Die Mitglieder der gesetzlichen Pflegekassen müssen sich auf deutliche Beitragserhöhungen einstellen.
Hält die Entwicklung der letzten Jahre an, könnte der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bis 2040 auf 7,9 Prozent steigen. Das zeigt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP). Darin hat Studienautorin Christine Arentz eine Prognose über die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Beitragsentwicklung der SPV erstellt und die Effekte weiterer Leistungsausdehnungen berechnet.
Demografischer Wandel treibt SPV-Beitragssatz auf 4,1 Prozent bis 2040
In der Pflege zeigt der demografische Wandel seine ganze Wucht: Der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung wird nach Berechnungen des WIP alleine durch die alternde Gesellschaft auf knapp 3,7 Prozent im Jahr 2030 und auf mindestens 4,1 Prozent im Jahr 2040 steigen. Zuletzt ist der Beitragssatz zum Jahreswechsel 2019 um fast 20 Prozent auf aktuell 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent für Kinderlose angewachsen.
Ausschlaggebend für den altersbedingten Beitragsanstieg sind sinkende Beitragseinnahmen bei gleichzeitig steigenden Leistungsausgaben. Während mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Generationen („Baby-Boomer“) die beitragspflichtigen Einnahmen sinken, steigt mit höherem Alter ihre Pflegefallwahrscheinlichkeit – aus Nettozahler werden Nettoempfänger. Bis 2040 könnte die Zahl der Pflegebedürftigen etwa 4,4 Millionen betragen (2017: 3,4 Mio.). Den Baby-Boomern im Ruhestand steht dann eine schrumpfende Zahl von Menschen im erwerbstätigen Alter gegenüber.
Höhere Erwerbsquote bei Frauen kann Entwicklung nicht bremsen
An dieser Entwicklung wird auch eine höhere Erwerbsquote von Frauen nichts ändern. Die Soziale Pflegeversicherung finanziert sich ausschließlich aus den einkommensabhängigen Beiträgen ihrer Mitglieder. In der aktuellen Bevölkerungsentwicklung ist sie auf eine hohe Zahl von erwerbstätigen Menschen in der Bevölkerung angewiesen. Doch selbst unter der optimistischsten Annahme einer stark steigenden Erwerbsquote der Frauen auf das Niveau der Männer würde der Beitragssatz 2040 altersbedingt immer noch 4,0 Prozent erreichen.
Kostendruck durch neue Leistungen treiben den Beitragssatz
Die Prognose des WIP zu den Auswirkungen des demografischen Wandels basiert auf der Annahme, dass die Einnahme- und Ausgabenentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung bis 2040 gleich verläuft. In Wirklichkeit sind die Ausgaben sowohl in den letzten 10 als auch in den letzten 20 Jahren durch Leistungsausdehnungen schneller gestiegen als die beitragspflichtigen Einnahmen.
So sind die Einnahmen pro Mitglied zwischen 1997 und 2017 um 1,6 Prozent pro Jahr gestiegen, die Ausgaben pro Kopf legten jedoch um durchschnittlich 4,7 Prozent pro Jahr zu. In diesem Zeitraum lag die Kostensteigerungsrate bei 3,1 Prozent pro Jahr. Zwischen 2007 und 2017 lag die Kostensteigerungsrate mit einem Wachstum von 2,1 Prozent bei den Beitragseinnahmen und 7,4 Prozent bei den Leistungsausgaben sogar bei 5,3 Prozent pro Jahr.
Beitragssatz der Pflegeversicherung könnte auf 7,9 % steigen
Daher hat das WIP drei weitere Szenarien zum Anstieg der Leistungsausgaben berechnet und dabei die Kostensteigerungsrate auf 1, 2 und 3 Prozentpunkte fixiert (siehe nachfolgende Grafik). Bei einer Differenz von 3 Prozentpunkten zwischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ergäbe sich ein SPV-Beitragssatz von 5,2 Prozent in 2030 und 7,9 Prozent in 2040 – eine Beitragssatzerhöhung um fast fünf Drittel.
Wenn man die Kostensteigerung aus den Jahren 2007-2017 linear in die Zukunft fortschreibt, ergäbe sich schon 2025 ein SPV-Beitragssatz von 4,85 Prozent. Das würde einer Erhöhung um fast zwei Drittel entsprechen.
Steuerzuschüsse keine Alternative für nachhaltige Finanzierung
Die gute Wirtschaftslage der letzten Jahre hat die Risiken umlagefinanzierter Leistungsausweitungen in den Hintergrund treten lassen. In der aktuellen politischen Debatte dominieren neue Konzepte mit weiteren Ausgabensteigerungen. Zum Beispiel fordern eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats und das neue Sozialstaatskonzept der SPDeine Begrenzung des Eigenanteils in Pflegeheimen („Sockel-Spitze-Tausch“).
Dabei lässt die politisch gewünschte 40-Prozent-Obergrenze für Sozialabgaben bereits heute nur wenig Spielräume für die Pflegeversicherung. Daran würde auch ein Steuerzuschuss für die Soziale Pflegeversicherung nichts ändern, erläutert das WIP mit Verweis auf Berechnungen des Fraunhofer-Instituts und Prognos. Denn die Steuereinnahmen leiden unter denselben Demografie-Effekten wie die umlagefinanzierten Sozialversicherungen.
Kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung als nachhaltige Alternative
Die Studienergebnisse zeigen, dass in einer alternden Gesellschaft umlagefinanzierte Sozialversicherungen mit einem grundlegenden Problem zu kämpfen haben. Die nachfolgenden Generationen müssen für die ungedeckten Leistungsansprüche der Eltern und Großeltern aufkommen. Alleine in der Sozialen Pflegeversicherung sind nach einer zweiten WIP-Studie mittlerweile versteckte Schulden in Höhe von 435 Milliarden Euro aufgelaufen. Als nachhaltige Alternative zur Umlage- und Steuerfinanzierung empfiehlt Christine Arentz, besser die Eigenvorsorge in der Bevölkerung zu stärken. Gegen finanzielle Überforderung im Alter biete sich die Vorsorge über kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherungen an.
Verantwortlich für den Inhalt:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de