Mit der passenden Kfz-Versicherung sicher fahren
Auf Landstraßen in der Dämmerung passiert es am häufigsten: Plötzlich taucht ein Reh, Hirsch oder Wildschwein auf und der Fahrer hat keine Zeit mehr zu bremsen. Die Folge: eine verbeulte Frontpartie, eine kaputte Windschutzscheibe oder im schlimmsten Fall ein totes Tier und ein verletzter Autofahrer. Bundesweit verursachen Wildunfälle jährlich etwa 20 Tote, 3.000 Verletzte und Schäden von bis zu 700 Millionen Euro. Dem Deutschen Jagdverband zufolge ereigneten sich fast 23 Prozent aller Wildunfälle in Deutschland allein im Bundesland Bayern.
In der Morgen- und Abenddämmerung sind besonders viele Berufspendler unterwegs. Die Verkehrswege kreuzen den Lebensraum der Tiere und diese müssen die Straße an Wald- und Feldrändern überqueren. „Für Autofahrer gilt grundsätzlich, die Augen offen halten und bremsbereit bleiben“, warnt Christian Kaffenberger, Hauptabteilungsleiter Haftpflicht-, Unfall und Kraftfahrtversicherung im Konzern Versicherungskammer. Die Tiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen und laufen auch bei einem heranfahrenden Auto über die Straße.
Meldepflicht bei Wildunfällen
Das Tempo sollte auf Wald- und Feldstraßen auf 50 bis 60 Kilometer pro Stunde gedrosselt werden. Tauchen Wildtiere plötzlich auf der Fahrbahn auf, sollte man sofort bremsen, gegebenenfalls das Licht abblenden und hupen. Riskante und unkontrollierte Ausweichmanöver sind unbedingt zu vermeiden. Trotz aller Vorsicht kann es dennoch zu einem Zusammenstoß kommen. Viele Autofahrer wissen dann nicht, wie sie sich verhalten sollen. „Wichtig ist erst einmal Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu rufen“, rät Kaffenberger. Angefahrene Tiere sollte man nicht anfassen und, in Bayern, der Polizei und der zuständigen Forstdienststelle melden. Diese sollten auch informiert werden, wenn ein Tier nach einem Unfall in den Wald flieht.
Wildschaden dokumentieren
Bei einem Bremsmanöver kann es schnell passieren, dass ein Dritter auffährt. Den Schaden, der bei einem solchen Unfall entsteht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung der Versicherungskammer kommt für Schäden am eigenen Wagen auf, wenn der Autofahrer mit Tieren aller Art, also auch einem Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen, zusammengestoßen ist. Schäden durch riskante Brems- und Ausweichmanöver deckt nur die Vollkaskoversicherung ab.
„Um den Wildunfall nachzuweisen, benötigen Versicherungsnehmer neben dem Unfallprotokoll und Fotos vom Unfallort auch eine Wildschadenbescheinigung von der Polizei oder von der zuständigen Forstdienststelle“, erklärt Kaffenberger. „Ohne diese Dokumente wird es später schwierig, der Versicherung zu beweisen, dass der Schaden durch einen Wildunfall entstanden ist.“
Alarmstufe Wild – Das sollten Autofahrer beachten:
Das Tempo auf Wald- und Feldstraßen auf 50 bis 60 km/h drosseln
Wenn Wild auf der Straße steht:
Abblenden, hupen und bremsen
Autofahrer sollten mit Nachzüglern rechnen
Nach einem Unfall mit Haarwild:
Unfallstelle absichern, die Polizei und die zuständige Forstdienststelle informieren
Tote Tiere nur mit Handschuhen von der Straße ziehen
Verletzte Tiere nicht anfassen
Fotos von der Unfallstelle machen und ggf. Zeugenaussagen aufnehmen
Unfallprotokoll und Wildschadenbescheinigung von der Polizei und von der zuständigen Forstdienststelle aushändigen lassen
Versicherung informieren
Verantwortlich für den Inhalt:
Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D-80530 München, Tel: 089 2160 3050, Fax: 089 2160 3009, www.vkb.de