AfW: Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage nach MiFID weltfremd und nicht umsetzbar
Die europäische Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU, ESMA, hatte einen Call for Evidence zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II gestartet. Abgabefrist war der 15.9.2023. Das Ziel dieses Call for Evidence besteht darin, Branchenfeedback zu sammeln, das […]