Ab 1. April 2019 bietet die Württembergische Versicherung vier neue Kfz-Policen für Fahrerschutz, Mobilitätsschutz, Bekleidungsschutz und Zusatzfahrer an.
Sie eignen sich insbesondere für Personen, die kein eigenes Auto besitzen, häufig einen Miet-wagen nutzen oder diese Risiken nicht über die eigene Kfz-Versicherung abdecken können. Bis auf die Zusatzfahrer-Police können die neuen Policen fahrzeugunabhängig abgeschlossen werden.
Wird der Fahrer eines Pkw, Wohnmobils oder Lieferwagens (bis 3,5 Tonnen) bei einem Unfall verletzt, deckt die Fahrerschutz-Police den Personenschaden des Fahrers und übernimmt die Folgekosten, bis zu einer Million Euro je Schadensfall. Das kann z.B. Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Umbau und Haushaltsführung sein. Wohnmobile wurden erstmals in den Leistungsumfang mit aufgenommen.
Schnelle Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne stellt die Mobilitätsschutz-Police sicher. Der Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In- oder Ausland oder ein Mietwagen sind ebenso Leistungsbestandteil wie die Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten, Krankenrücktransport sowie die Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland, sollte dies erforderlich sein.
Dieser Versicherungsschutz gilt für alle Fahrten, bei denen der Versicherungsnehmer sowie die Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt als Fahrer oder Insasse mit einem Pkw, Wohnmobil (bis 4 Tonnen) oder Motorrad unterwegs sind; egal wo das Fahrzeug versichert ist.
Wenn es um die eigene Sicherheit geht, sollten Motorradfahrer bei Helm und Schutzbekleidung nicht sparen. Denn die richtige Bekleidung schützt bei Unfällen den Fahrer. Die Kfz-Versicherung sieht in der Regel keinen Ersatz für beschädigte Kleidung vor. Diese Lücke schließt die Bekleidungsschutz-Police mit bis zu 2.000 Euro jährlich.
Die Zusatzfahrer-Police ist das Richtige, wenn beispielsweise der Sohn oder die Tochter den Wagen des Vaters nur gelegentlich oder zu einer Urlaubsfahrt nutzt. Voraussetzung für den Abschluss ist, dass das Auto bei der Württembergischen versichert ist. Die Police kann anlassbezogen mehrfach im Jahr für den gleichen oder weitere Zusatzfahrer abgeschlossen werden. So verstößt der Versicherungsnehmer nicht gegen den vereinbarten Fahrerkreis.
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