Der Weg für die Einführung eines neuen Prüfinstrumentes zur Qualitätsprüfung stationärer Pflegeeinrichtungen ist nun frei; die Selbstverwaltung hat dem letzten noch fehlenden Element zur Reform des sog. „Pflege-TÜV“ zugestimmt.
Der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege mit Vertretern aus Leistungsträger und Träger der Pflegeeinrichtungen hat am Dienstag einstimmig die Qualitätsdarstellungsvereinbarung beschlossen. Nach den Beschlüssen zur Erhebung und Lieferung von Ergebnisindikatoren sowie zur Durchführung der Qualitätsprüfung steht nun auch fest, wie die Informationen für den Verbraucher aufbereitet und veröffentlicht werden. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther begrüßt das Ergebnis des Qualitätsausschusses: „Endlich erhält jeder Verbraucher die Informationen, die für ihn persönlich bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung relevant sind. Die Erfahrungen des PKV-Prüfdienstes aus über 25.000 Qualitätsprüfungen hatten den Reformbedarf des bisherigen Systems durchgängig bestätigt.“
Die Einführung der neuen Qualitätsprüfung und Erhebung von Ergebnisindikatoren durch die Einrichtungen beginnt im Herbst 2019. Ab 2020 werden den Verbrauchern dann die neuen Qualitätsinformationen nach einem wissenschaftlich erprobten System zur Verfügung stehen. Die dritte Säule des neuen Prüfsystems besteht aus Informationen der Einrichtung, beispielweise zur Personalsituation, zur räumlichen Ausstattung oder den zusätzlichen Leistungen.
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