Der Vorstand des Bundesverbands deutscher Banken hat auf seiner Sitzung in Frankfurt der mit allen Beteiligten ausgehandelten Regelung für den Übergang der HSH Nordbank aus der Institutssicherung in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken zugestimmt.

 

Der Übergang der HSH Nordbank wird sich wie folgt gestalten:

■Die HSH Nordbank wird zum 1. Januar 2019 Mitglied im Prüfungsverband deutscher Banken.

■Der Prüfungsverband wird die Bank in der dreijährigen Übergangszeit ab Anfang 2019 begleiten.

■Zum 1. Januar 2022 kann der nahtlose Wechsel in den Einlagensicherungsfonds erfolgen. Ab dann soll die Sicherungsgrenze wie bei allen Banken grundsätzlich 15 Prozent der Eigenmittel der Bank betragen.

■Bis Ende 2021 verbleibt die HSH Nordbank in der Institutssicherung des DSGV.

■Bereits ab 1. Januar 2019 wird die HSH Nordbank in den Gremien des Bankenverbandes als außerordentliches Mitglied mitarbeiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB), Burgstraße 28, D­-10178 Berlin, Tel.: 030/1663­0, Fax: 030/1663­1399, www.bankenverband.de