Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die gestrige (12.6.2024) Entscheidung des EU-Ministerrates zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS). Demnach sprach sich der EU-Rat, ebenso wie zuvor das EU-Parlament, gegen allgemeine Provisionsverbote aus.
„Damit sind wir in dem komplexen Gesetzgebungsweg der EU ein Stück weiter“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Für uns ist wichtig, dass es nach diesem Votum Versicherungsmaklern in Deutschland weiterhin möglich sein wird, ihre Existenz auf der Basis von Courtagen zu sichern, ohne dass ihr unabhängiger Status in Frage gestellt wird. Das ist ausgesprochen positiv.“
Kritisch sieht der BVK dagegen, dass der EU-Rat vorhat, künftig höhere Hürden für die Vermittlung von Anlageprodukten zu etablieren. So sollen Tests zum Preis-Leistung-Verhältnis, dem sogenannten Value for money, die Geeignetheit von Produkten für Kunden sicherstellen. Außerdem möchte der EU-Rat die Transparenz der Kosten von Anlageprodukten erhöhen. Damit werden strengere Prüfprozesse für Vermittler einhergehen und die bereits bestehenden Informationspflichten verschärfen.
„Das Konzept des Value for money und von Geeignetheitsmaßstäben (Benchmarks) wird die Vermittlung von Anlageprodukten zusätzlich verkomplizieren, obwohl Kunden in der täglichen Anlageberatung schon jetzt über die Informationsflut stöhnen“, kommentiert BVK-Präsident Heinz die Entscheidung des EU-Rates. „Damit würde mehr Bürokratie Vorschub geleistet, anstatt sie abzubauen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, wer die Benchmarks bestimmt und wie sie kontrolliert werden sollen.“
Nach der Entscheidung des EU-Rates können die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem Europaparlament (EP) beginnen. Das ist allerdings erst dann möglich, wenn sich die EU-Kommission und das EP konstituiert haben. Der BVK rechnet damit, dass der Trilog voraussichtlich im Herbst startet und wird diesen Prozess mit seiner Expertise und der des europäischen Dachverbandes der Vermittler BIPAR begleiten.
Mit der EU-Kleinanlegerstrategie will die EU Kleinanlegern ermöglichen, stärker an den Renditemöglichkeiten der Finanzmärkte zu partizipieren.
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