Umsetzung von EU-Vorgaben in Deutschland teilweise nicht rechtskonform
Die Europäische Union möchte die Interessen der Verbraucher im Fernabsatzgeschäft von Versicherungen besser schützen. Dafür hat sie in der Insurance Distribution Directive (IDD) festgesetzt, wie Versicherungsvermittler im bestmöglichen Interesse der Kunden handeln sollen.
Eine aktuelle Studie der Managementberatung 67rockwell zeigt nun, dass die Umsetzung dieser Regelung in Deutschland nur teilweise gelingt. Die gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund und Dr. Maximilian Teichler, Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Versicherungsmanagement, durchgeführte Studie belegt, dass ein erheblicher Teil der deutschen Versicherer offensichtlich signifikante Probleme hat, die geforderten Standards umzusetzen.
Etwa 30 Prozent der online vertreibenden Versicherer handeln möglicherweise rechtswidrig. Im Bereich Komposit – Versicherer, die verschiedene Sparten der Sach- und Unfallversicherungen betreiben – sind es sogar bis zu 50 Prozent.
“Es ist ausgesprochen bedenklich, dass es trotz erheblicher Investitionen in die Digitalisierung nur wenige deutsche Versicherer schaffen, ihren Kunden online eine vollständige und rechtskonforme Antragsstrecke bis zum Produktabschluss anzubieten”, fasst Tim Braasch, Leiter der Studie und Geschäftsführender Gesellschafter von 67rockwell die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.
Die Folgen können schwerwiegend sein. “Versicherer und Vermittler sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich unter Umständen serienmäßige Probleme ins Haus holen”, so Prof. Dr. Matthias Beenken. Deutsches und europäisches Recht stimme vor allem in Bezug auf die Frage-, Aufklärungs- und Beratungsanforderungen nicht überein. Das deutsche Recht vermenge Frage-, Aufklärungs- und Beratungspflichten und erwecke den Eindruck, mit einem Beratungsverzicht entfiele auch die Frage- und die Aufklärungspflicht. Diese sind im europäischen Recht jedoch unverzichtbar. Sie werden dort als “Standards für den Vertrieb ohne Beratung” bezeichnet.
“Dabei lassen sich die Standards für den Vertrieb ohne Beratung laut IDD mit einem durchaus vertretbaren Aufwand umsetzen. Kunden treffen dann bewusstere Entscheidungen und sind enger an das Unternehmen gebunden”, erklärt Dr. Maximilian Teichler.
Als “Königsweg” der Versicherer, so zeigt die Studie, wird ein Ansatz aus “Beratung und Beratungsverzicht” genutzt. Dem gegenüber steht das von den Vergleichsportalen gewählte Modell aus “Beratung ohne Beratungsverzicht”, wobei beide Modelle den Begriff “Beratung” meist nur als Erfüllung der gesetzlichen Fragepflicht verstehen, nicht aber als Beratung im Sinne der IDD.
“Häufig wird durch das Erstellen eines Beratungsprotokolls über die eigentlich fehlende Beratung hinweggetäuscht”, so Tim Braasch. “Nur die konsequente Orientierung an Artikel 20 IDD inklusive der obligatorischen Fragen nach Wünschen und Bedürfnissen des Kunden, dem Angebot eines dazu passenden Vertrages inklusive der Begründung sowie die erforderliche Dokumentation schaffen hier die dringend notwendige und gewünschte Rechtssicherheit – sowohl für Kunden als auch für Versicherungsunternehmen und Vermittler.”
Über die Autoren der Studie:
Tim Braasch, Leiter der Studie, ist Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der 67rockwell Consulting GmbH, einer auf die Versicherungswirtschaft fokussierten Managementberatung. Innerhalb von 67rockwell verantwortet er die Bereiche Unternehmensstrategie, Marketing und Vertrieb. Aktuell berät er seine nationalen und internationalen Kunden insbesondere in Fragen des profitablen Wachstums und der operativen Exzellenz.
Prof. Dr. Matthias Beenken lehrt Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund. Seine Schwerpunkte in Lehre, Forschung und Publikationen sind der Wandel des Versicherungsvertriebs und des Versicherungsmarketings durch Regulierung und veränderte Marktverhältnisse.
Dr. Maximilian Teichler ist Inhaber der Kanzlei für Versicherungsmanagement in Hamburg, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der Hamburg School of Business Administration (HSBA) und ehemaliges Mitglied der Reformkommission des Versicherungsvertragsrechts (VVG).
Verantwortlich für den Inhalt:
67rockwell Consulting GmbH, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel. +49 40 80 900 37 00, www.67rockwell.de