Von Marie Lassegnore, Direktorin für finanzielle und außerfinanzielle Analysen, Crédit Mutuel Asset Management

Die Nachfrage nach ESG- und nachhaltigen Anlagen ist enttäuschend und im Vergleich zu 2020/2021 deutlich zurückgegangen. Die EU plant eine Anpassung der Regulierung, von der sich einige Marktteilnehmer eine Wiederbelebung der Nachfrage erhoffen.

Im ersten Halbjahr stiegen die Assets under Management (AuM) für nachhaltige Anlagen auf ein Rekordhoch von 3,5 Mrd US-Dollar, ein Plus von 7,7 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil des nachhaltig verwalteten Vermögens an den AuM insgesamt beträgt weltweit 7 %. Dies ist sowohl auf die Marktperformance als auch auf Nettozuflüsse zurückzuführen. Wären private AuM die einzige Möglichkeit, die Finanzierungslücke zu schließen, müsste sich das gesamte nachhaltig verwaltete Vermögen bis 2030 mindestens verzehnfachen (bei einem jährlichen Finanzierungsbedarf von durchschnittlich 7 Mrd. US-Dollar).

Ein Blick auf die Nettozuflüsse in nachhaltige Fonds weltweit zeigt jedoch eine nachlassende Nachfrage. Tatsächlich belaufen sich die Gesamtzuflüsse im bisherigen Jahresverlauf auf 20 Mrd. US-Dollar, verglichen mit jährlich über 100 Mrd. US-Dollar in 2022 und 2023. Dies bedeutet einen deutlichen Rückgang in diesem Jahr, und selbst in den vorherigen Jahren reichten die Zuflüsse nicht aus, um den Finanzierungsbedarf zu decken.

Die Umleitung von Kapital in grüne Anlagen erfordert mehr als nur die Einführung von Standards und bewährten Verfahren zur Regulierung des Verkaufs nachhaltiger Investmentfonds. Vielmehr müssen die Regierungen die Nachfrage nach nachhaltigen Anlagen ankurbeln, was auf der COP29 ganz oben auf der Tagesordnung stehen wird. Es gibt zahlreiche Optionen, die von öffentlich-privaten Finanzierungspartnerschaften bis hin zur Schaffung von Anreizen oder Regularien zur Kapitalumleitung reichen, um die Finanzierungslücke schrittweise zu schließen.

Die ESMA-Leitlinien für die Benennung von ESG-Fonds dürften bis Ende dieses Jahres in Kraft treten mit den entsprechenden Kommentaren, Konsequenzen, etc.

Während die Marktteilnehmer derzeit ihr Produktportfolio überprüfen, um sicherzustellen, dass es den ESMA-Leitlinien für Fondsnamen entspricht, haben einige nationale Regulierungsbehörden noch nicht über die Umsetzung der Leitlinien informiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Leitlinien für Fondsnamen zum Marktstandard werden oder ob sie an bestehende nationale Praktiken angepasst werden. Das Ergebnis wird für die Zukunft der Asset-Management-Branche wichtig sein und die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen.

Zudem herrscht Unsicherheit bezüglich der Anwendung der Leitlinien auf spezielle grüne Finanzierungsinstrumente wie z. B. Green Bonds. Tatsächlich verlangen die ESMA-Leitlinien, dass Emittenten die Paris-Aligned Benchmark (PAB)-Standards einhalten. PAB-bedingte Kriterien, wie das Erzielen von 50 % oder mehr der Einnahmen aus der Stromerzeugung mit einer Treibhausgasintensität von über 100 g CO2e/kwh, könnten tatsächlich Versorger ausschließen, die im Green-Bond-Bereich tätig sind und die Erlöse zur Finanzierung ihrer Kapazitäten für erneuerbare Energien verwenden. Ein möglicher Ausschluss dieser Emittenten trotz der zweckgebundenen Verwendung der Erlöse, würde die Bemühungen um eine beschleunigte Finanzierung dieser Anlagen zunichte machen und die grüne Finanzierungslücke weiter vergrößern.

Grundsätzlich sind Fondsnamensrichtlinien zu begrüßen, wenn sie auf nationaler Ebene koordiniert werden und sowohl für Fondsanbieter als auch für Anleger einheitliche Bedingungen in Bezug auf Absicht und Zweck von ESG-Strategien schaffen. Dies stünde im Einklang mit der schrittweisen Entwicklung der SFDR, die ein Kategorisierungssystem einführen dürfte, das es Anlegern erleichtern soll, die Nachhaltigkeitsprofile von Fonds zu verstehen und zu vergleichen.

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