Neue Rechtsschutztarife der Württembergische Versicherung AG

 

Viele private und berufliche Auseinandersetzungen enden vor Gericht. Die Kosten für Gutachten und Sachverständige, das Gerichtsverfahren und das Anwaltshonorar können beträchtlich sein. Eine Rechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko solcher Konflikte ab. Die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, hat jetzt neue Rechtsschutztarife eingeführt und weist auf die Wichtigkeit dieses Schutzes hin.

In vielen Situationen des täglichen Lebens kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Dennoch haben bislang weniger als 40 Prozent der Deutschen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Das Angebot der Württembergischen besteht aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Mieter- und Vermieterrechtsschutz sowie aus Strafrechtsschutz. Welche Bereiche abgesichert werden sollen, muss individuell geprüft werden – am besten im Gespräch mit einem Versicherungsexperten.

Die neuen Rechtsschutztarife der Württembergischen Versicherung für Privatpersonen beinhalten jetzt auch die selbstständige nebenberufliche Tätigkeit im Privatbereich bis zu einer Umsatzgrenze von 10.000 Euro pro Jahr. Bisher galt der Tarif lediglich für nicht selbstständige Arbeit. Mitversichert sind künftig – in begrenztem Umfang – außerdem Assistance- und Beraterleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau oder Erwerb einer Immobilie, dem Ehegatten- und Kinderunterhalt, der Eigenbedarfskündigung als Vermieter, Gutachten beim Autokauf sowie der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen als Mieter.

Auch Unternehmen profitieren von den Neuerungen. So sind nun – innerhalb eines bestimmten Rahmens – die Kosten für die anwaltliche Unterstützung bei der Löschung einer Bewertung des versicherten Betriebs in einem Internetportal abgedeckt. Versichert sind zudem beispielsweise die Kosten für die Prüfung eines Arbeitsvertrags oder eines Arbeitszeugnisses durch einen Anwalt und die Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Kündigung.

Für Kunden, die bereits seit fünf Jahren bei der Württembergischen eine Rechtsschutzversicherung haben, erstreckt sich der Versicherungsschutz künftig auch auf private Versicherungsfälle aus der Zeit vor dem Vertragsabschluss.

 

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