Jeder der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt muss wissen, dass man in vielen Fällen nur eine Streitoption für den Leistungsfall kauft.
Eine aktuelle Erhebung unseres Unternehmens hat in den Top-Tarifen von bei 61 Versicherern 130 unverbindliche Formulierungen und unbestimmte Begriffe identifiziert. Das fängt bei der Beschreibung des versicherten Risikos an und hört bei den im Leistungsfall zu erbringenden Nachweisen auf.
Die Vertragsbedingungen sind an den entscheidenden Stellen marktkonform standardisiert und so dehnbar, dass die Leistungskennzahlen der Versicherer trotz gleichem inhaltlichen Tenor massiv divergieren.
Kein einziges Unternehmen formuliert verständlich wann eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen tatsächlich vorliegt, welche Ärzte mit welcher Befundtiefe die körperlichen oder seelischen Erkrankungen nachweisen müssen und welche Tätigkeits- und sonstigen Nachweise im Leistungsfall in welcher Detailtiefe vom Versicherten konkrete zu erbringen sind.
Die Vorstellungen, wann eine Berufsunfähigkeit konkret vorliegt, klaffen in der Interpretation zwischen Versicherer, Vermittlern, Testern und betroffenen Versicherten erfahrungsgemäß weit auseinander.
Daher sollten Versicherte einkalkulieren, dass Sie im BU-Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit eine professionelle Leistungsfallbegleitung in Anspruch nehmen müssen, die unter Umständen nochmals zwischen 4.000 € und 8.000 € kosten wird.
Ein absurdes Geschäftsmodell bei so einer wichtigen Absicherung.
Dennoch brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Notfalls auch um sich vor Gericht um eine Leistung streiten zu können.
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