Die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA sind zu bürokratisch und berücksichtigen nicht die Vielfalt der europäischen Märkte, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Blick auf das Westhafen-Viertel in Frankfurt am Main. Der Westhafen Tower ist Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die aktuellen Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA zur Umsetzung von Proportionalitätsregeln im Rahmen von Solvency II kritisch. „Die Vorschläge sind zu bürokratisch und berücksichtigen nicht die Vielfalt der europäischen Märkte“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.
Trotz einiger positiver Änderungen gegenüber der Konsultationsfassung sind die Versicherer auch vor dem Hintergrund der angekündigten Omnibus-Initiative und den zahlreichen Aussagen der EU-Kommission zu Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Gesetzgebung unzufrieden. „Die komplexen Bedingungen für verhältnismäßig kleine und weniger komplexe Versicherungsunternehmen würden den administrativen Aufwand erheblich steigern und widersprechen dem Ziel des Bürokratieabbaus“, so Asmussen.
Auf quantitative Kriterien fokussieren
Der GDV fordert weiter, sich bei der Festlegung von Kriterien zur Genehmigung von proportionalen Erleichterungen durch die nationalen Aufsichtsbehörden allein auf quantitative Kriterien zu fokussieren. „Die qualitativen Kriterien sind nicht zielführend”, sagt Asmussen. “Insgesamt vier allgemeine und 13 spezifische Kriterien sind zu komplex. Der bisherige Ansatz, die proportionalen Erleichterungen auf Basis des Risikoprofils eines Unternehmens zu ermöglichen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.“
Größenkriterien führen zu unterschiedlicher Anwendung in den EU-Staaten
EIOPA schlägt neben qualitativen Kriterien auch feste Schwellenwerte für die Genehmigung von Proportionalitätsmaßnahmen vor. 12 Milliarden Euro an versicherungstechnischen Rückstellungen im Lebensversicherungsbereich und 2 Milliarden Euro Bruttoprämien im Nicht-Leben-Sektor. Diese Kriterien berücksichtigen allerdings nicht die strukturellen Unterschiede in Europa. In kleineren Ländern würden nahezu alle Versicherer unter diesen Grenzen bleiben und von Erleichterungen profitieren. In Deutschland dagegen gibt es nur sehr wenige Unternehmen, auf die die Erleichterungen anzuwenden wären.
Der GDV plädiert daher für die zusätzliche Einführung einer relativen Schwelle. Diese sollte die Genehmigung von Erleichterungen auf maximal 20 Prozent des jeweiligen nationalen Marktes beschränken.
Auf Basis der Empfehlungen von EIOPA entscheidet die EU-Kommission im nächsten Schritt über die Umsetzung der technischen Regulierung.
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