Ob für Paare, Familien oder Unternehmer – das neue Zurich Produkt ist mit flexiblen und besonders hilfreichen Leistungsmerkmalen ausgestattet
Die Zurich Gruppe Deutschland stellt eine neue Risikolebensversicherung vor, die sich noch individueller an die Wünsche der Kunden und die Bedürfnisse der Angehörigen im Falle des Falles anpasst.
Bei dem Produkt „RisikoLeben Komfort“ können Kunden aus drei Leistungsverläufen wählen – der konstanten, der linear fallenden Todesfallleistung oder die Kombination aus konstanter und linear fallender Todesfallsumme. Neu ist auch der Leistungsbaustein ‚finanzielle Soforthilfe‘: Im Falle des Ablebens zahlt Zurich zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro, schnell und unbürokratisch an die berechtigten Hinterbliebenen aus. Mit diesem Geld können die Hinterbliebenen beispielsweise die anfallenden Kosten für die Beerdigung decken und müssen nicht in Vorleistung gehen. Eine weitere Leistungserweiterung ist die Beitragsdynamik, um zum Beispiel einen Inflationsausgleich während der Vertragslaufzeit darzustellen. Außerdem verzichtet Zurich auf Beitragsanpassungen[1]. Für den Kunden bedeutet dies verlässliche und stabile Prämien während der gesamten Vertragslaufzeit.
Umfassender Risikoschutz, der sich dem Leben anpasst
„Unsere Marktforschungsergebnisse zeigen, dass Kunden eine individuelle Vertragsgestaltung besonders wichtig ist. Sie möchten sich frühzeitig um die Eventualitäten des Lebens kümmern, flexibel bei der Vertragsgestaltung bleiben und ihre Angehörigen gut versorgt wissen. Genau hier setzt unser neues Produkt an“, sagt Jacques Wasserfall, Vorstand Life Technical der Zurich Gruppe Deutschland. Die neue Risikolebensversicherung von Zurich lässt sich im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes flexibel an veränderte Lebensumstände der versicherten Person anpassen. Veränderungen im Leben, die zu einer Neubewertung des Bedarfs und somit zu einer notwendigen Erhöhung des Versicherungsschutzes führen – wie beispielsweise Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Hausbau – sind ebenso abgedeckt wie Gehaltssteigerungen. Darüber hinaus ist alle fünf Jahre ab Versicherungsbeginn eine Anpassung des Versicherungsschutzes ohne Eintritt eines Ereignisses möglich. Zudem punktet das Produkt mit einem ganz besonderen Leistungsmerkmal: Die vorgezogene Leistung bei schweren Erkrankungen. Dabei zahlt Zurich die volle Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten aus, wenn bei einer schweren Erkrankung wie zum Beispiel Krebs eine maximale Lebenserwartung von zwölf Monaten beim Kunden prognostiziert wird.
Kombination mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich
Die Absicherung der Arbeitskraft gehört in jede Vorsorgeplanung. Daher kann die neue Risikolebensversicherung von Zurich um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ergänzt werden. Bei Berufsunfähigkeit läuft die Risikolebensversicherung beitragsfrei weiter, so dass die Hinterbliebenenversorgung in voller Höhe erhalten bleibt. Zusätzlich sorgt eine Berufsunfähigkeitsrente dafür, dass die betroffenen Kunden ein regelmäßiges Einkommen erhalten und ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen können.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Neben der Absicherung von Familienangehörigen und Partnern für den Fall des frühzeitigen Ablebens ist die RisikoLeben Komfort für Baufinanzierer und Unternehmer sinnvoll, um damit Bankdarlehen abzusichern.
So bietet das Produkt die Möglichkeit, zwei Personen (zum Beispiel Ehepartner oder Geschäftspartner) in nur einem Vertrag kostengünstig zu versichern. Sollte eine der versicherten Personen sterben, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Die zweite Person kann innerhalb von sechs Monaten – ohne erneute Gesundheitsprüfung – einen Anschlussvertrag abschließen.
„Ob für Paare, Familien oder Unternehmer – unser Produkt ist mit flexiblen und besonders hilfreichen Leistungsmerkmalen ausgestattet, die unseren Kunden bzw. ihren Hinterbliebenen einen finanziellen Schutz bieten. Zurich ist damit einer der Anbieter mit einem sehr umfangreichen Leistungsspektrum, welches sich konsequent an den Bedürfnissen unserer Kunden orientiert“, ist Jacques Wasserfall überzeugt.
[1] Verzicht auf Anwendung des § 163 des Versicherungsvertragsgesetzes
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