Die britische Premierministerin und weitere Verhandlungsführer haben bei den Brexit-Verhandlungen eine Einigung mit der Europäischen Union erzielt, die es nun – trotz der aktuellen Verzögerungen – zu ratifizieren gilt. Das britische Unterhaus muss über die Vereinbarung abstimmen. Doch worin bestehen eigentlich die wesentlichen Streitpunkte? Und was geschieht als nächstes, wenn die benötigte – aber durchaus fragliche – Mehrheit nicht zustande kommt? Und was bedeutet das für die Anleger?
In Kürze, wie es aus Sicht von Karen Ward beim Thema Brexit und an den Märkten weitergehen könnte:
Wird der Vertragsentwurf genehmigt, würde Großbritannien ab dem 29. März 2019 in eine Übergangsphase eintreten, damit sich die Unternehmen an die neuen Vereinbarungen anpassen können. Die genaueren Einzelheiten müssten erst noch erarbeitet werden. Ziel ist, dass sie bis Juni 2020 ausreichend geklärt sind, damit das neue Abkommen im Januar 2021 in Kraft treten kann. Allerdings ist es äußerst wahrscheinlich, dass sich das Verfahren in die Länge zieht und die Übergangsfrist verlängert wird.
Die mittelfristige Unsicherheit wäre zwar nicht gänzlich beseitigt, doch unseres Erachtens wäre an den britischen Märkten bei Bewilligung der Austrittsvereinbarung eine deutliche Erholung spürbar. In diesem Falle gehen wir von einer deutlichen Aufwertung des britischen Pfund aus. Binnenorientierte GB-Aktien würden wahrscheinlich profitieren, doch der höhere Wechselkurs könnte die Aktien größerer Unternehmen vor Herausforderungen stellen, da sie einen erheblichen Anteil ihrer Gewinne aus dem Ausland zurückführen.
Eine Konjunkturverbesserung wäre wahrscheinlich, da das Vertrauen der Unternehmen Investitionen begünstigt, und ein Anstieg des britischen Pfund würde die Inflation eindämmen – und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem die Löhne steigen, was wiederum den Konsum fördert. Da die Konjunktur gemäß der Bank of England bereits auf vollen Touren läuft, würden wir für 2019 von zwei Zinserhöhungen ausgehen.
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