Mit dem Alter lässt das Hörvermögen häufig nach.
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich Anspruch auf ein Hörgerät, für das pro Ohr nur zehn Euro zuzuzahlen sind. Doch neueste Technologien und höherwertige Geräte, die man kaum mehr sieht und die ein besseres Hörgefühl mit mehr Komfort im Alltag bieten, führen nicht selten zu hohen Eigenbeteiligungen. „Im Durchschnitt liegt der Rechnungsbetrag für solche Hörgeräte bei rund 3.000 Euro für beide Ohren“, erklärt Thorsten Heiselbetz aus der Leistungsabteilung der uniVersa Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt hierfür nur einen Festbetrag, der bei rund 1.500 Euro liegt und nur einen Teil der Kosten deckt. Wer sich vor finanziellen Eigenbeteiligungen schützen will, für den gibt es private Zusatzversicherungspakete. Dort sind neben Hörgeräten beispielsweise auch Sehhilfen, eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Inlays und Implantate mitversichert. Der Zusatztarif uni-GZplus der uniVersa übernimmt zum Beispiel bei Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln, wie Blindenhund, Bandagen, Einlagen und Gehhilfen, bis zu 40 Prozent des Rechnungsbetrages. Ein frühzeitiger Abschluss lohnt: Für Kinder gibt es das Angebot der uniVersa bereits für 1,51 Euro monatlich, ab dem 16. Geburtstag wird man in den niedrigsten Erwachsenenbeitrag umgestellt und zahlt dann inklusive Alterungsrückstellungen 9,70 Euro monatlich. Wer das Komplettpaket erst mit 40 Jahren abschließt, zahlt 16 Euro monatlich.
Verantwortlich für den Inhalt:
uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de