Der map-report 909 analysiert die aktuellen Berichte zu Solvabilität und Finanzlage („SFCR-Berichte“) nach Solvency II.
Sein Fazit: Lebensversicherer bauen ihre Kapitalausstattung im dritten Berichtsjahrgang weiter aus. Private Krankenversicherer verzeichnen zwar eine leicht rückläufige Bedeckungsquote, behaupten sich aber auf hohem Niveau.
Gerade einmal 16 Wochen blieben Versicherern für die Veröffentlichung ihres Berichts zur Solvenz- und Finanzlage 2018 (Solvency and Financial Condition Report – kurz: SFCR). Nicht alle sind innerhalb der Frist ins Ziel gekommen. Auch 2019 mit besonderer Spannung erwartet: die Solvenzquoten (SCR-Quoten). Diese werden in einem aufwendigen Prozess aus der Gegenüberstellung von zwei Werten ermittelt. Auf der einen Seite steht die Solvenzkapitalanforderung (SCR). Das ist der „Kapitalpuffer“, den eine Versicherungsgesellschaft benötigt, um Verpflichtungen auch dann noch erfüllen zu können, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtern sollten. Auf der anderen Seite stehen die anrechnungsfähigen Eigenmittel des Unternehmens.
Mehr als eine Quote
Anstelle dieser Standardformel dürfen Versicherer auch ein internes, gesellschaftsindividuelles Modell zur Berechnung der SCR-Quote anwenden. Dessen Entwicklung und der Abstimmungsprozess mit der Aufsichtsbehörde gestalten sich jedoch sehr aufwendig. Zudem sind Übergangsmaßnahmen sowie Erleichterungen bei den Rückstellungen zulässig. Im Ergebnis können die aufsichtsrechtlich relevanten Solvency-II-Quoten einschließlich aller Übergangsmaßnahmen nicht direkt verglichen werden: „Quote ist nicht gleich Quote“, erläutert Reinhard Klages, Chefredakteur des map-reports. „Je nachdem, wie die Quote ermittelt wurde, kann das Ergebnis leicht um mehrere hundert Prozent abweichen.“ Der map-report 909 trägt den verschiedenen Berechnungsformeln Rechnung. Die Solvabilitätsquote wird sowohl mit Volatilitätsanpassung (VA) und Übergangsmaßnahmen (ÜM) als auch ohne jegliche Hilfsmaßnahmen abgebildet. In den Grafiken werden immer nur jene Gesellschaften berücksichtigt, bei denen die jeweiligen Übergangshilfen auch angewendet wurden. Auf diese Weise wird deutlich, wie groß der Einfluss einer Maßnahme auf die Bedeckungsquote ist.
Solvenzquote von Lebensversicherern
Von insgesamt 83 untersuchten Lebensversicherern nutzten 72 Gesellschaften die Standardberechnung SCR, die übrigen elf ein internes System. 46 Versicherer machten von Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG und Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG Gebrauch. Zehn Lebensversicherer nutzten ausschließlich die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen. Weitere zehn Unternehmen setzten ausschließlich auf Volatilitätsanpassung. Die WWK nutzte die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG in Kombination mit der Volatilitätsanpassung.
Methodisch setzt sich der map-report bewusst von anderen Untersuchungen ab. Statt einen Mittelwert der SCR-Quoten mit allen angewendeten Übergangsmaßnahmen zu bilden, zieht map-report die absoluten Werte heran. Im Zähler steht die Summe der anrechnungsfähigen Eigenmittel der berücksichtigten Versicherer, im Nenner finden sich die addierten SCR. Anstelle eines Mittelwertes aus 83 Quoten weist map-report eine Solvabilitätsquote des Marktes aus. Auf diese Weise wird verhindert, dass Versicherer mit relativ kleinem Marktanteil und extrem hoher Kennzahl die Aussagekraft der Referenzkennzahl verwässern. „Der Marktriese Allianz hat eben für den Gesamtmarkt eine größere Bedeutung als die Landeslebenshilfe“, begründet Klages den Ansatz.
Solvent aus eigener Kraft
Im Gesamtmarkt Leben hat sich die Solvenzquote positiv entwickelt. Ohne Übergangsmaßnahmen beträgt sie mittlerweile 234,6 % (Vorjahr 227,4 %). Ganz oben platzieren sich Europa mit 912,1 % und Dialog mit 769,1 %. Am anderen Ende der Skala verfehlen aktuell ein Dutzend Versicherer die 100 %-Marke. Vor der Insolvenz stehen sie damit aber noch lange nicht. Es mangelt ihnen nicht an Eigenmitteln, sondern an Risikotragfähigkeit. Gemessen an ihrer aktuellen Bestandsmischung verfügen sie nicht über ausreichend Kapital, um eine Situation zu überstehen, die rechnerisch in einem von 200 Jahren eintritt. Die Schlusslichter Rheinland mit 22,6 % und Frankfurt Münchener mit 4,8 % befinden sich beide im Run-off.
Zu den entscheidenden Faktoren für die insgesamt verbesserte Situation zählt Klages vor allem Erleichterungen bei der ZZR-Methode, die rechtzeitig vor dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind. Das höhere Zinsniveau zum Bilanzstichtag 31.12.2018 sowie die Neuausrichtung der Produktpolitik von Lebensversicherern zeigen ebenfalls Wirkung. „Mittelfristig gehen wir davon aus, dass der Trend zu Produkten ohne nennenswerte Garantien die Solvabilität weiter fördert. Schließlich werden die Kapitalanforderungen unter Solvency II risikobasiert ermittelt. Sinkt also das Zinsrisiko eines Versicherers, gilt das auch für seinen Kapitalbedarf“, erläutert Klages.
Unternehmen, die Übergangsmaßnahmen in Anspruch genommen haben, konnten ihre SCR in Summe sogar von 400,6 % auf 461,2 % steigern. Swiss Life mit 1.071,1 % und SV Sachsen mit 1.034,2 % führen das Feld an. Schlusslichter sind die WWK (202,7 %) und Rheinland (140,7 %). Die größte Wirkung erzielen die Übergangshilfen bei der Süddeutschen. Hier liegt die SCR-Quote mit 957,3 % um knapp 860 Prozentpunkte über der Basisquote (97,9 %).
Untergrenze MCR
Das MCR (Minimum Capital Requirement = Minimumsolvenzkapital) definiert die Kapitaluntergrenze, bei deren anhaltender Unterschreitung die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen wird. Liegt Unterdeckung bereits vor oder ist diese in den folgenden drei Monaten wahrscheinlicher als die Erfüllung, muss das betroffene Unternehmen die Aufsichtsbehörde informieren und einen Finanzierungsplan vorlegen. Zudem verlangt § 135 VAG, die Eigenmittel aufzustocken und/oder das Risikoprofil zu verändern. Die MCR-Bedeckungsquote der Lebensversicherer (inklusive VA und ÜM) schwankt noch stärker als die SCR-Variante. Die Bandbreite reicht von 3.648,2 % (Europa) bis 336,3 % (Skandia). Ohne Übergangshilfen verfehlen Athora (92,6 %), Rheinland (70,0 %), Landeslebenshilfe (48,5 %) und Frankfurt Münchener (15,4 %) die 100 %-Hürde deutlich. Von diesen vier Gesellschaften zeichnet nur noch die Landeslebenshilfe Neugeschäft.
Krankenversicherer für Solvency II gut gerüstet
Private Krankenversicherer zeigen sich für Solvency II vergleichsweise gut gerüstet. Denn anders als die Lebensversicherer können sie ihre Beiträge bei Bedarf erhöhen. Auf diese Weise schultern nicht sie selbst, sondern ihre Versicherten einen Großteil des Risikos. Das schlägt sich in hohen SCR-Quoten nieder. Dabei liegt die Bandbreite zwischen 988,8 % (FAMK) und 179,4 % /Ergo Direkt). Marktneuling Ottonova erreicht sogar eine Quote von 2.039 %. Im Gesamtmarkt sank die SCR-Bedeckung ohne VA und ÜM leicht von 478,7 % (2017) auf 455,7 % (2018). Einzelne Unternehmen veränderten ihre Position teils erheblich.
Von 37 Krankenversicherern ermitteln vier Unternehmen ihre SCR-Quote nach einem internen Verfahren. Fünf setzen auf Volatilitätsanpassung, eines auf Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen und ein weiteres Unternehmen auf beide Maßnahmen. Dadurch, dass kaum Hilfsmaßnahmen angewendet wurden, zeigt die MRC-Quote mit und ohne Erleichterungen kaum Unterschiede.
Solvenzquote ein Merkmal von vielen
„Die Risikomessung unter Solvency II ist dem alten Regime methodisch überlegen“, konstatiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg und Herausgeber des map-reports. Die Überlegenheit zeige sich beispielsweise bei der Bewertung von Biometrieversicherern wie Credit Life, Dialog oder Hannoversche, so Franke. Diese Gesellschaften erzielten nach der alten Methode von Solvency I relativ niedrige Solvenzbedeckungen. Nach dem neuen, risikoorientierten Solvency II zählten sie zu den Gewinnern.
Trotzdem tauge die SCR-Quote nicht als isolierter Vergleichsmaßstab, mahnt Franke: „Wie jede Kennzahl kann auch die Solvenzquote nur ein Merkmal von vielen zur Unternehmensbewertung sein. Sie ersetzt weder ein klassisches Rating, noch sagt sie etwas über Produktqualität aus. Es bleibt eine zentrale Aufgabe von Vermittlern, ihre Kunden im jeweiligen Einzelfall über Besonderheiten zu informieren.“ Zudem sei Solvency II mit Unsicherheiten behaftet. Die Berechnung der zukunftsorientierten Risikotragfähigkeit beruhe auf Extrapolationen, für die zahlreiche Annahmen getroffen würden. Abzuwarten bleibe auch, wie sich die Überprüfung der Rahmenbedingungen von Solvency II vor allem bezüglich der langfristigen Garantien auf die Quoten auswirken werde.
Ab sofort lieferbar
Der map-report Nr. 909 – „Solvabilität im Vergleich“ ist ab sofort im PDF-Format lieferbar. Er bietet auf 99 Seiten übersichtlich aufbereitete Vergleiche der Solvenzquoten von Lebensversicherern und Krankenversicherern in Deutschland. Abonnenten des map-reports wurden bereits bevorzugt beliefert. Interessenten können sich an service@fb-research.de wenden oder den map-report direkt online bestellen.
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