Sicher durchs Studium
Zum 01. Oktober startete das Wintersemester an deutschen Hochschulen. Für viele junge Menschen beginnt mit dem Studium ein ganz neuer Lebensabschnitt. Bei dieser Gelegenheit sollte auch der eigene Versicherungsschutz genau unter die Lupe genommen werden. „Eine Krankenversicherung ist ohnehin Pflicht, aber auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder Studierende besitzen“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Pünktlich zum Semesterstart hat der BdV seine kostenlose Informationsbroschüre „Gut versichert in Ausbildung und Studium“ überarbeitet.
Für viele Studienanfänger*innen stehen derzeit neben dem Studienplan hauptsächlich Wohnungs- und Jobsuche auf dem Plan. Dennoch sollten sich die frischgebackenen Studierenden auch mit ihrem Versicherungsschutz beschäftigen. Zumindest über das Thema Krankenversicherung haben die meisten in den vergangenen Monaten bereits nachgedacht: Denn mit dem Immatrikulationsantrag zur Annahme des Studienplatzes ist meist ein Nachweis zur Krankenversicherung einzureichen. Die Krankenversicherungspflicht gilt in Deutschland auch für Studierende. Bis zum 25. Geburtstag können sie beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie noch kein eigenes Einkommen erzielen, dieses regelmäßig nicht höher als 435 Euro monatlich liegt oder aber „geringfügig beschäftigt“ sind und dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen (als „Mini-Jobber“).
Ist eine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern nicht möglich, können sie sich günstig in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern (KVdS). Bei Aufnahme des Studiums können sich Studierende aber auch von der KVdS befreien lassen und in eine Private Krankenversicherung (PKV) gehen. Allerdings ist dann während des Studiums eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nicht so ohne weiteres möglich. „In der PKV können Studierende vergünstigte Tarife abschließen – die Prämien sind jedoch dennoch oft höher als der Beitrag für die gesetzliche KVdS“, erläutert Boss. Lediglich wenn die Eltern beihilfeberechtigt sind und dadurch für die Zeit des Studiums ebenfalls ein Beihilfeanspruch besteht, ist die private Restkostenversicherung meist günstiger.
Auch für Studierende unverzichtbar ist die Privathaftpflichtversicherung. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften – und zwar mit dem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Insbesondere Personenschäden können in die Millionen gehen und für die Verursachenden existenzbedrohend sein – sofern keine Privathaftpflichtversicherung besteht. „Die gute Nachricht für Studierende: Sie sind in der Regel bis zum Abschluss des ersten Studiums in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert – sofern sie nicht verheiratet oder verpartnert sind“, sagt Verbraucherschützerin Boss. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen und Altersgrenzen, daher ist es in jedem Fall sinnvoll, sich vom Versicherer der Eltern die Mitversicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Wer nach dem Erststudium ein weiteres beginnt, muss sich normalerweise selbst versichern. Hierbei sollte unter anderem auf die Vereinbarung einer ausreichend hohen Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden geachtet werden.
Auch wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vielen Studierenden noch überflüssig erscheint, gehört sie zu den sehr wichtigen Versicherungen, auf die sie nicht verzichten sollten. „Für die Höhe des Versicherungsbeitrages sind neben dem Beruf und der vereinbarten Rentenhöhe auch das Eintrittsalter, die Laufzeit und der eigene Gesundheitszustand entscheidend. Daher gilt: Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto besser“, erläutert Boss. Eine passende, leistungsstarke und gleichzeitig preiswerte BU zu finden, ist nicht einfach. Da es zahlreiche Tarife und Fallstricke – vor allem bei Studierenden – gibt, sollten sich Studierende vor einem BU-Abschluss unabhängig beraten lassen. Hierfür können sie sich beispielsweise an Verbraucherzentralen und Versicherungsberater wenden. BdV-Mitglieder erhalten individuelle und unabhängige Beratung zu privaten Versicherungen durch die Expert*innen der BdV Verwaltungs GmbH.
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