Bankenverband zeigt Möglichkeiten auf
Beim Geld hört die Freundschaft auf, lautet ein oft zitiertes Sprichwort. Umso wichtiger ist es deshalb für Paare, sich Gedanken rund ums Thema Finanzen zu machen. Und ganz gleich, ob es sich nur um einen gemeinsamen Haushalt oder eine Ehe handelt ein wichtiger Punkt dabei ist das Konto. Welches Kontomodell ist also das richtige für Paare?
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten: Wenn beide Partner bereits über ein Konto verfügen, auf das zum Beispiel Gehalt einfließt und laufende Ausgaben abgebucht werden (Miete, Strom, Mobilfunk, Vereinsbeiträge etc.), kann es sinnvoll sein, beide Konten weiterzuführen. Wer welche Kosten einer gemeinsamen Haushaltsführung übernimmt, kann abgesprochen und aufgeteilt werden. Allerdings fallen dann möglicherweise Kosten für die Kontoführung auch doppelt an. Achtung: Auch ein Ehepartner kann im Notfall nicht einfach über das Konto des anderen verfügen – auch nicht bei Krankheit oder einem schweren Unfall. Für diesen Fall muss eine Kontovollmacht erteilt werden. Entsprechende Formulare gibt es bei der Bank.
Viele Paare entscheiden sich für ein gemeinsames Konto in Form eines so genannten „Oder-Kontos“. Hier kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich ohne Mitwirkung des anderen über das Konto und Depot verfügen. Zu beachten ist: Die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch. Wenn etwa ein Kontoinhaber das gemeinsame Konto überzieht, kann die Bank von jedem einzelnen Kontoinhaber die Rückzahlung in voller Höhe verlangen.
Man sollte sich deshalb gut überlegen, ob das Vertrauen groß genug ist, um ein gemeinsames Konto zu führen. Es gibt zwar auch eine Notbremse: Jeder Kontoinhaber kann jederzeit die Einzelverfügungsbefugnis des anderen für die Zukunft widerrufen. Ab dann kann nur gemeinsam über das Konto verfügt werden. Im Zweifel kann dies aber auch schon zu spät sein.
Viele Paare unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht behalten ihre eigenen Girokonten und eröffnen dazu noch ein Gemeinschaftskonto, auf das beispielsweise jeder monatlich einen bestimmten Betrag überweist. Das bietet sich an, wenn man einen gemeinsamen Haushalt führt.
Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB), Burgstraße 28, D-10178 Berlin, Tel.: 030/16630, Fax: 030/16631399, www.bankenverband.de