Ideologie ersetzt Sachverstand? 

 

Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische:

Wieder einmal versuchen einige Politiker, sich auf Kosten einer Berufsgruppe zu profilieren – und am Ende wird alles noch schlimmer.

SPD will Bürokratie-Monster schaffen

Aktuell ist das zu beobachten am finalen Referentenentwurf für einen Provisionsdeckel, den das SPD-geführte Bundesfinanzministerium gerade vorgelegt hat. Es gehe um Verbraucherschutz, so die vorgeschobene Begründung.

In Wirklichkeit wird ein Bürokratie-Monster geboren, das nur Schaden anrichtet und auf Kosten der mittelständisch geprägten Versicherungswirtschaft geht. Wird hier bewusst versucht, eine Branche zu zerstören?

Ideologie hebelt Verfassung aus

Zum einen ist es atemberaubend, wie selbstverständlich die verfassungsrechtlich garantierte Gewerbefreiheit ignoriert wird und sich Politiker über die offenkundige Rechtslage hinwegsetzen. Denn aktuelle Rechtsgutachten kommen zu dem Ergebnis, ein Provisionsdeckel ist verfassungsrechtlich wie europarechtlich unzulässig.

Zum andern macht es sprachlos, wie selbstverständlich das Finanzministerium und seine Beamten mit einem Federstrich das Einkommen ganzer Berufsgruppen beschneiden. Die Versicherungsvermittler werden damit ins berufliche Abseits geschoben. Schlimmer noch: Ihnen wird unterstellt, sie machten ihren Job nicht richtig, dafür müssten sie kollektiv bestraft werden.

Was soll das? 

Da ist viel Ideologie im Spiel, aber wenig Sachverstand. Tatsache ist: Die überragende Mehrheit der Marktteilnehmer – Versicherer wie auch Versicherungsvermittler – geht sehr verantwortungsbewusst mit ihrem Auftrag und ihrem Beruf um. Gleichzeitig steigen Anforderungen an Vermittler bei Themen wie Qualifizierung, Beratung und Dokumentation.

Die Politik hat selbst immer wieder die Notwendigkeit privater Altersvorsorge betont. Das heißt aber, die Menschen brauchen eine sachgerechte und flächendeckende Beratung. Eine qualifizierte Beratung hat einen wesentlichen Wert und kostet daher auch Geld. Provisionen sind dabei eine wichtige Einnahmequelle für Versicherungsvermittler.

Private Rentenversicherungen sind attraktiv, denn der Wert dieser Art von Vorsorge besteht eben nicht nur in der Rendite während der Ansparphase, sondern auch und gerade durch die damit verbundene, lebenslange Rente. Allerdings ist die Vermittlung dieser Produkte äußerst beratungsintensiv. Wird nun der zwischen Versicherer und Kunden freiwillig vereinbarte Preis von staatlicher Seite nach unten reguliert, führt das zwangsläufig zur einer Verschlechterung der Beratungsqualität. Das schadet den Verbrauchern.

Lass mich in Ruh‘ … 

Der aktuelle Referentenentwurf greift wie selbstverständlich in die unternehmerische Freiheit ein und nutzt noch nicht einmal dem Verbraucher – denn der würde durch den Deckel gar nicht profitieren. Es kommt noch absurder, scheinbar ist es für das von der SPD geführte Ministerium auch kein Problem, in bestehende Verträge nachträglich einzugreifen, zumindest muss so der Gedanke verstanden werden, dass der gewünschte Deckel auch bei dynamischen Anpassungen von Verträgen gelten soll, die schon vor längerer Zeit abgeschlossen wurden.

Billige Profilierung insbesondere auf Kosten der Versicherungsmakler 

Auch die rechtliche Ausrichtung, dass insbesondere ein Versicherungsmakler klar Interessenvertreter seines Kunden sein muss, scheint wenig zu interessieren, denn nun soll der Versicherer die Qualität der Beratung beurteilen und seine Vergütung danach ausrichten – ist es aber nicht gerade die Unabhängigkeit des Maklers von einem Anbieter, die in den vergangenen Jahren auch rechtlich klar herausgearbeitet wurde? Ist dem Makler nicht verboten worden, Vorteile anzunehmen, die ihn in seiner Unabhängigkeit hinsichtlich Produkt- und Anbieter behindern sollten?

Zunächst hört sich die Qualitätsorientierung ja ganz schlau an, aber wäre damit nicht die Gefahr geboren, den Makler darüber über die Vergütung ein Stück mehr „steuern“ zu können? Und sollte nicht einzig der Verbraucher die Qualität des von ihm selbst beauftragten Maklers beurteilen und eben nicht der Anbieter des Produktes?

Populismus statt echter Lösungen

Abenteuerlich mutet im Übrigen schon die Begründung des Gesetzes an. Denn hier wird darüber berichtet, dass es offensichtlich gilt, einen Missstand abzustellen, einen Missstand, der allerdings weder belegt noch weiter erläutert wird. Die objektiv bei BaFin oder Ombudsman gemessenen Beschwerdequoten jedenfalls können es nicht sein, denn die machen deutlich: Es gibt keinen Missstand.

Auch die Tatsache, dass die Provisionen durch das LVRG erheblich reduziert wurden, scheint nicht zu interessieren. Oder die Zahlen und die Fragen von Haftungszeiten beispielsweise werden schlicht nicht verstanden. Wo Ideologen Gesetze erdenken, scheinen Fakten nicht mehr relevant zu sein.

Und außerdem: Was wäre die Alternative zur persönlichen Beratung? Eine Pseudo-Beratung durch menschenbefreite Computerprogramme, anonyme Internetplattformen und undurchschaubare Algorithmen? Das kann niemand ernstlich wünschen, nicht mal die SPD.

 

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