Vom 30. August bis zum 08. September öffnet der „Caravan Salon“ in Düsseldorf seine Tore, die weltweit größte Messe für Reisemobile und Caravans.
Manch ein Besucher nutzt dort die Gelegenheit, sich den Traum vom eigenen Wohnmobil zu erfüllen. Doch wer sich zum Kauf entschließt, sollte auch den Versicherungsschutz bedenken. Die Zurich Versicherung erklärt, worauf es bei der richtigen Absicherung des neuen Wohnmobils ankommt.
Ein absolutes Muss: Kfz-Versicherungen für das Wohnmobil
Vom überfluteten Campingplatz bis zur Panne auf abgelegener Straße können verschiedene Situationen auftreten, die ohne richtigen Versicherungsschutz schnell kostspielig sein können. Um sicher mit dem Wohnmobil auf Reisen gehen zu können, sind folgende Versicherungspolicen wichtig:
Kfz-Haftpflichtversicherung für Wohnmobile: Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die bei einem selbst verschuldeten Unfall Personen-, Sach- und Vermögensschaden Dritter abdeckt.
Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung: Abdeckung von Schäden durch Naturgewalten oder Diebstahl (Teilkasko) oder zusätzlich auch selbstverschuldete Schäden und Vandalismus (Vollkasko): nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ebenso wie beim Alltags-Auto durchaus praktisch.
Schutzbrief: Zusätzliche Absicherung von Notfällen, wie Unfallhilfe vor Ort, im In- und Ausland.
Als ein praktisches Rundum-Paket bietet sich für Wohnmobilisten der Abschluss einer Wohnmobilversicherung an: „Zum Umfang der Wohnmobilversicherung zählt nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, sondern inkludiert auch entweder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Ein Schutzbrief kann optional als Zusatzbaustein mit aufgenommen werden. Auch praktisch für einen Urlaub mit mehreren Reisenden: Der Schutz gilt nicht nur für den Besitzer des Wohnmobils, sondern auch für weitere Fahrer“, so Frank Edelmeier, Leiter Kfz-Versicherungen bei der Zurich Gruppe Deutschland.
Saisonale Wohnmobilfahrer – was gilt es zu beachten?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nur, wenn das Wohnmobil zugelassen ist. Wird das Fahrzeug beispielsweise über den Winter abgemeldet, entfällt die Versicherungspflicht. Das gleiche gilt für die Kasko, die ebenfalls eine Zulassung erfordert. Allerdings besteht auch während der Abmeldung ein eingeschränkter Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht und Teilkasko. Dieser Schutz ist beitragsfrei und gilt bis zu 18 Monaten. Während dieser Zeit muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umschlossenen Abstellplatz abgestellt sein und darf keinen Meter bewegt werden.
Wertvolle Gegenstände im Wohnmobil? Umfassend abgesichert mit der Campingversicherung
Wer mit dem Wohnmobil Urlaub auf dem Campingplatz macht, hat zum Teil wertvolle Gegenstände wie Fernseher, Kamera oder Laptop mit an Bord. Auch der Komfort wird beim Camping immer wichtiger, sei es durch Vorzelte, Sonnendächer oder Solarsysteme. Um nicht nur das Fahrzeug, sondern auch dessen Inhalt abzusichern, bietet sich hier eine zusätzliche Campingversicherung an. „So eine Campingversicherung deckt das Zubehör sowie den beweglichen Inhalt des Wohnmobils gegen Diebstahl, mutwillige Zerstörung, Brand oder Naturgefahren wie Hagel oder Starkregen. Ob dieser Schaden im Kurz-Urlaub oder beim Dauercamping entsteht, ist für den Versicherungsschutz unerheblich. Entscheidend ist nur, dass das Wohnmobil auf einem zugelassenen Campingplatz oder im Winterlager innerhalb der EU untergestellt ist“, erklärt Frank Edelmeier.
Für Wohnmobilurlauber wichtig zu wissen: Die Hausratversicherung bietet zwar eine Außenversicherung für persönliche Gegenstände im Urlaub. Allerdings gilt dieser Schutz nur in geschlossenen Räumen wie Hotelzimmern oder Ferienwohnungen. Wohnmobile und Zelte sind davon ausgeschlossen. Für eine echte Wohnmobil-Reise ist eine Campingversicherung daher eine sehr gute Ergänzung.
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