Noch nie hat es ein Rating von Unterstützungskassen gegeben – „zu vielschichtig, zu heterogen und zu komplex“ waren die Gründe, besonders aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften.
Dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist es jetzt gelungen, diese gravierende Lücke zu schließen und damit ein ganz neues Kapitel im Bereich des Ratings von Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aufzuschlagen. Eineinhalb Jahre intensiver Vorbereitung waren dazu erforderlich.
Während dieser Phase wurde das Projekt von eingeweihten sachkundigen Außenstehenden als „Meilenstein“ des Ratings bezeichnet, auf den Arbeitgeber (Trägerunternehmen) und die Finanzwelt seit langem warten. „Denn gemäß Stand heute gibt es weder gesetzlich vorgeschriebene noch anderweitig eingerichtete Institutionen, die Struktur, Leistungen, Kosten und Vermögen von Unterstützungskassen miteinander vergleichen und auf steuerrechtliche Risiken hin überprüfen“, so Steuerberater Prof. Dr. Thomas Dommermuth: „die BAFin ist bei Unterstützungskassen nicht zuständig. Darüber hinaus können Unterstützungskassen, da sie in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit stark eingeschränkt sind, auf ihre jeweiligen Vorzüge und Wettbewerbsvorteile nicht ungehindert aufmerksam machen.“
Dieses zweiseitige Vakuum findet nun durch das Rating des IVFP für rückgedeckte Unterstützungskassen sein Ende: Gut 40 tiefgehende Fragen aus den Bereichen
- Größenordnung der Unterstützungskassen,
- Verwaltung, Kosten und Gestaltungsfreiheiten,
- rechtlicher Schutz der Versorgungsberechtigten und Trägerunternehmen sowie
- steuerrechtliche Kriterien
gehen zu jeweils 25 % in die Bewertung ein und sind die Fundamente eines präzisen Messinstrumentes, an dem sich potenzielle Trägerunternehmen, Versicherer und Beraterinnen und Berater künftig orientieren können. Die Ergebnisse des Unterstützungskassen-Kompetenzratings finden Sie hier: https://ivfp.de/rating/ergebnisse/ergebnisse-uk-kompetenzrating-2025/
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