Wer spricht schon gerne über den Tod? Doch: Wer seine Liebsten davor schützen möchte, im Todesfall neben der Trauer auch noch mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert zu werden, sorgt vor.
Den Nachlass zu regeln ist seit ihrer Gründung ein wichtiges Thema für die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871). Jetzt stellt der Versicherungsverein wesentliche Neuerungen in der Bestattungs- und Erbvorsorge vor.
Der Tod scheint seinen Ruf als Tabuthema langsam abzulegen: Fast jede zweite Person (47,7 %) spricht mit ihrem Partner über Tod. Dennoch: Nicht einmal die Hälfte der Menschen in Deutschland (44,7 %) hat ihren Nachlass bereits geregelt. Und: Mehr als die Hälfte (56,8 %) der Befragten hat für das Eintreffen des Todesfalls finanziell nicht vorgesorgt – dabei ist mit Kosten in Höhe von 4.000 bis 12.000 Euro zu rechnen.
Berührungsängste in der Beratung abbauen
Eine gut durchdachte Vorsorge berücksichtigt zwei Komponenten: das Sterben, das heißt die Regelung der eigenen Bestattung, sowie das Erben, also die Versorgung der Hinterbliebenen. „Wir sollten nicht davor scheuen, mit unseren Lebenspartnern und Familienmitgliedern über den Tod zu sprechen. Dabei sollten wir unsere Vorstellungen rund um die eigene Beerdigung und die Versorgung der Hinterbliebenen möglichst frühzeitig klären. Kompetente Hilfestellung geben unabhängige Maklerinnen und Makler in einem offenen und sensiblen Beratungsgespräch“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.
Bestattungsvorsorge in drei Varianten
Eine sinnvolle Lösung zur Regelung der Bestattung ist der Abschluss einer Bestattungsvorsorge. Hier bietet die LV 1871 seit Juli 2024 drei Absicherungsvarianten an: die Tarife Comfort (zuvor Sterbegeld), Comfort Plus (zuvor Sterbegeld Plus) und den neuen Premium-Tarif, der zusätzlich zur Erbrechtsberatung die Kostenübernahme für Überführung aus dem Ausland enthält, außerdem eine zusätzliche Leistung bei Unfalltod sowie eine Kinder- und Enkel-Mitversicherung, wie sie aktuell nur die LV 1871 anbietet.
Alle Varianten sind gegen laufenden Zahlbeitrag (Eintrittsalter bis 90 Jahre) sowie nun auch gegen einen Einmalbeitrag abschließbar. Der Einmalbeitrag erlaubt eine Absicherung bis ins hohe Alter von 95 Jahren. Alle Tarife profitieren neben der flexiblen Wahl des Beitragsendalters von einem zusätzlichen Sofortschutz bei Unfalltod, einer optionalen Beitragsdynamik von 3 Prozent und Flexibilität durch Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten. Weitere Neurungen umfassen eine Optimierung der Staffelungsregelung, höhere Ersparnisse durch Neukalkulation der Beiträge sowie die Option eines Familienrabatts.
Erbvorsorge zur Entlastung der Erben
Auf eine Bestattung folgt für Hinterbliebene in der Regel die Auseinandersetzung mit dem Erbe der verstorbenen Person. Das kann schnell zur Belastung werden. Rund 40 % der Deutschen ist es ein Anliegen, dass im Erbfall ihre persönlichen Vorstellungen gewahrt werden. Ein Drittel (33,9 %) wünscht sich zudem eine minimierte Steuerlast für Erbende; 31,6 % beschäftigt die finanzielle Sicherheit ihrer Hinterbliebenen.
Eine Erbvorsorge kann die notwendige Hilfestellung leisten, um die Erbschaftssteuer ans Finanzamt zu zahlen oder die Auszahlung an Geschwister oder pflichtteilsberechtigte Personen bei geerbten Immobilien zu stemmen. Als Kapitallebensversicherung zahlt sie die im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an ihren Bezugsberechtigen aus. Kundinnen und Kunden können im Rahmen des modifizierten Produkts der LV 1871 nun auch höhere Summen gegen Wartezeit abschließen. Zudem profitieren sie bei der Erbvorsorge gegen Einmalbeitrag in einigen Fällen von einem Wahlrecht zwischen Wartezeit und Risikoprüfung sowie von einem neuen Überschusssystem mit zusätzlichem Todesfallbonus.
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