Weihnachtsgeld, Geldgeschenke, Jahresboni oder Leistungsprämien: Immobilienbesitzer mit laufenden Immobiliendarlehen sollten prüfen, ob sie größere Geldbeträge jetzt zur schnelleren Entschuldung einsetzen.
Denn: Am Jahresbeginn ist der Spareffekt größer als am Jahresende. “Je früher zusätzliches Kapital für die Rückzahlung des Immobiliendarlehens genutzt wird, desto höher ist die Ersparnis”, erklärt Mirjam Mohr, Vorständin der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Laut Interhyp haben gut zwei von drei Darlehensnehmern Sondertilgungsoptionen vereinbart. Die Erfahrung zeige jedoch, dass viele Immobilienbesitzer diese Möglichkeit nicht nutzen – und dadurch Geld verschenken.
“Die Inanspruchnahme des Sonderrückzahlungsrechts lohnt sich mehrfach – selbst wenn sie nur ein einziges Mal ausgeführt wird”, erläutert Mohr mit Blick auf nachfolgendes Rechenbeispiel. Wer etwa vor fünf Jahren im Januar 2014 ein Erstdarlehen über 250.000 Euro zu damals 3 Prozent mit zweiprozentiger Anfangstilgung aufgenommen hat und jetzt 10.000 Euro außerplanmäßig tilgt, hat am Ende der Sollzinsbindung im Jahr 2024 eine um 11.616 Euro niedrigere Restschuld. Das entspricht einer Zinsersparnis von gut 1.600 Euro.
Laut Interhyp spielt zudem der Zeitpunkt der Sondertilgung eine wichtige Rolle. Um einen maximalen Effekt zu erzielen, sollte die Sonderzahlung schnellstmöglich erfolgen. Setzt der Darlehensnehmer die oben erwähnten 10.000 Euro zum Beispiel erst im Oktober statt im Januar 2019 ein, ist seine Restschuld 2024 um 258 Euro höher.
Unabhängig vom Zeitpunkt im Jahresverlauf verschafft die Sondertilgung einen Zeitvorteil: Der Eigenheimbesitzer, der in diesem Jahr 10.000 Euro außerplanmäßig tilgt, ist fast zwei Jahre früher schuldenfrei als ohne Nutzung der Sondertilgungsoption.
Ob und in welcher Höhe Sondertilgungen generell möglich sind, verrät laut Interhyp ein Blick in den Kreditvertrag. Meist ist eine jährliche Extratilgung zwischen 5 und 10 Prozent der Nettodarlehenssumme möglich oder es ist ein bestimmter Höchstbetrag festgelegt.
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