Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, kommt um eine zusätzliche Vorsorge nicht umher.

 

Über die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer ihren Bruttoarbeitslohn in Alterseinkommen umwandeln. Bis zu einer jährlichen Sparleistung von 3.216 Euro (268 Euro/Monat) kann dies in 2019 sozialabgabenfrei und bis zu 6.432 Euro (536 Euro/Monat) steuerfrei erfolgen. Zudem muss der Arbeitgeber seit Jahresbeginn einen verpflichteten Zuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge gewähren. Dieser ist allerdings auf 15 Prozent des umgewandelten Entgelts begrenzt, erklären die Experten der uniVersa Versicherung und geben ein Beispiel: Ein 25-jähriger, lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem Monatseinkommen von 2.500 Euro brutto spart bei einer monatlichen Bruttoentgeltumwandlung von 100 Euro rund 25 Euro Steuern und durchschnittlich 20 Euro Sozialabgaben. Sein effektiver monatlicher Nettoaufwand beträgt damit nur 55 Euro. Von seinem Arbeitgeber erhält er noch einen Zuschuss von 15 Euro pro Monat, der zusätzlich fürs Alter angespart wird. Später kann er entweder eine lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalabfindung wählen. Alternativ ist auch eine Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent bei Wahl der monatlichen Rente möglich. Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Rentenbeginn möglichst flexibel gewählt werden kann, empfiehlt die uniVersa. Frühestens ab dem 62. Lebensjahr ist dies gesetzlich möglich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de