Es ist nicht der erste BaFin regulierte Krypto-Fonds

 

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Polarstern Capital GmbH keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Polarstern Capital GmbH behauptet auf ihrer Internetseite https://polarstern.capital/de und über soziale Medien über eine Zulassung der BaFin zu verfügen. Zudem sei es der erste BaFin regulierten Krypto-Fonds. Dies trifft nicht zu.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de