wohn-, Hotel- und Logistikimmobilien verantwortlichen Gesellschaft der Hamburger ECE-Gruppe tätig.

 

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Paribus Holding GmbH & Co. KG, König Kontor| Königstraße 28, 22767 Hamburg, Tel: +49 40 8888 00 6-131, www.paribus.de

Mit dem Ankauf einer 3.000 Quadratmeter großen Liegenschaft in Aachens Bestlage gibt PROJECT Immobilien, Asset Manager des PROJECT Unternehmensverbunds, den Startschuss für eine besonders interessante Immobilienentwicklung in der Metropolregion Rheinland.

 

Der fränkische Immobilienmanager erwarb das im Zentrum der Universitätsstadt liegende Grundstück für einen offenen Spezial-AIF, in den zwei Versicherungsgesellschaften investiert sind. Der von PROJECT aufgelegte Fonds entwickelt nachhaltige und bezahlbare Mietwohnungsportfolios in ausgewählten deutschen Metropolregionen. So entstehen nun in prominenter Lage an der Jülicher Straße möblierte Apartments für Studenten oder Universitätsmitarbeiter und Wohnungen für Familien sowie eine Kindertagespflege. Das Investitionsvolumen beträgt rund 30 Millionen Euro.

Die institutionellen Investoren des Anfang 2020 aufgelegten Spezial-AIF verfolgen das Ziel, bezahlbaren und nachhaltig effizient zu bewirtschaftenden Wohnraum zu entwickeln. Mit dem Neubau von Wohnimmobilien sollen PROJECT zufolge nicht nur Instandhaltungsrisiken verringert, sondern mit KfW 55-Standard auch eine sehr hohe Energieeffizienz der Gebäude erzielt werden. Der Fonds hat bereits in der Metropolregion Berlin, in Hamburg und in Köln vier Investitionen mit einem Volumen von über 130 Millionen Euro getätigt. Mit dem Ankauf in Aachen sind bereits 85 Prozent des Kapitals nach etwas mehr als 18 Monaten allokiert. Das Investitionsziel des Fonds, das bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von circa 160 Millionen Euro liegt, soll noch im dritten Quartal des laufenden Jahres erreicht werden.

Dazu Jürgen Uwira, Geschäftsführer der auf institutionelle Immobilieninvestments spezialisierten PROJECT Real Estate Trust GmbH: »Wir freuen uns sehr, dass es uns mithilfe unserer vor Ort aktiven Ankaufsteams gelungen ist, ein so herausragendes Grundstück zu erwerben. In diesem Mandat setzen wir konsequent unsere »Develop and hold«-Strategie um. Diese beinhaltet eine Kombination aus Immobilienentwicklung und langfristiger Vermietung in guten urbanen Lagen. Das ist die Antwort auf die angespannten Wohnungsmärkte in den Metropolen und den großen Bedarf institutioneller Investoren nach werthaltigen Anlagen.«

Ideal angebundene Lage

Die Jülicher Straße liegt zentral an einer stadteinwärts führenden Hauptachse, unmittelbar am Altstadtring und dem historischen Kurgarten Aachens. Das bedeutet für die künftigen Bewohner kurze Wege zu zahlreichen Einkaufs- und Naherholungsmöglichkeiten. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist direkt am Standort gegeben und ermöglicht eine sehr schnelle Erreichbarkeit der Innenstadt, des Hauptbahnhofs, der Hochschule RWTH sowie des gesamten Stadtgebiets. »Die nachhaltige Lage in Kombination mit der Errichtung sehr energieeffizienter Gebäude ist für den sehr langfristigen Investmentansatz des Spezial-AIF geradezu ideal«, so Uwira.

Europa-Stadt Aachen mitten in der Metropolregion Rheinland

Mitten im Dreiländereck von Belgien, Niederlande und Deutschland ist Aachen mit seinen 245.000 Einwohnern eine junge, innovative und familienfreundliche Stadt mit europäischem Flair. Die Stadt hat sich vom ehemaligen Industriestandort zum dynamischen internationalen Universitäts- und Forschungszentrum mit insgesamt über 60.0000 Studenten entwickelt. Die RWTH ist die größte technische Universität Deutschlands. Das bekannteste Wahrzeichen Aachens ist der 1.200 Jahre alte Aachener Dom, der 1978 als erstes deutsches Denkmal in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde und nur wenige Gehminuten vom Projektgrundstück entfernt steht.

Lebendiger Mix aus Wohnen und Kinderbetreuung geplant

Noch wird das Grundstück als Parkplatz genutzt. Im Rahmen der Immobilienentwicklung sieht PROJECT Immobilien den Bau von zwei Gebäuden mit einem Mix aus Studentenapartments und Wohnungen für Familien, eine Kindertagespflege sowie ausreichend Stellplätze vor. »Wir freuen uns sehr auf die Umsetzung des Projekts, da wir neben den in Aachen stark gefragten Apartments für Studenten auch notwendige barrierefreie Wohnungen für Familien, ausreichend Fahrradstellplätze, begrünte Dachflächen und Innenhöfe, E-Ladestationen für PKW und eine Kindertagespflege errichten werden. Wir schaffen wichtigen Wohnraum in attraktiver zentraler Lage“, erklärt Enrico Shetschew, Geschäftsführer der PROJECT Immobilien Rheinland GmbH und ergänzt: »Mit dem Grundstückankauf in Aachen setzen wir konsequent die Erweiterung unserer Investitionsgebiete fort. Neben den Kernstädten Köln, Düsseldorf und Bonn stehen ab sofort auch weitere Regionen und Städte mit positiver Entwicklung in NRW für unsere Projektentwicklungen im Fokus.«

 

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PROJECT Beteiligungen AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, Tel: +49 (0) 951 91790 0, Fax: +49 (0) 951 91790 222, www.project-investment.de

Verkaufserlös übertrifft Prognose deutlich

 

Die BVT Unternehmensgruppe (“BVT”), München, Spezialist für Investitionen in Projektentwicklungen im US-Multi-Family Markt, gibt den Verkauf der 300 Class-A Wohnungen umfassenden Projektentwicklung „Bainbridge – Maitland“ bei Orlando, Florida bekannt. Das Objekt der Beteiligungsgesellschaft “BVT Residential USA 13 L.P.” wurde für über 83 Mio. US-Dollar an einen Private REIT veräußert. Der Verkaufspreis liegt damit gut 12 Mio. US-Dollar über der ursprünglichen Prognoseberechnung und erhöht bei einer Laufzeit von genau 36 Monaten das Anlegerergebnis deutlich. Insgesamt ist es gelungen, die Zeit- und Kostenplanung trotz der pandemiebedingten Herausforderungen exakt einzuhalten.

Wesentliches Konzeptionsmerkmal der von BVT im Jahr 2004 initierten Residential USA Serie ist eine intensive Analyse der Mikro- und Makro-Standortfaktoren bei der Auswahl geeigneter Projektentwicklungen. Der Standort um Maitland bei Orlando, Florida, zeichnet sich durch eine attraktive Binnensee-Lage, die Nähe zu Arbeitsplätzen in den umliegenden Büro- und Einzelhandelsstandorten sowie eine hohe Nachfrage nach Mietwohnungen bei gleichzeitig geringem Angebot aus. Auch vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Beeinträchtigungen (zeitweise eingeschränkte Bau- und Vermietungsaktivitäten) konnte die Projektentwicklung “Bainbridge – Maitland” im geplanten Zeit- und Kostenrahmen realisiert und sogar über die als “Vollauslastung” geltende Quote hinaus vermietet werden.

Damit machen sich 45 Jahre US-Immobilienerfahrung der BVT für den Investor bezahlt, auf den das exklusive Beteiligungsangebot der “BVT Residential USA 13 L.P.” zugeschnitten wurde. Unter Berücksichtigung der in Zusammenhang mit der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft anfallenden Verbindlichkeiten und abzuführender Quellensteuervorauszahlungen erzielte der Anleger ein Ergebnis von über 19 Prozent p. a.* vor Steuern auf sein durchschnittlich gebundenes Eigenkapital. Das übertrifft sogar die Best-Case-Prognose von 16,2 Prozent p. a. deutlich und unterstreicht die konservativ-solide Kalkulation, die BVT für Residential-Projektentwicklungen zugrunde legt.

Zur BVT Residential USA Serie

Im Rahmen der BVT Residential USA Serie wurden seit 2004 bislang 15 Beteiligungsgesellschaften aufgelegt, die zusammen 25 Apartmentanlagen mit insgesamt über 7.800 Wohnungen entwickelt haben bzw. entwickeln. Das Gesamtinvestitionsvolumen der BVT im Bereich Immobilien USA beläuft sich auf über 2,9 Mrd. US-Dollar. Für Herbst sind neue Beteiligungsangebote in Vorbereitung.

*Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ermöglicht keine Vorhersage zukünftiger Ergebnisse

 

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BVT Unternehmensgruppe, Rosenheimer Straße 141h, 81671 München, Tel: +49 89 381 65-0, Fax: +49 89 381 65-201, Internet: www.bvt.de

Die Ratingagentur Scope hat die im zweiten Quartal 2021 emittierten geschlossenen Publikums-AIF und Vermögensanlagen erfasst: Insgesamt wurden zehn Publikums-AIF sowie sechs Vermögensanlagen von der BaFin zum Vertrieb zugelassen.

 

Das Neuangebot der Publikums-AIF wird von Immobilienfonds dominiert. Auf Halbjahressicht stieg das Emissionsvolumen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei den Publikums-AIF um rund 23% und bei den Vermögensanlagen um rund 65% an.

Zum vollständigen Report  https://www.scopeexplorer.com/reports/geschlossene-aif-emissionsaktivitaten-q2-2021/95

Nachdem im ersten Quartal (Q1) 2021 sechs neue Fonds zum Vertrieb zugelassen wurden, ist die Anzahl im zweiten Quartal auf zehn gestiegen. Das prospektierte Eigenkapitalvolumen dieser Fonds beträgt insgesamt rund 379 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem ersten Quartal (rund 147 Mio. Euro) mehr als verdoppelt.

Betrachtet man das erste Halbjahr 2021 ergibt sich folgendes Bild: Mit insgesamt 16 Publikums-AIF wurden ebenso viele AIF wie im Vorjahreszeitraum von der BaFin zum Vertrieb zugelassen. Das prospektierte Eigenkapitalvolumen stieg um rund 23%. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres summierte es sich auf rund 525 Mio. Euro – im ersten Halbjahr 2020 lag es über alle 16 AIF hinweg bei rund 427 Mio. Euro.

Bezogen auf die Vermögensanlagen stellt sich das erste Halbjahr 2021 wie folgt dar: In der ersten Jahreshälfte dieses Jahres wurden insgesamt 11 Vermögensanlagen von der BaFin genehmigt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 18 genehmigten Produkten bedeutet dies einen Rückgang um 39%. Das gesamte zu platzierende Volumen der ersten sechs Monate dieses Jahres beläuft sich auf rund 221 Mio. Euro – im ersten Halbjahr 2020 lag es bei rund 134 Mio. Euro, was einem Anstieg von rund 65% entspricht.

Ausblick

Die Corona-Krise wird weiterhin Auswirkungen auf das Produktangebot in diesem Anlagesegment haben. Aktuell rechnet Scope mit einem Angebotsvolumen von weniger als einer Milliarde Euro für das Jahr 2021 nach rund 840 Mio. Euro Angebotsvolumen im Jahr 2020 und rund 1,24 Mrd. Euro im Jahr 2019.

Das vom Bundesrat am 25.06.2021 verabschiedete „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ (AnlSchStG) ändert unter anderem das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Nach der neuen Regelung sind u.a. Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen verboten und eine externe Mittelverwendungskontrolle für bestimmte Arten von Vermögensanlagen wird verpflichtend. Wie die Änderungen des VermAnlG durch das AnlSchStG im Einzelnen aussehen und welche Auswirkungen dies auf das bereits in den Vorjahren deutlich zurückgegangene Angebotsvolumen der Vermögensanlagen haben wird, beleuchtet Scope in einer gesonderten Veröffentlichung, die in Kürze erfolgen wird.

 

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Scope Analysis GmbH, Lennéstraße 5, D-10785 Berlin, Tel: +49 30 27891-0, Fax: +49 30 27891-100, www.scopeanalysis.com

Fokus auf europäische Greenfield-Assets als Beitrag zum EU Green Deal 

 

Die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG („KGAL“) setzt aufgrund der ungebrochenen und weiter zunehmenden institutionellen Nachfrage die erfolgreiche ESPF-Produktserie fort. Der neue KGAL ESPF 5 investiert in paneuropäische Assets entlang der gesamten Wertschöpfungskette der erneuerbaren Energieerzeugung. Als erster KGAL-Fonds gilt der KGAL ESPF 5 dabei als Impact-Fonds den Pariser Klimazielen verpflichtet.

„Für Investoren wird das Thema Nachhaltigkeit und Impact-Messung zu Recht immer wichtiger. Daher sind wir stolz, unseren ersten Impact-Fonds präsentieren zu können“, sagt Florian Martin, Geschäftsführer der KGAL Investment Management und verantwortlich für das institutionelle Kundengeschäft. „Bereits Ende 2020 konnte unser gesamtes, von der KGAL-Gruppe verwaltetes Renewables-Portfolio knapp 1,7 Millionen Menschen mit grüner Energie versorgen. Diesen Wert wollen wir im Rahmen unseres Wachstumskurses konsequent weiter ausbauen und so unseren Teil zur Dekarbonisierung der Gesellschaft leisten,“ so Martin weiter.

Multidimensionale Diversifizierung durch Erzeugungstechnologien, Geografie und Asset-Lebenszyklen

Der Fonds zielt auf Investitionen in die erneuerbare Energieerzeugung durch Photovoltaik, Onshore- und Offshore-Windenergie sowie Wasserkraft. Möglich sind zudem Beimischungen in weitere erneuerbare Energie- und Speichertechnologien sowie Netzinfrastruktur. Besonders im Fokus der Core+-Anlagestrategie stehen dabei die EU-27 sowie die EFTA-Mitgliedsstaaten.

„Der europäische Investmentmarkt für erneuerbare Energieerzeugung bietet enormes Wachstums- und Diversifizierungspotenzial. Das spiegelt unsere Anlagestrategie mit ihren drei Säulen wider. Wir kombinieren den Erwerb von Projektrechten in der Entwicklungs- und Bauphase mit Value-Add-Ansätzen bei unterbewerteten Bestandsanlagen und dem Erschließen neuer Märkte im Bereich Develop-and-Hold. Dabei steht für uns immer ein ausgewogenes Risiko-Rendite-Profil für unsere institutionellen Anleger im Mittelpunkt”, erläutert Michael Ebner, Geschäftsführer der KGAL Investment Management und verantwortlich für die Assetklasse Sustainable Infrastructure.

Der KGAL ESPF 5 strebt eine Zielrendite (Netto-IRR) von 7 bis 9 Prozent über die Laufzeit von 10 Jahren an.

 

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KGAL GmbH & Co. KG, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald, Tel: +49 89 64143-0, Fax: +49 89 64143-150, www.kgal.de

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG verzeichnete im abgelaufenen Juli einen lebhaften Handel.

 

Wie schon im vorausgegangenen Monat spielten Schiffsbeteiligungen infolge immer höherer Frachtraten eine weiter steigende Rolle für den Zweitmarkthandel insgesamt.

Die Anzahl der insgesamt vermittelten Fondsbeteiligungen stieg auf 438 (Vormonat: 423). Das durchschnittliche Kursniveau erhöhte sich dabei auf 74,57 Prozent (Vormonat: 71,72 Prozent). Auch der Nominalumsatz übertraf mit 17,80 Millionen leicht den Vormonat (17,31 Millionen). Im Langfristvergleich erreichte der Zweitmarkthandel der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG nach der Corona-Delle im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 damit wieder das gewohnte Niveau (Juli 2019: 17,94 Millionen).

Im Immobiliensegment verlief der Handel im üblichen Rahmen, auch wenn die Rekordkurse der vergangenen Jahre seltener werden. Grund dafür ist das stark ausgedünnte Angebot in besonders nachgefragten Teilsegmenten wie etwa bei Wohnimmobilien. Der durchschnittliche Handelskurs stieg leicht an von zuletzt 89,84 Prozent auf 90,28 Prozent im Juli. Aus 289 Vermittlungen (Vormonat: 277 Vermittlungen) wurde ein Nominalumsatz von 11,00 Millionen erzielt (Vormonat: 10,63 Millionen).

Der Sektor Schiffsbeteiligungen profitierte deutlich von den weiter steigenden Frachtraten. So stieg der Nominalumsatz von hohen 4,20 Millionen im Vormonat auf 4,85 Millionen im Juli. Der durchschnittliche Vermittlungskurs erreichte ein Jahreshoch von 47,20 Prozent (Vormonat: 40,58 Prozent).  Die Anzahl der Transaktionen stieg leicht an auf 80 (Vormonat: 76 Transaktionen). Mit einem Juli-Anteil von 27,26 Prozent am Gesamtmarkt kehrt das Segment Schiffsbeteiligungen damit mehr und mehr in eine Größenordnung zurück, die den Zweitmarkthandel insgesamt positiv belebt.

Bei den unter Sonstige Beteiligungen zusammengefassten Assetklassen wie Private Equity-, Erneuerbare Energien- und Flugzeugfonds waren im Juli insbesondere Solarpark-Beteiligungen stark nachgefragt. Zwar lag der Segmentumsatz mit 1,96 Millionen aus 69 Vermittlungen eher niedrig (Vormonat: 2,48 Millionen). Der Durchschnittskurs erreichte aber auch hier mit 54,19 Prozent (Vormonat: 46,78 Prozent) ein deutliches Jahreshoch.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg, Telefon: +(49) 40 480 920 0,Telefax: +(49) 40 480 920 99, www.Zweitmarkt.de

Anlegerinnen und Anleger von vier weiteren Private-Equity-Dachfonds der RWB erhalten in wenigen Wochen Auszahlungen.

 

Die Fonds RWB Secondary II und III schütten jeweils 15 Prozent aus. Daneben leistet die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG mit den Dachfonds RWB China III und IV Auszahlungen in Höhe von jeweils zehn Prozent.

“Unsere Dachfonds haben unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie erneut bewiesen, dass ein gut diversifiziertes Private-Equity-Portfolio auch in Krisensituationen eine sehr wertstabile Anlageform ist. Gerade in den letzten Monaten konnten wir zahlreiche erfolgreiche Unternehmensverkäufe durch unsere Zielfonds verzeichnen, die die nun anstehenden Ausschüttungen ermöglicht haben”, sagt Norman Lemke, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG. Anleger des RWB Secondary II erhalten bereits die achte Auszahlung. Der RWB Secondary III zahlt zum sechsten Mal aus. Für Anleger des RWB China III ist es die zweite Auszahlung und der RWB China IV schüttet zum ersten Mal aus.

Erst vor wenigen Wochen hatte die RWB den Start des neuen RWB International 8 verkündet. Mit dem Dachfonds können Privatanleger in Deutschland bereits ab 5.000 Euro bzw. 50 Euro monatlich sicherheitsorientiert in ein Portfolio institutioneller Private-Equity-Fonds investieren. Noch bis Ende des Jahres ist zudem die Beteiligung am RWB Direct Return III möglich, dessen Konzept eine kürzere Laufzeit vorsieht.

 

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Munich Private Equity AG, Keltenring 5, 82041 Oberhaching, Tel: 089/6666 94-446, www.mpe.ag

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Regulierung von als nachhaltig beworbenen Investmentfonds

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will gegen die steigende Gefahr von Greenwashing bei Geldanlagen vorgehen. Laut dem Richtlinien-Entwurf müssen Fonds, die als nachhaltig beworben werden, künftig mindestens 75 Prozent ihrer Anlagen nachhaltig investieren. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:

Auch bei Geldanlagen besteht die Gefahr von Greenwashing. Es ist deshalb gut, dass die BaFin die Anbieter von Nachhaltigkeitsfonds dazu verpflichten will, dass sie im Kern auch nachhaltig anlegen. Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert. Die Mehrheit der Verbraucher erwartet, dass als nachhaltig beworbene Anlagen auch zu konkreten Veränderungen führen, also zum Beispiel Treibhausgasemissionen reduzieren oder Sozialstandards verbessern. Bei vielen Geldanlagen ist eine solche Wirkung allerdings unklar. Der vzbv erwartet, dass die Bundesregierung sich hier für klare Standards und Definitionen einsetzt: Anlagen sollten nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen.

 

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vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Markgrafenstraße 66, D­-10969 Berlin, Tel.: 030/258000, Fax: 030/2580018, www.vzbv.de

Premiere für TSO: Am 15. und 16. Juli 2021 fanden die ersten virtuellen Gesellschafterversammlungen in der Geschichte von TSO statt.

 

„Greetings from Atlanta! Wir freuen uns, Sie heute über den Stand Ihrer Beteiligung informieren zu können – natürlich hätten wir uns gewünscht, dies wie gewohnt persönlich machen zu können“, leitete Gründer und Präsident von TSO, A. Boyd Simpson die Gesellschafterversammlungen ein. Auf der Agenda für die beiden Tage standen die Gesellschafterversammlungen der folgenden Beteiligungen: TSO-DNL Fund IV, TSO-DNL Active Property, TSO-DNL Active Property II, TSO Active Property III und TSO RE Opportunity.

Der Wirtschaftsvortrag: von den Teilnehmern mit großem Interesse verfolgt

Der erste Tag schloss mit dem Wirtschaftsvortrag von A. Boyd Simpson, der einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung in den USA gab. Simpson erläuterte, welchen Einfluss die Pandemie auf die Wirtschaft in den USA im Allgemeinen und die Immobilienwirtschaft im Besonderen hatte. Er zeigte auf, welche Chancen ein Umdenken der Unternehmen in Bezug auf die Strukturierung von Arbeitsumgebungen bietet – und dass TSO hier mit der Konzentration auf den Südosten der USA und die Fokussierung auf kleinere Städte und Vororte genau richtig liegt. „Wir sind da, wo es die Menschen und die Unternehmen hinzieht – und zwar bevor die Menschen und Unternehmen in diese Region kommen“, fasste Simpson zusammen.

Detailliert ging er auf wichtige Kennzahlen der US-Wirtschaft ein und machte einen kurzen Exkurs in die Steuerpolitik von US-Präsident Joe Biden. Auch eine differenzierte Wirtschaftsprognose, wie sie TSO-Anleger seit jeher kennen, fehlte in Simpsons Vortrag nicht.

Alle Beteiligungen stabil

Die Teilnehmer erfuhren, dass TSO die Auswirkungen der Pandemie zwar gespürt hat – so waren z.B. Einzelhandelsgeschäfte für eine Zeit geschlossen und einige Objekte hatten einen leichten Rückgang der Vermietungsstände zu verzeichnen –, aber dass sich in dieser Zeit sogar gute Chancen für günstige Refinanzierungen eröffnet haben. Diese Chancen hat TSO konsequent im Sinne der Anleger genutzt. Auch konnte Simpson neue Ankäufe im Portfolio des TSO Active Property III präsentieren und die Anleger außerdem über anstehende Verkäufe informieren.

Großes Interesse

Die einzelnen Gesellschafterversammlungen waren sehr gut besucht, sodass auch die im Anschluss an den jeweiligen Vortrag stattfindende Fragen & Antworten-Runde ausgiebig genutzt wurde.

Christian Kunz, Sales & Marketing Manager bei TSO, war sehr gespannt, wie die Vermittler und Anleger die virtuelle Gesellschafterversammlung annehmen würden und freut sich: „Wir haben wirklich viel positives Feedback bekommen und sind froh, dass es diese Möglichkeit des Austauschs gibt. Nun blicken wir aber besonders den persönlichen Treffen entgegen, die bald wieder vermehrt möglich sein dürften – und werden diese in sehr naher Zukunft auch wieder verstärkt nutzen!“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

TSO Capital Advisors GmbH, TaunusTurm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 87000 656 0, www.tso-europe.de

Die Hamburger IMMAC Immobilienfonds GmbH hat ihren 23. Spezial-AIF bereits zum 30.06.2021 vollständig platzieren können.

 

Die „IMMAC Sozialimmobilien 112. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft“ investiert in die Altenpflegeeinrichtung „Haus Lindenhof“ in Delligsen, Niedersachsen. Das Investitionsvolumen beträgt rund 10 Millionen Euro. Das benötigte Eigenkapital in Höhe von fünf Millionen Euro konnte binnen zwei Monaten platziert werden. Die Investitionen stammen von Privatanlegern wie auch institutionellen Investoren.

Der als Spezial-AIF aufgelegte Investmentfonds wurde nach den Richtlinien der Anlageverordnung für institutionelle Investoren konzipiert.

„Es ist zu beobachten, dass immer mehr private Anleger in Spezial-AIF mit einer Mindestbeteiligung von 200.000 Euro investieren. Sachwertinvestitionen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, was auch auf fehlende Alternativen am Kapitalmarkt zurückzuführen ist“, erklärt Florian M. Bormann, Geschäftsführer IMMAC Immobilienfonds GmbH.

Betreiberin des Haus Lindenhof mit einem Pachtvertrag von 20 Jahren zzgl. Verlängerungsoption ist die Alloheim Senioren-Residenzen SE, mit der IMMAC bereits seit vielen Jahren im Rahmen mehrerer Projekte partnerschaftlich zusammenarbeitet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

IMMAC Holding AG, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg, Tel: +49 40.34 99 40-0, www.immac.de