Viele Unternehmen tun sich mit den Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch schwer.

 

Eine der wesentlichen Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG): Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Betriebsrente wird verbindlich. Ab 1. Januar 2019 gilt dies für neue Verträge zur Entgeltumwandlung, für bestehende wird der Pflichtzuschuss ab 2022 wirksam. Allein mehr als zwölf Millionen vorhandene Zusagen zur Entgeltumwandlung müssen daher auf den Prüfstand – für Vermittler ein Riesenpotenzial für frisches Geschäft. Anders als viele bAV-Anbieter hat die Continentale Lebensversicherung dafür unkomplizierte Lösungen parat, die Arbeitgebern und Vermittlern die Umsetzung erleichtern.

Worauf sich die Betriebe einstellen müssen

Der Pflichtzuschuss ist dann fällig, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Beiträge zur Sozialversicherung spart. Diese Ersparnis muss er grundsätzlich an seine Mitarbeiter weitergeben – oder pauschal 15 Prozent des umgewandelten Gehaltes. Alternativ kann er direkt 20 Prozent in die vereinbarte Altersversorgung seiner Mitarbeiter einbezahlen, denn so hoch ist in der Regel die durchschnittliche Ersparnis der Sozialversicherungsabgaben. Damit muss das Unternehmen die Beträge nicht jedes Jahr aufs Neue exakt berechnen. Gleichzeitig freuen sich die Arbeitnehmer über die höheren Leistungen.

Schon jetzt mit dem Zuschuss starten

Die künftige Zuschusspflicht betrifft nahezu alle bestehenden Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Viele Versorgungswerke sind mehr als zehn Jahre alt. Jetzt ist ein geeigneter Zeitpunkt, sie um zeitgemäße bAV-Komponenten zu ergänzen und an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. „Es lohnt sich, den Zuschuss bei vorhandenen Verträgen frühzeitig zu gewähren“, so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. „Dadurch wird die Belegschaft gleichbehandelt. Das trägt zur Zufriedenheit bei und stärkt die Verbundenheit mit dem Betrieb.“

Bis Ende März 2019 Beiträge ganz einfach erhöhen

Als langjährig erfahrener bAV-Anbieter hat die Continentale in puncto Pflichtzuschuss eine einfache Lösung entwickelt: Betriebe können die Beiträge für Direktversicherungen, die seit 2005 bei der Gesellschaft bestehen, um bis zu 20 Prozent erhöhen. Ist ein Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart, ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Darüber hinaus können Arbeitgeber bei der Continentale Kleinstverträge im Kollektiv abschließen, wenn Mitbewerber die Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses nicht umsetzen können oder wollen. Die Aktion läuft noch bis Ende März 2019. Das in der Branche außergewöhnliche Angebot ist möglich durch die stets nachhaltige, konservative Tarifkalkulation und den ausgewogenen Bestandsmix des Lebensversicherers.

Weitere Informationen zu den bAV-Tarifen der Continentale gibt es im Internet unter www.continentale.de/betriebliche-altersversorgung. Details zur Erhöhungs-Aktion sind für freie Vermittler unter www.contactm.de/BRSG-Aktion abrufbar.

 

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