Auszeit bei Regulierung gefordert
Das 14. „Bonner Spitzentreffen“, das rund 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland repräsentiert, positionierte sich am 19.9. einstimmig in der verabschiedeten „Bonner Erklärung“ gegen eine Deckelung von Provisionen im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG).
Dazu erklärte der Präsident des teilnehmenden Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz: „Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre eindeutig verfassungswidrig. Eine gesetzliche Provisionsbegrenzung wäre weder geeignet, noch erforderlich und angemessen, weil das ursprüngliche LVRG bereits Wirkung entfaltet, wie der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums selbst feststellt. Der BVK würde auch anhand eines Musterfalles gegen den gesetzlichen Provisionsdeckel klagen!“
Bei dem alljährlich im September in Bonn stattfindenden Treffen der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, des BVK-Präsidiums sowie des Vorstandes des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) werden aktuelle branchenpolitische, rechtliche und berufsständische Fragen und Entwicklungen erörtert. Dies fließt in der Verabschiedung der „Bonner Erklärung“ ein. In diesem Jahr stellen die Repräsentanten der deutschen Vermittlerschaft unter dem Titel „Die Umsetzung der IDD – Neue Herausforderungen für den Agenturvertrieb in den Bereichen Vertriebssteuerung, Weiterbildung und Vergütung“ Kernforderungen an die Politik.
Angesichts vieler neuer Gesetze und Regulierungen postuliert das „Bonner Spitzentreffen“ vom Gesetzgeber eine Auszeit, da die Belastungsgrenze vieler kleiner und mittelständischer Vermittlerbetriebe bereits überschritten ist. Auch sollten Überregulierungen überprüft werden, wie die unverändert hohe Stornohaftung.
Licht und Schatten
Von den Versicherungsunternehmen verlangen die Vermittler, die gesetzlichen Vorgaben, die sich auch aus der IDD-Umsetzung ergeben, fair und kooperativ umzusetzen und – falls rechtlich nötig – Vergütungsvereinbarungen wertausgleichend anzupassen.
Insgesamt zeigte sich das 14. „Bonner Spitzentreffen“ mit dem verabschiedeten Gesetz zur IDD-Umsetzung zufrieden. Dies aus mehreren Gründen: Es garantiert den Erhalt des Provisions- und Courtagesystems als Leitvergütung und begrenzt nicht die Vergütung von Vermittlern, entgegen der aktuellen Pläne im Zuge der LVRG-Evaluierung. Eine Vertriebssteuerung durch die Unternehmen ist zudem nur noch im Kundeninteresse möglich, was den Verbraucherschutz stärkt. Des Weiteren sind die bestehenden Transparenzvorschriften festgeschrieben worden, womit eine irreführende Provisionsoffenlegung verhindert wurde.
Ebenso ist das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz gestärkt worden, wofür der BVK immer eingetreten ist. Der BVK begrüßt in diesem Zusammenhang die restriktive Auslegung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Begrüßenswert hält das „Bonner Spitzentreffen“ auch, dass nun für alle Vertriebswege, also auch für den Onlinevertrieb, gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Damit konnte insbesondere der BVK den Gesetzgeber davon überzeugen, dass es zukünftig „Keinen Vertrieb ohne Beratung“ geben darf.
Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D53115 Bonn Tel.: 0228/228050, Fax: 0228/2280550, www.bvk.de