Unternehmen setzen vorhandene Kundendaten zur Optimierung des B2B-Vertriebs noch zu selten ein, künstliche Intelligenz (KI) und Big Data spielen meist noch gar keine Rolle.

 

Dabei sehen die Vertriebsmitarbeiter im B2B-Bereich hier auch für den persönlichen Vertrieb viele Vorteile. Auch B2B-Unternehmen haben erkannt, dass die bessere Nutzung von Kundendaten im Vertrieb großes Potential bietet. Die Ergebnisse der kürzlich durchgeführten Studie* von Simon-Kucher & Partners zum Einsatz von Big Data und künstlicher Intelligenz (KI) im B2B-Vertrieb sind eindeutig: Eine große Mehrheit von 92 Prozent der Befragten weiß um den Nutzen der Daten und ist überzeugt, dass ein besserer Einsatz sinnvoll für die Vertriebsprozesse ihres Unternehmens sein kann. In knapp 80 Prozent der Fälle liegen diese Daten auch bereits in guter Qualität vor.

An der praktischen Umsetzung hapert es jedoch: Ein Großteil der Unternehmen schlägt bisher noch keinen vollen Profit aus dem vorhandenen Datenschatz. Die Daten werden in den Unternehmen aktuell überwiegend für die Bestimmung des geeigneten Produkt- und Serviceangebots und zur Kundensegmentierung genutzt. Für Themen wie Cross- und Upselling, die richtige Kundenansprache oder Preisfindung werden die Daten jedoch bisher wenig eingesetzt. „Hier wird das Potential der Daten noch längst nicht ausgeschöpft“, so Andree Radloff, Partner und Sales-Experte bei Simon-Kucher & Partners.

Voraussetzungen für optimale Datennutzung bei vielen nicht vorhanden

Die Studie zeigt: Auf dem Weg zu Big Data und künstlicher Intelligenz fehlt es vielen Unternehmen an Grundlagen. Über die Hälfte der befragten Vertriebsmitarbeiter gab an, die vorhandenen Daten gar nicht, nur unregelmäßig oder unstrukturiert mit Hilfe einfacher Excel-Tabellen zu betrachten. Bisher führen nur 11 Prozent der Unternehmen ständig vollautomatisierte, mit Algorithmen hinterlegte Analysen durch. „Wir beobachten immer wieder, dass den Unternehmen oft grundlegende Schritte fehlen. Die Datenverfügbarkeit ist zwar meistens sichergestellt, anschließendes Reporting und Analyse fehlen jedoch häufig. Die Anwendung und der finale Schritt zur Nutzung von KI und Big Data stehen oft noch gar nicht zur Diskussion“, berichtet Radloff.

Doch offensichtlich haben die Unternehmen die Notwendigkeit erkannt, denn 63 Prozent der Unternehmen haben zumindest konkrete Maßnahmen eingeleitet, um die Kundendaten besser zu nutzen. „Oftmals sind dies naheliegende und einfach umzusetzende Maßnahmen, die jedoch ein wichtiger Ausgangspunkt für die professionelle Datennutzung sind“, so Radloff.

Vertriebler rechnen mit positiven Auswirkungen auf ihren Alltag

Barrieren zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es kaum: Die befragten Vertriebsmitarbeiter bewerten auch die Reaktion der Kunden auf bessere Datennutzung durchweg positiv, 81 Prozent rechnen mit einer höheren Kundenzufriedenheit. Sie erwarten, dass die Kunden eine engere Beziehung zum Anbieter aufbauen und dadurch auch eine höhere Abschlusswahrscheinlichkeit erzielt wird. Auch in puncto Budget und Zahlungsbereitschaft der Kunden sehen die Befragten Vorteile für ihr Unternehmen.

Clemens Oberhammer, Sales-Experte und Partner bei Simon-Kucher & Partners, erklärt: „B2B-Unternehmen müssen die Chancen von KI und Big Data für ihren Vertrieb nutzen, um konkurrenzfähig zu bleiben. In Zeiten von Arbeitskräftemangel, hohen Gehältern und sinkenden Margen müssen Unternehmen an ihrer Vertriebseffizienz arbeiten. Die Nutzung von Big Data und Machine Learning kann Unternehmen dabei helfen, sowohl die Vertriebskosten zu senken als auch den Umsatz je Vertriebler zu steigern. Beispielsweise kann ein Unternehmen mit Hilfe von KI die Erfolgswahrscheinlichkeit von Cross- und Upselling vorhersagen und somit Vertrieblern wichtige Informationen geben, auf welche Produkte und Kunden sie sich fokussieren sollten.“

Die Bedeutung des persönlichen Vertriebs ist in der B2B-Branche immer noch sehr hoch: Bei 42 Prozent der Unternehmen hat sich der Onlinevertrieb zwar als wichtiger Vertriebskanal etabliert, die Vertriebsmitarbeiter bleiben aber in den meisten Fällen unersetzlich, da es sich um Produkte mit Beratungsbedarf handelt.

Über zwei Drittel der befragten Vertriebler im B2B-Bereich erhoffen sich durch die Datennutzung vor allem eine Erleichterung ihres Alltags, da relevante Informationen leichter aus den Daten abgeleitet werden und sie stärker proaktiv auf Kunden zugehen können. 62 Prozent sind überzeugt, dass sich auch ihre Wahrnehmung durch die Kunden ändern wird, denn durch zusätzliche Erkenntnisse aus den Daten können sie eher die Rolle des Kundenberaters als die des Verkäufers einnehmen. Die Gefahren der Datennutzung für die Vertriebsmitarbeiter werden im Vergleich dazu deutlich geringer eingeschätzt: Weniger als die Hälfte der Befragten hat Bedenken, leichter austauschbar zu sein oder aber durch künstliche Intelligenz ersetzt zu werden.

 

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Erfolgreiche Einführung von DLT-basiertem Betriebsmodell

 

Deutsche Börse and HQLAX haben erfolgreich ihre gemeinsam entwickelte DLT (Distributed Ledger Technology)-Lösung für den reibungslosen Austausch von Sicherheiten im Wertpapierleihemarkt eingeführt. Die Live-Transaktionen wurden von Commerzbank, Credit Suisse und UBS auf dem Eurex Repo F7-Handelssystem durchgeführt.

Im Rahmen dieser Transaktionen wurde das Eigentum an Wertpapierkörben mit deutschen Staatsanleihen und europäischen Unternehmensanleihen zwischen UBS und Commerzbank getauscht, die Verwahrung erfolgte über Clearstream Banking S.A.. Anschließend folgte ein Cross-Custodian-Swap zwischen UBS und Credit Suisse, bei dem das Eigentum an einem Korb von Sicherheiten mit Unternehmensanleihen bei Clearstream Banking S.A. und einem Wertpapierkorb deutscher Staatsanleihen bei Euroclear Bank ausgetauscht wurde, ohne dass Wertpapiere physisch zwischen den Depotstellen bewegt werden mussten. Stattdessen wurde der Eigentümerwechsel im digitalen Sicherheitenregister erfasst. Dieses Register ist eine von vier Ebenen des HQLAX-Betriebsmodells und baut auf der Corda Enterprise-Plattform, der kommerziellen Version der Blockchain-Plattform von R3, auf.

Der erfolgreiche Start der Plattform ist ein wichtiger Meilenstein für die Implementierung von DLT im Markt für Wertpapierleihe. „Der Go-Live der Plattform von HQLAX zeigt die Innovationskraft, die DLT bereits jetzt in der Finanzdienstleistungsbranche entfaltet“, so Jens Hachmeister, Head of New Markets bei der Deutschen Börse. „Er zeigt, wie neue Technologien erfolgreich mit vertrauenswürdigen Marktinfrastrukturen kombiniert werden können – und die positive Akzeptanz des Modells im Markt spricht für sich. Wir freuen uns, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit HQLAX weiter fortzusetzen.“

Die drei Pionierbanken Commerzbank, Credit Suisse und UBS arbeiten seit Beginn dieser Initiative zur digitalen Transformation mit HQLAX zusammen. „HQLAX ist in relativ kurzer Zeit bereits einen großen Schritt weitergekommen“, sagte Guido Stroemer, CEO von HQLAX. „Der Start unserer Produktionsplattform ist der Höhepunkt einer engen Zusammenarbeit, nicht nur mit unserem strategischen Partner Deutsche Börse, sondern auch mit R3 und mehreren globalen Banken, mit denen wir unsere Reise vor weniger als drei Jahren in einem R3-Labor begonnen haben. Von Anfang an war es unser Leitbild, Lösungen für spezifische Problemstellungen im Markt zu liefern, und so haben wir sehr eng mit einer Kerngruppe von Banken zusammengearbeitet, um ein vom Markt entworfenes Modell für den Markt zu entwickeln.“

„HQLAx bietet einen sehr spannenden Ansatz, um die Fragmentierung der Abwicklungs- und Clearingprozesse zu überwinden. Treasury-Abteilungen können damit ihre Sicherheitenpools effizienter verwalten, indem sie von einer erheblich beschleunigten Abwicklung profitieren und ressourcenintensive Verlagerungen von Sicherheiten vermeiden. Dies ist ein erster, aber wichtiger Schritt in Richtung eines neuen Ökosystems, in dem tokenisierte Assets in einer DLT-Umgebung gehandelt werden können“, so Peter Schmidt, Co-Head Repo Desk Treasury, Commerzbank AG.

Romain Dumas, Managing Director, Global Liquidity Group bei Credit Suisse, ergänzte: „Diese ersten Transaktionen sind ein wichtiger Schritt zur Erschließung des operativen Wertes, den wir in der Technologie sehen. Wir freuen uns, von Anfang an mit HQLAX zusammenzuarbeiten und diese Arbeit auch in Zukunft fortzuführen.“

Gareth Allen, verantwortlich für das UBS Treasury Assets Management, fügte hinzu: „Wir freuen uns, dazu beitragen zu können, DLT über die HQLAX -Plattform in der besicherten Finanzierung anzuwenden. Wir hoffen, dass solche innovativen Ideen dazu beitragen, dem Markt für besicherte Finanzierung mehr Liquidität zu verschaffen und effizienter zu arbeiten. Wir freuen uns auf unsere weitere Zusammenarbeit mit HQLAX und seinem wachsenden Ökosystem von Verwahrern und Marktteilnehmern, um in den kommenden Jahren strategische Innovationen für den Markt für Wertpapierleihe mitzugestalten.“

Neben Commerzbank, Credit Suisse und UBS befinden sich derzeit mehr als 15 Marktteilnehmer, darunter auch CIBC, Citi, Goldman Sachs und ING, in verschiedenen Phasen der Anbindung an das Modell von HQLAX. In der Zwischenzeit ist J.P. Morgan dabei, neben Clearstream Banking S.A. und Euroclear Bank, der dritte Triparty-Agent im HQLAX-Modell zu werden. Dadurch wird die Lösung um eine weitere wichtige Stelle für die Verwahrung und Bereitstellung von Sicherheiten ergänzt und die effiziente Mobilisierung von Sicherheiten für ihre Nutzer weiter erhöht.

 

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Nach dem Start des Handels für ausgewählte Nutzer im September steht die Digital Exchange der Börse Stuttgart (BSDEX) nun allen Interessierten in Deutschland offen.

 

An Deutschlands erstem regulierten Handelsplatz für digitale Vermögenswerte können die Nutzer aktuell Bitcoin gegen Euro handeln, weitere digitale Assets sollen hinzukommen. Dabei sind neben einem deutschen Wohnsitz und einem Mindestalter von 18 Jahren unter anderem ein deutsches Bankkonto und eine Staatsangehörigkeit aus dem Europäischen Wirtschaftsraum Voraussetzung, um sich direkt an die BSDEX anzubinden.

Die BSDEX erfüllt die regulatorischen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 12 des Kreditwesengesetzes und wird als multilaterales Handelssystem von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH betrieben, die auch Trägergesellschaft der öffentlich-rechtlichen Börse in Stuttgart ist. Technischer Betreiber der BSDEX ist die Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Boerse Stuttgart GmbH, Axel Springer und finanzen.net.

Für Nutzer der BSDEX ist ab sofort auch die kostenfreie Ein- und Auszahlung der handelbaren Kryptowährungen möglich. Hierfür wurden gemäß den rechtlichen Vorgaben Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung implementiert. Die kostenfreie Verwahrung der Kryptowährungen für Nutzer der BSDEX übernimmt treuhänderisch die blocknox GmbH, eine Tochter der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH.

Der Handel an der BSDEX läuft nahezu rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche. Orders werden direkt und nach festen Regeln gegeneinander ausgeführt. Offene Orderbücher geben Aufschluss über vorliegende Orders und die aktuelle Marktlage. Zusätzlich spendet der Finanzdienstleister EUWAX AG Liquidität: Die Tochtergesellschaft der Boerse Stuttgart GmbH stellt an der BSDEX An- und Verkaufspreise. Der Handel an der BSDEX ist mit Transaktionsentgelten verbunden, die sich je nach Ordertyp unterscheiden.

 

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Boerse Stuttgart GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart, Tel: +49 711 222985-711, Fax: +49 711 222985-55, www.boerse-stuttgart.de

4 Gründe, warum Banken bislang nicht in das Krypto-Geschäft eingestiegen sind

 

Vor wenigen Tagen wurden im Zuge des Umsetzungsgesetzes der 4. Geldwäscherichtlinie auch Maßnahmen zur Regulierung von Krypto-Geschäften durch den Bundesrat beschlossen. Im Kreditwesengesetz (KWG) ist nun das neue Finanzinstrument „Kryptowert“ definiert, gleichzeitig wurde ebenfalls als neue Finanzdienstleistung die Kryptowerte-Verwahrung in das Gesetz aufgenommen. Krypto-Verwahrer benötigen eine Bafin-Lizenz und müssen ihre Kunden nach dem Geldwäschegesetz so identifizieren, wie dies auch Banken tun.

Nicht jede Bank wird sich in neues Geschäftsfeld trauen

Nach Einschätzung von Hartmut Giesen, zuständig für digitale Geschäftsmodelle sowie das Business Development im Fintech-Bereich bei der Hamburger Sutor Bank, ändert sich für Banken durch das Gesetz zunächst nichts, außer dass die herrschende Praxis nun gesetzlich unterlegt wird und Rechtssicherheit für die Zukunft besteht. „Viele der Gründe, die Banken bisher von Krypto-Geschäften ferngehalten haben, sind durch die Gesetzgebung nicht verschwunden. Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, dass Banken nun beginnen, massiv Kryptowerte an ihre Kunden zu verkaufen. Eher ist das Gegenteil zu befürchten“, erklärt Hartmut Giesen. Denn durch die Regulierung würden Banken benötigt, um eine Krypto-Geschäftsinfrastruktur aufzubauen – trauten sie sich jedoch nicht in das Geschäftsfeld, würden Innovationen gebremst.

Zudem stellt Hartmut Giesen klar: „In der Berichterstattung zum Gesetzesbeschluss wurde der Eindruck erweckt, dass Banken mit der Gesetzesänderung jetzt Krypto-Verwahrung und auch Krypto-Handel anbieten dürfen. Das ist falsch. Banken durften bisher schon Kryptowerte ihren Kunden anbieten und diese auch verwahren. Das Gesetz hat jetzt nur geklärt, dass sie auch nach 2020 weiter das Verwahrgeschäft betreiben dürfen.“

Denn nicht aufgenommen in das Gesetz wurde der zwischenzeitlich diskutierte Passus, dass Krypto-Verwahrer keine anderen Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. „Wäre dieser Passus, der im Regierungsentwurf des Gesetzes stand, so beschlossen worden, hätte das für Banken bedeutet, dass sie keine Krypo-Verwahrung hätten anbieten dürfen“, ergänzt Giesen.

Veränderung der Marktbedingungen: tokenisierte Zukunft kommt

Nach Ansicht von Hartmut Giesen wird die neue Regulierung einige Veränderungen mit sich bringen: „Abgesehen davon, dass auch im Krypto-Geschäft kurz- und mittelfristige Potenziale zu heben sind, wird spätestens jetzt klar – vor allem wenn man die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Strategie der Bundesregierung sieht –, dass sich die Finanzindustrie insgesamt auf eine ‚tokenisierte‘ Zukunft zubewegt. Die Technologie, mit denen heute Kryptos im Sinne von Kryptowährungen prozessiert werden, ist die Technologie, mit der künftig elektronische Wertpapiere gehandelt werden.“ Auf diese Zukunft müssten sich Banken, wenn sie im Wertpapiergeschäft unterwegs sind, vorbereiten. „Dabei geht es dann nicht mehr nur um Krypto-Token, deren Handel und Verwahrung, sondern auch um Prozesse etwa im Wertpapier-Settlement, wo die Blockchain als Technologie enorme Optimierungspotenziale bietet, die fortschrittliche Häuser bald nutzen werden und damit Druck auf die weniger innovativen Häuser ausüben werden.“

4 Gründe, warum Banken bislang nicht in das Krypto-Geschäft eingestiegen sind

Nach Einschätzung von Hartmut Giesen gibt es einige generelle Gründe, warum Banken bislang nicht in das Krypto-Geschäft eingestiegen sind. Dazu zählt an erster Stelle die fehlende Regulierung: „Außer der Festlegung der Bafin, dass Kryptowährungen als Finanzinstrumente zu behandeln seien mit den entsprechenden Konsequenzen für die Erlaubnispflichten, gab und gibt es auch noch weiterhin viel Unsicherheit bei Themen wie Bilanzierung, Geldwäschevorschriften und Verwahrung“, sagt Hartmut Giesen. Hinzu komme die Reputation: „Kryptowährungen wird nicht ganz zu Unrecht eine Nähe zu kriminellen Handlungen unterstellt. In dieses Umfeld wollten sich Banken bisher nicht begeben. Durch Gesetzgebung und Regulierung wird die ‚no go area‘ auch Banken zugänglich.“ Als weitere generelle Hinderungsgründe sieht Giesen fehlendes Know-how auch bei etablierten Beratern sowie das typische Innovatoren-Dilemma: „Das Volumen von Krypto-Geschäften war und ist vergleichbar gering, birgt aber gleichzeitig hohe Risiken, verbunden mit einer großen Unsicherheit, wie es sich entwickeln wird. Zudem gefährdet es potenziell das bestehende Geschäft der Banken.“

Daneben gibt es aus Sicht von Hartmut Giesen einige spezifische Gründe, warum Banken bislang kaum Handel mit Kryptowerten betreiben – etwa weil regulierte Handelspartner fehlen, der Geldwäsche-Aufwand relativ hoch sei, und es auch zur Bilanzierung von Kryptowerten noch keine einheitlichen Regeln gebe. Darüber hinaus gebe es zivilrechtliche Unsicherheiten beim Verkauf von Kryptowerten an Privatanleger: „Es besteht zumindest ein Risiko, dass Gerichte Kryptowerte als für Privatanleger nicht geeignet erklären, und Banken unterstellen könnten, ihren Kunden nicht geeignete Finanzinstrumente zu verkaufen“, erklärt Hartmut Giesen.

Auch mit Blick auf die Verwahrung gibt es nach Darstellung von Hartmut Giesen einige spezifische Hinderungsgründe: „Die Technologie für Kryptoverwahrung ist neu und muss erst komplett verstanden werden. Die zahlreichen Hacks, die auch renommierte Krypto-Unternehmen getroffen haben, sprechen dafür, dass diese Technologie noch nicht komplett ausgereift ist“, sagt Giesen. Verbunden damit seien die hohen Risiken, die durch den Verlust von Kryptowerten entstehen können. „Aktuell gibt es kaum Möglichkeiten, sich gegen diese Art von Verlusten zu versichern“, stellt Hartmut Giesen fest.

 

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Deutsches Software Unternehmen meldet Patent für erste DSGVO-konforme Blockchain-Lösung für personenbezogene Daten an, um Identitätsmanagement transparent und sicher für alle Beteiligten zu gestalten.

 

ownid, eine Plattform zur einfachen und datenschutzkonformen Einbindung von Benutzeridentifikationen, ermöglicht ab sofort jedem Unternehmen den eigenen Usern die Hoheit über persönliche Daten zurückzugeben. Die Whitelabel-Lösung auf Blockchain-Basis verspricht damit Transparenz und Personalisierung ohne DSGVO-Bremse.

Das Software Unternehmen COCUS AG hat sich von den Hürden der im letzten Jahr eingeführten DSGVO-Regelung nicht abschrecken lassen und hat eine Lösung für dezentrales und gleichzeitig datenschutzkonformes Identitätsmanagement entwickelt. Mit der erfolgreich zum Patent angemeldeten Lösung ownid können digitale Identitäten von Unternehmen für eigene Produkte und Lösungen eingesetzt werden. Endnutzer behalten die volle Handlungsmacht über ihre Daten und können entscheiden, welche Daten wofür und an wen weitergegeben werden. Dadurch kann ein beliebiger Grad an Personalisierung bei gleichzeitiger Kontrolle über die eigenen Daten erreicht werden.

Mit ownid entscheiden Nutzer selbst, welche Daten sie teilen möchten Helmut Nehrenheim vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, sagt: “Die zentrale Speicherung von Nutzerdaten birgt immer das Risiko von Datenmissbrauch. Wenn den Nutzenden die selbstbestimmte Identitätsverwaltung ermöglicht wird und die Daten dezentral bei ihnen gespeichert sind, kann Vertrauen in und über ihre Daten gewährleistet werden. Dafür wird solch eine neue, den EU-Regularien und internationalen Standards entsprechende Identitätslösung benötigt.” Mit der digitalen ID-Lösung ownid, die als End-to-End Plattform Unternehmen bei jedem Schritt eines gewünschten Produkts unterstützt, werden diese Voraussetzungen erfüllt. Vor allem wird auch der Datenschutzaufwand bei Know-your-Customer Prozessen (KYC) minimiert. So können dem Endkunden einfache Lösungen für die Verwaltung der personenbezogenen Daten geboten werden. Die Daten werden dezentral und kryptografisch abgelegt und schaffen so eine sichere Identität, die für unterschiedlichste Angebote genutzt werden kann.

Durch den modularen Ansatz von ownid als Softwarebaukasten ist es Unternehmen möglich, den Usern eine individuelle Zusammenstellung von Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen. So können User mit wenig Aufwand zukünftig Vorgänge wie Check-ins, Zahlungsvorgänge, Altersverifikationen, Vertragsänderungen, personalisierte Service-Angebote und noch vieles mehr mit einem einfachen Klick durchführen. Das führt zu einer höheren Effizienz, mehr Sicherheit, schnelleren Prozesse und gesenkten Kosten. Der User behält dabei stets seine Datenhoheit.

Blockchain-Technologie bereits heute DSGVO-konform einsetzten Bei der Datenabfrage kann der Nutzer nun selbst entscheiden, welche Informationen er wem bereitstellen möchte und kann diese Berechtigung jederzeit wieder entziehen. Diese sichere und stabile Art der Identitätsabfrage ist DSGVO-konform, juristisch zertifiziert und verspricht einen Umschwung im Bereich der digitalen Identitäten. Mit ownid kann die Blockchain-Technologie schon heute DSGVO-konform genutzt werden.

 

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COCUS AG, Mergenthalerallee 15-21, 65760 Eschborn, Tel: +49 6196 8017-840, www.cocus.com/ownid

Gut zehn Jahre ist es her, dass die erste populäre Kryptowährung aus der Taufe gehoben wurde: der Bitcoin.

 

Neben ihm existieren heute zahlreiche ähnliche Konstruktionen. Digitalwährungen galten nicht wenigen als die Zukunft von Zahlungsverkehr und Geldanlage. Eine neue repräsentative ING-Umfrage in 13 europäischen Ländern sowie Australien und den USA zeigt allerdings, dass Digitalwährungen für die Verbraucher noch keine Alternative sind.

Weniger als ein Drittel der europäischen Verbraucher teilt die Einschätzung, dass digitale Währungen die Zukunft beim Bezahlen im Internet sind – in Deutschland sogar nur weniger als ein Viertel. Zudem weist die Einstellung gegenüber digitalen Währungen ein deutliches Altersgefälle auf: in ganz Europa stehen jüngere Konsumenten dem Thema deutlich aufgeschlossener gegenüber.

Digitales Geld – ein Fall für die Banken?

Europäische Verbraucher sehen es mehrheitlich nicht als Aufgabe von Banken an, Zahlungsverkehrskonten in Kryptowährungen anzubieten. In Deutschland ist die Skepsis mit rund 85 Prozent besonders hoch. Aber auch Anbieter aus dem Technologiesektor werden von den Verbrauchern nicht als vertrauenswürdige Partner für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs angesehen. Zwei Drittel der europäischen Verbraucher können sich nicht vorstellen, beispielsweise Freunden oder Verwandten Geld über Social Media zukommen zu lassen.

Wenig Wissen über Kryptowährungen

Die Skepsis gegenüber digitalem Geld könnte auch mit mangelndem Wissen über Kryptowährungen zusammenhängen. Nur ein Viertel der Befragten konnte mindestens vier von fünf Fragen zu Kryptowährungen richtig beantworten. Das Altersgefälle beim Wissen ist dabei weniger stark ausgeprägt als bei den Einstellungen zum digitalen Geld – offenbar ist es nicht zwangsläufig eine größere Vertrautheit mit neuen Technologien, sondern eher eine größere Offenheit dafür, die bei jüngeren Befragten für positivere Einstellungen zu digitalem Geld sorgt.

 

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ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, Tel: 069/50 50 90 69, www.ing.de

Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nach der letzten Sitzung schafft Klarheit zu einigen Fragen, die seit Veröffentlichung der Referenten- und Regierungsentwürfe diskutiert worden waren.

 

Der Finanzausschuss spricht sich für eine Streichung des viel diskutierten „Trennungsgebots“ aus, wonach das Kryptoverwahrgeschäft und andere regulierte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen nicht aus der gleichen rechtlichen Einheit heraus angeboten werden könnten. Mit der Ankündigung der Bundesregierung, elektronische Wertpapiere zu ermöglichen, hatte sich die Frage gestellt, ob deren Verwahrung unter einem Dach mit sonstigen Kryptowerten wie Bitcoin möglich sein würde. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wäre die Trennung der Verwahrung von Wertpapieren (Depotgeschäft) vom Kryptoverwahrgeschäft rechtlich nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch kann es je nach Geschäftsmodell weiterhin Gründe geben, die für eine Trennung verschiedener regulierter Dienstleistungen sprechen: Wie vielfach in den letzten Monaten gefordert empfiehlt der Finanzausschuss, Dienstleistern, die ausschließlich das Kryptoverwahrgeschäft anbieten, weitgehende Erleichterungen von den Eigenkapitalvorschriften der CRR einzuräumen. Das betrifft nicht das erforderliche Anfangskapital von EUR 125.000, sondern die darüber hinausgehende Kapitalausstattung, die nach der CRR mit dem Wert der verwahrten Assets und den damit verbundenen Risiken steigen würde. Die Trennung der Verwahrung von Wertpapieren nach Depotgeschäft und sonstiger Kryptowerte kann trotz der vorgeschlagenen Anpassungen aber nicht nur aus Haftungsgründen, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft sein. Zwar steigt der organisatorische Aufwand bei der Auslagerung in eine weitere rechtliche Einheit; durch die Befreiung des Kryptoverwahrgeschäfts von den Anforderungen der CRR verringert sich insgesamt jedoch die Kapitalbindung. Die Anpassungsempfehlungen des Finanzausschusses werden ergänzt durch Befreiungen von gesonderten Institutsberichtspflichten und den Vorschriften zur Institutsvergütungsvergütung.

Zudem wurde die Übergangsfrist verlängert: Die Lizenz gilt als vorläufig erteilt, wenn der BaFin die Absicht, eine solche Lizenz zu beantragen, bis zum 31.03.2020 schriftlich angezeigt wird und bis zum 30.11.2020 ein vollständiger Antrag gestellt wird. Vertraglich gebundene Vermittler (Tied Agents), die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Kryptowerte für Dritte verwahren, sind bis zum 30.11.2020 von der Erlaubnispflicht befreit. Es steht ihnen daher offen, ebenfalls die Übergangsfrist zur Beantragung einer Lizenz zu nutzen oder die Verwahrung von Kryptowerten bis Ende November einzustellen. Eine solche Übergangsphase wäre auch für andere Finanzdienstleister (z. B. Vermögensverwalter), die für ihre Kunden Kryptowerte verwahren, wünschenswert. Diese Dienstleister müssen entweder selbst die Lizenz erwerben bzw. einen Antrag auf Lizenzerteilung ankündigen oder noch vor dem 01.01.2020 einen Kryptoverwahrer finden, der diese Aufgabe für sie übernimmt. Ihnen bleibt die Möglichkeit verwehrt, den Markt über die kommenden Monate zu beobachten und die Entwicklungen bei der Auswahl eines geeigneten Verwahrers zu berücksichtigen.

Dr. Sven Hildebrandt, geschäftsführender Gesellschafter der DLC, begrüßt die Anpassungen: „Der deutsche Gesetzgeber nimmt eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Kryptoverwahrern ein und trägt auf diese Weise auch zum Anlegerschutz bei. Wir gehen vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung davon aus, dass die deutsche Lizenz sodann auch ‚passportfähig‘ sein wird, wenn andere Jurisdiktionen entsprechend nachziehen. Insgesamt ist dieser Entwurf deutlich ausgewogener und gelungen, auch, wenn manche Feinheiten noch zu regeln sind.“

Auch Dr. Carola Rathke, Partnerin bei Eversheds Sutherland, begrüßt den Entwurf: „Mit seiner Beschlussempfehlung reagiert der Finanzausschuss auf die vielfältige Kritik, die an der bisher beabsichtigten Trennung zwischen Kryptoverwahrern und Depotbanken geübt wurde. Wichtig ist nun, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig zu Ende geführt wird. Denn Anleger, die in Kryptowerte investieren möchten, brauchen die Sicherheit, dass die Verwahrer bestimmte Standards einhalten. Und auch die Anbieter müssen wissen, in welchem gesetzlichen Rahmen sie sich künftig bewegen werden. Das gilt auch für ausländische Anbieter, die weiter am deutschen Markt tätig sein wollen.“

 

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DLC Distributed Ledger Consulting GmbH, An der Alster 21, 20099 Hamburg, Tel: +49 251 981156-4070,www.distributed-ledger-consulting.de

Zwei Drittel der Bundesbürger haben bereits von Bitcoin & Co gehört – Jeder Siebte von ihnen würde Geldtransfers gerne direkt im Messenger abwickeln – Mehrheit hält Kryptowährungen derzeit noch nur für ein Spekulationsobjekt

 

Sind Kryptowährungen eine Möglichkeit, schnell und günstig im Internet zu bezahlen oder sind sie vor allem ein Spekulationsobjekt für Finanzjongleure? Die Bundesbürger sehen gleichermaßen Chancen wie auch Nachteile bei digitalen Währungen wie Bitcoin, Etherum & Co. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.004 Bundesbürgern ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach haben zwei Drittel (68 Prozent) bereits von Kryptowährungen gehört oder gelesen, das sind etwas mehr als vor einem Jahr (64 Prozent). Eine deutliche Mehrheit von ihnen (62 Prozent) beklagt, dass Kryptowährungen angesichts von Kursschwankungen nur etwas für Spekulanten seien. Allerdings gibt auch jeweils rund jeder Zweite an, dass Kryptowährungen schnellere (56 Prozent) und billigere (51 Prozent) Geldtransfers ermöglichen sowie das Bezahlen gerade von Kleinstbeträgen im Internet sehr viel einfacher machen werden (49 Prozent). „Die rasante Kursentwicklung bei Bitcoin hat dazu geführt, dass breit über Kryptowährungen berichtet wurde. Allerdings hat sich dadurch auch das Bild festgesetzt, dass Kryptowährungen so etwas wie Glücksspiel sind, wodurch man schnell reich werden, aber auch viel Geld verlieren kann“, sagt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Kryptowährungen bieten viele Chancen, etwa im Internet of Things. Und wir werden mittelfristig auch weit verbreitete digitale Währungen sehen, sei es die E-Krone aus Schweden, der E-Euro oder womöglich ein von einem Konsortium getragenes Projekt wie Libra.“

Kryptowährungen gelten noch als kompliziert

Neben den starken Kursschwankungen ist ein weiterer großer Kritikpunkt die schwierige Handhabung von Kryptowährungen. So sagen 6 von 10 Befragten (61 Prozent), die bereits von Kryptowährungen gehört haben, dass sie diese nicht benutzen, weil sie viel zu kompliziert sind. Mehr als jeder Siebte (15 Prozent) würde aber gerne eine Kryptowährung direkt in seinem Messenger nutzen, um damit Rechnungen zu bezahlen oder Geld an Freunde weiterzugeben. „In der Vergangenheit haben sich Kryptowährungen stark an Technikinteressierte gerichtet. Wir werden in Zukunft  Kryptowährungen erleben, bei denen der Umgang nicht komplizierter sein wird als mit traditionellem Geld – im Zweifel eher einfacher“, so Hansen.

Wettlauf um das digitale Geld

Bislang gibt es eine Vielzahl verschiedener Kryptowährungen, die starke Kursschwankungen aufweisen und nicht miteinander kompatibel sind. Ein Konsortium um Facebook will unter anderem deshalb eine neue Kryptowährung mit dem Namen Libra etablieren, die an traditionelle Währungen und Staatsanleihen gekoppelt wird und daher nicht so stark im Wert variiert. Für ein solches Projekt scheint allerdings noch Überzeugungsarbeit notwendig. So haben 60 Prozent derjenigen, die schon einmal von Kryptowährungen gehört haben, Angst, dass dadurch große Tech-Konzerne mächtiger werden. Und jeder Zweite (51 Prozent) ist aktuell der Meinung, dass ausschließlich Notenbanken Währungen ausgeben sollten.  Hansen: „Libra ist ein Weckruf für Notenbanken und Finanzregulatoren weltweit.  Endlich werden Chancen und Herausforderungen von sogenannten Stablecoins wie Libra, aber auch von staatlichen Digitalwährungen auf höchster Ebene diskutiert. Heute wollen die EU-Finanzminister über die Möglichkeiten eines Digital-Euro sprechen. Wir erleben jetzt einen Wettlauf um das digitale Geld.“

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

 

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Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V., Albrechtstraße 10, 10117 Berlin-Mitte,Tel: 030 27576-0, www.bitkom.org

Hartmut Giesen, Sutor Bank: Einsatz für einheitliche europäische Krypto-Regulierung wünschenswert

 

Das Bundeskabinett hat ihre Blockchain-Strategie verabschiedet. Die Minister Peter Altmaier (Wirtschaft) und Olaf Scholz (Finanzen) sehen in Verbindung mit der Blockchain-Technologie großes Zukunftspotenzial. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten soll im Energiebereich liegen, doch auch im Finanzsektor sollen „Innovationen stimuliert“ werden.

Nach Ansicht von Hartmut Giesen, zuständig für digitale Geschäftsmodelle sowie das Business Development im Fintech-Bereich bei der Hamburger Sutor Bank, möchte man offenbar vieles besser machen, was man beim Thema Künstliche Intelligenz verschlafen hat. Vor allem die schnelle gesetzliche Umsetzung von elektronischen Wertpapieren sei zu begrüßen. Wünschenswert sei dagegen, dass sich die Bundesregierung genauso entschieden für eine einheitliche europäische Krypto-Regulierung einsetzt wie für die Verhinderung von Libra und anderen Stablecoins. Auf Banken komme ein hoher Innovationsdruck zu.

Ausführlicher Kommentar von Hartmut Giesen, Sutor Bank:

Zur Blockchain-Strategie insgesamt:

„Die Blockchain-Strategie der Bundesregierung ist unabhängig vom jeweiligen Wert der 44 Einzelmaßnahmen ein wichtiges Zeichen, dass man Deutschland als einen führenden Krypto-Technologie-Standort etablieren möchte. Hier möchte man offenbar vieles besser machen, was man vielleicht beim Thema Künstliche Intelligenz verschlafen hat.

Die vielen Einzelmaßnahmen wirken zwar wie ein Aktivitäten-Bauchladen, es zeigt aber auch, dass die Blockchain nicht nur ein Finanzthema ist, sondern dass wir auf dem Weg in eine tokenisierte Ökonomie sind. Dies reflektiert der Ansatz der Blockchain-Strategie. Jetzt muss man sehen, was davon tatsächlich umgesetzt wird.“

Zur Blockchain-Strategie im Finanzsektor:

„Aus Bankensicht ist die schnelle gesetzliche Umsetzung von elektronischen Wertpapieren in diesem Jahr der wichtigste Teil der Strategie – damit wurde allgemein nicht unbedingt gerechnet. Die Geschwindigkeit ist auf jeden Fall zu begrüßen, weil sich Deutschland damit sehr weit vorn in der Blockchain-Regulierung positioniert und klar zeigt, dass man dieses Feld nicht Liechtenstein oder der Schweiz überlassen möchte.

Für Banken entsteht durch elektronische Wertpapiere natürlich ein hoher Innovationsdruck.  Die ersten elektronischen Wertpapiere werden Schuldverschreibungen sein, Aktien und Fondsanteile sollen jedoch folgen. Jede Bank, die im Depotgeschäft aktiv ist, muss sich technologisch dafür rüsten, elektronische Wertpapiere zu verwahren. Auch die Handelsprozesse für elektronische Wertpapiere werden sich ändern, so dass sich auch aus Prozess-Sicht viel ändern muss.

Insgesamt würde man sich wünschen, dass sich die Bundesregierung genauso entschieden für eine einheitliche europäische Krypto-Regulierung einsetzt wie für die Verhinderung von Libra und anderen Stablecoins. Momentan scheint dies genau in eine andere Richtung zu laufen und die einzelnen Länder versuchen sich mit nationaler Regulierung entweder als Innovationsstandort oder als Hüter der finanziellen Stabilität zu differenzieren – auch wenn sie natürlich betonen, dass sie beides wollen.

Im Rahmen der Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie hat die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf aber schon gezeigt, dass die Innovationfreundlichkeit auch ihre Grenzen hat: Der Krypto-Wert als Finanzinstrument wurde ins KWG aufgenommen, die Krypto-Verwahrung, soweit es nicht Wertpapier-Token betrifft, wurde als eigene Finanzdienstleistung definiert, für die eine Lizenz benötigt wird. Besonderheit dabei ist, dass Firmen mit einer Krypto-Verwahrungslizenz keine anderen Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. Gleichzeitig wurde in das Geldwäsche-Gesetz aufgenommen, dass Krypto-Verwahrer ihre Kunden wie eine Bank identifizieren müssen. So ist praktisch die gesamt Krypto-Wertschöpfungskette durchgehend reguliert.

Damit hat die Regierung klar gemacht, dass sie Krypto-Werte als vollwertiges Instrument versteht, deren Behandlung reguliert werden muss. Durch die klare Trennung von Krypto-Verwahrung von allen anderen Finanzdienstleistungen wurde gleichzeitig festgestellt, dass sie hier ein Risiko sieht, das außerhalb der Banken bleiben soll, um deren Stabilität nicht zu gefährden. Hier hat man bei aller Innovationsfreudigkeit der Blockchain-Strategie die Hürden für Startups recht hoch gelegt und Innovationen im Sinne von Anlegerschutz und Stabilisierung des Finanzsystems erschwert.“

 

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Forschung, Transfer und gesellschaftlicher Dialog im Fokus

 

Die Bundesregierung hat beschlossen, 2019 eine halbe Milliarde Euro zusätzlich in Maßnahmen zur KI-Förderung zu investieren. Im Fokus stehen die Bereiche Forschung, Transfer, gesellschaftlicher Dialog, Technikfolgenabschätzung, Qualifikation und Datenverfügbarkeit. Damit intensiviert die Bundesregierung die Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz und legt einen besonderen Schwerpunkt auf den Transfer von der Forschung in die Praxis sowie den gesellschaftlichen Dialog.

Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier:

Wir müssen beim Thema KI schneller von der Forschung zur Anwendung kommen. Zentral ist, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Künstliche Intelligenz tatsächlich nutzen und anwenden. Daher freue ich mich, dass fast die Hälfte der zusätzlichen KI-Mittel in diesen Transfer von der Forschung in die Praxis fließen wird. Mit dem Innovationswettbewerb KI und gezielt ausgewählten KI-Trainern in den Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren fördert das Bundeswirtschaftsminsterium die Anwendung vor Ort. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.

Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek:

Wir wollen mit einer “KI made in Germany” weiter an der Weltspitze bleiben. Die hervorragende KI-Forschung in Deutschland werden wir mit dem Ausbau unserer Kompetenzzentren für KI-Forschung international noch wettbewerbsfähiger machen und sie mit Industrie und Wirtschaft vernetzen. Wir setzen auf die besten Köpfe im In- und Ausland. Gemeinsam mit der Alexander von Humboldt-Stiftung werden wir weltweit renommierte Wissenschaftler für Deutschland gewinnen. Wir wollen, dass die Forschungsergebnisse schnell den Menschen in Deutschland zugute kommen. Deshalb investieren wir gezielt in wichtige Anwendungsfelder wie das autonome Fahren und die Lebenswissenschaften.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil:

Der Erfolg Künstlicher Intelligenz hängt vom Vertrauen der Menschen ab und davon, ob sie für sich die Vorteile dieser Technologie erkennen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass KI menschenzentriert genutzt wird. Hierzu brauchen wir neben einem Ordnungsrahmen einen breiten gesellschaftlichen Dialog: daher werden wir ein deutsches KI-Observatorium einrichten, um die Folgen von KI und ihre Auswirkungen auf Arbeit und Gesellschaft zu untersuchen, und mit dem Modellprojekt Zukunftsfonds die Entwicklung gemeinwohlorientierter KI fördern.

Rund 230 Mio. EUR der KI-Mittel werden in Maßnahmen für den Transfer von Künstlicher Intelligenz in die Anwendung investiert. Über 190 Mio. EUR fließen in die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Etwa 55 Mio. EUR werden für Maßnahmen der Themenbereiche gesellschaftlicher Dialog und Partizipation, Technikfolgenabschätzung und Ordnungsrahmen sowie zur Förderung betrieblicher Qualifikationsmaßnahmen verwendet.

Bereits mit dieser ersten Tranche wird auch in die Verbesserung der Datenverfügbarkeit investiert. Es werden sektorübergeifende und sektorspezifische Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Gesundheit, Umwelt und Klima, Verwaltung, Luftfahrt und Landwirtschaft gefördert. Grundlage ist ein gemeinsames Konzept für die Verwendung der Zusatzmittel aus dem Bundeshaushalt 2019. Nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung sollen mit dem Haushalt 2020 weitere 500 Mio. Euro zur Förderung Künstlicher Intelligenz zur Verfügung gestellt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin,  www.bmas.de

Weitere „grüne“ Standorte weltweit vor Inbetriebnahme

 

Die Northern Bitcoin AG (XETRA: NB2, ISIN: DE000A0SMU87) beginnt mit der Skalierung ihrer nachhaltigen Mining-Aktivitäten. An ihrem ersten Standort in Lefdal, Norwegen, an dem bereits 15 mobile Container für die Gesellschaft in Betrieb sind, wurden jetzt 6 zusätzliche Container in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme der weiteren Container markiert den Auftakt für eine globale Skalierung, in deren Rahmen Northern Bitcoin an seinem Standort in Lefdal sowie an zusätzlichen Standorten in Norwegen und in anderen Ländern massiv Bitcoin-Mining-Kapazitäten aufbauen wird.

Nach der erfolgreichen Entwicklung und ersten Inbetriebnahme von mobilen Mining-Containern im zurückliegenden Geschäftsjahr hat sich Northern Bitcoin darauf konzentriert, die verwendete Hardware und Software für eine schnelle Skalierung zu optimieren, Partnerschaften mit den führenden Playern der Industrie vorzubereiten und weitere Standorte zu identifizieren, an denen CO2-neutral und kostengünstig Bitcoin-Mining betrieben werden kann.

„Wir freuen uns sehr, dass nun der Startschuss für die globale Skalierung unserer Mining-Aktivitäten gefallen ist“, erklärt Moritz F. Jäger, CTO der Northern Bitcoin AG. „An unserem ersten Standort, der Lefdal Mine in Norwegen, profitieren wir von überschüssiger Energie aus Wasserkraft, die es uns ermöglicht, CO2-neutral Bitcoins zu minen. So leisten wir einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung des Bitcoins und können uns weiter als führendes Unternehmen im nachhaltigen Bitcoin-Mining etablieren.“

An ihrem ersten Standort in der Lefdal Mine in Norwegen hat die Northern Bitcoin AG bereits 2018 begonnen, nachhaltig Bitcoins zu minen. Der Standort ist für die Gesellschaft ideal: Die ehemalige Olivin-Mineralmine wurde zu einem Hochleistungs-Rechenzentrum umgebaut und verfügt über eine Reihe von Faktoren, welche die Betriebskosten für das Bitcoin-Mining dramatisch verringern. So liegt die Mine tief in einem Berg direkt neben dem Nordfjord, dessen ganzjährig 8 °C kaltes Wasser durch ein innovatives System zur Kühlung der Mining-Hardware genutzt wird. Dies sorgt für eine Betriebskostenreduktion von bis zu 40 Prozent gegenüber vergleichbaren Rechenzentren. Die Elektrizität kommt aus regenerativen Quellen von umliegenden Wasserkraft-werken, die zu den europaweit niedrigsten Stromkosten überschüssige Energie bereitstellen.

Parallel zur begonnenen Skalierung der Mining-Aktivitäten in der Lefdal Mine in Norwe-gen bereitet Northern Bitcoin weitere Standorte vor, die teilweise unmittelbar vor der Inbetriebnahme stehen und ebenfalls den Nachhaltigkeitskriterien der Gesellschaft entsprechen.

 

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Northern Bitcoin AG, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt, Tel: +49 69 348 752 89, www.northernbitcoin.com

Verbraucher erhalten digitale Selbstbestimmung zurück und können mit ihren Daten ab sofort erstmals selbst Geld verdienen

 

Auf BitsaboutMe, Europas erstem Online-Datenmarktplatz für faire Datendeals, können Verbraucher in Deutschland ab sofort ihre Daten gegen Geld oder geldwerte Vorteile tauschen. Ähnlich wie eBay vor 20 Jahren den Online-Handel demokratisiert hat, ermöglicht BitsaboutMe mit dem Daten-Marktplatz einen neuen, fairen Datenaustausch zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Konsumenten können erstmals alle Informationen über ihre persönlichen Online-Aktivitäten wie Social Media, E-Commerce und Kundenbindungsprogramme, die sonst über das ganze Internet verteilt sind, an einem sicheren Ort sammeln, transparent einsehen, kontrollieren und Interessierten anbieten. Damit können sie eine aktive und selbstbestimmte Rolle bei der Wertschöpfung aus ihren Daten spielen und erlangen die Souveränität über ihre Daten zurück. BitsaboutMe revolutioniert so die bisherige Wertschöpfungskette der Datenwirtschaft zwischen Datenhändlern und Unternehmen mit großen Mehrwerten für die Verbraucher und Datenkäufer, zwischen denen die Transaktionen nun unmittelbar erfolgen.

Das in der Schweiz ansässige Startup wurde von Christian Kunz, Ex-CEO von ricardo.ch, der größten E-Commerce-Plattform der Schweiz, und Philippe Legendre, CTO von ricardo.ch gegründet. In der Schweiz startete BitsaboutMe 2017. Seitdem bieten hier immer mehr Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Handel, Reisen, Automobil, Marktforschung, Theater, etc. Verbrauchern attraktive Daten-Deals an. Auch die renommierte Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) kooperiert mit BitsaboutMe für ein Forschungsprojekt zur Prävention ernährungsbedingter Krankheiten auf Basis von Einkaufsdaten. Nun startet BitsaboutMe seine Expansion nach Deutschland. Erste Daten-Deals für Verbraucher in Deutschland werden z.B. von Redzilla.de und naturzeit.de angeboten. Durch die Integrationsmöglichkeit unter anderem der Kundenprogramme von Payback, Zalando und Amazon können Unternehmen und Organisationen Zugang zu sehr hochwertigen Datenprofilen gegen Vergütung erhalten. Christian Kunz: “Wenn jeder Verbraucher bei BitsaboutMe seine eigenen digitalen Daten einsehen, kontrollieren und nun damit auch Geld verdienen kann, wird er sich des Werts seines “Datenschatzes” bewusst. Damit steigt die Bereitschaft, Daten unter transparenten Bedingungen mit Unternehmen gegen faire Vergütung zu teilen. Ab diesem Moment erhalten Unternehmen weitaus hochwertigere und umfassendere Datenprofile als bisher im Markt. Unternehmen, die sich an diesem Daten-Fairtrade beteiligen, werden entscheidende Wettbewerbsvorteile durch höheres Kundenvertrauen realisieren können. Kurzum: Eine echte Win-win-Situation”, fasst Kunz den Mechanismus des BitsaboutMe-Marktplatzes zusammen.

Funktionsweise

Nach Registrierung auf BitsaboutMe können Internetnutzer ihre Daten-Accounts für Social Media (Facebook, LinkedIn, Twitter, Instagram), Online/Email (Google), E-Commerce-Sites (Amazon, Zalando) sowie von Kundenbindungsprogrammen (Payback) einfach hochladen. Mehrere Tausend Verbraucher haben bereits diesen nur ihnen zugänglichen Persönlichen Datenspeicher (PDS) aktiviert. Möchte ein Nutzer mit seinem gesamten oder frei wählbaren Teilen seines Datenprofils Geld verdienen oder geldwerte Vorteile erhalten, kann er diese über den Persönlichen Datenmarktplatz (PDM) interessierten Unternehmen oder Organisationen für eine zweck- und zeitgebundene Nutzung anbieten. Die Datenprofile bleiben solange unzugänglich, bis der Eigentümer einem Daten Deal mit detaillierten Angaben zu Daten, sowie dem Zweck und der Art der Datenverarbeitung explizit zugestimmt hat.

Mehrwert für Verbraucher

Dank effizienter Datenorganisation und einer cleveren Visualisierung werden große Mengen persönlicher Daten in einem Dashboard übersichtlich und intuitiv verständlich dargestellt. Über Volltextsuche sind alle Informationen nachvollziehbar, mit persönlich konfigurierbaren Widgets lassen sich Verhaltensweisen über definierte Zeiträume oder regionale Räume abbilden. Erstmalig erhält der Nutzer so einen 360-Grad Überblick über sein digitales Leben und damit auch die Möglichkeit, sein Online-Verhalten bei Bedarf zu verändern.

Mehrwert für Unternehmen

Unternehmen erleiden milliardenschwere Verluste durch Entscheidungen aufgrund fehlender, fehlerhafter oder veralteter Daten. Ein konsensbasierter Zugang zu qualitativ hochwertigen, aggregierten und stets aktuellen Daten direkt vom Verbraucher bietet den Unternehmen dazu nun eine attraktive Alternative. Sie können bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie auf ganz verschiedene Arten von diesem Austausch profitieren. Mit den auf dem Marktplatz erhältlichen Verbraucherdaten können Marketing und CRM verbessert sowie detaillierte Einsichten in das Markt- und Kundenverhalten gewonnen werden, sobald Nutzer zum Beispiel ihre Bewegungsprofile oder Einkaufsdaten anonymisiert teilen. BitsaboutMe hilft bei der Formulierung der Datenanfragen mit einem standardisierten Rahmen für Daten-Deals und stellt so sicher, dass die Daten anschließend sicher und konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung ausgetauscht werden.

Business Case

Persönliche Daten sind das Öl einer rasant wachsenden Datenindustrie, deren Potential allein in Europa auf mehr als 260 Milliarden Euro geschätzt wird. Die Nutzung der Plattform für Verbraucher ist kostenlos. Unternehmen bezahlen Verbraucher als Eigentümer der Daten und BitsaboutMe erhält eine Kommission für die sichere und transparente Abwicklung von Daten Deals.

Über BitsaboutMe

Das Schweizer Start-up BitsaboutMe betreibt einen innovativen Online-Daten-Marktplatz, auf dem Verbraucher ihr «digitales Ich» sicher verwalten und faire Daten-Deals mit Unternehmen und Organisationen eingehen können. Im Zentrum des europaweit ersten Marktplatzes dieser Art steht die Privatsphäre jedes einzelnen Nutzers. An einem Ort kann er seine Online-Konten zusammenführen, erhält einen transparenten 360-Grad Überblick über sein digitales Leben und damit volle Kontrolle über seine Daten. Die Marktplatz-Funktion befähigt den Verbraucher, persönliche Datenprofile gegen Vergütung sicher und selbstbestimmt mit Unternehmen und Organisationen zu teilen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BitsaboutMe AG, Bollwerk 4, CH 3011 Bern, Tel. +41 31 558 36 40, www.bitsabout.me

Vorreiterrolle bei der Erbringung von Assurance-Dienstleistungen für Kunden, die im Bereich Kryptowährung aktiv sind

 

PwC freut sich, eine wichtige Ergänzung der bestehenden Halo-Auditing-Software bekanntzugeben. Die Erweiterung ermöglicht es PwC, Prüfungsdienstleistungen für Unternehmen anzubieten, die Transaktionen in Kryptowährung durchführen. Mit der Einführung des neuen Softwaretools ist PwC gut positioniert, um Audit- und andere Assurance-Leistungen für Kunden zu erbringen, die Kryptowährungen halten oder Geschäfte in Kryptowährungen tätigen.

In einem Umfeld, in dem sich robuste Kontrollen aller geschäftlichen Kryptowährungsaktivitäten als wirksam erwiesen haben, kann die Halo-Lösung:

  1. einen unabhängigen, substanziellen Nachweis für privat-öffentliche Schlüsselpaare liefern, eines der erforderlichen Elemente, um den Besitz von Kryptozahlungsmitteln nachzuweisen
  2. die Blockchain auf sichere Weise abfragen, um unabhängig und zuverlässig bestätigende Informationen über Blockchain-Transaktionen und -Kontostände zu sammeln.

PwC setzt das neue Tool bereits ein, um die Überprüfungen von Kunden, die mit Kryptowährungen arbeiten, zu unterstützen. Außerdem werden damit Unternehmen, bei denen die Firma nicht der Auditor ist, bei den neuen Chancen und Herausforderungen im Bereich Blockchain und Kryptowährung und bei der Implementierung von Prozessen und Kontrollen unterstützt, die notwendig sind, um von anderen Auditoren Prüfungsberichte zu erhalten.

PwCs Fähigkeit, ein im Bereich Kryptowährungen aktives Unternehmen zu auditieren, hängt stark von den beim Kunden implementierten Kontrollen und, in der jetzigen Phase, von der Bandbreite der durch PwCs Halo-Software unterstützten Token ab. Diese Überlegungen werden ausschlaggebend sein, wenn es darum geht, einen Prüfungsauftrag anzunehmen oder abzulehnen.

PwC kann dieses Tool derzeit einsetzen, um Assurance-Leistungen für Kunden zu erbringen, die Transaktionen in Bitcoin, Bitcoin Cash, Bitcoin Gold, Bitcoin Diamond, LiteCoin, Ethereum, ERC20 – OAX Token und Ripple (XRP) durchführen.

James Chalmers, Global Assurance Leader, erklärt “Mit der zunehmenden Digitalisierung von Unternehmen ist es wichtig, dass wir als Auditoren mit den technologischen Veränderungen auf dem Markt Schritt halten und kontinuierlich Audit-Instrumente entwickeln, die den Bedürfnissen neuer Technologien entsprechen und den sich ändernden und sich entwickelnden Anforderungen unserer Stakeholder gerecht werden”.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main,Tel: +49 69 9585-0, Fax: +49 69 9585-1000, www.pwc.de

Auch Bitcoin-Hype wieder aufgeflammt – Sicherheiten gibt es dennoch keine

 

Das soziale Netzwerk Facebook will mit Libra im kommenden Jahr auf der Basis von Blockchain eine eigene Kryptowährung anbieten. Alleine diese Meldung zog steigende Kurse für Bitcoin, die bereits bestehende Digitalwährung, nach sich. “Facebook springt auf den Zug der Digitalwährungen auf, um das bisher bestehende Geschäftsmodell zu verändern und die Nutzer mit neuen Services zu binden. Dennoch ist die Gefahr groß, die sich aus solchen alternativen Währungen völlig ohne Aufsicht ergeben kann”, sagt René Lemme von valantic. Die valantic Financial Services Automation entwickelt seit über 20 Jahren spezifische IT-Lösungen für die internationale Finanzwirtschaft und kooperiert mit führenden Banken in Europa und weltweit. Zwar plane Facebook seine Kryptowährung als “stablecoin” – also an eine spezifische staatliche Währung gekoppelt – dennoch sehen auch die Experten von valantic den Trend mit Vorsicht.

Parallelen zum Neuen Markt

“Die aktuelle Euphorie erinnert an den Neuen Markt nach dessen Einführung im Jahr 1997. Bis zum Jahr 2000 stieg der Index immens, um nach der Blase dann ins Bodenlose zu fallen und 2003 geschlossen zu werden. Dennoch zeigt die Hoffnung, die auch von Verbrauchern auf komfortable und schnelle Zahlungsmethoden gelegt wird, wie Banken in Zukunft ihre Produkte aufstellen müssen”, so Lemme von valantic weiter. Mit Lösungen wie der Real Time Payment Engine bietet valantic eine echtzeitfähige, modulare und offene Payment-Hub-Lösung an, die die Verarbeitung verschiedener Zahlungstypen unterstützt. Dabei können flexibel verschiedene Zahlungskanäle wie bspw. E-Banking, manuelle Zahlungserfassung oder Drittanbieter eingebunden werden.

Mitreißende Investmentfreude

Die Angst, etwas zu verpassen, nährt die Aufmerksamkeit zu Libra ebenso wie den aktuellen Kurs der Bitcoins. Übertriebene Euphorie blendet allerdings die Risiken aus, und kräftige Gewinnmitnahmen können nur einige wenige glücklich machen, während der Kurs wieder fällt. Vor allem wird der Betreiber der Plattform Facebook profitieren sowie die Mitglieder des ernannten Steuerungsgremiums. Diese Instanz hat die Kontrolle über die fondsähnlich aufgebaute Währung, laut Facebook können dem Steuerungsgremium nur Unternehmen beitreten, die zudem mindestens einen Marktwert von einer Milliarde Dollar haben und zehn Millionen Dollar in Libra investieren. Bislang soll es 28 solcher Partner geben, eine Bank befindet sich nicht darunter. Zudem fehlt jegliche Regulierung: “Es gilt, für Kryptowährungen klare Regulierungsrichtlinien vorzugeben. Ansonsten werden wir mit ungeprüften Pseudo-Währungen im Internet wieder in die Steinzeit des Zahlungsverkehrs geraten”, sagt René Lemme von valantic.

valantic Financial Services Automation ist ein Geschäftsbereich der globalen valantic-Gruppe (www.valantic.com), einem weltweit führenden Anbieter von Softwarelösungen in den Bereichen Electronic Trading, Zahlungsverkehr und Transaktionen. valantic unterstützt mit standardisierten und maßgeschneiderten Lösungen im Bereich Digitalisierung, Open Banking, Automatisierung sowie Vereinfachung von Geschäftsprozessen führende Banken und Finanzinstitute auf ihrem Wachstumskurs. Neben den Lösungen für Banken ist valantic auch erfahrener Berater und herstellerunabhängiger Implementierungspartner für die Finanzbranche. Seit über zwei Jahrzehnten begleitet das Unternehmen Kunden wie Erste Bank, Santander, DZ Bank oder UniCredit Group. Über 250 IT- und Finanzspezialisten sorgen von mehreren Standorten aus für einen reibungslosen und persönlichen Service. Die valantic-Gruppe gilt als federführend in der digitalen Transformation und zählt zu den führenden Digital Solutions-, Consulting- und Software-Gesellschaften mit über 800 Entwicklern und Beratern weltweit.

 

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valantic Trading Solutions AG, Mittelstraße 10, 39114 Magdeburg, www.valantic.com

Zwei von drei Unternehmen planen den Einsatz von KI zur Stärkung ihrer Cybersicherheit bis zum Jahr 2020

 

Unternehmen erhöhen ihre Investitionen in KI-Systeme zum Schutz vor der nächsten Generation von Cyberangriffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Capgemini Research Institute. Rund zwei Drittel der Unternehmen glauben, ohne KI nicht in der Lage zu sein, auf kritische Bedrohungen zu reagieren. Durch die Fortschritte in Cloud-, Internet-of-Things- (IoT-), 5G- und Dialogschnittstellen-Technologien erhöht sich die Anzahl der Endgeräte, Netzwerke und Benutzeroberflächen – und somit die Anzahl der potenziellen Einfallstore für Angreifer.

Die Studie Reinventing Cybersecurity with Artificial Intelligence: The new Frontier in Digital Security befragte 850 Führungskräfte aus den Bereichen IT-Informationssicherheit, Cybersicherheit und IT-Betrieb in zehn Ländern – 12 Prozent davon in Deutschland. Die Befragten sind in Großunternehmen aus sieben Branchen tätig. Zudem wurden vertiefende Interviews mit Branchenexperten, Cybersicherheits-Start-ups und Wissenschaftlern geführt.

KI-gestützte Cybersicherheit unverzichtbar

56 Prozent der Führungskräfte weltweit sowie 46 Prozent in Deutschland sagten, dass ihre Cybersicherheitsanalysten überfordert sind von der Vielzahl der Datenpunkte, die sie überwachen müssen, um Verletzungen zu erkennen oder zu verhindern. Darüber hinaus hat sich die Art der Cyberrisiken, die ein sofortiges Eingreifen erfordern oder von Cyberanalysten nicht schnell genug behoben werden können, deutlich erhöht. Dazu zählen:

– Cyberangriffe auf zeitkritische Anwendungen. International gaben 42 Prozent an, dass sie gestiegen sind – und zwar durchschnittlich um 16 Prozent

– automatisierte Angriffe, die in einem derart hohen Tempo mutieren, dass sie durch traditionelle Reaktionssysteme nicht neutralisiert werden können. Laut 43 Prozent der Befragten hat deren Häufigkeit um durchschnittlich 15 Prozent zugenommen

Angesichts dieser neuen Bedrohungen ist eine klare Mehrheit der Unternehmen (69 Prozent international, 62 Prozent in Deutschland) der Ansicht, ohne den Einsatz von KI nicht auf kritische Cyberangriffe reagieren zu können. Bereits um solche Bedrohungen identifizieren zu können, benötigen 61 Prozent weltweit sowie 51 Prozent der deutschen Unternehmen nach eigener Aussage KI.

Führungskräfte erhöhen KI-Investitionen für mehr Cybersicherheit

International ist eine klare Mehrheit der Führungskräfte der Auffassung, dass KI für die Zukunft der Cybersicherheit von grundlegender Bedeutung ist:

– Weltweit gaben 64 Prozent der Befragten an, durch KI die Kosten für die Erkennung von Verletzungen und die Reaktion senken zu können – und zwar um durchschnittlich 12 Prozent. In Deutschland dagegen haben nur 49 Prozent der Befragten eine Kostensenkung verzeichnet

– 74 Prozent der Führungskräfte weltweit gaben an, dass durch KI eine kürzere Reaktionszeit möglich wird: Die nötige Zeit um Bedrohungen zu erkennen, Verstöße zu beheben und Patches zu implementieren, konnte um durchschnittlich 12 Prozent reduziert werden. In Deutschland haben 63 Prozent der Führungskräfte eine verkürzte Reaktionszeit registriert

– 69 Prozent weltweit, in Deutschland 56 Prozent beobachten zudem, dass KI die Genauigkeit bei der Erkennung von Verstößen verbessert

– 60 Prozent international sowie 57 der Befragten in Deutschland gaben an, dass KI die Effizienz der Cybersicherheitsanalysten erhöht, indem sie die Zeit, die sie mit der Analyse von Fehlalarmen verbringen, verkürzt und ihre Produktivität verbessert

Im Einklang damit werden für das Geschäftsjahr 2020 international bei so gut wie jedem zweiten Unternehmen (48 Prozent) die Budgets für KI in der Cybersicherheit um fast ein Drittel (29 Prozent) steigen. Was die Bereitstellung betrifft, so testen 73 Prozent Anwendungsfälle für KI in diesem Bereich. Nur jedes fünfte Unternehmen nutzte KI dazu vor 2019, doch die Einführung wird weiterhin rasant ansteigen: Fast zwei von drei (63 Prozent) Unternehmen planen, KI bis 2020 einzusetzen, um ihre Verteidigung zu stärken.

“KI bietet enorme Chancen für die Cybersicherheit”, sagt Oliver Scherer, CISO von Europas führenden Elektrofachmärkten, der Handelsgruppe Media-Saturn. “Denn von der Erkennung, manuellen Reaktion und Behebung gelangen Sie zu einer automatisierten Behebung. Das möchten Unternehmen in den nächsten drei bis fünf Jahren erreichen.”

Erhebliche Hindernisse für KI-Einführung im großen Maßstab

Die größte Herausforderung bei der Implementierung von KI für Cybersicherheit ist das mangelnde Verständnis dafür, wie Anwendungsfälle vom Proof of Concept bis zur flächendeckenden Umsetzung skaliert werden können. 69 Prozent der Befragten gaben zu, dass sie in diesem Bereich zu kämpfen hatten.

“Cyberangriffe haben eine neue Komplexität und Geschwindigkeit erreicht – und diese Bedrohung wächst weiter. Immerhin sind sich die meisten Unternehmen bewusst, dass Cybersicherheitsanalysten viele Angriffe nur noch mit Hilfe von KI zuverlässig abwehren können”, sagt Dr. Paul Lokuciejewski, Leiter Cybersicherheit bei Capgemini Invent. “Damit KI ihr volles Potenzial in der Cybersicherheit entfalten kann, brauchen die Unternehmen eine mit der Cyberstrategie klar abgestimmte Roadmap, um eine effiziente Implementierung sicherzustellen. Wichtig ist auch, sich auf die wesentlichen Anwendungsfälle zu fokussieren, die skalierbar sind und den höchsten Return on Investment generieren. Auf diesem Weg können Unternehmen nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Wahrscheinlichkeit gravierender Sicherheitsvorfälle reduzieren.”

 

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Capgemini, Potsdamer Platz 5, D-10785 Berlin, Tel: +49 30 88703-0, www.capgemini.com/de-de

Erster Einsatz von „Cash on Ledger“ zur automatischen M2M-Zahlungsabwicklung gemeinsam mit Daimler Trucks

 

Gemeinsam mit ihrer Forschungs- und Entwicklungseinheit main incubator hat die Commerzbank als erste deutsche Bank eine auf Blockchain basierende Zahlungslösung für Machine-zu-Machine-Zahlungen (M2M) entwickelt. Im konkreten Pilotprojekt gemeinsam mit Daimler Trucks geht es um eine voll automatisierte Zahlungsabwicklung von Ladevorgängen zwischen einer Tankladesäule für Elektrizität und einem Lastkraftwagen-System. Bei der Transaktion hat die Commerzbank zunächst Euro auf die Blockchain gebracht und anschließend das sogenannte „Cash on Ledger“, also das Geld auf der Blockchain, Daimler Trucks für die Abwicklung der Bezahlvorgänge zur Verfügung gestellt.

In Zeiten der Digitalisierung werden Maschinen immer stärker miteinander vernetzt und agieren zunehmend autonom. Damit einher geht eine eigenständige Kommunikation und Interaktion der Maschinen (sogenannte Machine-zu-Machine oder auch M2M), die auch die Abwicklung von gegenseitigen Zahlungen erforderlich macht. Im Detail bedeutet dies, dass in automatisierten Kontexten künftig keine Zahlungsauslösung durch einen menschlichen Akteur mehr benötigt wird, sondern vollumfänglich automatisiert abläuft. Aktuelle Zahlungssysteme können einen solchen voll automatisierten Zahlungsprozess noch nicht abbilden.

„Nachdem wir mit vergangenen Pilotprojekten vor allem Wertpapiertransaktionen vollständig digitalisiert und über die Blockchain-Technologie abgewickelt haben, rücken für uns nun DLT-basierte Payment-Strukturen in den Fokus. Denn als Bank sehen wir unseren Auftrag selbstverständlich auch in der Schaffung neuer digitaler Zahlungsarchitekturen für unsere Kunden“, so Stephan Müller, Bereichsvorstand Transaction Banking, Commerzbank AG.

Der erfolgreich durchgeführte Pilot hat bewiesen, dass in Zukunft sowohl das Laden als auch der anschließende Bezahlprozess vollkommen autonom und ohne menschliches Eingreifen vonstatten gehen können. Dies kann kurzfristig bereits zu Effizienzgewinnen in der Logistikkette führen, wird aber insbesondere bei zunehmender Automatisierung von Fahrzeugen erhebliches Potenzial heben können. Aber auch für viele weitere Anwendungsfälle im Bereich der Maschine-zu-Maschine-Kommunikation, wie zum Beispiel in der Chemie, in der Produktion oder in der Immobilienwirtschaft, lässt sich die entwickelte Lösung gewinnbringend nutzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Commerzbank Aktiengesellschaft, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main, Tel: 069 1 36 20, www.commerzbank.de

Für die Mehrheit der Deutschen überwiegen positive Aspekte beim Einsatz der Blockchain-Technologie im Finanzsektor.

 

Das ist das zentrale Ergebnis einer Online-Umfrage des Hamburger Fintechs Exporo zum Thema “Blockchain-Technologie: Revolutionäre Innovation oder Albtraum im Finanzsektor?” zu der im Juli diesen Jahres mehr als 1.000 Bundesbürger befragt wurden.

Die Mehrheit der Bundesbürger, 68 Prozent, hält den Einsatz der Blockchain-Technologie im Finanzwesen für ähnlich innovativ wie seinerzeit das Internet für die Kommunikation. Allerdings wird von den Akteuren noch viel Engagement erwartet, bevor der Nutzen der zugrundeliegenden Technologie vollständig realisiert werden kann.

Dass die Blockchain Handelsprozesse effizienter gestalten kann, denken 63 Prozent der Befragten. Sie sehen Potenziale vor allem in der Verbesserung der regulatorischen Kontrolle und dem Wegfall von Zwischenhändler-Funktionen. Darüber hinaus finden sie es gut, durch den Einsatz der Technologie Kosten sparen zu können.

54 Prozent der Befragten, gehen davon aus, dass sich, insbesondere in der Immobilienwirtschaft, die Blockchain-Technologie bald durchsetzen wird, weil hier komplexe Verträge geschlossen und Geldbeträge sicher transferiert werden müssen.

Mehr als die Hälfte der Deutschen überzeugt die Blockchain-Technologie durch ihre hohe Manipulations- und Ausfallsicherheit. 51 Prozent halten finanzielle Transaktionen mit Hilfe der Blockchain für sicher, da die gespeicherten Daten unveränderlich sind.

Große Sorge bereiten neue Technologien wie die Blockchain der Mehrheit der Deutschen (54 Prozent) nicht. Allerdings haben 46 Prozent Angst davor, ihre Vermögenswerte nicht mehr unter Kontrolle zu haben.

Bei den befragten drei Altersgruppen, 18 bis 30 Jahre, 31 bis 45 Jahre und über 46 Jahre gibt es keine signifikanten Unterschiede in der Bewertung des Einsatzes der Blockchain-Technologie. Auch die Beurteilungen der Geschlechter unterscheiden sich kaum.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Exporo AG, Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg, Tel: +49 (0) 40 / 210 91 73 – 00, Tel: +49 (0) 40 / 210 91 73 – 99, www.exporo.de

Kryptoverwahrung wird ab dem 1. Januar 2020 erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung

 

Die Bundesregierung hat am 31. Juli 2019 beschlossen, Verwahrstellen für digitale Vermögenswerte – die sogenannten Kryptowerte – ab dem 1. Januar 2020 der Finanzaufsicht zu unterstellen. Welche weitreichenden Folgen diese Entscheidung hat und welche Chancen und Risiken sich hieraus für den FinTech-Standort Deutschland ergeben, kommentiert Dr. Sven Hildebrandt von der DLC Distributed Ledger Consulting GmbH.

Der Regierungsentwurf bestätigt, was seit dem ersten Entwurf des Umsetzungsgesetzes für die 5. Geldwäscherichtlinie abzusehen war: Deutschland setzt sich bei der Regulierung digitaler Vermögenswerte von den anderen EU-Mitgliedsstaaten ab und lässt Unternehmen, die virtuelle Zugangsschlüssel für Investoren verwalten (sogenannte Wallet Provider), zukünftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwachen. Mangels zuständiger Aufsichtsbehörde und Vorgaben war sowohl die technische Infrastruktur als auch die Einhaltung angemessener Risikomanagement- und Complianceprozesse dieser digitalen Verwahrstellen beispielsweise durch externe Servicer bislang nicht gewährleistet. Dieser Umstand schreckte gerade institutionelle Investoren ab, die selbst strengen regulatorischen Anforderungen genügen müssen. Dies hat nun ein Ende: Ab dem 1. Januar 2020 benötigen Verwahrstellen für Kryptowerte eine Genehmigung der BaFin. Verwahrstellen, die diese Tätigkeit bislang schon ausüben und eine Genehmigung anstreben, müssen dies der BaFin bis zum 1. Februar 2020 schriftlich anzeigen und den Antrag bis zum 30. Juni 2020.

Matthias Winter, für die DLC Distributed Ledger Consulting im Finanzmarktaufsichtsrecht tätig, merkt an: „Überraschend und zugleich überaus löblich ist, dass die Genehmigung laut Gesetzesentwurf nur von ausschließlich auf die Verwahrung von digitalen Vermögenswerten spezialisierten Dienstleistern beantragt werden kann. Bereits am Markt tätige Finanzdienstleister können ihre Lizenz nicht einfach erweitern, sondern sind auf Outsourcing an spezialisierte Einheiten angewiesen.“ Mit anderen Worten: Die Regulatoren haben erkannt, dass es um die technologische Ausstattung und Innovationskraft der traditionsreichen Institute nicht immer zum Besten bestellt ist – und gerade Technik an dieser Stelle von ganz fundamentaler Bedeutung ist.

FinTech-Unternehmen, die aus der Crypto-Welt kommen, sind etablierten Playern im Hinblick auf diese anspruchsvolle Technik eigentlich immer überlegen, dagegen aber als kleinere Firmen nicht immer mit Abteilungen für Compliance, Risk-Management und Regulatorik ausgestattet. Den betroffenen Marktteilnehmern steht in Deutschland nun ein aufwendiger Lernprozess im Umgang mit den Anforderungen der Finanzaufsicht bevor. Eine sinnvolle Lösung könnte unserer Meinung nach sein, ein ähnliches Vorgehen wie bei Asset-Managern und Kapitalverwaltungsgesellschaften – Stichwort ‚Service-KVG‘ zu wählen. Durch die Auslagerung bestimmter Aspekte an administrative Spezialisten wäre sowohl der Aufsicht als auch den FinTechs selbst geholfen.

Insgesamt bietet der Regierungsentwurf die Chance, Deutschland als attraktiven Markt für digitale Kapitalanlagen mit hohen Sicherheits- und Aufsichtsstandards zu positionieren. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Bundesfinanzministerium zusammen dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Bereits im Mai angekündigt hatte, den Weg für digitale Anleihen frei zu machen und auch die Rufe aus Industrie und Politik, die digitale Gründung von GmbHs und den Handel mit GmbH-Anteilen auf digitalen Plattformen zu ermöglichen, lauter werden. Darüber hinaus wird in der Szene fest davon ausgegangen, dass tokenisierte Aktien und Fondsanteile sehr viel früher kommen werden, als viele Marktteilnehmer das bislang erwarte – eine Entwicklung, die auch der mächtige Bundesverband Investment und Asset Management vehement unterstützt. Vor diesem Hintergrund erscheint der Aufbau einer maßvoll regulierten Infrastruktur für die Verwahrung digitaler Kapitalmarktinstrumente als nächster logischer Schritt. Entscheidend wird dabei sein, welche konkreten Anforderungen an die Verwahrstellen die Finanzaufsicht in den nächsten Monaten entwickeln wird.“

 

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DLC Distributed Ledger Consulting GmbH, An der Alster 21, 20099 Hamburg, Tel: +49 251 981156-4070,www.distributed-ledger-consulting.de

Als der Bitcoin und andere Kryptowährungen boomten, sind viele Anleger auf den Zug aufgesprungen, um von dem Höhenflug zu profitieren.

 

Die Gewinne unterliegen allerdings nicht wie beim Aktienhandel der Abgeltungssteuer von derzeit pauschal 25%, sondern der persönlichen Einkommensteuer von bis zu 48% nebst Solidaritätszuschlag. Allerdings ist es keinesfalls sicher, dass der Handel mit Kryptowährungen auch innerhalb eines Jahres ohne Umtausch in reales Geld (FIAT) steuerpflichtig ist.

Das Bundesfinanzministerium hat den Handel mit Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft eingestuft. Steuerrechtlich wurden virtuelle Währungen dadurch mit „anderen Wirtschaftsgütern“ gleichgestellt. Private Veräußerungen unterliegen somit der Einkommensteuer. Allerdings ist es fraglich, ob Bitcoin & Co. tatsächlich als Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuerrechts einzustufen sind.

Im Steuerrecht gibt es keine eindeutige Definition für ein Wirtschaftsgut.

Es gibt aber verschiedene Kriterien, die für eine Einstufung als Wirtschaftsgut wichtig sind. So muss ein Wirtschaftsgut einen eigenen Wert besitzen und es muss sich um Gegenstände, immaterielle Rechte oder Tiere handeln. Darüber hinaus muss es einen werthalthaltigen Vorteil für den Betrieb haben. Wirtschaftsgüter sollten eine Nutzung über mehrere Jahre erbringen und eine objektiv ins Gewicht fallende werthaltige Position darstellen. Dadurch erlangen sie einen Wert für andere und müssen auch übertragbar sein.

„Diese Kriterien lassen sich auf Kryptowährungen nicht so ohne weiteres anwenden“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Denn der Bundesfinanzhof legt in seiner Rechtsprechung eine vorwiegend wirtschaftliche Betrachtungsweise an den Tag. Dadurch erlangt der Aspekt, ob für einen möglichen Käufer ein Wirtschaftsgut vorliegt, eine große Bedeutung. Der gewissenhafte Kaufmann würde in der Regel realen gesetzlichen Zahlungsmitteln den Vorrang geben, da Kryptowährungen großen Risiken, z.B. in Form massiver Kursverluste ausgesetzt sind. Kryptwährungen haben nur durch den Handel als solchen einen Wert, d.h. es muss jemand bereit sein, real existierende Waren oder Dienstleistungen gegen virtuelle Währungen einzutauschen. Einen eigenen Wert besitzt eine Kryptowährung hingegen nicht. Gesetzliche Zahlungsmittel haben für eine Betrieb daher einen weitaus größeren Wert. „Durch den Erwerb von Kryptowährungen erhält der Betrieb also keinen Vorteil, wie er für die Einstufung als Wirtschaftsgut wichtig wäre, sondern eher einen Nachteil“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Aufgrund der ganz erheblichen Kursschwankungen kann bei Kryptowährungen auch nicht von einer objektiv werthaltigen Position gesprochen werden, da die Kurse innerhalb eines Tages, einer Stunde oder sogar zur selben Uhrzeit im offiziellen Handel ganz erheblich schwanken. Es besteht ein Totalverlustrisiko, das der gewissenhafte Kaufmann in der Regel nicht eingehen würde.

Unterm Strich spricht einiges dafür, dass Kryptowährungen keine Wirtschaftsgüter im Sinne der Rechtsprechung des BFH sind. Ihnen fehlt die zweifelsfreie Existenz eines Vermögensgegenstands. Das hätte wiederum zur Folge, dass auch keine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der Jahresfrist möglich wäre. „Dadurch entstünde steuerlicher Spielraum. Steuerbescheide sollten in dieser Hinsicht geprüft werden“, so Rechtsanwalt Cocron. Mehr Informationen: https://www.cllb.de/branchenberatung/kryptowaehrungen-blockchain/

 

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Exporo läutet einen Paradigmenwechsel für die Digitalisierung von Immobilieninvestments ein und emittiert erstmalig tokenbasierte Anleihen auf der Ethereum Blockchain, im Rahmen eines regulierten Wertpapierprospektes.

 

Eine Hamburger Immobilie wird dabei zum Symbol für die Zukunft von direkteren, effizienteren und transparenteren Anlagemöglichkeiten in attraktive und professionell geführte Bestandsimmobilien.

Mit der Billigung des ersten Wertpapierprospektes in der EU für eine tokenbasierte Anleihe im Immobilienbereich baut das FinTech Exporo seine Vorreiterrolle in der Digitalisierung der weltweit größten Asset-Klasse weiter aus. Die Nutzung der Blockchaintechnologie durch den Marktführer setzt hierbei ein deutliches Zeichen, dass die Technologie aus seiner konzeptuellen Phase herausgewachsen ist und in der demonstrierten Anwendung einen wirklichen Mehrwert für Anleger und Unternehmen bietet.

Für Simon Brunke, CEO der Exporo AG, ebnet dieser Schritt weiterführend den Weg für bahnbrechende Entwicklungen, die das Angebot für die Anleger signifikant verbessern werden. “Schon heute erlaubt uns die Tokenisierung unseren Prozess transparenter, schneller und schlanker zu gestalten, um unsere Bestandsimmobilien noch näher an unsere Anleger zu bringen.” Zusätzlich sieht das Unternehmen die Stärken der Technologie in der signifikanten Reduzierung der Mindestanlagesummen, theoretisch bis auf 1 Euro. Dies erlaubt eine einfache und gesunde Portfoliodiversifzierung mit kleinsten Beträgen für jeden. “Auch unseren Exporo-Handelsplatz – mit dem Ziel, aus einem illiquiden Gut ein liquides zu schaffen – werden wir wesentlich ausbauen können, so dass jeder Investor seine über Exporo erworbenen ‘Stücke an Immobilien’ täglich zum „fair-value“ und fast in Echtzeit handeln kann.”

Die Unabhängigkeit von Zentralverwahrern und Depotbanken öffnet dabei maßgeblich den Zugang für inländische und besonders für internationale Interessenten. Anleger werden nicht nur von überall aus der Welt Investments abschließen, sondern auch weltweit mit anderen Anlegern handeln können und das innerhalb von Sekunden. Dabei ändert sich der Investmentprozess für den Anleger nicht, ebenso erfolgen Ein- und Auszahlungen wie bisher in Euro.

Das Fintech-Unternehmen Upvest aus Berlin stellt für die Kunden von Exporo digitale Schließfächer (Wallets) zur Verfügung. Die Technologie läuft im Hintergrund der Plattform und ermöglicht Investoren ihre Wertpapiere selbst in einem digitalen Schließfach zu verwalten. Das Novum: nach einmaliger Erstellung des Schließfaches sind einzig und allein die Investoren (im Rahmen der Eigenverwahrung) in der Lage auf die Vermögensgegenstände zuzugreifen. Und das ganz einfach über ihren Account und ein Passwort. Sollte das Passwort vergessen werden, kann über ein Sicherheitszertifikat der Zugang wiederhergestellt werden.

Mit der Markteinführung der digitalen Wertpapiere, in Blockchainkreisen Security Token Offerings genannt, ist diese Technologie jetzt mit einem Ärztehaus in Hamburg-Poppenbüttel (Ärztehaus Poppenbüttel) Realität geworden. Das Bestandsobjekt mit einem Volumen von knapp 3 Millionen Euro ist innerhalb weniger Stunden vollständig durch die Exporo-Anleger finanziert worden. “Wir haben ein streng reguliertes Finanzinstrument mit den besten Komponenten der Blockchaintechnologie verschmolzen und sind unglaublich stolz, den Immobilienmarkt nachhaltig zu prägen und echte innovative technologische Standards zu setzen”, so Brunke weiter.

 

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