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Die Absicherung des persönlichen Berufsunfähigkeitsrisikos nimmt eine wichtige Rolle im Alltag ein, denn die langfristige oder sogar lebenslange Arbeitsunfähigkeit kommt oft schneller als erwartet. Ist der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage, seinen zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, liegt bereits eine Berufsunfähigkeit vor. Für die ideale
Absicherung sorgen frühzeitige Vorsorgeberatungen.
Rechtzeitige Vorsorgeberatung zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos
Jeder leistungspflichtigen Berufsunfähigkeit geht regelmäßig eine zumeist längere Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person voraus. Der Übergang von der Arbeits in eine Berufsunfähigkeit kann im Versicherungsfall sowohl für den Vermittler, als auch für die versicherte Person eine Vielzahl von Überraschungen bereithalten. Idealerweise sollte die Vorsorgeberatung zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos bereits mit Blick auf die Absicherung des Kunden für den Fall der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Insbesondere die Voraussetzungen für die Beendigung einer bestehenden oder neu einzurichtenden Krankentagegeldversicherung müssen zwingend geprüft werden.
Wechselbeziehung zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Rahmen der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft sollte der Spannungsbogen immer über der Arbeits und der Berufsunfähigkeit des Kunden aufgespannt werden. Vor allem die Krankentagegeld und die Berufsunfähigkeitsversicherung stehen in einer Wechselbeziehung zueinander. Eine mangelhafte „GelbeSchein Regelung“ in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedinungen?) der Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch ein voreiliger Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit können für den Kunden zu einem
Bumerang mutieren und den Vermittler in äußerst peinliche Erklärungsnöte führen. Online Webinar, live und interaktiv mit einem TopReferenten
Am 13.04.2018 referiert Alexander Schrehardt, DiplomBiologe, Betriebswirt bAV (FH), Buchautor und Fachjournalist und seit 1984 in der Versicherungswirtschaft tätig, zu diesem Thema in einem einstündigen Webinar. Seit 2009 ist er Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH (Versicherungsberater nach § 34e GewO, Bildungsdienstleister und Trusted Partner der Initiative gut beraten). Weiter Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit unter: ANMELDUNG
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