Die Bayerische erweitert für alle ihre Angebote im Bereich der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung (Smart, Komfort, Komfort plus und Prestige) den Leistungsumfang nochmals deutlich.

 

Und die Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag sogar rückwirkend für alle seit dem 01.11.2017 abgeschlossenen Verträge, ohne dass Kunden oder Berater aktiv werden müssen.

„Für die Bayerische stellen Lösungen zum Einkommensersatz den Kern der eigenen Unternehmensstrategie dar, daher ist es uns sehr wichtig, für unsere Kunden immer besser zu werden. Gleichzeitig sind wir bestrebt, für Berater eines der besten Angebote am Markt zu präsentieren. Und mit dem erneuten Update unserer Bedingungen gehen wir hier nochmal einen Schritt weiter“, erläutert Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Mit unseren Lösungen zur Einkommenssicherung und mit unserem Vorgehen – wenn es darum geht, unsere Kunden im Leistungsfall zu begleiten – wollen wir zu den Besten des Marktes gehören“.

Die Laufzeit eines BU-Vertrags orientiert sich bei Angestellten häufig an der gesetzlichen Regelaltersgrenze und endet spätestens mit dem 67. Lebensjahr. Sollte der Gesetzgeber nach einigen Jahren das Rentenantrittsalter erhöhen, bietet die Bayerische ihren Kunden jetzt eine Verlängerungsoption an, um die dann entstehende Absicherungslücke zu schließen. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden, dabei gelten die Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn.

Auch im Bereich der Nachversicherung hat die Bayerische ihre BU-Bedingungen nochmals verbessert. Der Kunde kann nun seinen Vertrag fünfmal – statt dreimal – über ein Nachversicherungsereignis erhöhen. Die im Rahmen der Nachversicherung zulässige BU-Gesamtjahresrente liegt mit 36.000 Euro weit über dem Marktdurchschnitt. Drei zusätzliche neue Nachversicherungsereignisse schaffen noch mehr Flexibilität für die Kunden.

Im Prestige-Tarif der Bayerischen konnten die Kunden auch schon bisher ohne ein besonderes Ereignis den Versicherungsschutz ausbauen. Bislang gab es für die zusätzlich vereinbarte Leistung eine Wartezeit von drei Jahren, auf die die Versicherungsgruppe in dieser Tarifvariante jetzt komplett verzichtet.

Die Versicherungsgruppe unterstützt mit einer speziellen Änderung der BU-Bedingungen vor allem auch Kleinunternehmer. Die Bayerische verzichtet ab sofort im Leistungsfall ab der Tarifvariante Komfort auf die Umorganisation bei Selbstständigen, deren Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat.

Eine weitere Verbesserung betrifft das Thema Verkehrsverstöße: Fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße sowie Verkehrsverstöße, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sind bei allen Tarifvarianten nicht vom Leistungsausschluss betroffen.

 

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