Der durch den Verbraucherzentrale-Bundesverband jetzt gemeldete Fall eines Riester-Vertrags mit doppelt abgerechneten Abschluss- und Vertriebskosten stellt eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar. Vertragsanpassungen durch gesenkte Eigenbeiträge infolge geänderter Zulagen, wie sie seitens des Kunden im zugrunde liegenden Fall vorgenommen wurden, kommen bei weniger als 0,1 Prozent der entsprechenden Verträge der Württembergischen Lebensversicherung vor. Prinzipiell bemüht sich die Württembergische Lebensversicherung auch hier immer um kulante Regelungen im Sinne des Kundeninteresses.

 

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