Der AfW begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge.

Mit dem darin enthaltenen Altersvorsorgedepot würde eine renditestarke und flexible Alternative zu bisherigen Fördervarianten geschaffen werden, die insbesondere jüngere Sparer anspricht. Berufseinsteiger und Menschen mit niedrigem Einkommen würden besonders von den Reformen profitieren, die auf eine gezielte Förderung dieser Gruppen abzielen. Gleichzeitig werden weiterhin auch bewährte Produkte wie Leibrenten mit 100 oder 80 % Kapitalgarantie gefördert (Rieser-Rente), was eine breite Produktvielfalt sicherstellt.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die flexiblere Gestaltung der Auszahlungsphase – mit Optionen für Leibrenten oder Auszahlungsplänen bis zum 85. Lebensjahr. Das ist eine wichtige Neuerung, die den Bedürfnissen nach mehr Flexibilität in der Altersvorsorge Rechnung trägt.

Soweit vorgesehen ist, dass Verbraucher Anlageentscheidungen beim vorgesehenen Referenzdepot ohne qualifizierte Beratung treffen könnten, halten wir das für problematisch. Der AfW wird sich daher weiter für verbindliche Beratungsstandards einsetzen, um sicherzustellen, dass Verbraucher über eventuelle Risiken und die Chancen ihrer Anlagewahl umfassend aufgeklärt werden, so wie dies der Gesetzgeber es erst vor einigen Jahren und aus gutem Grund eingeführt hat.

Insgesamt sieht der AfW die Reform als wichtigen Schritt zu einer modernen und flexiblen Altersvorsorge, die den unterschiedlichen Lebensentwürfen von heute gerecht wird. Einhergehen sollte die zu begrüßende auch stärkere Eigenverantwortung der Menschen mit – gesondert zu regelnder – mehr finanzieller Bildung und weniger unqualifizierte Finanzberatung in sozialen Medien.

„Wie bereits in unserem Positionspapier zur geplanten Reform der geförderten Altersvorsorge in Deutschland vom 10. September betont, begrüßen wir grundsätzlich eine Flexibilisierung in der Spar- und Auszahlungsphase und die Entbürokratisierung der geförderten Altersvorsorge. Wir werden die dringend notwendigen Reformen konstruktiv und aktiv begleiten. Wir appellieren an die Ampelparteien bei diesem wichtigen Thema nicht weitere Jahre zu verschenken. Das Land braucht die Reform.“, so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Der AfW wird fristgemäß eine Stellungnahme für seine Mitglieder abgeben. Die Kabinettsbefassung ist für 13. November 2024 vorgesehen.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist der mitgliederstärkste, politisch aktive Versicherungsmaklerverband und vertritt zudem gleichzeitig die Interessen einer großen Anzahl von unabhängigen Finanzanlagenvermittlern. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de