Hochwertige fachliche Weiterbildung gibt es nun zu jeder Zeit und an jedem Ort.

 

Möglich gemacht wird das durch den neuen CAMPUS Shop: Hier kann eine Vielzahl von aktuellen Fachvorträgen in Form von Webinar-Aufzeichnungen gekauft und direkt im Stream angeschaut werden. Ergänzt wird das Angebot mit interaktiven Live-Webinaren und Präsenz-Seminaren im Workshop-Format. Besonderer Vorteil: alle Seminarangebote und sogar das Streamen von aufgezeichneten Vorträgen sind IDD-konform aufbereitet. Die 60-minütigen Webinareinheiten gibt es schon ab € 12,90.

Höchste Qualität durch Top-Dozenten

Die Fachseminare befassen sich mit aktuellen Themen aus den Bereichen betriebliche Altersversorgung, Finanzen, Kapitalanlagen, Versicherungswesen sowie Vertrieb und Kommunikation. Als Referenten werden renommierte Experten mit hohem Praxisbezug eingesetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass und für die Praxis relevante Inhalte stets unabhängig und auf höchstem Niveau vermittelt werden. Unter den Referenten sind viele Dozenten, die auch durch die Lehr- und Studiengänge Finanzfachwirt/-in (FH), Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) sowie Rentenberater/-in bekannt sind. So ist das Seminarangebot speziell für die Ansprüche u.a. von bAV-Spezialisten, Mitarbeitern und Führungskräften aus Versicherungen und dem Personalwesen, sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Juristen und selbständige bAV-Berater und Makler konzipiert.

IDD-konforme Weiterbildung

Für Mitarbeiter aus der Versicherungswirtschaft ist regelmäßige Weiterbildung seit der Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) gesetzlich vorgeschrieben. Die neue Streaming-Plattform des CAMPUS INSTITUT ist so aufgebaut, dass Teilnehmer ihre abgeleistete Weiterbildungszeit automatisch gemäß der IDD-Richtlinie nachweisen können. „Die IDD-Pflicht betrifft alle Mitarbeiter, die im Kundenkontakt stehen, im Innen- und Außendienst“, erklärt Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT: „Um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, können Versicherungsmitarbeiter bei uns ab sofort nicht nur Live-Webinare besuchen, sondern sich auch Aufzeichnungen ansehen, im Anschluss Fragen beantworten, und sich die Weiterbildungszeit dann direkt bescheinigen lassen.“

Maximale Flexibilität zu günstigen Preisen

„Ein Internetanschluss reicht aus, um bequem von unterwegs, im Büro oder von zu Hause aus an attraktiven Weiterbildungen teilzunehmen“, ergänzt Ulrike Hanisch. Die hohe Flexibilität komme allen entgegen, „vom großen Versicherungsvertrieb bis zum kleinen Maklerbüro, das Innendienstkräfte auch in Teilzeit beschäftigt.“ Webinar-Aufzeichnungen können einzeln ab € 12,90 gebucht werden. Flatrate-Abonnements für das gesamte Seminarangebot gibt es schon ab 18 Euro monatlich. Alle Teilnehmer erhalten außerdem die Vortragsunterlagen als zukünftiges Nachschlagewerk. Einen Überblick über alle Angebote, Themen und Preise gibt es unter https://shop.campus-institut.de/.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Campus Institut AG, Keltenring 5, D-­82041 Oberhaching, Tel.: 089/628338­23, Fax: 089/628338­20, www.campus-­institut.de

Im Januar fand an der Hochschule Schmalkalden bereits zum 27. Mal die Verleihung der Zertifikate beim Studium Finanzfachwirt/-in (FH) statt.

 

Stolz feierten die frischgebackenen Absolventen ihren Abschluss. Sie gehören nun zu den bestqualifizierten Spezialisten rund um die Beratung von Finanz- und Versicherungsprodukten. Mit ihrer Hochschulweiterbildung erfüllen sie nun nicht nur die gesetzlichen Vorgaben nach §34d, §34f, §34i GewO, sondern sind auch optimal für die Beratung anspruchsvoller Firmen- und Privatkunden aufgestellt.

Vielfältige Perspektiven

Als Jahrgangsbester absolvierte Oliver Klug, Vertreterbereichsleiter bei der Allianz Beratungs- & Vertriebs AG aus Ulm, den anerkannten Abschluss. „Nach meiner Ausbildung durfte ich bereits einige Jahre bei einer Bank Vertriebserfahrung sammeln und bin nun bei einem großen Versicherungsunternehmen als leitender Außendienstangestellter tätig. Mit dem Hochschultitel eröffnen sich mir weitere Aufstiegschancen und vielfältige Perspektiven im Versicherungsvertrieb.“ Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT, bestätigt die wachsende Bedeutung einer Hochschulqualifikation im Finanz-, Versicherungs- und Bankvertrieb. „Für alle, die beruflich weit kommen wollen, ist eine Zusatzqualifikation an der Hochschule, wie es der Finanzfachwirt (FH) bietet, unumgänglich.“

Antwort auf Herausforderungen der Branche

Gerade weil die Zeiten für den Finanz- und Versicherungsvertrieb nicht einfach seien, sei das Studium wichtiger denn je, so Ulrike Hanisch weiter: „Neben der stetig voranschreitenden Digitalisierung und den zahlreiche Regulierungen vonseiten des Gesetzgebers, sorgen die komplexen ökonomischen Rahmenbedingungen dafür, dass sich Finanzdienstleister und Versicherungsberater auf höhere fachlichen Niveau positionieren müssen als früher.“ Das Studium Finanzfachwirt/-in (FH) sei die passende Antwort auf die Herausforderungen der Branche und schaffe so „berufliche Sicherheit und Zukunft“, erklärt Ulrike Hanisch.

Neuer Studienstart 01. April 2019

Die unabhängige Hochschulweiterbildung wird bereits seit über 15 Jahren vom CAMPUS INSTITUT und der Hochschule Schmalkalden durchgeführt. Neben dem Beruf wird ein öffentlich-rechtliches Hochschulzertifikat mit voller gesetzlicher Anerkennung sowie 30 ECTS-Punkten und 120 IDD-Weiterbildungsstunden erreicht. Die Studieninhalte umfassen u.a. die Bereiche Versicherungen, bAV, Recht, Immobilienmanagement und -finanzierung, sowie die verschiedenen Anlageklassen. Eine Besonderheit ist die kurze und kompakte Gesamtstudienzeit von nur zwei Semestern– so startet der nächste Jahrgang am 01. April 2019. Ihren FH-Titel werden die Studierenden bereits 10 Monate später in Händen halten. „Im Vergleich zum/-r Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) kann man mit dem Studium Finanzfachwirt/-in (FH) in kürzerer Zeit ein höhere Abschluss erreichen“, fasst Ulrike Hanisch zusammen.

Informationen und Bewerbungsunterlagen zum Studium können unter www.finanzfachwirt-fh.de angefordert werden. Hier können Interessierte auch ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüfen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Campus Institut AG, Keltenring 5, D-­82041 Oberhaching, Tel.: 089/628338­23, Fax: 089/628338­20, www.campus-­institut.de

Interview mit Dipl.-Volksw. Rainer Juretzek, Sachverständiger für Kapitalanlagen u. private Finanzplanung, u.a. Vorstandsvorsitzender der Deutsche Gesellschaft für Finanzplanung e. V. und European Federation of Financial Professionals (EFFP)

 

 

Herr Juretzek, auf Vermittler und Berater kommen im neuen Jahr neue rechtliche Herausforderungen zu. Auf welche Themen müssen sie besonders achten?

Juretzek: Hier ist insbesondere an die neue FinVermV zu denken, die zwar erst als Entwurf vorliegt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass die wesentlichen Inhalte des Entwurfs das Gesetzgebungsverfahren passieren werden, da sie an die MIFID bzw. das Wertpapierhandelsgesetz angelehnt sind. Wenn man von dem neuen organisatorischen Aufwand im Hinblick auf die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen absieht, entstehen zusätzliche fachliche Anforderungen an die Umsetzung und Dokumentation der Anlageberatung.

Das Beratungsprotokoll ist zwar offiziell abgeschafft, wird aber ersetzt durch die Geeignetheitserklärung. Diese macht keine formalen Vorschriften, erhöht aber die inhaltlichen Anforderungen. Stellte das Beratungsprotokoll stärker auf die Anamnese ab (das steht zwar so nicht in der FinVermV, wurde aber in der Praxis so gehandhabt), begründete die Beratungsempfehlung aber meist relativ kurz und oberflächlich. Das ändert sich jetzt mit der Geeignetheitserklärung. Hier wird sehr viel mehr Informationsinput vom Anlageberater verlangt. Das Thema Datenerfassung und Beurteilung tritt etwas in die Hintergrund, ist aber notwendigerweise sehr dezidiert durchzuführen. Ansonsten kann keine Geeignetheit erklärt werden, wenn die Kundeninformationen nur rudimentär vorhanden sind. Das Erläutern der Geeignetheit erhöht in jeden Fall die fachlichen Anforderungen an die Berater.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen sind bei Ihnen aktuell besonders nachgefragt?

Juretzek: Wir führen seit 2005 unser Kompaktstudium „Zertifizierter Fondberater (EAFP)“ durch, dessen Schwerpunkt in der Wissensvermittlung zu allen relevanten Themen der Anlageberatung mit Investmentfonds (das was den § 34 f und h, Ziffer 1 ausmacht) liegt. Der Kurs versetzt die Absolventen in die Lage, gerade im Zuge der neuer Regulierung, sachgerecht und haftungssicher die inhaltlichen Anforderungen der Regulierung effizient zu erfüllen.

Ein weiterer Themenschwerpunkt unseres Weiterbildungsangebotes ist das seit 2007 bestehende Kompaktstudium „Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)“, der sich mit der Thematik Generationen übergreifenden Planung beschäftigt und der die Teilnehmer in die Lage versetzt, im Rahmen der eingeschränkten rechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten, den Kunden Anstöße zur Beschäftigung mit der Erbschafts- und Nachfolgethematik zu geben. Dies hat auch generationenübergreifende Bindungswirkung und kann Interesse an einer dauerhaften Beratung erzeugen.

Auf was führen Sie dieses Interesse zurück?

Juretzek: Nach Einführung der Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO waren viele Berater der Meinung, dass mit der eventuell für die Zulassung erforderlichen IHK-Sachkundeprüfung ausreichend für die Weiterbildung getan wurde. Fakt ist jedoch, dass sich inzwischen mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass die Sachprüfung letzten Endes keine ausreichende Basis oder Hilfestellung für eine sachgerechte Kundenberatung darstellt. Auch wird immer stärker deutlich, dass der Gesetzgeber kontinuierliche Fortbildung verlangt. Hier ist insbesondere zu unterscheiden, welche angebotenen Fortbildungen sind effizient und bringen nicht nur eine Bescheinigung, sondern bringen für die Kundenberatung fachlich verwertbaren Input. Darüber hinaus wird sich in der Zukunft ohnehin die Spreu vom Weizen in der Kundenberatung trennen. Unsere vorgenannten Kompaktstudiengänge schaffen eine solide fachliche Basis auch für die laufende Fortbildung.

Bieten Sie in 2019 neue Weiterbildungs-Lehrgänge an? Wenn ja, an welche Zielgruppe richten sich Ihre Angebote?

Juretzek: Im Zuge der Neufassung der FinVermV wird der Kurs „Zertifizierter Fondsberater (EAFP)“ angepasst und mit neuen Schwerpunkten versehen. Darüber hinaus führen wir Firmenkurse nach den Anforderungen der WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung durch. Hier geht es im Bereich der KWG regulierten Unternehmen um den Nachweis, dass die Mitarbeiter über die notwendige Sachkunde verfügen. Weiterhin werden wir einen Kurs zum Thema Immobilienberatung anbieten. Auch im Thema Immobilienberatung steigen die Anforderungen; so sie bislang noch nicht in einem Gesetz konkretisiert wurden – steht auf der EU-Regulierungsagenda aber an –, steigen doch die haftungsrechtlichen Anforderungen. Nicht zuletzt ist es in einer Phase des wohl langsam zu Ende gehenden Immobilienbooms angezeigt, auch das notwendige Wissen vorzuhalten, um Anleger, die in Sachwerte investieren wollen, ordentlich beraten zu können.

Unsere Weiterbildungskurse richten sich an Finanzdienstleister in Vertriebsgesellschaften, an freie Berater sowie an Teilnehmer aus Banken, Sparkassen und Versicherungen. Die Kurse sind in erster Linie auf die Umsetzbarkeit in der Praxis ausgerichtet, mit dem Blick auf die Erhöhung der Qualität in der Kundenberatung. Dies kommt auch der Erfüllung der regulatorsicher Pflichten zugute.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co., Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG, Ferdinandstraße 19, D-61348 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172/69 09 00 , www.eafp.com

Alle zur regelmäßigen Versicherungsweiterbildung Verpflichteten können noch in 2018 ihre 15 Stunden noch kostenfrei erfüllen, wenn sie jetzt die WBThek – eine Online-Bibliothek an WebBasedTrainings – der GOING PUBLIC! Akademie buchen.

 

Die über 150 WebBasedTrainings erfüllen die erhöhten Anforderungen an die Weiterbildung, welche die zum 20.12.2018 in Kraft getretene VersVermV an die Inhalte und den durchführenden Weiterbildungsanbieter stellt. Da bei GOING PUBLIC! die Gebühr für die WBThek erst ab 2019 berechnet wird, ist die noch fehlende Weiterbildung in 2018 und deren Bescheinigung komplett kostenfrei.

Alle im Versicherungsvertrieb müssen gem. § 34d GewO bereits für das Jahr 2018 15 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen können. Mit dem 20.12.2018 ist nun auch die überarbeitete VersVermV in Kraft getreten. Damit gelten ab sofort die verschärften Anforderungen an die regelmäßige Weiterbildung, die Vermittler und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die GOING PUBLIC! WBThek erfüllen können.

Damit Weiterbildungen von den Aufsichtsbehörden als „IDD-konform“ anerkannt werden, müssen die Inhalte dazu geeignet sein, die Fach- oder personale Kompetenz aufrecht zu erhalten. Anbieter dieser Weiterbildungen müssen sicherstellen, dass der Weiterbildung eine Planung zugrunde liegt, sie systematisch organisiert ist und die Qualität der Dozenten gewährleistet ist. Diese Anforderungen sind in der Anlage 3 der VersVermV aufgelistet. Zur Weiterbildung Verpflichtete sollten bei der Auswahl ihrer Weiterbildung darauf achten, dass der Anbieter diese Anforderungen erfüllt.

„Mit unserer Online-Bibliothek an WebBasedTrainings können alle im Versicherungsvertrieb ihre Weiterbildungsverpflichtung nicht nur erfüllen, sie können sich jederzeit zielgerichtet entsprechend ihrer Tätigkeit weiterbilden und müssen nicht auf zufällige Weiterbildungsangebote warten. Das gilt natürlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung, die auch der Weiterbildungspflicht unterliegen“, erläutert GOING PUBLIC! Vorstand Frank Rottenbacher.

Die Weiterbildungsnachweise der Erlaubnisinhaberin bzw. des Erlaubnisinhabers sowie der zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nicht aktiv bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Sie müssen 5 Jahre archiviert werden, da in diesem Zeitraum die IHKs die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung überprüfen werden.

„Für 2018 ist es noch nicht zu spät. Wer unsere WBThek bucht, bekommt sofort alle WebBasedTrainings für 2018 kostenfrei freigeschaltet, um seine Weiterbildungsverpflichtung noch in den verbleibenden Tagen zu erfüllen. Zu zahlen ist die monatliche Gebühr erst ab 2019“, beschreibt Rottenbacher das Angebot des Weiterbildungsspezialisten GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG.

Informationen rund um die WBThek: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/4607555_regelm_Weiterbildung_fuer_Vermittler_unternehmen/ 

Buchung der WBThek: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/4861413_Buchung_WBThek/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Zweite Qualitätsstufe der Vertriebsqualifikation eingeführt

 

Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) wurde am 19.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt am 20.12.2018 in Kraft. Damit gelten für den Versicherungsvertrieb zwei maßgebliche Qualitätsansprüche: die bereits 2007 eingeführte Einstiegsqualifikation (Sachkundenachweis) als Voraussetzung zur Berufszulassung und nun neu: die regelmäßige Weiterbildung. Die Brancheninitiative gut beraten hat bereits seit 2014 einen Standard für die regelmäßige Weiterbildung eingeführt und ein Werkzeug geschaffen, um diese neuen Anforderungen, insbesondere die Nachweispflicht, zuverlässig zu erfüllen.

Im Interesse des Verbraucherschutzes verlangt der Gesetzgeber, dass vertrieblich Tätige ihre Fach- und personale Kompetenz mit einem Mindestmaß von 15 Stunden im Jahr aufrechterhalten und nachweisen können. Der BWV Bildungsverband hat sich bei der Erarbeitung der Verordnung für hohe Qualität und Transparenz eingesetzt: bereits im Vorfeld wurden Anrechnungsregeln aufgesetzt, die in der VersVermV aufgegriffen wurden. Ebenso wurden Bildungskonten in der branchenweiten Weiterbildungsdatenbank eingerichtet, mit denen der Nachweis der Weiterbildungsverpflichtung zuverlässig erbracht werden kann.

„Das BWV ist zu einer zentralen Anlaufstelle geworden für alle Fragen rund um die Weiterbildungsverpflichtung. Wir raten jedem vertrieblich Tätigen: Betrachten Sie Weiterbildung immer als eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Dann erscheinen 15 Stunden im Jahr nicht als Last, sondern als Erfolgsfaktor. Wir werden die Branche weiter bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen und uns für die Reputation des Versicherungsvertriebs einsetzen“, so Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands.

Die Homepage von gut beraten bietet eine FAQ-Liste zur neuen VersVermV. www.gutberaten.de/idd/faq-zur-idd.html

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

A.S.I. Traineeprogramm übertrifft Erwartungen der Teilnehmer

 

Die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG ist Träger der Auszeichnung „Faires Trainee-Programm 2019“ des Karrierenetzwerks Absolventa und des Marktforschungsinstituts Trendence. Verglichen mit anderen Unternehmen aus den Bereichen Versicherungen / Finanzdienstleistungen und allen untersuchten Unternehmen insgesamt schneidet das Traineeprogramm der A.S.I. Wirtschaftsberatung bei den Teilnehmern überdurchschnittlich gut ab. Absolventa hat A.S.I. bereits in den vergangenen drei Jahren als besonders karrierefördernder und fairer Arbeitgeber prämiert. Das Gütesiegel basiert auf einer ausführlichen Befragung von Trainees aus fast 100 Unternehmen.

„Die Ergebnisse der Untersuchung und das positive Feedback der Trainees bestätigen uns, dass wir auch in der kritischen Phase des Berufseinstiegs vieles richtig machen. Das freut uns sehr, denn wir investieren viel, um angehende Wirtschaftsberaterinnen und Wirtschaftsberater optimal auszubilden“, sagt Werner Wirth, Leiter der A.S.I. Ausbildungsakademie.

Trainees bewerten A.S.I. besonders positiv Die A.S.I. Trainees zeigen sich mit Aufbau und Inhalten des Programms äußerst zufrieden. Insbesondere mit Blick auf das gebotene Mentoring, die aufgezeigten Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten und den ihnen übertragenen Aufgaben drücken die befragten Trainees höchste Zufriedenheit aus. Damit hebt sich A.S.I. in diesen Kategorien deutlich vom Branchendurchschnitt ab.

Mit Blick auf die Erwartungen der Trainees an das Traineeprogramm ihres jeweiligen Arbeitgebers ergibt die Untersuchung, dass A.S.I. die Erwartungen der Teilnehmer in den vier erfassten Dimensionen nicht nur erfüllt, sondern übertrifft. Dies gilt besonders für die beiden Felder „Kultur“ und „Unternehmen“, aber auch für „Arbeitswelt“ und „Konditionen“.

„Wir wissen aus fast fünfzigjähriger Erfahrung, dass unser auf Qualität und Langfristigkeit ausgerichteter Beratungsansatz hervorragende Karriere- und auch Verdienstmöglichkeiten eröffnet. Selbstverständlich wollen wir auch Berufseinsteigern von Anfang an beste Voraussetzungen bieten und Vorfreude auf die Tätigkeit als Wirtschaftsberater machen. Deshalb macht es uns auch ein Stück weit stolz, dass wir sie mit unserem Traineeprogramm positiv überraschen können“, sagt Wirth.

Das Karrierenetzwerk Absolventa lässt seit 2011 die Qualität von Traineeprogrammen in Unternehmen durch ausführliche Befragungen jeweils aktueller Trainees untersuchen. Dabei kooperiert Absolventa mit dem Institut für Personalwirtschaft der LMU München und seit der diesjährigen Befragung mit der Trendence Institut GmbH.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von­-Steuben­-Str. 20, D­-48143 Münster, Tel: 0251 / 2103­0, Fax: 0251 / 2103­350, www.asi-­online.de

Seit August können sich interessierte Finanzberater zum/zur zertifizierten „Fachmann/-frau für Honorarberatung (DMA)“ fortbilden lassen.

 

Die HonorarKonzept GmbH kooperiert dafür mit der Deutschen Makler Akademie. Die zweitägigen Kompaktseminare „Erfolgreicher Einstieg in die Honorarberatung“ sind ein vielgenutzter Bestandteil im umfangreichen Weiterbildungsangebot der HonorarKonzept. Das neue Seminarprogramm für die erste Jahreshälfte 2019 ist inzwischen online.

Im Zuge der IDD und durch einen weiterhin möglichen Provisionsdeckel beschäftigen sich immer mehr Finanzberater mit der Honorarberatung. Die wachsenden Teilnehmerzahlen am vielfältigen Seminarprogramm der HonorarKonzept zeigen das deutlich. Allein 2018 ließen sich bisher knapp 2.500 Finanzberater zu Themen rund um die Honorarberatung fortbilden oder zertifizieren. Für das erste Halbjahr des kommenden Jahres stehen nun alle neuen Termine fest und die Online-Anmeldung ist freigeschaltet.

Das Kompaktseminar „Erfolgreicher Einstieg in die Honorarberatung“ ist in diesem Angebot ein Dauerbrenner. 2019 wird es wieder mehrere Termine geben. „Auch aufgrund des exklusiven Zertifikats waren die Kompaktseminare im zweiten Halbjahr 2018 schnell ausgebucht, weswegen wir im Dezember noch einen Last-Minute-Termin einschieben“, berichtet Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH und Trainer des Seminars.

Das Kompaktseminar, jeweils für einen begrenzten Teilnehmerkreis vorgesehen, deckt eine Vielzahl von Themen ab. Auf dem Plan stehen rechtliche Rahmenbedingungen und Abwicklungsprozesse der Honorarberatung sowie Honorargestaltungsmöglichkeiten. Ein starker Fokus liegt auf der Analyse der Kosten von Finanzprodukten und dem Einsatz von Exchange Traded Funds (ETF). Für viele Teilnehmer ist der ausführliche Praxisbericht eines bereits erfolgreichen Honorar-Finanzberaters am zweiten Seminartag ein besonderes Highlight.

Mit dem zusätzlichen Termin sorgt HonorarKonzept auch dafür, dass Finanzberater ihr Weiterbildungspensum erfüllen: 13 der gesetzlich geforderten 15 Weiterbildungsstunden können allein mit der Teilnahme am Kompaktseminar gutgeschrieben werden. Unter https://www.honorarkonzept.de/index.php/seminare.html können Interessierte das vollständige Seminarprogramm einsehen und sich direkt anmelden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen, Tel: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77, www.honorarkonzept.de

Ergebnisse der Ausbildungsumfrage 2018 digital visualisiert

 

Berufsstarter finden in der Versicherungswirtschaft ein immer attraktiver werdendes Ausbildungsangebot – das belegt die unter www.bildungsumfragen-versicherung.de aktuell veröffentlichte Ausbildungsumfrage 2018. Im Vergleich zum Jahr 2012 ist ein deutlicher Ausbau des Dualen Studiums festzustellen: mit 91 % bietet der überwiegende Anteil der Versicherungsunternehmen diese Form der Nachwuchssicherung an und führt eine Vielzahl an Argumenten an. So nennen fast alle als Vorteile die frühzeitige Fachkräftesicherung und den Imagegewinn für das Unternehmen. Auch neue Arbeitsmethoden machen die Ausbildung interessant und zukunftsweisend. Kanban, Scrum oder Design Thinking sind bereits bei über der Hälfte der Versicherungsunternehmen Teil der Praxis.

Die Umfrage zeigt weitere Pluspunkte der Branche als Arbeitgeber auf: Das Ausbildungsengagement, die Bewerbersituation und die Ausbildungsübernahme zeichnen wie im Vorjahr ein erfreuliches Bild. Die Branche konnte in 2017 fast alle Ausbildungsplätze in den Unternehmen (92 %) besetzen, hat nur mit wenigen Abbrüchen (7 %) zu kämpfen und kann einen Großteil aller Ausgebildeten (70 %) übernehmen. Die Investitionen der ausbildenden Unternehmen in ihren Nachwuchs zahlen sich auch aus: 99 % aller Prüflinge bestehen ihre schriftliche IHK-Abschlussprüfung.

Weitere zentrale Ergebnisse der Umfrage, die bereits zum 15. Mal vom BWV Bildungsverband und dem AGV durchgeführt wurde, sind digital auf der Infografik-Website www.bildungsumfragen-versicherung.de verfügbar. Sie basieren auf den Rückmeldungen von 59 Versicherern, die rund 84 % der

Beschäftigten im Innen- und angestellten Außendienst (171.000) repräsentieren.

Über das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. Das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. ist der bildungs-politische Interessenvertreter aller Versicherungsunternehmen und ihrer Partner in Deutsch-land. Als Bildungsverband koordiniert das BWV die überbetrieblichen Bildungsaktivitäten des Wirtschaftszweigs, gestaltet und sichert die Qualität der beruflichen Bildung auf Bundesebene und ist die Stimme der Versicherungswirtschaft in Bildungsfragen. Nach dem Motto „Ab-schlüsse mit Anschlüssen“ bietet das Bildungsnetzwerk Versicherungswirtschaft, zu dem neben dem Bildungsverband 30 BWV Regional sowie die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) gehören, flächendeckend überbetriebliche Bildungsangebote für die Branche an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

  1. Gibt es IDD-Punkte oder Weiterbildungspunkte?

Nein, es werden nur Zeitstunden für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht herangezogen. Weiterbildungspunkte gibt es nicht.

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  1. Wie viele Stunden muss ich mich weiterbilden?

15 Zeitstunden pro Kalenderjahr.

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  1. Muss ich in 2018 die vollen 15 Stunden absolvieren?

Ja, die Anforderung von 15 Zeitstunden gilt auch schon für 2018.

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  1. Wer muss sich weiterbilden?

Alle im Versicherungsvertrieb. Das sind nach neuer Definition des Versicherungsvertriebs:

Versicherungsvermittler, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (gem. § 34d Abs. 1 GewO). Somit jeder, der zu Versicherungsverträgen berät, diese abschließt oder vermittelt, bei der Verwaltung, Erfüllung von Versicherungsvertragen, insbesondere im Schadenfall, mitwirkt.

Das sind somit Versicherungsmakler und -vertreter, Versicherungsberater, gebundene Versicherungsvermittler und deren unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkende Beschäftigten. Auch fallen alle Personen, die in der Leitung des Gewerbebetriebs für die Versicherungsvermittlung verantwortlich sind, unter die Weiterbildungspflicht.

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  1. Müssen sich auch Angestellte 15 Stunden weiterbilden?

Ja, wenn sie in der Vermittlung oder Beratung tätig sein. Aber auch Mitarbeiter/-innen in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung.

Das gilt übrigens auch für Angestellte von Versicherungsunternehmen, die unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind (§ 48 Abs. 2 VAG).

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  1. Wer von meinen Backoffice-Mitarbeiter/-innen fällt unter die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungspflicht der Backoffice-Mitarbeiter/-innen entscheidet sich an der Frage, ob sich aus der Verwaltungstätigkeit „Beratungs- und Informationspflichten“ ergeben. Das können im Einzelfall nur Sie als Arbeitgeber/Unternehmen entscheiden. Rein interne Bürotätigkeiten werden nicht von der Weiterbildungspflicht erfasst. Für die Aufsichtsbehörden werden in nächster Zeit noch Anwendungshinweise ergehen, die u.a. solche Abgrenzungsfragen klären werden.

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  1. Sind nur die zur Weiterbildung verpflichtet, die auch Kundenkontakt haben?

Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Weiterbildungspflicht hängt nicht davon ab, ob man Kundenkontakt hat oder nicht.

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  1. Muss sich die Geschäftsleitung weiterbilden? Greift hier das Delegationsprinzip nach § 34d Absatz 9 GewO?

Die Weiterbildungspflicht kann auf eine angemessene Anzahl von aufsichtsführenden Personen delegiert werden. Dieses Delegationsprinzip bezieht sich auf die Führungsaufgaben der Leitungsebene. So muss in Ausnahmefällen nicht immer die gesamte Geschäftsleitung weitergebildet werden. Die persönliche Weiterbildungspflicht der Vertriebs- und Servicekräfte kann nicht delegiert werden.

Leitsatz: Wer selber Versicherungen vermittelt oder Kunden dazu berät oder solche Tätigkeiten beaufsichtigt oder maßgeblich beeinflusst, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.

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  1. In welcher Form sind Führungskräfte von der Weiterbildungspflicht betroffen?

Für Führungskräfte gilt die Weiterbildungsverpflichtung, wenn Tätigkeiten in ihren Aufgabenbereich fallen, die als Versicherungsvertrieb zu werten sind. Auch Führungskräfte müssen sich dann 15 Zeitstunden pro Jahr weiterbilden.

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  1. Sind Vertriebsmitarbeiter/-innen von der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie von qualifizierten, sich regelmäßig weiterbildenden Führungskräften angeleitet und beaufsichtigt werden?

Nein. Diejenigen Beschäftigten, die tatsächlich vermitteln oder beraten, müssen sich stets weiterbilden, d.h. sie können nicht von einer Delegation gem. § 34d Abs. 9 GewO – wie beim Sachkundenachweis – profitieren.

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  1. Sind Teilzeitmitarbeiter & geringfügig Beschäftigte auch im vollen Umfang zur Weiterbildung verpflichtet?

Ja.

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  1. Fallen produktakzessorische Vermittler ebenfalls unter die Weiterbildungspflicht?

Ja, auch diese müssen sich regelmäßig weiterbilden. Jedoch werden hier nicht die obligatorischen 15 Zeitstunden gefordert. Sie müssen sich aber über „geeignete Maßnahmen“ regelmäßig weiterbilden. Versicherungsunternehmen müssen dies anlassbezogen überprüfen.

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  1. Fallen Annex-Vermittler unter die Weiterbildungspflicht?

Nein.

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  1. Wie viele Stunden müssen Weiterbildungspflichtige absolvieren, die aus Elternzeit/langer Krankheit etc. zurückkehren?

Es ist unerheblich, wann jemand die Versicherungsvertriebstätigkeit wieder aufnimmt – auch bei Rückkehr aus langer Krankheit oder aus der Elternzeit: es bleibt bei den 15 Zeitstunden pro Jahr. Nur, wenn man ein ganzes Kalenderjahr nicht tätig war, dann muss man lt. Begründung zur VersVermV in diesem Jahr keine Weiterbildung nachgewiesen werden.

 

PS: Es ist im Gespräch, ob es noch folgende Ausnahmen geben soll: Wer im Dezember eines Jahres die Vermittlertätigkeit wieder aufnimmt, muss sich in diesem Jahr dann nicht mehr weiterbilden. Wer im laufenden Jahr die Sachkundeprüfung gem. § 34d GewO ablegt, ist von der Weiterbildungspflicht in dem Jahr der Prüfung befreit.

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  1. Ist die Teilnahme an „gut beraten“ Pflicht?

Nein. gut beraten Punkte sind nicht erforderlich. gut beraten wird im Gesetz bzw. in der Verordnung nicht erwähnt. Es zählen die erworbenen Weiterbildungsstunden (Weiterbildungspunkte kennt der Gesetzgeber nicht), die Ihnen vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter i.d.R. kostenlos bescheinigt werden. Dieser Weiterbildungsanbieter kann GOING PUBLIC! sein, aber auch ein Produktgeber oder ein Arbeitgeber, denn eine „betriebsinterne“ Durchführung der Weiterbildung ist explizit erlaubt. Gut beraten sammelt die Leistungsbestätigungen der dort meldenden Bildungsdienstleister und erleichtert so ggf. die Übersicht.

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  1. Müssen die erworbenen Weiterbildungsstunden an gut beraten gemeldet werden?

Nein. Die Teilnahme an gut beraten ist keine gesetzliche Pflicht. Falls Sie eine Weiterbildung besuchen, die gut beraten Zeiten gutschreibt, kann das evtl. für Sie die Übersicht erleichtern.

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  1. Was ist mit meinen bereits gesammelten gut beraten Punkten?

Falls Sie noch ein gut beraten Konto haben: Die „alten Punkte“ vor 2018 können Sie für das freiwillige gut beraten-Zertifikat nutzen. Diese Punkte können aber nicht zum 15 Stunden Nachweis herangezogen werden. Für die Zukunft können Sie dann entscheiden, ob Sie das Konto weiter führen oder selber die Nachweise der Bildungsdienstleister archivieren.

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  1. Wie weise ich meine Weiterbildungsstunden nach?

Sie müssen nicht automatisch jedes Jahr einen Nachweis ausfüllen und bei Ihrer Aufsichtsbehörde einreichen. Sie werden vielmehr in unregelmäßigen Abständen von ihr kontrolliert werden, ob Sie und Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen die 15 Stunden pro Jahr erreicht haben. Sammeln Sie daher die Bescheinigungen der Weiterbildungsanbieter und legen Sie diese getrennt nach Kalenderjahr ab.

Das Kontroll-Verfahren ist noch nicht abschließend geklärt. Eine regelmäßige Routinekontrolle durch die Aufsichtsbehörde ist – neben anlassbezogenen Prüfungen – im Gespräch.

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  1. Welche inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung gibt es, damit diese anerkannt wird?

Der Gesetzgeber schreibt: „Die Weiterbildung muss dabei mindestens den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des zur Weiterbildung Verpflichteten entsprechen und die Aufrechterhaltung seiner Fachkompetenz und seiner personalen Kompetenz gewährleisten.“  § 7 Abs. 1 VersVermV

Bitte beachten Sie, dass sich die Weiterbildung an der konkreten Tätigkeit des Weiterbildungsverpflichteten ausrichten muss. Ein inhaltlicher Ansatzpunkt für die versicherungsfachliche Qualifikation ist die Anlage 1 der VersVermV.

Tipp: Um spätere Auslegungsschwierigkeiten mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden, achten Sie darauf, dass sich der Inhalt der Weiterbildung an der Anlage 1 VersVermV ausrichtet.

Durch das Erwähnen der „personalen Kompetenz“ öffnet der Gesetzgeber die regelmäßige Weiterbildung auch für Trainings, die die „Sozialkompetenz und die Fähigkeit zum selbständigen Handeln gegenüber den Kunden“ weiterentwickeln sollen. So wäre zum Beispiel ein Training zur Kundengesprächsführung anerkennungsfähig, ein allgemeines Training zum Zeitmanagement hingegen nicht.

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  1. Welche formalen Anforderungen an Weiterbildungen gibt es, damit diese anerkannt werden?

Der Anbieter der Weiterbildung muss sich an die Anforderungen der VersVermV Anlage 3 halten. Danach muss die Maßnahme geplant sein (Konzeption, Beschreibung für Teilnehmer, Ablaufplan muss vorliegen). Es muss eine systematische Organisation vorliegen (Teilnehmer müssen in Textform eingeladen worden sein, die Anwesenheit der Teilnehmer muss dokumentiert werden) und es muss sichergestellt werden, dass die Dozenten/Trainer für die Maßnahme geeignet sind.

Davon können Sie bei allen seriösen Weiterbildungsanbietern ausgehen. Bei GOING PUBLIC! sind diese Anforderungen bereits fest im zertifizierten Qualitätsmanagementsystem eingebaut.

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  1. Was geschieht, wenn ich die 15 Stunden nicht nachweisen kann?

Wenn Sie oder einer Ihrer zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen nicht nachweisen können, dass sie sich pro Kalenderjahr 15 Zeitstunden weitergebildet haben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 € je Verstoß geahndet werden kann. Bei mehrfachen Verstößen kann die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sein und Ihnen dann die § 34d GewO-Erlaubnis entzogen werden.

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Unser Tipp:

Mit der WBThek hat die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG ein Online-Weiterbildungsangebot entwickelt, mit dem Vermittler und Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen Ihre 15 Stunden Weiterbildungspflicht ganz einfach und professionell erfüllen können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, 

www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Die SCHMIEDE, die digitale Werkstatt der HDI Versicherungen, öffnet ihre Online-Pforten.

 

Das Kurs- und Studienangebot richtet sich insbesondere an Nachwuchsmakler. Dazu Dr. Tobias Warweg, im Vorstand der HDI Vertriebs AG verantwortlich für den Makler- und Kooperationsvertrieb: “Die digitale Transformation der Versicherungsbranche ist in vollem Gange. Wer glaubt, dass damit der Beruf des Vermittlers nicht mehr zukunftsfähig sei, irrt. Wir bei HDI sind überzeugt, dass der persönliche Vertrieb von Mensch zu Mensch auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin eine zentrale Rolle spielen wird. Die SCHMIEDE ist unser klares Bekenntnis für die Zukunft des Maklerberufs.”

Kooperationspartner der SCHMIEDE ist Going Public, einer der renommiertesten Anbieter von Fernstudiengängen für die Finanzbranche. Während Going Public die Grundausbildung abdeckt, verantwortet die SCHMIEDE das digitale Angebot. Rein Online und erstmalig innerhalb von nur drei Monaten findet die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung statt. Mit dem “MaklerMacher” bietet die SCHMIEDE eine ganzheitliche Grundausbildung zum Makler an. Zu den Inhalten, die in diesem Studiengang vermittelt werden, gehören beispielsweise:

– Durchführung der Risikoanalysen für Unternehmer und Unternehmen zu Sach- und Vermögensrisiken

– Beratung der Kunden hinsichtlich tragbarer und fremdgetragener unternehmerischer Risiken

– Geeignete Produktlösungen zur Risikodeckung auswählen, kundenorientiert darstellen und vermitteln

Alle Kurse/Lehr-/Studiengänge der SCHMIEDE sind berufsbegleitend und praxisorientiert. Über die ganzheitliche Vermittlung des Grundhandwerks des Maklerberufes, zum Beispiel im Rahmen des “MaklerMacher”, werden die Teilnehmer insbesondere darin fit gemacht, die Chancen der Digitalisierung für die Vertriebspraxis zu nutzen. Mit dem akademischen Abschluss “Bachelor Finanzberatung” können Makler ihren Top-Nachwuchstalenten eine interessante Perspektive bieten. “Um Erfolg im Maklerberuf zu haben, braucht es heute mehr denn je Motivation, eine solide Grundausbildung und digitale Fitness. Die SCHMIEDE bereitet Makler auf diese Herausforderung vor”, betont Warweg.

Mehr Praxis mit “Explore” und “Apply”

Neben der klassischen Grundausbildung zum Versicherungsfachmann/-frau “MaklerMacher” und “Bachelor Finanzberatung” bietet die SCHMIEDE zwei innovative Ausbildungsmodule: “Explore” und “Apply”.

Der Fokus von “Explore”: Die Jungmakler setzen sich mit digitalen Geschäftsmodellen auseinander und erlernen, wie sich durch Implementierung digitaler Lösungen die Effizienz steigern lässt. Das Besondere: Der Besuch von Innovationszentren und Digitalisierungsmessen, sowie eine Reise zum Google Campus nach Tel Aviv sollen den Blick der Jungmakler für die Digitalisierung und ihre Chancen schärfen.

Im zweiten Modul “Apply” werden die Teilnehmer selbst aktiv. In einem vierwöchigen Planspiel entwickeln sie mit dem Erlernten sowie den Inspirationen, die ihnen “Explore” vermittelt hat, eigene Ideen und setzen diese spielerisch um. Sie erlernen, wie sich ökonomische Ziele intelligent formulieren lassen und begründen Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Das Reporting und die Evaluierung der Ergebnisse runden die Kerninhalte ab. Die Teilnehmer werden in diesem Planspiel selbst zu ihrem eigenen InsurTech. Basis für beide Module ist ein enger Austausch mit der InsurTech-Szene. Das Ziel: Verständnis für Zukunftstechnologien und neueste digitale Entwicklungen.

“Nur wer das Werkzeug der Zukunft beherrscht und die Versicherungswelt von morgen versteht, wird weiterhin Erfolg haben”, macht Warweg deutlich. “Die SCHMIEDE sichert und verbessert die Zukunftsfähigkeit von Maklerbüros.”

“Die Inspiration für die SCHMIEDE und insbesondere die Ausgestaltung der Ausbildung “MaklerMacher” verdanken wir dem stetigen und wertvollen Austausch mit erfahrenen, aber auch mit jungen Maklern, die im ThinkTank unserer Digitalisierungsoffensive “#handschlag” entstanden sind”, erklärt Warweg.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Deutsche Versicherungsakademie (DVA) wird neuer Gesellschafter der Deutschen Makler Akademie (DMA). Neue Geschäftsführung für die DMA.

 

Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) beabsichtigt, zum 1. Januar 2019 einen 60-prozentigen Gesellschafteranteil an der Deutschen Makler Akademie (DMA) zu erwerben. Struktur und Gremien der DMA sollen erhalten bleiben. Das teilten die Beteiligten heute mit.

Veränderung gibt es dagegen in der Geschäftsführung: Die beiden DVA-Geschäftsführer Stefan Horenburg und Ronny Schröpfer übernehmen bereits ab 1. November 2018 in Personalunion auch die Geschäftsführung der DMA. Ihr Vorgänger Joachim Zech wechselt als Leiter Marketing zur Bayerischen. Die beiden langjährigen Geschäftsführer der DVA stehen für ein Höchstmaß an Erfahrung in allen Segmenten der Weiterbildung der Versicherungsbranche. Ihr erklärtes Ziel: mit inhaltlicher Kontinuität die Errungenschaften der DMA sichern und nachhaltige Perspektiven in einem immer anspruchsvolleren Bildungsmarkt entwickeln und realisieren.

Die DMA mit rund 5.000 Teilnehmern jährlich, und die DVA mit rund 20.000 Teilnehmern pro Jahr haben sich zum Ziel gesetzt, mit den weiterhin eigenständigen Bildungsangeboten zielgerichtet Effizienz- und Synergiepotentiale auszuschöpfen.

Dietmar Bläsing, Aufsichtsratsvorsitzender der DMA, hob die Vorteile dieser Zusammenarbeit hervor: „Gemeinsam werden die beiden Anbieter die großen Veränderungen im Bildungsmarkt, die wir in Zukunft allein durch die Digitalisierung erleben werden, noch besser bedienen können. Die Personalunion der beiden Geschäftsführer bei DVA und DMA gewährleistet die enge Verzahnung der beiden Gesellschaften zum Nutzen unserer Kunden aus der Versicherungs- und Finanzbranche und sichert gleichzeitig ein hohes Maß an Kontinuität.“ Die Zusammenarbeit mit der DVA komme zum richtigen Zeitpunkt. Die Weiterbildungspflicht nach IDD und der Digitalisierungsschub in der Branche hätten den Markt einerseits anspruchsvoller, andererseits aber gleichzeitig immer regulierter und schwieriger gemacht, so Bläsing. „Deshalb brauchen wir weiterhin maklerspezifische Weiterbildungsangebote.“

„Da wird zusammenkommen, was zusammengehört.“

Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV-Bildungsverbands und zukünftige Gesellschaftervertreterin der DVA bei der DMA, erklärte zum Beschluss der Gesellschafterversammlung: „Da wird zusammenkommen, was zusammengehört. Die DMA ist eine bedeutende – von den Maklern anerkannte – Marke, die wir erhalten, ausbauen und für unser Branchennetzwerk nutzbar machen wollen. DVA und DMA eint das gemeinsame Ziel, die Kompetenz der Mitarbeiter der Branche kontinuierlich zu verbessern.“

Höhn erläuterte, die DVA bringe als zukünftiger Mehrheitsgesellschafter der DMA vor allem ihre jahrzehntelange Erfahrung als Bildungsanbieter der Branche ein. „Dazu gehören ein Trainerpool mit über 400 hochqualifizierten und handverlesenen branchenaffinen Trainern, 30 festangestellte Mitarbeiter sowie die bundesweite Präsenz und Vernetzung mit den 30 Standorten des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV).“ Von zentraler Bedeutung für die gesamte Branche sei zudem die digitale DVA-Lernplattform, die den Nutzern das jederzeitige Online-Training ermöglicht.

Auch der Förderverein der DMA setzt auf die neue Struktur. Günther Soboll, Vorsitzender des Fördervereins betont: „Die Förderunternehmen bildeten bisher schon eine starke Basis für die Weiterbildungsaktivitäten der DMA. Durch die breite Verankerung der DVA in der Versicherungswirtschaft verbessern sich die Möglichkeiten für die DMA und dadurch auch für den Förderverein noch einmal deutlich.“

Mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, so die Beteiligten, stehe fest: An der Ausrichtung der DMA wird sich durch die neuen Gesellschafteranteile nichts ändern. Die DMA ist und bleibt spezialisiert in allen Aus- und Weiterbildungsthemen für unabhängige Vermittler. In ihrem Bildungsprogramm 2019 bietet sie für die Zielgruppe Makler und Mehrfachagenten zahlreiche Präsenzseminare, Online-Seminare, Inhouse-Angebote sowie Web Based Trainings in den Bereichen Versicherungen, Finanzen und Immobilien. Und das DVA-Bildungsangebot umfasst weiterhin ein breites Spektrum an Lehr- und Studiengängen, Seminaren, Tagungen sowie E-Learning- und Inhouse-Angeboten für verschiedene Fachbereiche innerhalb der Assekuranz.

Über die Deutsche Versicherungsakademie (DVA)

Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) GmbH wurde von den drei Branchenverbänden (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) und Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.) gegründet und bündelt deren überbetriebliche Bildungsangebote. Sie versteht sich als branchenspezifischer Dienstleister für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen und ihre Partner. Sie ist Partner im Bildungsnetzwerk Versicherungswirtschaft. Das Bildungsangebot der DVA umfasst Studiengänge, Seminare und Tagungen für Einzelpersonen und maßgefertigt für Unternehmen. Dabei bietet sie qualitätsgesicherte Abschlüsse und Bildungskonzepte und setzt innovative Lernmethoden ein (u. a. E-Learning).

Über die Deutsche Makler Akademie (DMA)

Die Deutsche Makler Akademie ist seit ihrer Gründung im Jahr 2006 der Spezialist in der Aus- und Weiterbildung für Makler und Mehrfachagenten und bietet ein umfassendes Bildungsprogramm, das auf die speziellen Anforderungen unabhängiger Vermittler in der Assekuranz- und Finanzdienstleistungsbranche zugeschnitten ist. Das Bildungsprogramm bietet neben Fachveranstaltungen der einzelnen Versicherungssparten auch zielgruppen- und fachorientierte qualifizierte Experten- und Berater-Weiterbildungen, staatlich anerkannte Lehrgänge sowie komplette Ausbildungsgänge an. Die Seminare können als maßgeschneiderte, speziell konzipierte, Inhouse-Veranstaltung durchgeführt werden. Mit „DMA virtuell“ – der prämierten onlinebasierten Lern- und Weiterbildungsplattform – kombiniert die DMA interaktives, zeit- und ortsunabhängiges Lernen mit dem bestehenden Seminarangebot und bietet allen Interessierten eine virtuelle Plattform, um sich zu informieren, untereinander auszutauschen oder webgestützte Trainings und Seminare ganz flexibel zu absolvieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Makler Akademie (DMA) gemeinnützige GmbH, Petersburger Platz 6,10249 Berlin, Mobil:  +49 (0) 151 – 6549 3333, 

www.deutsche-makler-akademie.de

Beim alljährlichen Absolventenworkshop Ende September am Oberhachinger CAMPUS INSTITUT gab es in diesem Jahr eine Neuerung: Neben den Alumni des Studiums Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) waren auch die des Sachkundelehrgangs Rentenberater/-in eingeladen.

 

Sie trafen sich am 26. September zusammen mit Dozenten des Studiums und des Lehrgangs sowie mit weiteren Experten der Branche zu aktuellen Vorträgen, Gesprächen und zur Netzwerkpflege. Durch das Kombinieren der Absolventenkreise aus Betriebswirten bAV (FH) und Rentenberatern, hatten beide Gruppen die Möglichkeit, einen „Blick über den Tellerrand“ zu erhalten. Einblicke ins fachliche Spektrum der jeweils anderen Tätigkeit ermöglichten eine beachtliche Schnittmenge gemeinsamer Themenfelder. So ging es unter anderem um das Thema Flexirente, das sowohl von den bAV- als auch Rentenexperten mit viel Aufmerksamkeit verfolgt wurde.

Arbeitgeberberatung aus Sicht der Rechtsprechung

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Frank Wörner von der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH behandelte zunächst das Thema „Informationspflichten des Arbeitgebers aus Sicht der Rechtsprechung“. Er vermittelte einen ausführlichen Einblick in den Umgang mit dem Thema in der jüngsten Rechtsprechung und erläuterte, was bei der Arbeitgeberberatung aktuell besonders dringend beachtet werden muss. Anhand von Praxisbeispielen stellte Wörner den Workshop-Teilnehmern besonders „kritische Momente“ in der Beratung vor. Dabei berichtete er unter anderem über Leistungen, die Hinterbliebenen zustehen, wenn es bei der Entgeltumwandlung zu Missverständnissen kommt. Wörner erklärte auch, welche Klauseln im Arbeitsvertrag gestattet sind und gab wertvolle Praxistipps für die Beratung.

BRSG und Steuerberatung

Im Anschluss widmete sich der Münchner bAV-Experte und gerichtlich zugelassene Rentenberater Stefan Neumer von der Consulio Pension GmbH dem „Blick des Steuerberaters auf das BRSG – worauf ich als Berater/Vermittler achten muss“. Hier wurde die Arbeitgeberberatung aus einem weiteren Blickwinkel analysiert und es ging speziell um die Fragestellungen des Steuerberaters bei der Beratung der Geschäftsführer. Dabei zeigte Neumer, wie der § 100 EStG als Akquise-Instrument in der bAV-Beratung genutzt werden kann. Im letzten Vortrag vor der Mittagspause schilderte Alexander Schrehardt von der Erlanger Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, seine Erfahrungen, wie er die Entwicklung vom Versicherungsmakler zum Versicherungsberater erlebte.

Vorteile der Flexirente

Im letzten Teil der Veranstaltung kam der Rentenexperte, Fachdozent und Buchautor Wolfgang Wehowsky aus dem württembergischen Weingarten zu Wort. „Flexirente – viele Vorteile bei richtiger Anwendung“, hieß sein Workshop-Thema, das nicht nur bei den Teilnehmern des Sachkundelehrgangs Rentenberater/-in, sondern auch bei den bAV-Spezialisten auf reges Interesse stieß. Wehowsky, der seit vielen Jahren eine führende Dozententätigkeit beim Rentenberater-Lehrgang ausübt, reflektierte intensiv über die gegenwärtigen Veränderungen im Karriereverlauf von Arbeitnehmern, die eine Flexibilisierung der Ruhestandslösungen erfordern. Aufgrund demografischer und gesellschaftlicher Trends wie steigender Lebenserwartung und vielfältiger werdender Lebensläufe, kommt für immer mehr Arbeitnehmer eine Verlängerung der Arbeitszeit infrage. Gleichzeitig müssen eventuelle Zuverdienst-Möglichkeiten nach dem Renteneintritt einberechnet werden. Hier erklärte Wehowsky den Teilnehmern, welche Sozialversicherungsleistungen wie berücksichtigt werden müssen und was es aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten gilt.

Update, Austausch und Wiedersehen

Abschließend gab die Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Dr. Henriette Meissner ein Update und eine Zusammenfassung aller neuesten Entwicklungen in der bAV. Dr. Meissner führte auch als Moderatorin durch die gesamte Veranstaltung, wo es ihr mit ihren herausragenden Fach- und Branchenkenntnissen gelang, stets genau passende Übergänge zwischen den verschiedenen Workshop-Themen herzustellen. Aber nicht nur die hohe Aktualität und das fachliche Niveau werden von den Teilnehmern des Oberhachinger Absolventen-Workshops geschätzt – mindestens ebenso im Mittelpunkt stehen der persönliche Austausch und die Netzwerkpflege, die auch in diesem Jahr wieder ihren Ausklang auf dem Münchener Oktoberfest fanden. Der Kreis der Absolventen des Studiums Betriebswirt/-in bAV (FH) ist eines der angesehensten bAV-Netzwerke Deutschlands. Für die ehemaligen Teilnehmer des Lehrgangs Rentenberater/-in war es das erste Wiedersehen.

Studien- und Lehrgangsstarts Anfang 2019

Als eine der höchsten und ältesten Weiterbildungen in diesem Bereich, ermöglicht das Studium Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) bAV-Spezialisten einen Zugang zu vielfältigen beruflichen Perspektiven. Der nächste Einstieg an der Hochschule Koblenz ist zum Sommersemester 2019 möglich, Bewerbungsschluss ist am 25. Januar 2019. Informationen können unter www.campus-institut.de/betriebswirt-bav angefordert werden. Der Sachkundelehrgang Rentenberater/-in wird vom CAMPUS INSTITUT in Kooperation mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) durchgeführt. Ziel ist das Erreichen der theoretischen Sachkunde für die gerichtliche Zulassung zum/-r Rentenberater/-in. Die nächsten Lehrgänge starten im Februar 2019 in Stuttgart und München sowie im August 2019 in Dortmund, Hannover und Berlin. Informationen können unter www.sachkunde-rentenberater.de angefordert werden. Der Wissens- und Informationsanbieter Wolters Kluwer unterstützt die Lehrgänge mit renommierten bAV-Publikationen, wie das Praxishandbuch Betriebliche Altersversorgung, die Textsammlung bAV oder die Arbeitsrechtlichen Grundzüge der bAV.

Das CAMPUS INSTITUT ist in diesem Jahr auch auf der Fachmesse DKM in den Dortmunder Westfalenhallen an Halle 4 an Stand A07 vertreten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Campus Institut AG, Keltenring 5, D-­82041 Oberhaching, Tel.: 089/628338­23, Fax: 089/628338­20, www.campus-­institut.de

 

Am 23. Februar 2018 trat das deutsche Umsetzungsgesetz der Insurance Distribution Directive (kurz „IDD“) in Kraft. Verschärfte Transparenz- und Wohlverhaltenspflichten müssen seitdem umgesetzt werden.

 

Nun wurde auch die Versicherungsvermittlerverordnung überarbeitetet. In der neuen Ausgabe ihres IDD-Handbuchs berücksichtigt die HonorarKonzept GmbH nun die wesentlichen Neuerungen.

Auf Grundlage der neuen Versicherungsvermittlerverordnung, die jüngst vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, hat HonorarKonzept ein Update des IDD-Handbuchs vorgenommen: Änderungen betreffen insbesondere das Thema Weiterbildung, speziell die gesetzlichen Anforderungen an Weiterbildungsformate und den Nachweis zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht. Aufbewahrungspflichten und Details zur unterjährigen Aufnahme der Vermittlungstätigkeit wurden ebenfalls präzisiert. Dazu kommen kleinere Anpassungen, zum Beispiel welche Ausnahmen bei Provisionsabgaben zulässig sind oder dass Gewerbetreibende im Rahmen der Erstinformation nun angeben müssen, ob, und nicht mehr dass sie eine Beratung anbieten.

„Auch wenn die Zustimmung seitens des Bundesrates noch fehlt: Mit der nun angepassten Versicherungsvermittlerverordnung herrscht Klarheit und mancherorts sicher auch Aufatmen im Versicherungsvertrieb. Vor allem die Pflichten zu Lernerfolgskontrollen und zum Nachweis der Weiterbildung wurden sinnvoll und pragmatisch angepasst“, erklärt Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH. „Wir gehen nicht davon aus, dass es noch zu weiteren wesentlichen Änderungen kommt.“

Das IDD-Handbuch bietet Versicherungsvermittlern einen Überblick über die wesentlichen IDD-Anforderungen zu Wohlverhaltenspflichten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Weiterbildungspflichten, allgemeinen Informationspflichten und zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Das umfangreiche Nachschlagewerk bietet zudem konkrete und praxisnahe Lösungen für den Berufsalltag und kann von Partnern der HonorarKonzept kostenfrei bezogen werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen, Tel: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77, www.honorarkonzept.de

Knapp ein Viertel der Teilnehmer hat schon jetzt den IDD-Nachweis für 2018 erreicht. ELearning erstmals mit einem 40 Prozent-Anteil bei den Lernarten. 4.366 Teilnehmer erhalten bereits das gut beraten 5-Jahreszertifikat.

 

Zum dritten Mal in Folge nahm die Zahl der Bildungskonten der Initiative gut beraten außergewöhnlich deutlich zu. „Die 8.666 neuen Bildungskonten im dritten Quartal 2018 bedeuten einen Zuwachs von 5,8 Prozent“, erklärte heute Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., in München. „Seit Jahresbeginn 2018 wurden insgesamt 25.523 neue Konten eingerichtet, das entspricht 16,3 Prozent aller Bildungskonten. Ende September 2018 verfügen mittlerweile 156.966 vertrieblich Tätige über ein gut beraten-Konto. Mit IDD hat ein Bildungskonto bei gut beraten ganz offensichtlich weiter an Bedeutung gewonnen. Die Versicherungsvermittlungsverordnung ist auf der Zielgeraden. Der Gesetzgeber vertraut in die Selbstregulierung der Branche. Diese konnten wir mit der Initiative gut beraten glaubwürdig unter Beweis stellen.“, so Höhn weiter bei der Vorlage des Quartalsberichts mit den aktuellen Daten der IDD-konformen Weiterbildungsdatenbank.

Fast sieben Stunden Bildungszeit pro Teilnehmer im dritten Quartal

Zwischen Juli und September 2018 erarbeiteten sich die teilnehmenden Frauen und Männer fast 1,1 Millionen Stunden Bildungszeit (1.075.382 Stunden). „Das entspricht durchschnittlich fast sieben Stunden Bildungszeit pro vertrieblich Tätigem im dritten Quartal oder 13,5 Stunden seit Anfang 2018 – gleichgültig wie lange er sich bereits im Rahmen von gut beraten weiterbildet“, erläuterte Höhn. Seit dem Start der Brancheninitiative im April 2014 sind in der Weiterbildungsdatenbank insgesamt 13.547.694 Stunden Bildungszeit verzeichnet. Auch die Zahl der akkreditierten Partner der Initiative gut beraten nimmt weiter zu: zwischen Juli und September 2018 erneut deutlich stärker als in den Quartalen zuvor. Jeweils 18 neue Trusted Partner und neue Bildungsdienstleister erfüllten in diesem Zeitraum die Kriterien von gut beraten.

„Wir verstehen das auch als Vertrauensbeweis in die Qualität unserer Infrastruktur, die die große Zahl der Teilnehmer und das umfangreiche Datenvolumen weiterhin ohne Probleme bewältigt“, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied.

Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute, wies bei der Vorstellung der Quartalszahlen darauf hin, dass bis Ende September 2018 bereits 36.045 gut beraten-Teilnehmer den IDD-Nachweis für 2018 erbracht haben. Er betonte: „Schon siebeneinhalb Monate nach dem Start von IDD hat knapp ein Viertel der teilnehmenden vertrieblich Tätigen das Pensum eines kompletten ´IDD-Jahres´ geschafft.“ Gleichzeitig teilte er mit, erstmalig könne die Brancheninitiative nunmehr das gut beraten-5-Jahreszertifikat ausstellen: „4.366 Teilnehmern der ersten Stunde haben im zurückliegenden Quartal 200 Weiterbildungspunkte über die letzten fünf Jahre und die gesetzliche Auflage nach IDD von 15 Weiterbildungsstunden pro Kalenderjahr ab 2018 nachgewiesen“, erläuterte Archangeli.

Qualität und Struktur bleiben auf hohem Niveau

Der Personenkreis, wie etwa Versicherungsberater, Leitungspersonen oder vertrieblich Tätige aus den Innendiensten, der nach IDD seit Februar 2018 ebenfalls einen Weiterbildungsnachweis erbringen muss, hat derzeit einen Anteil von 10,9 Prozent (2.540 Weiterbildungskonten) an den insgesamt seit Anfang März 2018 neu eröffneten Konten. Insgesamt machen diese Personen lediglich zwei Prozent aller Teilnehmer aus. Daneben zeigen die bis Ende September 2018 erfassten Daten in der Weiterbildungsdatenbank, dass gut beraten die realen Profile der vertrieblich Tätigen konstant gut spiegelt: Aktuell beteiligen sich 60.316 Ausschließlichkeitsvermittler und weitere 38.622 Vermittler im angestellten Außendienst – insgesamt 63 Prozent aller Teilnehmer. 32.657 Makler und Mehrfachagenten machen 20 Prozent aller Teilnehmer aus.

18.420 Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern (12 Prozent aller Teilnehmer) haben ebenfalls ein Bildungskonto; das entspricht einem Plus von drei Prozentpunkten in den letzten beiden Quartalen. Die Altersstruktur von gut beraten ist weitestgehend stabil: Die Gruppe der 41- bis 60-Jährigen ist Ende September 2018 mit 82.810 teilnehmenden vertrieblich Tätigen bei der Altersverteilung mit 52,8 Prozent nach wie vor am stärksten vertreten. Die Altersgruppe der 21- bis 40-Jährigen ist mit 30,9 Prozent ebenfalls vergleichsweise stark präsent. Mit 23,9 Prozent verzeichnete die Altersgruppe der 61- bis 70-Jährigen den stärksten Zuwachs im dritten Quartal 2018.

Bei der Verteilung der Geschlechter haben die Frauen zum Ende des dritten Quartals ihren Anteil auf 26 Prozent erhöht, seit dem Start von gut beraten haben sie damit fünf Prozentpunkte hinzugewonnen. Die teilnehmenden Männer sind weiterhin tendenziell älter als ihre Kolleginnen: 38 Prozent der teilnehmenden Frauen sind zwischen 21 und 40 Jahre alt, bei den Männern sind das lediglich 28 Prozent.

Bei den Lernformen ist der Anteil aller E-Learning-Varianten im dritten Quartal 2018 erstmals auf 40 Prozent angestiegen. Die gut beraten-Teilnehmer favorisieren zwar bei ihren Bildungsmaßnahmen weiterhin eindeutig Präsenzveranstaltungen, deren Anteil an allen von der Initiative anerkannten Weiterbildungsformen ist allerdings von 66 Prozent Ende 2015 auf 55 Prozent bis Ende September 2018 zurückgegangen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

Weiterbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft 2018 erstmalig als Infografik-Website verfügbar

 

Die Weiterbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft hat die Umsetzung der IDD in nationales Recht und die Auswirkungen der Digitalisierung als wesentliche Einflussfaktoren auf die betriebliche Weiterbildung identifiziert. Insbesondere wurden die Herausforderungen der bevorstehenden Nachweispflicht im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für InnendienstmitarbeiterInnen untersucht. Die Auswertung gibt es erstmalig als Infografik-Website. Seit heute ist sie unter www.bildungsumfragen-versicherung.de online.

Zentrale Ergebnisse sind: 34 % der InnendienstmitarbeiterInnen werden als neue IDD-Zielgruppe identifiziert und unterliegen somit der Weiterbildungsverpflichtung. Die Anzahl der Weiterbildungsangebote haben vor diesem Hintergrund über 80 % der Versicherungsunternehmen erhöht. Außerdem ist der Anteil derjenigen, die mindestens eine jährliche Weiterbildungsmaßnahme besucht haben, seit 2016 um knapp 10 Prozentpunkte gestiegen. Um eine Anrechenbarkeit gemäß IDD sicher zu stellen, werden bei den angebotenen Bildungsmaßnahmen ganz überwiegend die Anrechnungsregeln der Initiative gut beraten zu Grunde gelegt.

Der Fragenkatalog zur Digitalisierung bringt neue Erkenntnisse zu den Weiterbildungszielgruppen und Themen: So sehen die befragten Versicherungsunternehmen bei mehr als der Hälfte der InnendienstmitarbeiterInnen eine gezielte Förderung im Bereich der digitalen Kompetenzen zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit für notwendig. Die Hitliste der Weiterbildungsthemen führt der Datenschutz (91 %) an, gefolgt von agilen Projektmanagementmethoden (87 %) und der digitalen Zusammenarbeit (82 %).

Die Umfrage, die bereits zum zehnten Mal vom BWV Bildungsverband und dem AGV durchgeführt wurde, ist erstmalig als statistische Website mit animierten Grafiken, Mouse-Over-Erläuterungen und weiterführenden Links verfügbar. Die zentralen Ergebnisse der Erhebung basieren auf den Rückmeldungen von 47 Versicherern, die rund 84 % der ArbeitnehmerInnen im Innendienst (133.500) repräsentieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

Neues digitales Weiterbildungsprogramm für erfolgreiche Honorarberatung 

 

Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung sieht vor, dass Makler bereits für dieses Jahr 15 Weiterbildungsstunden nachweisen müssen. Vorausschauende und unternehmerisch denkende Makler können diese Anforderung zum Anlass nehmen, ein digitales, speziell auf das Honorargeschäft ausgerichtetes Qualifizierungs- und Weiterbildungsprogramm zu nutzen. Dabei geht es in erster Linie um die zukunftssichere Ausrichtung von Makler-Geschäftsmodellen.

Die con.fee AG sieht sich als ausgewiesener Spezialist für die Honorarberatung und als Bildungspartner in der Verantwortung, ihr Angebot ständig zu verbessern und veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Nach den Erfahrungen des ersten Jahres mit neuen Honorarberater-Erfolgskursen wurde das Akademieprogramm der con.fee AG neu ausgerichtet. Die Verbesserungen umfassen insbesondere ein neues Online-Angebot, mit dem Makler das gesamte Kursspektrum modular und abgestimmt auf ihre individuellen Anforderungen nutzen können. Mit diesem Programm werden Makler in die Lage versetzt, professionelle Honorarberatung mit ihren Kunden durchzuführen und in ihren Geschäftsbetrieb ertragreich einzubinden.

Dabei müssen sie nicht auf die Interaktion mit anderen Teilnehmern verzichten. Neben der reinen Wissensvermittlung gibt es im Rahmen von Online-Konferenzen die Möglichkeit zur Diskussion und Interaktion. Zur Vertiefung und Reflexion werden außerdem Aktiv-Trainings in der Region angeboten.

Das neue Programm und das dahinterstehende Konzept wird am 09. Oktober 2018 im Rahmen eines Webinars vorgestellt.  Darin werden auch auf den aktuellen Stand der IDD-Weiterbildungsverpflichtung und die Umsetzungsvorteile durch die Kooperation mit „gut beraten“ eingegangen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

con.fee AG, Hegelstraße 14, 53177 Bonn,Tel: +49 228 – 299 727 82, Fax: +49 228 – 299 727 89, www.confee.de

Discover Digital by BWV: der Startschuss für die Kampagne ist erfolgt

 

Sich sicher in digitalen Welten bewegen zu können ist das A und O auch für die Versicherer. Alle MitarbeiterInnen unserer Branche auf diesem Weg mitzunehmen, das ist das Ziel der Infokampagne

„Discover Digital“ des BWV Bildungsverbands. Der Auftakt erfolgt heute im Rahmen des Bildungskongresses der deutschen Versicherungswirtschaft, dem Branchentreff der Personal- und Bildungsverantwortlichen. Die Kampagne wird zentral durch die Web-Plattform www.discoverdigital.de begleitet und unterstützt. Auf ihr finden sich spannende Blogeinträge und Lerninputs zu Digitalisierung in den fünf Kategorien: „Digitalisierung ist …“, „Branche in Bewegung“, „New Work“, „Daten, Daten, digital“ und „Bildung digital“.

„Mit der mindestens bis Ende 2019 laufenden Kampagne erhoffen wir uns im BWV, dass wir einen Anstoß geben können, die digitale Transformation zu bewältigen. Wichtig ist, alle MitarbeiterInnen mitzunehmen und Vorbehalte durch Wissen abzubauen“, so Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands.

www.discoverdigital.de bietet zugeschnittene virtuelle Entdeckungsreisen auf vier Einstiegsebenen in Sachen Digitalisierung an: für digitale Natives, routinierte Sachbearbeiter und Führungskräfte, engagierte Personaler und kundenorientierte Vertriebler. Der BWV Bildungsverband baut die Kampagnenwebseite stetig aus und erweitert sie. Alle MitarbeiterInnen der Branche sind eingeladen, daran mitzuwirken: Kurze Videoclips auf der Startseite machen mit einem Augenzwinkern Lust darauf, das Thema Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft für sich zu entdecken. Schauen Sie doch mal rein!

 

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Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

Campus Webinar: Sowohl beim Abschluss als auch bei etwaigen Änderungen von Lebensversicherungen besteht hoher Beratungsbedarf. In einem einstündigen Live-Webinar am 06.11.2018 erklärt RA Oliver Renner praxisnah die Problemfelder und gibt wichtige Tipps zum Umgang in der praktischen Umsetzung bei der Beratung. 

 

Aktuelles Urteil

Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt hat noch einmal aufgezeigt, wie eine wirksame Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung zu gestalten ist und welche Beratungspflichten bei vorübergehender Beitragsfreistellung bestehen. Aber auch beim Abschluss von Nettopolicen, der Lebensversicherung als Tilgungsinstrument sowie als Kapitalanlage hat sich eine differenzierte Rechtsprechung entwickelt. RA Oliver Renner gibt am 06.11.2018 bedeutende Tipps zum Umgang in der praktischen Umsetzung bei der Beratung.

Vorgeschriebene Beratungs- und Dokumentationspflicht

„Durch die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beratungs- und Dokumentationspflicht sollen dem Kunden die wesentlichen Inhalte der Beratung vor Augen geführt werden. Zudem soll der Kunde mit dem Protokoll in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung zu überprüfen und den ihm sonst kaum möglichen Nachweis über den Inhalt der Beratung zu führen“, so RA Oliver Renner. Welchen Inhalt sowohl die Beratung als auch die Dokumentation haben muss, wird in dem Webinar verdeutlicht.

Live Webinar mit Fachanwalt

Rechtsanwalt Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwälte Wüterich Breucker in Stuttgart, ist u.a. Spezialist im Bereich Wertpapier- und Verbraucherrecht. Er ist außerdem durch zahlreiche Publikationen und Fachvorträge zur Haftung des Anlageberaters und aktuellen Rechtsprechungen bekannt. Herr Renner referiert am 06.11.2018 zum Thema „Beratungspflichten bei Abschluss/Vertragsveränderungen von Lebensversicherungen“ live. Auch für eine abschließende Fragerunde steht er im Anschluss online zur Verfügung. Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit unter: campus-institut.de/seminare/webinare/

IDD-Verpflichtung

Regelmäßige Weiterbildung ist aktuell ein sehr wichtiges Thema. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) schreibt vor, sich 15 Stunden für ein laufendes Kalenderjahr weiter zu bilden. Für alle Seminare am CAMPUS INSTITUT, einschließlich für das Webinar von Herrn Renner, gibt es Weiterbildungsstunden gem. IDD-Vorgaben und der Initiative „gut beraten“. Um für das gesamte Jahr gewappnet zu sein und entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen zu können, hat das CAMPUS INSTITUT eine IDD-Flatrate Variante zusammengestellt, die exakt die vorgeschriebenen 15 Stunden Weiterbildung beinhaltet.

 

Die Deutsche Makler Akademie kooperiert ab sofort mit dem Brancheninstitut für Prozessoptimierung (BiPRO e.V.).

 

Der BiPRO e.V. ist eine neutrale Organisation, deren Mitglieder es sich zur Aufgabe machen, unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche durch fachliche und technische Standards zu optimieren. Mitglieder des Vereins sind Versicherer, deren Vertriebspartner, Softwareanbieter, Beratungs- und andere Dienstleistungsunternehmen.

In den von der DMA neu angebotenen Seminaren „Grundlagen BiPRO für den Versicherungsvertrieb“ geht es entsprechend um die Verbesserung der Prozesse zwischen Versicherungsmakler und Versicherer. Erläutert werden dabei der Einsatz der BiPRO-Normen und ihr Nutzen bei der Digitalisierung der Vertriebsprozesse. Zielgruppe der Präsenzseminare sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vertrieb von Versicherungsunternehmen und Maklerhäusern, sowohl im Innen- als auch aus dem Außendienst.

Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e.V. erklärt: „Die Effizienz von Maklerprozessen ist eines unserer Hauptanliegen. In unseren DMA-Seminaren werden Mitarbeitern aus dem Versicherungsvertrieb die Vorteile, aber auch die Risiken der Digitalisierung verständlich und praxisnah vermittelt.“

Joachim Zech, Geschäftsführer der DMA, freut sich über den neuen Partner: „Für die eintägigen Kompaktseminare konnten wir hochqualifizierte BiPRO-Trainer verpflichten, die direkt aus der Praxis kommen.“

 

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So lukrativ sind die Perspektiven nach dem Weiterbildungsstudium

 

Am 10. Juli fanden die Abschlussprüfungen für den 28. Jahrgang beim weiterbildenden Studium Betriebswirt/­in für betriebliche Altersversorgung (FH) an der Hochschule Koblenz statt. Bei der Zertifikatsverleihung gratulierten Prof. Dr. Günter J. Friesenhahn, Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften, Prof. Dr. Martin Schmid, Leiter des Instituts für Forschung und Weiterbildung und Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT den neuen Absolventen. Diese erreichen mit dem Titel, der seit 2003 vom CAMPUS INSTITUT in Kooperation mit der Hochschule exklusiv verliehen wird, ein Alleinstellungsmerkmal und zugleich Deutschlands angesehenste bAV­ Spezialisierung. Durch die Rentenreform ist ein weiteres Mal Bewegung in die bAV gekommen ­ nicht zuletzt auch deshalb sind die ausgewiesenen Experten gefragt.

Fit für das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit der Einführung der Tarifrente ist in diesem Jahr eine zusätzliche Vorsorgeform hinzugekommen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat aber auch Auswirkungen auf die klassischen Zusageformen, die unter anderem neu interpretiert oder angepasst werden müssen. „Solch anspruchsvollen Tätigkeiten müssen qualifizierten Spezialisten überlassen werden“, bestätigt Ulrike Hanisch vom CAMPUS INSTITUT. In der Versicherungswirtschaft wird diese Einschätzung schon seit längeren geteilt. Deshalb wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Studium an der Hochschule Koblenz von allen Dozenten in den jeweiligen Fächern eingehend und praxisnah berücksichtigt.

Entsprechend gut informiert sind die Absolventen schon heute: „Wer den Titel Betriebswirt/­in bAV (FH) trägt, gehört zu den ersten, die fit für den fachlichen Umgang mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind“, so Ulrike Hanisch weiter. „Insgesamt gesehen werden die Absolventen ganz vorne mit dabei sein, wenn es darum geht, attraktive Positionen im bAV Bereich zu besetzen.“

Führungspositionen und Aufstiegschancen

Mit dem bAV-­Abschluss entstehen interessante Perspektiven in unterschiedlichen Branchen. Auf die Absolventen warten attraktive Positionen und Aufstiegschancen u.a. bei Versicherungen und anderen Versorgungsträgern, wo sie sowohl im Innendienst als auch im Außendienst eingesetzt werden. Hier werden gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte vorrangig in der Verwaltung und in der Vertriebsunterstützung gesucht. Durch die steigende Anzahl an Mitarbeitern mit bAV-­Verträgen in größeren Unternehmen und Konzernen ist entsprechendes Know-how zunehmend auch in Personalabteilungen gefragt. Hinzu kommt die immer weiter verbreitete Anwendung der bAV als Personalbindungsinstrument sowie der Bedarf nach fachlicher Unterstützung im Fall eines Betriebsübergangs. Auch Steuerberater, die Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen in Fragen der GGF Versorgung beraten, erhalten durch das Studium einen wertvollen Wissensvorsprung. Freie Berater, Makler und Berater, die auf Honorarbasis Versorgungskonzepte erarbeiten, profitieren überdies von dem namhaften Absolventennetzwerk sowie vom erleichterten Zugang zu Entscheidungsträgern, der durch den Studientitel ermöglicht wird.

„Netz der bAV-­Experten wächst“

Auf die hervorragenden Perspektiven der Absolventen gingen auch die Gratulanten der Hochschule und des CAMPUS INSTITUT bei der Zertifikatsverleihung ein. Die Veranstaltung fand direkt im Anschluss an die letzte mündliche Prüfung statt, die als Verteidigung der Projektarbeit konzipiert ist. Ulrike Hanisch wies darauf hin, dass den Absolventen in Zukunft „mehr Türen denn je in der bAV offen stehen. Das Netz der bAV­-Experten wächst jedes Jahr an und auch fachlich kommen immer wieder neue Schwerpunkte hinzu“. Ulrike Hanisch verwies auch auf die nächsten Alumni-­Treffen am 26. September am Oberhachinger CAMPUS INSTITUT sowie im Frühjahr 2019 bei der R+V Versicherung AG in Wiesbaden, bei denen auch Gäste teilnehmen dürfen. Prof. Dr. Friesenhahn betonte darüber hinaus, wie gut es mit dem Konzept gelungen sei, Studium und Beruf in Einklang zu bekommen. Er lobte die Absolventen aber auch explizit für ihren Einsatz und äußerte sich anerkennend, sie hätten den „Stresstest“ bestanden.

Drei Semester neben dem Beruf

Zielgruppe der bAV­-Zusatzqualifikation sind Berufstätige, die bereits über Praxiserfahrung und Vorqualifikationen verfügen. In drei Semestern neben dem Beruf werden alle wichtigen Themen der betrieblichen Altersvorsorge vollständig abgedeckt. Mit einer Projektarbeit am Ende des Studiums wird eine zusätzliche direkte Verbindung von Wissenschaft und Praxis hergestellt. Nächster Studienstart ist am 24. September 2018. Die Anzahl der Studienplätze ist begrenzt. Detaillierte Informationen und Bewerbungsunterlagen können unter www.bav­weiterbildung.de angefordert werden.

 

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