Seit dem 1. April ist der Cannabiskonsum für Erwachsene legal. Die Regeln für den Straßenverkehr werden erst jetzt angepasst – und könnten die Verkehrssicherheit gefährden.
Die Versicherer fordern ein strenges Verbot für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer. „Nach dem aktuellen Gesetzentwurf dürfen Fahrer weiterhin bis zu 0,5 Promille Alkohol und zusätzlich bis zu 3,5 Nanogramm THC im Blut haben. Es wäre also erlaubt, bis zur heutigen Promillegrenze auch noch in Maßen zu kiffen und sich dann ans Steuer zu setzen“, kritisiert die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach, anlässlich der heutigen Anhörung zum Cannabis-Grenzwert im Verkehrsausschuss des Bundestages.
„Wer gleichzeitig kifft und trinkt, sollte nicht auch noch Auto fahren dürfen“
Die Kombination von Alkohol und Cannabis sei aber unberechenbar und erhöhe die Unfallgefahr. Schon geringe Alkoholdosen verstärkten die Wirkungen von Cannabis. „Wer gleichzeitig kifft und trinkt, sollte nicht auch noch Auto fahren dürfen“, so Käfer-Rohrbach. Sobald Alkohol getrunken werde, müsse eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabis am Steuer gelten – und umgekehrt: „Wir brauchen im Straßenverkehr ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und ein Cannabisverbot für Alkoholkonsumenten“, so Käfer-Rohrbach. Auch die vom Bundesverkehrsministerium beauftragte Expertenarbeitsgruppe habe explizit vor dem Mischkonsum gewarnt.
Wer bekifft fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz
Wer mit zu viel THC im Blut einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Ebenso wie bei alkoholbedingten Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt den Unfallverursacher aber in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen.
Verantwortlich für den Inhalt:
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D-10117 Berlin, Tel: 030 2020 5000, www.gdv.de